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1 DIN Deutsches Institut für Normung e.v. NA 031 Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) DIN Deutsches Institut für Normung e. V Berlin An den Verteiler Fachzeitschriften/ Neuerscheinungen (NA 031-Vt.-NE) Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: len/eip Unsere Nachricht vom: Name: Regina Lehniger Telefon: Fax: Internet: Datum: Normen für die Feuerwehr im April 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit geben wir bekannt, dass folgende Neuerscheinungen des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) als Ausgabe April 2006 erhältlich sind: FNFW-Normen DIN /A1 DIN /A2 Löschfahrzeuge - Teil 16: Tragkraftspritzenfahrzeug TSF; Änderung A1 Preis: 17,90 Euro Rüstwagen und Gerätewagen - Teil 3: Rüstwagen RW; Änderung A2 Preis: 17,90 Euro FNFW-Norm-Entwürfe DIN DIN Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern Preis: 40,80 Euro Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen Preis: 56,00 Euro DIN Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 16: Gerätesatz Auf- und Abseilgerät für die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen bis 30 m Preis: 25,40 Euro Hausanschrift in Berlin-Mitte: Burggrafenstr Berlin Vorsitzender: LtdBD Hans-J. Gressmann Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Regina Lehniger Zahlungen bitte mit Vermerk Dresdner Bank AG Deutsche Bank AG BLZ BLZ Konto-Nr Konto-Nr Postbank AG BLZ Konto-Nr Mitglied der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und des Europäischen Komitees für Normung (CEN)

2 - 2 - DIN EN 3-8 DIN EN 3-9 Tragbare Feuerlöscher - Teil 8: Zusätzliche Anforderungen zu EN 3-7 für konstruktive Ausführung, Druckfestigkeit, mechanische Prüfungen für tragbare Feuerlöscher mit einem Höchstdruck kleiner gleich 30 bar; Deutsche Fassung pren 3-8:2006 Preis: 66,20 Euro Tragbare Feuerlöscher - Teil 9: Zusätzliche Anforderungen zu EN 3-7 an Kohlendioxid-Feuerlöscher; Deutsche Fassung pren 3-9:2006 Preis: 45,90 Euro DIN EN /A2 Feuerwehrfahrzeuge - Teil 2: Allgemeine Anforderungen - Sicherheit und Leistung; Deutsche Fassung EN :2001/prA2:2006 Preis: 25,40 Euro Hinweis auf eine Internationale Norm, die im Februar 2006 erschienen ist: ISO Brandschutz - Automatische Wasserlöschanlagen - Teil 10: Anforderungen und Prüfverfahren für Sprinkler für den häuslichen Gebrauch Preis: 92,00 Euro Die genannten Normen sind erhältlich über Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, Berlin, Tel , Fax , info@beuth.de, Internet: Wir danken für Ihr Interesse und bitten Sie, Ihre Fachkreise auf unsere Informationen aufmerksam zu machen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Gabriele Eipper Anlage Kurzreferate

3 - 3 - DIN /A1 Löschfahrzeuge - Teil 16: Tragkraftspritzenfahrzeug TSF; Änderung A1 Die erste Änderung von DIN : wurde von dem FNFW-Arbeitsausschuss NA AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge; Löschfahrzeuge" erstellt. Sie wurde nach einem Beschluss des FNFW-Fachbereichsausschusses NA FBR betreffend auf dem Fahrzeug mitgeführter Kombinationsfilter und Atemanschlüsse (Vollmasken) notwendig. Danach sind Kombinationsfilter nur als Fahrzeug-Wunschbeladung entsprechend der Sitzplatzanzahl mitzuführen. Des Weiteren sind Atemanschlüsse (Vollmasken) oberhalb der Anzahl der mitgeführten Pressluftatmer ebenfalls nur als Wunschbeladung aufzunehmen. Da das TSF über die Sitzplatzanzahl einer Staffel (1/5) (sechs Personen) verfügt, die Beladung jedoch für eine Gruppe (1/8) (neun Personen) ausgelegt ist, wird mit dieser Änderung der genannte Beschluss, bezogen auf eine Gruppe (1/8) (neun Personen), umgesetzt. DIN /A2 Rüstwagen und Gerätewagen - Teil 3: Rüstwagen RW; Änderung A2 Die Norm der zweiten Änderung von DIN : wurde vom FNFW- Arbeitsausschuss NA AA "Sonstige Fahrzeuge" erstellt. Die Änderungen wurden nach dreijähriger Erfahrung mit dem Fahrzeugtyp Rüstwagen RW und seiner gegenüber den Vorgängern vollständig überarbeiteten Beladung vorgenommen, um durch die Ergänzung der Gefahrgut-Umfüllpumpe in der Ausführung als Kreiselpumpe es dem Anwender der Norm zu ermöglichen, das entsprechende Produkt aus einer größeren Anzahl möglicher Hersteller/Lieferanten bzw. aus einem größeren Produktspektrum auszuwählen die Austauschbarkeit explosionsgeschützter Steckvorrichtungen dem neuesten Stand der Technik anzupassen. E DIN Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern Der Norm-Entwurf wurde nach vorbereitenden Arbeiten des Arbeitskreises NA AK "Überarbeitung DIN 14094" vom Arbeitsausschuss NA AA. "Bauliche Anlagen und Einrichtungen" im Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erstellt und beschreibt Anforderungen an Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern, über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können. Zu Rettungswegen auf Dächern hat es bisher keine normativen Festlegungen gegeben. Der Rettungsweg auf Dächern besteht je nach Objekt aus einem Laufsteg mit einseitigem oder beidseitigem Geländer, einer Nottreppe mit beidseitigem Geländer; einer Notstufenleiter mit beidseitigem Geländer und einem Rettungspodest mit zweiseitigem oder dreiseitigem Geländer. Rettungswege sollten grundsätzlich auch eine Selbstrettung ermöglichen. Sie sind aber kein Ersatz für einen zweiten baulichen Rettungsweg im Sinne des Baurechts. Bei der Planung von Rettungswegen ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubeziehen. Nach dieser Norm errichtete Rettungswege, die auf einer gesicherten Fläche enden und nicht ohne Hilfsmittel aus dem Gefahrenbereich führen, bedürfen der Zustimmung der Baurechtsbehörde in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle und sind nur im Ausnahmefall zulässig. Diese Norm regelt allerdings nicht, in welchen Fällen Rettungswege einzurichten sind, sondern legt lediglich die Ausführung fest. Die Festlegungen sind auf notwendige Anforderungen begrenzt, da Rettungswege keine Verkehrswege sind und nur in Ausnahmefällen als Notbehelf benutzt werden. Die Anforderungen an die Geländer der Rettungswege weichen von den Forderungen des Bauordnungsrechts ab, da von einer missbräuchlichen Benutzung auf Grund des erschwerten Zuganges zu den Rettungswegen (z. B. über die Dachfensterbrüstung) nicht auszugehen ist.

4 - 4 - E DIN Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen Der Norm-Entwurf wurde nach vorbereitenden Arbeiten des Arbeitskreises NA AK "Überarbeitung DIN 4095" vom Arbeitsausschuss NA AA. "Bauliche Anlagen und Einrichtungen" im Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erstellt und beschreibt Anforderungen an Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen. Er dient der Vereinheitlichung der von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen (z. B. Werksgelände) benötigten Pläne. Feuerwehrpläne sind Führungsmittel für den Einsatzleiter und dienen der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage. Hierfür legt dieser Norm-Entwurf die notwendigen Anforderungen an die Bestandteile eines Feuerwehrplanes, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest. Feuerwehrpläne bestehen aus - allgemeinen Objektinformationen, - Übersichtsplan, - Geschossplan/Geschosspläne, - Sonderplan/Sonderpläne, - zusätzliche textliche Erläuterungen. Die Bestandteile der Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten, müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen zu prüfen. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Folgende Rechtsgrundlagen und Technische Bestimmungen liegen den Feuerwehrplänen zu Grunde: - Bauordnungen der Länder, - Brand- und Katastrophenschutzgesetze der Länder, - Sonderbauvorschriften der Länder, wie z. B. Garagenverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Schulbau-Richtlinien, Krankenhaus-Richtlinien, Industriebaurichtlinie, Beherbergungsstättenverordnung, Richtlinien zur Bemessung von Löschwasser- Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe, Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, länderspezifische Verordnungen, u.a. E DIN Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 16: Gerätesatz Auf- und Abseilgerät für die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen bis 30 m Der Norm-Entwurf wurde nach vorbereitenden Arbeiten des Arbeitskreises NA AK "Flaschenzug/Absturzsicherung" im FNFW-Arbeitsausschuss NA AA "Sonstige Ausrüstung" erstellt. Er enthält die Zusammenstellung eines Gerätesatzes Auf- und Abseilgerät mit Ausrüstungsteilen und Hilfsmitteln für die Feuerwehr, der eingesetzt wird, um eine Person durch einfache (nicht durch eine Einsatzkraft im Seil begleitet) Rettungsmaßnahmen aus Höhen und Tiefen bis 30 m, auch unter Verwendung von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten der Feuerwehr, zu retten. Es wird davon ausgegangen, dass der in diesem Dokument beschriebene Gerätesatz Auf- und Abseilgerät nur von in seiner Verwendung Unterwiesenen benutzt wird und diese dabei die erforderliche Schutzausrüstung benutzen. Enthalten ist ein Sicherheitshinweis, dass bei Verwendung des Gerätesatzes Auf- und Abseilgerät bei der Ausbildung und im Einsatz in absturzgefährdeten Bereichen grundsätzlich eine redundante Sicherung gegen Absturz, z. B. mit dem Gerätesatz Absturzsicherung nach DIN (die Norm ist in Vorbereitung), vorzunehmen ist. Der Norm-Entwurf enthält in Abschnitt 4 "Bestandteile des Gerätesatzes Auf- und Abseilgerät" sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten (Artikel 1 Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG)).

5 - 5 - E DIN EN 3-8 E DIN EN 3-9 Tragbare Feuerlöscher - Teil 8: Zusätzliche Anforderungen zu EN 3-7 für konstruktive Ausführung, Druckfestigkeit, mechanische Prüfungen für tragbare Feuerlöscher mit einem Höchstdruck kleiner gleich 30 bar; Deutsche Fassung pren 3-8:2006 Tragbare Feuerlöscher - Teil 9: Zusätzliche Anforderungen zu EN 3-7 an Kohlendioxid-Feuerlöscher; Deutsche Fassung pren 3-9:2006 Beide Europäischen Norm-Entwürfe sind vom Technischen Komitee CEN/TC 70 "Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) erarbeitet worden und werden national vom FNFW-Fachbereichsausschuss NA FBR "Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung" betreut. E DIN EN 3-8 beinhaltet die vorgesehene Neuausgabe von DIN EN 3-3: als neuen Teil 8 der Normenreihe EN 3 und enthält zusätzliche Anforderungen zu EN 3-7 an die konstruktive Ausführung, die Druckfestigkeit sowie die mechanischen Prüfungen von tragbaren Feuerlöschern mit einem Höchstdruck kleiner gleich 30 bar. Dabei wird davon ausgegangen, dass die tragbaren Feuerlöscher nicht explosive, nicht entzündbare, nicht toxische und nicht oxydierende Flüssigkeiten enthalten. Des Weiteren enthält dieses Dokument auch Anforderungen an Gasbehälter aus Metall mit einem Volumen kleiner 0,12 l sowie eine Anleitung zur Herstellung von Gasbehältern aus Metall gleich oder größer 0,12 l und kleiner als 0,5 l entsprechend guter Ingenieurspraxis. Für Kohlendioxid-Feuerlöscher ist Teil 8 nicht anwendbar. Für diesen Feuerlöschertyp ist im Technischen Komitee CEN/TC 70 derzeit der neue Teil 9 der Normenreihe EN 3 in Bearbeitung. Sobald DIN EN 3-9 als Norm vorliegt, wird der vollständige Ersatz von DIN EN 3-3 erfolgen. Beide Dokumente wurden unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission dem CEN erteilt hat, und unterstützen grundlegende Anforderungen der EU-Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG nach der neuen Konzeption. Sobald beide Normen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der betreffenden Richtlinie in Bezug genommen und in mindestens einem der Mitgliedstaaten als nationale Norm umgesetzt worden sind, berechtigt die Übereinstimmung mit den in Tabelle ZA.1 aufgeführten Abschnitten innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Dokumente zu der Annahme, dass eine Übereinstimmung mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und der zugehörigen EFTA- Vorschriften gegeben ist. E DIN EN /A2 Feuerwehrfahrzeuge - Teil 2: Allgemeine Anforderungen - Sicherheit und Leistung; Deutsche Fassung EN :2001/prA2:2006 Diese Änderung A2 zur Europäischen Norm EN :2001 ist vom Technischen Komitee CEN/TC 192 "Ausrüstung für die Feuerwehr" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erarbeitet worden und wird national vom FNFW-Arbeitsausschuss NA AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge; Löschfahrzeuge" betreut. Diese Änderung der Norm wurde notwendig, um die in DIN EN : enthaltenen Festlegungen zu Wendekreisen zu präzisieren und an die Praxis anzupassen. Geändert werden die Vorgaben zum Wendekreis zwischen den Wänden (D) in , Tabelle 7, um den besonderen Umstand des Wendekreises von Feuerwehrfahrzeugen mit einem Überstand über die Kabinenfront hinaus (z. B. bei Hubrettungsfahrzeugen) zu berücksichtigen.

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