Schwermetallverbot nach der EU-Altautorichtline 2000/53/EG
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- Emma Walter
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1 Schwermetallverbot nach der EU-Altautorichtline 2000/53/EG Betroffene Produkte bei DHO: alle Auswuchtgewichte für PKW s und Klein-LKW s bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Gültigkeitsbereich: gesamte EU Inkrafttreten: ab Betroffene Unternehmen: alle Automobilhersteller für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. LKW s mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht sind ausgenommen,- ebenso alle Motorräder. Zeitliche Abläufe: bleifreie Auswuchtgewichte müssen an allen betroffenen Fahrzeugen in der Erstausrüstung montiert werden, die nach dem typengeprüft werden. Fahrzeuge die vor dem typengeprüft wurden, können noch bis mit den derzeitigen Blei- Auswuchtgewichten bestückt werden. Diese Übergangsregelung ist mehr theoretisch, da ein Wuchtautomat am Fliessband nur mit einer Gewichteversion arbeiten kann! Ist z.b. bei VW der neue Golf betroffen, muss in Wolfsburg die gesamte Produktion auf bleifrei umgestellt werden. 1
2 Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Bleiverbotes: alle Automobil und Hersteller von Auswuchtgewichten. Praktische Umsetzung: die Fahrzeughersteller geben an Ihre Vertragshäuser die bindende Anweisung, an allen Fahrzeugen die ohne Bleigewichte auf den Markt kommen, den Ersatz beim Reifenwechsel ebenfalls bleifrei durchzuführen. Ab gilt diese Regelung auch für die Altfahrzeug- Bestände d.h. auch mit Bleigewichten bestückte Fahrzeuge müssen bei der Nachrüstung auf bleifrei umgestellt werden. Die neuen Gewichtegenerationen sind aus einer Feinzink- Legierung hergestellt und tragen die Materialkennzeichnung Zn (für Zink). Die heute noch eingesetzten Blei-Auswuchtgewichte werden nicht gekennzeichnet! Die Materialdaten für die neuen Gewichtegenerationen müssen im IMDS (Materialdatenbank) von DHO eingestellt werden und müssen den gesetzlichen Bestimmungen der Altautorichtline entsprechen. Wenn dieser Kreislauf geschlossen bleibt, kommt das Fahrzeug schwermetallfrei zum Recycling und der Fahrzeughersteller hat dem Gesetz Genüge getan. Da die Fahrzeughersteller Mehrkosten in Millionenhöhe pro Jahr für die neuen Gewichte aufwenden müssen, ist zu erwarten, dass das Bleiverbot mit Nachdruck umgesetzt wird. 2 2
3 3 Was geschieht im Reifenhandelsbereich? Der Reifenhandel existiert in der Betrachtung der EU- Kommission nicht und wird auch von den Automobilfirmen mehr oder weniger ignoriert, da keine direkte Einflussnahme möglich ist! DHO als Gewichteproduzent, soll diese Lücke schliessen!? Weshalb DHO? Die folgende Grafik zeigt die starke Präsenz von DHO im Erstausrüstungsbereich. (Grafik 1) Die Vermarktung der neuen Gewichte ist uneingeschränkt möglich, da alle Gewichte mit dem Hofmann-Logo produziert und vertrieben werden. Alle Werkzeuge sind Eigentum von DHO. Der Fachgrosshandel sollte die neuen Gewichte ab dem 3. Quartal 03 zur Verfügung haben und den Reifenhandel bei auftretendem Bedarf bedienen können! Informationen über den BRV, Fachartikel in Zeitschriften wie Gummi-Bereifung, Autohaus etc. werden den Reifenfachhandel über weitere Einzelheiten der Umstellungsmassnahmen aufklären. Weshalb hat sich DHO für eine Feinzinklegierung entschlossen und nicht für Stahl oder Zinn? 3
4 Anforderungen an ein Ersatzmaterial: 4 1. Hohe Dichte, möglichst ähnlich wie Blei. Grafik Verformbarkeit, erforderlich für alle Klebegewichte. Grafik Sicherheitsrisiken bei der Montage im Bremsenbereich Folie Kosten des Ersatzmetalles. Grafik Verfügbarkeit des Ersatzmetalles. Grafik Recycling des Ersatzmetalles. Grafik Das neue Herstellungsprogramm: Beginn für den Reifenhandel mit den Typen 160 und 660. Umstellung der Automobilindustrie auf die neuen Typen 260, 261, 280, 360 und 361. Die Klebegewichte Nr. 360 und 361 sind auch im Reifenhandel verwendbar. Wichtige Veränderungen für den Reifenhandel: Bleigewichte entfallen bis spätestens Entfall von Streifengewichten Umstellung auf die Einzelgewichte Nr. 360 und 361. Alle Gewichte können nur noch kunststoffbeschichtet eingesetzt werden wegen starker Weisskorrosion von Zinklegierungen allgemein. 4
5 Wichtige Veränderungen für den Reifenhandel: 5 Die Kostenveränderungen von Blei auf Zink liegen in einem Bereich von ca. 50 bis 120 % ( je nach bisheriger Ausgangsbasis beschichtete Typen weniger, unbeschichtete Gewichtetypen mehr). Die Auswuchtgewichte sollten deshalb beim Reifenwechsel dem Kunden nicht mehr pauschal im Wuchtpreis geschenkt sondern separat berechnet werden! Für die Schrottmetalle wird vermutlich keine Vergütung mehr erfolgen, sondern es dürfte für die Abholung bezahlt werden müssen, wie für die Altreifenentsorgung. Grund: hoher Recyclingaufwand. Schrotte können auf die Bestandsteile nicht eingeschätzt werden, Anteil Blei, Zink etc.??? Der Reifenhandel muss die Umstellung mittragen, da sonst zu erwarten ist, dass Kunden von Neufahrzeugen in die Vertragswerkstatt abgedrängt werden. Es wurde bei den Automobilfirmen schon angedacht, den notwendigen schwermetallfreien Érsatz der Gewichte in den Fahrzeugpapieren zu vermerken und damit zu einem TÜV-Prüfkriterium zu machen! 5
6 6 Vortrag zum Thema Bleiverbot für Auswuchtgewichte anlässlich der Round Table Tagung am bei der Fa. Stahlgruber, Poing. Verfasser: Helmut Ringwald Vertriebsleiter und Prokurist bei Dionys Hofmann GmbH Albstadt PS: Alle im Vortrag erwähnten Grafiken oder Folien sind wegen dem grossen Umfang der Dateien nicht angehängt. Sollten sich hierzu Fragen ergeben bitten wir um Kontaktaufnahme unter -Adresse: Der Vortrag besteht aus den Seiten 1 bis 5. 6
7 Albstadt, den
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