Risikolebensversicherung

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1 Risikolebensversicherung Eine Anmeldung zum GruppenRisikolebensversicherungsvertrag ist nur für Mitglieder des Bund der Versicherten e. V. (BdV) möglich. Halter des Gruppenvertrages ist die BdV Verwaltungs GmbH (Versicherungsnehmer), Risikoträger die HUKCOBURGLebensversicherung AG (Versicherer). Das BdVMitglied, dessen Partner oder Kind ist versicherte Person. Die Anmeldung wird von der BdV Mitgliederservice GmbH verwaltet. Bitte senden Sie daher alle Seiten der Anmeldung vollständig ausgefüllt entweder per Brief, Fax oder an: BdV Mitgliederservice GmbH, Postfach 1537, HenstedtUlzburg Telefax: Vertragsnummer: Daten des BdVMitglieds: Mitgliedsnummer: Name: Vorname: Straße: PLZ: Ort: Der Versicherungsschutz kann nur für die Zukunft beantragt werden. Bitte geben Sie den gewünschten Versicherungsbeginn an:, 12:00 Uhr Hinweis: Der Versicherungsbeginn kann maximal 3 Monate in der Zukunft liegen! Hinweise und Voraussetzungen für diese Versicherung: Die zu versichernde Person ist bei Vertragsbeginn nicht jünger als 18 Jahre und nicht älter als 65 Jahre. Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 5 Jahre, maximal 52 Jahre; sie endet jedoch spätestens, wenn die versicherte Person das 70. Lebensjahr erreicht hat. Verstirbt der Antragsteller, tritt die zu versichernde Person in den Vertrag als Antragsteller ein. Eine Dynamik kann nicht vereinbart werden. Die Anmeldung kommt erst mit Annahme durch den Gruppenvertragspartner zustande. Müssen nach Prüfung der in diesem Formular gemachten Angaben abweichende Vertragsbedingungen (zum Beispiel Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse) vereinbart werden, wird Ihnen dies vor Antragsannahme mitgeteilt. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Anmeldung zu den abweichenden Konditionen vornehmen möchten. Es besteht kein vorläufiger Versicherungsschutz. Die Versicherungsleistung unterliegt grundsätzlich der Erbschaftssteuer. Risikolebensversicherung Seite 1 von 10

2 Angaben zum Antragsteller: Name: Vorname: männlich weiblich Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: steuerlich veranlagt in folgendem Land: berufliche Tätigkeit: Straße: PLZ: Ort: "Politisch exponiert": nein ja, unmittelbar ja, mittelbar Hinweis: "Unmittelbar politisch exponiert" ist eine Person, wenn sie auf (inter)nationaler Ebene ein öffentliches Amt mit einer Entscheidungsbefugnis auf Staatsebene ausübt bzw. bis vor einem Jahr ausgeübt hat. Darunter fallen zum Beispiel Parlaments und Regierungsmitglieder, Staatssekretäre, Mitglieder in einem wichtigen staatlichen Organ (Oberstes Gericht, Rechnungshof, Führungsorgan eines staatlichen Unternehmens) aber auch Botschafter, Geschäftsträger oder hochrangige Offiziere der Streitkräfte. "Mittelbar politisch exponiert" ist eine Person, bei der die vorstehenden Voraussetzungen auf ein nahestehendes Familienmitglied bzw. eine bekanntermaßen nahestehende Person zutreffen. Angaben zu der zu versichernden Person (wenn abweichend vom Antragsteller): Name: Vorname: männlich weiblich Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: steuerlich veranlagt in folgendem Land: berufliche Tätigkeit: Straße: PLZ: Ort: "Politisch exponiert": nein ja, unmittelbar ja, mittelbar Hinweis: siehe Angaben zum Antragsteller Risikolebensversicherung Seite 2 von 10

3 Angaben zu Gesundheitsfragen der zu versichernden Person: Für die Antragsprüfung sind einige Gesundheitsfragen telefonisch direkt gegenüber dem Gruppenvertragspartner zu beantworten. Sie finden diese im anliegenden Beiblatt. Der Gruppenvertragspartner nimmt während des Gespräches Ihre Antworten auf. Gleichzeitig erfolgt schon die Risikoprüfung (sogenanntes Teleunderwriting). Hierzu ist folgende Einwilligungserklärung erforderlich, die Unterschrift erfolgt am Ende dieses Formulares. Einwilligungserklärung: Ich willige ein, dass die für diese Anmeldung erforderlichen Daten telefonisch durch den Gruppenvertragspartner erfasst und geprüft werden. Ich willige ferner ein, dass zum Schutz meiner Daten zu Gesprächsbeginn einige Fragen gestellt werden, mit denen ich eindeutig identifiziert werden kann. Das gesamte Gespräch wird protokolliert. Die in dieser Anmeldung angegebenen Erklärungen zum Datenschutz, zur Datenverwendung und zur Schweigepflichtentbindung erstrecken sich auch auf meine personenbezogenen Daten, die bei der telefonischen Risikoprüfung erhoben werden. Teleunderwriting für die zu versichernde Person: Der Anruf durch den Gruppenvertragspartner erfolg wochentags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr. Der von Ihnen gewünschte Termin kann frühestens 5 Werktage nach Versand dieser Anmeldung an die BdV Mitgliederservice GmbH gewählt werden. Bitte planen Sie einen ruhigen Moment von etwa 30 Minuten ein. Ich bin zu erreichen am: Telefonnummer: 2 0 In der Zeit (von bis): Hinweis: Zur Vorbereitung auf das Telefonat informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrem Hausarzt oder der Krankenkasse über Erkrankungen und Beschwerden der letzten 5 Jahre und über stationäre Behandlungen oder Operationen der letzten 10 Jahre. Näheres entnehmen Sie bitte dem Beiblatt. Angaben zum Rauchverhalten der zu versichernden Person: Haben Sie in den letzten 12 Monaten Zigaretten, ezigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeife, Schnupftabak oder Kautabak konsumiert? Angaben zu weiteren Lebensversicherungen: Besteht eine weitere Risiko und / oder Kapitallebensversicherung für die zu versichernde Person und / oder wurde eine solche beantragt, sind jeweils die folgenden Angaben zu machen: Versicherer: Versicherungssumme: Euro Die Versicherung besteht bereits. Der Abschluss der Versicherung erfolgte innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Versicherung ist beantragt. Risikolebensversicherung Seite 3 von 10

4 Umfang des Versicherungsschutzes: Versicherungssumme: Versicherungsdauer: Euro Jahre Hinweis: Die Versicherungssumme muss mindestens Euro betragen und die Beitragszahldauer entspricht der Versicherungsdauer. Zu zahlender Jahresbeitrag: Tarifbeitrag: Zahlbeitrag: Euro Euro Hinweis: Der Tarifbeitrag ist der Beitrag ohne Verrechnung der erziehlten Überschüsse und der Zahlbeitrag ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag. Im Todesfall soll die Versicherungssumme ausbezahlt werden an: Antragsteller (Angaben siehe weiter oben) folgende Person: Name: Vorname: aktuelle Anschrift: männlich weiblich Geburtsdatum: Straße: PLZ: Ort: "Politisch exponiert": nein ja, unmittelbar ja, mittelbar Hinweis: "Unmittelbar politisch exponiert" ist eine Person, wenn sie auf (inter)nationaler Ebene ein öffentliches Amt mit einer Entscheidungsbefugnis auf Staatsebene ausübt bzw. bis vor einem Jahr ausgeübt hat. Darunter fallen zum Beispiel Parlaments und Regierungsmitglieder, Staatssekretäre, Mitglieder in einem wichtigen staatlichen Organ (Oberstes Gericht, Rechnungshof, Führungsorgan eines staatlichen Unternehmens) aber auch Botschafter, Geschäftsträger oder hochrangige Offiziere der Streitkräfte. "Mittelbar politisch exponiert" ist eine Person, bei der die vorstehenden Voraussetzungen auf ein nahestehendes Familienmitglied bzw. eine bekanntermaßen nahestehende Person zutreffen. Risikolebensversicherung Seite 4 von 10

5 Gebühren / Zahlweise Ich bestätige mit meiner Unterschrift am Ende dieses Formulares, dass ich die Gebühren, die von der BdV Mitgliederservice GmbH berechnet werden, zur Kenntnis genommen habe und mit diesen einverstanden bin. Sie sind bereits im Versicherungsbeitrag enthalten und können nachträglich verändert werden. Mahngebühr: 5 Euro Verwaltungsgebühr pro Jahr: 9 des Jahresbeitrages Bei Anmeldung wird der Beitrag zeitanteilig nach Tagen bis zum nächstgelegenen Halbjahrestermin ( oder des Jahres) berechnet und erhoben. Die Beitragsabbuchungen erfolgen danach bis auf Weiteres immer halbjährlich zum und eines Jahres. Bitte füllen Sie das beiliegende Formular "SEPALastschriftmandat" aus und senden Sie uns dies unterschrieben zusammen mit dieser Anmeldung zurück. Datenschutz und Einwilligungserklärung Ich willige ein, dass das Versicherungsunternehmen (VU) im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Anmeldeunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer übermittelt. Ich willige ferner ein, dass das VU meine allgemeinen Antrags, Vertrags und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führt und an die BdV Mitgliederservice GmbH und/oder die BdV Verwaltungs GmbH und/oder den Bund der Versicherten e. V. weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindung Die Erklärungen gelten für Sie sowie die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Bei Bedarf wird darüber hinaus eine auf den Einzelfall bezogene Einwilligung bei Ihnen eingeholt, z. B. zur Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung oder zur Prüfung der Leistungspflicht. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die HUKCOBURGLebensversicherung AG Ich willige ein, dass die HUKCOBURGLebensversicherung AG die von mir in dieser Anmeldung und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Annahmeprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Anmeldung erforderlich ist. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach 203 StGB geschützten Daten an Stellen außerhalb der HUKCOBURGLebensversicherung AG Die nachfolgenden Stellen sind vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit verpflichtet: 1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, werden nicht selbst durchgeführt, sondern die Erledigung auf eine andere Gesellschaft der HUKCOBURGGruppe oder eine andere Stelle übertragen. Beispielsweise werden die Datenverarbeitung, die interne Revision und die Rechtsabteilung zentralisiert von der HUKCOBURG HaftpflichtUnterstützungsKasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg wahrgenommen. Werden hierbei Ihre nach 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, wird Ihre Schweigepflichtentbindung für alle Beteiligten benötigt. Eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben ist im Internet unter einzusehen oder kann bei der HUKCOBURG, Datenschutzbeauftragte, Coburg angefordert werden. Ich willige daher ein, dass die HUKCOBURGLebensversicherung AG meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HUKCOBURGLebensversicherung AG dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der HUKCOBURG Versicherungsgruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Risikolebensversicherung Seite 5 von 10

6 2. Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können Rückversicherungen eingeschaltet werden, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass Ihre Anmeldung oder Ihr Leistungsantrag der Rückversicherung vorgelegt wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko und Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob das Risiko bzw. ein Leistungsfall von der HUKCOBURGLebensversicherung AG richtig eingeschätzt wurde. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden und beantragten Anmeldungen im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Anmeldungen an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken gespeichert. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie unterrichtet. Ich willige daher ein, dass meine Gesundheitsdaten soweit erforderlich an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die HUKCOBURGLebensversicherung AG tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weitere nach 203 StGB geschützte Daten von ihrer Schweigepflicht. 3. Datenweitergabe an den Bund der Versicherten e. V., die BdV Verwaltungs GmbH und die BdV Mitgliederservice GmbH Die HUKCOBURGLebensversicherung AG gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an die vorstehenden Unternehmen weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, können die vorstehenden Unternehmen Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihre Anmeldung angenommen werden kann. Auch erfahren diese Unternehmen, dass und mit welchem Inhalt die Anmeldung angenommen wurde und ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei Anrufung der BdVSchlichtungsstelle werden diesen Unternehmen alle Daten zur Verfügung gestellt. Ich willige daher ein, dass die HUKCOBURGLebensversicherung AG meine Gesundheitsdaten und sonstige nach 203 StGB geschützte Daten in den oben genannten Fällen soweit erforderlich an die oben genannten Unternehmen übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs und Dokumentationszwecken genutzt werden dürfen. 4. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, wenn die Anmeldung nicht zustande kommt Die HUKCOBURGLebensversicherung AG speichert Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Ihre Daten werden bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung gespeichert. Ich willige daher ein, dass die HUKCOBURGLebensversicherung AG meine Gesundheitsdaten wenn die Anmeldung nicht zustande kommt für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt. Risikolebensversicherung Seite 6 von 10

7 Ich bestätige mit meiner Unterschrift, alle mir gestellten Fragen nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet zu haben. Zudem bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen inklusive Klauseln einschließlich des Hinweises zur Datenschutzerklärung, der Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten sowie die Entbindung von der Schweigepflicht und der Widerrufsbelehrung in dieser Anmeldung erhalten und zur Kenntnis genommen sowie die Angaben in dieser Anmeldung wahrheitsgemäß getätigt habe. Mit Erhalt der Versicherungsbestätigung sind sie Vertragsbestandteil. 2 0 Datum Unterschriften des BdVMitglieds, des Antragstellers und der versicherten Person. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVGInformationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312 i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BdV Mitgliederservice GmbH, Tiedenkamp 2, HenstedtUlzburg, Telefax: , info@bdvservice.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie und der Verwaltungsgebühr, die auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfallen, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/360 des vereinbarten, zu zahlenden Beitrages für das erste Versicherungsjahr bzw. bei abgekürzter Zahlungsdauer um einen Betrag in Höhe von 1/360 des vereinbarten, zu zahlenden Beitrags für das erste Versicherungsjahr multipliziert mit der Anzahl der Jahre der vereinbarten Zahldauer dividiert durch die Anzahl der Versicherungsjahre bzw. bei Einmalbeiträgen um einen Betrag in Höhe von 1/360 des Einmalbetrags dividiert durch die Anzahl der Versicherungsjahre. Der Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach 8 VVG wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Risikolebensversicherung Seite 7 von 10

8 Risikolebensversicherung Seite 8 von 10

9 Allgemeines Nur Mitglieder des Bund der Versicherten e. V. (BdV), deren Partner und Kinder können sich zu einem Gruppenvertrag als versicherte Person anmelden. Das Versicherungsvertragsgesetz wird angewendet. Wie funktioniert ein Gruppenvertrag? Die satzungsgemäße Gemeinnützigkeit des BdV erlaubt nicht den Abschluss und die Verwaltung von Gruppenverträgen. Daher wurde die BdV Verwaltungs GmbH gegründet, die Versicherungsnehmerin des provisionsfreien Gruppenvertrages mit HUKCOBURGLebensversicherung AG (Versicherer / Gruppenvertragspartner) ist. Die Verwaltung der Anmeldungen zu den Gruppenverträgen übernimmt die BdV Mitgliederservice GmbH, die den BdVMitgliedern auch bei Fragen weiterhilft. Bei Veränderungen im Gruppenvertrag erhalten alle BdVMitglieder Kenntnis über die Beilage der BdV Mitgliederservice GmbH, die derzeit einmal jährlich zusammen mit der Vereinszeitschrift des BdV der BdVINFO versandt wird. Bei ausschließlich nachteiligen Veränderungen (z. B. einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitiger Erweiterung des Versicherungsschutzes) erhält das BdVMitglied die Möglichkeit den Anmeldung / Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz läuft vom Versicherungsbeginn bis zum in der Versicherungsbestätigung genannten Enddatum, sofern nicht vorher eine Abmeldung (Kündigung) vom Gruppenvertrag erfolgt. Die fälligen Beiträge werden durch die BdV Verwaltungs GmbH mit dem erteilten SEPALastschriftmandat eingezogen. Gebühren Da der Gruppenvertrag provisionsfrei ist, finanziert sich die BdV Mitgliederservice GmbH nur aus einer Verwaltungsgebühr, die für eine Anmeldung erhoben wird. Die Verwaltungsgebühr und die jeweils aktuell gültige Versicherungssteuer sind bereits im ausgewiesenen Versicherungsbeitrag enthalten. Erster Beitrag / Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beitrag tatsächlich gezahlt wird. Weist das BdVMitglied nach, dass es die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat, beginnt der Versicherungsschutz gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Solange die Zahlung nicht bewirkt ist, ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt es sei denn, das BdVMitglied hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Risikolebensversicherung Seite 9 von 10

10 Versicherungsfall / Beschwerde Versicherungsfälle sind der BdV Mitgliederservice GmbH zu melden, die die Schadensmeldung zusammen mit den individuellen Vertragsdaten an den Versicherer weiterleitet. Der Versicherer nimmt dann die weitere Schadensbearbeitung und klärung zusammen mit dem BdVMitglied vor. Beschwerden über die Bearbeitung eines Schadensfalles sollten direkt an den Versicherer gerichtet werden. Alternativ kann sich an die BdV Mitgliederservice GmbH gewendet werden. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des BdVMitglieds kann die BdVSchlichtungsstelle bei Leistungsfällen beratend in die Leistungsprüfung einbezogen werden. Zudem kann man sich an den Ombudsmann für Lebens und Sachversicherungen, Leipziger Str. 121, Berlin, Internet: wenden. Voraussetzung für die Einleitung des Ombudsmannverfahrens ist, dass sich zuvor erfolglos beim Versicherer beschwert wurde und die Beschwerde beim Ombudsmann innerhalb von acht Wochen nach der Ablehnung durch den Versicherer eingeht. Eine gleichzeitige Beschwerde bei der BaFin und dem Ombudsmann ist nicht möglich. Ebenso kann auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn, Internet: informiert werden. Die BaFin befasst sich aber nicht mit Streitigkeiten über Grund und Höhe von Versicherungsleistungen. Abmeldung / Kündigung und Ende des Versicherungsschutzes Das BdVMitglied kann sich unabhängig vom Versicherungsbeginn immer zum und eines Jahres vom Gruppenvertrag abmelden (kündigen). Die Kündigung muss der BdV Mitgliederservice GmbH spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin zugegangen sein. Die BdV Mitgliederservice GmbH kann ein BdVMitglied unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum eines Jahres vom Gruppenvertrag abmelden. Abweichend hiervon kann nach einer eingetretenen aber nicht über den Gruppenvertrag versicherbaren Gefahrerhöhung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum nächstmöglichen Termin abgemeldet werden. Der über eine eigene Anmeldung bestehende Versicherungsschutz für die Risiken unverheirateter Kinder kann nicht länger als bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, maximal aber nicht länger als bis auf den 25. Geburtstag folgenden eines Jahres, über die elterliche Mitgliedschaft geführt werden. Danach wird eine eigene Mitgliedschaft durch das Kind benötigt. Andernfalls greift die untenstehende Regelung wie beim Ende der Mitgliedschaft im BdV. Gleiches gilt im Falle einer Trennung von Lebensgefährten sowie einer Scheidung von Eheleuten. Über das Ende einer Ausbildung, einer Trennung oder Scheidung ist die BdV Mitgliederservice GmbH zeitnah zu informieren. Abmeldungen sind nicht formlos möglich, sie bedürfen mindestens der Textform. Eine Abmeldung kann nur zum nächstmöglichen zukünftigen Termin ausgesprochen werden. Endet die Mitgliedschaft im BdV, so wird die Anmeldung in das Direktgeschäft des Gruppenvertragspartners zu dessen Konditionen übernommen. Damit entfallen jegliche Sonderkonditionen Risikolebensversicherung Seite 10 von 10

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