Dopingprävention im Wettkampfklettern Informationen für Sportler & Betreuer

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1 Dopingprävention im Wettkampfklettern Informationen für Sportler & Betreuer

2 Gliederung Organisation & Strukturen Was ist Doping? Artikel 2, Anti-Doping-Ordnung Verbotene Substanzen und Methoden Klettern und Doping Pflichten des Athleten Testpools Krankheit / Allergie Medizinische Ausnahmegenehmigung Dopingkontrolle Wichtige Dokumente / Links Wichtige Ansprechpartner

3 Organisationen & Strukturen NADA: Nationale Anti-Doping Organisation, zuständig für die Dopingbekämpfung innerhalb Deutschlands WADA: Welt Anti-Doping Organisation, zuständig für die internationale Dopingbekämpfung DAV: Fachverband für Klettern innerhalb Deutschlands IFSC: Fachverband für das Klettern auf internationaler Ebene Athlet: Mitglied im DAV, unterwirft sich mit Lizenz & Wettkampfteilnahme allen Anti- Doping Bestimmungen des DAV und damit der NADA/WADA 3

4 Was ist Doping? Keine einfache Definition Variabel im Zeitablauf (z.b. war Coffein ehemals Dopingsubstanz, derzeit nicht mehr) Kein Problem der letzten Jahre Die Geschichte des Dopings kann bis Anfang des 20. Jahrhunderts zurückverfolgt werden Doping kann spezifisch und unspezifisch erfolgen ( verbotene Substanzen & Methoden) Doping ist jeder Verstoß gegen eine oder mehrere der Anti- Doping-Bestimmung gemäß 2 des NADA-Codes. 4

5 Artikel 2, Anti-Doping-Ordnung Doping gem. 2 der Anti-Doping-Ordnung umfasst: das Vorhandensein einer verbotenen Substanz in einer Probe des Athleten den Gebrauch oder versuchten Gebrauch einer verbotenen Substanz oder Methode durch den Athleten die Verweigerung der Abgabe einer Dopingprobe der Verstoß gegen die Vorschriften zur Verfügbarkeit für Trainingskontrollen (Meldepflichten, versäumte Kontrollen) die Einflussnahme oder der Versuch der Einflussnahme auf das Dopingkontrollverfahren der Besitz verbotener Substanzen und Methoden das Inverkehrbringen oder dessen Versuch von verbotenen Substanzen und Methoden die Verabreichung von Verbotenen Substanzen und Methoden an den Athleten durch Trainer, Betreuer und sonstige Personen 5

6 Verbotene Substanzen und Methoden Es wird der Art nach unterschieden in spezifische und unspezifische Substanzen und Methoden sowie dem Zeitpunkt nach in immer verbotenen und nur im Wettkampf verbotene Substanzen und Methoden Spezifische Substanz: Substanz, bei der ein versehentliches Vergehen nicht pauschal ausgeschlossen werden kann. i.d.r. Medikamente bzw. Substanzen aus Medikamenten, die auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden Unspezifische Substanz: Substanz, bei der grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass die Einnahme zum Zwecke der Leistungssteigerung erfolgt ist. z.b. Nicht zugelassen Substanzen, die meisten Formen von Anabolika (z.b. Clenbuterol) 6

7 Verbotene Substanzen und Methoden Immer verbotene Substanzen: nicht zugelassen Substanzen Anabole Substanzen ( Testtosteron, Clenbuterol) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen ( EPO, Insulin, HGH) Beta-2-Agonisten ( Formoterol, Reproterol) Hormon-Antagonisten und Modulatoren ( Clomifen, Tamoxifen) Diuretika und andere Maskierungsmittel ( Trimateren, Desmopression, Plasmaexpander) Immer verbotene Methoden: Blutdoping, Bluttransfusionen Chemische und physikalische Manipulation ( auch Infusionen!!!) Gendoping 7

8 Verbotene Substanzen und Methoden Nur im Wettkampf verbotene Substanzen: Stimulanzien (Aufputschmittel, Ephedrin, Ecstasy) Narkotika ( starke Schmerzmittel, Opiate, Morphin) Cannabinoide (Haschisch, Marihuana) Glukokortikoide ( Kortison) 8

9 Klettern und Doping Klettern ist bei der NADA als Klasse C Risikosportart eingestuft (vgl. Radsport A ) Der DAV unterwirft sich mit Wirkung zum der Anti-Doping Ordnung der NADA gilt national Der IFSC ist bereits den Anti-Doping Bestimmungen der WADA unterworfen gilt international Bei nationalen Wettkämpfen gelten die Bestimmungen der NADA und der Anti-Doping- Ordnung des DAV; bei internationalen Wettkämpfen gelten die Bestimmungen der WADA und des IFSC 9

10 Pflichten des Athleten Abhängig von der Testpoolangehörigkeit ergeben sich für den Athleten unterschiedliche Pflichten. Mit zunehmendem Erfolg und wachsendem Kaderstatus steigen auch die Mitwirkungspflichten im Anti-Doping-Kampf. Grundsätzlich gilt: Der Athlet alleine ist verantwortlich für alle ihn betreffenden Dinge im Anti-Doping Kampf. Er alleine ist für die Inhalte seiner Proben verantwortlich sowie für die Einhaltung aller Bestimmungen der Anti-Doping-Ordnung. Er kann sich nicht auf die Verantwortung Dritter (Ärzte, Trainer, Betreuer etc.) berufen. 10

11 Testpools International Registered Testingpool (irtp) internat. Topathleten Tests unterliegen der WADA / den nationalen Anti Doping Agenturen aktuelle Liste unter: IFSC Registered Testingpool (IFSC RTP) internat. Topathleten Test unterliegen der IFSC aktuelle Liste unter: Nationaler Testpool (NTP) A-Kader Athleten Tests unterliegen der NADA Allgemeinder Testpool (ATP) 11 Alle anderen Kaderathleten (B-Kader, C-Kader)

12 Allgemeiner Testpool (ATP) - Quartalsmässige Abgabe von Allgemeinen Angaben Gewöhnlicher Aufenthaltsort Gewöhnlicher Trainingsort Kontaktdaten ( , Telefon, Handy) Rahmentrainingsplan Abgabetermine sind: Erstmalig der 28. Februar 2014, ab dann: 25. Dezember (Januar-März) 25. März (April-Juni) 25. Juni (Juli-September) 25. September (Oktober-Dezember) 12

13 Nationaler Testpool (NTP) Alle Pflichten wie der ATP, zusätzlich: - Teilnahme an ADAMS mit Abgabe von sog. Whereabouts Für jeden Tag im Quartal muss der Aufenthaltsort sowie der Trainingsort angeben werden Eventuelle Änderungen innerhalb des Quartals müssen in ADAMS korrigiert werden (auch per SMS möglich) Abgabetermine sind: Erstmalig der 28. Februar 2014, ab dann: 25. Dezember (Januar-März) 25. März (April-Juni) 25. Juni (Juli-September) 25. September (Oktober-Dezember) 13

14 International Registered Testpool (irtp) Alle Pflichten wie der NTP, zusätzlich: - Für jeden Tag des Quartals muss ein 60 minütiges Fenster angegeben werden, in welchem der Athlet zwingend erreichbar ist. Eine Nichterreichbarkeit wird als pos. Dopingfall gewertet!!! Abgabetermine sind: Erstmalig der 28. Februar 2014, ab dann: 25. Dezember (Januar-März) 25. März (April-Juni) 25. Juni (Juli-September) 25. September (Oktober-Dezember) 14

15 Krankheit / Allergie Sollte im Falle von Krankheit oder einer Allergie etc. die Einnahme von spezifischen Substanzen nötig sein, so wird wieder nach der Testpoolzugehörigkeit unterschieden: o kein Testpool: ärztliches Attest, welches VOR der Dopingkontrolle vorgelegt wird, genügt. o ATP,NTP: es wird eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) benötigt. Bei nationalen Wettkämpfen genügt eine TUE der NADA, bei internationalen Starts, z.b. : WC, EYC wird eine TUE des IFSCs in englischer Sprache benötigt. o irtp: Es wird IMMER eine TUE der IFSCs in englischer Sprache benötigt. Diese Ausnahmegenehmigungen müssen vom Athleten VOR der Doping-Kontrolle dem zuständigen Kontrolleur angezeigt werden. Grundsätzlich sollte der Arzt immer darauf hingewiesen werden, dass Leistungssport betrieben wird und der Athlet unter die Anti-Doping Ordnung fällt. 15

16 Medizinische Ausnahmegenehmigung 16

17 Dopinkontrolle Rechte des Athleten: Auswahl der Probebestecks Vertrauensperson mitnehmen Bei Urinprobe auf gleichgeschlechtlichen Kontrolleur bestehen Kontrolleur muss sich ausweisen können Ort der Abnahme muss nötige Diskretion aufweisen Keine Sichtkontrolle bei unter 16-jährigen Vorbehalte gegen die Kontrolle auf dem Protokoll dokumentieren Bei unangemeldeter Trainingskontrolle sein Training unter Aufsicht des Kontrolleurs beenden Bei positive A-Probe B-Probe verlangen Bei positiver A-Probe bei der Analyse der B-Probe zusammen mit Vetrauensperson anwesend zu sein Im Falle eines Verfahrens Recht auf rechtliches Gehör vor Schiedsgericht Im Falle eines Verfahrens Rechtsbeistand und Dolmetscher hinzuzuziehen 17

18 Dopingkontrolle Pflichten des Athleten: Dopingkontrolle nach Aufforderung über sich ergehen zu lassen Meldepflichten entsprechend der Testpoolzugehörigkeit einhalten Karriereende dem DAV schriftlich mitzuteilen Ein Come-Back rechtzeitig dem DAV und der NADA anzeigen Ausweispflicht ggü. Dopingkontrolleuren Die in den letzten 7 Tagen vor einer Kontrolle eingenommenen Medikamente bei einer solchen angeben Bei zu geringer Urindichte eine zweite Kontrolle über sich ergehen lassen 18

19 Wichtige Dokumente / Links TUE Deutsch: TUE Englisch: Meldeformular ATP: Meldeformular_fuer_ATP.pdf Infos zu ADAMS: Liste der verbotenen Substanzen & Methoden: Liste der erlaubten Medikamente: Videoschulung zu ADAMS: Ablauf einer Urinkontrolle: Ablauf einer Kombikontrolle (Blut & Urin): 19

20 Wichtige Ansprechpartner Ressort Spitzensport des DAV, Philipp Abels Tel.: 089/ Anti-Doping Beauftrage des DAV, Susanne Riedl Tel.: 089/ NADA-Bonn Daniel Fetzer Tel.: 0228/ IFSC (für TUEs) Corso Ferrucci 122, 10141, Torino, Italy Fax:

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