Stellungnahme. Grünbuch Energieeffizienz Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
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- Babette Sauer
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1 Stellungnahme Grünbuch Energieeffizienz Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Berlin,
2 2 Stellungnahme zum Grünbuch Energieeffizienz Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) vertritt die Interessen von mehr als 1 Million Handwerksbetrieben in Deutschland mit über 5 Millionen Beschäftigten, rund Auszubildenden und einem Jahresumsatz von beinahe 550 Mrd. Euro. Als Spitzenorganisation der Wirtschaft mit Sitz in Berlin bündelt der ZDH auf Bundesebene die Interessen von 53 Handwerkskammern, 48 Fachverbänden des Handwerks sowie bedeutenden wirtschaftlichen und sonstigen Einrichtungen des Handwerks in Deutschland. Der ZDH begrüßt, dass durch das seitens des BMWi vorgelegten "Grünbuch Energieeffizienz" eine Diskussion zur weiteren Entwicklung der Energieeffizienzpolitik, zum Zweck der Erreichung der für das Jahr 2050 gesteckten klimaund energiepolitischen Ziele, angestoßen wird. Denn im Ergebnis einer solchen Diskussion kann die für unternehmerische Energieeffizienzinvestitionen erforderliche Planungssicherheit gestärkt werden. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz hat das BMWi bereits ein umfangreiches und sinnvolles Maßnahmenpaket vorgelegt. Seit dessen Verabschiedung im Dezember 2014 wurden alle wesentlichen Maßnahmen umgesetzt und damit die Energieeffizienz zu einer tragenden Säule der Energiewende ausgebaut. Dies ist erfreulich. Jedoch ist zu bedenken, dass eine als "erfolgreich umgesetzt" gewertete Maßnahme (vgl. BMWi NAPE-Meter), nicht zwingend bereits deren intendierte Effizienzwirkung entfaltet hat, oder haben kann. Beispielsweise wurde das im NAPE enthaltene Programm "STEP up!" im Juni 2016 gestartet. Einen signifikanten Energieeffizienzbeitrag kann eine solche Maßnahme jedoch erst nach der zeitintensiven Marktdurchdringung leisten. Insofern sind wir der Ansicht, dass die meisten NAPE-Maßnahmen gestartet wurden, jedoch noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden können. Auch sehen Maßnahmen, wie die von uns unterstützte Initiative Energieeffizienz Netzwerke eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 vor. Solche Aktivitäten benötigen ebenfalls Zeit bis sich der anvisierte Energieeffizienzbeitrag einstellt. Daher halten wir es für sinnvoll mit dem vorliegenden Grünbuch eine Diskussion über die Energieeffizienzpolitik in der Zeit zwischen den Jahren 2020 und 2050 zu führen und nicht über eine heutige Anpassung der bestehenden Instrumente zu debattieren. Die im Grünbuch dargestellte Abweichung zwischen dem für das Jahr 2020 gesetzten Energieeffizienzziel in Höhe von 20 Prozent und der bis zum Jahr 2014 erreichten Reduktion des Primärenergieverbrauches um 8,3 Prozent liegt offensichtlich daran, dass die seither erzielten Energieeffizienzfortschritte noch nicht umfassend erhoben wurden und in die Betrachtung eingeflossen sind. Die Wirkung des NAPE, sowie der in der Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) enthaltenen Maßnahmen kann noch nicht objektiv beurteilt werden. Zwar erscheint es sinnvoll die bestehenden Instrumente, wie auf Seite 12 des Grünbuches geschildert, fortzuentwickeln und zu optimieren, doch sollte dies mit Augenmaß erfolgen nachdem die jeweilige Wirkung eines Instrumentes tatsächlich bewertet wurde. Im Folgenden äußern wir uns sodann zu den aufgestellten Thesen im Einzelnen: These 1: Efficiency First führt zu einer Kostenoptimierung der Energiewende und verstärkt den Dekarbonisierungseffekt der erneuerbaren Energien.
3 3 Eine Energieeinheit, die eingespart werden kann, muss nicht erzeugt, gespeichert und transportiert werden, so die grundlegende Efficiency-First-Prämisse. Energieeffizienz spart Energie, trägt zur Verringerung von Treibhausgasemissionen bei und erleichtert insgesamt die Umstellung unserer Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Der ZDH begrüßt ausdrücklich, dass entsprechend seinen langjährigen Hinweisen und Forderungen die Erhöhung der Energieeffizienz als zweites Fundament der Energiewende gegenüber dem bisher eindeutig dominierenden Ausbau der Erneuerbaren Energien endlich den ihr gebührenden energiepolitischen Stellenwert erhält. These 2: Das Leitprinzip Efficiency First wird zum strategischen Planungsinstrument für unser Energiesystem. Die dem Efficiency First-Prinzip zugrundeliegende Prämisse, dass eine Energieeinheit, die eingespart werden kann, nicht erzeugt, nicht gespeichert und nicht transportiert werden muss, ist richtig. Jedoch führt dieses Prinzip nicht unmittelbar zu einer Kostenoptimierung der Energiewende, da grundsätzlich zunächst investiert werden muss und Rebound-Effekte zu berücksichtigen sind. Dabei kann jedoch, und diese Auffassung teilen wir, das als Planungsinstrument eingesetzte Efficiency First-Prinzip zu einem adäquaten Aus- und Aufbau der erforderlichen Infrastrukturen und hierdurch zu einer sich langfristig einstellenden Kostenoptimierung der Energiewende führen. Die anvisierte Energieeinsparung kann jedoch durch entsprechende Rebound-Effekte konterkariert werden. 1. Wie kann das Prinzip Efficiency First in allen Sektoren systematisch angewandt werden? Angesichts der großen Unterschiede des "Energiehaushalts" der verschiedenen Sektoren Industrie, GDH, Mobilität, Gebäude, Landwirtschaft wird eine für alle Sektoren einheitliche Systematik nicht zielführend und realisierbar sein. In jedem Fall muss vorrangig auf Informationen, Motivation und (staatliche) Anreize gesetzt werden. Das Ordnungsrecht muss dahingehend "smart" gemacht werden, dass die ordnungsrechtlichen Ziele mit möglichst geringem Durchführungsund Erfüllungsaufwand erreicht werden und in sich passfähig und widerspruchsfrei sind. Durch eine konsequente Berücksichtigung des Effizienzprinzips bei der Weiterentwicklung bestehender Instrumente kann das Effizienzprinzip systematisch in den Sektoren angewandt werden. 2. Wie können Grundlagen (z. B. Kostenkennwerte) für eine systematische Abwägung der Grundentscheidung Energiebedarf senken vs. Kapazitäten für die Bedarfsdeckung erhalten bzw. schaffen aussehen? "Efficiency First" trägt wird nur dann zur Kostenoptimierung der Energiewende beitragen, wenn die (Investitions-)Kosten der Effizienzsteigerung geringer sind als die durch Effizienzsteigerungen eingesparten Kosten und die Alternativkosten der Erhaltungs- und Ausbauinvestitionen zur Sicherung der (in Abhängigkeit von Effizienzfortschritten, Wachstumspfad und etwaigen Rebound- Effekten) erwartbaren Bedarfskapazitäten These 3: Die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Energieeffizienz erleichtert eine gesetzliche Verankerung des Prinzips Efficiency First.
4 4 1. Bieten eine Zusammenführung des energieeffizienzrechtlichen Normenbestandes und eine gesetzliche Verankerung der Energieeffizienzziele in einem gemeinsamen Rechtsrahmen einen Mehrwert? Ein Energieeffizienzgesetz könnte unter Umständen nicht nur die Definition einer "Kaskade für das Verhältnis von Energieeinsparung, effizienter Nutzung und Energieerzeugung" erleichtern, sondern auch die Festschreibung des Efficiency First-Prinzips an einem Ort. Insofern könnte Energieeffizienzgesetz eine Erleichterung darstellen. Allerdings zeigen alle bisherigen Erfahrungen, dass der für eine solche systematische Zusammenfassung erforderliche Prozess sowohl vom Zeitablauf her als auch im Hinblick auf die Aufaddierung statt Systematisierung der Regulierungsvorhaben grundsätzlich "gefahrgeneigt" ist. Angesichts dessen sprechen wir uns gegen eine solche Zusammenführung aus. Allenfalls denkbar wäre ein "Leitsatzgesetz", auf das in den unterschiedlichen effizienzrechtlichen Normbeständen (gleichsam als Interpretationsrichtschnur) Bezug zu nehmen wäre. Auch ein solches "Leitsatzgesetz" enthebt niemanden von der Notwendigkeit, den Grundsatz "Efficiency first" zum einen im jeweiligen Kontext ökonomisch-rational zu unterfüttern und zum anderen bei der Zielverfolgung Konflikte mit anderen politischen Zielstellungen zu lösen. Tatsächlich aber ist fraglich, inwiefern die Verankerung des Effizienzprinzips in einem Energieeffizienzgesetz erforderlich ist, wenn eine Effizienz-Kaskade, das Efficiency First-Prinzip, oder die Energieeffizienzziele auch mittels politischer Beschlüsse hinreichend verlässlich festgelegt werden können. Zumal sich die Energieeffizienzziele als solche ohnehin aus internationalen klima- und energiepolitischen Abkommen sowie den entsprechenden europäischen Richtlinien ableiten. Zudem kann ein Gesetz nur im Fall der konsequenten Anwendung seine Wirkung entfalten. Dabei mangelt es im Energierecht nicht an rechtlichen Regelungen, sondern punktuell an deren Vollzug. Es erscheint zumindest fraglich, inwiefern sich dies bei einem Energieeffizienzgesetz anders verhalten sollte. 2. Falls ja, welche Bereiche sollte ein Energieeffizienzgesetz abdecken und wie ließe sich in einem allgemeinen Teil das Prinzip Efficiency First verankern? s.o. These 4: Das bisherige Instrumentarium der Energieeffizienzpolitik hat Steigerungen der Energieeffizienz ermöglicht, muss jedoch zur Erreichung der langfristigen Zielsetzungen weiterentwickelt und ergänzt werden. Der mit dem NAPE abgebildete breite Instrumentenmix ist zielführend und bedarf zunächst keiner grundsätzlichen Weiterentwicklung. Vielmehr müssen die teilweise erst im Jahr 2016 angestoßenen Maßnahmen verstetigt werden, um hierdurch eine Marktdurchdringung und in Folge dessen ihre maximale Wirkung entfalten zu können. Eine Verzahnung der Energieeffizienzmaßnahmen mit solchen der Materialeffizienz im Rahmen von ProgRess II, erscheint auch uns sinnvoll. Die im Grünbuch betrachteten Rebound-Effekte sind im Hinblick auf die Reduktion des Energieverbrauchs hinderlich 1. Welche Maßnahmen sind in Ergänzung zum derzeitigen Instrumentarium der Energieeffizienzpolitik zur Zielerreichung (Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050) angemessen und sinnvoll? Verlässliche Fortsetzung des bewährten Dreiklangs aus Information, Förderung und Forderung bei gezielter Ergänzung um:
5 5 steuerliche Förderung von Effizienzmaßnahmen in eigengenutztem Wohneigentum. (deutliche) Ausweitung des zu Energieberatung im Rahmen staatlicher Förderprogramme berechtigten Personenkreises durch Umstellung des Unabhängigkeitskriteriums von der Person auf den Beratungsprozess selbst. Weiterentwicklung des Informations- und Anreizinstrumentariums zur Erhöhung der eigenbetrieblichen Energieeffizienz in (sehr) kleinen Unternehmen (hier verbieten sich ordnungsrechtliche Vorgaben wie z.b. verpflichtende Energieaudits) 2. Welche Instrumente eignen sich vorzugsweise zur Steigerung der Energieeffizienz in einem Umfeld niedriger Energiepreise? Unsererseits werden Investitionszuschüsse präferiert. "Weiße Zertifikate" hingegen führen vor allem zu einem enormen Bürokratismus und, wie im Fall des ETS ersichtlich, setzen diese kaum nennenswerte Anreize. Von ordnungsrechtlichen Maßnahmen, sofern diese über die bestehenden Ansätze hinausgehen, ist abzusehen. Dies gilt für den Gebäudesektor in besonderem Maße. Zum einen wird durch ein zu scharfes Ordnungsrecht die Akzeptanz der Energiewende bei den Hauseigentümern gefährdet und zum anderen führen solche Ansätze zu einer Verteuerung des ohnehin bereits zu teuren Wohnraumes. Betriebe hingegen könnten bei einer verpflichtenden Form des Ordnungsrechts, über deren wirtschaftliche Leistungs- und Investitionsfähigkeit hinaus belastet werden. These 5: Marktlösungen und neue Dienstleistungen werden die Steigerung der Energieeffizienz beschleunigen und einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leisten. Dass eine noch stärkere Technologieoffenheit der Energieeffizienzpolitik angestrebt wird, ist überaus erfreulich. Auch begrüßen wir die Möglichkeit einer stärkeren Betonung wettbewerblicher Ausschreibung. Dabei ist jedoch zwingend darauf zu achten, dass solche Ausschreibungen generell der Art ausgestaltet sind, dass auch Kleinstunternehmen unbürokratisch daran partizipieren können und die wirtschaftliche Wertschöpfung in der jeweiligen Region bleibt. 1. Welche Instrumente sind besonders geeignet, um Energiedienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz anzureizen? Insbesondere der freie Wettbewerb ist der ideale Innovationsmotor für alle Marktteilnehmer. Gerade auch kleine Unternehmen bedürfen gleichberechtigte Marktzugangsmöglichkeiten, um deren Innovationskraft entfalten zu können. 2. In welchen Bereichen ist eine Standardisierung vorteilhaft oder erforderlich, um den Markt für Energieeffizienzdienstleistungen zu entwickeln? Gerader der Ablauf einer Energieberatung kann standardisiert werden. Hierdurch können mittels zur Verfügung gestellter Softwareprodukte qualitativ hochwertige Beratungsergebnisse erzielt und dabei auch die Unabhängigkeit des Beratungsverfahrens selbst überprüft und sichergestellt werden. These 6: Eine effektive Energieeinsparpolitik auf europäischer Ebene funktioniert am besten mit klaren Zielvorgaben. Prinzipiell sind klare Ziele begrüßenswert, da hierdurch eine eindeutige Entwicklungsrichtung vorgegeben wird. Verbindliche Ziele führen jedoch dazu, dass auf die Besonderheiten, wie beispielsweise die unterschiedlichen wirtschaftlichen und geografischen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten nicht angemessen eingegangen werden kann.
6 6 1. Welche Vor- und Nachteile sprechen für eine Stärkung der Gemeinschaftsebene bei der Umsetzung des europäischen Energieeffizienzziels 2030? (Theoretisch) vorteilhaft könnte ein größeres Maß an Verbindlichkeit sein. Dem stehen jedoch die bisher gesammelten Erfahrungen mit der tatsächlichen Verbindlichkeit gemeinsam vereinbarter Zielstellungen (und Verfahrensweisen) innerhalb der EU entgegen. 2. Sollte das EU-Effizienzziel 2030 über die bestehenden Richtlinien und politischen Beschlüsse hinaus verbindlicher ausgestaltet werden? Nein. Dessen ungeachtet sollte es jedoch gerade auch im Lichte des Zeithorizonts des Pariser Klimaschutzabkommens über 2030 hinaus fortentwickelt werden. These 7: Die verstärkte Nutzung von EU- Gemeinschaftsinstrumenten unterstützt und verstärkt die nationalen Energieeffizienz- Instrumente. EU-Gemeinschaftsinstrumente sind dann sinnvoll, sofern sie den europäischen Binnenmarkt stärken. Dies bedeutet, dass die Gemeinschaftsinstrumente vor allem auf Produktebene zu nutzen sind (bspw. Ökodesign). Energieeffizienz- Instrumente, wie der Energieausweis, können in einen europäischen Rahmen eingebettet werden, sollten aber nationalstaatlich ausgestaltet werden, da nur hierdurch die jeweiligen Besonderheiten der Mitgliedsaaten angemessen berücksichtigt werden können. 1. Welche gemeinschaftsweiten Instrumente sollten gestärkt bzw. welche zusätzlichen Gemeinschaftsinstrumente könnten auf EU- Ebene eingerichtet werden, die geeignet sind, die deutschen Effizienzziele zu unterstützen? Neben den bereits bestehenden Gemeinschaftsinstrumenten (insbesondere EPBD, ERD, Ökodesign, Labeling, Energieausweis usw.) sollte vornehmlich auf einen weiter intensivierten Austausch zwischen den Mitgliedstaaten über innovative Effizienzansätze und gute Beispiele gesetzt werden. 2. Welche in Deutschland eingesetzten Instrumente sind besonders geeignet, auf EU-Ebene übertragen zu werden, um europaweit neue Energieeinsparungen anzuregen? Spezifische Förderansätze für Querschnittstechnologien, innovative Beratungsansätze wie der gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan (sofern die einschlägigen Unabhängigkeits- Vorgaben praxistauglich gemacht werden) Gezielte Sensibilisierungs- und Motivationsinitiativen zur Erhöhung der Energieeffizienz in mittelständischen Unternehmen (Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz) Orientierung in allen EU-Mitgliedstaaten an den hohen Standards der hiesigen beruflichen Aus- und Weiterbildung, um europaweit die hohe Qualität der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen sicherstellen zu können. Zudem könnten vergleichbare Beraterstrukturen geschaffen werden, wir sie im Rahmen des deutschen Kammersystems bestehen. Keinesfalls dürfen die seitens der EU-Kommission in mehreren EU- Mitgliedstaaten erkannten Qualifizierungsdefizite zu immer neuen pauschalen Zertifizierungsmodelle führen, die das bewährte deutsche System der Aus- und Weiterbildung unterminieren würden. These 8: Die Dekarbonisierung der Sektoren Privathaushalte, GHD, Industrie und Verkehr
7 7 erfordert den Einsatz von Strom aus CO2- freien, erneuerbaren Quellen. Leitfrage: Gibt es Alternativen zur Nutzung von Strom aus CO 2 -freien, erneuerbaren Quellen zur Dekarbonisierung der Sektoren Privathaushalte, GHD, Industrie und Verkehr? (Unbeschadet der bisher politischen "Schwergängigkeit" dieses Themas) in der Nutzung der CSS-Technologie. These 9: Bei der Sektorkopplung werden vorrangig solche Technologien verwendet, die Strom effizient in Wärme, Kälte oder Antrieb umwandeln und somit mit wenig erneuerbarem Strom möglichst viele Brennstoffe ersetzen. 1. Welche Instrumente sind geeignet, um bei der Sektorkopplung Pfadabhängigkeiten, die zu einer ökonomisch ineffizienten Nutzung von Strom führen, zu vermeiden? Von Anfang an eine offene Diskussion zwischen allen beteiligten und betroffenen Stakeholdern sowie durchgängige Evaluation. Fortschritt durch Wettbewerb statt durch Ordnungsrecht. Sicherstellung der Technologieoffenheit. 2. Mit welchen konkreten Anwendungen und in welchem Umfang kann Sektorkopplung zur Dekarbonisierung beitragen? Wärmepumpen und PtX-Technologien können nach derzeitigem Stand einen hohen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten dabei sicherlich je nach Bereich in unterschiedlichem Umfang. Quantifizierungen sind uns nicht möglich. These 10: Sektorkopplung bietet günstige nachfrageseitige Flexibilität zum Ausgleich des fluktuierenden Stromangebots aus erneuerbaren Energien. Prinzipiell ist dies richtig und zielführend. Dabei ist jedoch zum einen zu berücksichtigen, dass die Anbieter der flexiblen Lasten einen Anreiz haben Energiespeicher oder Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet, dass entsprechend flexible Preismodelle für das Angebot an Lasten vorhanden sein müssen. Zudem stellen die flexiblen Lasten der Sektoren GHD, Verkehr und Industrie Produktionsfaktoren dar. Diese können jedoch nur begrenzt flexibel gehandhabt werden. Leitfrage: Wie kann gewährleistet werden, dass im Rahmen der Sektorkopplung die Bereitstellung von Flexibilität für den Strommarkt auf Basis effizienter Technologien erfolgt? Erforderlich ist die Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs unterschiedlicher Flexibilisierungsangebote. Dies wiederum erfordert (auch) einen gleichberechtigten Marktzugang für Energiedienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen im Vergleich zu großen (Energieversorgungs-) Unternehmen. Hierbei greift das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Der Anbieter einer flexiblen Last, welche auf einer effizienten Technologie basiert, kann, da die energetischen Verluste geringer sind, die Last wirtschaftlicher anbieten und eine höhere Rendite erwirtschaften These 11: Jeder Sektor leistet einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Dekarbonisierung. Es ist erfreulich dass das vorliegende Grünbuch hierbei das Wirtschaftlichkeitsprinzip beachtet und die gesamt- sowie die betriebswirtschaftliche Kosteneffizienz der Sektorkopplung betont.
8 8 Die Zielstellung einer angemessenen Kostenverteilung muss jedoch stets auch um das Erfordernis ergänzt werden, dass die jeweiligen erwarteten Dekarbonisierungsvorteile ebenfalls angemessen "verteilt" werden. 1. Mit welchen Instrumenten können frühzeitig Investitionen in technisch und ökonomisch effiziente und flexible Infrastrukturen (z. B. aus erneuerbaren Energien gespeiste effiziente Wärmenetze) angestoßen werden? Stärkere Investitionen können v.a. durch einen Ausbau der entsprechenden Förderung angestoßen werden, begleitet durch Forschung, Evaluation und Kommunikation. Unerlässlich bleibt jedoch eine absehbare Konstanz des energiepolitischen und energierechtlichen Umfelds. Anderes würde Attentismus hervorrufen. Die Autoren des Grünbuches haben bereits eine wesentliche Antwort auf die Frage gegeben: Denn sofern der Einsatz der Sektorkopplung für den Nutzer wirtschaftlich ist, wird dieser hiervon Gebrauch machen. 2. Wie können in den verschiedenen Sektoren die Wettbewerbsbedingungen zwischen erneuerbarem Strom und fossilen Brennstoffen verbessert werden? Und wer sollte diese wann festlegen? Zunächst ist erforderlich, dass die unterschiedlichen Energieträger in allen Sektoren gleichermaßen zugänglich und nutzbar sind. Beispielsweise kann der erneuerbare Strom erst dann mit fossilen Brennstoffen im Verkehrssektor konkurrieren, wenn die Ladeinfrastruktur sowohl rein quantitativ als letztendlich auch qualitativ vorhanden ist. These 12: Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten für Mehrwertdienste und Effizienzdienstleistungen. 1. Wie können die neuen Möglichkeiten zur Verbrauchserfassung, Nutzerinformation und die Mehrwertdienste für Effizienz durch die Digitalisierung erschlossen werden? Unabdingbar sind nicht zuletzt gleiche Wettbewerbsbedingungen gerade auch für kleinere, mittelständische Anbieter von Energiedienstleistungen (im Vergleich zu Energieversorgungsunternehmen und Immobiliengesellschaften) im Hinblick auf den Zugang und die Nutzung einschlägiger Daten. Nur wenn alle Marktteilnehmer den gleichen Zugang zu den Daten haben, kann sich ein gleichberechtigter Wettbewerb entwickeln. In der Folge können durchaus Pilotprojekte mit den jeweiligen Marktakteuren realisiert werden, um auf den verfügbaren Daten basierende Effizienzdienstleistungen zu entwickeln. 2. Wie kann die Erfassung individueller Energieeinsparungen für Förderansätze genutzt werden, die technologieoffene Lösungen zulassen und tatsächlich erzielte Einsparerfolge stärker berücksichtigen? Angesichts der jeweils höchst individuellen Lebenssituationen von Eigentümern/Mietern sollte sich die Förderung nicht auf den jeweiligen individuellen Energieverbrauch beziehen. Stattdessen plädieren wir für eine einheitliche Grundförderung für einschlägige Digitalinvestitionen in Verbindung mit einer Zusatzförderung (Bonus) bei Erreichung spezifischer Einsparziele. These 13: Digitalisierung und der Einsatz von erneuerbaren Energien verändern die Kostenstruktur der Energieerzeugung eine langfristig angelegte Effizienzstrategie muss dies berücksichtigen.
9 9 1. Welche Vermarktungsmodelle für das Energieangebot entstehen durch die Digitalisierung? Immer komplexere Angebote "aus einer Hand", was gerade für kleinbetrieblich strukturierte Wirtschaftsbereiche eine besondere Herausforderung ist. 2. Welche Chancen und Risiken resultieren daraus für das Energiesparen? Aufgrund der steigenden Komplexität könnten solche Handwerksbetriebe, die nicht mit der Geschwindigkeit der Digitalisierung Schritt halten können, mittel- bis langfristig marktbereinigt werden. Die Folge wären noch weniger Betriebe die die entsprechenden Energiesparmaßnahmen planen und umsetzen können. These 14: Die Digitalisierung trägt zum Ausgleich von Energienachfrage mit einer dezentralen und volatilen Energieerzeugung bei. Die Digitalisierung ermöglicht erst einen Abgleich zwischen Energieangebot und nachfrage. Energieverbraucher und Energieerzeuger, die nicht mit digitalen Schnittstellen ausgestatten sind, werden nicht Teil des Energiesystems sein können. 1. Wie sollten rechtliche, technische und ökonomische Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden, damit die Innovationskraft der Digitalisierung systemdienlich, energiewendekompatibel und sicher vollzogen wird? Wie können dabei hohe Standards für Datenschutz und Systemsicherheit gewährleistet werden? Ausgehend von den verfügbaren und sich stetig weiterentwickelnden technischen Lösungen werden sich wirtschaftliche Angebote entwickeln, die sodann in einen technologieoffenen, rechtlichen Rahmen einzubetten sein werden. Um die mögliche technische Entwicklung zielführend fördern zu können, sollte frühzeitig der Austausch mit allen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette gesucht werden, um anhand von Pilotprojekten die Umsetzung erproben und die Erfordernisse eines ökonomischen und rechtlichen Rahmens abschätzen zu können. Die Sicherstellung des Datenschutzes, aber vor allem auch der Systemsicherheit, muss zentraler Bestandteil der gesamten Entwicklung sein. Hierbei sind frühzeitig die entsprechenden Forschungseinrichtungen einzubeziehen um zukunftsweisende Sicherheitskonzepte in die Gesamtplanung des Systems einbeziehen zu können. Dabei sollten über alle Stufen der Wertschöpfung einer Sicherheitsinfrastruktur deutsche Hersteller bevorzugt werden, um das Risiko einer bewussten Integration von Sicherheitslücken auf Hard- aber auch auf Softwareebene zu minimieren. (Auch) in diesem Themenumfeld bedarf die grundlegende Frage, wer in welchem Rahmen Eigentums- bzw. Nutzungsrechte an digitalen (personen- und anlagenerzeugten) Daten hat, dringend grundsätzlicher gesetzlicher Regelung. Nach derzeitigem Rechtsstand kann an Daten kein Eigentum konstituiert werden, da sie weder dem Sachenrecht zuzuordnen sind, noch eine hinreichende "Schöpfungshöhe" haben. 2. Ist zukünftig eine stärkere Koordinierung digitaler Subsysteme erforderlich? Falls ja, wie sollte diese aussehen, welche Schnittstellen und Protokolle sollten genutzt werden, und wer sollte diese wann festlegen? Bereits in mehreren Bereichen wurden sogenannte X-Projekte realisiert, in denen die Schnittstellenproblematik nicht durch Vereinheitlichung, sondern durch entsprechende "Brückentechnologien" gelöst wird. Beispiel ist das Projekt "X-Vergabe". Ein solcher Lösungsansatz sollte auch hier gewählt werden.
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