Prospekt und Lehrplan für Gärtner/Gärtnerin EFZ für den Garten- und Landschaftsbau
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- Birgit Böhler
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1 Lehrlingsschule GSO Tel Prospekt und Lehrplan für Gärtner/Gärtnerin EFZ für den Garten- und Landschaftsbau 1. Lage Die Kantonale Gartenbauschule Oeschberg liegt zwischen Kirchberg und Herzogenbuchsee, an der Hauptstrasse Bern - Zürich. Sie ist von den Bahnstationen Burgdorf, Kirchberg und Wynigen mit dem Postauto oder über die Autobahn A1 (Ausfahrt Kriegstetten oder Kirchberg) erreichbar. 2. Das Ausbildungsangebot der Gartenbauschule Oeschberg - Lehrlingsschule für GärtnerIn EFZ: Basisausbildung. Dauer zwei Jahre und ein Jahr Betriebspraktikum Ausbildungsziel: Ausbildung zum qualifizierten Gärtner/zur qualifizierten Gärtnerin mit eidg. Fähigkeitszeugnis. Oeschberg-Gärtner und -Gärtnerinnen verfügen über breite allgemeingärtnerische Berufsgrundlagen und besitzen vertiefte Kenntnisse auf dem Berufszweig des Garten- und Landschaftsbaus. - Lehrlingsschule für GärtnerIn EBA: Basisausbildung. Dauer zwei Jahre Ausbildungsziel: Ausbildung zum Gärtner EBA/Gärtnerin EBA mit eidg. Berufsattest. - Lehrlingsschule für Floristen EFZ: Basisausbildung. Während 1 ½ Lehrjahren vermittelt die Gartenbauschule Oeschberg eine vielseitige praktische und schulische Ausbildung auf dem Gebiet der Floristik, Topfpflanzen-, Schnittblumenproduktion und Verkauf. Auf diesem soliden Fundament von breitem floristischem Grundwissen erfolgt in zwei Betriebspraktika eine fundierte Vertiefung. - Obergärtner: Erste Weiterbildungsstufe für den Gartenbau, modular aufgebaut als 1-Jährige Vollzeitschule oder berufsbegleitend. Ausbildungsziel: Obergärtner mit fundierten praktisch-organisatorischen Fähigkeiten. Vorbereitung auf die Berufsprüfung (Obergärtnerprüfung). - höhere Fachprüfung (HFP): Zweite Weiterbildungsstufe für den Gartenbau. Dauer zwei Semester. Ausbildungsziel: Bauführer/Produktionsleiter mit guten technischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. Vorbereitung auf die Meisterprüfung. - Technikerschule HF für den Garten- und Landschaftsbau: 4-Semestrige Vollzeitweiterbildung. Ausbildungsziel: Neuerstellung von Gartenanlagen aller Art, deren Umgestaltung und Pflege sowie Bau- und Pflegemassnahmen in der Landschaft. Der Techniker übernimmt als Generalist in einer Kaderfunktion betriebliche Führungs- und technische Koordinationsaufgaben. - Kurzfristige Kurse und Fachtagungen für Fachleute, Gärtnerlernende aus Betrieben und Hobbygärtner/innen. Q:\SEKRETAR\WINWORD\lsprosp.doc
2 3. Lehrlingsausbildung in Oeschberg An der 1920 gegründeten Gartenbauschule Oeschberg werden seit 1967 Gärtnerlernende ausgebildet. Jedes Jahr können 16 Lernende in Oeschberg eine vielseitige Gärtnerlehre beginnen. 2 Massgebend für die Ausbildung in Oeschberg sind das Bundesgesetz über die Berufsbildung, die Bildungsverordnung des BBT über die berufliche Grundbildung sowie der Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Gärtnerin/Gärtner. Träger der Lehrlingsschule und der beiden Weiterbildungsstufen ist die Erziehungsdirektion des Kantons Bern. 4. Ausbildungsform. Dauer der Lehrzeit Die Gärtnerlehre dauert 3 Jahre. Sie beginnt jeweils Mitte August. Während den ersten beiden Lehrjahren erfolgt die Ausbildung an der Gartenbauschule Oeschberg, im dritten Jahr in einem ausgewählten Erwerbsbetrieb. Diese Ausbildungsform hat sich bewährt, denn sie verbindet die Lern-Vorteile der Lehrlingsschule, wo man die praktischen Arbeiten vielseitig, branchenübergreifend instruiert und am gleichen Ort breite Berufskenntnisse integriert vermittelt, mit den Vorzügen des spezialisierten gärtnerischen Ausführungsbetriebes. So vielseitig ausgebildete Fachleute können sich wirtschaftlich bedingten Veränderungen im Beruf besser anpassen als einseitig orientierte Spezialisten. 5. Betriebspraktikum Zu Beginn des 2. Lehrjahres nimmt die Schulleitung mit den Eltern wegen dem Betriebspraktikum Kontakt auf. Alle Vereinbarungen über das 3. Lehrjahr werden in einem Zusatz zum Lehrvertrag schriftlich festgehalten. 6. Schulunterricht Der Unterricht in den berufskundlichen und allgemeinbildenden Fächern erfolgt durch Lehrkräfte der Gartenbauschule Oeschberg. Während des Praxisjahres sind die Lernenden vom Schulbesuch befreit. Im dritten Lehrjahr, jeweils vor den beiden Teilen des Qualifikationsverfahren, repetieren sie ihre Kenntnisse in einem Wochen-Kurs auf dem Oeschberg. 7. Ueberbetriebliche Kurse Grundlegende Tätigkeiten und im Beruf seltener ausgeübte praktische Arbeiten werden in speziellen überbetrieblichen Kursen instruiert. 8. Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten Die kombinierte Lehre an der Gartenbauschule Oeschberg und in einem Erwerbsbetrieb gilt als gute Voraussetzung für weiterführende Schulen wie die modulare Weiterbildung, die Technikerschule HF und die Fachhochschulen FH. Sie eröffnet zahlreiche Aufstiegsmöglichkeiten. 9. Vorbildung für die Lehrlingsschule
3 Neben Sekundar-/Bezirksschülern sind erfahrungsgemäss auch gute Primarschüler den Anforderungen einer Gärtnerlehre in Oeschberg gewachsen. Wer nach einer 9-jährigen Schulbildung die Aufnahmeprüfung besteht, wird aufgenommen. 3 Interessenten mit Lehrabschluss in einem andern Beruf oder mit Maturitätszeugnis können in der Regel eine auf zwei Jahre verkürzte Gärtnerlehre absolvieren, müssen jedoch vor der Aufnahmeprüfung ein mindestens halbjähriges Praktikum in einem Gartenbaubetrieb oder in einer Gärtnerei nachweisen. 10. Anmeldung Anmeldungen sind auf speziellem Anmeldeformular an die Direktion der Kantonalen Gartenbauschule Oeschberg, 3425 Koppigen zu richten. Anmeldeschluss ist jeweils der 31. Oktober. Gleichzeitig sind Fotokopien folgender Dokumente einzusenden: - Zeugnisse der drei letzten obligatorischen Schuljahre - evt. Zeugnisse weiterführender Schulen - Interessenten mit Lehrabschluss in einem andern Beruf: Fähigkeitszeugnis und Notenblatt der Lehrabschlussprüfung - evt. Arbeitszeugnisse - Passfoto 11. Aufnahmeprüfung Die Aufnahmeprüfung für Lernende findet jeweils Mitte November in Oeschberg statt. Das Prüfungsprogramm umfasst die beiden Fächer Deutsch und Rechnen sowie verschiedene Tests. Das Blatt Aufnahmeprüfung für Lernende/Prüfungsanforderungen und Musteraufgaben orientieren über das Prüfungsprogramm. Ueber die Zulassung von Ausländern zur Aufnahmeprüfung entscheidet von Fall zu Fall die Schulleitung der Gartenbauschule. Das Prüfungsergebnis wird den Bewerbern innert 3 Wochen eröffnet. Wer die Aufnahmeprüfung nicht besteht, kann diese im folgenden Jahr wiederholen, muss sich jedoch schriftlich neu anmelden. Wenn nach der November-Prüfung noch Lehrstellen frei sind, wird im Januar eine Nachprüfung organisiert. 12. Anzahlung Alle definitiv aufgenommenen Lernende haben als Vorleistung an die von der Schule in Rechnung gestellten Kosten Fr einzuzahlen. Ohne diese Anzahlung wird die Anmeldung annulliert. Wenn sich der Lernende nach erfolgter Einzahlung ohne triftigen Grund (Todesfall in der Familie, schwere Erkrankung usw.) abmeldet oder dem Kursbeginn fernbleibt, verfällt der vorausbezahlte Betrag. 13. Lehrvertrag Der Lehrvertrag regelt Rechte und Pflichten des Lernenden, des gesetzlichen Vertreters und der Gartenbauschule als Lehrbetrieb. Schul- und Hausordnung bilden einen integrierenden Bestandteil des Lehrvertrages, welcher den erfolgreichen Bewerbern sofort nach bestandener Aufnahmeprüfung zur Unterzeichnung zugestellt wird. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern übt die Aufsicht über die Lehrverhältnisse aus.
4 4 14. Unterrichtsplan der Lehrlingsschule Fächer und Anzahl Wochenlektionen 1. Semester August bis Januar Blockwoche Oekologie W Semester Februar bis Juni Blockw. Pflanzenverwendung W Semester August bis Januar Blockwoche Fachzeichnen W Semster Februar bis Juni T o t a l 1. Berufskenntnisse Beratung und Verkauf Lieferung und Service Betriebliche Unterhaltsarbeiten 2 38 Pflanz- und Saatarbeiten Pflanzenernährung und Pflanzenschutz Pflanzenkenntnis und -verwendung Garten- und Grünflächenpflege Garten- und Landschaftsbau Blockwoche Oekologie Blockwoche Pflanzenverwendung Blockwoche Allgemeinbildende Fächer Allgemeinbildung Informatik Turnen Total Lektionen à 45 Min. pro Woche Praxis-Halbtage pro Woche
5 5 15. Zeugnis Am Ende der dreimonatigen Probezeit, später jeweils auf Semesterende wird ein Zeugnis ausgestellt. Es orientiert über die Leistungen im Unterricht und in der Praxis. Bewertet wird auch die Führung des Kultur-, resp. Arbeitsbuches. 16. Lehrmittel, Schulmaterial und persönliche Werkzeuge werden in Rechnung gestellt. Zu Lasten des Lernenden gehen auch die Auslagen für Exkursionen. 17. Unfallversicherung Die Lernenden sind an der Gartenbauschule gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämien für die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung übernimmt die Gartenbauschule für das 1. und 2. Lehrjahr. Prämienverteilung im 3. Lehrjahr gemäss Vereinbarung mit dem Praktikumsbetrieb. Im Betriebspraktikum gelten die Mindestbedingungen des UVG. Zahlreiche Betriebe haben Zusatzversicherungen abgeschlossen. 18. Krankenversicherung Die Eltern versichern den Lernenden für Arzt- und Arzneikosten (Krankenpflege) und ein Spital-Taggeld. Leicht erkrankte Lehrlinge werden im Internat gepflegt. 19. Arbeitszeit Für die praktische Arbeit in den Produktionsbetrieben und Schulanlagen gelten folgende Arbeitszeiten: März - September Oktober - Februar Freitags wird bis 1630 Uhr gearbeitet (ohne Pause). Samstag: frei Dienst in den Kulturen und im Verkauf über das Wochenende und an Feiertagen Die Lernenden leisten abwechslungsweise Samstag-/Sonntagsdienst. Der Dienstplan wird semesterweise erstellt. Details regeln die Weisungen für den Dienst an Samstagen, Sonnund Feiertagen, die allen Lernenden abgegeben wird. Verkauf im Laden Die Lernenden betreuen abwechslungsweise am Samstag den Blumenladen. In der Regel wird der Verkaufsdienst am darauffolgenden Freitag oder in der Zwischensaison kompensiert. Die Arbeitszeit im Verkauf richtet sich nach den Oeffnungszeiten der Blumeninsel. 20. Dienst in den Kulturen über das Wochenende und an Feiertagen Die Lernenden leisten abwechslungsweise Samstag-/Sonntag-Dienst, um dringende Arbeiten in unseren Pflanzenkulturen zu erledigen. Details regeln die Weisungen für den Dienst über das Wochenende und an Feiertagen, die jedem Lernenden abgegeben werden.
6 21. Gesetzliche Feiertage und Freitage Neujahr, 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und Stephanstag sowie die Nachmittage des 24. und 31. Dezember Ferien Jeder Lernende hat während seiner Oeschbergzeit alljährlich sieben Wochen Ferien, nämlich im 1. Lehrjahr: 2 Wochen im Herbst, 2 Wochen über Weihnachten/Neujahr, 1 Woche Ende Januar/Anfangs Februar und 2 Wochen im Sommer im 2. Lehrjahr: 1 Woche im Herbst, 2 Wochen über Weihnachten/Neujahr, 1 Woche Ende Januar/Anfangs Februar und 3 Wochen im Sommer vor Antritt des Betriebspraktikums. In diesem Ferienanspruch ist die Ersatz-Freizeit für geleistete Samstag-/Sonntagsdienste eingeschlossen. Im Praktikumsjahr beträgt der Ferienanspruch 5 Wochen. 23. Probezeit. Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses Die Probezeit dauert 3 Monate. In Zweifelsfällen kann sie auf sechs Monate verlängert werden. Bei einer vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses sind die gesetzlichen Bestimmungen (Bundesgesetz über die Berufsbildung, Art. 25 und 26) massgebend. 24. Lehrabschlussprüfung/Qualifikationsverfahren Die Lehrabschlussprüfungen/Qualifikationsverfahren finden im März und im Juni des dritten Lehrjahres in Oeschberg statt. Als Experten amten von Gärtner Bern ernannte Fachleute. Die Prüfungsgebühr übernimmt der Lehrmeister, welcher den Lernenden im Praktikumsjahr betreut. Lernende mit Lehrabschluss in einem anderen Beruf, welche eine zweijährige Lehrzeit in Oeschberg absolvieren, bezahlen die Prüfungsgebühr selbst. 25. Internat Die Lernenden wohnen in der Regel im Internat in Zweier-Zimmern. Sie können auch auswärts essen und logieren. Die Schule bietet von Montag bis Freitag sämtliche Mahlzeiten an. Am Wochenende ist sie nur für die Verpflegung der diensttuenden Lernenden besorgt. Andere Lernende, die über das Wochenende in Oeschberg bleiben, können selbstverständlich die Zweier-Zimmer und die allgemeinen Aufenthaltsräume im Internat nach Anmeldung benützen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich in der Kleinküche selbst Mahlzeiten zuzubereiten. Die Bettwäsche stellt die Schule zur Verfügung. Für die Besorgung der Leibwäsche sorgen dagegen die Eltern der Lernenden. Die Hausordnung regelt das Zusammenleben der Lernenden und Schüler. 26. Schulordnung Die Schulleitung erwartet von allen Lernenden innerhalb und ausserhalb der Schule korrektes, anständiges Verhalten, Pünktlichkeit und Höflichkeit. Wer Urlaub benötigt, stellt ein schriftliches Gesuch. Im übrigen sind die Lernenden zum Besuch des Schulunterrichtes, zur Leistung der praktischen Arbeit und zur Teilnahme an den Exkursionen verpflichtet. Es wird eine Absenzenkontrolle geführt. Während dem Unterricht, der praktischen Arbeit und im Internat darf kein Alkohol konsumiert werden. Rauchverbot herrscht in allen Gebäuden, während der Praxis und dem Unterricht im Freien. Der Umgang mit Drogen ist auf dem ganzen Oeschbergareal untersagt.
7 7 27. Hausordnung im Internat Das Zusammenleben im Internat erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Die Lernenden geniessen die grösstmögliche Freiheit bei der Wahl ihres Zimmerpartners. Ein Zimmertausch ist an jedem Semesteranfang möglich. 28. Freizeit während der Woche Ab 2230 Uhr herrscht im Internat Nachtruhe. Lernende, welche keinen verlängerten Ausgang beanspruchen und nicht im Besitz einer Sonderbewilligung sind, halten sich von diesem Zeitpunkt an in ihren Zimmern auf. Im 1. Lehrjahr hat jeder Lernende einmal pro Woche und im 2. Lehrjahr zweimal pro Woche Anrecht auf freien Ausgang bis 2400 Uhr. 29. Kosten Schulmaterialien und Exkursionskosten werden den Eltern verrechnet. Für Lernende aus dem Kanton Bern ist der Unterricht kostenlos. Lernende aus den andern Kantonen bezahlen ein Schulgeld (ohne Kostengutsprache des stipendienrechtlichen Wohnsitzkantons wird das Schulgeld dem gesetzlichen Vertreter in Rechnung gestellt). Die Rechnungen für Unterkunft sind semesterweise im Voraus zu bezahlen. Ueber alle Tarife informiert ein separates Kostenblatt. 30. Stipendien Schweizerbürger, die aus finanziellen oder familiären Gründen den Schulbesuch nicht oder nicht voll selber finanzieren können, können Ausbildungsbeiträge erhalten. Gesuche sind bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn auf speziellen Formularen der zuständigen Stipendienstelle des Wohnortskantons einzureichen. Oeschberg, 24. Mai 2013 WUTH/MOHE Die Angaben in diesem Prospekt/Lehrplan ersetzen alle anders lautenden vorausgegangenen Informationen.
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