Anhang zur WO 2014 von Swiss Athletics Swiss Athletics, Ressort Wettkampfsupport

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1 Datenblätter 2014 Anhang zur WO 2014 von Swiss Athletics Swiss Athletics, Ressort Wettkampfsupport Version März 2014 Für Kampfrichterausbildung STV und Swiss Athletics Laufende Aktualisierung unter: wettkampfsupport/wettkampfsupport.html Bitte bei Wettkampfeinsätzen immer die aktuelle Version des entsprechenden Datenblattes aus dem Internet verwenden! Ittigen/Aarau, Abt. Sportservices Swiss Athletics Ressort Leichtathletik STV

2 Inhaltsverzeichnis Seite Übersicht 3 WO Anhang 2.2 Datenblätter Läufe Datenblatt Gerade Bahn 4 Datenblatt Rundbahn 6 Datenblatt Staffeln (in Revision) 10 Datenblatt Standorte Übergaberichter 12 Datenblatt Protokoll Bahn- und Übergaberichter 13 Datenblatt Start / Fehlstart / Windmessung 15 WO Anhang 3.3 Datenblätter Hoch / Stab Datenblatt Hoch 16 Datenblatt Stichkampf 19 Datenblatt Stab 20 Datenblatt Stab-Weit 24 WO Anhang 4.3 Datenblätter Weit / Drei Datenblatt Weit 26 Datenblatt Drei 29 WO Anhang 5.3 Datenblätter Stoss / Wurf Datenblatt Kugel 32 Datenblatt Diskus 36 Datenblatt Drehwurf 39 Datenblatt Hammer 40 Datenblatt Speer 44 Datenblatt Ball 46 WO 10.1 Schweizer Cross Meisterschaften (SM Cross) Datenblatt Crossdistanzen 47

3 État: / jost/mo Die Datenblätter im Internet von Swiss Athletics sind Teil der WO-Anhänge, Art. 2 bis 5 2. Kampfgericht Läufe 2.1 Kontrolle der Anlagen und des Materials Kontrolle des Startrevolvers durch den Starter. Kontrolle der Verbindung zur Zeitmessung. Die Kontrolle der elektronischen Zeitmessung erfolgt durch die Spezialisten und das Schiedsgericht. Kontrolle der Startblöcke durch den Startordner, ab Meetings- Kategorie B und höher sowie an Einkampf - SM sind auch Lautsprecher einzusetzen. Geprüfter Windmesser mit Bedienung (Art. 11). Genügend Stäbe für Staffelläufe vorhanden. 2.2 Allgemeine Fehlstart-Regelung (siehe Datenblatt) 2.3 Datenblätter Wettkämpfe / Technische Unterlagen / Datenblätter / Gerade Bahn Rundbahn Staffel Standorte Übergaberichter Protokoll Bahn- und Übergaberichter Fehlstartregelung / Windmesser 3.1 Kampfgericht Hoch / Stab 3.2 Kontrolle der Anlage und des Materials mindestens 3 Sprunglatten pro Anlage. Sprungmatten: a) Hoch: Minimalmass, 500x300x50 cm. b) Stab: min.mass, 500x500x80 cm, Vorkissen: min 200 cm Messlatte, Hoch min. 2.5 m; Stab mit Querfuss min 5/6 m. Elektronische, optische Höhenmessung (Art. 12). Neutralisation: Nach einer vereinbarten Höhe in Absprache mit den Athleten/innen und dem Schiedsgericht (vor Beginn des Wettkampfes) 3.2 Stichkampf Betrifft es den ersten Platz ist in Übereinstimmung mit Regel zwischen diesen Wettkämpfern ein Stichkampf durchzuführen, es sei denn es wird anderweitig nach Vorgaben der Tech. Weisungen, die für die Wettkampfveranstaltung gelten, entschieden. Anmerkung: Wird bei Mehrkampfwettbewerben nicht angewandt. 3.3 Datenblätter Wettkämpfe / Technische Unterlagen / Datenblätter / Hoch Stichkampf Stab Stab-Weit 4. Kampfgericht Weit / Drei 4.1 Kontrolle der Anlage und des Materials geeichtes Messband (Weitsprung = 10 m, Dreisprung = 20 m). Rechen, Schaufel, Besen, Stecknagel. Einlagebretter. Geprüfter Windmesser mit Bedienung (Art. 11). Elektronische, optische Weitenmessung (Art. 12). 4.2 Beschränkung der Anzahl Versuche Bei allen Veranstaltungen kann die Zahl der Versuche in den technischen Wettbewerben, ausgenommen im Hoch- und Stabhochsprung, reduziert werden (IWR 180.5). Dies ist von Swiss Athletics oder vom Tech. Leiter zu entscheiden, der die Verantwortung über die Veranstaltung hat. Bei mehr als 8 Teilnehmenden müssen allen 3 Versuche gewährt werden. Den 8 Besten stehen 3 weitere Versuche, in umgekehrter Rangfolge zu. (IWR 180.5a) 4.3 Datenblätter Wettkämpfe / Technische Unterlagen / Datenblätter / Weit Drei 5. Kampfgericht Stoss / Wurf 5.1 Kontrolle der Anlage und des Materials Kugelstossen: genügend (min. 3) Kugeln (Gewichtstabelle) geeichtes Messband (25 m), Rechen, Besen, Stecknagel. Kugelstoss, Diskus-, Hammer- und Speerwerfen: genügend (min.3) Geräte geeichtes Messband (100 m), Besen, 20 Stecknägel oder Stecktafeln. Ball- und Drehwurf für Kategorien (U14 und jünger) Ballwurf: Genügend (min. 3 bis 9) Bälle/Reifen (Gewichtstabelle) geeichtes Messband (min. 50 m), Stecknägel Event. elektronisch, optische Weitenmessung (Art. 12). Alle Geräte müssen vom Materialverwalter des Veranstalters kontrolliert und pro Wettkampf entsprechend gezeichnet werden Schutzgitter (Diskus und Hammer), Sicherheiten (Art. 13). Anmerkung: Siehe auch, Beschränkung der Anzahl Versuche Datenblätter Wettkämpfe / Technische Unterlagen / Datenblätter / Kugel Drehwurf Speer Diskus Hammer Ball Regelkommission: Thomas Müller, Bruno Kunz, Toni Fässler, Hanspeter Feller, Peter Kocher, Fredy Mollet, Kurt Zingg 3

4 Datenblatt gerade Bahn Anzahl Material Anzahl Personen 3 Startpistolen, inkl. Reinigungsmaterial 2 Starter 200 Schuss Munition 1-2 Rückstarter Stand: / jost/mo 1 Elektronische Zeitmessanlage 1 Startordner 1 Startermikrofon zur Kommunikation mit Zeitmessung 1 Windmesser 1 Bahnmarkierung pro Bahn (z.b. 1 8) 1 Einlaufrichter 1 Startblock pro Bahn + min. 1 Reserve 2 Zeitmessung 10 Hürde pro Laufbahn + 4 Reserven 1 Auswertung Zeiten 1 Starterwagen und Sonnenschirm 6 Hürden Stellequipe 10 Fahnen gelb Hürdenrichter 2. Ablauf des Wettkampfes 2.1 Starter Dem Starter obliegt die uneingeschränkte Kontrolle über alle am Start befindlichen Wettkämpfer und Wettkämpferinnen. Er hat die mit dem Start in Zusammenhang stehenden Vorgänge zu überwachen und sich vor Einleitung eines Starts zu vergewissern, dass die Startenden und das Kampfgericht einsatzbereit sind; er alleine entscheidet, sofern der Startvorgang nicht durch eine automatische Startkontrolle überwacht wird, ob das Startprozedere den Regeln entsprochen hat, oder ob ein Verstoss derselben (Fehlstart, unsportliches Verhalten, etc.) vorliegt. Der Starter kann Verwarnungen aufgrund unsportlichem Verhaltens während des Startvorganges aussprechen. 2.2 Rückstarter Zur Unterstützung des Starters sind mindestens zwei Rückstarter einzusetzen. Nach Aufforderung des Starters an die Läufer und Läuferinnen zur Einnahme ihrer Startplätze, hat der Rückstarter darüber zu wachen, dass niemand die Finger, Hände oder Füsse auf oder vor die Startlinie setzt. Andernfalls muss er dies sofort dem Starter melden oder in einer vorher vereinbarten Weise reagieren.die Rückstarter stellen sich so hin, dass sie die Läufer gut sehen können. Die Rückstarter sind berechtigt/verpflichtet, den Lauf bei einem Fehlstart mit einem zweiten Schuss abzubrechen. Nach einem zurückgeschossenen oder abgebrochenen Start meldet der Rückstarter seine Beobachtungen dem Starter. 2.3 Startordner Der Startordner hat, falls nicht vorher geschehen, die Auslosung der Startplätze vorzunehmen und darüber zu wachen, dass die Startenden an den Vor-, Zwischen- und Endläufen so teilnehmen, wie sie eingeteilt sind und ihre Startnummern erkennbar (nicht gefaltet) tragen. Er muss den Läufern und Läuferinnen die ausgelosten Bahnen zuweisen und sie vor der Startlinie sammeln. Anschliessend ist dem Starter die Startbereitschaft zu melden. Falls ein Start wiederholt werden muss, sollen die Startenden in gleicher Weise neu aufgestellt werden. 2.4 Bahn- und Hürdenrichter Der Bahn- und Hürdenrichter ist Assistent des Schiedsrichters und darf selbst keine Entscheidungen treffen. Er überwacht an seinem vom Schiedsrichter zugewiesenen Platz das Laufgeschehen. Jeder Regelverstoss ist durch Heben einer gelben Flagge anzuzeigen. 2.5 Zeitnehmer Die Zeitnehmer stoppen die Zeit von der Auslösung des Startsignales bis zum Augenblick, in dem die Einlaufenden mit dem Rumpf die Ziellinie erreichen (Senkrecht über der inneren Kante, nicht mit Kopf, Hals, Hände, Arme, Beine oder Füsse) 2.6 Windmessung Bei folgenden Laufwettbewerben ist mit dem Resultat auch die Windgeschwindigkeit einzutragen: Messzeiten: der Zeitraum in dem die Windgeschwindigkeit vom Startsignal an gemessen werden muss, beträgt bei: bei 80 m / 100 m 10 Sekunden, bei 100 m / 110 m Hürden 13 Sekunden, Das Windmessgerät muss bei Läufen neben der Geraden, angrenzend an die Bahn 1, nicht weiter als 200 cm von dieser und 50 m von der Ziellinie entfernt, in einer Höhe von 122 cm hingestellt werden. Die Windgeschwindigkeit muss in Metern pro Sekunde abgelesen und bei Rückenwind auf das nächsthöhere Zehntel-Meter pro Sekunde aufgerundet werden (d. h., bei einer Anzeige von + 2,03 m/s muss + 2,1 m/s protokolliert werden), bei Gegenwind muss auf das nächste Zehntel-Meter pro Sekunde abgerundet werden (d. h., bei einer Anzeige von 2,03 m/s muss 2,0 m/s protokolliert werden). Messgeräte mit Digitalanzeige in Zehntelmeter pro Sekunde müssen so hergestellt werden, dass sie dieser Regel entsprechen. Alle Windmessgeräte sind von der IAAF zu zertifizieren und die Genauigkeit des beim Wettkampf benutzten Gerätes muss von einer zugelassenen Organisation, die durch eine nationale amtliche Prüfstelle anerkannt ist, bestätigt sein, so dass alle Messungen zum nationalen und internationalen Messstandard zurückverfolgt werden können. Bei sämtlichen Wettbewerben U14 und jünger muss kein Wind gemessen werden. 4

5 3. Allgemeine Bestimmungen a) Wird die eigene Bahn verlassen, so erfolgt der Ausschluss durch das Schiedsgericht. Ausnahmefälle vgl. IWR Regel 163.4: Verlässt jemand seine gerade Bahn, ohne andere Läufer/innen zu behindern, ist keine Disqualifikation auszusprechen. b) Wettkämpfer und Wettkämpferinnen, die andere absichtlich rempeln, schneiden oder in einer andern Weise benachteiligen, werden ausgeschlossen. c) Die Benützung von Startblöcken ist bis und mit 400 m vorgeschrieben. d) Siehe WO Anhang 2, (Fehlstart-Regelung (Zusammenfassung) Hürdenabmessungen min. 22,5 cm 7 cm cm 1-2,5 cm Höhe max. 70 cm Wo/wie muss die Hürde hingestellt werden: Jede Hürde muss so auf die Laufbahn gestellt werden, dass der Fuß in die Anlaufrichtung des Läufers zeigt. Und dass die ihm zugewandte Seite der Hürdenlatte mit dem näher zum Start liegenden Rand der Markierung auf der Einzelbahn übereinstimmt. Hürdenlauf Jeder Läufer muss jede Hürde überlaufen. Tut er das nicht, führt das zur Disqualifikation. Außerdem muss ein Läufer disqualifiziert werden, wenn er: a. beim Überqueren seinen Fuß oder sein Bein im Augenblick der Überquerung neben der Hürde (an beliebiger Seite) unter dem Niveau der Oberkante der Hürdenlatte vorbei zieht, b. nach Meinung des Schiedsrichters irgendeine Hürde absichtlich umstößt Das Berühren der Hürde führt nicht zu einer Disqualifikation, das seitliche Vorbeiziehen ist entscheidend. Siehe auch: Hürdentabelle Stadion / Halle 5

6 Datenblatt Rundbahn Anzahl Material Anzahl Personen 3 Startpistolen, inkl. Reinigungsmaterial 2 Starter 100 Schuss Munition 1-2 Rückstarter Stand: / jost/mo 5 Seitennummernsätze aus Stoff Startordner 1 Elektronische Zeitmessanlage 1 Windmesser 1 Startermikrofon zur Kommunikation mit Zeitmessung 1 Einlaufrichter 1 Starter - Lautsprecheranlage 1 Rundenanzeige 1 Bahnmarkierung pro Bahn (z.b. 1 8) 1 Seitennummer Abnahme 10 Hürde pro Laufbahn + 4 Reserven 2 Zeitmessung 1 Startblock pro Bahn + min. 1 Reserve 1 Auswertung Zeiten 1+1 Starterwagen / Sonnenschirm je 1 Fahne weiss und rot pro Kurve / Wechselraum 1 Schiri, pro Kurve / Übergabe 4 Fahne gelb 2+2 Kurvenrichter 24 Fahne gelb, pro 2 Bahnen und Richter 1 Übergaberichter pro 2 Bahnen für je Anfang- + Ende des Wechselraumes 2. Ablauf des Wettkampfes 2.1 Starter Dem Starter obliegt die uneingeschränkte Kontrolle über alle am Start befindlichen Wettkämpfer und Wettkämpferinnen. Er hat die mit dem Start in Zusammenhang stehenden Vorgänge zu überwachen und sich vor Einleitung eines Starts zu vergewissern, dass die Startenden und das Kampfgericht einsatzbereit sind; er alleine entscheidet, sofern der Startvorgang nicht durch eine automatische Startkontrolle überwacht wird, ob das Startprozedere den Regeln entsprochen hat, oder ob ein Verstoss derselben (Fehlstart, unsportliches Verhalten, etc.) vorliegt. Der Starter kann Verwarnungen aufgrund unsportlichem Verhaltens während des Startvorganges aussprechen. 2.2 Rückstarter Zur Unterstützung des Starters sind ein oder mehrere Rückstarter einzusetzen. Bei Läufen von 200m, 400m, 400m Hürden, 4x100m, 4x200m, 4x400m und Schweden-Staffel /Medley Relay) sind mindestens zwei Rückstarter einzusetzen. Nach Aufforderung des Starters an die Läufer und Läuferinnen zur Einnahme ihrer Startplätze, hat der Rückstarter darüber zu wachen, dass niemand die Finger, Hände oder Füsse auf oder vor die Startlinie setzt. Andernfalls muss er dies sofort dem Starter melden oder in einer vorher vereinbarten Weise reagieren. Jeder Rückstarter stellt sich so hin, dass er die ihm zugewiesenen Läufer gut sehen kann. Der Rückstarter ist berechtigt, den Lauf bei einem Fehlstart mit einem zweiten Schuss abzubrechen. Nach einem zurückgeschossenen oder abgebrochenen Start meldet der Rückstarter seine Beobachtungen dem Starter. 2.3 Startordner Der Startordner hat, falls nicht vorher geschehen, die Auslosung der Startplätze vorzunehmen und darüber zu wachen, dass die Startenden an den Vor-, Zwischen- und Endläufen so teilnehmen, wie sie eingeteilt sind und ihre Startnummern erkennbar (nicht gefaltet) tragen. Er muss den Läufern und Läuferinnen die ausgelosten Bahnen zuweisen und sie vor der Startlinie sammeln. Anschliessend ist dem Starter die Startbereitschaft zu melden. Falls ein Start wiederholt werden muss, sollen die Startenden in gleicher Weise neu aufgestellt werden. 2.4 Einlaufrichter Die Einlaufenden werden in der Reihenfolge festgestellt, in der sie mit dem Rumpf (also nicht mit Kopf, Hals, Händen, Armen, Beinen oder Füssen) die Ziellinie erreichen. 2.5 Bahn- und Hürdenrichter Der Bahn- und Hürdenrichter ist Assistent des Schiedsrichters und darf selbst keine Entscheidungen treffen. Er überwacht an seinem vom Schiedsrichter zugewiesenen Platz das Laufgeschehen. Jeder Regelverstoss ist durch Heben einer gelben Flagge anzuzeigen. Er hat zudem die Stelle sofort mit einem Klebestreifen zu markieren, an der der Teilnehmende die Bahn verlassen oder bei Staffelläufen die Stabübergabe ausserhalb des Wechselraumes erfolgte. 2.6 Windmessung Bei folgenden Laufwettbewerben ist mit dem Resultat auch die Windgeschwindigkeit einzutragen: Messzeiten: der Zeitraum in dem die Windgeschwindigkeit gemessen werden muss, beträgt bei: bei 150 m / 200 m 10 Sekunden, die Messung beginnt, wenn der führende Läufer auf die Zielgerade einbiegt. Wird bei einem 200m-Lauf das Windmessgerät durch das Zeitmesssystem ausgelöst, muss die Windmessung 10 Sekunden nach dem Startsignal beginnen. Das Windmessgerät muss bei Läufen neben der Geraden, angrenzend an die Bahn 1, nicht weiter als 200 cm von dieser und 50 m von der Ziellinie entfernt, in einer Höhe von 122 cm hingestellt werden. Die Windgeschwindigkeit muss in Metern/Sekunde abgelesen und bei Rückenwind auf das nächsthöhere Zehntel-Meter/Sek. aufgerundet werden (d.h., bei einer Anzeige von +2,03 m/s muss +2,1 m/s protokolliert werden), bei Gegenwind muss auf das nächste Zehntel-Meter pro Sekunde abgerundet werden (d.h., bei einer Anzeige von -2,03 m/s muss -2,0 m/s protokolliert werden). Messgeräte mit Digitalanzeige in Zehntelmeter pro Sekunde müssen so hergestellt werden, dass sie dieser Regel entsprechen. 6

7 Alle Windmessgeräte sind von der IAAF zu zertifizieren und die Genauigkeit des beim Wettkampf benutzten Gerätes muss von einer zugelassenen Organisation, die durch eine nationale amtliche Prüfstelle anerkannt ist, bestätigt sein, so dass alle Messungen zum nationalen und internationalen Messstandard zurückverfolgt werden können. Bei sämtlichen Wettbewerben U14 und jünger muss kein Wind gemessen werden. 2.7 Rundenzähler Die Rundenzähler sind verantwortlich, dass die Wettkämpfer und Wettkämpferinnen über die noch zu laufenden Runden orientiert sind. Sie müssen eine Liste über die zurückgelegten Runden aller Teilnehmenden führen. Ablauf: Der Rundenzähler ist für die Anzeige der restlichen Runden an der Ziellinie verantwortlich. Die Anzeige ist in jeder Runde dann zu ändern, wenn der führende Athlet auf die Zielgerade einbiegt. Zusätzlich müssen den überrundeten oder zu überrundenden Läufern auf irgendeine geeignete Weise Hinweise gegeben werden. Jedem Läufer ist seine letzte Runde mit einem Glockenzeichen anzeigt werden. Erläuterung: Die noch verbleibenden Runden für überrundete oder zu überrundende Läufer sind sichtbar anzuzeigen, z.b. durch Tafeln oder entsprechende Anzahl Finger. (IWR - Regel 131) 2.7 Zeitnehmer Die Zeitnehmer stoppen die Zeit von der Auslösung des Startsignales bis zum Augenblick, in dem die Einlaufenden mit dem Rumpf die Ziellinie erreichen (Senkrecht über der inneren Kante, nicht mit Kopf, Hals, Hände, Arme, Beine oder Füsse ) 3. Allgemeine Bestimmungen a) Wird die eigene Bahn verlassen, so erfolgt der Ausschluss durch das Schiedsgericht. Eine wesentlicher Vorteil schliesst die auf irgendeine Weise erzielte Verbesserung der Position ein, einschliesslich der Rückkehr in den Lauf aus einer "eingeklemmten" Position, bei der man jenseits der Innenkante der Laufbahn getreten oder gelaufen war. Ausnahmefälle vgl. Ziffer 3.f sowie IWR Regel 163.4: Verlässt jemand seine gerade Bahn, ohne andere Läufer/innen zu behindern, ist keine Disqualifikation auszusprechen. b) Wettkämpfer und Wettkämpferinnen, die andere absichtlich rempeln, schneiden oder in einer andern Weise benachteiligen, werden ausgeschlossen. c) Die Benützung von Startblöcken ist bis und mit 400 m vorgeschrieben. Auch bei 4x200m, 4x400m und Schweden-Staffel haben die Startläufer/innen aus Startblöcken zu starten. d) Siehe WO Anhang 2, (Fehlstart-Regelung (Zusammenfassung). f ) Die Bekanntgabe der Zwischenzeiten an Läufer und Läuferinnen vom Innenraum aus darf nur im Einverständnis mit dem Schiedsgericht erfolgen, und zwar durch einen dafür bestimmten Kampfrichter. Hürdenlauf Jeder Läufer muss jede Hürde überlaufen. Tut er das nicht, führt das zur Disqualifikation. Außerdem muss ein Läufer disqualifiziert werden, wenn er: a. beim Überqueren seinen Fuß oder sein Bein im Augenblick der Überquerung neben der Hürde (an beliebiger Seite) unter dem Niveau der Oberkante der Hürdenlatte vorbei zieht, b. nach Meinung des Schiedsrichters irgendeine Hürde absichtlich umstößt Das Berühren der Hürde führt nicht zu einer Disqualifikation, das seitliche Vorbeiziehen ist entscheidend. Siehe auch: Hürdenliste Stadion Übergangslinie 800m alt neu Übergangslinie z.b.:halbe Tennisbälle Laufrichtung Bei Wettkampfveranstaltungen gemäß Regel 1 Nr. 1a, b, c und f müssen die Läufer bei einem 800 m-lauf bis zu der ihnen näher liegenden Kante der Übergangslinie am Ende der ersten Kurve in Einzelbahnen laufen. Die Übergangslinie ist eine gebogene, 5 cm breite und quer über die Laufbahn gezogene Linie. Damit die Läufer diese besser erkennen, müssen kleine Kegel oder Prismen unmittelbar vor der Schnittstelle der Bahnbegrenzungslinien zu der Übergangslinie hingestellt werden, die 5 cm x 5 cm, nicht höher als 15 cm sind und möglichst unterschiedliche Farbe zu den Bahnbegrenzungslinien und den Übergangslinien haben. Erläuterung: Anstelle von Kegel oder Prismen können auch durchgeschnittene (halbe) Tennisbälle verwendet werden (siehe auch Regel 170 Nr. 8). 7

8 Regel 169 Hindernisläufe / Steeple Meisterschaftsstrecken Hindernisbreite / haie largeur Männer / U23 M / U20 M 3000 Steeple 91.4 ± 0.3cm 28 Hindernisse, 7 Wassergraben U18 M 2000 Steeple 18 Hindernisse, 5 Wassergraben min 3.96m / Wassergraben / fossé d'eau 3.66 ± 2cm Frauen / U23 W / U20 W 3000 Steeple 76.2 ± 0.3cm 28 Hindernisse, 7 Wassergraben U 18 W 2000 Steeple 18 Hindernisse, 5 Wassergraben 1. Die Standardstrecken sind 2'000 m und m. 2. Beim 3'000 m-lauf sind 28 Hindernisse und 7 Wassergrabenhindernisse, beim 2'000 m-lauf sind 18 Hindernisse und 5 Wassergrabenhindernisse zu überqueren. 3. Bei den Hindernisläufen müssen, nachdem die Ziellinie das erste Mal passiert worden ist, in jeder vollständigen Runde 5 Hindernisse überquert werden, mit dem Wassergrabenhindernis an vierter Stelle. Die Hindernisse sind gleichmäßig so zu verteilen, dass der Abstand dazwischen ungefähr ein Fünftel der Rundenlänge beträgt. Anmerkung: Ist bei dem 2'000 m-lauf der Wassergraben innerhalb der Laufbahn, muss die Ziellinie zweimal passiert werden, vor der ersten Runde mit allen fünf Hindernissen (die Hindernisse H 1 + H 2 sind in diesem Fall erst nach dem zweiten Passieren der Ziellinie zu überqueren). 4. Beim 3'000 m-lauf wird die Strecke vom Start bis zum Beginn der ersten vollständigen Runde ohne Hindernisse gelaufen (H 3 u. H 5 sind erst danach hinzustellen). Beim 2'000 m-lauf wird die Strecke vom Start bis eingangs der Gegengeraden ohne Hindernisse gelaufen (H 1 u. H 2 sind erst danach hinzustellen). Nationale Bestimmung Beim 1500 m-lauf wird die Strecke vom Start bis zum Beginn der ersten vollständigen Runde ohne Hindernisse gelaufen (die Hindernisse H 2, H 3 und H 5 sind erst danach hinzustellen). 5. Die Hindernisse müssen so auf die Laufbahn gestellt werden, dass der Hindernisbalken 30 cm weit in den Innenraum ragt. 6. Jeder Läufer überquert jedes Hindernis und springt über oder geht durch den Wassergraben. Fehler führen zu einer Disqualifikation. Außerdem muss ein Läufer disqualifiziert werden, wenn er.. a beim Sprung seitlich neben den Wassergraben tritt; b beim Überqueren seinen Fuß oder sein Bein unter dem Niveau der Oberseite des Hindernisbalkens vorbei zieht, Vorausgesetzt diese Bestimmungen sind beachtet, kann ein Läufer die Hindernisse in jeder Art überqueren. 8

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10 Datenblatt Staffeln Stand: / jo/mo Anzahl Material Anzahl Personen 3 Startpistolen, inkl. Reinigungsmaterial 2 Starter 100 Schuss Munition 1-2 Rückstarter 30 Staffelstäbe 1 Startordner 1 Elektronische Zeitmessanlage 1 Einlaufrichter 1 Startermikrofon zur Kommunikation mit Zeitmessung 1 Rundenanzeige 1 Starter - Lautsprecheranlage 1 Seitennummer/Stab Abnahme 1 Bahnmarkierung pro Bahn (z.b. 1 8) 2 Zeitmessung 1 Startblock pro Bahn + min. 1 Reserve 1 Auswertung Zeiten 6 Rollen Malerklebeband 24/32 Wechselrichter 5 Anzeigetafeln (1 pro Wechsel) Pro 2 Bahnen > je 1 WR beim je 4 Fahnen weiss, rot Wechsel-Ein- und Ausgang 12/16 Fahnen gelb je 1 Schiri pro Wechsel 2. Ablauf des Wettkampfes 2.1 Staffelläufe Regel a) Zur Kennzeichnung der Teilstrecken bzw. der Wechselraummittenmarkierung sind 5 cm breite Linien quer zur Laufbahn zu ziehen. b) Jeder Wechselraum muss 20 m lang sein mit der Wechselraummittenmarkierung in der Mitte. Die Wechselräume beginnen und enden an den Rändern der Wechselraumlinien, die in Laufrichtung näher zur Startlinie liegen. c) Die Wechselraummittenmarkierungen der ersten Wechselräume für die 4x400m-Staffel (oder der zweiten Wechselräume für die 4x200m-Staffel) sind mit den Startlinien für den 800m-Lauf identisch. d) Die Wechselräume für den zweiten und den letzten Wechsel (4x400m) sind durch die jeweils im Abstand von 10 m gekennzeichneten Linien beiderseits der Start-/Ziellinie begrenzt. Wechselmarkierungen nach dem " Markierungs Plan " der IAAF Disziplin Wechselmarke Farbe Zeichen Länge / Breite Bemerkung 4x1 00m Wechselvorlauf rot 60/5 cm 4x100m Wechselanfang gelb 110/5 cm 4x100m Wechselende gelb 110/5 cm 4x400m Wechselanfang blau 80/5 cm 4x400m Wechselende blau 80/5 cm 4x400m Wechselanfang u. -ende blau 80/5 cm für die Läufer 5x80m Wechselvorlauf rot 60/5 cm 5x80m Wechselanfang gelb 60/5 cm 5x80m Wechselende gelb 60/5 cm e) Die Übergangslinie eingangs der Gegengeraden, wo es den Läufern der zweiten Teilstrecke (4x400m) erlaubt ist, ihre Einzelbahnen zu verlassen, ist dieselbe, wie die Übergangslinie, die in Regel für den 800 m-lauf beschrieben ist. f) Bei der 5x80m-, 4x100m- und der 4x200m-Staffel dürfen die den Stab übernehmenden Läufer höchstens 10,00 m vor dem Wechselraum anlaufen (siehe Nr. 2). In jeder Bahn ist diese erweiterte Anlaufzone deutlich zu kennzeichnen. g) Bei der 4x400 m-staffel findet der erste Wechsel vollständig in den Einzelbahnen statt. Die zweiten Läufer dürfen nicht außerhalb ihres Wechselraums anlaufen, sondern innerhalb ihres Wechselraums. Gleiches gilt für die dritten und vierten Läufer. Die zweiten Läufer einer jeden Mannschaft laufen noch die erste Kurve in Bahnen bis zum nächstliegenden Rand der Übergangslinie, wo sie dann die ihnen zugewiesenen Einzelbahnen verlassen dürfen. Die Übergangslinie ist eine gebogene, 5 cm breite und quer über die Laufbahn gezogene Linie, beginnend auf der Bahn 2. Damit die Läufer diese besser erkennen, müssen kleine Kegel oder Prismen unmittelbar vor der Schnittstelle der Bahnbegrenzungslinien zu der Übergangslinie aufgestellt werden, mit 5 x 5cm 2 Bodenfläche, nicht höher als 15 cm und möglichst in unterschiedlicher Farbe zu den Bahnbegrenzungslinien und der Übergangslinie. 10

11 Übergangslinie 4 x 400m Laufrichtung Erläuterung: Anstelle von Kegel oder Prismen können auch halbierte Tennisbälle verwendet werden (siehe auch Regel 163.5). h) Die Läufer der dritten und vierten Teilstrecke der 4x400 m-staffel müssen sich auf Anweisung des dafür bestimmten Offiziellen selbstständig in ihren Wartepositionen so aufstellen, dass dies (von innen nach außen) der Reihenfolge entspricht, wie ihre Mannschaftsmitglieder die 200 m Marke ihrer Teilstrecke passieren. Haben die ankommenden Läufer diesen Punkt passiert, müssen die wartenden Läufer diese Reihenfolge beibehalten und dürfen ihre Positionen am Beginn des Wechselraums nicht tauschen. Befolgt ein Läufer dies nicht, ist seine Mannschaft zu disqualifizieren. i) In allen Staffelläufen, in denen nicht in Einzelbahnen gelaufen wird und soweit zutreffend bei der 4x200m und 4x400m-Staffel, können die wartenden Läufer entsprechend dem Einlauf ihrer Mannschaftsmitglieder auf der Laufbahn nach innen rücken, vorausgesetzt sie behindern dabei nicht andere Läufer durch Rempeln oder Sperren. Bei der 4x200 m- und der 4x400 m-staffel müssen die wartenden Läufer die Aufstellung (wie in i) beschrieben) beibehalten. k) Markierungen, wird eine Staffel ganz oder teilweise in Bahnen gelaufen, kann der Läufer in seiner Bahn eine Kontrollmarke anbringen. Dazu kann er Klebeband von maximal 5 cm x 40 cm benutzen, das in seiner Farbe nicht mit anderen ständigen Markierungen verwechselt werden kann. Andere Kontrollmarken dürfen nicht benutzt werden. l) Die Staffeln 3x1000m, Olympische ( ) und Américaine werden alle ab der Evolvente gestartet m) Der Staffelstab muss ein glattes, hohles Rohr mit rundem Querschnitt sein, das aus Holz, Metall oder einem anderen festen Material und aus einem Stück gefertigt ist., Es darf nicht länger als 30 cm und nicht kürzer als 28 cm sein darf. Der Umfang des Staffelstabs muss 12 cm bis 13 cm (Durchmesser 38,2 41,4 mm) und das Gewicht darf nicht weniger als 50 g betragen. Der Staffelstab soll farbig sein, damit er während des Laufs gut sichtbar ist. n) Der Staffelstab muss während des Laufs durchgehend in der Hand getragen werden. Es ist den Läufern nicht erlaubt, Handschuhe zu tragen oder eine Substanz an ihren Händen zu verwenden, um den Staffelstab besser greifen zu können. Wird der Stab fallen gelassen, darf er nur von dem Läufer aufgehoben werden, der ihn fallen ließ. Dazu darf er seine Einzelbahn verlassen, sofern dadurch die Laufstrecke nicht abgekürzt wird. Ist dies befolgt und wird kein anderer Läufer dabei behindert, führt das Fallenlassen des Staffelstabs nicht zur Disqualifikation. Erläuterung: Dies gilt auch, wenn der Staffelstab in den Innenraum fällt (siehe auch IWR 170.6). o) Bei allen Staffelläufen muss der Staffelstab innerhalb des Wechselraums übergeben werden. Die Übergabe beginnt, wenn der Staffelstab erstmals vom übernehmenden Läufer berührt wird und ist in dem Moment beendet, wenn dieser ihn allein in der Hand hält. Bei der Beurteilung, ob der Staffelstab innerhalb des Wechselraums übergeben wurde, ist ausschließlich die jeweilige Position des Staffelstabs maßgebend. Die Stabübergabe außerhalb des Wechselraums führt zur Disqualifikation. p) Vor und/oder nach der Übergabe des Staffelstabs sollen die Läufer in ihren Einzelbahnen oder Wechselräumen bleiben und nach der Stabübergabe die Einzelbahn erst verlassen, wenn die Laufbahn frei ist, um andere Läufer nicht zu behindern. Regel und 4 darf nicht auf diese Läufer angewendet werden. Sollte ein Läufer absichtlich ein Mitglied einer anderen Mannschaft dadurch behindern, dass er nach Beendigung seiner Teilstrecke seinen Platz oder seine Einzelbahn verlässt, ist seine Mannschaft zu disqualifizieren. q) Die Unterstützung eines Läufers durch Abstoßen oder auf andere Weise führt zur Disqualifikation. r) Aus allen für die Veranstaltung gemeldeten Wettkämpfern, gleich ob für den Staffel- oder einen anderen Wettbewerb, können vier Wettkämpfer in jeder beliebigen Runde eine Staffelmannschaft bilden. Hat jedoch eine Staffelmannschaft den Wettbewerb begonnen, dürfen nur zwei zusätzliche Wettkämpfer als Ersatz in dieser Staffelmannschaft eingesetzt werden. Befolgt eine Mannschaft diese Regel nicht, ist sie zu disqualifizieren. s) Bei jedem Wechselraum ist ein 1 Schiedsrichter und pro 2 Laufbahnen beim Wechsel- Eingang sowie beim Wechsel-Ausgang je ein Wechselrichter eingeteilt. Die Wechselrichter signalisieren mit dem Heben der gelben Fahne eine Regelverstoss. Sie besprechen den Regelverstoss mit dem Schiedsrichter. Der Schiedsrichter signalisiert mit dem Heben der roten Fahne den Wechselfehler und gibt auf der Anzeigetafel die fehlbare Bahn an. t) Das Wegwerfen des Staffelstabes nach dem Ziel führt zur Disqualifikation. 11

12 4x100m Relay 1: start of zone 1+2 2: start of zone 3+4 3: start of zone 5+6 4: start of zone 7+8 5: end of zone 1+2 6: end of zone 3+4 7: end of zone 5+6 8: end of zone 7+8 S: Referee

13 Stand: / jost/mo Datenblatt für Bahn- und Übergaberichter Fiche des commissaires pour les virages et zones de relais Name des Bahnrichters / Nom du commissaire : Zuständige für Kurve / Responsables pour virage : Zuständige für Bahnen / Responsables pour les pistes : Zuständige für Wechselräume / Responsables pour les zones de relais : Regelverstoss / Infraction aux règlements: IWR Art. Verstoss / infraction Nr. / No. d Athlèt Rempeln des Athleten Bousculade d un àthlete : Sperren des Athleten Obstruction contre un àthlete : 163.3a Verlassen der Laufbahn, übertreten der Bahnmarkierung in der Kurve Quitter le couloir en dehors du marquage dans le virage : 163.3b Verlassen der Bahn oder Teilstrecke vor der Bahnfreigabe Courir en dehors de son couloir ou quitter le couloir avent la limite libre : Empfangen von ungerechtfertigter Unterstützung Recevoir une aide injustifiée pendant le déroulement d une épreuve : 168.7a Fehlerhaftes überqueren der Hürden Passage fautif des haies : 168.7b Absichtliches Umstossen einer Hürde Renversement intentionnel d une haie : Fehlerhafte Staffelstabübergabe Faute lors du changement du témoin : andere / autres : Serie / série: Mannschaft / équipe: Kategorie / catégorie : Bahn / couloir : Zeit / heure : Athlet -Athletin / athlète: Bemerkungen zum Regelverstoss / Remarques concernant l infraction aux règlements :

14 Protokoll-Rückseite / site arrière du protocole Übertritt in der Zeichnung markieren / Marquer l'infraction sur le plan

15 Datenblatt Start / Fehlstart / Windmessung Anzahl Material Anzahl Personen 1 Startpistole 1 Starter 1-2 Rückstarter 1-2 Rückstartpistole 1 Startordner Startblöcke 1 Startpodest 1 Windmesser 1 Bedienung Windmesser Stand: / jost/mo Kampfgericht Start 1. Vor jedem Wettkampfneustart ist der "Nullschuss" durchzuführen und eine Kontrolle der Software Einstellung der Anlage! (Starterteam mit Zeitmessung + Schiri) Fehlstart-Regelung (Zusammenfassung) 2.1 Einzelwettbewerb, (ab U16 und älter) > Null-Fehlstart < Grundsätzliches: Wer einen Fehlstart verursacht, wird von weiteren Starts für den betreffenden Wettbewerb ausgeschlossen (IWR 162.6). Einzel- / Staffelwettkampf: ab U16 und älter SVM: ab U16 und älter Team SM: Aktive 2.2 Einzelwettbewerb (U14 und jünger) Grundsätzliches: Nach einem Fehlstart wird die ganze Serie verwarnt. Wer einen weiteren Fehlstart verursacht, wird vom betreffenden Wettbewerb ausgeschlossen. Einzel- / Staffelwettkampf: U14 und jünger SVM: U14 und jünger 2.3 Mehrkampf (alle Kategorien, inkl. SVM-Mehrkampf) Grundsätzliches: Nach einem Fehlstart wird die ganze Serie verwarnt. Wer einen weiteren Fehlstart verursacht, wird von der betreffenden Disziplin ausgeschlossen. Mehrkampf: ab U10 und älter 2.4 Swiss Athletics Nachwuchsprojekte UBS Kids Cup, Swiss Athletics Sprint und MilLE GRUYÈRE Bei einem Fehlstart wird der Athlet / die Athletin verwarnt, beim zweiten Fehlstart desselben Athleten wird er von dieser Disziplin ausgeschlossen. 3 Windmessung Bei folgenden Laufwettbewerben ist mit dem Resultat auch die Windgeschwindigkeit einzutragen: Der Zeitraum, in dem die Windgeschwindigkeit vom Startsignal an gemessen werden muss, beträgt bei: 80 m / 100 m 10 Sekunden 100 m Hürden 13 Sekunden 110 m Hürden 13 Sekunden Bei kürzeren Laufstrecken beträgt die Dauer der Windmessung: 50 m, 60 m, 60 m Hürden 5 Sekunden, 75 m, 80 m und 80 m Hürden 10 Sekunden, bei 150 m / 200 m 10 Sekunden, die Messung beginnt, wenn der führende Läufer auf die Zielgerade einbiegt. Wird bei einem 200m-Lauf das Windmessgerät durch das Zeitmesssystem ausgelöst, muss die Windmessung 10 Sekunden nach dem Startsignal beginnen. Das Windmessgerät muss bei Läufen neben der Geraden, angrenzend an die Bahn 1, nicht weiter als 200 cm von dieser und 50 m von der Ziellinie entfernt, in einer Höhe von 122 cm hingestellt werden. Die Windgeschwindigkeit muss in Metern pro Sekunde abgelesen und bei Rückenwind auf das nächsthöhere Zehntel Meter pro Sekunde aufgerundet werden (d. h., bei einer Anzeige von + 2,03 m/s muss + 2,1 m/s protokolliert werden), bei Gegenwind muss auf das nächste Zehntel Meter pro Sekunde abgerundet werden (d. h., bei einer Anzeige von 2,03 m/s muss 2,0 m/s protokolliert werden). Messgeräte mit Digitalanzeige in Zehntelmeter pro Sekunde müssen so hergestellt werden, dass sie dieser Regel entsprechen. Alle Windmessgeräte sind von der IAAF zu zertifizieren und die Genauigkeit des beim Wettkampf benutzten Gerätes muss von einer zugelassenen Organisation, die durch eine nationale amtliche Prüfstelle anerkannt ist, bestätigt sein, so dass alle Messungen zum nationalen und internationalen Messstandard zurückverfolgt werden können. Bei sämtlichen Wettbewerben U14 und jünger muss kein Wind gemessen werden 15

16 Datenblatt Hochsprung pro Anlage Stand: / jost/mo Anzahl Material Anzahl Personen 2 Sprungständer 1 Anlagenchef 2 Sprunglatten mit halbrunder Auflage (IWR) 1 Resultateintragen 1 Sprungkissen min. 5 x 3 x 0.7 m 2 Latte auflegen 1 Messlatte Minimum 2.5 m 1 Bedienung Anzeigetafel 1 Schreibunterlage mit Bleistift 1 Zeitschaltuhr (bei Meisterschaft) 1 Anzeigetafel (bei Meisterschaft) 1 Stuhl 1 Sonnenschirm 1 Fahnen weiss und rot Kampfgericht Hoch 2. Ablauf des Wettkampfes 2.1 Den Startenden sind Probesprünge zu erlauben (in der Regel min. 2). 2.2 Einige Minuten vor Beginn des Wettkampfes Appell durchführen. In ausgeloster Reihenfolge die Namen der Wettkämpfer/innen ablesen und gleichzeitig Anfangshöhe fragen und auf Wettkampfblatt eintragen. Anschliessend Anfangshöhe und weitere Höhen bekanntgeben (in der Regel vom Veranstalter vorher festgelegt). 2.3 Latte auf Anfangshöhe legen, genau nachmessen (senkrecht vom Boden bis zum tiefsten Punkt der Oberkante der Sprunglatte, nur auf ganze Zentimeter einstellen). Abstand der Latte zu den Ständern = beidseitig 1 cm beim Hochsprung. Nach jedem Höherlegen der Sprunglatte muss genau nachgemessen werden. Zwischen Sprungständer und Sprungmatten muss ein Mindestabstand von 10 cm sein (Hochsprung). Anmerkung: Im Mehrkampf können die STV - Weisungen der Vereinsleichtathletik angewandt werden. Das heisst: die Anlage wird zum Wettkampfbeginn einkalibriert. Nachher wird die Latte entsprechend der springenden Athleten aufgelegt. Jede Höhe muss nach dem Verstellen nachgemessen werden. Tipp: Bei jedem Ständer steht je ein KR, die für die Höhenverstellung verantwortlich sind, ein weiterer Kampfrichter kontrolliert die Höhe mit der Messlatte in der Mitte. 2.4 Nach welchen Regeln der Wettkampf durchgeführt wird, muss in den Technischen Weisungen aufgeführt sein 2.5 Erste/n Springer/in aufrufen und den/die Nächstfolgende/n, (z.b. «Müller - bereitmachen Meier») 2.6 Überwachen des Sprunges auf korrekte Ausführung. 2.7 Das erzielte Ergebnis ins Wettkampfblatt eintragen. = nicht gesprungen (Verzicht) X = Fehlsprung O = Höhe übersprungen Hanspeter Muster SUI Lausanne sports athlétisme XO O XO XO XXO XO XXO XO XXO XXX Bei Disqualifikation oder vorzeitigem Wettkampfabbruch ist auf dem Notenblatt die zutreffende Bemerkung einzutragen. 2.8 Wenn der Athlet oder die Athletin einen Versuch auf einer bestimmten Höhe auslässt, hat er/sie nachher nicht mehr das Recht, diese Höhe nochmals zu springen. Kommentar: Wenn ein Athlet auf einer bestimmten Höhe den ersten Versuch nicht machen will, kann er den Wettkampf erst auf der nächst höheren Höhe fortsetzen. Im Hoch- und im Stabhochsprung bezieht sich ein Verzicht nicht auf einen einzelnen Versuch, sondern auf eine Höhe. Wenn ein Athlet aus irgendeinem Grund beim ersten Versuch einer bestimmten Höhe nicht anwesend ist, wird dies als Verzicht angeschaut. Folglich kann er den Wettkampf erst bei der nächsthöheren Höhe fortsetzen. 3. Fehlversuche Hochsprung Als Fehlversuch zählt, a) wenn mit beiden Füssen abgesprungen wird; b) das Abwerfen der Latte von den Auflageplatten; c) das Berühren des Bodens oder der Aufsprungkissen jenseits der Sprungständer oder der Verlängerungslinie der Sprunglatte mit irgendeinem Teil des Körpers, ohne die Latte zu überspringen. 16

17 4. Allgemeine Regeln a) Das Kampfgericht kann einer Person, die sich sowohl für einen Lauf-, Stoss- oder Wurfwettbewerb, die gleichzeitig stattfinden, gemeldet hat, erlauben, die Versuche in anderer Reihenfolge durchzuführen, als es vorher durch das Los bestimmt wurde. Unter diesen Voraussetzungen darf aber ein Athlet oder eine Athletin pro Durchgang nur einen Versuch ausführen (kein Nachholen verpasster Versuche). b) Es muss geeignetes, vom Veranstalter zu stellendes, Markierungsmaterial benützt werden. Damit werden der Anlauf- und der Absprungpunkt markiert. Wird kein derartiges Markierungsmaterial zur Verfügung gestellt, darf Klebeband, aber keine Kreide oder ähnliche Substanzen, verwendet werden (IWR Regel 180.3). c) Wird bei Sprungwettbewerben unnötigerweise ein Versuch verzögert, kann dies als Fehlversuch gewertet werden. Für ein zweites Verzögern während des Wettkampfes soll das Schiedsgericht den Ausschluss von jedem weiteren Versuch anordnen. Die bis dahin erreichten Leistungen behalten Gültigkeit (IWR ). d) Nach drei aufeinanderfolgenden Fehlsprüngen, gleichgültig auf welcher Höhe, scheidet der/die Springer/in aus. Nach einem oder zwei Fehlversuchen kann auf den zweiten oder dritten Versuch über die betreffende Höhe verzichtet und dieser auf der nächsten Höhe ausgeführt werden; in einem solchen Falle darf nachträglich nicht mehr auf derjenigen Höhe gesprungen werden, auf die verzichtet worden ist. 5. Verzögerung Der Wettkämpfer, der bei einem technischen Wettbewerb grundlos seinen Versuch verzögert, trägt selbst die Verantwortung dafür, dass ihm der Versuch nicht mehr erlaubt und als Fehlversuch protokolliert wird. Es ist Aufgabe des Schiedsrichters zu entscheiden, ob im Hinblick auf die vorliegenden Umstände eine solche grundlose Verzögerung vorliegt. Der verantwortliche Kampfrichter zeigt dem Wettkämpfer an, dass alles für den Versuch bereit ist und der festgelegte Zeitraum für seinen Versuch beginnt. Entscheidet sich der Wettkämpfer danach, den Versuch nicht auszuführen, muss dies nach Ablauf des festgelegten Zeitraums als Fehlversuch protokolliert werden. Endet nach dem Beginn des Versuchs der festgelegte Zeitraum, ist der Versuch zu werten. Erläuterung: Vor Beginn des Wettkampfs ist den Wettkämpfern bekannt zu geben, in welcher Form die Anzeige für den Beginn des Versuchs geschieht (Aufruf, Ziehen der Startnummer, Fahnenzeichen o. ä.), und dass alles für den Versuch bereit ist. Der Wettkämpfer hat einen Verzicht auf seinen Versuch vor dieser Anzeige bekannt zu geben. Folgende Zeiträume sollen grundsätzlich nicht überschritten werden: Einzelwettbewerbe: Zahl der verbliebenen Wettkämpfer Hochsprung Stabhochsprung übrige Wettbewerbe mehr als drei 1 min. 1 min. 1 min. zwei oder drei 1,5 min. 2 min. 1 min. Einer 3 min. 5 min. -- aufeinander folgende Versuche 2 min. 3 min. 2 min. Mehrkampfwettbewerbe: Zahl der verbliebenen Wettkämpfer Hochsprung Stabhochsprung übrige Wettbewerbe mehr als drei 1 min. 1 min. 1 min. zwei oder drei 1,5 min. 2 min. 1 min. Einer 3 min. 3 min.* -- aufeinander folgende Versuche 2 min. 3 min. 2 min. * Ist nur noch ein Wettkämpfer im Wettbewerb verblieben, wird der verlängerte Zeitraum bei seinem ersten Versuch über die neue Sprunghöhe nur dann gewährt, wenn er auch den letzten Versuch über die vorherige Sprunghöhe unmittelbar davor ausgeführt hat. 6. Stichkampf Hoch- und Stabhochsprung siehe Datenblatt Stichkampf! 7. Sprunglatten Enden der Sprunglatte cm mögliche Querschnitte 3,0 3,5 cm 3,0 3,5 cm Längsschnitt von oben X a b c 3,0 ± 0,1 cm X a), schlechteste Variante! a b c 17

18 Maße für Sprunglatten und -ständer cm min. 10 cm bei der maximalen Höhe min. 1 cm cm 6 cm 4 cm Sprung ständer Aufleger Hochsprunganlage min. 10 cm 10 cm 3 m Null-Linie geklebt oder aufgemalt Aufsprungmatte min. 500 cm x 300 cm und 70 cm hoch. International empfohlen: min. 600 cm x 400 cm und 70 cm hoch 18 Null-Linie

19 Stichkampf um den ersten Platz an Meisterschaften im Hoch- und Stabhochsprung Stand: Auszug IWR: a Die betroffenen Wettkämpfer müssen über jede Höhe springen, bis eine Entscheidung gefallen ist. oder bis sich alle betroffenen Wettkämpfer entscheiden nicht mehr weiter zu springen. b Jeder Wettkämpfer muss über jede Höhe einen Sprung ausführen. c Der Stichkampf beginnt mit der nächsten Höhe, die, in Übereinstimmung mit Regel 181.1, nach der zuletzt von den betroffenen Wettkämpfern übersprungenen Höhe festgelegt ist. d Ist danach keine Entscheidung gefallen, muss die Sprunglatte beim Hochsprung um 2 cm, beim Stabhochsprung um 5 cm höher gelegt werden, wenn mehr als ein Wettkampfer erfolgreich war, oder entsprechend niedriger, wenn alle einen Fehlversuch haben. e Springt ein Wettkämpfer bei einer Höhe nicht, verwirkt er automatisch jeden Anspruch auf den ersten Platz. Bleibt danach nur noch ein Wettkampfer übrig, ist dieser zum Sieger zu erklären, ungeachtet ob er diese Höhe übersprungen hat. Nationale Bestimmung Swiss Athletics Die Regel 181.9a,... oder bis sich alle betroffenen Wettkämpfer entscheiden, nicht mehr weiter zu springen, ist bei allen MEISTERSCHAFTEN und KATEGORIEN nicht anzuwenden. Entscheiden sich Wettkämpfer nicht mehr weiter zu springen, gilt Regel 181.9e IWR. Erläuterung: Weigern sich die Wettkämpfer den Stichkampf aufzunehmen, werden für die Betroffenen keine Titel und Medaillen um die ersten Plätze vergeben. Die weiteren (nicht am Stichkampf beteiligten) Wettkämpfer werden normal fortlaufend rangiert (im Beispiel ab dem 4. Platz). Hochsprung Beispiel Vor Beginn des Wettkampfs vom Obmann des Kampfgerichts bekannt gegebene Sprunghöhen: 1,75 m, 1,80 m, 1,84 m, 1,88 m, 1,91 m, 1,94 m, 1,97 m, 1,99 m. Wettkämpfer / Athlète O = gültig X = Fehlversuch - = Verzicht O = réussi X = manqué - = pas sauté Sprunghöhen / Hauteurs Fehlversuche / Echecs Stichkampf / Barrage Platz / Pos A Aaa O XO O XO X- XX 2 X O X 2 B Bbb XO XO - - XXX 2 X O O 1 C Ccc O XO XO - XXX 2 X X 3 D Ddd XO XO XO XXX 3 4 AA, BB, CC und DD haben alle die Höhe von 1,88 m im 2. Versuch überquert. Die Regel bzgl. des Gleichstands kommt nun zur Anwendung. Die Kampfrichter stellen die Gesamtzahl an Fehlversuchen fest, einschließlich der Fehlversuche bei der zuletzt überquerten Sprunghöhe, im Beispiel 1,88 m. DD hat mehr Fehlversuche als AA, BB und CC, nämlich 3, ihm wird deshalb der 4. Platz zuerkannt. AA, BB und CC haben 2 Fehlversuche und stehen somit gleich, und da es den 1. Platz betrifft, müssen sie einen weiteren Versuch über 191cm ausführen; dies ist die nächste Höhe nach der, die sie alle vorher übersprungen haben. Nach dem alle einen Fehlversuch haben, ist die Sprunglatte für den nächsten Versuch auf 1,89 m niedriger zu legen. Da CC einen Fehlversuch über diese Höhe hat, scheidet er aus dem Stichkampf aus und erhält den 3. Platz. AA und BB haben jetzt ihren dritten Sprung über 1,91 m, den nur BB erfolgreich abschließt, er ist somit der Sieger. 19

20 Datenblatt Stabhochsprung pro Anlage Stand: / jost/mo Anzahl Material Anzahl Personen 2 Sprungständer verschiebbar 1 Anlagenchef 2 Sprunglatten mit halbrunder Auflage (IWR) 1 Resultat eintragen 1 Sprungkissen 5 x 5 x 0.8 m plus 1.5m 2 Lattenaufleger 2 Gestänge für Sprunglatten auflegen 1 Stab auffangen 1 Bockleiter 1 Bedienung Zeituhr / Anzeigetafel 15 Ablaufmarkierungen (bei Meisterschft) 1 Messlatte mit Querfuss min 5m 1 Schreibunterlage mit Bleistift 1 Zeitschaltuhr (bei Meisterschaft) 1 Stuhl 1 Anzeigetafel (bei Meisterschaft) 1 Sonnenschirm 1-2 Geeignetes Material für Windanzeige Kampfgericht Stab 1. Allgemeine Bestimmungen Aufwärmen am Wettkampfplatz 1.1. Vor Beginn des Wettbewerbs darf jeder Wettkämpfer Probeversuche am Wettkampfplatz ausführen. Bei den Stoss- / Wurfwettbewerben werden die Probeversuche stets in der ausgelosten Reihenfolge und immer unter Aufsicht der Kampfrichter ausgeführt. Erläuterung: Wie viele Probeversuche zulässig sind, legt jeweils der Wettkampfleiter fest Hat der Wettkampf begonnen, ist es den Wettkämpfern nicht mehr erlaubt, für entsprechende Übungszwecke a die Anlaufbahn oder den Absprungbereich zu benutzen, b die Stabhochsprungstäbe zu benutzen, c die Geräte zu benutzen, 2. Ablauf des Wettkampfes 2.1 Den Startenden sind Probesprünge zu erlauben (in der Regel min. 2). 2.2 Einige Minuten vor Beginn des Wettkampfes Appell durchführen. In ausgeloster Reihenfolge die Namen der Wettkämpfer/innen ablesen und gleichzeitig Anfangshöhe und Distanz fragen und auf Wettkampfblatt eintragen. Anschliessend Anfangshöhe und weitere Höhen bekanntgeben (in der Regel vom Veranstalter vorher festgelegt). 2.3 Latte auf Anfangshöhe legen, genau nachmessen (senkrecht vom Boden bis zum tiefsten Punkt der Oberkante der Sprunglatte, nur auf ganze Zentimeter einstellen). Abstand der Latte zu den Ständern = beidseitig 1 cm beim Hochsprung. Nach jedem Höherlegen der Sprunglatte muss genau nachgemessen werden. Die Sprungmatten sollen die Sprungständer nicht berühren, es sollte einen minimaler Abstand sein. 2.4 Erste/n Springer/in aufrufen und den/die Nächstfolgende/n (z.b. «Müller - bereitmachen Meier») 2.5 Überwachen des Sprunges auf korrekte Ausführung. 2.6 Das erzielte Ergebnis ins Wettkampfblatt eintragen. - = nicht gesprungen (Verzicht) X = Fehlsprung O = Höhe übersprungen Höhe 4,30 4, Muster Hans SUI LC Zürich Resultat O XO O O XO XO XXO XXO XXX Bei Disqualifikation oder vorzeitigem Wettkampfabbruch ist auf dem Notenblatt die zutreffende Bemerkung einzutragen. 2.7 Wenn der Athlet oder die Athletin einen Versuch auf einer bestimmten Höhe auslässt, hat er/sie nachher nicht mehr das Recht, diese Höhe nochmals zu springen. Kommentar: Wenn ein Athlet auf einer bestimmten Höhe den ersten Versuch nicht machen will, kann er den Wettkampf erst auf der nächst höheren Höhe fortsetzen. Im Hoch- und im Stabhochsprung bezieht sich ein Verzicht nicht auf einen einzelnen Versuch, sondern auf eine Höhe. Wenn ein Athlet aus irgendeinem Grund beim ersten Versuch einer bestimmten Höhe nicht anwesend ist, wird dies als Verzicht angeschaut. Folglich kann er den Wettkampf erst bei der nächsthöheren Höhe fortsetzen. 2.8 Neutralisation beim Stabhochsprung Weisen einer oder mehrere Wettkämpferinnen/Wettkämpfer ein sehr unterschiedliches Leistungsniveau auf, ist durch Entscheidung des Wettkampfleiters eine wie folgt durchzuführende Neutralisation möglich: Der Schiedsrichter legt nach Feststellung der Anfangshöhen die Sprunghöhe fest, bei der die Neutralisation stattfinden soll. An der für die Neutralisation festgelegten Sprunghöhe erhalten alle Wettkämpfer, die bis dahin den Wettkampf noch nicht aufgenommen haben, maximal zwei Versuche über diese Sprunghöhe, auf Wunsch auch ohne Sprunglatte; eine Veränderung dieser Sprunghöhe während der Neutralisation ist nicht zulässig, ebenso wie eine Ausmessung des Anlaufs, die durch alle Wettkämpfer vor Beginn des Wettkampfs vorzunehmen ist. Anmerkung, einspringen alle. Neutralisation: 20

21 3. Fehlversuche Stabhochsprung Als Fehlversuch zählt, wenn der Springer a) die Latte von den Auflageplatten abwirft; b) den Boden - einschliesslich der Sprungkissen - hinter der Null-Linie mit irgendeinem Teil seines Körpers oder mit dem Sprungstab berührt, ohne die Latte vorher zu überspringen; c) nach dem Absprung mit der unteren Hand über die obere Hand greift oder mit der oberen Hand höher fasst d) beim überqueren der Latte diese mit den Händen berührt oder fixiert. e) Als Fehlversuch gilt auch, wenn die Latte durch Einwirken des fallenden Sprungstabes abgeworfen wird. Nicht als Fehlversuch zählt, wenn der Springer den Stab einsteckt und abspringt, sich aber wieder auf die Anlaufbahn zurück fallen lässt. Er kann nochmals anlaufen, sofern es ihm die Zeit erlaubt 4. Allgemeine Regeln a) Das Kampfgericht kann einer Person, die sich sowohl für einen Lauf-, Stoss- oder Wurfwettbewerb, die gleichzeitig stattfinden, gemeldet hat, erlauben, die Versuche in anderer Reihenfolge durchzuführen, als es vorher durch das Los bestimmt wurde. Unter diesen Voraussetzungen darf aber ein Athlet oder eine Athletin pro Durchgang nur einen Versuch ausführen (kein Nachholen verpasster Versuche). b) Es muss geeignetes, vom Veranstalter zu stellendes, Markierungsmaterial benützt werden. Damit werden der Anlauf- und der Absprungpunkt markiert. Wird kein derartiges Markierungsmaterial zur Verfügung gestellt, darf Klebeband, aber keine Kreide oder ähnliche Substanzen, verwendet werden (IWR Regel 180.3). Die Markierungen dürfen nur neben, jedoch nicht auf der Anlaufbahn angebracht werden (vgl. Ziff. 5.a). c) Wird bei Sprungwettbewerben unnötigerweise ein Versuch verzögert, kann dies als Fehlversuch gewertet werden. Für ein zweites Verzögern während des Wettkampfes soll das Schiedsgericht den Ausschluss von jedem weiteren Versuch anordnen. Die bis dahin erreichten Leistungen behalten Gültigkeit (IWR ). d) Nach drei aufeinanderfolgenden Fehlsprüngen, gleichgültig auf welcher Höhe, scheidet der/die Springer/in aus. Nach einem oder zwei Fehlversuchen kann auf den zweiten oder dritten Versuch über die betreffende Höhe verzichtet und dieser auf der nächsten Höhe ausgeführt werden; in einem solchen Falle darf nachträglich nicht mehr auf derjenigen Höhe gesprungen werden, auf die verzichtet worden ist. e) Bricht bei einem Versuch der Stab eines Springers, so gilt dies nicht als Fehlversuch. f) Niemand darf den Sprungstab berühren, bevor er nicht von der Matte/Latte oder den Sprungständern zurückfällt. g) Die Teilnehmer dürfen, um einen bessern Griff zu bekommen, während des Wettkampfes an ihren Händen oder am Sprungstab ein haftendes Mittel benützen. Die Verwendung eines Unterarmschutzes ist zur Vermeidung von Verletzungen erlaubt. 5. Regel 144.3, Unterstützung der Wettkämpfer (Windanzeigen) Bei allen Sprung-, Diskus- und Speerwurfwettbewerben sollen an geeigneter Stelle eine oder mehrere Windanzeigen aufgestellt werden, die dem Wettkämpfer die ungefähre Windrichtung und -stärke anzeigen. 21

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