CME-Akkreditierung: Raster für die Bewertung von Präsenz- (in der Provinz Bozen und im Ausland) und E-Learning (Fernkurse)
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- Irmgard Berger
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1 Autonome Provinz Bozen Landeskommission für die ständige Weiterbildung Art. 49 des Landesgesetzes vom 05. März 2001 Nr. 7 CME-Akkreditierung: Raster für die Bewertung von Präsenz- (in der Provinz Bozen und im Ausland) und E-Learning (Fernkurse) PRÄMISSEN Es ist festzustellen, ob der Inhalt in Hinblick auf die Zielgruppe und die Art der Veranstaltung angemessen, bzw. passend ist, andernfalls wird das Ansuchen von der Bewertung ausgeschlossen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben dem Besuch von fachspezifischen, auch der Besuch von anderen Kursen wie z.b. zu Aspekten der Kommunikation, Management / Führung, Personal-, Organisations- und Qualitätsentwicklung, Didaktik für jede Berufsgruppe bzw. für die Bediensteten als angemessen einzustufen ist. Die Erhebung des fachspezifischen Bildungsbedarfs (durch das zuständige Landesamt im Sinne des Art. 3 des Landesgesetzes vom 15. Nov Nr. 14, oder zumindest durch Absprache mit der Zielgruppe) ist als Grundlage für ein qualifiziertes und zielgruppengerechtes Weiterbildungsangebot zu werten. Effektive Dauer des Weiterbildungsangebots: es ist zu Überprüfen, ob die erklärte Dauer mit den Angaben im Programm übereinstimmt. Es ist nicht möglich, die vom Veranstalter erklärte Stundenanzahl zu erhöhen. Weiters ist zu überprüfen, ob die Gesamtsumme der Stunden effektiv von einer einzigen Person besucht werden können. Stunden von Parallelveranstaltungen sind nicht kumulierbar. Die Bildungsinitiative ist nicht, sollte die Kommission weniger als 5 Punkte für das Programm und für das Curriculum der Referentinnen und Referenten zuteilen (siehe Punkte 12 und 13 des Rasters) (ist ab gültig). Bei der Berechnung der ECM- Kredits, werden außer der hier angegeben Richtlinien, auch bestimmte Parameter von Zeit und Anzahl der Teilnehmerinnen angewendet. Nr. Kategorien für die Akkreditierung durch die Kommission Ergebnis Hinweise 1 Qualifikation des Veranstalters: Weiterbildung als institutionelle Aufgabe Erfahrung in der Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen Vermittlung der Lerninhalte ausschließlich auf Grundlage wissenschaftlich / fachlicher Erkenntnisse und Kriterien und ohne Gewinnabsicht a) b) nicht a) Den Kammern und Verbänden sanitärer Berufe, öffentlichen Körperschaften, die im Gesundheits- und Sozialwesen aktiv sind und Gewerkschaften sind die institutionelle Aufgabe der Weiterbildung und die erforderliche Erfahrung für die Durchführung von Veranstaltungen für ihre Zielgruppen zuerkannt. Kriterien für die Akkreditierung sind in Ausarbeitung b) Pharmabetriebe, Baufirmen, Beauftragte oder Verantwortliche für die Vermarktung von medizinischen oder medizinisch-diagnostischen Mitteln, Herstellungs- oder Verteilungsbetriebe von Diätprodukten oder Kindernahrung oder Produktionsbetriebe von Homöopathika werden aus Gründen der Unvereinbarkeit als Initiator von Weiterbildungsveranstaltungen für sanitäre Berufe ausgeschlossen. 1
2 2 Interessenkonflikt aufgrund der Finanzierungsquellen? Eigenfinanzierung % Fremdfinanzierung: Einschreibegebühren % Nicht kommerzielle Sponsoren % (Beitrag des Landes od. anderer Körperschaft) Kommerzielle Sponsoren % (Ausstellung von Geräten, Stand einer Pharmafirma) 3 Kontrolle / Nachweis der vorgeschriebenen Teilnahme (90% der vom Programm vorgegebenen Zeit) Präsenzveranstaltungen: Unterschrift am Eingang und am Ausgang Von den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern unterschriebener Bewertungsbogen über die Veranstaltung mit Unterschrift am Eingang Elektronisches Überwachungssystem Anderes Fernkurse: Rückverfolgbarkeit der Zugriffe Rückverfolgbarkeit der Lerntätigkeit und der bei jedem Zugriff absolvierten Einheiten Angabe der besuchten Seiten Zeit, die bei jeder einzelnen Seite verbracht wird Zeit, die für die Durchführung der Tests benötigt wird Verschiedene statistische Erfassungen der verwendeten Werkzeuge und Lehrmittel Menge und Qualität der von den Teilnehmern herunter geladenen Unterlegen nicht nicht Es ist zu beurteilen, ob ein Interessenkonflikt aufgrund der angegebenen Finanzierungsquellen gegeben ist. Die/ der Verantwortliche erklärt, dass die Bildungsinitiative Fortbildungszwecken dient und/ oder wissenschaftliche Zielsetzungen ohne Gewinnabsichten verfolgt. Weiters muss sie bzw. er erklären, ob sie / er Beziehungen mit pharmazeutischen oder anderen gewinnorientierten Unternehmen, die im sanitären Bereich tätig sind, unterhält. a) Das System der angewandten Präsenzkontrolle ist in Hinblick auf die Art der Veranstaltung und in Hinblick auf die Zahl der zugelassenen Teilnehmer zu bewerten. b) Bei fehlender Präsenzkontrolle ist die Veranstaltung nicht Für die im Ausland besuchten Kurse wird die vorgeschriebene Präsenz mit Eigenerklärung des Antragstellers bestätigt. 4 Evaluation der Veranstaltung durch die Teilnehmenden nicht Erklärt der Veranstalter, die Evaluation der Veranstaltung durch die Teilnehmenden nicht durchzuführen, ist die Veranstaltung nicht. 2
3 Für Kurse, die im Ausland besucht werden ist die Evaluation nicht verpflichtend. 5 Lernerfolgskontrolle nicht Unterbleibt die Überprüfung des Lernerfolgs ist die Veranstaltung nicht. Für Kurse, die im Ausland besucht werden ist die Lernerfolgskontrolle nicht verpflichtend. Kategorien für die Bewertung durch die Kommission Punkte Hinweise 5.1 Lernerfolgskontrolle Präsenzveranstaltungen: Fernkurse: mittels Fragebogen Online-Fragebogen mittels mündlicher Prüfung mündliche Prüfung mit anwesendem Prüfer mittels praktischer Prüfung praktische Prüfung mit anwesendem Prüfer mittels schriftlicher Prüfung schriftliche Prüfung mit anwesendem Prüfer Rückverfolgbarkeit des absolvierten Lernprozesses 3 7 Die eingesetzten Instrumente zur Lernerfolgskontrolle sind auf ihre Angemessenheit in Bezug auf die Art des Weiterbildungsangebots und die dabei vermittelten Lerninhalte zu bewerten 6 Art der Präsenzveranstaltung: a. PASSIVE Bildungsinitiativen b. INTERAKTIVE Bildungsinitiativen a) 1-7 b) 8-14 a) Kongress Konferenz Vortrag Runder Tisch Symposium Vorlesung b) Seminar (interaktiv), 3
4 Supervision Coaching Workshop klinische, juristische und andere Fallbesprechung praktischer Kurs mit direkter Beteiligung aller Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer an praktischen und / oder technischen Übungen Art des Fernkurses: Es ist festzustellen, ob das Verhältnis zwischen Dozentinnen und Dozenten bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Bezug auf die Art der Bildungsinitiative angemessen ist; andernfalls fällt die Bildungsinitiative unter Punkt a). a. PASSIVE Bildungsinitiativen b. c. INTERAKTIVE Bildungsinitiativen a) 1 7 b) 8-14 a) b) Verzögerte Ausstrahlung einer Präsenzveranstaltung: Audiokonferenz (nur Tonempfang) Videokonferenz (nur Empfang) Online-Kurs Online-Weiterbildung mit virtuellem Kursraum (zeitweilige Synchronie, kooperative Interaktion unter den Teilnehmern und Anwesenheit eines Tutors): Audiokonferenz (mit Tutor) Videokonferenz (interaktiv) 7 Übersetzungsdienst 0 oder 1 Ja= 1 Nein=0 Die Gewährleistung der Übersetzung wird prämiert. (Die beiden Landessprachen deutsch und italienisch werden nicht als Fremdsprache gewertet) 8 Wird didaktisches Material zur Verfügung gestellt? 0 oder 8 0 Punkte wenn nein 8 Punkte wenn ja 9 Entspricht das Thema den Bildungszielen 0 oder 2 oder 4 0 Punkte Thema entspricht weder Bildungszielen des Staates noch des Landes 4
5 a) des Staates b) des Landes 10 Qualifikation und Kompetenz der/des Verantwortlichen des Weiterbildungsprogramms 2 Punkte Thema entspricht Bildungszielen des Staates 4 Punkte Thema entspricht Bildungszielen des Landes (Punkte für nationale und Bildungsziele des Landes sind nicht kumulierbar). 0-3 Anhand des gelieferten Curriculums sind die fachliche/ pädagogische Ausbildung und Erfahrung in der Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen zu bewerten. 11 Interessenkonflikt einzelner Referentinnen/ Referenten? nicht 12 PROGRAMM/ Inhalte des Weiterbildungsangebots nicht 0-16 Wird von Seiten der Referentinnen/ Referenten ein Interessenskonflikt erklärt, haben die Bewerterinnen oder Bewerter aufgrund der Programminhalte zu entscheiden, ob die Veranstaltung akkreditiert werden kann, oder nicht. Es ist festzustellen, ob der Inhalt in Hinblick auf die Zielgruppe und die Art der Veranstaltung angemessen, bzw. passend ist, andernfalls wird das Ansuchen von der Bewertung ausgeschlossen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben dem Besuch von fachspezifischen, auch der Besuch von anderen Kursen wie z.b. zu Aspekten der Kommunikation, Management / Führung, Personal - Organisations - Qualitätsentwicklung, Didaktik für jede Berufsgruppe bzw. für die Bediensteten als angemessen zu bewerten ist. Für die Anzahl der zugeteilten Punkte ist die fachliche Relevanz / Stimmigkeit der Inhalte in Bezug auf das Thema des Kurses und die Zielgruppe ausschlaggebend. 13 Qualifikation/ Kompetenz der Referentinnen und Referenten 1-5 Die Qualifikation ist aufgrund des vorgelegten Curriculums zu bewerten. Die Kompetenz ergibt sich aus der Beziehung zwischen fachlich / didaktischer Erfahrung (s. Curriculum) mit den im Programm vorgesehenen Inhalten / Themen. Für die Akkreditierung von Präsenzveranstaltungen erforderliche Unterlagen Ausführliches Programm 5
6 Curriculum vitae (max. 2 Seiten) und aktuelle Dienstadresse der Referentinnen/ Referenten Unterzeichnete Erklärung über das Nicht-Vorhandensein einer Unvereinbarkeit Für die Akkreditierung von Fernkursen erforderliche Unterlagen Ausführliches Programm (Demo, Beschreibung der Kursinhalte usw.) Ausführliches Programm der evt. gekoppelten Präsenzveranstaltung Curriculum vitae (max. 2 Seiten) und aktuelle Dienstadresse der Autorinnen oder Autoren der Bildungsveranstaltung Unterzeichnete Erklärung über das Nicht-Vorliegen einer Unvereinbarkeit für die Veranstalterin oder den Veranstalter Wird die Akkreditierung der evt. gekoppelten Präsenzveranstaltung beantragt, so ist das Formular für Präsenzveranstaltungen zu benutzen. Akkreditierung der Referentinnen/ Referenten: Die Landeskommission hat beschlossen, dass Referentinnen/ Referenten für jedes Referat (auch unter 1 Stunde, wie z.b. bei Kongressen) 2 Punkte pro Stunde, bzw. für das Referat wenn es weniger als eine Stunde dauert, erhalten. Wenn die Referentinnen oder Referenten auch als Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer ansuchen, erhalten sie 1 Credit pro Stunde als Referentinnen/ Referenten, sowie die für die Veranstaltung vergebenen Punkte, die ihrem Berufsbild entsprechen. Die Anfrage ist durch den Initiator der Veranstaltung an die zuständige Berufskammer, den zuständigen Verband bzw. an das Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals (für jene Berufsgruppen, die von keiner Berufskammer und verband vertreten sind) zu richten, welche die entsprechende Bewertung vornehmen. Bei der Anfrage ist es wichtig, genau anzugeben, ob nur als Referentin/ Referent oder als Referentin/ Referent und Teilnehmerin/ Teilnehmer um die Punkte angesucht wird. Die Punkte für Referententätigkeit dürfen 50% des Jahressolls nicht überschreiten. Sämtliche Computerkurse werden per Stunde mit 1 Credit bewertet (Empfehlung der Kommission) Kurse zum Brandschutz (gemäß Gesetz Nr. 626 und folgende Abänderungen) werden ebenfalls per Stunde mit 1 Credit bewertet (Empfehlung der Kommission). 6
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