Fragebogen Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt: Ergebnisse der Vernehmlassung bei den Mitgliedern
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- Bernd Straub
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1 Fragebogen Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt: Ergebnisse der Vernehmlassung bei den Mitgliedern Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Ergebnisse der Vernehmlassung bei den KEO-Mitgliedern hat Folgendes ergeben: A. Ergebnisse der Vernehmlassung Volksschulgesetz (VSG) A Volksschulverordnung 1. Sind Sie grundsätzlich damit einverstanden, dass die Tagesstrukturen und Tagesschulen im Volksschulgesetz präziser umschrieben werden? Ja: 74.71% (65 Antworten) Eher einverstanden: 11.49% (10 Antworten) Eher nicht einverstanden: 6.90% ( 6 Antworten) Gar nicht einverstanden: 5.75% ( 5 Antworten) Die Mehrheit befürwortet die gesetzliche Verankerung und eine Präzisierung, die es den einzelnen Gemeinden jedoch erlauben solle, in der Umsetzung frei zu und die für sie optimale Lösung zu etablieren. Die Gemeindeautonomie soll gewahrt bleiben. Die Minderheit vertritt die Meinung, es sei nicht Aufgabe der Schule, Tagesstrukturen zu schaffen bzw. die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. 2. Sind Sie mit der vorgeschlagenen Definition der Tagesstrukturen in 27a Abs 1 VSG einverstanden? Ja: 58.62% (51 Antworten) Eher einverstanden: 29.89% (26 Antworten) Eher nicht einverstanden: 3.45% ( 3 Antworten) Gar nicht einverstanden: 3.45% ( 3 Antworten) Keine Stellungnahme: 4.60% ( 4 Antwort) Geschäftsstelle Postfach Winterthur info@keo-zh.ch Präsidentin Gabriela Kohler-Steinhauser Privat Mobile
2 Die Mehrheit ist mit der Definition einverstanden und gibt klar zum Ausdruck, ein Angebot sei bereitzustellen, die Nutzung der Tagesstrukturen habe auf freiwilliger Basis zu erfolgen: Kein Obligatorium für die Eltern/Kinder, kein Zwang seitens der Schule. Im Weiteren wird ergänzend vorgeschlagen, die Vollkosten für den Besuch der kostenpflichtigen Angebote seien durch die Eltern zu tragen. Vereinzelt wird erwähnt, die Schule sei alleine für die Bildung verantwortlich. 3. Sind Sie mit der Aufzählung der verschiedenen Betreuungsangebote in 27a Abs 2 VSG einverstanden Ja: 63.22% (55 Antworten) Eher einverstanden: 24.14% (21 Antworten) Eher nicht einverstanden: 5.75% ( 5 Antworten) Gar nicht einverstanden: 3.45% ( 3 Antworten) Keine Stellungnahme: 3.45% ( 3 Antworten) Die Aufzählung sollte nicht abschliessend sein, um auf Veränderungen reagieren zu können und der einleitende Satz könne mit insbesondere ergänzt werden. Die Betreuungszeit sei zeitlich festzulegen, z.b. von 8 18 Uhr, insbesondere die Formulierung am Nachmittag sei zu präzisieren (Ende der Blockzeit). Vereinzelt wird einerseits die Betreuung am Mittwochnachmittag auf freiwilliger Basis gefordert, andererseits wird auch bei dieser Frage betont, die Schule sei nur für die Bildung verantwortlich. Lit. a berücksichtige einseitig die Interessen der Eltern und nicht die der Kinder. 4. Sind Sie mit der vorgeschlagenen jährlichen obligatorischen Bedarfsmeldung und Bereitstellung von Tagesstrukturen durch die Gemeinden einverstanden ( 27a Abs 3 VSG)? Ja: 47.13% (41 Antworten) Eher einverstanden: 34.48% (30 Antworten) Eher nicht einverstanden: 5.75% ( 5 Antworten) Gar nicht einverstanden: 11.49% (10 Antworten) 2
3 Einerseits wird gefordert, die Gemeindeautonomie sei zu wahren und es solle den Gemeinden freigestellt sein, ob sie eine Bedarfserhebung durchführen wollten oder nicht. Andererseits wird mehrfach erwähnt, die Bedarfserhebung dürfe nicht willkürlich erfolgen und solle flächendeckend von einer unabhängigen Instanz durchgeführt werden. Damit werde gewährleistet, dass der Bedarf nicht nur in den Städten, sondern auch in den Dörfern ermittelt werde und dadurch auch kleinere Gemeinden Tagesstrukturen schaffen müssten. Die Bedarfserhebung sei nicht jährlich, sondern periodisch durchzuführen, (alle zwei oder vier Jahre). Das Angebot solle dafür aber flexibler ausgestaltet sein angesichts der Bedürfnisse der Eltern, die sich auch während des Jahres ändern können. Die Zielgruppe, bei der die Bedarfserhebung durchgeführt werde, sei zu definieren (in der Schulgemeinde wohnhafte Eltern mit schulpflichtigen Kindern). 5. Sind Sie mit der vorgeschlagenen Definition der Tagesschule in 27b Abs 2 VSG einverstanden? Ja: 51.72% (45 Antworten) Eher einverstanden: 33.33% (29 Antworten) Eher nicht einverstanden: 6.9% ( 6 Antworten) Gar nicht einverstanden. 5.75% ( 5 Antworten) Keine Stellungnahme: 2.3% ( 2 Antworten) Die Mehrheit stimmt der Definition vollständig zu. Besonders betont wurde, dass das Angebot an sämtlichen Wochentagen und nicht nur an einzelnen Wochentagen zur Verfügung stehen müsse. Auch ist die Betreuung ausserhalb der Blockzeiten gefragt. Bei den Betreuungspersonen wird Wert darauf gelegt, dass es sich nicht gleichzeitig um die Lehrpersonen handelt. Wenige finden die Abgrenzung zu Tagesstruktur gemäss 27 Abs. 1 VSG ungenügend. Mittelfristig seien Tagesschulen erwünscht, kurzfristig aus Sicht der Gemeinden seien familienergänzende Tagesstrukturangebote zu vollziehen. Gewisse Eltern sind der Meinung, das Angebot müsse rein privater Natur sein. 6. Sind Sie damit einverstanden, dass die Gemeinden gemäss 27b Abs 3 VSG einzelne Teile der unterrichtsergänzenden Betreuung in Tagesschulen für obliga- 3
4 torisch erklären können, wenn als Wahlalternative für die Familie eine Schule mit frei wählbarer Betreuung zur Verfügung steht? Ja: 40.23% (35 Antworten) Eher einverstanden: 21.84% (19 Antworten) Eher nicht einverstanden: 11.49% (10 Antworten) Nein: 24.14% (21 Antworten) Keine Stellungnahme: 2.3% ( 2 Antworten) Von einem Obligatorium hält ein Teil der Eltern wenig bzw. sieht es als schwierig umsetzbar. Es sei wichtig, dass alternativ genügend attraktive und professionelle Tagesstrukturen zur Schule angeboten werden. Ein Teil der Eltern findet, dass der Besuch einer Tagesstruktur freiwillig sein soll. Der Begriff Wahlfreiheit wird bei den Bemerkungen oft verwendet. Die Kinder sollen die Möglichkeit haben, in der Nähe ihres Wohnorts zur Schule oder in den Hort gehen zu können. Zahlreiche Eltern befürchten einen längeren Schulweg oder sehr hohe Kosten, vor allem für Familien mit mehreren Kindern. 7. Sind Sie mit der Regelung in 27b Abs 5 VSG einverstanden, wonach Schülerinnen und Schüler mit dem Einverständnis der beteiligten Gemeinden eine Tagesschule ausserhalb ihres Wohnortes besuchen dürfen, sofern die Wohnortsgemeinde die Kosten übernimmt? Ja: 50.87% (44 Antworten) Eher einverstanden: 27.59% (24 Antworten) Eher nicht einverstanden: 10.34% ( 9 Antworten) Nein: 10.34% ( 9 Antworten) Die breite Mehrheit Eltern ist mit der Regelung einverstanden. Ein Teil befürchtet die mangelnde soziale Integration bei einer Tagesschule ausserhalb der Wohngemeinde. Mit der Kostenfrage sind die Eltern einverstanden; es soll eine Pflicht zur Kostenübernahme durch die Wohnortgemeinde erfolgen. Eine Minderheit der Eltern lehnt die Regelung ab mit der Begründung, die Kinder sollen an ihrem Wohnort zur Schule. 4
5 8. Haben Sie weitere Anliegen zur gesetzlichen Grundlage von Tagesschulen und Tagesstrukturen? Wenn ja, welche?? Die Tagesstrukturen werden grundsätzlich als positiv und für die Entwicklung der Kinder positiv betrachtet. Es wurde mehrfach betont, dass die Fremdbetreuung freiwillig sein soll. Es wurde auf das Zürcher Modell verwiesen, das gut funktioniere. Die Mittagsbetreuung dürfe nicht obligatorisch werden oder gar zu einer Kürzung der Mittagspause führen. Ausreichende Pausen seien für Kinder wichtig. Gewünscht wird eine ganztägige Betreuung, idealerweise von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. Andererseits war die Meinung, die Tagesschule solle von 9 bis Uhr dauern, auch damit ihnen genügend Zeit für Hobbies bleibt. Es wird grundsätzlich ausgebildetes Fachpersonal gewünscht, welches nicht aus Lehrpersonen bestehen solle. Es wird gewünscht, dass die Betreuung in den Ferien an mindestens zwei Tagen je Ferienwoche auf freiwilliger Basis angeboten werden solle. Das sei für berufstätige Eltern enorm wichtig. Zudem seien Freizeitangebote, wie Musikschule oder Sport in den Tagesablauf einzubinden. Die Betreuungsangebote allgemein und besonders in den Ferien seien zu teuer und es seien alternative Finanzierungsangebote zu prüfen. Es sollen (auch für die Gemeinden) nicht unnötige Zusatzkosten generiert werden. Gemeinden sollen sich allenfalls zusammenschliessen. Während der (Tages-)Schulzeit sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, ihre Hausaufgaben zu machen, damit die Eltern abends entlastet sind. Von einem Teil der Eltern wird keine Pflichttagesschule gewünscht. Es wurde betont, wie wertvoll es sei, wenn Kinder zum Mittagessen nach Hause zu Mutter und Vater gehen könnten. Weiter wurde angemerkt, dass die Kinder weiterhin die Möglichkeit haben müssten, mir ihren Quartierkindern die gleiche Klasse besuchen zu können egal ob sie eine Tagesschule besuchten oder nicht. Es wurde der Vorschlag eingebracht, dass Freiwillige für die Kinderbetreuung eingesetzt werden. Ein Teil der Eltern ist der Meinung, dass Tagesstrukturen privat angeboten und auch finanziert werden müssen. 5
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