Leitfaden für Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen EEA im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz
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- Hildegard Hochberg
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1 Leitfaden für Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen EEA im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz Für die Projektierung von Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der eug Elektra Untergäu Genossenschaft (eug) haben wir für Sie diesen Leitfaden zusammengestellt. Grundsätzliches: Anmeldung von KEV-Produktionsanlagen bei Swissgrid Produktionsanlagen die bei der Swissgrid für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) angemeldet werden, sind spätestens mit der KEV-Anmeldung auch der eug zu melden. Die eug wird gemäss Energieverordnung EnV Art.3i [7] dem Antragsteller innert 30 Tagen mitteilen, ob und voraussichtlich bis wann die technischen Voraussetzungen gegeben sind, um die mit der Neuanlage produzierte Elektrizität einspeisen zu können. Für die Meldung an den Netzbetreiber ist das normierte Formular Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz [12] entsprechend der Richtlinie kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Art. 7a ENG [6] zu verwenden. Wurde die Meldung dem Netzbetreiber nur mit provisorischen Daten, oder mehr als ein Jahr vor der Inbetriebnahme als Ergänzung zur KEV-Anmeldung eingereicht, muss zu gegebenem Zeitpunkt ein definitives Anschlussgesuch eingereicht werden. Planung und Anschluss von EEA Planen und spezifizieren Sie die EEA vollumfänglich, gegebenenfalls zusammen mit einem Fachpartner. Durch eine genaue Planung vermeiden Sie zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlichen Aufwand. Ergänzend zu den Werkvorschriften [10] verlangt die eug grundsätzlich symmetrische, dreiphasige Wechselrichter. Planvorlage an das eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) Das Einreichen einer Planvorlage an das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) [11] ist erforderlich, wenn die Anschlussleistung 1-phasig 3 kva, bzw. mehrphasig 10 kva übersteigt [9]. Für die Planvorlage sind die technischen Daten der Anlage und eine genaue Beschreibung der EEA erforderlich. Anschlussmodelle für EEA Für den Anschluss der EEA stehen verschiedene Anschlussmodelle zur Verfügung. [1] Die Anschlussmodelle unterscheiden sich in der Vergütung des produzierten Stromes und in der Ausführung der zu erstellenden Zählerverdrahtung. Für die Anmeldung der EEA muss das gewünschte Anschlussmodell festgelegt werden. Durch eine optimale Vorbereitung der Installation kann das Anschlussmodell zu einem späteren Zeitpunkt gewechselt werden. 3 / Leitfaden für Projektierung und Betrieb EEA / P. Joss Seite 1
2 Kontakte für Einspeisevergütung und Förderbeiträge - Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV): Informationen sowie Anmeldeformulare finden Sie bei [20]. - Fördergesuch Kanton Solothurn: Anmeldeformular und Bedingung siehe unter Energiefachstelle [21]. - Gesuche für einen Förderbeitrag aus dem Aarestromfonds können gestellt werden an: Alpiq, Aarestromfonds, Bahnhofquai 12, 4601 Olten. Siehe [22]. Ablauf für die Projektierung von EEA Für die Projektierung von EEA im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der eug bitten wir Sie, folgenden Ablauf einzuhalten: 1. Anschlussgesuch für EEA Das Anschlussgesuch für EEA [12] ist vollständig und korrekt, mindestens zwei Monate vor Installationsbeginn, ausgefüllt bei der eug einzureichen. Dem Anschlussgesuch müssen mindestens ein Schema sowie die Datenblätter der Wechselrichter und der Panels beigelegt werden. Aus dem Anschlussgesuch und dem Schema muss das gewünschte Anschlussmodell [1] ersichtlich sein. Ergänzend zu den Werkvorschriften [10] verlangt die eug grundsätzlich symmetrische, dreiphasige Wechselrichter. Das Anschlussgesuch wird von der eug bewilligt. Die Anschlussbewilligung beinhaltet die Definition des Netzanschlusses, des Netzanschlusspunktes und der Anschlusskosten gemäss Baukostenbeitragsordnung [3] und allfällige weitere Auflagen und Bedingungen. Die Bewilligung des Anschlusses bildet die Grundlage für die Genehmigung der Installationsanzeige. Wird die EEA nicht innert 12 Monate nach dem Erhalt der schriftlichen Anschlussbewilligung installiert, so erlischt deren Gültigkeit und muss neu eingereicht werden. Sollte sich die Spezifikation der EEA nach dem Einreichen des Anschlussgesuches ändern, so sind ein angepasstes Anschlussgesuch und die angepassten technischen Unterlagen bei der eug einzureichen. 2. Installationsanzeige Die Installationsanzeige [13] ist mindestens zwei Wochen vor Installationsbeginn durch den beauftragten Elektroinstallateur bei der eug einzureichen. Der Installationsanzeige müssen eine Kopie der bewilligten Planvorlage ESTI (sofern vorlagepflichtig) sowie ein Prinzipschema beigelegt werden. Die eug prüft die Installationsanzeige, genehmigt diese und gibt die Arbeiten frei. Unvollständig ausgefüllte Installationsanzeigen und fehlende Unterlagen verzögern die Genehmigung der Installationsanzeige unnötig. 3. Installation der EEA Die Installation der EEA muss gemäss den ESTI-Richtlinien ausgeführt werden [17,18]. Die Technischen Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen sind einzuhalten [20]. Es gelten die Werkvorschriften mit den ergänzenden Bestimmungen [10] sowie die Geschäftsbedingungen der eug [2]. Nach der Fertigstellung der Installation ist die Fertigstellungsanzeige [14] durch den beauftragten Elektroinstallateur bei der eug einzureichen. Nach Eingang der Fertigstellungsanzeige erfolgt die Montage des Zählers durch die eug. Anschliessend erstellt der beauftragte Elektroinstallateur den Sicherheitsnachweis, inkl. Mess- und Prüfprotokoll [15,16] und reicht ihn bei der eug ein. Wenn gemäss NIV Art. 32 Abs. 4 [8] eine Abnahmekontrolle durchgeführt werden muss, ist diese vom Produzenten in Auftrag zu geben und innert sechs Monaten durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle erledigen zu lassen. 3 / Leitfaden für Projektierung und Betrieb EEA / P. Joss Seite 2
3 4. Offizielle Inbetriebnahme, Abnahme und Kontrolle der EEA Der Produzent übergibt der eug eine Kopie der vollständigen Anlagedokumentation inklusive Inbetriebnahmeprotokoll welche die allgemeinen und technologiespezifischen Punkte gemäss dem Leitfaden zur Beglaubigung von Anlagen und Produktionsdaten [23] beinhalten muss. Die eug behält sich vor, eine Werkskontrolle auf der Anlage durchzuführen. 5. Beglaubigung von Anlagedaten Alle EEA, welche durch die KEV gefördert werden und im Herkunftsnachweis-System (HKN-System) erfasst sind, müssen beglaubigte Anlagedaten vorweisen. EEA bis 30 kva werden durch eug beglaubigt. Sobald sämtliche notwendigen Unterlagen und ein durch den Produzenten vorausgefülltes Formular Beglaubigte Anlagedaten [24] vorliegen, beglaubigt eug die Anlagedaten und vergibt die Messpunktnummer. Anschliessend erhält der Produzent die beglaubigten Anlagedaten zum Einreichen bei der Swissgrid. Anlagen über 30 kva müssen durch einen anerkannten Auditoren beglaubigt werden. Sobald sämtliche notwendigen Unterlagen und die durch den Auditor beglaubigten Anlagedaten vorliegen, vergibt eug die Messpunktnummer zum Einreichen der beglaubigten Anlagedaten bei Swissgrid. 5. Preise für Energierücklieferung / Verträge Die eug vergütet dem Produzenten die zurückgelieferte Energie mindestens zu vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Energie. Die Preise und Detailbestimmungen sind in den Preisblättern Energierücklieferung an eug und eug KEV geregelt [4,5]. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der eug Elektra Untergäu Genossenschaft. Die eug behält sich vor, Netzanschluss- / Netznutzungsverträge zu erstellen. 6. Betrieb der EEA Für den sicheren und sachgemässen Betrieb der EEA ist der Produzent verantwortlich. Der Produzent erstattet der eug zur Weiterleitung an das Bundesamt für Energie jährlich per 15. Januar Bericht über ausserordentliche betriebliche Vorkommnisse im Vorjahr (z.b. Anzahl Ausfalltage des Wechselrichters) und bei EEA zur Eigenbedarfsdeckung die Messdaten von privaten Produktionszählern, falls vorhanden. 7. Erweiterung / Ersatz der EEA Für EEA-Erweiterungen oder Ersatz ist derselbe Ablauf einzuhalten wie für Neuanlagen. Auf dem Anschlussgesuch muss die Erweiterung oder der Ersatz als solcher gekennzeichnet sein. Auf dem Prinzipschema muss sowohl die bestehende EEA als auch die Erweiterung ersichtlich sein. Auskünfte Bei Fragen zum Anschluss und den Betrieb von EEA stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner gerne zur Verfügung Allgemein, Vergütung Peter Joss p.joss@eug.ch Anschlussbewilligung, Roland Mettler r.mettler@eug.ch Messung, etc. 3 / Leitfaden für Projektierung und Betrieb EEA / P. Joss Seite 3
4 Gesetzliche Grundlagen, Reglemente, Richtlinien und Formulare betreffend Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz [1] Anschlussmodelle für Energieerzeugungsanlagen, Beilage zum Leitfaden für Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen. [2] Geschäftsbedingungen der eug Elektra Untergäu Genossenschaft für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie. [3] Baukostenbeitragsordnung für den Anschluss an das Netz der eug Elektra Untergäu Genossenschaft. [4] Preisblatt für Energierücklieferungen an eug. [5] Preisblatt KEV, für Kunden mit Energieerzeugungsanlagen welche elektrischen Energie aus erneuerbarer Energie erzeugen und KEV erhalten. [6] Energiegesetz (EnG), SR [7] Energieverordnung (EnV), SR [8] Niederspannungs-Installationsverordnung NIV, SR [9] Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) SR [10] Werkvorschriften der Netzbetreiber BE / JU / SO [11] Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI [12] Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit Stromversorgungsnetz [13] Installationsanzeige [14] Fertigstellungsanzeige [15] Sicherheitsnachweis Elektroinstallationen /SiNa) [16] Mess- und Prüfprotokoll [17] ESTI-Richtlinie Parallebetrieb von Energieerzeugungsanlagen (EEA) mit dem Niederspannungsnetz (STI ) [18] ESTI Richtlinie Solar-Photovoltaik (PV)-Stromversorgungssysteme (STI ) [19] Technischen Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ [20] Anmeldung für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) [21] Energiefachstelle Kanton Solothurn [22] Projektunterstützung Aarestrom-Fonds [23] Leitfaden zur Beglaubigung von Anlagen und Produktionsdaten [24] Beglaubige Daten der Produktionsanlage 3 / Leitfaden für Projektierung und Betrieb EEA / P. Joss Seite 4
5 Beilage [1] zu Leitfaden für Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen EEA Anschlussmodelle für Energieerzeugungsanlagen EEA im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz Die Anschlussmodelle unterscheiden sich in der Vergütung des produzierten Stromes und in der Ausführung der zu erstellenden Zählerverdrahtung. Das Marktmodell gemäss Art. 7b EnG steht grundsätzlich allen Produzenten mit einer EEA offen. Die Stromproduktion kann sowohl aus erneuerbaren Energien als auch aus nicht erneuerbaren Energien erfolgen, sofern die gesetzlichen Minimalanforderungen erfüllt sind (Art. 7 EnG). Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gemäss Art. 7a EnG erhalten Produzenten mit Energieerzeugungsanlagen mit einer Produktion aus erneuerbaren Energien. Zur KEV können EEA angemeldet werden, welche ab dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden oder bestehende Anlagen, welche nach dem 1. Januar 2006 erheblich erneuert oder erweitert wurden. Marktmodell Die eug vergütet dem Produzenten die zurückgelieferte Energie mindestens zu vermiedenen Kosten für die Beschaffung technisch gleichwertiger Energie [RL] [RLE]. Der ökologische Mehrwert ist durch diese Vergütung nicht abgegolten und kann durch den Produzenten separat vermarktet werden. Die Herkunftsnachweise werden an verschiedenen Börsen gehandelt. Der Anschluss der EEA kann gemäss den folgenden zwei Varianten erfolgen: 3 / Leitfaden für Projektierung und Betrieb EEA / P. Joss Seite 5
6 Die Variante Eigenbedarfsdeckung eignet sich für Produzenten, welche den produzierten Strom in erster Linie selber verwenden wollen und nur die überschüssige Energie an den Netzbetreiber abgeben (z.b. für EEA auf KEV Warteliste). Eine Teilnahme an Förderprogrammen oder die Vermarktung des ökologischen Mehrwertes ist in der Regel ausgeschlossen. Die Variante Direktvermarktung eignet sich für Produzenten, welche den gesamten ökologischen Mehrwert selber vermarkten möchten oder wenn diese Variante zwingend vorgeschrieben ist (z.b. KEV-Anlagen, Förderprogramm des Kantons Solothurn mit Übernahme des ökologischen Mehrwerts). Kostendeckende Einspeisevergütung Die Vergütung der produzierten Energie erfolgt durch die swissgrid. Die Vergütungsansätze berechnen sich je nach Energiequelle, Technologie, Anlagegrösse und weiteren technologiespezifischen Faktoren und sind in den Anhängen der Energieverordnung (EnV) geregelt. Der ökologische Mehrwert gilt durch die Vergütung der swissgrid als abgegolten und kann nicht nochmals separat durch den Produzenten vermarktet werden. Für Anlagen mit einer kostendeckenden Einspeisevergütung ist der Anschluss gemäss Variante Direktvermarktung zwingend vorgeschrieben. An diesen separaten Zähler darf grundsätzlich nur die EEA angeschlossen werden. Messeinrichtung Sämtliche für die Verrechnung relevanten Messeinrichtungen werden durch den Netzbetreiber geliefert und betrieben. EEA mit einer Anschlussleistung > 30 kva müssen mit einer Lastgangmessung mit automatischer Datenübermittlung ausgerüstet sein. Zähler für Anlagen mit einer Anschlussleistung < 30 kva werden nach der Inbetriebnahme am Ende jedes Quartals abgelesen. (Ende März, Juni, September und Dezember). Der Aufwand für die Messeinrichtungen und die Datenbereitstellung gehen Zulasten des Produzenten. 3 / Leitfaden für Projektierung und Betrieb EEA / P. Joss Seite 6
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Mehrd) Für einen Tarifwechsel ist immer das vergangene Jahr entscheidend. Nachforderungen oder Rückzahlungen werden keine erstellt.
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Mehrb) Die Niedertarifzeit dauert täglich von Uhr bis Uhr und von Samstag Uhr bis Montag Uhr.
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