an der Interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans

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1 Maturitätslehrgang an der Interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans Der Maturitätslehrgang führt in sieben Semestern zur gymnasialen Matura und ermöglicht damit den Zugang zu allen Universitäten, Eidgenössisch Technischen Hochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Der zweite Bildungsweg ist vor allem für Erwachsene gedacht, die eine Berufslehre abgeschlossen und/oder mehrjährige Erfahrungen in einer Berufstätigkeit erworben haben und die sich nachträglich eine mehr theoretisch-wissenschaftliche Allgemeinbildung verschaffen möchten. Absolventinnen und Absolventen der FMS und der BMS haben die Möglichkeit, prüfungsfrei in ein höheres Semester einzutreten. Die Kombination von Selbststudium mit Direktunterricht an den Schulorten St.Gallen und Sargans ermöglicht eine Ausbildung, welche unabhängig vom Wohnort und bei reduzierter Berufstätigkeit absolviert werden kann. Die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene (ISME) ist eine staatliche Schule mit Sitz in St.Gallen. Sie wird von den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Graubünden und dem Fürstentum Liechtenstein geführt und zur Hauptsache auch finanziell getragen. An der ISME werden in den drei Lehrgängen rund 500 Studierende von ca. 70 Lehrpersonen unterrichtet. Gymnasiale Maturität Die gymnasiale Bildung wird von der EDK (Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) wie folgt umschrieben: «Ziel der Maturitätsschule ist es, Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf ein lebenslanges Lernen grundlegende Kenntnisse zu vermitteln sowie deren geistige Offenheit und die Fähigkeit zu selbständigem Urteil zu fördern. Die Schulen streben eine breit gefächerte, ausgewogene und kohärente Bildung an, nicht aber eine fachspezifische oder berufliche Ausbildung. Schülerinnen und Schüler gelangen zu jener persönlichen Reife, die Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist und die sie auf anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft vorbereitet. Die Schulen fördern gleichzeitig die Intelligenz, die Willenskraft, die Sensibilität in ethischen und musischen Belangen. Maturandinnen und Maturanden sind fähig, sich den Zugang zu neuem Wissen zu erschliessen, ihre Neugier, ihre Vorstellungskraft und ihre Kommunikationsfähigkeit zu entfalten sowie allein und in Gruppen zu arbeiten. Sie sind nicht nur gewohnt, logisch zu denken und zu abstrahieren, sondern haben auch Übung im intuitiven, analogen und vernetzten Denken. Sie haben somit Einsicht in die Methodik wissenschaftlicher Arbeit. Maturandinnen und Maturanden beherrschen eine Landessprache und erwerben sich grundlegende Kenntnisse in anderen nationalen und fremden Sprachen. Sie sind fähig, sich klar, treffend und einfühlsam zu äussern, und lernen, Reichtum und Besonderheit der mit einer Sprache verbundenen Kultur zu erkennen. Maturandinnen und Maturanden finden sich in ihrer natürlichen, technischen, gesellschaftlichen und kulturellen Umwelt zurecht, und dies in Bezug auf die Gegenwart und die Vergangenheit, auf schweizerischer und internationaler Ebene. Sie sind bereit, Verantwortung gegenüber sich selbst, den Mitmenschen, der Gesellschaft und der Natur wahrzunehmen.» Das von der Eidgenossenschaft anerkannte Maturitätszeugnis ist ein amtlicher Ausweis, der eine gute Allgemeinbildung, geistige Reife und Studierfähigkeit attestiert. 1

2 Ausbildung im Maturitätslehrgang Der Maturitätslehrgang führt in sieben Semestern zur gymnasialen Matura. Er umfasst Grundlagen-, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer. 1. Grundlagenfächer obligatorisch für alle Studierenden Lernbereiche Sprachen Deutsch Französisch oder Italienisch Englisch Mathematik Naturwissenschaften Sozialwissenschaften Kunst Mathematik Biologie Chemie Physik Geografie Geschichte Wirtschaft und Recht Bildnerisches Gestalten oder Musik* ) * ) wird nur am Schulort St. Gallen geführt Die Grundlagenfächer müssen von allen Studierenden belegt werden. Bei der zweiten Landessprache werden Basiskenntnisse vorausgesetzt, die etwa dem Niveau der Sekundarschule entsprechen. 2. Schwerpunktfächer 1 Fach nach Wahl ab dem 4. Semester (Latein ab dem 2. Sem.) Lernbereiche Sprachen Latein Spanisch Mathematik und Naturwissenschaften Physik und Anwendungen der Mathematik Biologie und Chemie Sozialwissenschaften Wirtschaft und Recht Philosophie und Psychologie/Pädagogik Die Studierenden wählen aus diesem Angebot im Verlaufe des dritten Semesters ein Fach aus und belegen dieses während der folgenden vier Semester. Das Schwerpunktfach wird nach dem siebten Semester mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen. Das Schwerpunktfach Latein beginnt bereits im zweiten Semester. Es ist möglich, Latein ab dem vierten Semester durch ein anderes Schwerpunktfach zu ersetzen. 2

3 3. Ergänzungsfächer 1 Fach nach Wahl ab dem 6. Semester Lernbereiche Naturwissenschaften Biologie Chemie Physik Anwendungen der Mathematik Sozialwissenschaften Geografie Geschichte Wirtschaft und Recht Philosophie Psychologie/Pädagogik Die Studierenden wählen aus diesem Angebot im Verlaufe des fünften Semesters ein Fach aus; dieses wird während der folgenden zwei Semester belegt und mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Die einzelnen Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer werden nur geführt, wenn genügend Anmeldungen vorliegen. Unabhängig von der Wahl des Schwerpunkt- und Ergänzungsfaches kann mit dem Maturitätszeugnis jede Studienrichtung gewählt werden. 3

4 Stundentafel Die Stundentafel zeigt die Anzahl der Wochenlektionen pro Fach und Semester. Das erste Semester beinhaltet weniger Fächer, um den Einstieg zu erleichtern. Mit der Wahl der Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer können individuelle Schwerpunkte gesetzt werden. Fächer / Semester Total Deutsch Französisch oder Italienisch Englisch Mathematik Biologie Chemie Physik Geografie Geschichte / Staatskunde /1 6 Wirtschaft und Recht Bildner. Gestalten oder Musik Schwerpunktfach (ohne Latein) Schwerpunktfach Latein Ergänzungsfach Lernbegleitung 1 1 Maturaarbeit Semestertotal (ohne Latein)

5 Unterrichtssystem Der Ausbildungsweg besteht aus einer Kombination von Selbststudium mit Direktunterricht. Das Selbststudium ermöglicht individuelles Arbeiten und Lernen. Ort, Zeit, Dauer, Inhalt und Intensität des Lernens können den individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen angepasst werden. Im Direktunterricht werden die Voraussetzungen für das Selbststudium geschaffen. Die Studierenden erhalten Antworten auf Fragen und Hilfestellungen bei Schwierigkeiten. Es wird eine Übersicht über die Lerninhalte vermittelt, erworbenes Wissen überprüft und vertieft. An beiden Schulorten findet der Direktunterricht in den Räumen der örtlichen Kantonsschulen statt. Die Studierenden verpflichten sich zum regelmässigen Besuch des Unterrichts. Der Stundenplan ist für Studierende und Lehrpersonen verbindlich. Alle festgelegten Prüfungen und Leistungsnachweise sind obligatorisch. Schultage, Unterrichtszeiten und Ferien Schulort St. Gallen Mittwoch frühestens ab Uhr bis spätestens Uhr Samstag frühestens ab Uhr bis spätestens Uhr Schulort Sargans Montag frühestens ab Uhr bis spätestens Uhr Dienstag Samstag frühestens ab Uhr bis spätestens Uhr frühestens ab Uhr bis spätestens Uhr Änderungen vorbehalten. Die aktuellen Unterrichtszeiten finden Sie auf der Homepage. Zusätzliche Veranstaltungen zur Vertiefung des Unterrichts wie Exkursionen, Theaterbesuche etc. können auch ausserhalb der ordentlichen Unterrichtszeiten stattfinden. Bei der Festlegung solcher zusätzlicher Veranstaltungen werden nach Möglichkeit die Wünsche der Studierenden berücksichtigt. Die Ferien entsprechen normalerweise den Ferienterminen derjenigen Schule, in deren Räumen der Unterricht stattfindet. Ausnahmen sind möglich. Zeitlicher Aufwand Der geringere Umfang des Direktunterrichts ermöglicht es, die gymnasiale Ausbildung berufsbegleitend nachzuholen. Im ersten Semester liegt die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit für das Selbststudium zwischen zwei und vier Stunden. Der tägliche Zeitaufwand nimmt in den folgenden Semestern zu. Er hängt stark vom individuellen Arbeitstempo, von der Auffassungsgabe und vom persönlichen Umfeld ab. Der mögliche Umfang der Berufstätigkeit nimmt im Laufe der Ausbildung ab. In den letzten vier Semestern ist in der Regel eine Berufstätigkeit von maximal 50% möglich. 5

6 Lehrmittel Die Lehrmittel sind auf das Selbststudium ausgerichtet und grösstenteils im Schulgeld inbegriffen. Sie werden den Studierenden jeweils auf Semesterbeginn zugestellt. Einzelne Lehrmittel oder Bücher sind nach Angaben der Lehrperson durch die Studierenden zu besorgen. Ein Arbeitsplan verteilt die Lerninhalte auf das Semester. Klassen Die Studierenden werden in Klassen eingeteilt. Für den Unterricht im Schwerpunkt- und im Ergänzungsfach kann sich eine neue Gruppenbildung ergeben. Eine Klassenlehrerin oder ein Klassenlehrer betreut die Studierenden während ihrer Schulzeit. Jede Klasse wählt zwei Klassendelegierte, welche die Klasse gegenüber der Lehrerschaft und der Schulleitung vertreten. Lehrpersonen Der Unterricht wird von Lehrpersonen erteilt, die zu einem grossen Teil auch an öffentlichen Schulen des ersten Bildungsweges tätig sind. Ihre Ausbildung entspricht den gleichen Anforderungen, die für die Lehrpersonen an Maturitätsabteilungen von Kantonsschulen gelten. Zeugnisse Zeugnisse erhalten die Studierenden jeweils auf Ende des 1., 3., 5. und 7. Semesters. Weitere Einzelheiten sind im Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Schlussprüfungen festgelegt. Maturaarbeit und Maturitätsprüfungen Der Abschluss der Ausbildung besteht aus der Maturaarbeit und den Maturitätsprüfungen. Im 5. und 6. Semester wird die Maturaarbeit erstellt. Am Ende des 7. Semesters finden die Maturitätsprüfungen statt. Weitere Einzelheiten sind im Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Schlussprüfungen festgelegt. Die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene führt die Maturitätsprüfungen selber durch (Hausmatura). Die Maturitätszeugnisse sind eidgenössisch anerkannt. Die Hausmatura bringt den Studierenden drei entscheidende Vorteile: 1. Die Vertrautheit mit den prüfenden Lehrpersonen aus den vorangegangenen Unterrichtssemestern. 2. Die Berücksichtigung der Schulleistungen aus den letzten zwei Unterrichtssemestern (Erfahrungsnoten) für die Berechnung der Maturitätsnoten. 3. Gestaffelter Abschluss: Einzelne Maturafächer werden bereits vor dem letzten Semester abgeschlossen. 6

7 Aufnahme und Anmeldung Aufnahmebedingungen Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen volljährig sein (18 Jahre) und sich über eine abgeschlossene Berufslehre oder eine dreijährige Berufstätigkeit ausweisen können. Es besteht keine Vorschrift über ein Höchstalter. Der Eintritt ins erste Semester erfolgt prüfungsfrei. Vorausgesetzt werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache; es kann ein Eintrittstest angeordnet werden. Von Vorteil sind als Vorbildung drei Jahre Sekundarschule. Besondere Schwierigkeiten haben erfahrungsgemäss Studierende ohne Vorkenntnisse im Fach Französisch. Wir empfehlen diesen daher dringend, sich elementare Grundkenntnisse in dieser Sprache vor Schuleintritt anzueignen. Eintritte in höhere Semester Eintritte sind bis ins 4. Semester jeweils auf Semesteranfang möglich. Das 1., 3., 5. und 7. Semester beginnt jeweils Ende Januar, das 2., 4., und 6. Semester jeweils Mitte August. Über die Aufnahme in höhere Semester entscheidet die Schulleitung; sie kann eine Aufnahmeprüfung anordnen. Wer über eine Berufsmaturität, eine Fachmaturität oder den Ausweis der dreijährigen Fachmittelschule verfügt, kann prüfungsfrei in das zweite oder dritte Semester eintreten; Eintritte ins vierte Semester sind mit einer Aufnahmeprüfung möglich. Übertritte aus anderen Maturitätsschulen des zweiten Bildungsweges mit schweizerischer Anerkennung sind möglich, sofern bei der abgebenden Schule eine definitive Promotion vorliegt. Anmeldung Die Anmeldung ist mit dem entsprechenden Formular und den erforderlichen Beilagen an das Sekretariat zu richten. Anmeldeschluss für das Frühlingssemester ist der 31. Oktober, für das Herbstsemester der 30. April. Die Schule bestätigt die Anmeldung schriftlich und lädt die Interessentinnen und Interessenten auf Wunsch zu einem Beratungsgespräch ein. Bei der Zuteilung des Schulortes wird nach Möglichkeit auf die Wünsche der Studierenden Rücksicht genommen. Die Bezahlung des Schulgeldes gilt ab dem Zahlungstermin für alle Studierenden als verbindliche Anmeldung für das entsprechende Semester. Bei einer späteren Abmeldung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. 7

8 Studienkosten Schulgeld und Einschreibegebühr* ) Die Studierenden haben in jedem Semester ein Schulgeld zu entrichten, in dem ein Teil der Kosten für die Lehrmittel enthalten sind. Die Einschreibegebühr von CHF wird bei Eintritt an das Schulgeld angerechnet. Die Semestergebühren betragen: 1. bis 3. Semester CHF und 5. Semester CHF und 7. Semester CHF Trägerschaftsbeitrag* ) Studierende, welche nicht in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell lnnerrhoden, Graubünden, St.Gallen oder im Fürstentum Liechtenstein niedergelassen sind, bezahlen zusätzlich zum Schulgeld einen Trägerschaftsbeitrag von CHF 2'500.- pro Semester. Dieser Betrag ist mit dem Schulgeld fällig. Die Kantone Schwyz und Glarus übernehmen gemäss einer Vereinbarung für ihre Studierenden den Trägerschaftsbeitrag. * ) Änderungen vorbehalten. Schulgelder, Trägerschaftsbeiträge und Gebühren werden von der Aufsichtskommission der Interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene festgelegt. Stipendien Für Stipendien ist der Wohnsitzkanton zuständig. Auskünfte erteilen die Stipendienabteilungen der kantonalen Erziehungsdepartemente. Im Fürstentum Liechtenstein ist das Schulamt in Vaduz zuständig. Kontakt Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene Schulort St.Gallen Magnihalden 7, Postfach, 9004 St.Gallen Rektorat, Prorektorat Tel Sekretariat, Verwaltung sekretariat@isme.ch Schulort Sargans c/o Kantonsschule Sargans, 7320 Sargans Prorektorat, Sekretariat Tel sekretariat.sargans@isme.ch St.Gallen, August

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