Stellungnahme zum Grünbuch Energieeffizienz. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
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- Elly Bader
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1 Stellungnahme zum Grünbuch Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Stand: Ansprechpartner: Peter Corell Head of Product Management Contracting Tel.: 06196/ Hauptstraße Eschborn 1. Vorbemerkung Als Unternehmen mit über Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in mehr als 20 Ländern ist Techem einer der weltweit führenden Anbieter für Energiemanagement, Contracting und für die Erfassung und Abrechnung von Heizwärme und Wasser in Immobilien (Submetering). Unsere Leistungen sparen jährlich über sechs Mio. Tonnen CO2 und haben sich zu einem Erfolgsmodell entwickelt, das auch in die europäische Energieeffizienzrichtlinie Einzug gehalten hat. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums sehr, neben der Energieeffizienzstrategie Gebäude nun auch mit dem Grünbuch Energieeffizienz eine umfassende Debatte zur Energieeffizienzpolitik in Deutschland zu führen. Als Unternehmen wollen wir auch zukünftig einen signifikanten Beitrag zu einem klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 leisten. Unser Beitrag besteht insbesondere in geringinvestiven Maßnahmen mit einem hohen CO2-Vermeidungsanteil. Wir sind überzeugt, dass bezahlbarer Wohnraum nur erhalten bleiben kann, wenn technische Maßnahmen, die aufgrund von verhältnismäßig hoher Einsparung bei gleichzeitig geringen Investitionen einen hohen Kosten-Nutzen- Effekt haben, in der Praxis der Gebäudemodernisierung und des Gebäudeneubaus auch in der Breite Anwendung finden. Hier gilt es aus unserer Sicht unter anderem, den gesamten Bereich des Mietrechts mit Modernisierungsumlage sowie Betriebs- und Heizkostenumlage sowie das Energieeinsparrecht mit Blick auf praxisnahe und wirtschaftliche Effizienzsteigerungen zu überprüfen.
2 2. Stellungnahme zu Thesen und Leitfragen These 1: Efficiency First führt zu einer Kostenoptimierung der Energiewende und verstärkt den Dekarbonisierungseffekt der erneuerbaren Energien. These 2: Das Leitprinzip Efficiency First wird zum strategischen Planungsinstrument für unser Energiesystem. Das Efficiency First Prinzip ist zu begrüßen, weil es der Vermeidung von unnötigem Energieverbrauch Vorfahrt einräumt. Unter dem Aspekt Kostenoptimierung der Energiewende sollten vor allem Maßnahmen mit geringen CO2-Vermeidungskosten hohes Gewicht erhalten. Außerdem zeigen aktuelle Untersuchungen, dass z.b. bei Wohnimmobilien allein mit den bestehenden Instrumenten die Effizienzziele nicht erreicht werden. Daher bieten sich Maßnahmen aus dem Bereich der Verteilung und Nutzung von Wärme in Wohngebäuden an, die zu geringen Kosten CO2 vermeiden. Diese Maßnahmen wirken ergänzend zu bestehenden Instrumenten und bringen zusätzliche Effekte. Kennzeichnend ist für geringinvestive Maßnahmen, dass sie sowohl am Wärmeerzeuger und am Verteilsystem ansetzen können (z.b. Einstellung des Heizkessels, hydraulischer Abgleich, Dämmung der Rohrleitungen) als auch den Energieverbrauch in den Wohnungen verringern helfen (Verbrauchstransparenz, Smarte Automatisierung in Haus und Wohnung, Lüftungsverhalten). So wird das System insgesamt optimiert. Dies führt zusätzlich zur Energieeinsparung dazu, dass das benötigte Temperaturniveau in der Wärmeverteilung des Gebäudes abgesenkt wird, wodurch der Einsatz von effizienten Niedertemperatursystemen im Wohngebäudebestand, z.b. Wärmepumpen als Wärmeerzeuger, ermöglicht werden kann. Im Ergebnis können also Bestandsgebäude durch gering-investive Maßnahmen für den Einsatz von besonders CO2-armer Wärmeerzeugung vorbereitet werden, was einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung im Bestand darstellt. Diese Maßnahmen wirken direkt auf der Nachfrageseite, d.h. der Verwendung von Energie. Hier muss Efficiency First einen wesentlichen Schwerpunkt setzen, um tatsächlich als strategisches Planungsinstrument wirken zu können. Eine einseitige Fokussierung auf die Ausgestaltung der Energieerzeugungs- bzw. Angebotsstrukturen greift zu kurz, denn die möglichst hohe Deckung des Energiebedarfs mit Erneuerbaren Energien setzt voraus, dass Energieeffizienz als Instrument zur Vermeidung von Energieverbrauch und Kosten zum Tragen kommt. Für Energie, die nicht verbraucht wird, müssen keine Kapazitäten für Erzeugung, Verteilung und Speicherung geschaffen werden. Diesem Beitrag von Energieeffizienz zur Kosten-/Nutzenoptimierung der Energiewende muss entsprechend Rechnung getragen werden. Dafür sind verbindliche Effizienzziele notwendig.
3 These 4: Das bisherige Instrumentarium der Energieeffizienzpolitik hat Steigerungen der Energieeffizienz ermöglicht, muss jedoch zur Erreichung der langfristigen Zielsetzungen weiterentwickelt und ergänzt werden. Welche Maßnahmen sind in Ergänzung zum derzeitigen Instrumentarium der Energieeffizienzpolitik zur Zielerreichung (Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050) angemessen und sinnvoll? Das Instrumentarium der Energieeffizienzpolitik sollte die Zielvorgaben in den Fokus nehmen und dabei für Ausgewogenheit im geeigneten Maßnahmenmix zur Zielerreichung sorgen. Damit sorgt Energieeffizienzpolitik dafür, dass nicht einseitig ausgewählte Maßnahmen in den Fokus genommen werden, sondern situativ ein Katalog geeigneter Maßnahmen umgesetzt werden kann, um unter dem Aspekt Kosten-/Nutzenoptimierung der Energiewende die gewünschten Zielvorgaben im Bereich der Effizienzverbesserung zu erreichen. Ein wesentlicher Schritt wäre hierbei ebenfalls, die Umlagefähigkeit gering-investiver Maßnahmen der Nutzerassistenz und Wärmeverteilung zu erleichtern, um das für den Wohnungsbestand typische Investor-/Nutzer- Dilemma aufzulösen. Einige Beispiele: Im Mietrecht nicht nur bauliche Maßnahmen unter Modernisierung subsumieren, sondern auch intelligente technische Systeme zur Wärmeverteilung und Nutzerassistenz Für Neubau und Sanierung nach EnEV-Vorgaben sollten intelligente Nutzerassistenzsysteme angemessen für die Erreichung der energetischen Vorgaben angerechnet werden können, sodass ihr Beitrag zur Zielerreichung dem tatsächlichen Effizienzgewinn entspricht. Die Erreichung der in der EnEV geforderten Primärenergieeinsparung sollte technologieoffen erfolgen. Eine einseitige Verschärfung der Vorgaben bei den Transmissionswärmeverlusten erschwert die Gestaltung einer kosteneffizienten Lösung, die die gleiche Energieeinsparung ermöglicht. Die Aufnahme von geeigneten Maßnahmen zur Sicherstellung des energieeffizienten Betriebs in den Katalog der wiederkehrenden Betriebskosten würde für eine breite Durchdringung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand sorgen und damit große Hebelwirkung entfalten. These 5: Marktlösungen und neue Dienstleistungen werden die Steigerung der Energieeffizienz beschleunigen und einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leisten.
4 Welche Instrumente sind besonders geeignet, um Energiedienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz anzureizen? Um die Energieeffizienz im Gebäudebereich voranzubringen, bieten sich marktgetriebene Lösungen und Dienstleistungen an, bei denen das Ausschöpfen von Einsparpotenzialen im Wesentlichen nicht von öffentlichen Förderprogrammen abhängig ist. In der Energiedienstleistung Energieliefercontracting wird Energieeffizienz als Geschäftsmodell bereits heute umgesetzt. Die Energiesparmaßnahmen der Mitglieder im Verband für Wärmelieferung (VfW) haben in 2015 zu CO2-Einsparungen in Höhe von über 3 Mio. Tonnen geführt. Um die Potenziale dieser marktgetriebenen Lösung für den Wohngebäudebestand noch wesentlich stärker zu entfalten, sollten über die Maßnahmen am Wärmeerzeuger hinaus auch weitere Effizienzmaßnahmen z.b. zur Optimierung der Wärmeverteilung und nutzung im Kostenvergleich zum Zeitpunkt der Umstellung von Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferung nach Wärmelieferverordnung berücksichtigt werden können. Dies würde den Maßnahmenmix deutlich erweitern und Energieeffizienz ganzheitlich betrachten, da zusätzliche Stellhebel zum Kessel betätigt werden können, die ein günstiges Kosten-/Nutzen-Verhältnis bieten. So würde dies die Anwendungsfälle für eine für Mieter kostenneutrale Umstellung erhöhen und damit Energieeffizienz weiter in die Breite tragen. Im Sinne von Efficiency First könnten verbindliche Effizienznachweise die Attraktivität von Contracting-Lösungen für die Contracting- Nehmer erhöhen. So ließe sich der Effekt der in der Contracting-Lösung umgesetzten Effizienzmaßnahmen anhand von Energiebedarfsrechnungen im IST-Zustand (ohne Contracting- Maßnahme) und SOLL-Zustand (mit Contracting-Maßnahme) z.b. nach der Berechnungsrundlage DIN V nachweisen. These 11: Jeder Sektor leistet einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Dekarbonisierung. Mit welchen Instrumenten können frühzeitig Investitionen in technisch und ökonomisch effiziente und flexible Infrastrukturen (z. B. aus erneuerbaren Energien gespeiste effiziente Wärmenetze) angestoßen werden? Der Gebäudesektor ist gekennzeichnet durch das Investor-Nutzer Dilemma. Jedes Instrument, das dieses aufhebt, ist geeignet die Eigentümer zu Investitionen zu motivieren, insbesondere bei Bestandsgebäuden. Gering-investive intelligente technische Systeme zur Wärmeverteilung und Nutzerassistenz bieten die Möglichkeit, das Investor-/Nutzer-Dilemma zu überwinden, da sie
5 sich durch geringe CO2-Vermeidungskosten auszeichnen. Die Mieter, die unmittelbar von der Einsparung bei den Energiekosten profitieren, könnten über Instrumente der Kostenumlage an den Investitionen in diese Maßnahmen beteiligt werden. Dazu wäre es wichtig, die Umlage der Kosten von geringinvestiven, wirtschaftlichen Maßnahmen zu erleichtern. These 12: Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten für Mehrwertdienste und Effizienzdienstleistungen. Wie können die neuen Möglichkeiten zur Verbrauchserfassung, Nutzerinformation und die Mehrwertdienste für Effizienz durch die Digitalisierung erschlossen werden? Digitalisierung ermöglicht eine Verschlankung der Kommunikations-Infrastruktur. Es können viele Sensoren miteinander verknüpft werden und im Bereich der Nutzerinformation ereignisbezogene Hinweise gegeben werden, mit denen die Energieeffizienz gesteigert werden kann. These 14: Die Digitalisierung trägt zum Ausgleich von Energienachfrage mit einer dezentralen und volatilen Energieerzeugung bei. Leitfragen: Wie sollten rechtliche, technische und ökonomische Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden, damit die Innovationskraft der Digitalisierung systemdienlich, energiewendekompatibel und sicher vollzogen wird? Wie können dabei hohe Standards für Datenschutz und Systemsicherheit gewährleistet werden? Ist zukünftig eine stärkere Koordinierung digitaler Subsysteme erforderlich? Falls ja, wie sollte diese aussehen, welche Schnittstellen und Protokolle sollten genutzt werden, und wer sollte diese wann festlegen? Bei der Weiterentwicklung von rechtlichen, technischen und ökonomischen Rahmenbedingungen sollten hohe Schutzniveaus im Bereich Datenschutz und Datensicherheit vorgegeben werden, ohne eine konkrete technologische Umsetzungslösung vorzugeben. Es sollte der Innovationskraft
6 des Marktes überlassen werden, welche Lösung zu welchen Kosten sich im Wettbewerb durchsetzt und die geforderten Schutzniveaus erfüllt. Schutzniveaus sollten applikationsbezogen festgelegt werden. Über geeignete Mechanismen und Kontrollen kann sodann sichergestellt werden, dass die am Markt im Wettbewerb entstandenen Protokolle und Schnittstellen für die Zwecke geeignet und zulässig sind. Techem Energy Services GmbH, Eschborn, Oktober 2016
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