Unternehmen für ambitionierte Weiterführung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
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- Wilhelmine Böhme
- vor 6 Jahren
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1 Unternehmensbefragung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie: Unternehmen für ambitionierte Weiterführung der EU-Energieeffizienzrichtlinie Vorabveröffentlichung zum Branchenmonitor Energieeffizienz 2016 Stand Ansprechpartner: Christian Noll Geschäftsführender Vorstand Tel: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.v. (DENEFF) Kirchstr Berlin 1
2 1. Hintergrund: Aktuelle Revision der EU-Energieeffizienzrichtlinie Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED), welche seit dem 4. Dezember 2012 in Kraft ist, wird derzeit novelliert. Neben dem bislang unverbindlichen Ziel, den Energieverbrauch in Europa bis 2020 um 20 Prozent zu senken 1, enthält die bis 2020 geltende Fassung der Richtlinie eine Reihe verbindlicher Maßnahmen, die durch die Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Kern der Richtlinie ist die Vorgabe an die Mitgliedstaaten, Anstrengungen zur Senkung des Energiekonsums bei Endverbrauchen von um jährlich 1,5 Prozent umzusetzen (Artikel 7). Den Mitgliedsstaaten wird bei der Wahl der Mittel zum Erreichen dieser Einsparung ein großer Spielraum gewährt. Neben der Verpflichtung von Energieversorgern oder -händlern kann diese Vorgabe auch durch andere, sogenannte strategische Maßnahmen wie z. B. Förderprogramme umgesetzt werden. Der auf dieser Grundlage entstandene Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) der deutschen Bundesregierung umfasst hierfür zahlreiche verschiedene neue Programme und Initiativen. Weitere Anforderungen der Richtlinie umfassen Beschaffungs- und Sanierungsvorgaben für die öffentliche Hand (Artikel 5 und 6) oder die Verpflichtung größerer Unternehmen zu regelmäßigen Energieaudits (Artikel 8). Mit ihrem für Ende dieses Jahres angekündigten Winterpaket veröffentlicht die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zur Revision der EU-Energieeffizienzrichtlinie, der in den darauf folgenden Monaten mit Rat und Parlament verhandelt wird. Dabei geht es unter anderem um die Höhe und Verbindlichkeit des Energieeffizienzziels für 2030 und um die Verlängerung des bislang bis 2020 befristeten Artikels 7. Das EU-Parlament hat sich bereits im Juni 2006 für ein verbindliches Ziel von 40 Prozent an Stelle des 2014 vom Rat beschlossenen Ziels von 27 Prozent sowie für eine Fortführung von Artikel 7ausgesprochen. Die Bundesregierung hat sich mit dem Klimaschutzplan 2050 jüngst für ein 30-Prozent-Ziel ausgesprochen. Die Tatsache, dass das 2020-Ziel bereits in diesem Jahr erreicht wurde, ist laut EU-Kommission neben dem geringer als projiziert ausgefallenen Wirtschaftswachstum vor allem große Fortschritte in den Mitgliedstaaten bei der Einsparung von Energie zurückzuführen. Detaillierte Wirkungsevaluationen liegen jedoch noch nicht vor, da viele Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, erst in den letzten Monaten neue Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie umgesetzt haben. 2. Befragung DENEFF zeigt: Unternehmen werten die Richtlinie positiv Eine seit dem unter Effizienzanbietern durchgeführte Umfrage der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten der EU-Energieeffizienzrichtlinie einen positiven (57 Prozent) bis sehr positiven Einfluss (15Prozent) auf ihr Energieeffizienzgeschäft beimisst. Ein knappes Viertel gibt an, dass die Richtlinie keinen Einfluss hatte, nur 2 Prozent sehen einen negativen Einfluss (Abbildung 1). 1 gegenüber einem Referenzszenario zur Verbrauchsentwicklung (PRIMES), welches u. a. Annahmen zum Wirtschaftswachstum enthält. 2
3 Der Anteil der Unternehmen, die keinen Einfluss sehen, mag darin begründet sein, dass nicht allen Befragten ein Zusammenhang zwischen der Richtlinie und den einzelnen Maßnehmen des auf Artikel 7 fußenden Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) bewusst ist. Die in der EU-Richtlinie selbst beschriebenen Maßnahmen adressieren nicht alle Unternehmen direkt (beispielsweise Contractoren oder Gebäudeenergieberater). Ein deutlicher bewusster Zusammenhang ist bei den nach Artikel 8 verpflichtenden Energieaudits zu vermuten, da diese unmittelbar in der Richtlinie benannt sind. 2. Befragung zeigt außerdem: Unternehmen wünschen ambitionierte Weiterführung der EED Gefragt nach den Erwartungen an die Revision einzelner Bestimmungen der Richtlinie, würde eine große Mehrheit der Unternehmen von einer ambitionierteren Weiterführung einen positiven Impuls für ihr Energieeffizienzgeschäft erwarten (Abbildung 2). Vor allem von einem verbindlichen Energieeffizienzziel für 2030 von mindestens 30 Prozent erhofft die überwiegende Mehrheit eine deutliche Wirkung (77 Prozent eine starke bis sehr starke). Eine Intensivierung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei Beschaffung und Gebäudesanierung wird ähnlich positiv gewertet (71 Prozent: starke bis sehr starke Wirkung). Von einer Weiterführung von Artikel 7 nach 2020 und von einer Fortentwicklung der Auditpflicht (etwa Ausweitung auf mittelgroße energieintensive Unternehmen) erwartet die überwiegende Mehrheit einen starken bis sehr starken Marktimpuls (jeweils etwa zwei Drittel der Befragten). 3
4 3. Zusammenfassung der Ergebnisse: EED und ihre Weiterführung wird positiv bewertet Die Umfrage zeigt, dass Anbieterunternehmen im Bereich Energieeffizienz die EU-Energieeffizienzrichtlinie vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten als für ihr Geschäft förderlichen politischen Rahmen bewerten. Möglicherweise würde diese Bewertung noch positiver ausfallen, wäre der Zusammenhang zwischen EU-Richtlinie und nationalen Maßnahmen eindeutiger. In jedem Falle steht eine überwältigende Mehrheit einer ambitionierteren Weiterführung der Richtlinie sehr positiv gegenüber, sowohl was ein verbindliches Energieeffizienzziel von mindestens 30 Prozent für 2030 als auch was verbindliche Maßnahmenbetrifft. 4
5 4. Methode: Online-Befragung von Unternehmen Im Rahmen der Online-Befragung zum Branchenmonitor Energieeffizienz 2017 beteiligten sich zwischen dem und dem circa 140 Unternehmen. Aufgrund der Stichprobengröße ist die Umfrage nicht vollständig repräsentativ, bietet jedoch hinreichende Indikationen über die Auswirkungen der EED auf die relevanten Branchen. Zur EU-Energieeffizienzrichtlinie wurden folgende Fragen gestellt: Die EU-Energieeffizienzrichtlinie war der Ausgangspunkt für den deutschen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und hat neben vielen anderen Instrumenten die Verpflichtung großer Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits angestoßen. Welchen Einfluss hatte die EU-Energieeffizienzrichtlinie auf Ihr Energieeffizienzgeschäft? Derzeit wird die EU-Energieeffizienzrichtlinie revidiert. Welche der folgenden politischen Maßnahmen und Instrumente wären als Teil der Energieeffizienzrichtlinie geeignet, einen positiven Impuls für Ihr Energieeffizienzgeschäft zu geben? - Weiterführung der Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu jährlichen Energieeffizienzfortschritten (1,5% p.a.) über 2020 hinaus (Artikel 7) - Verbindliches Energieeffizienzziel von mindestens 30 % bis Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (Ausweitung der Sanierungspflicht für alle öffentlichen Gebäude und Berücksichtigung von Energieeffizienzkriterien bei der öffentlichen Beschaffung) - Verbesserung der Auditpflicht für Nicht-KMU (z. B. Ausweitung auf energieintensive mittlere Unternehmen) 5
6 Bei den Daten handelt es sich um vorab veröffentlichte Ergebnisse der Umfrage zum Branchenmonitor Energieeffizienz 2017 der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.v. (DENEFF). Die DENEFF veröffentlicht die Studie in Zusammenarbeit mit PwC seit 2013 jährlich. Die nächste Ausgabe erscheint im Frühjahr 2017 und gibt Auskunft über die Entwicklungen und Trends auf dem deutschen Markt für Energieeffizienzprodukte und -dienstleistungen. Die Online-Umfrage richtete sich primär an Unternehmen, die sich der Energieeffizienzbranche zugehörig fühlen. Darunter finden sich Hersteller und Dienstleister, u. a. in den Bereichen Gebäude, Industrie oder auch Hausgeräte. Die Unternehmen wurden auch zu den von ihnen erwarteten oder erlebten Auswirkungen politischer Entscheidungen befragt. 6
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