1. Deutsche Meisterschaften im Power- Nordic - Walking (PNW) Kurzstrecke Meter, Meter und 4x M - Staffel

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1 1. Deutsche Meisterschaften im Power- Nordic - Walking (PNW) Kurzstrecke Meter, Meter und 4x M - Staffel 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung des Wettkampfes Power-Nordic - Walking (PNW) wurde aus dem normalen Nordic-Walking (NW) abgeleitet.neben den speziellen NW-Stöcken und eigener Muskelkraft sind keine anderen Möglichkeiten zur Fortbewegung zugelassen.- Power-Nordic- Walking ist höchstmöglicher Muskel-u. Kraftaufwand!! Maßgebend ist ständiger Bodenkontakt und aktiver Oberkörpereinsatz. Ein Bein hat während des gesamten Bewegungsablaufes Bodenkontakt zu haben. Der aktive, kraftvolle deutlich erkennbare Stockeinsatz unterstützt die Fortbewegung und wird in Diagonal- oder Doppelstocktechnik durchgeführt. Am Ende des Schrittes sind Abstoß Bein und Arm gestreckt. Damit ist die PNW-Technik zum Lauf- und Gehsport abgegrenzt. Eine spezielle Wettkampfkleidung ist nicht vorgeschrieben (ausgenommen der Staffellauf, hier sind Mannschafts-Trikots Pflicht)! An diesem Wettkampf kann natürlich auch jeder Sportler teilnehmen, der die schon normalen NW-Techniken beherrscht. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht zwingend erforderlich. 1.1a Der Veranstaltungsort muss zwingend über eine 400m Rund-Laufbahn verfügen oder eine abgesicherte 2.500m Natur-Strecke! 1.2.1b Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf max. 700 Personen!

2 Startnummer Alle Wettkämpfer müssen die Startnummer deutlich sichtbar an der Vorderseite der Oberbekleidung tragen, ein Startnummernband ist ebenfalls erlaubt. Eine Zeitnahme kann nur erfolgen, wenn Startnummer und Transponder beim Zieleinlauf vorhanden sind. Staffelläufer können nur mit einheitlichen Mannschafts-Trikots teilnehmen! 1.3 Regelverstöße, Disqualifikation Regelverstöße (nicht eindeutige NW-Technik), Behinderung und Bedrängung (vor allem durch zu geringen Abstand) oder anderer Wettkampfteilnehmer oder auch eindeutiges Rennen, führen zu Verwarnungen. Die 3. Verwarnung hat die Disqualifikation des Sportlers zur Folge.Regelverstöße werden auf der Startnummer durch die Streckenposten bzw. Schiedsrichter vermerkt und werdem mit einer 2 Minutenzeitstrafe geandet. Somit sind sie dem Sportler bekannt. Unerlaubtes Verlassen der Wettkampfstrecke führt zur Disqualifikation. Die Wettkämpfer dürfen von anderen Personen keinerlei andere Hilfeleistungen annehmen die das Wettkampfergebnis begünstigen. Dies führt zur Disqualifikation. Bei Disqualifikation müssen Transponder und Startnummer abgegeben werden. 1.4 Sportgesundheit Jeder Sportler, bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter, ist für seine Sportgesundheit verantwortlich. Der Ausrichter kann (kein Muss) sich durch ein ärztliches Zeugnis die Sportgesundheit nachweisen lassen. 2. Meldungen 2.1 Veranstalter, Ausrichter Veranstalter ist derjenige, in dessen Name oder in dessen Auftrag ein Wettkampf ausgerichtet wird. Ausrichter ist derjenige, der die Durchführung des Wettkampfes organisiert und sicherstellt. Veranstalter kann auch gleichzeitig Ausrichter sein. 2.2 Meldungen Mit der Meldung zu einem Wettkampf erkennt der Sportler die in der Ausschreibung des Wettkampfes genannten Bestimmungen an. Meldeunterlagen sind vollständig (auch im Online-Anmeldeformular) und leserlich auszufüllen.

3 Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn die vollständige Startgebühr von Euro 30.- Euro (5km NW) oder 38.- Euro (1okm NW) beim Veranstalter entrichtet ist!! Die Startgebühr für die Staffelteilnehmer beträgt je Teilnehmer 20,-Euro!! Auf Verlangen des Schiedsrichters muss jeder Sportler in der Lage sein, seine Identität durch ein amtliches, mit Lichtbild versehenes Ausweispapier nachweisen zu können. 2.3 Meldeergebnis Die eingehenden Meldungen sind in einer Teilnehmerliste zu erfassen. In dieser müssen die Meldungen aller Sportler mit den Namen, Vornamen, Geburtsjahrgang und ggf. Mannschaft/Team/Verein aufgeführt werden. Die Meldeliste ist spätestens vor Beginn der Veranstaltung am Wettkampfort an gut zugänglicher Stelle zu veröffentlichen.- ACHTUNG:ANMELDESCHLUSS ist 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, da Teilnehmerzahl begrenzt ist. 2.4 Zahlungspflicht/ Rücktritt Eine Anmeldung gilt dann als vertraglich verbindlich, wenn diese schriftlich beim Veranstalter oder der von ihm beauftragten Person eingegangen ist. Von diesem Moment an besteht Zahlungspflicht. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind allein die Ausschreibung der Veranstaltung und die vorliegenden Teilnahmebedingungen. Sonderwünsche, Anmeldungen unter bestimmten Bedingungen und mündliche Nebenabreden sind nur mit einer schriftlichen Bestätigung des Veranstalters gültig. Ein Rückerstattung der Anmeldegebühr ist nach Zahlungseingang nicht mehr möglich. Ausnahmen sind bis zehn Tage vor der Veranstaltung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. In diesem Fall kann der Veranstalter einem Rücktritt zustimmen. Es fällt dann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro an. Alternativ ist es bis zehn Tage vor der Veranstaltung möglich eine Ersatzperson schriftlich anzumelden. Durch diese Umbuchung wird zusätzlich zur bereits bezahlten Startgebühr eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig. 3. Kampfgericht 3.1 Schiedsrichter Der Schiedsrichter hat auf die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen zu achten und in allen damit zusammenhängenden Fragen zu entscheiden, die sich während der Veranstaltung ergeben. Er hat die uneingeschränkte Autorität und Kontrolle. Er unterrichtet die Streckenposten über alle Einzelheiten und Bestimmungen, die sich auf die Wettkampfveranstaltung

4 beziehen. Er hat sich zu vergewissern, dass alle für den Wettkampf erforderlichen Stadion/Streckenposten auf den Plätzen sind, die ihnen zugewiesen wurden.. Er hat darauf zu achten, dass die Streckenposten nicht parteiisch in das Wettkampfgeschehen eingreifen. Er ist allein berechtigt, Sportler zu disqualifizieren, die gegen die Wettkampfbestimmungen verstoßen. Verstöße gegen die Wettkampfbestimmungen können durch eigene Beobachtungen oder durch Meldungen der zuständigen Streckenposten festgestellt werden. Verstöße gegen die Wettkampfbestimmungen sind dem Schiedsrichter mit folgenden Angaben mitzuteilen: Startnummer des Athleten und eindeutige Beschreibung des Verstoßes. 3.2 Starter/ Zielrichter Der Starter sorgt dafür, dass die Sportler sich ordnungsgemäß im Startbereich hinter der Startlinie aufstellen und gibt dann das Startsignal. Er hat für den Start eine Position einzunehmen, von der aus er eine unversperrte Sicht auf die Sportler hat und das Startkommando und -signal von den Sportlern und Zeitnehmern gut wahrgenommen werden kann. Der Starter darf gleichzeitig als Zielrichter tätig sein. Er entscheidet über die Reihenfolge des Einlaufes der einzelnen Sportler und hält dieses schriftlich oder Online fest. Im Falle von Differenzen bei der Beobachtung gilt der Mehrheitsentscheid. Sofern dies nicht möglich ist, gilt die Entscheidung des Schiedsrichters. 3.3 Zeitgericht/ Protokollführer Das Zeitgericht besteht aus einem oder mehreren Zeitnehmern und ist zuständig für die ordnungsgemäße Erfassung der Gesamtzeit jedes Sportlers. 3.4 Streckenposten Durch den Einsatz einer ausreichenden Anzahl von Stadion/Streckenposten ist zu gewährleisten, dass die Sportler disqualifiziert werden können, die die Wettkampfstrecke nicht ordnungsgemäß absolvieren oder andere behindern. In besonderem Maße achten sie auf Einhaltung der Technikregeln und Behinderung bzw. Bedrängung.- Bei Regel-Verstoss wird der Teilnehmer per Trillerpfeife angesprochen und per anschließenden Aufruf der Startnummer, verwarnt!! Der Teilnehmer erhält einen Vermerk auf seiner Startnummer!

5 3.5 Sprecher Der Sprecher arbeitet auf Weisung des Schiedsrichters, des Veranstalters und/oder des Ausrichters. Er hat die Aufgabe, die Sportler rechtzeitig zu ihren Wettkämpfen aufzurufen und sie, sowie das Publikum über die Ergebnisse der Wettkampfveranstaltung zu informieren. Er erhält nach Absprache und Festlegung durch den Schiedsrichter die für die Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Unterlagen vom Protokollführer und dem Schiedsrichter. Er ist nach der Freigabe durch den Schiedsrichter zuständig für die Bekanntgabe der Ergebnisse während der Wettkampfveranstaltung. 4. Wettkampf 4.1 Start. Die Startnummer hat keinerlei Wirkung für die Startaufstellung. Die Startlinie darf erst überschritten werden, sobald das festgelegte Startsignal erfolgt. Das Startsignal wird vorher angekündigt. Der Start erfolgt mittels Startpistole oder mittels einer Fahne. Für Spätstarter besteht kein Anspruch auf eine Zeitgutschrift. Im Falle eines Fehlstarts kann der Start einmal wiederholt werden. Im Falle eines zweiten Fehlstarts wird die entsprechende Startnummer des Sportlers ausgerufen und mit 10 Sekunden. Zeitstrafe bestraft. Das Rangeln um Positionen während der ersten Meter nach dem Start wird hingenommen, allerdings wird unsportliches Verhalten nicht toleriert und zieht die Disqualifikation nach sich. Der Starter muss dem Schiedsrichter die Sportler melden, die den Start verzögern, einer Anweisung absichtlich nicht folgen oder sich sonst beim Start nicht korrekt verhalten. Diese können durch den Schiedsrichter disqualifiziert werden. 4.2 Wettkampf Die Wegstrecke muss eindeutig mittels Markierungen, Bändern, Zäune oder andere Abgrenzungen erkennbar sein. Das unerlaubte Verlassen der Wettkampfstrecke hat die Disqualifikation zur Folge. Ein Sportler, der gegen diese Regel verstößt, muss mit der Disqualifikation rechnen. Zieht sich ein Sportler aus dem Wettkampf vor Erreichen des Ziels zurück, muss er dies dem nächsten Stadion/Streckenposten melden und seine Startnummer und Transponder dort abgeben. Ein Sportler, der überholt, darf den Überholten nicht in seiner Bewegung behindern. Eine Behinderung führt zur Verwarnung. Bei jeder von einem Streckenposten festgestellten und auf der Startnummer verzeichneten Verwarnung erhält der Läufer eine Zeitstrafe von 2 Minuten

6 4.3 Verpflegungs - und Betreuungsstationen wenn notwendig: In diesen Zonen ist die Pflicht des Stockeinsatzes aufgehoben. Defekte Stöcke und weitere Ausrüstungsgegenstände können wiederholt ausgetauscht werden. Dieser Tausch ist nur im Bereich der Verpflegungs- bzw. Betreuungsstationen möglich. Grundsätzlich ist es für die Betreuer verboten, die Sportler auf der Wettkampfstrecke zu begleiten; die Disqualifikation ist die Folge. Diese Begleitung ist nur den Streckenposten, der Medizinischen Betreuung und der Wettkampf-Organisation vorbehalten. 4.4 Zeitnahme Die Wettkampfzeit ist die Zeit, die zwischen Startsignal und Zieleinlauf verstrichen ist. Die Zeitnahme erfolgt elektronisch durch Transponder. Eine Korrektur der Wettkampfzeit erfolgt bei dem Zeitstrafe-Prinzip nach Verwarnungen. Bei elektronischer Zeitnahme ist der Zeitpunkt des Zieleinlaufs der Augenblick, an welchem der Strahl des elektronischen Sensors über der Ziellinie durch den Sportler unterbrochen wird. Eine Uhr, welche durchgehend die Zeit angibt, soll während der Wettkampfdauer in Betrieb sein, bis der letzte Sportler das Ziel erreicht hat. Im Teamwettbewerb 4 x Meter (Staffel), wird die Zeit per Trikot-Leibchen (mit Transponder-Nr. versehen ) genommen und gemäß der Wettkampfausschreibung berechnet.- Staffelübergabe per Abklatschen, d.h. nach 2.500m (1 Runde) zum nächsten Team-Läufer!- Die Zeitnahme endet nach überlaufen der Ziellinie durch den 4. Staffelläufer (Schlussläufer)!! Die Platzierungen werden durch die Reihenfolge der gestoppten (bzw. korrigierten) Zeiten vergeben. Sportler mit der gleichen Zeit erhalten auch die gleiche Platzierung. 4.5 Unsportliches Verhalten Disqualifikationen sind unverzüglich unter Angabe des Grundes durch den Sprecher bekannt zu geben. Die Uhrzeit der Bekanntgabe ist vom Sprecher in den Wettkampfunterlagen zu vermerken. Mit der Bekanntgabe beginnt die Einspruchsfrist von 30 Minuten.

7 5. Wettkampfprotokoll, Ergebnisse, Einsprüche 5.1 Wettkampfprotokoll Über die Ergebnisse von Wettkampfveranstaltungen ist ein Protokoll (Ergebnisliste) zu führen. Protokollseiten müssen zur rechtzeitigen Information öffentlich an einer vom Sprecher bekannt zu gebenden Stelle ausgehängt werden. Auf jeder Protokollseite im Aushang ist der Zeitpunkt des Aushanges zu vermerken. Mit dem Aushang beginnt die Einspruchsfrist von 30 Minuten. Die Sportler, die disqualifiziert wurden oder den Wettkampf abgebrochen haben, sind ohne Platzierung und Zeit in das Protokoll aufzunehmen. Disqualifikationsgrund und der Zeitpunkt der Bekanntgabe ist im Protokoll zu vermerken. Die Sportler, die nicht angetreten sind oder abgemeldet wurden, sind im Protokoll aufgenommen. Einsprüche sind mit Angabe des Zeitpunktes der Einspruchseinlegung und der Entscheidung des Schiedsrichters dem Protokoll als Anlage beizufügen. Bei einer Nichtabhilfeentscheidung des Schiedsrichters hat er das Vorliegen des Einspruches sowie seine Entscheidung jeweils ohne die Begründungen im Protokoll zu vermerken. Schiedsrichter und Protokollführer haben das Protokoll unter Angabe des Endes der Veranstaltung (Datum und Uhrzeit) zu unterschreiben. Auf Wunsch kann das Protokoll gegen eine Gebühr ausgehändigt werden. Alle Wettkampfunterlagen im Original sind vom Ausrichter sechs Monate aufzubewahren. 5.2 Ergebnisse Die Ergebnisse sind der Nachweis der Leistung von Sportlern oder Teams in einem Wettkampf. Der Veranstalter hat die Aufgabe, die Ergebnisse festzuhalten und sie entsprechend zu veröffentlichen. Es gibt zwei Arten von Ergebnissen: Vorläufige Ergebnisse und Endergebnisse; sie enthalten folgende Informationen: a) Name und Ort der Veranstaltung b) Art, Zeit und Datum des Wettkampfes c) Wettkampfstrecke und Wetterdaten d) Name und Unterschrift des Schiedsrichters e) Anzahl der gemeldeten Wettkämpfer und der Wettkämpfer, die den Wettkampf beendet haben f) Anzahl der Wettkämpfer, die nicht an den Start gingen und den Wettkampf nicht beendet haben g) Bemerkungen über verhängte Strafen h) Spalten für: - Platzierungen vom ersten bis zum letzten Wettkämpfer - Startnummern - Namen und Vornamen der Wettkämpfer - Nation oder Mannschaft

8 - Strafzeit - Laufzeiten - Gesamtzeit und Zeit des Teams - Rückstand Vorläufige Ergebnisse sind die ersten offiziellen Ergebnisse des Wettkampfes, die vom Ausrichter nach dem Zieleinlauf des letzten Läufers erstellt werden. Vorläufige Ergebnisse gelten immer unter Vorbehalt eines Protestes und sind im Zielbereich sowie im Wettkampfbüro sobald wie möglich nach dem Zieleinlauf des letzten Wettkämpfers zu veröffentlichen und anzuschlagen. Die Endergebnisse sind die unwiderruflich offiziellen Ergebnisse eines Wettkampfes; sie sind sofort nach Ablauf der Protestzeit oder, sobald der Schiedsrichter über einen eingegangenen Protest entschieden hat, zu veröffentlichen. 5.3 Einsprüche Gegen das Ergebnis eines Wettkampfes oder einer Entscheidung kann innerhalb von 30 Minuten nach Bekanntgabe schriftlich beim Schiedsrichter Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann nur von dem betroffenen Athleten, seinem Verein oder demjenigen eingelegt werden, der geltend macht, in seinen Rechten verletzt zu sein. Bei Einlegen des Einspruchs ist eine Gebühr von 20 in bar an den zuständigen Entscheidungsberechtigten zu zahlen; andernfalls ist der Einspruch unzulässig. Hat der Einspruch Erfolg, wird die Gebühr erstattet, andernfalls fällt sie dem Ausrichter zu. Urheberrecht: Die hier verwendeten Texte und alle sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Einzelne Inhalte, können spezielle Urheberrechtsvermerke enthalten, die besonders zu beachten sind. Jede Verwendung dieser Inhalte oder die Anzeige innerhalb fremder Seiten - auch auszugsweise - bedarf der vorherigen Zustimmung des Urhebers bzw. der speziellen Rechteinhaber. Urheberechtlich geschützt und beglaubigt durch Notar Karl-Heinz Buhmann, Brandenburg a.d.h.

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