Anmeldung und Auktionsauftrag für die Automobil, Motorräder und Automobilia - Auktion am 17./18.September 2016 bei den Oldtimertagen Fürstenfeld

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1 Anmeldung und Auktionsauftrag für die Automobil, Motorräder und Automobilia - Auktion am 17./18.September 2016 bei den Oldtimertagen Fürstenfeld Veranstalter der Oldtimertage Fürstenfeldbruck: Magna Ingredi Events GmbH, Bahnhofstr. 26 d, Fürstenfeldbruck office@oldtimertage-fürstenfeld.de, Tel. +49 (0) Auktionator und Anmeldung (Veranstalter der Auktion):, auktion@die-oldtimer.boutique oder info@die-oldtimer.boutique, +49 (0) Und Einlieferer: Name/Vorname... Straße/Hausnr.... PLZ/Ort... Tel/Fax Pro Oldtimer / Youngtimer / Motorrad / Automobilia 1. Der Einlieferer erteilt dem Auktionshaus/Veranstalter das nachfolgend beschriebene Fahrzeug/Automobilia im Namen und auf Rechnung des Einlieferers an der Auktion gemäß den Einlieferungsbedingungen zum Limitpreis /niedrigster Zuschlagpreis/Mindestpreis) von EUR... bzw. ohne Preislimit zu vermitteln (unbedingt ankreuzen) Oldtimer / Youngtimer / Motorrad: Marke:... Limousine Coupé Cabriolet andere Typ:... Farbe:... Handschaltung, Anzahl der Gänge:...Automatik:... Anzahl Vorbesitzer (wenn bekannt):...in meinem Besitz seit... Baujahr:...Letzte HU:...Kilometer-Stand:...garantiert/abgelesen 1

2 Interieur, Farbe & Material:... Bemerkung über Wagenpapiere:... Fahrgestell-Nr.:... ccm:... Zylinder:... Erstzulassung:...Kw:... PS:... TÜV/H-Zulassung:... Gutachten (Dekra, Classic Data, usw.)... Wenn möglich bitte Fotos des Fahrzeuges per an den oben genannten Versteigerer! Deutsche Papiere: Brief/Schein ja nein Kopie der Fahrzeugpapiere beilegen, Originalpapiere erst bei Anlieferung. Zustand: Beschreibung in Worten Motor: Mechanik : Karosserie: Interieur: Historie: Der Versteigerungsgegenstand wird zu unseren Versteigerungsbedingungen und den nachfolgenden Konditionen versteigert. 3. Für die Durchführung der Versteigerung, Schätzung, Begutachtung und Katalogisierung des Versteigerungsgegenstandes (im Nachfolgenden auch Fahrzeug genannt) erhält der Versteigerer, auch Rechnungssteller eine Bearbeitungsgebühr, welche sich wie folgt ermittelt: Automobile: Versteigerungsauftrag über 1 2 Fahrzeuge: Versteigerungsauftrag über 3 Fahrzeuge: Versteigerungsauftrag über 5 Fahrzeuge: 490,-- je Fahrzeug 390,-- je Fahrzeug 290,-- je Fahrzeug Diese Gebühr beinhaltet eine Fahrzeugaufbereitung, ggf. Polieren des Fahrzeugs. Motorräder: Versteigerungsauftrag über 1 2 Fahrzeuge: Versteigerungsauftrag über 3 Fahrzeuge: Versteigerungsauftrag über 5 Fahrzeuge: 290,-- je Fahrzeug 190,-- je Fahrzeug 150,-- je Fahrzeug Die Bearbeitungsgebühren verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %. Für Automobilia werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben. 2

3 Für die Automobilia beträgt die Provision des Auktionators 21% der Gesamtzuschlagsumme zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für den Fall der Selbstersteigerung durch den Einlieferer. 4. Der Versteigerer erhält eine Provision. Bei einem Versteigerungsgegenstand mit einem Netto- Zuschlagpreis von bis ,-- 12,5% vom Höchstgebot über ,-- 9% vom Höchstgebot Die Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%. 5. Die eingelieferten Versteigerungsgegenstände sind durch das Auktionshaus nicht versichert, jegliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Beschädigung und/oder Verlust des Versteigerungsgegenstandes, sofern unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last fällt. 6. Der Einlieferer versichert, dass er Eigentümer der zur Versteigerung übergebenen Sache ist. Er versichert weiter, dass ihm nichts darüber bekannt ist, dass die zur Versteigerung eingelieferten Gegenstände unrechtmäßig erworbener Besitz oder durch Rechte Dritter (Verpfändung, Sicherungsübereignung) belastet sind. Er übernimmt die Haftung für die Richtigkeit seiner Versicherung. 7. Wird der Versteigerungsgegenstand von der Auktion zurückgezogen, hat der Versteigerer Anspruch auf 6% des Limitpreises, mindestens 500 zzgl. 19% MwSt. Der sich ergebende Betrag, bzw. der Mindestbetrag, ist binnen 10 Tagen nach Schluss der Versteigerung zur Zahlung fällig und geschuldet. 8. Zuschlagpreise unter 500,00 werden binnen 4 Wochen nach Schluss der Versteigerung abgerechnet, höhere Beträge bis zu 50%, der Rest spätestens 8 Wochen nach Schluss der Versteigerung. 9. Der Einlieferer haftet für Mängel des von ihm angelieferten Versteigerungsgegenstandes, sowie für die richtige Beschreibung und Angaben im Auktionskatalog. 10. Das Fahrzeug muss bis spätestens um Uhr am Veranstaltungsort übergeben werden (ggf. kann das Fahrzeug, nur nach Absprache, rechtzeitig im Vorfeld auch bei der Oldtimer Boutique in Kissing abgegeben werden). Eine Terminabsprache hat rechtzeitig mit dem Veranstalter zu erfolgen. 11. Nicht verkaufte Fahrzeuge müssen binnen 2 Werktagen nach Schluss der Versteigerung abgeholt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Einlieferer nicht mehr an den Auftrag gebunden. Im Falle der Nichtabholung innerhalb dieser Frist ist der Versteigerer/Veranstalter berechtigt, eine Lagergebühr von 100,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, derzeit 19%, pro Tag in Rechnung zu stellen. Ort, Datum Unterschrift / Einlieferer Unterschrift / Versteigerer Der Einlieferer bestätigt mit seiner Unterschrift die Anmeldung zu den ausgehändigten und ausgehängten Versteigerungsbedingungen. 3

4 Versteigerungsbedingungen des Auktionators Till Rosenkranz, Die Oldtimer-Boutique, Industriestr. 14, D Kissing 1. Der Auktionator, Till Rosenkranz (im Folgenden Versteigerer genannt) versteigert im Namen und für Rechnung der Einlieferer. Der Versteigerer tritt daher lediglich als Vermittler für den Einlieferer (im Folgenden auch Verkäufer genannt) eines Versteigerungsgegenstandes auf und ist nicht an dem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Bieter (im Folgenden auch Käufer genannt) beteiligt. Eine Haftung des Versteigerers aus dem Kaufvertrag zwischen Einlieferer und Bieter besteht daher nicht. Die Versteigerungen erfolgen freiwillig und sind für jeden zugänglich. Der Auktionskatalog berechtigt dabei zum Eintritt für 2 Personen und ist gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 20 (incl. 19 % Mwst.) an jeder Eintrittskasse der Oldtimertage erhältlich. Gegenstand der Versteigerung bilden gebrauchte Sachen. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf werden abbedungen und finden daher keine Anwendung. 2. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, in einer anderen als der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen. 3. Bieter: Bieten kann grundsätzlich jede volljährige Person, die entweder einen Auktionskatalog im Vorfeld erworben hat oder vorher ein schriftliches Gebot abgegeben hat oder sich zum Telefonbieten angemeldet hat. a. Bieter vor Ort: Nach Erwerb des Auktionskataloges kann sich jede volljährige Person als Bieter anmelden. Sie hat dazu ein Anmeldeformular auszufüllen und sich mittels Personalausweis, Reisepass oder Führerschein auszuweisen. Für die vereinfachte Bezahlung beim erfolgreichen Ersteigern eines Auktionsloses ist zudem die Angabe einer Kreditkartennummer nötig. Sollte ein Bieter keine Kreditkarte haben, so kann nach Absprache mit dem Versteigerer hier eine Ausnahme gemacht werden. Der Bieter vor Ort erhält dann eine individuelle Bieternummer (gegen ein Pfand von nach Auktion kann die Nummer zurückgegeben werden und der Bieter erhält das Pfand zurück). Diese Bieternummer hat der Bieter beim Bieten für den Versteigerer sichtlich zu zeigen. b. Schriftliches Gebot: Jeder Bieter kann sich bereits im Vorfeld beim Versteigerer als Bieter registrieren lassen und ein schriftliches Gebot abgeben. Dieses Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag beim Versteigerer bis spätestens 16. September 12 Uhr eingehen, für verspätet abgegebene schriftliche Gebote oder aufgrund des Postweges zu spät eingegangene Briefe übernimmt der Versteigerer keine Haftung. Für die vereinfachte Bezahlung beim erfolgreichen Ersteigern eines Auktionsloses ist zudem die Angabe einer Kreditkartennummer nötig. Diese Kreditkarte wird mit 10% des/r Gebote als Kaution belastet, die der schriftliche Bieter angegeben hat (mindestens jedoch 500 ). Sollte der schriftliche Bieter nicht Höchstbietender eines Objektes bleiben und auch den Zuschlag erhalten, so erhält er den belasteten Betrag am folgenden Werktag nach der Auktion wieder gutgeschrieben/überwiesen. Hierzu ist die Angabe einer Kontoverbindung nötig. Die Gebühren der Kreditkartentransaktion trägt der Bieter. c. Telefonbieter: Jeder registrierte Bieter hat auch die Möglichkeit als Telefonbieter während der Auktion beim Versteigerer Gebote abzugeben. Dazu hat der Telefonbieter vorher eine Kaution in Höhe von 10% des Schätzwertes des/der Objekte (mindestens jedoch 500 ) für welche sich der Telefonbieter interessiert beim Versteigerer zu hinterlegen. Bei Nichtgebot oder nicht ausreichendem Gebot wird diese Kaution unmittelbar nach Beendigung der Auktion vom Versteigerer an den Telefonbieter zurückbezahlt/zurücküberwiesen. Hier wird der Telefonbieter wie ein Bieter vor Ort behandelt. Bei Angabe einer Kreditkartennummer wird die angegebene Kreditkarte mit der Kaution belastet. Der Telefonbieter hat dazu den Versteigerer am Tag der Auktion bis spätestens 14 Uhr (also eine Stunde vor Auktionsbeginn) anzurufen, ihm eine Rückrufnummer zu nennen und zu benennen für welche(s) Los(e) er sich interessiert. Die Mitarbeiter des Versteigerers kontaktieren den Telefonbieter dann ca. 10 Minuten vor Aufruf des/r Los(e)s für welches sich der Telefonbieter interessiert. Der Mitarbeiter des Versteigerers fungiert dann während 4

5 der Auktion als Agent des Telefonbieters und gibt jegliche Gebote des Telefonbieters dem Versteigerer durch. 4. Höchstbietender: Der Höchstbietende hat sich unmittelbar, nachdem er den Zuschlag für das Objekt erhalten hat im Versteigererbüro vor Ort zu melden. Nachdem die Mitarbeiter des Versteigerers die Rechnungen (eine Rechnung für das Objekt und eine für die Auktionsgebühr) erstellt haben, muss der Höchstbietende sofort den Kaufpreis begleichen. Sofern der Kaufpreis nicht sofort beglichen werden kann, muss der Höchstbietende eine Anzahlung vor Ort wie folgt leisten: Zuschlagpreis: Vor Ort bezahlbare Kaution: Bis Bis Bis Bis Über Sollte der Bieter diese Kaution nicht bar sondern mittels Kreditkarte o.ä. begleichen so werden die darauf fälligen Gebühren mit der Gesamtabrechnung dem Bieter belastet. 5. Der Aufruf erfolgt zu einem vom Versteigerer individuell festgelegten Ausrufpreis. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen um 10% des ersten Aufrufpreises. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht nicht. Will ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen mitteilen und eine schriftliche Vollmacht des Dritten vorweisen Ein Gebot erlischt außer im Falle seiner Ablehnung durch den Versteigerer dann, wenn die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird oder wenn der Versteigerer den Gegenstand erneut aufruft; ein Gebot erlischt nicht durch ein nachfolgendes unwirksames Übergebot. Ergänzend gilt für schriftliche Gebote: Diese müssen spätestens am Vortag der Versteigerung (siehe 3 b) eingegangen sein und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsumme ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Stimmen Bezeichnung des Versteigerungsgegenstandes mit der angegebenen Katalognummer nicht überein, ist die Katalognummer für den Inhalt des Gebotes maßgebend. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den Bieter von der Nichtberücksichtigung seines Gebotes in Kenntnis zu setzen. Jedes Gebot wird vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten. 4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Mit dem Fall des Auktionshammers wird ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen. Abweichend hiervon ist der Versteigerer berechtigt, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen oder zu verweigern (Zugeschlagen werden Objekte nur, wenn der mit dem Einlieferer vereinbarte Mindestpreis erreicht ist. Liegen die Höchstgebote unter diesem, wird nur dann zugeschlagen, wenn der Einlieferer einem Zuschlag durch den Versteigerer zustimmt ( Zuschlag unter Vorbehalt, bzw. Vorbehalt wird aufgelöst ). In diesem Fall ist der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, kann der Versteigerer nach freiem Ermessen einem Bieter dem Zuschlag erteilen oder durch Los über den Zuschlag entscheiden. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurück nehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Es wird klargestellt, dass der Versteigerer an dem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nicht beteiligt ist und in keiner Weise für eine Verletzung des Kaufvertrages durch den Käufer oder den Verkäufer haftet. 5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung mit seiner Erteilung geht die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Käufer über, der auch die Lasten trägt. Die Kosten der Übergabe, der Abnahme und der Versendung 5

6 nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort trägt der Käufer (Bieter). 6. Auf den Zuschlagpreis bezahlt der Bieter ein Aufgeld in Höhe von 5% + 19 % Mwst. Es ist zu beachten dass das Mindestaufgeld bei Automobilia bei % Mwst. liegt. 7. Zahlungen sind in bar in EUR an den Versteigerer zu leisten. Der Versteigerer ist zur Einziehung vom Einlieferer ermächtigt. Kreditkartenzahlung ist möglich, die jeweilige Kreditkartengebühr wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand vor Bezahlung des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises sowie des geschuldeten Aufgeldes jeweils einschließlich der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer herauszugeben. Das Eigentum an dem Versteigerungsgegenstand geht erst auf den Käufer über, wenn der gesamte Kaufpreis sowie das geschuldete Aufgeld jeweils einschließlich ggf. der anfallenden Mehrwertsteuer an den Versteigerer bezahlt wurden. 8. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, kann der Versteigerer unbeschadet weitergehende Ansprüche Verzugszinsen in Höhe der Bank üblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite verlangen. Mit dem Eintritt des Verzugs werden sämtliche Forderungen des Versteigerers und des Verkäufers, zu deren Geltendmachung der Versteigerer berechtigt ist, sofort fällig. Verlangt der Versteigerer, nachdem erfolglos eine angemessene Frist zur Erfüllung oder Leistung bestimmt wurde, Schadenersatz statt Erfüllung und wird der Gegenstand nochmals versteigert, so haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem voran gegangenen Zuschlag erlöschen, neben den Kosten für die Lagerung des Versteigerungsgegenstandes sowohl für den entgangenen Gewinn als auch auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen; er hat auf einen Mehrerlös, der auf der noch-maligen Versteigerung erzielt wird, keinen Anspruch und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen. Der Käufer hat seine Erwerbung unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Zuschlag, beim Veranstalter abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt eine Abholung trotz Mahnung nicht, ist der Verkäufer verpflichtet Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung mit der Maßgabe zu erstatten, dass der Gegenstand nochmals versteigert und Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers berechnet wird, ohne dass dem Käufer ein Mehrerlös aus der erneuten Versteigerung zusteht. Auch in diesem Fall erlöschen die Rechte des Käufers aus dem voran gegangenen Zuschlag. Ab dem Zuschlag lagert der Versteigerungsgegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Veranstalter, der berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu treffen. Er ist jederzeit berechtigt, den Gegenstand bei einem Dritten für Rechnung des Käufers einzulagern; lagert der Gegenstand beim Veranstalter, kann dieser Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (mind. 100,-- zzgl. Mehrwertsteuer pro Tag) verlangen. 9. Sämtliche Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und - auf Gefahr des Interessenten (Bieter, Käufer) - geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden soweit gesetzlich zulässig ohne Haftung für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogbeschreibungen beruhen auf den Angaben der Einlieferer und werden vom Veranstalter gemacht. Etwaige Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Natur und betreffen nicht die Bewertung des Versteigerungsgegenstandes durch den Einlieferer. Die Angaben des Einlieferers zur technischen Beschaffenheit sowie sonstige Angaben / z. B. Alter, Kilometerstand, Fahrtüchtigkeit) des Vertragsgegenstandes werden von dem Versteigerer/Veranstalter nicht überprüft. Die Katalogbeschreibungen stellen keine Beschaffenheitsangaben im Sinn der 434 ff BGB dar. Die im Katalog des Veranstalters/Versteigerers angegebenen Schätzpreise dienen ohne Gewähr für die Richtigkeit lediglich als Anhaltspunkt für den Verkehrswert der zu versteigernde Gegenstände. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen der Veranstalter/Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit der Versteigerung oder dem Abschluss oder der Durchführung des Kaufvertrages sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Verhalten des Versteigerers/Veranstalters sowie der vorgenannten Personen beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt. Der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für leicht fahrlässiges Verschulden, es sein denn, dass eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. 10. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, welche nicht zu den im 4 HGB bezeichneten Personen gehören, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird 6

7 zusätzlich vereinbart, dass Erfüllungsort Kissing und Gerichtsstand ist. Kissing ist ferner Gerichtsstand wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Versteigerer/Veranstalter und dem Bieter (Käufer) sowie dem Einlieferer (Verkäufer) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 11. Sollten im Einzelnen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 12. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Ort, Datum... Unterschrift / Einlieferer:... Unterschrift / Versteigerer... Die Oldtimer Boutique Auktionator Till Rosenkranz Industriestr. 14 D Kissing T. +49(0) F. +49(0) auktion@die-oldtimer-boutique 7

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