Efficiency First führt zu einer Kostenoptimierung der Energiewende und verstärkt den Dekarbonisierungseffekt der erneuerbaren Energien
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- Justus Vogel
- vor 7 Jahren
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1 Antworten auf die Fragen des Grünbuchs These 1: Efficiency First führt zu einer Kostenoptimierung der Energiewende und verstärkt den Dekarbonisierungseffekt der erneuerbaren Energien Der BDH steht seit langem für die Doppelstrategie aus Effizienz und erneuerbaren Energien und unterstützt somit grundsätzlich Efficiency First in Verbindung mit direkter Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Der Dreiklang der Energiewende mit den Leitlinien Energiebedarf verringern, Nutzung erneuerbarer Energien und Sektorkopplung ist mit Blick auf die politischen Ziele ein notwendiger und erfolgversprechender Weg. Ohne eine Reduzierung des Energiebedarfs in allen Sektoren sowie Energieeffizienz in Verbrauch und Erzeugung sind die Energie- und Klimaziele nicht zu erreichen. These 2: Das Leitprinzip Efficiency First wird zum strategischen Planungsinstrument für unser Energiesystem. s. o. These 3: Die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Energieeffizienz erleichtert eine gesetzliche Verankerung des Prinzips Efficiency First. BDH: Ein gemeinsamer Rechtsrahmen würde die beiden Säulen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien stärken und eine effiziente und effektive Klimaschutzpolitik voranbringen. In diesem Sinne plädiert der BDH im Gebäudebereich auch für eine Zusammenlegung von EnEG/EnEV und EEWärmeG. These 4: Das bisherige Instrumentarium Energieeffizienzpolitik hat Steigerungen der Energieeffizienz ermöglicht, muss jedoch zur Erreichung der langfristigen Zielsetzungen weiterentwickelt und ergänzt werden. BDH: Zum Ordnungsrecht: Ordnungsrechtliche Regeln stehen heute für den Neubau und nur bedingt für den Gebäudebestand. Dies hat einen guten Grund: Ordnungsrechtliche Zwänge für den Bestand oder Technologiegebote/-verbote führen bei Investoren oft zu Vermeidungsstrategien und zum Attentismus. Diese Effekte müssen durch begleitende, politische Maßnahmen in den Blick genommen werden. Marktwirtschaftliches Ordnungsrecht wie z. B. Eco ErP, Labelling von Wärmeerzeugern sowie der Vollzug des vorhandenen Ordnungsrechts (z.b. EnEV Austauschverpflichtung) kann ausgebaut werden
2 Zu Preissteuerung: Preissteuernde Instrumente sind z. B. Energieabgaben und Steuern sowie Mautmodelle. BDH: Solche staatlichen Preissteuerungen über höhere Wärmekosten treffen in erster Linie untere Einkommensschichten, die nicht oder nur unzureichend über investive Mittel für Effizienzmaßnahmen verfügen. Solche Instrumente belasten ferner Haushalte und reduzieren ihre Kaufkraft für Effizienzinvestitionen. Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung wären zu erwarten. Im Übrigen: Schon die damalige CO 2 -Steuer wurde nie zweckgebunden verwandt, sondern landete in Steuerlöchern anderer Provenienz. BDH: Zu Mengensteuerung: Gemeint ist u. a. Emissionshandel für den Gebäudebereich. Beim Diskurs hierüber muss beachtet werden, dass es sich beim Gebäudebereich um eine extrem heterogene und kleinteilige Struktur von Emittenten handelt. Was für die Preissteuerung gilt, trifft auch auf die Mengensteuerung zu: Zusätzlich finanzielle Belastungen aufgrund überdurchschnittlicher CO 2 -Emissionen/qm/p.a. treffen untere Einkommensschichten deutlich stärker als die oberen. Zu Leitfrage 1: Welche Maßnahmen sind in Ergänzung zum derzeitigen Instrumentarium der Energieeffizienzpolitik zur Zielerreichung (Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050) angemessen und sinnvoll? BDH: Anstelle des derzeitigen kleinteiligen und unübersichtlichen Fördermixes, der z. T. einzelne Komponenten fördert, sollte eine Effizienzprämie stehen, deren Höhe von der tatsächlich erreichten Energieeinsparung abhängt. Dieser technologieoffene Ansatz behandelt Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik gleich und wird auch von der geea und BDI geteilt. Die Effizienzprämie sollte auch Einzelmaßnahmen berücksichtigen und über ein Modell der steuerlichen Anreize umgesetzt werden, allerding mit Anreizen in einer Höhe, die tatsächlich Investitionen auslöst und das private Kapital mobilisiert. Anschubfinanzierungen für die Förderung neuer innovativer Effizienztechnologien sollten nach wie vor ermöglicht werden. Sie sollten wie bisher üblich zeitlich begrenzt und degressiv erfolgen. Zu Leitfrage 2: Welche Instrumente eignen sich vorzugsweise zur Steigerung der Energieeffizienz in einem Umfeld niedriger Energiepreise? BDH: Es wird bezweifelt, dass die Energiepreise dauerhaft auf niedrigem Niveau verbleiben. Die Prognosen zielen eher auf deutliche Preissteigerungen in der Zukunft. Steigende Energiepreise unterstützen Energieeffizienzinvestitionen und damit die Ziele des Grünbuchs
3 These 5: Marktlösungen und neue Dienstleistungen werden die Steigerung der Energieeffizienz beschleunigen und einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leisten. BDH: Diese These unterstützt der BDH. Energieberatung als Voraussetzung für Inanspruchnahme von Förderung (z. B. steuerliche Anreize) darf allerdings nicht zu hohe Kosten verursachen, die die Förderung auffrisst (z. Z. teilweise in aktuellen Förderinstrumenten gegeben). These 6: Eine effektive Energieeinsparpolitik auf europäischer Ebene funktioniert am besten mit klaren Zielvorgaben. Der BDH unterstützt diese These. Nur eine harmonisierte Energieeffizienzpolitik bietet Gewähr für Zielerreichung und verhindert Wettbewerbsverzerrungen. These 7: Die verstärkte Nutzung von EU-Gemeinschaftsinstrumenten unterstützt und verstärkt die nationalen Energieeffizienz-Instrumente. Der BDH unterstützt den Vorschlag des Grünbuchs, bestehende regulatorische Instrumente wie Ökodesign und Labelling fortzuentwickeln. Der BDH sieht hier nicht nur eine große Hebelwirkung für Energieeinsparungen in Deutschland, sondern in der EU insgesamt. Zu Leitfragen 1.: Welche gemeinschaftsweiten Instrumente sollten gestärkt bzw. welche zusätzlichen Gemeinschaftsinstrumente könnten auf EU-Ebene eingerichtet werden, die geeignet sind, die deutschen Effizienzziele zu unterstützen? s. o. Zu Leitfragen 2.: Welche in Deutschland eingesetzten Instrumente sind besonders geeignet, auf EU-Ebene übertragen zu werden, um europaweit neue Energieeinsparungen anzuregen? BDH: Die Frage beantwortet der BDH perspektivisch: Sollte Deutschland den richtigen Schritt gehen, attraktive steuerliche Anreize für Effizienzinvestitionen einzuführen, sollte dies auch für andere Länder Europas angeregt werden. These 8: Die Dekarbonisierung der Sektoren Privathaushalte, GHD, Industrie und Verkehr erfordert den Einsatz von Strom aus CO 2 -freien, erneuerbaren Quellen. Der BDH fordert eine technologieoffene und energieneutrale Strategie für die Sektorkopplung. Die jetzt festzustellende Fokussierung der Sektorkopplung auf die Technologie Wärmepumpe und Erneuerbare Energien Strom, EES, reicht nicht, den Anforderungen in 2050 ge
4 recht zu werden. Selbst bei deutlich gesenktem Primärenergieverbrauch im Gebäudebestand (wäre verbunden mit enormen Kosten) kommt es an Tagen der kalten, dunklen Flaute (Minusgrade, keine Sonne, kein Wind) zu sehr hohen Nachfragespitzen bei gleichzeitig extrem niedrigen Aufkommen an EES. Es bedarf eines Energiemixes, der neben einem deutlich höheren Anteil an EES gegenüber heute speicherbare gasförmige und flüssige Brennstoffe mit hohem Anteil an Wasserstoff aus Power-to-X sowie CO 2 -neutralen, biogenen Anteilen beinhaltet. Diese speicherbaren Energien decken die Spitzennachfrage ab und entlasten das knappe Stromangebot. These 9: Bei der Sektorkopplung werden vorrangig solche Technologien verwendet, die Strom effizient in Wärme, Kälte oder Antrieb umwandeln und somit mit wenig erneuerbarem Strom möglichst viele Brennstoffe ersetzen. BDH: siehe Antwort zu These 8. Es sollte wissenschaftlich ermittelt werden, wieviel EES 2050 konstant zur Verfügung stehen kann, auch unter Berücksichtigung, dass nicht nur der Hauptenergieverbrauchssektor Gebäude, sondern auch der Verkehr und die Industrie vollständig elektrifiziert werden sollen. Es bedarf ferner einer Betrachtung von Szenarien hinsichtlich der Entwicklung des heutigen Technologie- und Energiemixes in den kommenden drei Jahrzehnten. Die Untersuchung sollte interdisziplinär auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen, also Kosten für Bürger und Staat gegenüberstellen. BDH geht davon aus, dass eine technologieoffene und energieneutrale Klima- und Ressourcenschutzpolitik deutliche Kostensenkungen gegenüber dem bisherigen Szenario ermöglichen. These 10: Sektorkopplung bietet günstige nachfrageseitige Flexibilität zum Ausgleich des fluktuierenden Stromangebots aus erneuerbaren Energien. BDH: Unter dieser These erwähnt das Grünbuch die zuvor geschilderten Potentiale durch die Umwandlung von Strom in andere Energieträger (z. B. Wasserstoff, Methan). Auch wird hier gelistet Wärmespeicher, Stromspeicher sowie andere Sektorkopplungs-Technologien. Der BDH unterstützt diese These weist aber erneut darauf hin, dass nicht nur die Nachfrage, sondern auch die Angebotsseite flexibel gestaltet werden muss (s. o.). Bei den Sektorkopplungs-Technologien fehlen Hinweise auf hybride Technologien wie die Brennstoffzelle und Kombinationen aus PV mit Wärmepumpe, Batteriespeicher und thermischem Speicher sowie die damit einhergehende digitale Verknüpfung von Komponenten. These 11: Jeder Sektor leistet einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Dekarbonisierung. BDH: Dieses Kapitel gibt keinen Aufschluss darüber, was unter fairem Beitrag zu den Kosten der Dekarbonisierung zu verstehen ist
5 Zu Beginn des Kapitels steht: Sektorkopplung muss wirtschaftlich erfolgen,.... Danach ist von Kosten die Rede. Hier besteht Klärungsbedarf im Diskurs über das Grünbuch. Zu Leitfrage 1: Mit welchen Instrumenten können frühzeitig Investitionen in technisch und ökonomisch effiziente und flexible Infrastrukturen (z. B. aus erneuerbaren Energien gespeiste effiziente Wärmenetze) angestoßen werden? BDH: Mit erneuerbarer Energie gespeiste effiziente Wärmenetze sollten nur dann errichtet werden, wenn sie wirtschaftlich sind und keine Anschluss- oder Nutzungszwänge fordern. Darüber hinaus sollte auch im Bereich der Wärmenetze ein freier Wettbewerb angestrebt werden, z.b. durch Unbundeling von Wärmeerzeugung und Wärmevertrieb, wie dies bei anderen netzgebundenen Energieträgen auch der Fall ist. Zu Leitfrage 2: Wie können in den verschiedenen Sektoren die Wettbewerbsbedingungen zwischen erneuerbarem Strom und fossilen Brennstoffen verbessert werden? Und wer sollte diese wann festlegen? Der BDH fordert auf staatliche Eingriffe bei der Preisgestaltung im Wärmemarkt zu verzichten und im Übrigen neben dem erneuerbaren Energien Strom auch die anderen ausbaufähigen Energien im Wärmemarkt voll umfänglich mit zu berücksichtigen: Erd- und Umweltwärme, feste Biomasse, Solarthermie und selbstgenutzter PV-Strom bzw. Wasserstoff. These 12: Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten für Mehrwertdienste und Effizienzdienstleistungen. BDH: Nur bezogen auf die Anlagentechnik im Wärmemarkt sieht der BDH hohe Energieeinspar- und CO 2 -Minderungspotentiale über die Digitalisierung. Zum einen im Mikrobereich, also der digitalen Heizung und SmartHome, z. B. durch Synchronisation von Anwesenheitszeiten und Betriebszeiten der Heizung sowie der Optimierung der Anlage durch die Fernbegleitung (z. B. durch das Fachhandwerk). Die Digitalisierung dürfte im Übrigen die erneuerbaren Energien wie Solarthermie und Wärmepumpen durch höhere Attraktivität beim Kunden (Heizung kommt vom Keller in die Köpfe) fördern. Im Makrobereich durch die Erfordernis bei hybriden Systemen, flexible Stromtarife über die Digitalisierung kostengünstig (flexible Stromtarife sind hierfür erforderlich) zur Verfügung zu stellen. These 13: Digitalisierung und der Einsatz von erneuerbaren Energien verändern die Kostenstruktur der Energieerzeugung eine langfristig angelegte Effizienzstrategie muss dies berücksichtigen. s. o
6 These 14: Die Digitalisierung trägt zum Ausgleich von Energienachfrage mit einer dezentralen und volatilen Energieerzeugung bei. BDH: Die hier beschriebenen Inhalte teilt der BDH voll umfänglich. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist ein erster richtiger Schritt hin zur digitalen Kopplung der Sektoren Strom, Verkehr und Gebäude. Zu Leitfrage 1: Wie sollten rechtliche, technische und ökonomische Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden, damit die Innovationskraft der Digitalisierung systemdienlich, energiewendekompatibel und sicher vollzogen wird? Wie können dabei hohe Standards für Datenschutz und Systemsicherheit gewährleistet werden? sowie Zu Leitfrage 2: Ist zukünftig eine stärkere Koordinierung digitaler Subsysteme erforderlich? Falls ja, wie sollte diese aussehen, welche Schnittstellen und Protokolle sollten genutzt werden, und wer sollte diese wann festlegen? BDH: Hier lediglich der generelle Kommentar: Datenschutz und Systemsicherheit sowie Definition von Schnittstellen und Protokollen sind dringliche Aufgaben, an der sich der BDH aktiv beteiligt
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