Ausfertigung für die DAK-Gesundheit

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1 Ausfertigung für die DAK-Gesundheit A/

2 Schlusserklärungen zum Tarif EJ der HanseMerkur Krankenversicherung AG A. Wichtige Erläuterungen für den Antragsteller 1. Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Unternehmen der Privaten Krankenversicherung ist im Allgemeinen unerwünscht und für den Versicherungsnehmer unzweckmäßig. 2. Für die Versicherung gelten die Versicherungsbedingungen sowie die jeweiligen Technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers. 3. Der Versicherungsvertrag wird für zwei Versicherungsjahre geschlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht vom Versicherungsnehmer und mit Kenntnis der betroffenen versicherten Person(en) zum Ablauf der Vertragszeit fristgemäß gekündigt wird. 4. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung, nicht jedoch vor dem Versicherungsbeginn und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. 5. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt sie jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: HanseMerkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, Hamburg, kv-bestand@hansemerkur.de, Fax: (0 40) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich zeitanteilig vom Beginn des Vertrags bis zum Zugang des Widerrufs errechnet. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 6. Erläuterung zu prädiktiven Gentests Nach 18 des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) darf der Versicherer den Vertragsabschluss nicht von der Durchführung eines prädiktiven Gentests abhängig machen. Auch bereits vorliegende Befunde aus prädiktiven Gentests müssen nicht offengelegt werden. Unter einem prädiktiven Gentest wird dabei die Untersuchung des Erbmaterials eines Gesunden auf die Veranlagung einer bestimmten Krankheit verstanden. B. Hinweise für den Antragsteller 1. Zuständiger Ombudsmann bzw. Aufsichtsbehörde Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach , Berlin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, C. Erklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen 1. Mir ist bekannt, dass der Versicherungsvertrag erst zustande kommt, wenn der Versicherungsschein ausgehändigt oder angeboten wurde oder eine schriftliche Annahmebestätigung vorliegt. 2. Ich bin damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz zum vorgenannten Beginn, ggf. schon vor dem Ende der Widerrufsfrist, besteht. D. Verhaltensregeln zum Datenschutz Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpflichtet, maßgebliche Gesetze einzuhalten und Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter abrufen können. Ebenfalls dort im Internet abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sowie Listen der Auftragnehmer/ Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Bitte wenden Sie sich bei Fragestellungen zum Datenschutz an den Datenschutz beauftragen unter datenschutz@hansemerkur.de oder an die auf der letzten Antragsseite stehende Anschrift. E. Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass die HanseMerkur der DAK-Gesundheit im Rahmen des Kooperationsvertrags zusätzlich die allgemeinen Vertragsdaten meines Versicherungsvertrags (Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer, Versicherungsbeginn, Versicherungsende, abgeschlossener Tarif) übermittelt. Die DAK-Gesundheit ermächtige ich, diese Daten zu speichern und zu nutzen, um mir keine weiteren Angebote zu Zusatzversicherungen zu machen, die ich ggf. bereits abgeschlossen habe. Diese Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar. F. Einwilligung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des 203 StGB unterliegen Als Unternehmen der Krankenversicherung benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung, um nach 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler, IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer, weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags in der HanseMerkur Krankenversicherung AG (im Folgenden HanseMerkur) unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach 203 StGB geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HanseMerkur. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützten Daten an Stellen außerhalb der HanseMerkur Die HanseMerkur verpflichtet die jeweiligen Stellen vertraglich zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. 1. Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die HanseMerkur Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die HanseMerkur Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die HanseMerkur aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risikooder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die HanseMerkur das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Angaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen werden Sie durch uns unterrichtet. Ich willige ein, dass die HanseMerkur meine nach 203 StGB geschützten Daten soweit erforderlich an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich die für die HanseMerkur tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. 2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die HanseMerkur führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und, soweit erforderlich, für die anderen Stellen. Die HanseMerkur führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HanseMerkur erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die derzeitige Liste kann im Internet unter eingesehen oder schriftlich angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HanseMerkur Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass die HanseMerkur meine Gesundheitsdaten an die in der erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HanseMerkur dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der HanseMerkur Unternehmensgruppe und sonstige Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach 203 StGB geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht. 3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die HanseMerkur meine nach 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen soweit erforderlich an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt, und entbinde die Mitarbeiter der HanseMerkur insoweit von ihrer Schweigepflicht. HanseMerkur Krankenversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1, Hamburg Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.), Aufsichtsrat: Sitz: Hamburg HRB: Hamburg Eric Bussert, Holger Ehses, Dr. Andreas Gent, Raik Mildner Fritz Horst Melsheimer (Vors.) MG SZ

3 Ausfertigung für den Antragsteller A/

4 Schlusserklärungen zum Tarif EJ der HanseMerkur Krankenversicherung AG A. Wichtige Erläuterungen für den Antragsteller 1. Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Unternehmen der Privaten Krankenversicherung ist im Allgemeinen unerwünscht und für den Versicherungsnehmer unzweckmäßig. 2. Für die Versicherung gelten die Versicherungsbedingungen sowie die jeweiligen Technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers. 3. Der Versicherungsvertrag wird für zwei Versicherungsjahre geschlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht vom Versicherungsnehmer und mit Kenntnis der betroffenen versicherten Person(en) zum Ablauf der Vertragszeit fristgemäß gekündigt wird. 4. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung, nicht jedoch vor dem Versicherungsbeginn und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. 5. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt sie jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: HanseMerkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, Hamburg, kv-bestand@hansemerkur.de, Fax: (0 40) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich zeitanteilig vom Beginn des Vertrags bis zum Zugang des Widerrufs errechnet. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 6. Erläuterung zu prädiktiven Gentests Nach 18 des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) darf der Versicherer den Vertragsabschluss nicht von der Durchführung eines prädiktiven Gentests abhängig machen. Auch bereits vorliegende Befunde aus prädiktiven Gentests müssen nicht offengelegt werden. Unter einem prädiktiven Gentest wird dabei die Untersuchung des Erbmaterials eines Gesunden auf die Veranlagung einer bestimmten Krankheit verstanden. B. Hinweise für den Antragsteller 1. Zuständiger Ombudsmann bzw. Aufsichtsbehörde Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach , Berlin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, C. Erklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen 1. Mir ist bekannt, dass der Versicherungsvertrag erst zustande kommt, wenn der Versicherungsschein ausgehändigt oder angeboten wurde oder eine schriftliche Annahmebestätigung vorliegt. 2. Ich bin damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz zum vorgenannten Beginn, ggf. schon vor dem Ende der Widerrufsfrist, besteht. D. Verhaltensregeln zum Datenschutz Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpflichtet, maßgebliche Gesetze einzuhalten und Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter abrufen können. Ebenfalls dort im Internet abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sowie Listen der Auftragnehmer/ Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Bitte wenden Sie sich bei Fragestellungen zum Datenschutz an den Datenschutz beauftragen unter datenschutz@hansemerkur.de oder an die auf der letzten Antragsseite stehende Anschrift. E. Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass die HanseMerkur der DAK-Gesundheit im Rahmen des Kooperationsvertrags zusätzlich die allgemeinen Vertragsdaten meines Versicherungsvertrags (Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer, Versicherungsbeginn, Versicherungsende, abgeschlossener Tarif) übermittelt. Die DAK-Gesundheit ermächtige ich, diese Daten zu speichern und zu nutzen, um mir keine weiteren Angebote zu Zusatzversicherungen zu machen, die ich ggf. bereits abgeschlossen habe. Diese Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar. F. Einwilligung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des 203 StGB unterliegen Als Unternehmen der Krankenversicherung benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung, um nach 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler, IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer, weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags in der HanseMerkur Krankenversicherung AG (im Folgenden HanseMerkur) unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach 203 StGB geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HanseMerkur. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützten Daten an Stellen außerhalb der HanseMerkur Die HanseMerkur verpflichtet die jeweiligen Stellen vertraglich zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. 1. Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die HanseMerkur Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die HanseMerkur Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die HanseMerkur aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risikooder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die HanseMerkur das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Angaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen werden Sie durch uns unterrichtet. Ich willige ein, dass die HanseMerkur meine nach 203 StGB geschützten Daten soweit erforderlich an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich die für die HanseMerkur tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. 2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die HanseMerkur führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und, soweit erforderlich, für die anderen Stellen. Die HanseMerkur führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HanseMerkur erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die derzeitige Liste kann im Internet unter eingesehen oder schriftlich angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HanseMerkur Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass die HanseMerkur meine Gesundheitsdaten an die in der erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HanseMerkur dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der HanseMerkur Unternehmensgruppe und sonstige Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach 203 StGB geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht. 3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die HanseMerkur meine nach 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen soweit erforderlich an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt, und entbinde die Mitarbeiter der HanseMerkur insoweit von ihrer Schweigepflicht. HanseMerkur Krankenversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1, Hamburg Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.), Aufsichtsrat: Sitz: Hamburg HRB: Hamburg Eric Bussert, Holger Ehses, Dr. Andreas Gent, Raik Mildner Fritz Horst Melsheimer (Vors.) MG SZ

5 Merkblatt zum DAK Garantietarif Fit & Travel (Bitte sorgfältig lesen.) In diesem Merkblatt finden Sie die wichtigsten Informationen zu unserem Tarifmodell DAK Garantietarif Fit & Travel mit dem Zusatzschutz-Paket der HanseMerkur Krankenversicherung AG. Wie funktioniert der Tarif? Der DAK Garantietarif Fit & Travel ist ein Selbstbehalttarif. Die jährliche Prämie in Höhe von 120 Euro finanziert den Jahresbeitrag des Zusatzschutz-Pakets (Tarif EJ) der HanseMerkur. Lediglich im Falle einer stationären Krankenhausleistung zulasten der DAK-Gesundheit fällt ein Selbstbehalt an, der auf 180 Euro begrenzt ist. Übersteigen die anrechenbaren Kosten den Selbstbehalt, tragen wir alle weiteren Kosten für Sie. Krankenhausleistungen bei Entbindung sind vom Selbstbehalt ausgenommen. Wer kann teilnehmen? Am DAK Garantietarif Fit & Travel können alle DAK-Mitglieder teilnehmen, die selbst Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Die Kombination mit anderen Selbstbehalt- oder Prämientarifen sowie die Wahl der Kostenerstattung nach 13 Abs. 2 SGB V sind ausgeschlossen. Wie lange gilt der Tarif? Der DAK Garantietarif Fit & Travel beginnt am 1. des Folgemonats nach Antragseingang frühestens mit Beginn der Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit. Sie sind drei Jahre an Ihre Tarifwahl gebunden. Der Tarif verlängert sich nach der Mindestlaufzeit um jeweils ein weiteres Tarifjahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wurde. Die Teilnahme endet vorzeitig bei Eintritt von Beitragsfreiheit, Beitragsrückstand oder wenn der Leistungsanspruch gesetzlich ruht oder ausgeschlossen ist. Möchten Sie Ihre DAK-Mitgliedschaft kündigen, ist dies erst zum Ende der Tariflaufzeit möglich. Wann erfolgt die Abrechnung? Die Prämie von 120 Euro für das Zusatzschutz-Paket der HanseMerkur wird von der DAK-Gesundheit bis zum 39. Lebensjahr jeweils für das laufende Tarifjahr vorschüssig an die HanseMerkur für Sie gezahlt. Danach zahlt Ihnen die DAK-Gesundheit die Prämie direkt aus. Die DAK-Gesundheit ermittelt jeweils bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres, ob Sie eine stationäre Krankenhausleistung genutzt haben, für die ein Selbstbehalt fällig wird. Wenn Sie also im Jahr 2018 eine entsprechende Leistung in Anspruch genommen haben, informieren wir Sie Ende 2019 über den fälligen Eigenanteil.

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7 Vermittelt durch die Merkblatt zum Zusatzschutz-Paket EJ der HanseMerkur (Bitte sorgfältig lesen.) Beratung und Abschluss 1. Sie möchten die Leistungen der DAK-Gesundheit ergänzen? 2. Sie möchten von diesen Zusatzleistungen profitieren: Bis zu 120 Euro Gesundheitszuschuss alle 24 Monate für Sportvereine, Fitness-Clubs, Fitness-Tracker oder professionelle Zahnreinigung? Auslandsreise-Krankenversicherung für Reisen mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten (12 Wochen)? 100 Euro pro Jahr für Schutzimpfungen vor Auslandsreisen? Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus nach einem Unfall? 100%ige Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen im Krankenhaus nach einem Unfall? 3. Sie haben diese Leistungen bisher nicht abgesichert? Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten, empfehlen wir Ihnen den Abschluss des Zusatzschutz-Pakets EJ. Hinweis zur Beitragszahlung Der Beitrag von monatlich 10 Euro wird für Sie bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem Sie das 39. Lebensjahr vollenden, von der DAK-Gesundheit direkt an die HanseMerkur überwiesen. Der Beitrag finanziert sich aus Ihrer Teilnahme am Selbstbehalttarif Garantietarif Fit & Travel der DAK-Gesundheit. Zum des Jahres, in dem Sie das 40. Lebensjahr vollenden, steigt der Monatsbeitrag von 10 Euro auf 12,24 Euro (aktueller Stand). Ab diesem Zeitpunkt werden Sie Beitragszahler, parallel überweist die DAK-Gesundheit 10 Euro auf Ihr Konto. Rechtzeitig vor der Umstellung erhalten Sie ein Informationsschreiben inklusive eines auszufüllenden SEPA-Lastschrift-Mandats von der HanseMerkur zugeschickt. Auch bei Beendigung des Selbstbehalttarifs geht die Pflicht zur Beitragszahlung des Zusatzschutz-Pakets EJ auf Sie über. Die Kündigung des Zusatzschutz-Pakets EJ ist zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Es besteht eine Mindestvertragsdauer von 2 Versicherungsjahren. Hinweis zum Auslandsreiseschutz Für eine versicherte Person, die EU-Ausländer ist (die also weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch diejenige eines anderen EU-Staates besitzt), besteht im Land ihrer Staatsangehörigkeit oder im Land ihres (weiteren) ständigen Wohnsitzes kein Versicherungsschutz für Auslandsreisen. Für eine versicherte Person, die die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzt, besteht in diesem Staat nur dann Versicherungsschutz, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Erstinformation nach 11 VersVermV finden Sie auf der Folgeseite.

8 Erstinformation nach 11 VersVermV DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27 31, Hamburg Registriert bei der Industrie- und Handelskammer Hamburg als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 4 GewO mit der Vermittlerregisternummer: D-B67P-NEYSQ-95. Die Eintragung kann bei der Registerstelle überprüft werden: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. Breite Straße 29, Berlin Telefon: (Festnetz 0,20 Euro/Anruf, Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf) Fax: , Internet: Die DAK-Gesundheit hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an der DAK-Gesundheit. Bei Streitigkeiten kann folgende Institution angerufen werden: Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach , Berlin Telefon: (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: , Internet:

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- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.), 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

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