Für einen sauberen Sport Anti-Doping-Programm des Bund Deutscher Radfahrer
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- Kasimir Simen
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1 Für einen sauberen Sport Anti-Doping-Programm des Bund Deutscher Radfahrer
2 Der Bund Deutscher Radfahrer über Radsportler Entwicklung der Mitgliederzahl 1980 bis
3 Der Bund Deutscher Radfahrer bezieht klar Position gegen Doping und für einen sauberen Sport Der Kampf gegen Doping und Leistungsmanipulation stellt nach wie vor eine zentrale Aufgabe und eine der größten Herausforderungen im Sport dar. Fair-Play und Chancengleichheit müssen gewährleistet werden, ansonsten wird der Grundgedanke des Sports zerstört. Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) engagiert sich deshalb seit Jahren im Kampf gegen Doping. Mit unabhängigen Fachleuten und Repräsentanten von Teams und Sponsoren hat der nationale Spitzenverband nach dem Dopingskandal der Tour de France 2006 schnell und entschlossen reagiert. Nach zwei Runden Tischen in Hamburg und Bad Tölz hatte das Präsidium des BDR am 31. August 2006 Beschlüsse gefasst und entsprechend umgesetzt. Teil dieser Beschlüsse waren Anträge an den Internationalen Radsportverband (UCI) zu Änderungen im Anti-Doping-Reglement sowie die Einführung von Maßnahmen auf nationaler Ebene wie die Einführung des Chaperon-Systems oder die Blutvolumenmessung. Einige Maßnahmen konnten sofort umgesetzt werden und haben mit dazu beigetragen, dass der BDR in der Doping-Bekämpfung als Vorreiter gilt. Diese Entscheidungen des BDR wurden unter anderem Vorbild für den Blutpass, den in der Folge auch einige andere Sportverbände wie zum Beispiel die UCI eingeführt haben. Auch mit Hilfe unserer Homepage machen wir Sportler mit den wichtigsten Informationen zum Thema Doping und dem Doping-Kontroll-System vertraut. Hier sind für alle Aktiven unter anderem die aktuellen Regeln des BDR, der UCI und der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) sowie der Internationalen Anti- Doping-Agentur (WADA) zu finden. Dazu kommen Listen über erlaubte Medikamente, verbotene Substanzen sowie Informationen und Formulare für medizinische Ausnahmegenehmigungen. 2
4 Die drei Säulen des Anti-Doping-Programms des Bund Deutscher Radfahrer DOPINGFREIER RADSPORT Prävention und Aufklärung Kontrollen Sanktionen 3
5 Prävention und Aufklärung Intensives Engagement: Dopingprävention soll vorbeugen Erster Baustein für eine umfassende Dopingbekämpfung beim Bund Deutscher Radfahrer ist die Prävention. Mit verschiedenen Maßnahmen werden sowohl Multiplikatoren wie Trainer und Lehrer als auch Athletinnen und Athleten direkt erreicht und umfassend aufgeklärt. Teile des Programms: Prävention und Aufklärung zum Thema Doping ist Pflicht-Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller Trainer im Bund Deutscher Radfahrer Ein umfangreicher Modell- und Maßnahmenplan des Bund Deutscher Radfahrer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend (dsj) und dem Zentrum für Dopingprävention der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Gesundheitserziehung im Rahmen von Lehrgängen der BDR-Nationalmannschaften, insbesondere auch bei Maßnahmen des Nachwuchses Entwicklung des Projektes Gate (Tor für einen glaubwürdigen, authentischen, transparenten und an ethischer Verantwortung orientierten Sport) gemeinsam mit der BDR-Radsportjugend, der Deutschen Sportjugend (dsj) und dem dem Zentrum für Dopingprävention der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Durchführung von Anti-Doping-Foren und Informations-Stände bei Großveranstaltungen Überprüfung des Anti-Doping-Programms des Bund Deutscher Radfahrer und Vergleich mit dem anderer Verbände Aufklärung und Aufarbeitung aller Hinweise aus Sportgerichtsverfahren und aus der Kronzeugenregelung Prüfung juristischer Schritte (sowohl straf- als auch sport- und arbeitsrechtlich) 4
6 Prävention und Aufklärung GATE: glaubwürdig, authentisch, transparent, ethische Verantwortung Im Rahmen des Projektes GATE wird die Doping-Prävention im Radsport durch ein Pilotprojekt gefördert. Im Rahmen dieses Projektes setzt der Bund Deutscher Radfahrer seine Anti-Doping- Arbeit offensiv fort. Inhalte zur Dopingprävention sind verpflichtender Teil der Trainer- Aus- und Fortbildung. Ende Februar 2008 wurde das Programm in einer Schulungsmaßnahme erstmals 18 Multiplikatoren der Landesverbände vorgestellt. Ausgearbeitet wurden die Inhalte vom Zentrum für Dopingprävention an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Das Projekt ist ein entscheidender Schritt zur Dopingprävention im Radsport und ist langfristig und nachhaltig angelegt. Im Rahmen des Pilotprojektes zur Dopingprävention wurden zunächst die Multiplikatoren der Landesverbände entsprechend geschult. Vom 22. bis zum 24. Februar 2008 startete diese Ausbildung mit 18 Referenten aus elf Landesverbänden des Bund Deutscher Radfahrer für ihren weiteren Einsatz in der C- und B-Trainer-Ausbildung. Jährlich werden bis zu 300 neue C- und B-Trainer ausgebildet, die im Rahmen ihrer Ausbildung mit allen wesentlichen Inhalten der Doping-Prävention vertraut gemacht werden. In 16 Unterrichtseinheiten haben sich die Ausbilder der Landesverbände mit der Dopingprävention beschäftigt. Im Mittelpunkt stehen dabei neben dem Sachwissen, der Sensibilisierung für das Thema Doping und den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln und ethischen Grundfragen zum Doping auch didaktische Hinweise und Argumentationshilfen gegen die Forderung nach einer Doping-Freigabe und gegen Doping allgemein. Die Maßnahmen zum Pilotpgramm zur Doping-Prävention wurden geleitet von Toni Kirsch, Jugendleiter des BDR sowie Prof. Dr. Gerhard Treutlein vom Zentrum für Dopingprävention der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. 5
7 Prävention und Aufklärung GATE: glaubwürdig, authentisch, transparent, ethische Verantwortung 6
8 Prävention und Aufklärung Zusätzliche Anti-Doping-Maßnahmen im deutschen Radsport Eckpunkte des Maßnahmenkataloges: Erweiterung der Dopingkontrollen um Blutvolumenmessung im Bereich der Kadersportler Verdreifachung der Trainingskontrollen Zielkontrollen Verbesserung der Qualität von Dopingkontrollen durch ein intelligentes Kontrollsystem Erstellung und Kontrolle individueller Profile zur Einführung medizinischer Sperren zum Schutz der Gesundheit Forderung nach einem Anti-Doping-Gesetz (zwischenzeitlich umgesetzt) Einführung des so genannten Chaperon-Systems (seit Herbst 2006 bei Rennen des nationalen und internationalen Kalenders in Deutschland umgesetzt) Weitere Kampagnen durch den Bund Deutscher Radfahrer gegen Doping und für einen sauberen Sport sowie Symposien, Workshops und Gesprächsrunden Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf andere Spitzenverbände und Kontakte zum Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) und zur Deutschen Triathlon Union (DTU) Weltweite Initiativen und Vertretung durch den Präsidenten des Bundes Deutscher Radfahrer und den Vertreter der Profi-Teams in den internationalen und nationalen Gremien für die konsequente Bekämpfung des Dopings (internationale Fahrervertretung, ProTour-Vertretung, Veranstaltervertretung, Weltradsportverband, europäische Verbände) Kontinuierliche Vermittlung der Inhalte zur Doping-Prävention im Rahmen der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für C-, B- und A-Trainer 7
9 Prävention und Aufklärung Zusätzliche Anti-Doping-Maßnahmen im deutschen Radsport Vorträge zur Doping-Prävention bei Kader- und Nachwuchslehrgängen, bei Bundesligarennen sowie bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel der Rad-WM in Stuttgart Einführung der Verpflichtungserklärung, mit der Unterzeichner mit sofortiger Wirkung die Satzung, die Sportordnung, die Sportrechtsordnung, die jeweiligen Wettkampf- und Durchführungsbestimmungen sowie das Antidoping-Reglement der UCI, des BDR, der WADA sowie der NADA anerkennt (siehe Anlage) Einführung der Verpflichtungserklärung für Honorarkräfte (siehe Anlage) Leipziger Erklärung der Trainer (siehe Anlage) Einführung des Ehrenkodex als Bestandteil des Reglements der Kontinental- und Frauenteams und der Athletenvereinbarung; die Teams und die Fahrer sprechen sich mit diesem Ehrenkodex deutlich gegen Doping aus (siehe Anlage) Verstärkung der Anti-Doping-Kontrollen; bei allen wichtigen Wettkämpfen wie Deutschen Meisterschaften, Bundesligarennen und ähnlichen Veranstaltungen führt der BDR Wettkampfkontrollen sowie in den Testpools weitere rund 800 Trainingskontrollen durch; betroffen sind davon die Athleten des Allgemeinen Testpoosl I und II, weitere Kontrollen sowie Zielkontrollen verdächtiger Athleten werden in Kooperation mit der NADA durchgeführt Einführung eines Anti-Doping-Beauftragten, der die Unterlagen zu vorliegenden positiven Doping-Fällen prüft und an das Bundessportgericht weiterleitet Finanzierung von durch die NADA durchgeführte Trainingskontrollen durch den BDR, 10 Prozent der Sponsorenleistungen des BDR fließen in die Doping-Bekämpfung Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Forschung und Laborkapazitäten 8
10 Prävention und Aufklärung Zusätzliche Anti-Doping-Maßnahmen im deutschen Radsport Kampagne für einen sauberen Radsport: Bleib sauber, live clean der deutsche Radsport setzt Zeichen: Auf Initiative der Upsolut Sports AG und der Vattenfall Europe Hamburg AG haben der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) und der Verband Deutscher Radrennfahrer e.v. (VDR) die Aktion Bleib sauber, live clean ins Leben gerufen. Das Ziel: Einen sauberen Radsport von der Basis aus in den Spitzensport hinein tragen und langfristig etablieren. alle deutschen Radsport-Veranstalter integrieren die Logo und Claim in ihren Kommunikationsmitteln prominente deutsche Radprofis mit unbeflecktem Ruf wurden als Testimonial der Aktion gewonnen und fungieren als Vorbilder und Mittler Platzierung der Logo-Claim-Kombination auf den Merchandising-Produkten der Veranstalter Offizielle Radbekleidung mit Trikot und Hose Offizielle Veranstaltungs-T-Shirts Eigene Produklinie Integration der Kampagne in die Weltmeisterschaften von Stuttgart Verkaufserlöse fließen in einen Radsport-Anti-Doping-Fond, die Aktion folgt zu hundert Prozent dem Non-Profit- Prinzip und dient ausschließlich der nachhaltigen Förderung eines sauberen Radsports in Deutschland, angefangen bei der Nachwuchsarbeit 9
11 Prävention und Aufklärung Zusätzliche Anti-Doping-Maßnahmen im deutschen Radsport Radsport Anti-Doping-Programm Initiative Deutschland (RAPID) RAPID ist ein globales Konzept zur Dopingbekämpfung mit dem zentralen Hintergrund des Screenings von Blutwerten. In einer Datenbank werden Blutwerte und andere Parameter von Sportlern gespeichert werden, um diese dann zu Vergleichen heranziehen zu können und eine Übersicht zu erreichen. Die Ziele: Schutz des sauberen Athleten Risikoatmosphäre für potentielle Doper schaffen Leistungen transparent machen Glaubwürdigkeit zurückgewinnen Das Konzept RAPID ist in Teilbereichen umgesetzt und partiell in das aktuelle Antidoping-Programm der UCI eingeflossen. 10
12 Prävention und Aufklärung Zusätzliche Anti-Doping-Maßnahmen im deutschen Radsport 11
13 Prävention und Aufklärung Gesetzliche Regelungen zum Doping: Anti-Doping-Gesetz in Deutschland Unter anderem auf Drängen des Bund Deutscher Radfahrer ist in Deutschland am 1. November 2007 ein neues Anti-Doping-Gesetz in Kraft getreten. Damit wird der Kampf gegen Doping im Sport verschärft und eine Grundlage geschaffen, vor allem kriminelle Doping-Netzwerke zu bekämpfen. Während bei gewerbsmäßigem Dopinghandel künftig bis zu zehn Jahre Haft drohen und bestraft werden kann, wer mit einer Menge Dopingmittel erwischt wird, die über den offenkundigen Eigenbedarf hinausgeht, bleibt eine Strafandrohung für gedopte Sportler auf Grund von Verfassungsbedenken aus. Somit sind die BDR-Forderungen nach einer gesetzlichen Regelung nur im Kern erfüllt. Nach Ansicht des Verbandes hätte allerdings die Besitzstrafbarkeit enger bzw. strenger gefasst werden müssen. Der Anti-Doping-Kampf ist Teil der Satzung des Bund Deutscher Radfahrer und in der Sportordnung Verankert (siehe Anlage). Rudolf Scharping, Präsident des BDR: Das Ziel ist klar: Wir wollen uns von denen befreien, die mit Doping zu tun haben, erklärte Scharping am Samstag in Hamburg einen Tag vor dem Weltcup-Rennen in der Hansestadt nach einer über dreistündigen Konferenz mit Vertretern der Rennställe sowie der Sponsoren. Scharping forderte zudem ein Anti-Doping-Gesetz für Deutschland: Wir spüren Rückenwind dafür in der Politik. (Vattenfall Cyclassics, ) 12
14 Kontrollen Erhöhung der Kontrolldichte bei Trainingskontrollen auf Ebene der Landesverbände Die Erhöhung der Kontrolldichte bei Trainingskontrollen und die entsprechende Umsetzung wird in der Trainingskontrollvereinbarung zwischen der NADA und dem BDR festgelegt. Der Testpool der zu testenden Athleten ist in den Nationalen Testpool (NTP) sowie in den Allgemeinen Testpool I und II aufgeteilt. Bei jedem Sportler des NTP sollen im Training durchschnittlich sieben Kontrollen vorgenommen, dazu gehören fünf Urin- und zwei Blutkontrollen. Wettkampfkontrollen kommen zu diesen Untersuchungen noch hinzu. Für die Athletinnen und Athleten der BDR-Testpools sind für das Jahr 2008 rund 800 Trainingskontrollen geplant. Im Rahmen der verstärkten Dopingkontrollen werden auch durch die Landesverbände auf der Ebene regionaler Radsportveranstaltungen vermehrt Kontrollen durchgeführt. Der genaue Termin mit Namen der Veranstaltung und die Anzahl der geplanten Dopingkontrollen wird im Vorfeld beim BDR beantragt. Dieser übernimmt die Koordination und Organisation der Kontrolleure, die von ausgebildeten Kommissären des internationalen Radsportverbandes UCI oder des BDR nach den Bestimmungen des Anti-Doping-Reglements durchgeführt werden. Die entsprechenden Kommissäre werden dem BDR vom Landesverband oder vom BDR direkt benannt. 13
15 Kontrollen Kosten einer Anti-Doping-Kontrolle auf regionaler Ebene Personalkosten: Arzt/Ärztin Krankenschwester Nationaler Kommissär 31 plus Kilometerpauschaule von 0,25 pro Kilometer 31 plus Kilometerpauschaule von 0,25 pro Kilometer 31 plus Kilometerpauschaule von 0,25 pro Kilometer Material Dopingkits: Bereg-Kit full-set Zwischenversiegelung Protokoll 12,35 plus Mehrwertsteuer 1,90 plus Mehrwertsteuer 2,65 plus Mehrwertsteuer Versandkosten der Probe nach Köln oder Kreischa: Analyse der Probe: abhängig von der Anzahl der Problen und dem Versandweg Urin im Wettkampf EPO im Urin rund 200 plus Mehrwertsteuer rund 200 plus Mehrwertsteuer 14
16 Kontrollen Entwicklung der Wettkampf- und Trainingskontrollenvon 1990 bis Trainingskontrollen Wettkampfkontrollen 500 Anzahl Für die Jahre 1990 bis 1999 liegen keine Daten zur Zahl der Wettkampfkontrollen vor
17 Kontrollen Hinweis zur Veränderung der Zahl der Wettkampf- und Trainingskontrollen zwischen dem Jahr 2005 und dem Jahr 2006 Die Änderungen der Zahl der Kontrollen zwischen den Jahren 2005 und 2006 ergeben sich aus Veränderungen im System Wettkampfkontrollen durch die Zuordnung von Kontrollen bei internationalen Veranstaltungen zum internationalen Kontrollsystem. Dies bedeutet, dass vom BDR veranlasste Kontrollen bei internationalen Rennen nicht in der nationalen Statistik enthalten sind, sondern in der Statistik der UCI geführt werden. Zudem wurden auf Grund der verringerten Zahl der Rennveranstaltungen im nationalen und internationalen Rennkalender rund 90 Kontrollen weniger durchgeführt. Das ergibt sich auch aus der Systematik der Wettkampfkontrollen: Die UCI verschickt für die Rennen der internationalen Kalender (Straße, Bahn, Mountainbike und so weiter) zu Beginn des Jahres eine so genannte A- und B-Liste für Dopingkontrollen die nationalen Verbände. Für Rennen der A-Liste benennt die UCI selbst einen internationalen Kommissär, für die Kommissäre der B-Liste ist der nationale Verband zuständig. Der BDR veranlasst darüber hinaus weitere Trainingskontrollen, insbesondere auf EPO und Wachstumshormone (Urin und Blut), da zum Beispiel eine Einnahme von Wachstumshormonen derzeit maximal 24 bis 48 Stunden nachweisbar ist. 16
18 Kontrollen Vergleich Wettkampf- und Trainingskontrollen Urin auf EPO 2004 bis Trainingskontrollen Wettkampfkontrollen Zahl der Athleten im Testpool 400 Anzahl
19 Kontrollen Zahl der Wettkampf- und Trainingskontrollen (Blut und Urin) bei 854 Fahrern mit biologischen Pass (Zeitraum: Juni 2008) Wettkampfkontrollen Trainingskontrollen Total 3000 Anzahl Blut Urin Total 18
20 Sanktionen Die Sanktionen gegen Dopingsünder sind in den vergangenen Jahren verstärkt worden Zu möglichen Sanktionen gehören: Sportgerichtsverfahren international und national Zusätzliche Sanktionen durch den BDR laut der Sanktionsmöglichkeiten von WADA- und NADA-Code Suspendierung von Sportlern bei Auffälligkeiten im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen Nichtberücksichtigung für internationale Wettkämpfe im Rahmen der Nationalmannschaften bei begründetem Dopingverdacht oder laufenden Dopingverfahren Suspendierung von Betreuern bei Verdacht auf Verwicklung in Dopingpraktiken Möglichkeit der Startverweigerung von Dopingverdächtigen bei Veranstaltungen (über Ausschreibungen oder Verträge) Prüfung von straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen Prüfung von Schadensersatz-Ansprüchen 19
21 Sanktionen Der Nationale Testpool Zugehörigkeit und Pflichten Zugehörigkeit ProTour Fahrer ProfessionalContinental Fahrer Frauen-Teams (GSF und vorläufige Olympia- und WM-Kandidaten) UCI-Testpool A und B-Kader sowie Olympiakandidaten Bahn-Ausdauer (Top-Team-Peking (Olympiakader A und B)) Bahn-Kurzzeit (Top-Team-Peking (Olympiakader A und B)) Mountainbike (Top-Team-Peking (Olympiakader A und B)) BMX (Top-Team-Peking (Olympiakader A und B)) Pflichten 24-Stunden Abmeldepflicht Abgabe von vierteljährlichen so genannten whereabouts Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Medikamenten (Therapeutic Use Exemptions, TUE) Nutzung des Systems ADAMS 20
22 Sanktionen Der Allgemeine Testpool Zugehörigkeit und Pflichten Testpool I Die Zugehörigkeit Hallenradsport A-,B- Kader (Kunstradfahren und Radball) Mountainbike-C-Kader U23-Straße Bahn-Kurzzeit C-Kader Bahn-Ausdauer C-Kader Continental-Team-Fahrer Frauen-Teams (GSF) Mountainbike-Trade-Teams BMX C-Kader Pflichten 72-Stunden-Abmeldepflicht über das System ADAMS Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Medikamenten (Therapeutic Use Exemptions, TUE) Nutzung des Systems ADAMS 21
23 Sanktionen Der Allgemeine Testpool Zugehörigkeit und Pflichten Testpool II Zugehörigkeit D/C-Kader C-Kader nichtolympische Hallenradsport Pflichten keine Abmeldepflicht Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Medikamenten (Therapeutic Use Exemptions, TUE) Kooperation bei unangekündigten Trainingskontrollen 22
24 Das Ziel des BDR ist es, ein sauberen und glaubwürdigen Sport zu schaffen 23
25 Ehren- und Verpflichtungserklärung für Honorarkräfte Der, Otto-Fleck-Schneise 4, Frankfurt trifft mit Herrn / Frau, (Vorname) (Nachname) wohnhaft in, (Straße, Hausnummer) (PLZ, Ort) folgende Vereinbarung. Die Honorarkraft ist seit / ab dem.. für die auf Honorarbasis tätig. Ehren- und Verpflichtungserklärung Diese Ehren- und Verpflichtungserklärung wird einmalig unterzeichnet und gilt für jeden Einsatz als Honorarkraft für Maßnahmen des Bundes Deutscher Radfahrer e.v. Die Würde und die gesundheitliche Integrität jeder Sportlerin und jedes Sportlers ist das Fundament für einen fairen sportlichen Wettbewerb. Jede Manipulation, insbesondere durch Doping, verletzt diese Würde und damit die ethischen Grundlagen des Sports. Der Kampf gegen Doping ist deshalb von herausragender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Sports. Vor dem erkläre ich daher: Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko für die betroffenen Sportlerinnen und Sportler dar, sondern es ist ein klarer Verstoß gegen den Geist des Sports und gegen den Grundsatz der Fairness. Ich habe zu keinem Zeitpunkt Sportlerinnen oder Sportlern Substanzen weitergegeben, zugänglich gemacht, rezeptiert oder appliziert oder Methoden angewandt, die gegen die jeweils gültigen nationalen oder internationalen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben. Ich werde auch in Zukunft die Würde jeder Sportlerin und jedes Sportlers schützen und mich in keiner Weise an Dopingmaßnahmen beteiligen. Ich erkenne die einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen, der UCI bzw. BDR und insbesondere den WADA- und den NADA-Code an. Mir ist die Neufassung des 6 a des Arzneimittelgesetzes bekannt, dem zufolge u.a. der Handel und das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln strafbar ist. Die Honorarkraft erklärt mit der Unterzeichnung des Vertrages, dass sie das Antidoping-Reglement des BDR und UCI sowie den NADA und WADA-Code gelesen hat oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte.
26 Auflösung einer Honorarvereinbarung Die Auflösung dieses Honorarvertrages erfolgt mit sofortiger Wirkung wenn ein Dopingverstoß begangen wird oder ein Dopingverstoß und/oder eine Dopingprobe verschleiert oder zu verschleiern versucht wird und/oder begründeter Verdacht auf Dopingmanipulation besteht. Dopingverstoß bedeutet Verstoß gegen die in der Vereinbarung zum dopingfreien Sport festgelegten Verpflichtungen und Verhaltensweisen. Ich erkenne an, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung folgende Konsequenzen nach sich ziehen kann: Nichtentsendung zu BDR Einsätzen, den Olympischen Spielen bzw. Entzug der Akkreditierung; Rückforderung der Entsendungs- und Honorarkosten; Die Honorarkraft hat dann bei nachweislichem Verschulden sämtliche vom BDR erhaltene Honorare des betreffenden Jahres zurück zu zahlen. Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung weitere Sanktionen des BDR oder meines Arbeitgebers auslösen kann. Ort, Datum Unterschrift Honorarkraft Bundestrainer Frankfurt, den BDR, Generalsekretär/Leistungssportdirektor
27 Der Fahrer akzeptiert mit seiner Unterschrift unter den vorliegenden Fahrervertrag den nachfolgenden Ehrenkodex/Verhaltenskodex und bestätigt, an diese gebunden zu sein. EHRENKODEX/VERHALTENSKODEX 1. Die Gesundheit- und Sport-Ethik stehen für mich an der vordersten Reihe 2. Ich respektiere die BDR/UEC/UCI Statuten, Satzungen, SpO + Reglements (insbesondere auch Anti-Doping-Reglements), WADA/NADA Code und stehe für ein faires Verhalten ggü. der Öffentlichkeit, den anderen Sportlern, Veranstaltern, Mannschaften und den nationalen und internationalen Verbänden ein. 3. Ich respektiere die Fair-Play-Regeln. 4. Ich informierte mich ständig über das Doping-Kontroll-System, Abmeldeverfahren bei der NADA/ WADA/UCI, Prävention, die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden, Dopinggefahren. 5. Ich erstelle Abwesenheitsanzeigen (NADA+ UCI), damit jederzeit die Möglichkeit der Durchführung einer Trainingskontrolle besteht. 6. Ich werde bei konkretem Dopingverdacht gegen meine Person und/oder bei positiver Dopingkontrolle an keinem Rennen teilnehmen. Ich akzeptiere, dass mich der jeweilige Veranstalter bei Vorliegen eines Dopingverdachtes oder bei einer positiven Dopingkontrolle (A-Probe ausreichend) zu dem von ihm veranstalteten Rennen nicht zulässt. Schadensersatz- oder Regressansprüche werde ich insoweit nicht geltend machen, und zwar weder gegen den Veranstalter, den BDR, die UCI, die WADA oder die NADA. 7. Ich akzeptiere eine medizinischen Schutzsperre bei abweichenden individuellen Parametern. 8. Ich akzeptiere, dass ausschließlich die in den Regularien der UCI, des BDR, der WADA und/oder der NADA vorgesehenen Instanzen und Gerichte maßgeblich sein sollen unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. 9. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass alle abgegeben Blut- und Urinproben in das Eigentum der UCI (bei Kontrollen durch die UCI oder die WADA) oder des BDR (bei Kontrollen durch den BDR oder die NADA) übergehen, die sie untersuchen lassen kann, insbesondere zu Zwecken der Forschung und der Information zum Schutz der Gesundheit. 10. Ich verpflichte mich, bei der UCI meine medizinischen Daten abzufragen und dem Mannschaftsarzt/ Teamleitung zur Verfügung zu stellen. 11. Ich erkläre mein Einverständnis, mich Urin- und Blutkontrollen zu unterziehen. Ferner erkläre ich mein Einverständnis mit den in den Regularien enthaltenen Bestimmungen über Bluttests. Unterschrift Fahrer Unterschrift Finanziell Verantwortlicher Team
28 Leipziger Erklärung Hiermit erklären die über 70 A-Trainer des BDR als Teilnehmer/Innen des A Trainer-Weiterbildungslehrganges vom 9. bis 11. November in Leipzig mit dem SYMPOSIUM und Schwerpunkt Dopingprävention einstimmig Nachstehendes: Wir unterstützen die Maßnahmen des BDR zur Dopingbekämpfung. Wir vertreten die Auffassung, dass eine umfassende Dopingprävention in allen Leistungs- und Altersklassen das Hauptinstrument in der Dopingbekämpfung ist. Daher werden wir in unseren eigenen Tätigkeitsbereichen aktive Maßnahmen zur Dopingprävention intensiv realisieren. Dazu gehören eine umfassende Information und Aufklärung aller Sportler, Übungsleiter, Trainer, Eltern und andere Akteure im Umfeld über die Gefahren des Dopingmissbrauchs. Wir vertreten die Meinung, dass Nahrungsergänzungsmittel und ähnliche Präparate im Bereich des Nachwuchssports abzulehnen sind. Wir fordern dazu auf, dass Werbung für diese Präparate unterlassen wird. Anstelle dessen empfehlen wir eine Ernährungsberatung aufbauend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Radsportspezifische Mittel und Methoden zur Dopingprävention müssen erarbeitet werden. Diese müssen als geeignete Arbeitsmaterialien in die Aus- und Fortbildung der Übungsleiter und Trainer/Innen einfließen. Wir fordern das Präsidium des BDR auf, Finanzmittel für die Erarbeitung und Bereitstellung von Arbeitsmaterialien durch Experten bereit zu stellen. Wir fordern die Einrichtung einer für den Nutzer kostenfreien Beratungsstelle und Hotline zur Dopingprävention im Radsport. 10. Wir fordern das Präsidium des BDR auf, unsere Anregungen zeitnah umzusetzen sowie darüber zu informieren und zu publizieren. Spätestens zur nächsten A-Trainer Weiterbildung soll über entsprechende Ergebnisse berichtet werden.
29 BDR Satzung 10, Punkt 7: Die in Ziffer 5.1 (1) genannten Mitglieder sind zur aktiven Bekämpfung des Dopings aufgerufen. Jeder Sportler ist verpflichtet, die Doping-Bestimmungen in eigener Verantwortung zu beachten. Eine Ahndung von Doping Vergehen erfolgt auch bei Fahrlässigkeit. Ratschläge Dritter (auch von Ärzten) entlasten die Sportler nicht. Einwendungen muss der Sportler konkret darlegen und nachweisen, sofern ein objektiver Verstoß vorliegt. Die Einzelheiten werden in den ergänzenden Ordnungen (vgl. 6) und im Dopingkontroll- Reglement geregelt. Anti-Doping Reglement (Auszug) 2.1 Gültigkeit der Dopingkontroll-Reglements (1) Dieses Reglement gilt für sämtliche Lizenzinhaber und alle Radsportveranstaltungen des nationalen Bereichs. Für Veranstaltungen des internationalen Kalenders gilt ausnahmslos das aktuelle Dopingkontroll-Reglement der UCI. (2) Dieses Reglement wird bei allen Dopingkontrollen bei Veranstaltungen und Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen auf nationaler Ebene angewandt. Es entspricht dem Dopingkontroll-Reglement der UCI. Abweichungen auf Grund nationaler Besonderheiten sind entsprechend Art. 2 des Dopingkontroll-Reglements der UCI geregelt. 2.2 Verbot des Dopings (1) Doping verstößt gegen die Prinzipien des Olympischen Geistes und die sportlichen und medizinischen Werte. (2) Doping ist verboten. (3) Empfehlen, Vorschlagen, Autorisieren, Gestatten, Tolerieren oder Erleichtern der Verwendung jeder Substanz/ Wirkstoffgruppe oder Methode, die unter die Definition Doping oder Dealen fällt, ist ebenfalls verboten.
30 BDR Sportordnung (Auszug) (1) Bei Deutschen Meisterschaften sollten Doping-Kontrollen durchgeführt werden. (2) Der Antidoping-Inspektor wird durch die zuständige TK Rennsport bzw. die zuständige Kommission bestellt. (3) Die Durchführung der Doping-Kontrolle erfolgt nach dem Antidoping-Reglement des BDR, basierend auf dem UCI-Reglement. BDR-Amtliche (vom ) BDR Präsidiumsbeschluss Aktive und Betreuer, gegen die ein Sportgerichtsverfahren wegen Doping läuft, oder die unter dem dringenden Verdacht des Dopings stehen, werden für Einsätze in der Nationalmannschaft nicht berücksichtigt. gez.: BDR-Präsidium
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