Standardisierte, kompetenzorientierte. an AHS ab Schuljahr 2014/15
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- Minna Böhm
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1 Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS ab Schuljahr 2014/15
2 Drei-Säulen-Modell Präsentation+ Diskussion Vorwissensch haftliche Arbeit (VW WA) Klausuren D (stand.) M (stand.) leb. FS (stand.) weitere leb. (stand.) FS; (stand.) L; BU, Ph, DG, Inf Pflicht optional Mündliche Prüfung 1. Prüfung 2. Prüfung 3. Prüfung 3 Klausuren + 3 mündliche Prüfungen oder 4 Klausuren + 2 mündliche Prüfungen G. Bittner
3 Drei-Säulen-Modell VWA Prüfungsgebiet VWA einschl. Präsentation und Diskussion Freie Wahl des Prüfers / der Prüferin Anmeldung am Ende des 1. Sem. der siebten Klasse Approbation des Themas durch LSR Begrenzter Umfang ( Z.) 3 Betreuungsgespräche Beschreibung der Arbeit Schüler/in- und Lehrer/inprotokoll schriftlich Standardisiert in D, M, leb. FS, L nicht standardisiert: BU, Ph, DG, Inf 3 Klausuren verpflichtend (D, M, leb. FS) Optional: 4. Klausur Korrektur und Beurteilung durch Lehrkraft mündliche Kompensation mündlich 3 oder 2 mündliche Prüfungen Minuten Lehrkräfte erstellen am Standort Themenpool: 3 Themen / JWSt., max. 24; Max. ¼ kann Lehrkraft selbst einbringen; Beantwortung einer Aufgabenstellung (der Lehrkraft) Neben Prüfer/in auch Beisitzer/in Autonomer Schulschwerpunkt kann in Säule 1 oder 3 abgebildet werden. G. Bittner
4 Drei-Säulen-Modell Wirksamwerden Vier Jahre nach Inkrafttreten nach einem kompletten Oberstufendurchgang: Haupttermin 2015 Zentral erstellte Aufgabenbeispiele in Deutsch, Mathematik, leb. FS, Latein Korrektur und Beurteilung nach vorgegebenem Korrekturschlüssel Zusammensetzung der Kommission 2 ständige Mitglieder (exkl. Vorsitzendem/r): Schulleiter/in, Klassenvorstand/-ständin 2 temporäre Mitglieder: Prüfer/in und (fachlich versierte/r) Beisitzer/in mit einer Stimme Keine Jahresprüfung Abschlussklasse muss positiv absolviert sein, bevor zu den Klausuren angetreten werden kann: Jahresprüfung mit 1 Nicht genügend vor den Klausuren im Haupttermin G. Bittner
5 Drei-Säulen-Modell 3 Termine Sommer (9 bzw. 10 Wochen vor Ende des U-Jahres) Herbst (innerhalb von 7 Wochen ab Beginn des U-Jahres) Frühjahr (innerhalb von 7 Wochen nach den Weihnachtsferien) Maturabilität mündl. Prüfung mindestens 10/15 Unterrichtsstunden für 2/3 Gegenstände Erreichen 2 Gegenstände die Summe 10 nicht, kann auch ein entsprech. WPG dazu genommen werden. Kompensationsprüfung Schüler/in hat Wahl, ob mündl. Kompensation od. schriftl. Wiederholung Aufgabenstellung: extern/intern (vgl. Klausuren), Dauer: Minuten Gesamtkalkül: maximal Befriedigend, Klausel im RP-Zeugnis RP - Zeugnis weist den individuellen Bildungsgang des/der Schülers/in aus: Ausmaß an Stunden ( Stundentafel ), Themenstellung der VWA, getrennte Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen ( Kompetenzorientierung ) G. Bittner
6 Zeitplan Erstes Semester der siebten Klasse: Themenfindung und Anmeldung Mitte zweites Semester der siebten Klasse: Approbation durch Landesschulrat Beginn des 2. Semesters der achten Klasse: Abgabe Termin für Präsentation und Diskussion: wird von Landesschulrat festgelegt G. Bittner
7 Formale und inhaltliche Aspekte themen-, nicht unbedingt fachorientiert (vgl. RP-Zeugnis) Thema kann von bis zu 3 Kandidat/inn/en bearbeitet werden, aber klare Abgrenzung, individuelle Beurteilung. Umfang: Zeichen (exkl. Inhaltsund Literaturverzeichnis, Bildmaterial) Bei Einreichung: Konzept mit Erwartungshorizont Bei Abgabe: Abstract in der Sprache, in der die Arbeit verfasst wurde und ein Begleitprotokoll 2 Exemplare: gedruckt und Digitalversion G. Bittner
8 Rechte/Pflichten der Lehrer/innen max. 5 Kandidat/inn/en Thema kann abgelehnt werden 3 verpflichtende Betreuungsgespräche und kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe (Fach- und) Sachkompetenz der Prüfer/innen Beschreibung der Arbeit Rechte/Pflichten der Kandidat/inn/en freie Wahl des Prüfers/derPrüferin Recht auf Betreuung Recht auf vollständige Absolvierung der Prüfung (inkl. Präsentation und Diskussion) Verpflichtung zur Erfüllung formaler Kriterien (z.b. Eigenständigkeit der Arbeit) Verfassung eines begleitenden Protokolls G. Bittner
9 Wie erfolgt die Beurteilung? Die Beurteilung erfolgt nach der Präsentation und Diskussion (ca. 15 Min.) durch die Kommission: o Vorsitzende/r, Schulleitung, Klassenvorstand/-ständin und Prüfer/in Die Rückmeldung nach dem Abgabetermin hat bilanzierenden Charakter und enthält keine Benotung. Die Lehrkraft verfasst eine Beschreibung der Arbeit. Positiv beurteilte VWA bleibt auch bei Klassenwiederholung erhalten. G. Bittner
10 Jedenfalls 3 Klausuren (3 mündl. Prüf.) standardisiert in Deutsch, Mathematik Lebende Fremdsprache 4. Klausur optional (2 mündl. Prüf.) : Weitere lebende Fremdsprache (stand.) oder L (stand.) oder DG oder BU oder PH oder Inf G. Bittner
11 Kompensationsprüfung Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegenständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt. Muss man nach einer negativen Klausur eine Kompensationsprüfung machen? Nein. Man kann beim nächsten Termin die Klausur wiederholen. Die Kompensationsprüfung kann im selben Termin absolviert werden (Beurteilung: max. Befriedigend, als Kompensationsprüfung im RP- Zeugnis vermerkt). Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten. G. Bittner
12 Mündliche Kompensationsprüfung - Modell Herbsttermin K 5 WH 1 Frühjahrstermin A B Haupttermin 5 WH 2 1. Wiederholung Mündl. Kompensation 5 A 5 Herbsttermin 5 2. Wiederholung Frühjahrstermin Mündl. Kompensation B A 5 3. Wiederh. Sommertermin Mündl. Kompensation 5 Sommertermin WH 3 5 Mündliche Kompensation 5 G. Bittner
13 Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe: mindestens drei, aber insgesamt (maximal) 24 Themenbereiche. Höchstens ein Viertel kann vom jeweiligen Klassenlehrer durch eigene Themenbereiche ersetzt werden (wobei auch diese durch die Fachlehrerkonferenz beschlossen werden müssen. Dasselbe gilt auch für die Wahlpflichtgegenstände). Aus diesem vollen Themenkorb zieht der Schüler zwei Themenbereiche; dieser hat sich für einen dieser beiden Bereiche zu entscheiden. Jeder Schüler zieht immer aus dem vollen Themenpool. Zu jedem Themenbereich sind vom Prüfer mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vorzubereiten. G. Bittner
14 Ein vertiefender Wahlpflichtgegenstand ist eigenständig maturabel (mindestens vierstündig bis mindestens zur siebten Klasse geführt). WPG können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen PG herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht: Bei zwei mündlichen Prüfungen: die Summe der JWSt. der beiden PG muss mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen. Bei drei mündlichen Prüfungen: die Summe der JWSt. der drei PG muss mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen. G. Bittner
15 Wenn zwei/drei PG die Summe von zehn/15 Stunden nicht erreichen (z.b. PP und Chemie), dann ist eine Kombination aus PG mit besuchten dazugehörigem vertiefenden, WPG möglich. Es ist jedenfalls nicht gestattet, einen vierstündigen WPG zu teilen (z.b. in 7. oder 8. Klasse). Wurde allerdings ein zweistündiger WPG besucht, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl von WPG zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig. G. Bittner
16 Es ist nicht zulässig, zu einem PG den dazugehörigen vertiefenden WPG als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen, um zu den geforderten zehn Stunden für zwei bzw. 15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen. Kombination PG WPG (um auf die geforderte Stundenanzahl zu kommen): Es sind die Jahres- wochenstunden des PG und des WPG zu addieren und mit drei zu multiplizieren. Das Produkt ergibt die Anzahl der Themenbereiche, wobei 24 nicht überschritten werden darf. Der sechsstündige ergänzende WPG lebende Fremdsprache ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen. G. Bittner
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