Zentrum für Lehrerbildung. Vom Bachelor- ins Master-Studium im Lehramt

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1 Zentrum für Lehrerbildung der Technischen Universität Dortmund Vom Bachelor- ins Master-Studium im Lehramt Tipps und Informationen zur Studienorganisation, vorgestellt am 10-Jan-08 im Audimax Susanne Gotzen & Thomas Reyer in Kooperation mit ZIB und ZfS Voraussetzungen für die Einschreibung ins Master-Studium Bachelor-Studienabschluss Um das Master-Studium zu beginnen, benötigt man den Bachelor-Studienabschluss. Das Bachelor-Studium genau dann ist abgeschlossen, wenn: alle Modulprüfungen bestanden sind. die Bachelor-Arbeit bestanden ist. die erforderlichen Praktika geleistet wurden. Das Bachelor-Studium endet an dem Tag, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wird. (Endsumme 180 CP) Wichtig: Alle erbrachten Leistungen müssen elektronisch dokumentiert sein/werden, damit das Ba-Studium abgeschlossen werden kann Spezifische Voraussetzungen für das Master-Studium In einigen Fächern sind außerdem folgende Nachweise zu erbringen: ggf. Nachweise über Sprachkenntnis: in evangelischer Religionslehre Griechischkenntnisse (Graecum) und Lateinkenntnisse (Latinum) oder Hebräischkenntnisse (Hebraicum) in katholischer Religionslehre Lateinkenntnisse (Latinum); Griechisch- und Hebräischkenntnisse sind erwünscht in Philosophie Lateinkenntnisse (Latinum) oder Griechischkenntnisse (Graecum) in Englisch Lateinkenntnisse (Latinum) ggf. Praktika, z.b. für das Lehramt am Berufskolleg: insgesamt 52 Wo. Fachpraxis, davon 27 Wo. bis zur Anmeldung der Masterarbeit 24-Jan-08 (Reyer & Gotzen)

2 Informieren Sie sich rechtzeitig für Ihre gewünschten Fächer! Seite 2 Dokumentation der Leistungen Elektronische Dokumentation in BOSS Alle erbrachten Leistungen sollen elektronisch im BOSS (Bologna Online Study Service) verbucht werden ( damit sie sowohl für die Studierenden als auch für die Universität zugänglich sind, und u.a. das Erstellen der Zeugnisse ermöglichen. Beachten Sie bitten, dass die Fächer in der Nutzung von BOSS unterschiedlich weit fortgeschritten sind und deshalb ein Großteil der Leistungsdokumentation auf Scheinen oder Studienbuchseiten oder im BiWi-Checkheft stattfindet. Diese Scheine müssen dann aber in das elektronische Verzeichnis nachgetragen werden. (Das ZfS bietet Unterstützung dabei an und trägt ggf. Ihre Scheine im BOSS nach.) Sicherung der Dokumentation Zurzeit bietet das ZfS den Studierenden an, ihre Scheine und Studienbuchseiten als Kopie abzugeben (Original vorzeigen), um eine vollständige Leistungsdokumentation zu sichern. Auch bei fehlenden Leistungsdokumentationen kann man im ZfS um Klärung bitten, damit die Bescheinigung über das bestandene Bachelor-Studium rechtzeitig erstellt werden kann. Ansprechpartner im ZfS: Herr Hohmann, 0231/ Anmeldung der Bachelor-Arbeit Da die Bachelor-Arbeit ein wichtiger Bestandteil für ein rechtzeitiges Abschließen des Bachelor-Studiums ist, wird im Folgenden aufgeführt, was dabei zu beachten ist. Zulassung zur Bachelor-Arbeit: Die allgemeine Voraussetzung zur Aufnahme der Bachelor-Arbeit haben Sie erreicht, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen: A. Sie haben Module im Umfang von mindestens 120 CP abgeschlossen. und B. Sie haben das fünfte Fachsemester erreicht. Beachten Sie bitte, dass einige Fächer für Bedingung A herab gesetzte CP-Schwellenwerte ansetzen (dort zu erfragen). Ausnahmen sind mit Zustimmung des jeweiligen fachlichen Prüfungsausschusses möglich (Kontakt über Studienfachberater suchen). Vorgehen von Anmeldung bis Abgabe Von Anmeldung bis Abgabe Ihrer Bachelor-Arbeit befolgen Sie bitte diese Schritte: 1. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit erfüllen (5. Fachsemester oder in der Regel 120 CP), suchen Sie sich ein Fach, ein Thema und einen Prüfer bzw. Erstgutachter für Ihre Arbeit. 2. Im ZfS erhalten Sie den für die Anmeldung vorgesehenen Laufzettel (wenn Sie diesen erhalten, bedeutet das zugleich, dass Sie zugelassen sind). 3. Gehen Sie mit dem Laufzettel zum Erstgutachter. Der trägt darauf das Thema ein und muss ihn unterschreiben. Mit dem Eintragen des Themas nebst Unterschrift sind Sie

3 Seite 3 für die Bachelor-Arbeit angemeldet. Bitte beachten Sie: In manchen Fällen (verlängerte Bearbeitungszeit, Gruppenarbeit, Komplementfach-Arbeit) müssen Sie das Einverständnis des Fachprüfungsausschusses Ihres Kernfaches einholen! 4. Anschließend geben Sie den Laufzettel beim ZfS ab. Dort wird Ihre Anmeldung elektronisch in BOSS dokumentiert. 5. Nach der Anmeldung (beim Themensteller) läuft Ihre Bearbeitungszeit. Sie haben für die Arbeit 8 Wochen Zeit, bzw. 12 Wochen, wenn es sich um eine empirische oder künstlerische Arbeit handelt. 6. Spätestens drei Monate nach Abgabe der Arbeit muss die Note feststehen. Beispiel für ZfS-Laufzettel (je nach Studienprofil)

4 Zeitplan zum Bachelor-Studienabschluss Seite 4 Fristen und Zeiträume Beim Übergang zum Master sind folgende Fristen und Zeiträume zu beachten: Die Anmeldezeiten für die Bachelor-Arbeit sind abhängig von Vorhaben und Fach. Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Arbeit beträgt - 8 Wochen für theoretische Arbeiten oder - 12 Wochen für empirische und künstlerische Arbeiten. Die Korrekturzeit der Bachelor-Arbeit darf maximal 3 Monate betragen. Die Korrekturzeit der letzten (schriftlichen) Modulprüfung beträgt maximal 2 Monate. Das Zeugnis soll spätestens vier Wochen nach der letzten bestandenen Prüfung zugestellt werden. in diesem Jahr verlängerte Einschreibefrist Master-Studium: Zeitplan im Überblick Folgender Zeitplan fasst die Konsequenzen aus obigen Vorgaben für das letzte Studienjahr zusammen. Semester 5 Wintersemester Orientieren Sie sich im fünften Semester über Fach, Thema und Prüfer für Ihre Bachelor-Arbeit! Nutzen Sie den Jahresbeginn zur Klärung Ihres Anliegens mit den Prüfungsausschüssen! Oktober November Dezember Januar Februar März Studierende orientieren sich über Thema, Prüfer und ggf. Fach für die Bachelor-Arbeit Absprache Bachelor- Kandidaten mit Themensteller, Klärung des Themas, und Zulassung zur Bachelor- Arbeit vorlesungsfreie Zeit Modulprüfungen

5 Seite 5 Semester 6 Sommersemester Beginnen Sie spätestens Anfang Mai bzw. Anfang April (empirisch/ künstlerisch) Ihre Bachelor-Arbeit! Legen Sie gegebenenfalls Ihre letzten Modulprüfungen davor oder dahinter ab (d.h. Mitte Juli bis Mitte August)! April Mai Juni Juli August September spätester Beginn für empirische oder künstlerische Bachelor-Arbeit spätester Beginn für theoretische Bachelor-Arbeit Fertigstellung der Bachelor-Arbeit Abgabe und Korrektur der Bachelor-Arbeit spätester Klausurtermin Korrektur der Bachelor-Arbeit letzte mündliche Modulprüfungen mindestens ausreichende Bewertung für ZfS-Abschlussbescheinigung Ausstellung der Zeugnisse Zum Abschluss erhalten Sie eine Urkunde, ein Zeugnis und ein Diploma-Supplement (= Zeugnisanhang, der Aufbau und Inhalt Ihres Studiums erläutert). Beachten Sie bitte, dass ein Transcript-of-Records (eine detaillierte Dokumentation aller erbrachten Einzelleistungen) nur auf Antrag ausgestellt wird. Die Einschreibung ins Master-Studium wird ggf. auch bei nicht vorliegendem Zeugnis möglich sein, wenn dies nachweislich nicht am Verschulden des Studierenden liegt und dem ZfS die Bestätigung vorliegt, dass der Bachelor-Abschluss bestanden wurde. Das Vorgehen dazu ist im Einzelfall mit dem ZfS abzuklären. Das Zeugnis muss aber später nachgereicht werden. Berechnung der Noten Für die Fächer, die Sie studieren, und für BiWi erhalten Sie auf dem Bachelor-Zeugnis jeweils eine Fachnote. Diese setzen sich aus den Noten, der zugehörigen Modul zusammen. Die Modulnoten werden dazu mit dem CP-Wert des jeweiligen Moduls gewichtet und für die Berechnung der Bachelor-Gesamtnote ermittelt. Außerdem werden alle Module analog zu einer Bachelor-Gesamtnote gemittelt. Die Formel dazu lautet so: ( CP Wert Note ) + ( CP Wert Note ) + K+ ( CP Wert Note ) 1 1 CP Wert + CP Wert K+ CP Wert k k k = Fachnote Ein Beispiel zur Erklärung: Wenn z.b. ein Modul mit 6 CP mit 2 bewertet wird, eins mit 10 CP mit 1, und ein drittes mit 8 CP mit 3, berechnet sich die Note als gewichteter Mittelwert gemäß obiger Formel wie folgt: ( 6CP 2) + ( 10CP 1) + ( 8CP 3) ( 6CP + 10CP + 8CP) = ( 12CP) + ( 10CP) + ( 24CP) ( 6CP + 10CP + 8CP) 46CP = = 1,916 1,9 24CP

6 Seite 6 In diese Rechnung können Sie alle Modulnoten einfügen und damit Ihre Gesamtnote ausrechnen. Achtung: Für die Modulnoten zählen nur Noten von Modulabschlussprüfungen oder Teilleistungen, nicht von Studienleistungen (so genannten Scheinen )! Schon jetzt ins Master-Studium? Schnelles Studieren grundsätzlich unterstützt Die Technische Universität Dortmund möchte generell frühe Bachelor-Absolventen in der frühen Aufnahme des Master-Studiums unterstützen. Aber: Das Master-Studium beginnt erst am , daher sind keine vorgezogenen Modulabschluss-Prüfungen oder Modulteilleistungen möglich, weil der Masterstudiengang derzeit noch nicht existiert. Nach Absprache mit den jeweiligen Fächern soll der Besuch von Veranstaltungen aber möglich sein, die äquivalent sind zu den später vorgesehenen Master-Lehrveranstaltungen und somit bei Beginn des Master-Studiums angerechnet werden können. Zu beachten ist, dass die Fächer dies nach eigenen Ansprüchen regeln. Vorgehen für vorgezogenen Besuch von Master-Veranstaltungen Erfragen Sie zunächst die Ansprüche an Voraussetzungen für den Besuch Master-Studienäquivalenter Lehrveranstaltungen in Ihrem Fach, und lassen Sie sich bei Bedarf vom ZfS Ihren bereits erreichten Studienumfang in CP bescheinigen. Ihr Fach berät Sie und händigt Ihnen Informationen und einen Laufzettel über geeignete Lehrveranstaltungen aus, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können die entsprechenden Lehrveranstaltungen dann besuchen, ggf. incl. Studienleistungen. Die Möglichkeit oder ein Anspruch auf Prüfungsleistungen besteht jedoch nicht! Modulabschlussrelevante Prüfungen sind erst nach Ihrer Einschreibung in das Master-Studium möglich! Auf der Grundlage der Beratungen bzw. Laufzettel werden die Fachprüfungsausschüsse nach Einschreibung in den Masterstudiengang die zuvor besuchten Lehrveranstaltungen anerkennen. BAföG BAföG-Bescheinigungen im Bachelor-Studium Nach wie vor benötigt das BAföG-Amt nach dem vierten Semester den Nachweis, dass das Studium gemäß dem Regelstudienverlauf studiert wird. Diese BAföG-Bescheinigungen stellt in der Regel das ZfS für die Fächer aus, in einigen Fällen machen dies auch die betreffenden Fächer selbst. Benötigt werden Bescheinigungen für die beiden Fächer (nicht aber für Erziehungswissenschaft!), in die man im Bachelor-Studium eingeschrieben ist. Diese Bestätigungen sollen jeweils den Zusatz einschließlich BiWi-Anteile enthalten. BAföG-Zahlungen im und vor dem Master-Studium In der gestuften Lehrerausbildung werden das Bachelor und Master-Studium als berufsqualifizierender Abschluss gefördert, d.h., dass das BAföG auch im Masterstudium gezahlt wird. Damit für schnelle Bachelor-Absolvent/inn/en (nicht mehr wirklich Bachelor- und noch keine Master-Studierenden) keine Versorgungslücke entsteht, werden mögliche Lösungen zwischen dem ZfS, Prorektor I und BAföG-Amt noch diskutiert.

7 Einschreibung ins Master-Studium Seite 7 Das Rektorat hat 2006 wiederholt zugesagt, dass jede/r Bachelor-Absolvent/in der Technischen Universität Dortmund ein Master-Studium aufnehmen können soll. Aus diesem Grund ist kein NC für das Master-Studium zu erwarten. Die Einschreibefrist ohne NC endet mit dem Vorlesungsbeginn. Auch schnelle Bachelor-Absolvent/inn/en, die vorzeitig Master-relevante Lehrangebote studieren, können sich erst mit dem offiziellen Beginn des Master-Studiums (WS 08/09) einschreiben. Der Übergang wird formal so weit vereinfacht, dass es keine Neueinschreibung ist, sondern eine Umschreibung auf den neuen Studiengang Master. Das heißt, dass Bachelor-Absolvent/inn/en nach der Zahlung ihrer Rückmeldegebühr per Formular (beim ZfS erhältlich) einfach den Studiengangswechsel von Bachelor zum Master mitteilen können und sich nicht neu einschreiben müssen. Master studieren an einer anderen Universität? Prinzipiell kann man sich mit dem Bachelor-Zeugnis für ein Master-Studium auch an anderen Universitäten bewerben. Achtung: Wenn diese einen NC einrichten, muss ihnen das Zeugnis schon am vorliegen! Wenn Sie diesen Termin einhalten möchten, sprechen Sie Ihre Fachberater an, ob sich ein vorzeitiger Abschluss einrichten lässt. Aber Studierende haben keinen Anspruch auf einen vorzeitigen Abschluss. Beachten Sie bitte auch, dass die Lehrerbildungsgänge an allen Universitäten sehr verschieden aufgebaut sind, so dass ein Universitätswechsel i.d.r. ein umfangreiches Nachstudieren fordert.

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