Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Vermittlung von Eintrittskarten (nachfolgend "Tickets") und (optional) Beförderungsleistungen zu Auswärtsspielen der Mannschaften des Fußballclubs Gelsenkirchen-Schalke 04 e.v. Vermittler dieser Leistungen ist die FC Schalke 04 Arena Management GmbH, Ernst-Kuzorra-Weg 1, Gelsenkirchen (nachfolgend "Schalke 04"). 1. Vermittlung von Tickets Vertragspartner des Ticketkaufvertrages sind der Ticketerwerber sowie seine Rechtsnachfolger (nachfolgend insgesamt: Ticketerwerber ) und der auf den jeweiligen Tickets angegebene Veranstalter (nachfolgend Heimverein ). Schalke 04 tritt im Rahmen des Ticketverkaufes lediglich als Vertreter des Heimvereins auf. Neben diesen AGB gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausordnungen des jeweiligen Heimvereins. Schalke 04 verschafft dem Ticketerwerber bei der Vermittlung der Tickets die Möglichkeit von dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. 2. Vertragsschluss Tickets / Fälligkeit der Zahlung 2.1. Die Internetseiten sowie etwaige andere Werbung und Hinweise von Schalke 04 auf Veranstaltungen und Tickets enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Ticketerwerber. Eine Bestellung kann ausschließlich mit dem offiziellen Formular abgegeben werden. Diese Bestellung stellt ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot des Erwerbers dar. Gegebenenfalls nimmt Schalke 04 dieses Vertragsangebot im Namen des Heimvereins an. Ab einem bestimmten, auf der Internetseite bekannt gegebenen Zeitpunkt, kann der Ticketerwerber selbstständig per E- Mail anfragen, zu welchem Spiel Karten zugeteilt wurden. Der Ticketerwerber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung von Schalke Die Zahlung des Ticketpreises und der gegebenenfalls anfallenden Versand- und Bearbeitungsgebühren sind mit Abschluss des Vertrages über den Ticketerwerb fällig. Der Eintrittspreis wird vom angegebenen Konto des Ticketerwerbers abgebucht. Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen und für Rechnung des jeweiligen Heimvereins. Schalke 04 erhebt für die Vermittlungsleistung eine Vorverkaufsgebühr in Höhe von 10% Sofern die Tickets vor Zahlung des Ticketpreises an den Ticketerwerber versendet oder übergeben werden, bleiben die Tickets bis zur vollständigen, endgültigen und vorbehaltlosen Zahlung des Ticketpreises Eigentum des Heimvereins. In Ausübung der dem Heimverein zustehenden Einrede des nicht erfüllten Vertrags berechtigen nicht bezahlte Tickets nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung. Unbeschadet bleibt das Recht von Schalke 04, von dem Ticketerwerber Schadensersatz zu verlangen.

2 3. Weitergabe von Tickets 3.1. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse von Schalke 04 sowie des Heimvereins, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Dem Ticketerwerber ist es ungeachtet von weiteren Beschränkungen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Heimvereins daher nicht gestattet: a) Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Heimvereins zu veräußern, wobei die eigenen Transaktionskosten einschließlich Versandkosten des Ticketerwerbers hinsichtlich der Kaufpreishöhe unberücksichtigt bleiben, b) Tickets entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger des Heimvereins weiterzugeben, sofern der Ticketinhaber von der Anhängerschaft für den Heimverein Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen, c) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Heimverein und Schalke 04 gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, oder d) Tickets entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf das Stadion des Heimvereins beschränkten Stadionverbot belegt sind, sofern der Ticketinhaber davon Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen Der Ticketerwerber ist bei Weitergabe der Tickets verpflichtet, diejenigen Personen, an die er Tickets weitergibt, den sich aus diesen AGB sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Heimvereins ergebenden Verpflichtungen unbeschränkt und in der Weise zu unterwerfen, dass Schalke 04 sowie der Heimverein die Erfüllung der Verpflichtungen unmittelbar von dem jeweiligen Ticketinhaber verlangen können. Auf Verlangen von Schalke 04 oder des Heimvereins ist der Ticketerwerber verpflichtet, Namen, Geburtsdaten und Anschrift derjenigen Personen mitzuteilen, an die er Tickets weitergegeben hat Schalke 04 und der Heimverein sind berechtigt, das zu dem Ticketerwerber bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Ticketerwerber gegen Ziffer 3.1 verstößt. Der Heimverein wird das Ticket in diesem Fall sperren und dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern Schalke 04 und der Heimverein sind berechtigt, von Ticketerwerbern, die unter Verstoß gegen Ziffer 3.1 Tickets weitergeben und/oder anbieten, für jeden Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche angerechnet wird.

3 3.5. Schalke 04 behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in Ziffer 3.1 verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern, ihnen gegenüber ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten. 4. Vermittlung von Beförderungsleistungen Zu ausgewählten Auswärtsreisen vermittelt Schalke 04 Beförderungsleistungen (nachfolgend Fanreise ). Diese kann der Ticketerwerber separat buchen. Ein Beförderungsvertrag kommt insofern zwischen dem Beförderungsunternehmen und dem die Beförderungsleistung buchenden Ticketerwerber (nachfolgend Reisender ) zustande. Schalke 04 tritt im Rahmen der Beförderungsleistung lediglich als Vertreter des Beförderungsunternehmens auf. Schalke 04 wird dem Reisenden vor der Vermittlung die Identität des Vertragspartners und den von diesem berechneten Reisepreis mitteilen. Eine Abrechnung des Reisepreises erfolgt durch Schalke 04 im Namen und für Rechnung Beförderungsunternehmens. 5. Vertragsschluss Beförderungsleistungen / Fälligkeit der Zahlung 5.1. Die Internetseiten sowie etwaige andere Werbung und Hinweise von Schalke 04 auf Beförderungsleistungen enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Reisenden. Eine Bestellung kann ausschließlich mit dem offiziellen Formular abgegeben werden. Diese Bestellung stellt ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot des Reisenden dar. Der Vertrag kommt durch Erklärung der Annahme durch Schalke 04 im Namen des Beförderungsunternehmens zustande Die Zahlung des Beförderungsentgeltes ist mit Abschluss des Vertrages über die Beförderungsleistungen fällig. Das Beförderungsentgelt wird vom angegebenen Konto des Reisenden abgebucht. 6. Verhalten auf der Fanreise 6.1. Auf der Fanreise ist der Reisende den Weisungen der Vertreter von Schalke 04, insbesondere den Mitgliedern der Fanabteilung, gegebenenfalls mitreisender Ordner sowie der Vertretern des Beförderungsunternehmens unterworfen Das Mitführen von Glasflaschen auf der Fanreise ist verboten. Das Rauchen ist nur mit Zustimmung des eingesetzten Beförderungsunternehmens gestattet.

4 6.3. Dem Reisenden ist es untersagt, auf der Fanreise Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können von Ordnern und anderen autorisierten Personen bis zum Ende der Fanreise in Verwahrung genommen werden Weiterhin ist es dem Reisenden untersagt, während der Fanreise musikalische oder künstlerische Darbietungen sowie sonstige an eine Mehrzahl von Personen gerichtete Aufführungen und Zurschaustellungen durchzuführen Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Ziffern 6.3. oder 6.4. verwirkt der Reisende eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Schalke 04 bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche angerechnet wird. 7. Stornierung der Fanreise 7.1 Das Beförderungsunternehmen räumt dem Reisenden freiwillig die Möglichkeit ein, jederzeit von dem Beförderungsvertrag zurückzutreten. Die Regelungen zum Rücktritt nach Ziffer 7 dieser AGB lassen die gesetzlichen Rücktrittsregelungen unberührt. 7.2 Der Rücktritt nach Ziffer 7 dieser AGB durch den Reisenden muss schriftlich gegenüber Schalke 04 erklärt werden ( ist ausreichend). 7.3 Im Falle eines Rücktritts nach Ziffer 7 dieser AGB durch den Reisenden hat der Reisende dem Beförderungsunternehmer zeitlich gestaffelte Stornierungskosten zu zahlen. Die Abrechnung der Stornierungskosten erfolgt über Schalke 04. Die Stornierungskosten errechnen sich wie folgt: bis 14 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises vom 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises vom 7. vor Reiseantritt und bei Nichtreise: 100 % des Reisepreises 7.4 Eine Stornierung des Ticketkaufes ist nicht möglich. Schalke 04 wird jedoch versuchen die Eintrittskarten auf Kommission weiterzuverkaufen. Gelingt dies nicht, verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des Ticketpreises. 7.5 Das Beförderungsunternehmen kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 35 Personen bei Reisen im Fanbus und 500 Personen bei Reisen im Fanzug zum Rücktrittszeitpunkt. Soll die Fanreise mit einem Bus erfolgen, ist der Rücktritt durch das Reiseunternehmen bis 14 Tage vor Reiseantritt möglich; soll die Fanreise mit der Bahn erfolgen, ist der Rücktritt durch das Reiseunternehmen bis 14 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Regelungen zum Rücktritt nach Ziffer 7 dieser AGB lassen die gesetzlichen Rücktrittsregelungen unberührt.

5 7.6 Der Rücktritt nach Ziffer 7.5 dieser AGB wird durch Schalke 04 in Vertretung des Beförderungsunternehmens schriftlich erklärt ( ist ausreichend). 7.7 Der Reisepreis wird im Falle des Rücktritts durch das Beförderungsunternehmen nach Ziffer 7 dieses Vertrages ohne Abzug erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche des Reisenden wegen des Rücktritts des Beförderungsunternehmens nach Ziffer 7 dieses Vertrages bestehen nicht. 8. Umfang der Haftung von Schalke 04 bei Ticketvermittlung und Beförderungsleistung 8.1. Die Haftung von Schalke 04, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von Schalke 04 für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schalke 04, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von Schalke 04 für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ticketerwerber bzw. Reisende vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Schalke 04 ausgeschlossen Soweit die Haftung für Schäden in Ziffer 8.1 begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Schalke Datenverarbeitung/Datenschutz 9.1. Schalke 04 bearbeitet die personenbezogenen Daten, die der Ticketerwerber bzw. der Reisende ihm gegenüber mitteilt, unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, genutzt und listenmäßig erfasst Schalke 04 ist berechtigt, die durch den Ticketerwerber bzw. Reisenden mitgeteilten personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln, die Schalke 04 mit der Durchführung des Vertrages beauftragt hat, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Schalke 04 ist darüber hinaus berechtigt, die durch den Ticketerwerber mitgeteilten Daten nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten und die Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten zu ermöglichen.

6 10. Kontakt Bestellungen, Anfragen, Beanstandungen und sonstige Korrespondenz bezüglich des Ticketerwerbs bzw. der Beförderungsleistung können an folgende Anschrift gerichtet werden: Fußballclubs Gelsenkirchen-Schalke 04 e.v. FC Schalke 04 e.v. ;Fanabteilung ; Ernst-Kuzorra-Weg 1; Gelsenkirchen; melanie.arndt@schalke04.de 11. Gerichtsstand, anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Handelt es sich bei dem Ticketerwerber bzw. Reisenden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für Gelsenkirchen-Buer zuständige Gericht.

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