Actuate Software-Lizenz- und Dienstleistungsvertrag

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1 Actuate Software-Lizenz- und Dienstleistungsvertrag HINWEIS: Indem Sie von der Actuate Corporation, deren Tochter- oder Partnergesellschaften ( Actuate ) entwickelte oder zur Verfügung gestellte Softwareprodukte ( Software ) oder Dienstleistungen bestellen, annehmen, installieren, kopieren, hochladen, herunterladen oder verwenden, erklären Sie, dass Sie, im Falle, dass Sie die Software nicht persönlich installieren, hochladen, herunterladen oder verwenden, rechtmäßig autorisiert sind, die juristische Person zu vertreten, die die Software bestellt oder zu deren Nutzen Sie die Software oder Dienstleistungen installieren, hochladen, herunterladen oder verwenden (als Einzelbenutzer oder als Stellvertreter der Unternehmens-Endbenutzer ); erklären Sie, dass der Unternehmens-Endbenutzer die in den zugehörigen Preisangeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und anderer Dokumentation, die mit dem Erwerb der Software bzw. der Dienstleistungen in Beziehung steht, angegebene juristische Person ist; erklären Sie sich einverstanden, dass Sie die Bedingungen dieses Software-Lizenz- und Dienstleistungsvertrags ( SLV ) nicht verletzen werden; erklären Sie, dass Sie rechtmäßig autorisiert sind, um eine rechtsverbindliche Abmachung basierend auf den Bedingungen dieses SLV zwischen Actuate und dem Unternehmens-Endbenutzer zu treffen. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses SLV nicht einverstanden sind, gewährt Ihnen Actuate keine Lizenzen für die Software; die Verwendung der Software in Ermangelung einer Lizenz stellt eine Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum von Actuate dar. In diesem Fall dürfen Sie die Software weder installieren noch kopieren, hochladen, herunterladen oder anderweitig verwenden und müssen das vollständige Software-Paket einschließlich aller CDs und des gedruckten Begleitmaterials innerhalb von dreißig (30) Tagen an Actuate zurückgeben, um den Preis von Actuate oder von der Firma, von der Sie die Software erhalten haben, zurückerstattet zu bekommen; andernfalls sind Sie verpflichtet, an Actuate den Kaufpreis für die Software zu zahlen. Für den Fall, dass Sie die Software heruntergeladen haben, müssen Sie Actuate entsprechend innerhalb der angegebenen Frist schriftlich von der Deinstallation der Software in Kenntnis setzen. Falls Sie diese Rückgabe- und Benachrichtigungsanforderungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Software nicht erfüllen, ist der Unternehmens-Endbenutzer zu keiner Rückerstattung des Kaufpreises berechtigt und ist weiterhin nicht befugt, die Software ohne vorherige Annahme dieses SLV zu verwenden. Im weiteren Verlauf dieses SLV wird auf den Unternehmens-Endbenutzer als Sie verwiesen. 1. ENDBENUTZERLIZENZ. 1.1 Softwarelizenzerteilung. Nach Ihrer Annahme, der ordnungsgemäßen Zahlung der Lizenzgebühren und unter den Bedingungen dieses SLV erteilt Actuate Ihnen hiermit eine einfache, nicht ausschließliche, nicht weiter lizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz, eine (1) Kopie der Software auf einem (1) Computer zu installieren, darauf zuzugreifen und die betreffende Kopie für interne Geschäftszwecke in den Arbeitsspeicher des autorisierten Computers zu laden, auszuführen und zu verwenden, es sei denn, entweder Actuate oder ein Verteiler mit Actuates Ermächtigung haben Sie ausdrücklich und schriftlich darauf hingewiesen (z. B. in einer Bestellung über die Actuate-Website, einer Rechnung oder einer Lizenzschlüsseldokumentation), dass ein oder mehrere der Parameter in den Abschnitten 1 bis 19 dieses Anhangs 1 dieses SLV auf die von Ihnen erworbene Software zutreffen. Der Computer, auf dem die Software installiert wird, darf (a) nicht in einer Weise an ein Netzwerk angeschlossen sein, dass die Benutzer anderer Computer Zugriff auf die Software erhalten, oder (b) keine Leistungskapazität haben, die diejenige eines einzelnen Kerns (falls zutreffend) eines einzelnen Prozessors auf einem einzelnen Computer (Pentium I von Intel oder gleichwertig) überschreitet. Die Lizenzerteilung an Sie unterliegt allen Beschränkungen gemäß Abschnitt 1 des vorliegenden Dokuments. 1.2 Softwarelizenz-Parameter in Anhang 1. Falls zutreffend wird der Umfang der Lizenz, die Ihnen von Actuate erteilt wird, durch die in Anhang 1 aufgeführten Lizenzparameter weitergehend definiert und beschränkt. Sollten Sie irgendwelche Zweifel bezüglich der Anwendbarkeit von Lizenzparametern haben, müssen Sie sich unverzüglich mit Actuate in Verbindung setzen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Beweislast Ihnen obliegt: Jede Verwendung der Software, die die Ihnen erteilte Lizenz überschreitet, stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen SLV und eine Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum von Actuate dar. 15. November 2007

2 1.3 Lizenzen für Updates und Informationen. Wenn Actuate Updates der Software bereitstellt, unterliegen diese Elemente allen Lizenzbeschränkungen, die auch für die Software gelten, auf die sich die Updates und geänderten Versionen beziehen. Falls Actuate Informationen oder sonstige Elemente zur Verfügung stellt, die in keinem direkten Bezug zu einem bestimmten Element der Software stehen, wie etwa im Schulungszusammenhang, können Sie solche Elemente, soweit in angemessener Weise für den beabsichtigten Gebrauch erforderlich, intern verwenden und kopieren. 1.4 CPU-Hinweis und Aufrüstungsanforderungen. Vor der ersten Installation der Software müssen Sie Actuate gemäß dem unter angegebenen Verfahren schriftlich über Standort, Marke, Modellbezeichnung und Modellnummer des Servers und die Anzahl, den Typ und die Geschwindigkeit der CPUs eines jede Servers in Kenntnis setzen, auf dem Komponenten der Software installiert werden sollen, sowie etwaige sonstige Informationen bereitstellen, die Actuate, sofern angemessen, anfordert ( Identifizierungsdaten ). Dies gilt nicht für Views- und Track-Software von Actuate. Nach erfolgter Installation müssen Sie eine schriftliche Einwilligung von Actuate einholen, bevor Sie die Software von einem Server oder einer CPU auf einen anderen Server oder eine andere CPU verschieben, da die jeweilige Verschiebung oder Übertragung u. U. der Entrichtung einer von Actuate nach eigenem Ermessen festzulegenden CPU-Upgrade-Übertragungslizenzgebühr unterliegt. Ihr Antrag auf diese Bewilligung muss gemäß dem unter angegebenen Verfahren gestellt werden und die Identifizierungsdaten des Servers oder der CPU enthalten, von dem/die bzw. auf den/die die Software verschoben werden soll. Actuate ist berechtigt, Softwarelizenzschlüssel zurückzuhalten, falls Actuate nicht zu bestätigen in der Lage ist, dass die Software in einer autorisierten Weise verwendet wird. Falls Actuate seine Bewilligung erteilt, dürfen Sie die Software auf den neuen Server bzw. der neuen CPU installieren, vorausgesetzt, dass Sie die Software innerhalb von fünf (5) Tagen nach erfolgreicher Neuinstallation von dem alten Server bzw. der alten CPU löschen. Die Software kann Node Locked sein. Node-Locked-Software verwendet einen eindeutigen Lizenzschlüssel, mit dem die Software auf einer bestimmten Hardwareinstanz aktiviert werden kann, d. h. die Identifizierungsdaten für den Hardware-Node werden von Actuate in einen bestimmten Lizenzschlüssel eingebettet. Dieser Lizenzschlüssel wird dann anhand der Identifizierungsdaten des Hardware-Nodes überprüft, bevor die Funktionen der Software aktiviert werden können. Um Node-Locked-Software zu aktivieren, müssen Sie Actuate die Identifizierungsdaten Ihrer Hardware-Nodes zur Verfügung stellen, indem Sie das Dienstprogramm ausführen, das im Lieferumfang der Node-Locked-Software enthalten ist, und die entsprechenden Anweisungen ausführen. Actuate sendet Ihnen zu der betreffenden Kombination aus Hardware und Software einen Node-Lock-Schlüssel. 1.5 Gebietsbeschränkungen. Sie dürfen die Software nicht außerhalb des Landes, in das die Software ursprünglich geliefert wurde, installieren, hochladen, herunterladen, abrufen oder anderweitig verwenden. 1.6 Sicherungskopien. Nachdem Sie eine Kopie der Software entsprechend diesem SLV installiert haben, dürfen Sie die Originalkopie (als Downloaddatei oder die CD) zu Archivierungs- und Sicherungszwecken behalten. Falls irgendwelche zwingenden, keine Verzichterklärung zulassenden Gesetze in einem Land Ihnen gestatten, eine oder mehrere Sicherungskopien für den Neustart in Notfällen zu erstellen, dürfen Sie von diesem Recht Gebrauch machen, doch abgesehen von besagten zwingenden, keine Verzichterklärung zulassenden Rechten erklären Sie sich einverstanden, keine zusätzlichen Kopien der Software oder der zugehörigen Dokumentation zu erstellen. Sie verpflichten sich, sämtliche Sicherungskopien getrennt von allen aktiv genutzten Computerprogrammen oder - Dokumentationen aufzubewahren und diese Kopien nur dann zu installieren, wenn Sie tatsächlich zum Neustarten nach einem Notfall benötigt werden. 1.7 Weitere Beschränkungen. Sie dürfen die Software oder Derivate der Software nicht vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen oder anderweitig verbreiten. Sie dürfen keinem Dritten Zugriff auf die Software gewähren; hiervon ist ausgenommen, dass Sie Kunden gestatten dürfen, Inhalte basierend auf Ihren internen Datenbanken in der von Ihnen, an Ihrem Standort und unter Ihrer Kontrolle gehosteten Software zu erstellen. (Wenn Sie beispielsweise ein Finanzdienstleistungsunternehmen sind und die erforderlichen Lizenzen erworben haben, dürfen Sie Ihren Kunden gestatten, Berichte zum Status ihrer Konten mit Ihnen über eine Webbrowser- Schnittstelle auszuführen; Sie dürfen jedoch nicht den Besitz an Kopien von Teilen der Software auf Ihre Kunden übertragen oder ihnen gestatten, Berichte auf den eigenen Datenbanken des Kunden auszuführen.) Sie dürfen sich nicht an Host-Anwendungen oder Service-Büroaktivitäten beteiligen, bei denen Sie die Software ausführen, um Inhalte mithilfe von Datenbanken zu erstellen, die im Eigentum Ihrer direkten oder indirekten Kunden stehen oder die diese Ihnen anderweitig zur Verfügung stellen. Sie dürfen nicht den Quellcode der Software verändern, adaptieren, übersetzen, rückentwickeln, dekompilieren oder in anderer Weise versuchen, ihn abzuleiten oder zu manipulieren, es sei denn, dies ist im Rahmen zwingender, keine Verzichtserklärung zulassender Gesetze gestattet; ferner dürfen Sie dies nur, nachdem Sie Actuate dreißig (30) Tage zuvor schriftlich gemäß dem unter festgelegten Verfahren davon in Kenntnis gesetzt haben, dass Sie beabsichtigen, über den ausdrücklichen Lizenzumfang dieses SLV hinauszugehen, sodass Actuate die Gelegenheit erhält, Ihnen nach eigenem Ermessen Informationen zur Verfügung zu stellen, durch die eine Rückentwicklung oder andere Aktivitäten erleichtert würden. 2

3 1.8 Laufzeit. Die in diesem SLV gewährte Lizenz bleibt solange gültig, bis sie entsprechend diesem SLV gekündigt wird, es sei denn, Sie wurden von einer kürzeren Laufzeit in Kenntnis gesetzt oder es ist eine Subskriptionslizenz aktiv, in welchem Falle die Lizenz bis zum Ende der Subskriptionslaufzeit gilt, für die Sie die betreffenden Subskriptionslizenzgebühren entrichtet haben. Bei Bewertungslizenzen endet die im Rahmen des vorliegenden SLV gewährte Lizenz mit Ablauf der Bewertungslaufzeit, die Actuate bietet, bzw. sechs (6) Monate nach der ersten Lieferung, ja nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist. 2. EIGENTUM; GEHEIMHALTUNG. 3. SUPPORT. 2.1 Alle Rechte vorbehalten. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig in Abschnitt 1 (Endbenutzerlizenz) angegeben, behält Actuate jegliche Rechtstitel, Eigentumsrechte und alle weiteren Rechte und Anteile an der Software. Actuate verkauft die Software oder irgendwelche Kopien davon nicht, sondern gewährt lediglich beschränkte Lizenzen gemäß den Bedingungen in diesem Dokument. 2.2 Firmeneigene Informationen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass, außer dem Open-Source-Code, die Software und der gesamte Computer-Code (in Objekt- und Quellform), Erfindungen, Algorithmen, Know-how und Informationen, die in der Software enthalten sind oder durch sie verkörpert werden, und alle anderen geschäftlichen, technischen und finanziellen Informationen, die Sie von Actuate erhalten, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht (im Weiteren als firmeneigene Informationen bezeichnet), vertrauliches Eigentum von Actuate sind. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass Erkenntnisse, Analyse-Ergebnisse, Schlussfolgerungen, Meinungen, Empfehlungen, Ideen, Verfahren, Know-how, Entwürfe, Programme, Verbesserungen, Software und sonstige technischen oder geschäftlichen Informationen von Actuate, die Ihnen in welcher Form auch immer im Verlauf der Unternehmensberatung, Schulung, Wartung oder anderer Dienste, die mit der Software oder den Geschäften von Actuate in Beziehung stehen, von Actuate mitgeteilt oder gegeben werden, firmeneigene Informationen von Actuate darstellen. 2.3 Geheimhaltung. Sie erklären sich damit einverstanden, die firmeneigenen Informationen an einem sicheren Ort aufzubewahren und den Zugang zu den Informationen sowie ihre Verwendung zu beschränken, um zu verhindern, dass die firmeneigenen Informationen unautorisierten Personen bekannt werden. Des Weiteren erklären Sie sich damit einverstanden, Ihr Personal zu verpflichten, die firmeneigenen Informationen vertraulich zu halten und nur in der ausdrücklich in diesem SLV gestatteten Weise zu verwenden. Die in Abschnitt 2.3 angegebenen Verpflichtungen gelten nicht für irgendwelche firmeneigenen Informationen, die (a) momentan zugänglich sind oder der Öffentlichkeit ohne eine Verletzung dieses SLV bekannt gemacht werden; (b) rechtsmäßig von einem Dritten oder Dritten ohne die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung erworben wurden; (c) Ihnen unabhängig und ohne Verwendung von vertraulichen Informationen bzw. ohne Verletzung dieses SLV bekannt sind oder von Ihnen entwickelt wurden, wie von Ihnen dokumentiert und nachweislich belegt werden kann; oder (d) aufgrund einer gültigen Anordnung eines Gerichts offen gelegt werden müssen, vorausgesetzt, Sie haben Actuate eine zeitlich zumutbare, schriftliche Vorankündigung dieser Notwendigkeit gegeben und Sie arbeiten mit Actuate zusammen, um eine Beschränkung und die vertrauliche Behandlung dieser Offenlegung zu erbitten. 2.4 Vertragsverletzung. Sie erklären sich einverstanden, dass jede Verwendung oder Preisgabe firmeneigener Informationen, sofern nicht unter den Bedingungen dieses SLV erlaubt, einen wesentlichen Verstoß gegen diesen SLV darstellt, sämtliche von Actuate gewährten Lizenzen beendet und Actuate berechtigt, zusätzlich zu jeglichen anderen unter diesem SLV zur Verfügung stehenden Rechten und Rechtsmitteln die staatliche Hilfe einer Verfügung vor dem Gesetz oder im Billigkeitsrecht zu beantragen, da jede Preisgabe, die diesen SLV verletzt, irreparable Schäden verursachen kann, die nicht allein durch finanzielle Wiedergutmachung kompensiert werden können. Informationen zur Support-Richtlinie finden Sie in Anhang 1 unter Abschnitt 19. Die Support-Richtlinie gilt für Support- Dienstleistungen, die von Actuate für die meisten seiner Produkte bereitgestellt werden, und kann von Zeit zu Zeit geändert werden. Falls Sie nicht mit Änderungen der Support-Bedingungen von Actuate einverstanden sind, kann Actuate, nach eigenem Ermessen, (a) Ihnen anbieten, den Support zu kündigen und Ihnen, sofern Sie das Angebot von Actuate, den Support zu kündigen, annehmen, anteilsmäßig etwaige im Voraus gezahlten Dienstleistungsgebühren für den nicht in Anspruch genommenen Teil der zu dem betreffenden Zeitpunkt noch verbleibenden Support-Laufzeit zurückzahlen oder (b) im Rahmen der vorherigen Version der Support- Bedingungen fortfahren, die Support-Dienstleistungen zu erbringen. Weder Actuate noch seine autorisierten Verteiler sind verpflichtet, Support-Dienstleistungen anzubieten, sofern dies nicht vertraglich für eine festlegte Laufzeit, welche im Falle einer Beendigung dieses SLV unmittelbar endet, schriftlich festgelegt wurde. Ungeachtet des Vorstehenden kann Actuate Bewertungslizenzen unterstützen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. 3

4 4. BESCHRÄNKUNG, GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS. 4.1 Beschränkte Garantie für das Software-Medium. Actuate garantiert, dass das Medium, auf dem Actuate die Software liefert, bei normaler Verwendung für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Lieferung der Software frei von Material- und Verarbeitungsschäden ist, und dass das Medium, auf dem Actuate die Software liefert, nach Actuates Wahl repariert oder ersetzt wird, wenn das besagte defekte Medium innerhalb des besagten Zeitraums von neunzig (90) Tagen an Actuate zurückgegeben wird. DIES IST IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES ANRECHT BEI DEFEKTEN DES MEDIUMS, AUF DEM DIE SOFTWARE GELIEFERT WIRD. 4.2 Beschränkte Softwaregewährleistung. Actuate leistet Gewähr dafür, dass die Software entsprechend der zugehörigen Dokumentation für neunzig (90) Tage ab Lieferung (bzw. während der ersten Subskriptionslaufzeit für Subskriptionssoftware) einwandfrei funktioniert. Dies setzt jedoch eine zweckkonforme Verwendung der Software im Einklang mit der Benutzerdokumentation von Actuate voraus. Actuate übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software allen Anforderungen des Lizenznehmers entspricht oder durchgehend und fehlerfrei ausgeführt werden kann. Actuates gänzliche Haftung und Ihre ausschliessliche Abhilfe unter dieser beschränkten SoftwaregeWÄHRLEISTUNG besteht darin, entweder (i) alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen zur Korrektur von Dokumentationsabweichungen der Software zu unternehmen, sofern diese innerhalb der Gewährleistungszeit von 90 (neunzig) Tagen auftreten und reproduzierbar sind, oder (ii) die von der Dokumentation abweichende Software zu ersetzen. Sollte Actuate außerstande sein, der Gewährleistungsverpflichtung unter Punkt 4.2 nachzukommen, nachdem die unter (i) und (ii) aufgeführten Abhilfen versucht wurden, sind Sie berechtigt, die Software zurückzugeben, und Actuate wird sämtliche Gebühren, die Sie direkt an Actuate für die Software gezahlt haben, zurückerstatten, wobei jedoch Subskriptionsgebühren nur anteilsmäßig für den Teil der ersten Subskriptionsperiode zurückerstattet werden, während derer die Software nicht nutzbar war und nachdem sie zurückgegeben wurde. Die Gewährleistungshaftung tritt nur ein, wenn Actuate umgehend nach Entdeckung der Dokumentationsabweichung von dieser schriftlich innerhalb der Gewährleistungsfrist in Kenntnis gesetzt wird. Darüber hinaus haftet Actuate nur für den Fall, dass bei der Überprüfung der Software tatsächlich eine solche Dokumentationsabweichung vorliegt und dass (i) die Software nicht modifiziert oder fahrlässig verwendet wurde, (ii) keine Fehlfunktion der Computer oder des Elektrizitätsnetzes vorlag oder (iii) die Software nicht in Zuwiderhandlung zur Software-Dokumentation verwendet, angepasst oder installiert wurde. Wenn Sie die Software von einem Dritten erworben haben, z. B. von einem Verteiler oder OEM, stellt Actuate zwar die oben genannten Abhilfen bereit; in diesem Fall können Ihnen jedoch keine Gebühren zurückerstattet werden. Sie müssen sich diesbezüglich an das Unternehmen wenden, von dem Sie die Software erworben haben, und dieses ist abhängig von dem Vertrag, den Sie mit dieser Firma eingegangen sind, verpflichtet oder auch nicht, Ihnen den Kaufpreis zurückzuerstatten. 4.3 Beschränkte Dienstleistungsgewährleistung. Actuate leistet Gewähr dafür, dass das Unternehmen unter Vorbehalt der Ausnahmen unter wo Sie einen Support-Vertrag mit Actuate abgeschlossen haben, Support-Dienstleistungen in professioneller und fachmännischer Weise erbringen wird. Sollte Actuate den in dem vorhergehenden Satz dargelegten Anforderungen im Wesentlichen nicht genügen, haben Sie einen ausführlichen schriftlichen Antrag auf eine Heilung dieser Mängel an Actuate zu stellen, und falls Actuate gravierende Fehler innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt Ihres ausführlichen schriftlichen Antrags auf Heilung nicht behoben hat, sind Sie berechtigt, die Supportkomponente dieses SLV innerhalb von dreißig (Tagen) ab dem Datum, an dem Actuate Ihren Antrag auf Heilung der Mängel erhalten hat, zu kündigen. Actuate wird Ihnen nach einer derartigen Kündigung anteilsmäßig jegliche im Voraus gezahlten Dienstleistungsgebühren für die Zeit, nachdem Actuate Ihren ausführlichen schriftlichen Antrag auf Heilung der Mängel erhalten hat, zurückerstatten. DAS IN ABSCHNITT 4.3 GENANNTE RECHT AUF KÜNDIGUNG UND RÜCKERSTATTUNG IST IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL IN BEZUG AUF SUPPORTDIENSTE ODER UPDATES, INFORMATIONEN ODER ANDERE LEISTUNGEN, DIE IN VERBINDUNG MIT SUPPORTDIENSTEN BEREITGESTELLT WERDEN. 4.4 Verzichtserklärung. AUSSER DEM IN DEN ABSCHNITTEN 4.1 BIS 4.3 AUSDRÜCKLICH DARGELEGTEN ÜBERNIMMT ACTUATE KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN UND GIBT KEINE ERKLÄRUNGEN BEZÜGLICH DER SOFTWARE ODER DIENSTLEISTUNGEN AB, UND ES STEHEN IHNEN KEINE RECHTSMITTEL FÜR DEN FALL ZU, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE DIENSTLEISTUNGEN DEN IN DIESEM ABSCHNITT 4 GENANNTEN SPEZIFIKATIONEN ODER GEWÄHRLEISTUNGSSTANDARDS NICHT GENÜGEN. ACTUATE LEHNT ALLE IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND ERKLÄRUNGEN, EINSCHLIESSLICH U.A. DER GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE HANDELSÜBLICHE QUALITÄT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, AB. UNGEACHTET ETWAIGER GEGENTEILIGER AUSSAGEN IN DIESEM SLV ÜBERNIMMT ACTUATE KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, SEI ES IN MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER FORM IM HINBLICK AUF BEWERTUNGSLIZENZEN, WOBEI DIE SOFTWARE WIE VORLIEGEND UND AUSSCHLIEßLICH ZU BEWERTUNGSZWECKEN BEREITGESTELLT WIRD. 4

5 4.5 Haftungsbeschränkung. ACTUATE HAFTET NICHT FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, SCHÄDEN DURCH ENTGANGENEN GEWINN, DURCH DATENVERLUST ODER DURCH BEREITSTELLUNG VON ERSATZWAREN ODER -LEISTUNGEN, SELBST WENN ACTUATE VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE UND SELBST DANN, WENN ABHILFEMASSNAHMEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE AUS DIESEM SLV ENTSTEHENDE HAFTUNG VON ACTUATE DEN BETRAG, DEN SIE FÜR DIE SOFTWARE ODER DIE DIENSTE BEZAHLT HABEN BZW. NOCH ZU BEZAHLEN HABEN. DIESE BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DER RECHTSTHEORIE, UNTER DER SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GELTEND GEMACHT WERDEN, EINSCHLIESSLICH U. A. VERTRAG, STATUT ODER UNERLAUBTE HANDLUNG. SIE GELTEN JEDOCH NICHT, WENN UND INSOWEIT ACTUATE SCHÄDEN VORSÄTZLICH VERURSACHT ODER WENN UND INSOWEIT SCHADENSERSATZ UNTER DEM GELTENDEN ZWINGENDEN RECHT NICHT BESCHRÄNKT WERDEN KANN. Im Zusammenhang mit Bewertungssoftware haftet ACTUATE NICHT FÜR direkte, BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, SCHÄDEN DURCH ENTGANGENEN GEWINN, DURCH DATENVERLUST ODER DURCH BEREITSTELLUNG VON ERSATZWAREN ODER -LEISTUNGEN, SELBST WENN ACTUATE VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE UND SELBST DANN, WENN ABHILFEMASSNAHMEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN. 4.6 Softwarekomponenten Dritter. Die Software kann Komponenten Dritter enthalten, die in den jeweiligen Dateien als solche gekennzeichnet sind ( Softwarekomponenten Dritter ). Bei Komponenten Dritter kann es sich um Open-Source-Produkte handeln. Sie erklären sich damit einverstanden, zugunsten von Actuate und den unabhängigen Entwicklern von oder Beteiligten an den Komponenten Dritter, dass mit Bezug auf Komponenten Dritter (a) Ihre Verwendung derselben gänzlich auf Ihr eigenes Risiko erfolgt und Sie auf jegliche Rechte oder Rechtsmittel verzichten, (b) KOMPONENTEN VON DRITTEN AUF DER GRUNDLAGE WIE VORLIEGEND UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN GELIEFERT WERDEN, einschließlich u. a. impliziter Gewährleistungen bezüglich der handelsüblichen Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck, Titel oder Nichtverletzung der Rechte Dritter, und (c) weder Actuate noch eine andere Person oder Körperschaft schadensersatzpflichtig für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden oder entgangene Gewinne sind. Weitere Informationen und die geltenden Lizenzbedingungen mit Bezug auf Komponenten Dritter sowie Informationen darüber, wie Sie verfügbaren Quellcode erhalten können, sind in den Dateien für die betreffenden Komponenten Dritter enthalten. 5. RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM HAFTUNGSFREISTELLUNG. 5.1 Entschädigung. Ausgenommen des unter Dargelegten wird Actuate Sie auf eigene Kosten gegen jegliche Ansprüche oder Klagen, die von einem Dritten gegen Sie erhoben werden, verteidigen oder diese, nach eigenem Ermessen, schlichten und Sie und Ihre leitenden Angestellten, Geschäftsführer und Mitarbeiter für alle Schadensersatzansprüche und Kosten entschädigen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die infolge eines solchen Anspruchs oder einer solchen Klage oder durch Actuates Schlichtung derselben entstehen oder gegen Sie erhoben werden, wenn und insoweit der Anspruch oder die Klage auf einer tatsächlichen Verletzung der Patente, Urheberrechte, Handelsgeheimnisse oder Marken der unabhängigen klagenden Partei durch Ihre Verwendung der von Actuate bereitgestellten Software oder Dienstleistungen entsprechend dieses SLV basiert. Actuate wird von der vorgenannten Verpflichtung freigestellt, es sei denn, (i) Sie benachrichtigen Actuate unverzüglich schriftlich von einem solchen Anspruch oder einer solchen Klage oder der Möglichkeit hierzu, (ii) Sie übertragen Actuate die alleinige Kontrolle und Befugnis hinsichtlich der Verteidigung gegen den betreffenden Anspruch oder die betreffende Klage oder ihrer Beilegung und (iii) Sie stellen Actuate die ordnungsgemäßen und vollständigen Informationen und Hilfestellungen zur Beilegung des betreffenden Anspruchs oder der betreffenden Klage und/oder der Verteidigung gegen dieselben zur Verfügung. 5.2 Recht auf Ersatz. Ohne hierdurch Abschnitt 5.1 dieses Vertrags einzuschränken, kann Actuate nach alleinigem Ermessen und auf eigene Kosten für den Fall, dass eine gerichtliche Anordnung erlassen wird bzw. nach Actuates alleinigem Ermessen wahrscheinlich ist, durch welche die Verwendung der Software oder Dienstleistungen durch Sie, wie hierin vorgesehen, untersagt wird, entweder: (i) für Sie das Recht zur Verwendung der verletzenden Software oder Dienstleistungen, wie hierin vorgesehen, erwerben; (ii) die verletzenden Elemente durch nicht verletzende und funktionell gleichwertige Funktionen ersetzen; (iii) die verletzenden Elemente so abändern, dass sie nicht länger verletzend sind; oder, wenn die Möglichkeiten (i), (ii) oder (iii) unter kommerziell angemessenen Bedingungen nicht verfügbar sind, (iv) die Rückgabe der verletzenden Elemente akzeptieren und Ihnen (a) für dauernde Lizenzen den aktuellen Wert der für diese Software gezahlten Lizenzgebühren, wie über eine Laufzeit von achtundvierzig (48) Monaten amortisiert, oder (b) für Subskriptionslizenzen oder -dienstleistungen die im Voraus gezahlten Gebühren anteilsmäßig für den ungenutzten Teil der Subskriptions- oder Supportlaufzeit erstatten. Ausgenommen wie oben angegeben, haftet Actuate nicht für Kosten oder Ausgaben, die ohne vorherige schriftliche Autorisierung entstanden sind. 5

6 5.3 Ausnahmen. Ungeachtet der vorstehenden Abschnitte 5.1 und 5.2 haftet Actuate nicht für Verletzungsforderungen, die entstehen aus (i) der Kombination der Software oder Dienstleistungsprodukten mit anderen, nicht von Actuate bereitgestellten Produkten, (ii) jeglichen Modifikationen der Software oder Dienstleistungsprodukten, es sei denn, die Modifikationen wurden von Actuate vorgenommen, (iii) jeder Verwendung der Software, die nicht in Übereinstimmung mit der Benutzerdokumentation von Actuate erfolgt, oder (iv) Komponenten Dritter. 5.4 Beschränkung. DIESER ABSCHNITT 5 LEGT DIE GESAMTE HAFTBARKEIT UND SÄMTLICHE VERPFLICHTUNGEN VON ACTUATE UND IHRE ALLEINIGEN RECHTSMITTEL HINSICHTLICH ALLER TATSÄCHLICHEN ODER ANGEBLICHEN VERLETZUNGEN DER RECHTE DRITTER DURCH DIE VON ACTUATE BEREITGESTELLTE SOFTWARE ODER DIENSLEISTUNGEN DAR. 6. BEENDIGUNG. 6.1 Beendigung aus wichtigem Grund. Beide Parteien können diesen SLV beenden, wenn die andere Partei einen rechtserheblichen Verstoß gegen diesen SLV begeht und ein solcher Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt eines ausführlichen schriftlichen Antrags auf Heilung behoben wird. Keine Partei darf diesen SLV ausgenommen unter den hierin ausdrücklich genannten Gründen beenden; beide Parteien können jedoch vor Ablauf der Subskriptions- und Supportlaufzeit in Form einer schriftlichen Kündigung eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ablehnen. Im Zusammenhang mit Bewertungslizenzen kann Actuate diesen SLV nach eigenem Ermessen drei (3) Tage nach schriftlicher Bekanntgabe Ihnen gegenüber beenden, und der SLV endet im Falle der betreffenden Software mit Ablauf der Bewertungslaufzeit, die Actuate bietet, oder sechs (6) Monate nach der ersten Lieferung an Sie, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist. 6.2 Verpflichtungen bei Beendigung. Bei Beendigung oder Ablauf dieses SLV müssen Sie die gesamte Software und alle firmeneigenen Informationen in Ihrem Besitz unverzüglich zerstören oder an Actuate zurückgeben und auf Actuates Ersuchen die Einhaltung dieser Bedingung in einem von einem autorisierten Vertreter unterzeichneten Schreiben bescheinigen. Actuate ist nicht verpflichtet, Zahlungen zurückzuerstatten; ausgenommen hiervon sind die in den Abschnitten 4 und 5 dieses SLV ausdrücklich genannten Zahlungen. 6.3 Folgen der Beendigung. Die folgenden Klauseln behalten auch nach Beendigung dieses Rechtsverhältnisses ihre Wirksamkeit: 2, 4.4, 4.5, 4.6, 5 bis 8, und Zeitplan ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. 7.1 Rechtswahl; Schiedsgerichtsbarkeit. Dieser SLV und jede Streitigkeit, der bzw. die aus oder in Verbindung mit diesem SLV, der Software oder etwaigen von Actuate geleisteten Diensten entsteht ( Streitigkeit ) unterliegt kalifornischem Recht. Das UN-Abkommen über Verträge über den internationalen Verkauf von Waren findet keine Anwendung. Falls Sie in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind, unterliegen Sie der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis der Gerichte im County San Mateo, Kalifornien, USA, und alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis dieser Gerichte. Andernfalls sind alle Streitigkeiten durch ein endgültiges und verbindliches Schiedsgerichtsverfahren vor drei (3) Schiedsrichtern beizulegen, und zwar gemäß den Regeln und unter der Schirmherrschaft der Internationalen Handelskammer in Paris. Die Schiedsrichter sind befugt, die durch das Schiedsgerichtsverfahren zu regelnden Angelegenheiten festzulegen und ausgleichenden Schadensersatz zuzuerkennen; sie sind jedoch nicht befugt, Schadensersatz mit Strafwirkung oder verschärften Schadensersatz zuzuerkennen. Auf Anforderung einer der Parteien sind die Schiedsrichter verpflichtet, ein schriftliches Urteil zu erstellen, in dem die Fakten und rechtlichen Grundlagen erklärt werden, auf denen ihr Urteil basiert. Das Schiedsgerichtsverfahren ist in englischer Sprache zu führen und hat in San Francisco, Kalifornien, USA oder an einem anderen Ort stattzufinden, über den sich die drei Schiedsrichter einstimmig einigen. Als einzige Ausnahme aus den vorstehenden Vereinbarungen zur ausschließlichen Gerichtsbarkeit und Schlichtung kann jede der Partei nach eigenem Ermessen vor jedem zuständigen Gericht um vorläufigen einstweiligen oder dauerhaften Rechtsschutz ersuchen. 7.2 Einverständniserklärung. Dieser SLV und jegliche von Actuate herausgegebenen Schreiben, die ausdrücklich darin integriert sind (einschließlich u. a. der Spezifikation von Actuate in Bezug auf die zutreffenden Lizenzparameter und die juristische Person, die zur Verwendung der Software und Dienstleistungen berechtigt ist) stellen die gesamte Vereinbarung und das ausschließliche Einverständnis zwischen den Parteien dar und setzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen und Einverständniserklärungen zum Gegenstand dieses SLV außer Kraft. Actuate akzeptiert keine zusätzlichen Bedingungen, die Sie auf Auftragsbestätigungen oder anderweitig vermerkt haben, und lehnt diese ausdrücklich ab. Falls Sie einen separaten Click-Through- Vertrag, der Ihnen eingeschränktere Rechte als der vorliegende SLV verleiht (beispielsweise ein Click-Through- Vertrag zur Bewertung der Software) oder einen schriftlichen Vertrag betreffend ein bestimmtes Softwareelement oder Dienstleistungen mit Actuate abgeschlossen haben, den beide Parteien handschriftlich unterzeichnet haben, setzt der betreffende Vertrag den vorliegenden SLV hinsichtlich des betreffenden Softwareelements oder der betreffenden Dienstleistungen außer Kraft. 6

7 7.3 Keine Änderungen oder Verzichtserklärungen. Dieser SLV kann ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis von Actuate, welches Actuate per oder auf elektronischem Weg (z. B. in Verbindung mit einer Online-Supportverlängerung für neue oder geänderte Supportlaufzeiten) geben kann, nicht geändert werden. Konkludente Änderungen des Vertrags sind nicht vorgesehen. Eine fehlende verzögerte oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Möglichkeit oder eines Privilegs im Rahmen dieses Vertrags durch Actuate gilt nicht als Verzichterklärung. 7.4 Keine Übertragung. Dieser SLV und jegliche Rechte oder Verpflichtungen aus diesem SLV können nicht übertragen werden. Jedwede Übertragung durch Sie, sei es kraft Gesetzes, durch eine Änderung in der Geschäftsleitung oder in anderer Weise, ist null und nichtig. Actuate kann Leistungen sowie Rechte und Verpflichtungen im Rahmen dieses SLV abtreten und delegieren: (i) an ein verbundenes Unternehmen oder (ii) im Falle einer Fusion, einer Übernahme oder eines Verkaufs aller oder eines wesentlichen Teils der Vermögensgegenstände von Actuate oder eines Geschäftsbereichs von Actuate. 7.5 Trennbarkeit. Wenn und insoweit eine Bedingung dieses SLV unter dem anwendbaren Recht für ungültig oder undurchsetzbar erklärt wird, soll diese Bedingung so nahe wie möglich an der ursprünglichen Absicht ausgelegt werden; die übrigen Bedingungen bleiben ungeachtet dessen in Kraft. 7.6 Einhaltung der Vertragsbedingungen. Sie sind verpflichtet, alle derzeit gültigen Gesetze und Regelungen der USA und des Landes, in dem Sie die Softwarelieferung erhalten, einschließlich u. a. der Exportgesetze, einhalten; ferner sind Sie verpflichtet, Actuate Schadensersatz für alle Kosten und Verluste zu leisten, die aus Ihrer Nichteinhaltung entstehen oder damit in Verbindung stehen. 7.7 Überprüfung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Actuate oder von Actuate beauftragte Dritte eine Überprüfung Ihrer Bücher, Aufzeichnungen und Computersysteme vornehmen, um sicherzustellen, dass Sie die Software und Dienstleistungen entsprechend den Lizenzbedingungen verwenden und dass Sie u. a. nur die im Rahmen des vorliegenden Vertrags lizenzierte Software verwenden; die Überprüfung schließt u. a. auch eine Überprüfung der Anzahl der CPUs, Server, namentlich genannten Benutzer, namentlich genannten Entwickler und virtuellen Benutzer ein, die auf die Software zugreifen oder diese anderweitig nutzen. Sie erklären Sie damit einverstanden, die erforderlichen Datensätze aufzubewahren, sodass Actuate in der Lage ist, die im vorliegenden Abschnitt erwähnte Überprüfung durchzuführen. Falls Sie die Vertragsbedingungen nicht einhalten, müssen Sie zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Actuate möglicherweise zur Verfügung stehen, umgehend die Kosten der Prüfung und für die Lizenzen bezahlen, die für Ihre tatsächliche Verwendung benötigt werden, und zwar basierend auf dem jeweils höheren Listenpreis von Actuate (ohne Nachlässe), der entweder (a) als Sie die Software ursprünglich erworben haben, oder (b) zu dem Zeitpunkt, als Ihre Nichteinhaltung aufgedeckt wurde, galt. 7.8 Werbung. Sie sind damit einverstanden, dass Actuate Sie öffentlich als Actuate-Kunden bezeichnet. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Actuate unter anderem Ihren Namen und Angaben zur Ihrer Verwendung bzw. Ihrer beabsichtigten Verwendung der Software in Pressemitteilungen, auf Websites und anderem Marketingmaterial von Actuate verwenden kann und dass Actuate zur Veröffentlichung solchen Materials nicht Ihre vorherige Zustimmung einholen muss. 7.9 Rechte der amerikanischen Regierung. Die Software einschließlich der zugehörigen Dokumentation, wird mit beschränkten Rechten zur Verfügung gestellt. Die Verwendung, Duplizierung oder Preisgabe durch die Verwaltung der USA unterliegt den Beschränkungen in diesem SLV und den anwendbaren Bestimmungen in Unterabschnitt (c)(1)(ii) des Dokuments Rights in Technical Data and Computer Software, Klausel DFARS , oder in den Unterabschnitten (c)(1) und (2) des Dokuments Commercial Computer Software Restricted Rights in 48 CFR Hersteller ist Actuate Corporation, 2207 Bridgepointe Parkway, San Mateo, California Schriftliche Form. Jegliche Mitteilungen oder andere Kommunikationen unter oder in Verbindung mit diesem SLV gelten als unwirksam, falls die folgenden formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind: (a) Actuate kann Ihnen Mitteilungen in einem beliebigen elektronischen oder physikalischen Format zukommen lassen; und (b) Sie können Mitteilungen gemäß dem unter dargelegten Verfahren an Actuate senden Geltende Sprache. Die englische Version dieses SLV ist rechtsverbindlich und im Falle von Widersprüchen zu einer übersetzten Version, die lediglich zu dem Zweck zur Verfügung gestellt wurde, um Ihnen den Inhalt verständlich zu machen, maßgebend. 7

8 8. SPEZIELLE BEDINGUNGEN FÜR DIREKTKUNDEN. Falls Sie die Software oder Dienstleistungen von einer anderen Partei als Actuate erworben haben, ist dieser Abschnitt nicht auf Sie zutreffend. Falls Sie die Software oder Dienstleistungen direkt von Actuate erworben haben, ist dieser Abschnitt auf Sie zutreffend. 8.1 Lieferung und Zahlung. Die Auslieferung der Software erfolgt entweder (a) elektronisch oder (b) physikalisch FOB Versandort für Lieferungen an Zielorte in den USA oder FCA Versandort für Lieferungen an andere Zielorte. Mit Lieferung der Software wird Ihnen diese von Actuate in Rechnung gestellt. Die Zahlung hat innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Erhalt zu erfolgen. Kosten werden nicht erstattet, soweit nicht ausdrücklich andere Regelungen in diesem Vertrag vorliegen. Für überfällige Beträge werden Verzugszinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) oder dem unter dem anwendbaren Recht zulässigen Höchstbetrag, je nachdem welches der niedrigere Betrag ist, erhoben. Sie sind verpflichtet, Actuate für sämtliche Einziehungskosten, einschließlich u. a. angemessener Anwaltsgebühren, zu entschädigen. 8.2 Besteuerung. Sie sind verpflichtet, alle anfallenden Zölle, Verkaufs-, Nutzungs- und Gewerbesteuern, Umsatzsteuern und alle weiteren Abgaben im Zusammenhang mit dem Lizenzerwerb für die Software oder Dienstleistungen zu tragen. Ausgenommen hiervon ist die von Actuate in den USA zu entrichtende Einkommenssteuer. Soweit Actuate rechtlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen, werden diese dem Lizenznehmer in Rechnung gestellt, es sei denn, der Lizenznehmer kann Actuate einschlägige Steuerbefreiungsunterlagen der zuständigen Behörden vorlegen. Sie sind verpflichtet, Actuate von allen Nachforderungen auf Grund von Steueroder sonstigen Abgabenzahlungen freizustellen. 8

9 Anhang 1 zum Actuate-SLV SOFTWARELIZENZPARAMETER 1. LIZENZ FÜR EINGESCHRÄNKTE NUTZUNG. Wenn Sie die Software von einem Dritten erworben haben und die Software in eine Drittanbieter-Softwareanwendung eingebettet oder mit ihr gebündelt war, dürfen Sie die Software nur in Verbindung und gleichzeitig mit der Drittanbietersoftware verwenden, in die die Software eingebettet bzw. mit der sie gebündelt war, und auch dann nur auf ein und demselben autorisierten Computer und ausschließlich mit den von der Drittanbietersoftware generierten Daten. Sie dürfen die Software nicht als selbstständiges Programm, auf einem anderen Computer oder mit Software oder Daten, die nicht in die Drittanbieter-Softwareanwendung integriert sind oder von ihr generiert wurden, verwenden. 2. BEWERTUNGSSOFTWARELIZENZ. Falls Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzt, dass Sie eine Bewertungssoftwarelizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: Bewertungslizenzen sind CPU-Lizenzen, Benannter Benutzer-Lizenzen oder Entwickler-Lizenzen etc., die am Ende der Bewertungslaufzeit erlöschen. Bewertungslizenzen dürfen nur für interne Bewertungszwecke verwendet werden und unterliegen den Bedingungen des Bewertungsvertrags zwischen Ihnen und Actuate. 3. SERVERLIZENZ. Im Sinne des vorliegenden SLV wird ein Server als Computer definiert, auf dem Serversoftware ausgeführt werden kann. Jedes Blade und jede Hardware-Partition gelten als separater Server, für den eine separate Server-Softwarelizenz benötigt wird. Falls Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzt, dass Sie eine Serverlizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten, können Sie die auf einer (1) CPU auf einem (1) Server installierte Serversoftware uneingeschränkt nutzen, es sei denn, Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate gibt schriftlich eine größere Zahl an. 4. LIZENZ FÜR NAMENTLICH GENANNTEN BENUTZER. Wenn Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass Sie eine Lizenz für namentlich genannte Benutzer für ein bestimmtes Element der Software erhalten, oder ein derartiges Schreiben eine maximale Anzahl von Benutzern angibt, gelten die folgenden Lizenzbedingungen für Sie zusätzlich zu allen anderen Bedingungen des SLV: 4.1 Definition von Namentlich Genannter Benutzer. Unter einem namentlich genannten Benutzer wird eine Einzelperson verstanden, die auf Software zugreift. Im Sinne dieses SLV bezieht sich zugreifen (1.) auf das Ausführen der bzw. Zugreifen auf die Software, (2.) auf das Empfangen und Anzeigen von Berichten oder anderen Inhalten, die von der Software ( Inhalt ) generiert wurden, (3.) auf das Empfangen und Anzeigen von Inhalt, der von der Software per generiert oder verteilt wird; (4.) auf das Empfangen und Anzeigen von Inhalt in gedruckter Form auf geplanter oder regelmäßiger Basis (z. B. monatlicher Finanzbericht) und (5.) auf Produkte zum Nachverfolgen und Anzeigen durch Verwenden der Software zum Eingeben von Daten oder zum Durchführen und Speichern von Änderungen. Software für namentlich genannte Benutzer wird dem jeweiligen namentlich genannten Benutzer, der Softwarekomponente und dem Softwaresystem zugeordnet. (Ein Softwaresystem ist ein einzelner Stand-Alone- Server oder eine Cluster-Gruppe von Servers mit installierter Software). Somit muss jeder einzelne namentlich genannte Benutzer eine separate Lizenz für einen namentlich genannten Benutzer für jede Softwarekomponente auf jedem Softwaresystem haben, auf das er Zugriff nimmt, das er verwendet oder von dem er Inhalte empfängt. Wenn der Lizenznehmer die optionale Actuate-Lizenz für zusätzliches Volumen oder für das Online-Archiv verwendet, wird für jeden zusätzlichen Enzyklopädieband (d. h. für jede Anwendung), auf die eine natürliche Person Zugriff nimmt, oder die sie verwendet, eine separate Lizenz für einen namentlich genannten Benutzer benötigt. 9

10 4.2 Zugriff durch namentlich genannte Benutzer. Es ist Ihnen untersagt, Einzelpersonen Zugang zu der Software zu gewähren, es sei denn, Sie haben der betreffenden Einzelperson eine Lizenz für einen namentlich genannten Benutzer zugeordnet und diese Zuordnung gemäß Abschnitt 4,1 des vorliegenden Anhangs 1 dokumentiert. Sie dürfen Lizenzen für namentlich genannte Benutzer keine Funktionen oder gemeinsame Positionen zuweisen. Falls Sie eine Lizenz für einen namentlich genannten Benutzer einem bestimmten Mitarbeiter oder einem unabhängigen Vertragspartner zugewiesen haben, der anschließend Ihr Unternehmen verlässt oder in eine Position wechselt, in der diese Person die Software nicht länger benötigt, können Sie die Lizenz für einen namentlich genannten Benutzer einem anderen namentlich genannten Benutzer zuweisen, vorausgesetzt, der zuvor zugewiesene namentlich genannte Benutzer hat keinen Zugriff mehr auf die Software und Sie weisen Lizenzen für namentlich genannte Benutzer nicht öfter als einmal pro Quartal neu zu. 4.3 Maximale Anzahl namentlich genannter Benutzer. Die Anzahl namentlich genannter Benutzer ist eins (1), ausgenommen Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate hat schriftlich eine höhere Anzahl festgelegt. 5. SOFTWARE FÜR EINEN VOM UNTERNEHMEN BENANNTEN BENUTZER. Falls Actuate oder ein von Actuate bevollmächtigter Händler Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzt, dass Sie eine Lizenz für einen vom Unternehmen benannten Benutzer im Zusammenhang mit einem bestimmten Softwareelement erhalten, erfolgt die Lizenzierung der betreffenden Software in derselben Weise wie auch im Falle der Software für den benannten Benutzer; jede Lizenz für einen vom Unternehmen benannten Benutzer kann jedoch auf so vielen Server-Systemen verwendet werden, wie ordnungsgemäße Lizenzen vorhanden sind. Neben der Bereitstellung der nach Abschnitt 1.4 verlangten Informationen muss der Lizenznehmer Folgendes tun: (i) Angeben, wie viele Einzelpersonen die Software des vom Unternehmen namentlich benannten Benutzers verwenden, und (ii) jeden Computer benennen, den die betreffenden Einzelpersonen einsetzen. 6. PLATTFORMLIZENZ. Zum Zwecke dieses SLV ist CPU (sofern zutreffend) als einzelner Kern eines einzelnen Prozessors auf einem (1) Computer definiert. Falls Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzt, dass Sie eine Plattformlizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: Plattform-Lizenzsoftware darf nur wie folgt verwendet werden: (i) auf der angegebenen Anzahl von CPUs und (ii) von der angegebenen Anzahl namentlich genannter Benutzer. Die Verwendung von im Rahmen einer Plattformlizenz lizenzierter Software unterliegt ferner den Bedingungen, die auf Lizenzen für namentlich genannte Benutzer Anwendung finden. Jede CPU in der Reporting-Server-Umgebung (einschließlich u. a. Remote-Cluster-Nodes), die so konfiguriert ist, dass sie die Plattformlizenz ausgeführt oder startet, benötigt ihre eigene Lizenz (ganz gleich, ob die CPU in einer Produktionsumgebung läuft oder nicht). Sie müssen die Software so konfigurieren, dass maximal so viele CPUs, wie lizenziert sind, auf die Software zugreifen können. Die lizenzierte Anzahl von CPUs und namentlich genannten Benutzern ist eins (1), es sei denn, Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate legt schriftlich eine höhere Anzahl fest. 7. LIZENZ FÜR NAMENTLICH GENANNTEN ENTWICKLER. Wenn Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass Sie eine Lizenz für einen namentlich genannten Entwickler für ein bestimmtes Element der Software erhalten, oder in einem derartigen Schreiben eine maximale Anzahl von Entwicklern angegeben ist, gelten die folgenden Lizenzbedingungen für Sie zusätzlich zu allen anderen Bedingungen des SLV: 10

11 Auf Grund jeder Lizenz für einen namentlich genannten Entwickler ist es einer (1) Einzelperson gestattet, einen (1) Computer, auf dem die entsprechende Software installiert ist, ausschließlich zu Entwicklungszwecken zu nutzen. Der Lizenznehmer darf Lizenzen für namentlich genannte Entwickler nicht Funktionen oder gemeinsamen Positionen zuweisen. Wenn der Lizenznehmer die Lizenz für einen namentlich genannten Entwickler einer Einzelperson zugewiesen hat, die daraufhin das Unternehmen des Lizenznehmers verlässt oder in eine Position wechselt, in der die betreffende Person die Software nicht mehr nutzt, kann der Lizenznehmer die Lizenz für einen namentlich genannten Entwickler einem anderen namentlich genannten Entwickler zuweisen, vorausgesetzt, der namentlich genannte Entwickler, dem die Lizenz zuvor zugewiesen war, nutzt die Software nicht mehr und hat keinen Zugriff mehr darauf. Neben der Bereitstellung der nach Abschnitt 1.4 verlangten Informationen muss der Lizenznehmer Folgendes tun: (1) die Anzahl der Einzelpersonen, die die Software des namentlich genannten Entwicklers nutzen, angeben und (ii) jeden Computer benennen, den die betreffende Einzelperson für die Entwicklung einsetzt. Eine Entwickler-Lizenz ohne ausdrückliche namentliche Nennung unterliegt den Bedingungen der Einfachen Lizenz, außer dass diese nur für interne Entwicklungsprozesse und nicht für Produktionsprozesse verwendet werden darf. Entwicklung bedeutet die Verwendung der Software für Setup, Design und Implementierung von Berichten, Arbeitsblättern und sonstigen Inhalten in einer Entwicklungsumgebung für einen einzelnen Benutzer. Die für die Entwicklung lizenzierte Software darf nicht für sonstige Aktivitäten wie z. B. für Lasttests, Failover oder zur Produktion verwendet werden. Produktion bedeutet die Verwendung der Software zur Unterstützung von Live-Geschäftsvorgängen. 8. CPU-BASIERTE LIZENZIERUNG. Zum Zwecke dieses SLV ist CPU (sofern zutreffend) als einzelner Kern eines einzelnen Prozessors auf einem einzelnen Computer definiert. Wenn Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass Sie eine CPU-Lizenz für ein bestimmtes Element der Software erhalten, oder ein derartiges Schreiben eine maximale Anzahl von Kopien oder CPUs angibt, gelten die folgenden Lizenzbedingungen für Sie zusätzlich zu allen anderen Bedingungen des SLV: Sie müssen die Software so konfigurieren, dass maximal so viele CPUs, wie lizenziert sind, auf die Software zugreifen können. Die lizenzierte Anzahl von CPUs ist eins (1), es sei denn, Actuate oder ein Verteiler mit Actuates Ermächtigung legt schriftlich eine höhere Anzahl fest. Jede CPU in der Reporting-Server-Umgebung, einschließlich u. a. entfernter Cluster-Knoten, die zur Ausführung von Actuate-Serverprodukten konfiguriert sind, muss durch eine separate Lizenz lizenziert sein. 9. WEBSERVER-BASIERTE LIZENZIERUNG. Im Sinne des vorliegenden SLV ist ein Webserver ein Computer oder ein Computerprogramm, der/das für die Entgegennahme von HTTP-Anforderungen von Clientanwendungen zuständig ist (z. B., ein Webbrowser auf einem Computer oder Telefon) und diesen HTTP-Antworten und optionale Dateninhalte bereitstellt, normalerweise Webseiten wie HTML-Dokumente und verknüpfte Objekte (Bilder, etc.). Falls Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzt, dass Sie eine Webserverlizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: Sie müssen die Software so konfigurieren, dass ein (1) namentlich genannter Benutzer auf einen einzigen Webserver zugreifen kann. Der Zugriff auf jeden weiteren Webserver erfordert eine separate Webserverlizenz, ausgenommen Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate hat schriftlich eine höhere Anzahl festgelegt. 10. REPOSITORY-BESCHRÄNKTE LIZENZIERUNG. Im Sinne des vorliegenden SLV ist ein Repository eine festgelegte Sammlung von Datensätzen oder Informationen, die auf einem Computer in systematischer (d. h., strukturierter) Weise gespeichert ist, sodass die Software diese während ihres Betriebs abfragen kann. Falls Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzt, dass Sie eine Repositorybeschränkte Lizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: Sie müssen die Software so konfigurieren, dass Sie Daten nur in ein Repository speichern und Berichte nur aus Daten dieses einen Repositorys erstellen können. 11

12 11. LIZENZIERUNG FÜR NAMENTLICH BENANNTE BUSINESS-DESIGNER. Falls Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzt, dass Sie eine Lizenz für namentlich benannte Business-Designer für ein bestimmtes Softwareelement erhalten, gelten für die Software dieselben Bedingungen wie für Software für namentlich genannte Benutzer. Jede einzelne Lizenz für namentlich benannte Business-Designer erlaubt Ihnen außerdem die Erstellung neuer Berichte und Visualisierungen. 12. SCHREIBGESCHÜTZTE LIZENZIERUNG. Falls Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzt, dass Sie eine Schreibgeschützte Lizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: Sie erlauben einer (1) Einzelperson die Verwendung der Software für den schreibgeschützten Zugriff. Im Sinne des vorliegenden SLV wird schreibgeschützt als das Recht verstanden, die Software zum reinen Empfangen von Inhalten ohne weitergehende Rechte zu verwenden. 13. TEST DURCH EINEN EINZELNEN BENUTZER. Falls Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzt, dass Sie eine Lizenz für einen Test durch einen einzelnen Benutzer für ein bestimmtes Softwareelement erhalten, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: Jede Softwarelizenz für einen Test durch einen einzelnen Benutzer gestattet es einer (1) Einzelperson zu überprüfen, ob die Entwicklungsarbeit den speziellen (für einen einzelnen Benutzer) funktionalen Anforderungen entspricht, die für ein Projekt definiert wurden, und ob neue oder veränderte Installationen Designs, Codes, benutzerdefinierte Anpassungen, Integrationen, etc. sich in den Umgebungen für einzelne Benutzer richtig verhalten. Zu den Aktivitäten im Zusammenhang mit Tests für einen einzelnen Benutzer gehören beispielsweise Funktionstests, Black-Box-Tests und White-Box-Tests. 14. TEST/STAGING DURCH MEHRERE BENUTZER. Falls Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzt, dass Sie eine Lizenz für einen Test und Staging durch mehrere Benutzer für ein bestimmtes Softwareelement erhalten, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: Jede Softwarelizenz für einen Test durch mehrere Benutzer gestattet es dem Lizenznehmer, eine (1) Kopie der auf einem (1) Computer installierten Software für Tests durch mehrere Benutzer zu verwenden, um zu überprüfen, dass die Softwareinstallationen sich in Umgebungen für mehrere Benutzer ordnungsgemäß verhalten; hierzu gehören u. U. echte Umgebungen für mehrere Benutzer oder simulierte Tests durch mehrere Benutzer. Jeder simulierte Benutzer in einer Umgebung für mehrere Benutzer benötigt eine separate Softwarelizenz für einen Test durch mehrere Benutzer. Beispiele für Test-/Staging-Aktivitäten durch mehrere Benutzer sind Benutzerakzeptanztests (UAT), Staging, Lasttests und Leistungstests. 15. SUBSKRIPTIONSLIZENZ. Wenn Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass Sie eine Subskriptionslizenz für ein bestimmtes Element der Software erhalten, oder ein derartiges Schreiben eine beschränkte Lizenzlaufzeit angibt, gelten die folgenden Lizenzbedingungen für Sie zusätzlich zu allen anderen Bedingungen dieses Anhangs 1: Subskriptionslizenzen sind Einfache Lizenzen, CPU-Lizenzen, Benannter Benutzer-Lizenzen oder Entwickler-Lizenzen, etc., die am Ende der Subskriptionslaufzeit erlöschen. Die Subskriptionslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate, es sei denn, Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate haben eine andere Laufzeit angegeben. 16. CLIENT-SOFTWARE-LIZENZ. Falls Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzt, dass Sie eine Client- Software-Lizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: Client-Software -Produkte von Actuate (z. B. e.report Designer Professional, e.spreadsheet Designer, etc.) werden nur zur Installation auf einem (1) Client-Rechner und zur Verwendung durch einen einzelnen Benutzer lizenziert. Client-Software-Produkte dürfen nicht verwendet werden, um Berichte oder Informationen an andere Personen zu übermitteln, es sei denn, die betreffende Einzelperson empfängt diese Berichte und/oder Informationen über einen entsprechend lizenzierten Server. Client-Software- Produkte von Actuate sind ausnahmslos nicht für eine Verwendung als Mehrbenutzerplattform zur Ausführung, Verteilung oder Speicherung von Berichten lizenziert. 12

13 17. LIZENZ FÜR DAS ERWEITERTE REPORTING-MODUL Falls Actuate oder ein Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzt, dass Sie eine Lizenz für das erweiterte Reporting-Modul für ein bestimmtes Softwareelement erhalten, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: Die Software für das Erweiterte Reporting-Modul unterliegt denselben Lizenzbedingungen wie Software für namentlich genannte Benutzer, mit dem Unterschied, dass eine Lizenz für das erweiterte Reporting-Modul ( ERM ) (unabhängig davon, ob ERM separat oder innerhalb des Datamart-Erstellungs-Moduls lizenziert wird) es einem namentlich genannten Benutzer gestattet, mit dem ERM erstellte Berichte innerhalb der folgenden Einschränkungen an eine unbegrenzte Zahl nicht lizenzierter Einzelpersonen zu verteilen. Die Berichte (1) müssen von einem für das ERM lizenzierten namentlich genannten Benutzer erstellt werden, (2) müssen ausschließlich aus Daten erzeugt werden, die in der Views Data Mart-Softwarekomponente enthalten sind, (3) müssen in Form eines statischen.pdf- oder Excel-Dokuments vorliegen, (4) müssen über einen indirekten Mechanismus und nicht über die Software verteilt werden (z. B. über einen Webserver) und (5) dürfen keine Daten enthalten, die für eine nicht lizenzierte Einzelperson oder Gruppe von Einzelpersonen spezifisch sind wie etwa eine Abrechung. 18. KONSISTENZ DES LIZENZMODELLS. Die Art der Lizenz (z. B. für einen namentlich genannten Benutzer, für einen vom Unternehmen namentlich genannten Benutzer oder Plattform, etc) für ein bestimmtes Projekt oder eine bestimmte Anmeldung muss im gesamten Mehrbenutzer-Test-/Staging- und Produktionsumfeld des Lizenznehmers im Zusammenhang mit solchen Projekten oder Anmeldungen konsistent sein. (Wenn der Lizenznehmer beispielsweise Plattform-basierte Softwarelizenzen für seine Lohn- und Gehaltskostenanwendung in der Produktion verwendet, muss auch die Staging-Software für die betreffende Lohn- und Gehaltskostenanwendung auf Plattform-Basis lizenziert sein.) 19. SUPPORT-RICHTLINIE. Support-Richtlinien für bestimmte Produkte sind unter aufgeführt und können von Zeit zu Zeit durch Actuate geändert werden. Bei Fragen schicken Sie uns bitte eine oder rufen uns an: Wenn Sie sich bezüglich der für Sie geltenden Lizenzparameter nicht sicher sind oder an der Aufrüstung auf ein anderes verfügbares Lizenzmodell interessiert sind, treten Sie bitte gemäß dem unter angegebenen Verfahren mit Actuate in Verbindung

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