Information über die Organisation und Durchführung EXTERNER PRÜFUNGEN für SchülerInnen an Wiener AHS

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1 Information über die Organisation und Durchführung EXTERNER PRÜFUNGEN für SchülerInnen an Wiener AHS 1. ZIELGRUPPE FÜR DIESE INFORMATION Diese Information richtet sich an SchülerInnen an Wiener AHS, die einzelne bzw. mehrere Pflichtgegenstände in Form von Externistenprüfungen ablegen wollen. Diese Information BETRIFFT ABER NICHT DEN MUTTERSPRACHLICHEN ZUSATZUNTERRICHT. 1.1 Sprachenwechsel - SchülerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache: Auf Antrag der Schülerin/des Schülers mit nichtdeutscher Muttersprache kann der/die Schulleiter/in einem Wechsel der Muttersprache zustimmen, wenn dadurch ein besserer Schulerfolg des/der Schülers/Schülerin in der entsprechenden Sprache zu erwarten ist. Ein Wechsel ist jedoch nur für die in der folgenden Tabelle angeführten Sprachen möglich. Beim Wechsel der Muttersprache bleibt jedenfalls zwingend der Pflichtgegenstand Deutsch Gegenstand der schriftlichen Reifeprüfung (Rückwechsel am Ende des ersten Semesters der 8. Klasse). Ein solcher Wechsel ist daher nicht sinnvoll, wenn er erst in der 8. Klasse/12. Schulstufe durchgeführt wird außer bei QuereinsteigerInnen aus dem Ausland auf dieser Schulstufe. 1.2 Wechsel der Fremdsprache Auf Antrag der Schülerin/des Schülers kann der/die Schulleiter/in einem Wechsel der 1. und/oder 2. lebenden Fremdsprache zustimmen, wenn dadurch ein besserer Schulerfolg des/der Schülers/Schülerin in der entsprechenden Sprache zu erwarten ist. Wenn der zu erwartende bessere Schulerfolg dem/der Schulleiter/in nicht gesichert erscheint, hat er/sie die Möglichkeit, eine Orientierungsprüfung zu verlangen. Dies bedeutet, dass der/die betreffende Schüler/in zum Novembertermin eine Externistenprüfung über die der aktuellen Schulstufe vorangegangenen Schulstufen der jeweiligen Fremdsprache ablegt. Bis zu einer Beurteilung dieser Prüfung nimmt er/sie aber noch vollständig am Unterricht der bisher gewählten Fremdsprache in der eigenen Schule teil. Erst nach erfolgreicher Orientierungsprüfung und der Zustimmung der Direktion gilt der Wechsel als vollzogen. Im März bzw. Mai-Termin muss der/die Schülerin dann nur mehr eine Prüfung über das Stoffgebiet der aktuellen Schulstufe ablegen. Der Antrag auf Orientierungsprüfung erfolgt durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf dem Formular. Diese Prüfungen finden ausnahmslos zum Novembertermin statt. Ein Wechsel der Fremdsprache nach der 7. Klasse soll nur in Ausnahmefällen (z.b. bei QuereinsteigerInnen aus dem Ausland) durchgeführt werden. Seite 1 von 10

2 Ein Wechsel ist jedoch nur für die in der folgenden Tabelle angeführten Sprachen möglich. (Siehe auch Tabelle hinsichtlich Maturamöglichkeit!) Wenn an der Schule die entsprechende Sprache in der angestrebten Form (z.b. Englisch als 2. Fremdsprache) nicht eingerichtet ist, muss eine Prüfung in externer Form an der jeweiligen Externistenkommission abgelegt werden. Derzeit gibt es Lehrpläne und qualifizierte PrüferInnen für folgende lebende Fremdsprachen: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (BKS), Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch (Maturamöglichkeit siehe Tabelle). wählbar als 1. lebende Fremdsprache wählbar als Prüfungs- 2. lebende Fremdsprache 1) Standort Englisch ) X Französisch x X Griechisch - Alt x; nur im Gymnasium! Italienisch x X Spanisch x X BORg 3 Bosnisch/Kroatisch /Serbisch(BKS) x X Tschechisch x X Ungarisch X 3) X Slowakisch X 3) X Slowenisch X 3 ) x Polnisch X 3 ) X Portugiesisch ) X 3 ) X 3 ) RGORG 15 Russisch X 3 ) X Bulgarisch ) X 3) X Rumänisch ) X 3) X Türkisch ) X 3) X ) diese Sprachen können derzeit nicht als Maturafach gewählt werden 1) daher sinngemäß nur für die Oberstufe wählbar 2) keine externen Prüfungen vorgesehen, da an allen AHS angeboten 3) ein Wechsel der 1. lebenden Fremdsprache sollte nur in äußersten Notfällen durchgeführt werden (da sonst alle Prüfungen extern abgelegt werden müssen, wenn Englisch 2 nicht an der Schule unterrichtet wird) eher einen Wechsel der Muttersprache durchführen Ausdrücklich wird auf Folgendes hingewiesen: Für einige der angeführten Fremdsprachen wird Unterricht in Form von schulübergreifenden Kursen angeboten. Informationen darüber erteilt die AHS-Abteilung am SSR für Wien. Ein Besuch dieser Kurse ist dringend zu empfehlen. Für die Teilnahme ist eine eigene Anmeldung am durchführenden Schulstandort notwendig. Für alle anderen Fremdsprachen ist eine selbständige Vorbereitung auf die Prüfungen notwendig. Seite 2 von 10

3 Die Kenntnis der jeweiligen (Fremd)Sprache alleine reicht für eine positive Beurteilung der Prüfung nicht aus, da in den Lehrplänen für Fremdsprachen auch Kenntnisse in Literatur und bestimmten Sachthemen vorgesehen sind. Themenkataloge für die entsprechenden Prüfungen stehen in den entsprechenden Prüfungskommissionen zur Verfügung bzw. können bei den angegebenen PrüferInnen angefordert werden. 1.3 Mögliche Prüfungsformen: Alle angeführten Sprachen sind laut Tabelle jeweils als erste und/oder zweite lebende Fremdsprache wählbar bzw. auch als Wahlpflichtfach oder Freigegenstand. Die Prüfungen müssen schriftlich und mündlich abgehalten werden, wenn die Gegenstände angerechnet werden sollen (Ausnahme: Wahlpflichtfach). Die Prüfungen über Freigegenstand bzw. 2./3. oder 4. lebende Fremdsprache unterscheiden sich nicht. Für eine Maturaberechtigung muss ein Gegenstand unbedingt in der letzten lehrplanmäßig vorgesehenen Klasse (8. Klasse AHS, nur in manchen Sonderformen des ORGs die 9. Klasse) besucht bzw. externistisch geprüft worden sein. Minimalanforderungen hinsichtlich unterschiedlicher Reifeprüfungsformen: schriftlich und mündlich: mindestens 10 Jahreswochenstunden in der Oberstufe (Externe Prüfungen in 1. und/oder 2. (lebender) Fremdsprache bzw. Freigegenstand über alle 4 Jahre der Oberstufe notwendig.) nur mündlich: mindestens 8 Jahreswochenstunden in der Oberstufe (Zusätzlich zu den obigen ist diese Möglichkeit auch mit externen Prüfungen im Wahlpflichtfach (aa) über 3 Jahrgangsstufen der Oberstufe wählbar.) vertiefende Schwerpunktprüfung: zusätzlich zu beiden obigen Formen (aber nicht in Kombination mit dem Wahlpflichtfach (aa)) wählbar. (Als Voraussetzung dafür ist eine externe Prüfung über 2 Jahreswochenstunden in der Oberstufe als vertiefendes Wahlpflichtfach (bb) nötig). 1.4 Schüler/innen, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben: Schüler/innen, die im Prüfungsgebiet Religion (röm.-kath., ev., isl., orth., buddh., mos.) maturieren wollen, sich aber in einzelnen Schulstufen der Klasse abgemeldet haben, können diese in Form von externen Prüfungen nachholen. In der 8. Klasse muss der Schüler/die Schülerin für die Erlangung der Maturaberechtigung aber jedenfalls das Pflichtfach Religion besuchen. Es ist daher schon am Beginn der 8. Klasse festzustellen, ob alle Schüler/innen, die in Religion maturieren wollen, diesen Gegenstand in allen Klassen der Oberstufe besucht haben, da die Seite 3 von 10

4 Anmeldung zu allen externen Prüfungen bis Mitte Oktober erfolgen muss. Eine nachträgliche Ablegung von Religionsprüfungen, insbesondere nach erfolgter Reifeprüfungsanmeldung, ist ausnahmslos nicht möglich. 2. ANMELDUNG Die Anmeldung für die Externistenprüfungen (Formular 418/11) von Schülern/Schülerinnen an Wiener AHS erfolgt ausschließlich schriftlich an die jeweils zuständige Kommission (siehe die Tabelle oben): Externistenprüfungskommission am BORg 3 Landstraße Landstraßer Hauptstraße 70, 1030 Wien Tel.: +43/1/ , Fax (NEU!!): +43/1/ ext1.org3@ ssr-wien.gv.at ; externisten@borg3.at bzw. an die Externistenprüfungskommission am RGORG 15 Henriettenplatz Prüfungsstandort: Singrienergasse 21, 1120 Wien Tel: +43/1/ /1 oder +43/1/ /2, Fax: +43/1/ /3 externisten-henriettenplatz@ ssr-wien.gv.at Anmeldefrist für alle Externistenprüfungen: Freitag, 14. Oktober 2011 Anmeldefrist für schriftl. bzw. mündl. externe Matura im Haupttermin 2012: Freitag, 27. Jänner 2012 Die Anmeldung für die Zulassung erfolgt durch die Direktion der jeweiligen Schule und muss für jeden Schüler/jede Schülerin und jedes Schuljahr neuerlich durchgeführt werden. Die Anmeldung für die Reifeprüfung erfolgt mit der Sammelanmeldung für alle Schüler/innen der jeweiligen Schule. Die Direktionen erhalten (auch als Zulassungsbestätigung) für jeden Schüler/jede Schülerin ein Dekret mit dem Prüfungsort (= zuständige Prüfungskommission) und dem Prüfungstermin. Die Termine für die Externistenprüfungen finden sich auch in dieser Information. Sollten diese Dekrete nicht eintreffen, wird um eine entsprechende Mitteilung an das BORG 3 bzw. RGORG 15 ersucht. Der Schüler/die Schülerin bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte sind von der Schule von den Prüfungsmodalitäten mittels dieses Dekrets nachweislich in Kenntnis zu setzen. Seite 4 von 10

5 Bei vorzeitigem Austritt von Schüler/innen oder falls eine externe Prüfung nicht mehr nötig ist, muss umgehend die durchführende Prüfungskommission formlos davon verständigt werden. 3. PRÜFUNGSTERMINE IM SCHULJAHR 2011/12 Für alle Termine gilt folgende Einteilung der Sprachen in Gruppen: Externistenprüfungskommission am BORg 3 Landstraße: Gruppe 1: Französisch, Italienisch Gruppe 2: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Slowenisch, Tschechisch, Englisch (2. lebende Fremdsprache) Gruppe 3: Griechisch, Latein, Gruppe 4: Spanisch Externistenprüfungskommission am RGORG 15 Henriettenplatz: Gruppe 1: Rumänisch, Ungarisch Gruppe 2: Polnisch, Slowakisch Gruppe 3: Bulgarisch, Türkisch, Russisch November 2011: Jahresabschluss für Schüler/innen, die erst in der 8. Klasse die Fremdsprache bzw. Muttersprache wechseln (Stoffgebiet Klasse), für alle Religionsprüfungen und von Schulleiter/innen beantragte Orientierungsprüfungen. (siehe Punkt 1.2.) Schriftlich Mündlich Gruppe 1 Montag, Montag, Gruppe 2 Dienstag, Mittwoch, Gruppe 3 Mittwoch, Mittwoch, Gruppe 4 Donnerstag, Donnerstag, RELIGIONSPRÜFUNGEN FINDEN AUSNAHMSLOS AM DIENSTAG; STATT!!!! Alle Prüfungen der Externistenprüfungskommission am RGORG 15 Henriettenplatz DONNERSTAG, (SCHRIFTLICH) BZW. MITTWOCH, (MÜNDLICH)!!! PRÜFUNGSBEGINN: JEWEILS AB bzw UHR! (siehe Infos auf jeweiliger Homepage) Seite 5 von 10

6 März 2012: Jahresabschluss für Schüler/innen der 8. Klasse: Schriftlich Mündlich Gruppe 1 Montag, Montag, Gruppe 2 Dienstag, Dienstag, Gruppe 3 Mittwoch, Mittwoch, Gruppe 4 Donnerstag, Donnerstag, PRÜFUNGSBEGINN: JEWEILS AB bzw UHR! (siehe Infos auf jeweiliger Homepage) Mai 2012: Jahresabschluss für Schüler/innen der Klasse: Schriftlich Mündlich Gruppe 1 Montag, Montag, Gruppe 2 Dienstag, Dienstag, Gruppe 3 Mittwoch, Mittwoch, Gruppe 4 Donnerstag, Mittwoch, PRÜFUNGSBEGINN: JEWEILS AB bzw UHR! (siehe Infos auf jeweiliger Homepage) 4. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNGEN Die Schüler/innen haben sich bei jeder Prüfung durch einen amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen. Die externen Jahresprüfungen bestehen aus einer schriftlichen (je nach Lehrplan: 50, 100 oder 150 Minuten Arbeitszeit) und einer mündlichen Prüfung, die üblicherweise eine Woche später stattfindet (siehe Terminplan). Das Prüfungsergebnis wird den Schüler/innen direkt im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben. Bei negativem Prüfungsergebnis oder Nichterscheinen des Schülers/der Schülerin wird die betreffende Schule per Fax in Kenntnis gesetzt. Allfällige Wiederholungs- bzw. Nachtragsprüfungen finden am Mittwoch, den 5. September 2012 um Uhr (schriftlich und daran anschließend mündlich) an den jeweiligen Prüfungskommissionen statt. 5. INFORMATIONEN ZUM EXTERNEN TEIL DER MATURA Für die Anmeldung zum (externistischen) Teil der Reifeprüfung ist eine Sammelanmeldung der Schule mittels Formular SSR 417/11 notwendig. Seite 6 von 10

7 Anmeldefrist für schriftl. bzw. mündl. externe Matura: Freitag, 27. Jänner 2012 Die schriftliche Reifeprüfung für angemeldete Schüler/innen wird für die jeweiligen Prüfungsgegenstände lt. der oben angeführten Tabelle in Form eines Sammeltermins an den zuständigen Externistenprüfungskommissionen durchgeführt. Termin der externen Reifeprüfungen für alle Sprachen: Donnerstag, , 8.00 Uhr Für KandidatInnen in der 1. Lebende Fremdsprache kann es abhängig von der gewählten Sprache auch Reifeprüfungstermine in der Woche vom geben. Der genaue Klausurtermin wird den KandidatInnen schriftlich bei der Jahresprüfung über die 8. Klasse schriftlich bekannt gegeben. Im Bereich des SSR Wien gibt es ab dem Haupttermin 2011/12 nur mehr 2 Maturatermine. Damit überschneiden sich die schriftlichen Reifeprüfungen der Externisten teilweise mit den! Reifeprüfungsterminen an den AHS-Standorten. Aus diesem Grund werden alle Wiener AHS- Standorte mit extern zu prüfenden KandidatInnen gebeten, bei der Reihenfolge der schriftlichen Klausuren an der eigenen Schule auf die Reifeprüfungsreihenfolge der beiden Externistenstandorte (ORg 3 und RgORg 15) Rücksicht zu nehmen. Nach dem Anmeldeschluss werden die Externistenkommissionen so rasch wie möglich die endgültige Prüfungsabfolge festlegen bzw. bekannt geben. Die korrigierten Klausurarbeiten sind etwa zwei Wochen nach der Klausur an den jeweiligen Prüfungskommissionen abzuholen und zur Begutachtung an die/den Vorsitzende/n der jeweiligen Reifeprüfungskommission weiterzuleiten. Die mündliche Reifeprüfung findet in der jeweiligen Schule der Schüler/innen statt. Die Direktionen werden ersucht zwecks Koordinierung der Termine rechtzeitig mit den Prüfer/inne/n laut beiliegender Liste Kontakt aufzunehmen. Es ist nicht vorgesehen, dass die Prüfer/innen an der Maturakonferenz am Ende des Halbtags teilnehmen, da sie unter Umständen mehrere Prüfungstermine am gleichen Tag wahrnehmen müssen. Die Remunerierung der Prüfer/innen erfolgt bei der Matura durch die jeweilige Schule. Es gelten für alle Prüfungen die Prüfungstaxen für Externistenprüfungen. Auch Jahresprüfungen sind als solche zu Seite 7 von 10

8 verrechnen. Die Direktionen/Administrationen werden ersucht, entsprechende Honorarnoten vorzubereiten und sie den Prüfern/innen nach der Prüfung gleich auszuhändigen. 6. LISTE DER PRÜFER/INNEN Die Prüfungen werden voraussichtlich von folgenden Prüferinnen und Prüfern für alle AHS- Schulformen durchgeführt: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch: Mag. Lydia Kölbl-Zsivkovics Borg 3, Tel.: 01/ Bulgarisch: Dr. Irina BOTEVA-VLADIKOV (GRg 2, Zirkusgasse 48) Tel.: 01/ Englisch: als 2. leb. Fremdsprache Mag. Isabella VOGL (RgORg 23, A. Krieger-Gasse 25) Tel.: 01/ Französisch: Mag. Karin MÖRTENHUBER (prg 2, Simon Wiesenthal-Gasse 3, 1020 Wien) Tel.: 01/ /261 Griechisch/Latein: Mag. Günther LACKNER (AkG, Beethovenplatz 1) Tel.: 01/ Italienisch: Mag. Thomas GRÜBL (GRg 19, Billrothstraße 26-30) Tel.: 01/ Polnisch: Mag. Dagmara MIEDZINSKA (GRg 2, Wohlmutstraße 3) Tel.: 01/ Seite 8 von 10

9 Rumänisch: Mag. Beatrice BAUMGARTL (Externistenkommission am RgORg 15, Henriettenplatz) Tel.: 0699/ Russisch: Mag. Marianne FISCHER-SCHRAICK (GRg 11, Gottschalkgasse) Tel.: /13 Slowakisch: Mag. Anna TEKELOVA (GRg De la Salle-Schule, Strebersdorf) Slowenisch: Mag. Elisabetha JENKO (Uni Wien, ) Tel.: elizabeta.jenko@univie.ac.at Spanisch: Mag. Wolfgang SCHWEIGER (GRg 3, Radetzkystraße 2A) Tel.: 01/ wschweiger98@yahoo.com Tschechisch: Mag. Alena TICHA (8.Kl. und Reifeprüfungen) (GRg 3 Radetzkystraße 2a, 1030 Wien) Tel.: 01/ alena.ticha@seznam.cz Mag. Hana KORCAKOVA (1.-7. Kl.) (VS Goldschlagstraße 14, 1150 Wien) Tel.: 01/ hanakorcakova@yahoo.de Türkisch: Dr. Nuran DÖNMEZ-CALIS (prg 15, Islam. Rg, Rauchfangkehrergasse 34/6) Tel.: 01/ nuran.donmez.calis@gmail.com Ungarisch: Mag. Dr. Edina LEBER-ZS.TOTH (Bundeslehranstalt für Leibeserziehung, Auf der Schmelz 6, 1150 Wien) Tel.: 01/ edina.leber-zs.toth@bspa.at Seite 9 von 10

10 Religion (röm.-kath.): Mag. Johannes KETZER (GRg 3, Kundmanngasse 20-22) Tel.: 01/ Religion (evang.): FI Mag. Gisela EBMER (GRg 14, Astgasse 3) Tel.: 01/ Religion (islam.): DI Hisham ALBABA (GRgORg 20, Karajangasse 14) Tel.: 01/ Seite 10 von 10

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