Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG Sebastian Franke, VCI Frankfurt

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1 Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG 2014 Sebastian Franke, VCI Frankfurt

2 Agenda Politische Rahmenbedingung Energieeffizienz EU-EnergieeffizienzRL Ausnahmen von der EEG-Umlage Energiesteuer-Spitzenausgleich 2

3 Energiewende in Deutschland Energie- und Klimapolitik Deutschland Minderung Treibhausgase Ausbau erneuerbare Energien Steigerung Energieeffizienz Nationaler Aktionsplan Klimaschutz Nationaler Klimaschutzplan 2050 (Nicht ETS- Sektoren) EEG Umsetzung EnergieeffizienzRL Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz Überschneidung EU- und nationale Instrumente und Ziele Unzureichende Koordination der verschiedenen Ebenen und Instrumente 3

4 EnergieeffizienzRL Energieeffizienzrichtlinie Vorgaben aus Brüssel 4

5 Übersicht Stand der Umsetzung EnergieeffizienzRL Artikel Richtlinie Umsetzung in nationales Recht Art. 7 (Ziel und Maßnahmen) Meldung Ziel und alternative Maßnahmen Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz Art. 8 (Energieaudits) Änderung EDL-G EnergieeffizienzRL Art. 14 (Wärmeund Kälteversorgung) Kosten-Nutzen- Analyse VO Art. 24 (Überprüfung) Nationaler Energieeffizienz- Aktionsplan 5

6 SPiCE³ als Bestandteil der Energieeffizienzpolitik der Bundesregierung Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz: Weitere,noch zu spezifizierende Maßnahmen, u.a.: Prüfung verstärkter Anreize für energetische Sanierungen, Weitere Anreize (rechtlich, informatorisch etc.) für Ausbau EDL-Markt Stärkung Contracting Etablierung von Netzwerken und Stärkung Eigeninitiative 6

7 Erneuerbare Energien Gesetz Besondere Ausgleichsregel im EEG: Entlastung von der EEG-Umlage 7

8 Umlage nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) wird 2014 um fast 20 Prozent steigen EEG-Umlage Euro pro Megawattstunde 62,40 52,77 35,32 35,92 20,47 2,46 3,24 3,88 5,16 5,84 6,31 11,02 11,60 13, Quelle: VCI

9 Besondere Ausgleichsregelung: Welche Bedingungen führen zur Entlastung? Zugehörigkeit des eigenen Sektors zur Branchenliste nach EEG 2014 Stromintensität >16% (ab 2015: 17%) Stromverbrauch > 1 GWh/a Betrieb EnMS

10 Wie sieht die Entlastung aus? 15% der EEG-Umlage Zahlungsdeckel bei 4% der BWS Zahlungsdeckel bei 0,5% der BWS (bei SI > 20%) Mindestumlage von 1 /MWh Mehr Informationen im Merkblatt zur Besonderen Ausgleichsregelung etter/merkblatt_stromkostenintensive_unternehmen.pdf

11 Besondere Ausgleichsregelung nach EEG 2014 ja Selbständiger Unternehmensteil Stromintensität > 20% Sektor nach Annex 5 EEAG (152 Sektoren; Liste 2 im EEG 2014) nein nein nein Unternehmen Sektor nach Annex 3 EEAG (68 Sektoren; Liste 1 im EEG 2014) ja Stromkosten/BWS > 16% (ab %) 1 GWh Stromverbrauch nein ja ja Legende: Rahmen durch EEAG Zusätzliche nationale Kriterien EEG-Novelle Stand Bisher in Besonderer Ausgleichsregelung und Stromintensität > 14% ja 20% EEG- Umlage* nein Volle EEG- Umlage Bisher in Besonderer Ausgleichsregelung und Stromintensität > 14% nein ja Volle EEG- Umlage* Begrenzung auf 15% der EEG-Umlage* Stromintensität undertaking > 20% nein ja Kostendeckel: 4% Bruttowertschöpfung Kostendeckel: 0,5% Bruttowertschöpfung Mindestbelastung 1 EUR/MWh bzw. NE-Metall-Branche 0,5 EUR/MWh * Kostensteigerung ab 2015 bis 2018 begrenzt auf 100%/a 11

12 Trotz Härtefallregelung liegt die Kostenbelastung bei knapp 1 Mrd. Euro ohne Entlastungen wären es über 3 Mrd. Euro/Jahr EEG Kosten für die chemisch-pharmazeutische Industrie In Mio Euro EEG-Mehrkosten mit Härtefallregelung (in Mio. Euro) EEG-Mehrkosten o. Härtefallregelung (in Mio. Euro) Prozent Quelle: Statistisches Bundesamt, ÜNB, Prognos, VCI Ab 2013 EEG Mehrkosten ohne Härtefallregel und ohne Befreiung der Eigenerzeugung

13 Energiesteuer-Spitzenausgleich Energiesteuer-Spitzenausgleich Hintergrund und neue Regelung ab 2013

14 KMU Definition im Sinn der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 (Abl. L 124, 36): Mittleres Unternehmen und oder Mitarbeiterzahl Jahresumsatz Jahresbilanzsumme < 250 bis 50 Mio. EUR bis 43 Mio. EUR Nicht als KMU gilt ein Unternehmen, wenn 25% oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden ausgenommen, die Anteilseigner sind: Universitäten, Forschungszentren institutionelle Anleger, regionale Entwicklungsfonds Risikokapitalinvestoren mit max. 1,25 Mio. Investitionsvolumen autonome Gebietskörperschaften Seite 14

15 Vereinfachung für KMUs (Regelverfahren) Alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz: Energieaudit entsprechend den Anforderungen der DIN EN , Ausgabe Oktober 2012 oder Alternatives System gemäß Anlage 2 SpaEfV Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten Bewertung der Einsparpotenziale Entscheidung der Geschäftsführung über den Umgang mit den Ergebnissen Seite 15

16 Vereinfachung für KMUs (Einführungsphase 2013 und 2014) Horizontale Zertifizierung (standortbezogen) Energieauditbericht gemäß Anlage 1 SpaEfV Anforderungen gemäß Anlage 2 SpaEfV 2013: 25% und 2014: 60% des gesamten Energieverbrauchs des Unternehmens erfasst Vertikale Zertifizierung (unternehmensbezogen) Erklärung der Geschäftsführung zur Einführung eines Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz + Ernennung eines Energiebeauftragten : Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger (Nr. 1 Anlage 2 SpaEfV) 2014: Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten (Nr. 2 Anlage 2 SpaEfV) Seite 16

17 Fazit Energieeffizienz gewinnt an Bedeutung Durch steigende Anforderung an Entlastungen Durch Umsetzung der EnergieeffizienzRL Durch politische Debatte um Energiepreise und Energieeinsparung Gesamte Industrie ist gefragt, um Politik eigene Anstrengung beim Thema Energieeffizienz zu verdeutlichen 17

18 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Kontakt

19 19 BACKUP

20 EU Energie- und Klimapaket 2030 Minderungsziel Treibhausgase 30% Ausbauziel Erneuerbare Energien 27% Steigerung Energieeffizienz 30% Minderungsfaktor 2.2 % statt 1.74 % Marktstabilitätsreserve EE-Ausbau in den Mitgliedsstaaten Neue EnergieeffizienzRL? 20

21 Wo kommen wir her? Entlastung von der EEG-Umlage: Anforderungen an Unternehmen im Rahmen der BesAR Anspruchsberechtigte Unternehmen/Unternehmensteile des verarbeitenden Gewerbes und des Bergbau (Abschnitte B und C) Stromverbrauch > 1GWh an einer Abnahmestelle im Jahr Stromintensität Stromkosten bezogen auf Bruttowertschöpfung mindestens 14% Energiemanagementsystem Ab einem Verbrauch von 10 GWh im Jahr: Nachweis eines EnMS (ISO oder EMAS nach (EG) Nr. 761/2001) 21

22 Entlastung von der EEG-Umlage Die EEG-Umlage wird begrenzt für den Stromanteil über 1 bis einschließlich 10 Gigawattstunden auf 10 Prozent (2013: 5,277 /MWh) für den Stromanteil über 10 bis einschließlich 100 Gigawattstunden auf 1 Prozent (2013: 0,5277 /MWh) für den Stromanteil über 100 Gigawattstunden auf 0,05 Cent je Kilowattstunde begrenzt oder Beispiel EEG-Zahlung bei 10 GWh Stromverbrauch: statt

23 Eigenstromregelung: Einbezug neuer Eigenstromerzeugung in EEG-Umlagensystem Alle Eigenstromverbraucher in Umlagensystem einbezogen Regelung Neuanlagen Neue Eigenstromerzeugungsanlagen zahlen 100% der EEG-Umlage KWK-Anlagen und EE-Anlagen zahlen 40% der EEG- Umlage Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz und sind weiterhin nicht belastet Aber: Prüfung des Bestandsschutzes im Jahr

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