Einwohnergemeinde Kappel Winterdienstkonzept

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1 Einwohnergemeinde Kappel Winterdienstkonzept Stand , Version 1.1

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Aufgaben des Winterdienstes Zielsetzungen Grundsatz Reduzierter Winterdienst Organisation Gesetzliche Grundlagen Chemikalienverordnung Begriff Abgabe Verwendung im kommunalen Winterdienst Prioritätsstufen Priorität Priorität Priorität Streueinsätze Schneeräumung Massnahmen bei andauerndem Schneefall Massnahmen bei wechselhafter Witterung Vereisungen infolge Wasser oder Schmelzwasser Winterglätte: Arten und Auftreten Winterglätte: Massnahmen Aufbietung zum Einsatz Rapportwesen Stellvertretung und Pikettdienst Zurückschneiden der Sträucher und Bäume, Avis an Eigentümer Materialien Einwohnergemeinde Kappel Seite 2 von 20

3 13 Schlussbestimmungen Änderungen Aufhebung der bisherigen Bestimmungen Inkrafttreten A. Einsatzplan: Kappel John Deere B. Einsatzplan: Kappel Unimoc C. Einsatzplan: Trottoir und Fusswege D. Einsatzplan: Kappel Hydranten (in Arbeit) E. Einsatzplan: Kappel Splitt-Kästen und Schneepfosten (in Arbeit) F. Alarmierung G. Rapportwesen H. Merkblatt Amt für Umwelt (Kanton Solothurn) Einwohnergemeinde Kappel Seite 3 von 20

4 1 Allgemeines 1.1 Aufgaben des Winterdienstes Der Winterdienst umfasst den Schneebruch und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen, Fusswegen, Trottoirs und Plätzen im bewohnten Gebiet der Gemeinde Kappel. Ausserhalb der bewohnten Gebiete wird der Winterdienst ausgeführt, sofern ein öffentliches Interesse besteht (z.b. Zufahrt Trafostationen, Reservoirs usw.). Der Winterdienst auf privaten Strassen, Wegen und Plätzen hat durch die Eigentümer zu erfolgen. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen. Ausnahmen werden freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernommen. Jegliche Haftpflicht, die sich aus dem Winterdienst auf privaten Strassen, Wegen und Plätzen ableiten lässt, wird abgelehnt und den Eigentümern überbunden (SRB Nr. 780 vom ). 1.2 Zielsetzungen Auftrag der Gemeinde ist es, auch im Winter Strassen, Trottoirs, Plätze und Wege usw. mit geeigneten Mitteln möglichst gefahrlos begehbar und befahrbar zu halten. a) An Werktagen müssen die Strassen morgens ab 6:00 Uhr geräumt und für den Verkehr befahrbar sein. b) An Feiertagen, Samstagen und Sonntagen müssen die Strassen ab 8:00 Uhr geräumt und für den Verkehr befahrbar sein. c) Aus Gründen der Sicherheit des Fuss- und Fahrzeugverkehrs müssen die Strassen mit Steilstrecken (über 6 % Längsgefälle) und Strassen mit Busverkehr geräumt und teilweise gesalzen oder gesplittet werden. d) Hydranten müssen von Schnee befreit werden. e) Postauto - oder Bushaltestellen müssen von Schnee befreit werden. f) Schneeräumungen von privaten Strassen, Wegen und Plätzen werden nicht durch die Gemeinde durchgeführt. Über Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat; entsprechende Aufwände werden den Grundeigentümern in Rechnung gestellt. g) Trottoirs und Fusswege müssen von Schneemassen befreit werden. h) Salz umweltgerecht streuen: soviel wie nötig so wenig wie möglich! 1.3 Grundsatz Das Winterdienstkonzept kann nicht für jeden Witterungsfall vollständig und abschliessend definiert werden. Als generelle Verhaltensweise wird deshalb verlangt, dass der Winterdienst im Interesse der Sicherheit unter der Berücksichtigung der Umwelt ausgeführt wird. 1.4 Reduzierter Winterdienst Ein reduzierter Winterdienst ohne Auftaumittel, soll auf allen, nicht stark belasteten kommunalen Strassen, Trottoirs und Fusswegen sowie Parkplätzen angewendet werden. Auftaumittel werden nur bei Glatteis eingesetzt; siehe Kapitel 7.5 Winterglätte: Massnahmen Einwohnergemeinde Kappel Seite 4 von 20

5 2 Organisation GR (Ressort Sicherheit, Bau oder Umwelt) Strategische Führung Leiter Werke Operative Führung Ansprechpartner für Auftragnehmer Auftragnehmer MA Werkhof Winterdienst Kappel nach Definition 3 Gesetzliche Grundlagen Obligationenrecht Art. 58 Abs. 1 und 2 Strassengesetz des Kantons Solothurn Art. 25 Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutz-G) Art. 6 Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) Art. 29 Abs. 1 und 2 Eidg. Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vom Chemikalienverordnung Die Bestimmungen dieser Verordnung (ChemRRV) haben für das im Winterdienst beteiligte Personal und Auftragnehmer anweisenden Charakter. Ihr Wortlaut: Auftaumittel. 4.1 Begriff Auftaumittel sind Stoffe und Zubereitungen zur Bekämpfung von Glatteis und Schneeglätte mit mehr als 10 Massenprozent tauwirksamen Stoffen. Einwohnergemeinde Kappel Seite 5 von 20

6 4.2 Abgabe Auftaumittel dürfen nicht abgegeben und verwendet werden, wenn sie andere tauwirksame Stoffe enthalten als: a) Natrium-, Kalzium- oder Magnesiumchlorid; b) Harnstoffe c) Abbaubare niedere Alkohole, Einschränkungen im Einsatz der Auftaumittel ¹ Auftaumittel, die andere als die in Kapitel 4.2 genannten tauwirksamen Stoffe enthalten, dürfen nicht verwendet werden. ² Auftaumittel, die Harnstoffe enthalten, dürfen nur auf korrosionsgefährdeten Strassenabschnitten verwendet werden. 4.3 Verwendung im kommunalen Winterdienst Soweit zweckmässig, sind schneebedeckte Strassen mechanisch zu räumen, bevor Auftaumittel eingesetzt werden. Auftaumittel dürfen im kommunalen Winterdienst: 5 Prioritätsstufen a) nur verwendet werden, wenn bei der maschinellen Streuung Geräte eingesetzt werden, welche die zu behandelnden Flächen mit einer gleich bleibenden Menge pro Flächeneinheit bestreuen; b) nur bei kritischen Wetterlagen und an exponierten Stellen vorbeugend verwendet werden. Prioritätsstufe Objekte 1. Priorität a) Strassen und Trottoirs mit Steilstrecken (über 6 % Längsgefälle) b) Sammelstrassen c) Strassen mit Busverkehr d) Strassen zu wichtigen Gebäuden (zb. Feuerwehr, Gemeindeverwaltung) e) Parkplätze des Schulhauses (müssen bis 6:00 Uhr benutzbar sein). Streueinsatz Teilweise Schwarzräumung: Es ist mit Salz eine begehbare oder befahrbare Verkehrsfläche zu erreichen. Einwohnergemeinde Kappel Seite 6 von 20

7 2. Priorität a) Strassen zu öffentlichen Gebäuden und Gewerbeanlagen b) Strassen zu bewohnten Liegenschaften in der Landwirtschaftszone c) Übrige öffentliche Parkplätze 3. Priorität a) Alle übrigen Strassen, Trottoirs und Fusswege, die im Winter unterhalten werden müssen. Reduzierter Winterdienst: Es ist ohne Streusalz eine begehbare oder befahrbare Verkehrsflä-che zu erreichen (Streusalzeinsatz nur bei Eisregen oder schwerer Eisglätte). Nur Schneeräumung 5.1 Priorität 1 a) Strassen mit Steilstrecken (über 6 % Längsgefälle) b) Sammelstrassen c) Strassen mit Busverkehr d) Strassen zu wichtigen Gebäuden (zb. Feuerwehr, Gemeindeverwaltung) e) Die Parkplätze des Schulhauses müssen bis 6:00 Uhr benutzbar sein. 5.2 Priorität 2 a) Strassen zu öffentlichen Gebäuden und Gewerbeanlagen a) Strassen zu bewohnten Liegenschaften in der Landwirtschaftszone b) Übrige öffentliche Parkplätze 5.3 Priorität 3 a) Alle übrigen Strassen, Trottoirs und Fusswege, die im Winter unterhalten werden müssen. 6 Streueinsätze Kategorie A Entspricht der Priorität 1 Teilweise Schwarzräumung: Es ist mit Salz eine begehbare oder befahrbare Verkehrsfläche zu erreichen. Kategorie B Entspricht der Priorität 2 Reduzierter Winterdienst: Es ist ohne Streusalz eine begehbare oder befahrbare Verkehrsfläche zu erreichen (Streusalzeinsatz nur bei Eisregen oder schwerer Eisglätte). Kategorie C Entspricht der Priorität 3 Nur Schneeräumung Einwohnergemeinde Kappel Seite 7 von 20

8 7 Schneeräumung Die Erfahrung zeigt, dass Schneefallmengen zur gleichen Beobachtungszeit partiell sehr unterschiedlich sein können (Dorfzentrum oder in den Aussenbereichen z.b. Born). Als mittlere Höhe für den Einsatz gilt: 8 cm Neuschnee. Wenn bei anhaltendem Schneefall dieses Mass morgens um 0 3:00 Uhr noch nicht erreicht ist (evtl. erst 5 cm), tritt die Schneeräumung trotzdem in Einsatz. Diese Regelung gilt auch während der Arbeitszeit. Verboten ist das Salzen in lockeren Schnee von über 3 cm. 7.1 Massnahmen bei andauerndem Schneefall Bei anhaltendem schwerem Schneefall sind die Strassen der Priorität 1 wiederholt zu räumen, jene der Priorität 2 und 3 erst anschliessend. 7.2 Massnahmen bei wechselhafter Witterung Wenn während des Tages die Witterung wechselt (Frost, Sonnenschein, Tauwetter), so ist durch Kontrollen dafür zu sorgen, dass der Einsatz der Mittel mit Rücksicht auf die Witterung und den Verkehr logisch und sparsam erfolgt. 7.3 Vereisungen infolge Wasser oder Schmelzwasser Wenn Wasser auf Trottoirs, Fusswege und Strassen fliesst und zu örtlichen Vereisungen führt oder die Gefahr dazu besteht, ist das Wasser zu fassen und abzuleiten. 7.4 Winterglätte: Arten und Auftreten Winterliche Glättearten werden je nach der Entstehung wie folgt unterschieden: Glätteart Glatteis Eisregen Eisglätte Reifglätte Schneeglätte Entstehung entsteht, wenn Niederschläge auf eine unterkühlte, trockene Verkehrsfläche fallen und diese mit einer glatten Eisschicht überziehen. entsteht, wenn unterkühlte Niederschläge auf die unterkühlte Verkehrsfläche fallen und dort schlagartig gefrieren. entsteht, wenn eine feuchte Verkehrsoberfläche allmählich gefriert (Pfützen vorangegangener Niederschläge, Schmelzwasser, geschmolzener Schnee usw.), weil die Abkühlung unter 0 C absinkt. entsteht, wenn warme, feuchte Luft über eine trockene, unterkühlte Verkehrsfläche streicht, so dass sich die Feuchtigkeit in Reife umwandelt. entsteht, wenn eine Schneeschicht durch den Verkehr (bei Temperaturen 0 C) zusammengepresst wird. Je nach Verkehrsbelastung kann dies nach Beginn des Schneefalles bei einer dünnen Schneedecke oder nach der Schneeräumung, wenn Schneereste zurückbleiben, eintreten. Einwohnergemeinde Kappel Seite 8 von 20

9 7.5 Winterglätte: Massnahmen Glätteart Teilweise Schwarzräumung Reduzierter Winterdienst Glatteis Salzen Splittem Eisregen Salzen Salzen Eisglätte Salzen Salzen Reifglätte Salzen Splitten Schneeglätte Während Schneefall bzw. unmittelbar nach der Schneeräumung salzen Nach Schneeräumung oder festgefahrenem Schnee evtl. splitten. 8 Aufbietung zum Einsatz Der Leiter Werke oder die definierte Stelle (zb. Securitas, Zusammenarbeit mit Gemeinden), wird mit der Alarmierung beauftragt und der Leiter Werke führt den Auftrag als Einsatzleiter durch. Anstelle des Mitarbeiters Werkdienst kann auch eine aussenstehende Fachstelle die Alarmierung durchführen. Eine Zusammenarbeit der Winterdienste der Nachbarsgemeinden kann ebenfalls zur Einsatzleitung eingesetzt werden. Der Gemeinderat kann die entsprechende Einsatzleitung bestimmen. 9 Rapportwesen Alle Auftragnehmer müssen spezielle Vorkommnisse laufend dem Einsatzleiter melden. Der Einsatzleiter entscheidet über die notwendigen Massnahmen und leitet diese ein. Alle Auftragnehmer reichen täglich nach ihrem Einsatz die Einsatzrapporte dem Einsatzleiter ein. Der Einsatzleiter erstellt die Zusammenfassung und gibt die ausgefüllten Rapporte auf der Gemeindeverwaltung dem Bauverwalter zur Überprüfung ab. 10 Stellvertretung und Pikettdienst Alle Auftragnehmer organisieren Ihre Stellvertretungen und Pikettdienste eigenständig. Sie informieren den Einsatzleiter mindestens 2 Wochen im Voraus über Änderungen in der Stellvertretungs- und Pikettorganisation. 11 Zurückschneiden der Sträucher und Bäume, Avis an Eigentümer Ein Inserat wird über die Verwaltung (Baukommission) zu gegebener Zeit organisiert. Das Zurückschneiden der Sträucher und Bäume ist Sache des Grundeigentümers. Damit der Winter- dienst reibungslos ausgeführt werden kann, muss der Mitarbeiter Werkhof bei Feststellung die Grundeigentümer, welche diese Bestimmungen missachten, mündlich oder mit Merkzettel zum Sträucher- oder Baum- schnitt auffordern. Falls dieser Aufforderung innert 14 Tagen nicht nachgekommen wird, sind die Schneidearbeiten gegen Verrechnung einem Gärtner oder einer geeigneten Fachstelle in Auftrag zu geben. Einwohnergemeinde Kappel Seite 9 von 20

10 12 Materialien Sämtliche erforderlichen Materialien für den Winterdienst werden, ausser den Auftragnehmern, den Mitarbeitenden Werkhof wie folgt durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt oder nach Bedarf bei Unternehmen beschafft: a) 2 grosse Fahrzeuge mit Schneepflug und wegabhängigem Streugerät (Strassen). b) 1 kleines Fahrzeug mit Schneepflug und wegabhängigem Streugerät (Trottoir und Fusswege). c) Salz d) Splitt 13 Schlussbestimmungen 13.1 Änderungen Das Winterdienstkonzept kann, durch den Gemeinderat jederzeit angepasst werden Aufhebung der bisherigen Bestimmungen Mit dem Inkrafttreten dieses Winterdienstkonzeptes werden alle widersprechenden und bereits bestehenden Bestimmungen im Bereich des Winterdienstes aufgehoben Inkrafttreten Dieses Winterdienstkonzept tritt auf den Beginn der Winterperiode 2014 /2015 am in Kraft. Genehmigt durch den Gemeinderat der Einwohnergemeinde Kappel, am 2. Juli 2014 Namens des Gemeinderates Kappel, 11. Dezember 2014 Gemeindepräsident Verwaltungsleiter Rainer Schmidlin Hans Peter Wiedmer Einwohnergemeinde Kappel Seite 10 von 20

11 A. Einsatzplan: Fahrzeug 1 Einwohnergemeinde Kappel Seite 11 von 20

12 B. Einsatzplan: Fahrzeug 2 Einwohnergemeinde Kappel Seite 12 von 20

13 C. Einsatzplan: Trottoir und Fusswege Einwohnergemeinde Kappel Seite 13 von 20

14 D. Einsatzplan: Kappel Hydranten Einwohnergemeinde Kappel Seite 14 von 20

15 E. Einsatzplan: Kappel Splitt-Kästen und Schneepfosten Einwohnergemeinde Kappel Seite 15 von 20

16 F. Alarmierung Leitstelle Leiter Werke Wetter Kontrollfahrt, Meteo Schweiz, Internet, etc. Umliegende Gemeinden Einsatzleiter Leiter Werke Securitas Einsatzentscheid Aufgebot gemäss Konzept und Pikettliste Chauffeur A Chauffeur A Chauffeur Rückmeldung Rückmeldung Rückmeldung Rapport Rapport ausgefüllt ausgefüllt abgeben füllt abgeben Einwohnergemeinde Kappel Seite 16 von 20

17 G. Rapportwesen Winterdienst Rapport Winter 2014 / 2015 Einsatzrapport Chauffeur Name Chauffeur Datum Einsyatzleiter Aufgebot erhalten um Einsatzart Schneeräumung Salzen / Solespritzen kombiniert Schneeabfuhr Einsatzgebiet/Route Einsatzbeginn um Einsatzende um Fahrzeug Materialverbrauch Salz t Sole L Splitt m 3 Einwohnergemeinde Kappel Seite 17 von 20

18 Bemerkungen: Ort: Datum: Visum:... Einwohnergemeinde Kappel Seite 18 von 20

19 H. Merkblatt Amt für Umwelt (Kanton Solothurn) Einwohnergemeinde Kappel Seite 19 von 20

20 Einwohnergemeinde Kappel Seite 20 von 20

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