Prävention und Aufarbeitung von sex. Missbrauch
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- Elke Hausler
- vor 7 Jahren
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1 Prävention und Aufarbeitung von sex. Missbrauch - Konkrete Maßnahmen der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Bettina Janssen Büro für Fragen sex. Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich 1
2 Chronologie Auftrag der Frühjahrsvollversammlung: Bischof Dr. Stephan Ackermann, wird Sonderbeauftragter für Fragen sex. Missbrauchs im kirchlichen Bereich Eröffnung des Büros für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in Bonn Eröffnung der Telefon-Hotline und Fortschreibung Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch Rahmenordnung Prävention und Vorstellung des Entwurfs für immaterielle und materielle Leistungen am RT Vorstellung des präzisierten Papiers für immaterielle und materielle Leistungen Forschungsprojekte zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauch Papstbesuch / Treffen mit Opfern
3 DBK-Büro Auftrag der Frühjahrsvollversammlung: Bischof Dr. Stephan Ackermann, wird Sonderbeauftragter für Fragen sex. Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich Eröffnung des Büros für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn Unterstützung des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stephan Ackermann, bei seiner Tätigkeit Überarbeitung der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (August 2010) Entwicklung der Rahmenordnung - Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (September 2010) Entwicklung und Umsetzung kirchlichen Modells für Leistungen in Anerkennung des Leids, dass Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde als Basis für die Gespräche am Runden Tisch Kindesmissbrauch (November 2010 / März 2011) Einrichtung und Koordinierung der Arbeiten der Zentrale Koordinierungsstelle beim Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich der Deutschen Bischofskonferenz Einrichtung und Koordinierung des Vergabeausschusses für die Gelder des Präventionsfonds Initiierung und Durchführung eines Forschungsprojekts (Start: April 2011 bzw. Juni 2011) Mitarbeit am Runden Tisch der Bundesregierung Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen im familiären Bereich, Berlin (April 2010 bis November 2011)
4 DBK-Hotline I Auftrag der Frühjahrsvollversammlung Eröffnung des Büros des Beauftragten Eröffnung der Telefon-Hotline und Angebot für Opfer (!) Mit dem Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz zur Durchführung der Hotline an die LEBENSBERATUNG im Bistum Trier, wurde der Auftrag verbunden, die Erkenntnisse der Hotline fachlich aufzubereiten und für die Arbeit an der Frage der künftigen Präventionsprogramme zur Verfügung zu stellen. Demnach sollten Leitfragen der Auswertung sein: Gibt es Hinweise, die präventiv nutzbar sind? Gibt es Hinweise zur Verbesserung des kirchlichen Umgangs mit Personen, denen von Priestern oder kirchlichen Mitarbeitern sex. Gewalt angetan wurde? Clearing: Statistische Erfassung Türöffnerfunktion (Verweisung) Beratungsfunktion Lotsenfunktion (Information)
5 DBK-Hotline II - Elemente Auftrag der Frühjahrsvollversammlung Eröffnung des Büros des Beauftragten Eröffnung der Telefon-Hotline und Internetseite Grundsatzinformation Leitlinien, Kontaktinformationen Diözesanbeauftragte, Antrag, Aktuelles etc. Telefonische Hotline Online-Beratung
6 DBK-Hotline III Stand: November 2011 Insgesamt zustande gekommene telefonische Kontakte mit abnehmenden Tendenz 46.KW: 66 Anrufversuche, 42 Gespräche Unter den Anrufern waren Betroffene sowie Personen, die sich informieren wollten. Es rufen aber nicht nur Opfer an. Mancher möchte nur Informationen und daneben gibt es die Beschimpfungen und Scherzanrufe Gespräche sind also nicht Fälle oder Täter Anrufversuchen - die Anrufversuche ergeben sich aus zwei Punkten: am Anfang gab es eine "Bugwelle" von Anrufen, es gibt immer zu Anfang einer Schicht sehr viele Anrufversuche. Aber es kommen eben nur so viele Gespräche zustande, wie derzeit Mitarbeitende eingesetzt sind. Die, die nicht durchkommen telefonieren dann über die Schichtdauer weiter, bis sie durchkommen oder versuchen es am nächsten Tag. Die zusätzliche Online-Beratung, die von psychologischen und sozialpädagogischen Fachkräften anonym angeboten wird, haben bis zu diesem Zeitraum 367 Personen in Anspruch genommen. In diesen Online- Beratungen wurden insgesamt Nachrichten ausgetauscht. plus ca Schreiben und Mails
7 DBK-Hotline IV Expertenfachgespräche der Hotline Missbrauch, Bonn Hotline Missbrauch Hotline Heimkinder Hotline Unabhängige Beauftragte (Prof. Fegert) Runder Tisch Heimkindererziehung (RTH) Runder Tisch Sex. Kindesmissbrauch Forschungsprojekte Opferschutzorganisation Zwischenbericht Abschlussbericht
8 Fortschreibung Leitlinien Auftrag der Frühjahrsvollversammlung Eröffnung des Büros des Beauftragten Eröffnung der Telefon-Hotline und Fortschreibung Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sex. Missbrauch 1. Phase bis Orientierung 1. Rohentwurf 2. Phase bis Aussprache (Hearing) 1. Lesung der Leitlinien 3. Phase bis Abschluss Verabschiedung der Leitlinien WV in 3 Jahren 8
9 Beauftragte Person Ansprechperson für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst. Die beauftragte Person soll nicht zur Leitung des Bistums gehören. Werden mehrere Personen beauftragt, soll mindestens eine von ihnen nicht zur Leitung des Bistums gehören. Die beauftragte Person nimmt Hinweise auf sexuellen Missbrauch entgegen und nimmt eine erste Bewertung der Hinweise auf ihre Plausibilität vor. Einrichtung eines ständigen Beraterstabs Diesem gehören insbesondere Frauen und Männer mit psychiatrisch psycho-therapeutischem, möglichst auch forensischpsychiatrischem, sowie juristischem Sachverstand und fundierter fachlicher Erfahrung und Kompetenz in der Arbeit mit Opfern sexuellen Missbrauchs an. Dem Beraterstab können auch Personen angehören, die im kirchlichen Dienst beschäftigt sind. Im Einzelfall können weitere fachlich geeignete Personen hinzugezogen werden.
10 Anzeige bei der Strafverfolgungsbehörde Sobald tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen vorliegen, leitet ein Vertreter des Dienstgebers die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde und soweit rechtlich geboten an andere zuständige Behörden (z.b. Jugendamt i. S. d. 8a SGB VIII, Schulaufsicht) weiter. Rechtliche Verpflichtungen anderer kirchlicher Organe bleiben unberührt. Die Pflicht zur Weiterleitung der Informationen an die Strafverfolgungsbehörde entfällt nur ausnahmsweise, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des mutmaßlichen Opfers (bzw. dessen Eltern oder Erziehungsberechtigten) entspricht und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig ist. In jedem Fall sind die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten, wenn weitere mutmaßliche Opfer ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung der Taten haben könnten. Die Gründe für den Verzicht auf eine Mitteilung bedürfen einer genauen Dokumentation, die von dem mutmaßlichen Opfer (ggf. seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten) zu unterzeichnen ist.
11 Leitlinien Prävention I Von Personen, die haupt- oder nebenberuflich in der Kinderund Jugendarbeit eingesetzt werden sollen, ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzuholen. Wenn Anlass zur Sorge besteht, dass bei einer Person Tendenzen zu sexuellem Fehlverhalten vorliegen, wird eine forensisch-psychiatrische Begutachtung angeordnet.
12 Leitlinien Prävention II Aus- und Fortbildung Die Aus- und Fortbildung enthält im Rahmen der allgemeinen Persönlichkeitsbildung die offene Auseinandersetzung mit Fragen der Sexualität, vermittelt Kenntnisse über sexuelle Störungen und gibt Hilfen für den Umgang mit der eigenen Sexualität. Die für die Aus- und Fortbildung Verantwortlichen sowie die für die Personalführung Verantwortlichen nehmen sich der in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Personen an, die ein auffälliges Verhalten zeigen, um persönliche Schwierigkeiten in einem frühen Stadium anzusprechen und Hilfen zur Bewältigung aufzuzeigen. Die Personalverantwortlichen im kirchlichen Bereich sowie die beauftragten Personen der Diözesen bilden sich zur Missbrauchsproblematik regelmäßig fort.
13 Rahmenordnung Prävention Auftrag der Frühjahrsvollversammlung Eröffnung des Büros des Beauftragten Eröffnung der Telefon-Hotline und Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sex. Missbrauch Rahmenordnung Prävention Inhalt Transparente Strukturen und Prozesse Aus- und Weiterbildung Koordinierungsstelle Prävention WV in 3 Jahren
14 Rahmenordnung Prävention Inhaltliche und strukturelle Anforderungen transparent nachvollziehbar kontrollierbar sein Die Entwicklung und Verwirklichung von Maßnahmen zur Prävention erfolgt nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit allen hierfür relevanten Personen und Gruppen. Dazu gehören auch die Kinder und Jugendlichen selbst. (Partizipation)
15 Rahmenordnung Prävention I Inhaltliche und strukturelle Anforderungen Verhaltenskodex Klare Verhaltensregeln stellen im Hinblick auf den jeweiligen Arbeitsbereich ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den betreuten Kindern und Jugendlichen sicher. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Verhaltensregeln sowie die Sanktionen bei Nichteinhaltung bekannt zu machen Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen Um das Wohl und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu optimieren, können Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen erlassen werden, die auch arbeitsrechtliche Verbindlichkeit haben. Beschwerdewege Die Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbände schaffen interne und externe, nieder- und höherschwellige Beratungs- und Beschwerdewege für die Kinder und Jugendlichen, die Eltern und Erziehungsberechtigten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
16 Rahmenordnung Prävention II Inhaltliche und strukturelle Anforderungen Personalauswahl und -entwicklung Die Prävention von sexuellem Missbrauch ist Thema im Vorstellungsgespräch, während der Einarbeitungszeit sowie in weiterführenden Mitarbeitergesprächen. In der Aus- und Fortbildung ist sie Pflichtthema. Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen entsprechend den gesetzlichen Regelungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Außerdem ist die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung verbindliche Voraussetzung einer Anstellung wie auch einer Beauftragung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit im kinder- und jugendnahen Bereich. Qualitätsmanagement Die Leitung von Einrichtungen und die Träger von Kinder- und Jugendprogrammen haben die Verantwortung dafür, dass Maßnahmen zur Prävention nachhaltig Beachtung finden und fester Bestandteil ihres Qualitätsmanagements sind. Für jede Einrichtung und für jeden Verband sowie ggf. für den Zusammenschluss mehrerer kleiner Einrichtungen sollte eine geschulte Fachkraft zur Verfügung stehen, die hierbei im Interesse der Kinder und Jugendlichen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unterstützung gibt. Personen mit Opfer- und Täterkontakt erhalten kontinuierlich Supervision.
17 Rahmenordnung Prävention I Aus- und Fortbildung Sensibilisierung und Befähigung Hinweise auf sex. Missbrauch zu erkennen und mit diesen angemessen umzugehen. Dies erfordert Schulungen zu Fragen von Täterstrategien, Psychodynamiken der Opfer, Dynamiken in Institutionen sowie begünstigenden institutionellen Strukturen, Straftatbeständen und weiteren einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, eigener emotionaler und sozialer Kompetenz, konstruktiver Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.
18 Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch Unterstützung und Vernetzung der Präventionsaktivitäten Fachberatung bei der Planung und Durchführung von Präventionsprojekten, Vermittlung von Fachreferent/innen, Beratung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Weiterentwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards, Information über Präventionsmaterialien und -projekte, Vernetzung der Präventionsarbeit inner- und außerhalb der Diözese, Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit der jeweiligen Pressestelle. Das Thema Prävention hat einen Platz auf der Internetseite der Diözesen sowie der kirchlichen Institutionen und Verbände.
19 Umsetzung der Rahmenordnung I Handreichung zur Prävention von sex. Gewalt in katholischen Schulen, Internaten und Kindertageseinrichtungen Hrsg. DBK-Kommission für Erziehung und Schulen (November 2011) Handreichung zur Prävention von sex. Gewalt im Bereich Jugendpastoral Hrsg. DBK-Jugendkommission (Januar 2011) Entwicklung einer Selbstverpflichtungserklärung (Muster) Mitwirkung an der Novellierung der Empfehlungen des Deutschen Caritasverbandes zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch sowie zum Verhalten bei Missbrauchsfällen (Juni 2011)
20 Umsetzung der Rahmenordnung II Erweitertes Führungszeugnis Die Träger der Einrichtungen und Dienste tragen die Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen beauftragt werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen. Personen, die im Rahmen ihrer haupt- und nebenamtlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Kinder und Jugendliche betreuen oder mit diesen regelmäßig in sonstiger Weise Kontakt haben können, dürfen in keinem Fall eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig wegen einer Straftat nach 171,174 bis 184g, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden sind. Bei der Einstellung von haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden, die in direktem Kontakt mit Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen stehen und von Leitungskräften ist ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Bereits eingesetzte Personen sind bis zum 31. Dezember 2011 zur Vorlage eines Führungszeugnisses aufzufordern. Für den Einsatz von freien Mitarbeiter(inne)n, Ehrenamtlichen und Kurzzeitpraktikanten wird je nach Aufgabe und Einsatz im Einzelfall durch die Einrichtungsleitung geprüft, ob ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis oder eine Selbstauskunftserklärung vorgelegt werden muss. Hierbei sind Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. (Novellierte Fassung der CARITAS Empfehlungen 2011)
21 Internetportale Auftrag der Frühjahrsvollversammlung Eröffnung des Büros des Beauftragten Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sex. Missbrauch Rahmenordnung Prävention Sonderausgabe Elternbriefe du + wir - Was tun gegen Missbrauch (September 2010)
22 Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sex. Missbrauchs zugefügt wurde Eröffnung des Büros für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, Bonn Eröffnung der Telefon-Hotline und Fortschreibung Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch Rahmenordnung Prävention und Vorstellung des Entwurfs für immaterielle und materielle Leistungen am RT Vorstellung des präzisierten Papiers für immaterielle und materielle Leistungen 4-Punkte Paket Präventionsfonds Erstattung von Kosten für Psychotherapie oder Paarberatung Materielle Leistung in Anerkennung des Leids Regelung für besonders schwere Fälle
23 Forschungsprojekte Eröffnung des Büros für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in Bonn Eröffnung der Telefon-Hotline und Fortschreibung Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch Rahmenordnung Prävention und Vorstellung des Entwurfs für immaterielle und materielle Leistungen am RT Vorstellung des präzisierten Papiers für immaterielle und materielle Leistungen Forschungsprojekte zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauch Sex. Übergriffe durch Geistliche in der katholischen Kirche Deutschlands Auswertung vorhandener psychologischer u. psychiatrischer Gutachten Dauer 1 Jahr Leitung: Prof. Dr. Norbert Leygraf u.a. (Start: April 2011) Sex. Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der DBK Dauer 3 Jahre Leitung: Prof. Dr. Christian Pfeiffer, KFN (Start: August 2011)
24 KFN-Forschungsfragen Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der DBK? Wie ist es zu erklären, dass gerade Priester, Diakone und Ordensangehörige, die von ihrem Selbstverständnis her zu einem Kinder und Jugendlichen beschützenden Verhalten verpflichtet erscheinen, derartige Taten begangen haben? Wie haben die Opfer die Taten, ihre Folgen und das Verhalten der katholischen Kirche bzw. des jeweiligen Ordens erlebt? Wie haben sich die katholische Kirche und die zu ihr gehörenden Einrichtungen gegenüber Tätern und Opfern verhalten, wenn ihnen solche Fälle des sexuellen Missbrauchs bekannt geworden sind? Wie kann die katholische Kirche in Zukunft darauf hinwirken, das Risiko derartiger Taten nachhaltig zu verringern?
25 Begegnung mit Betroffenen Eröffnung des Büros für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in Bonn Eröffnung der Telefon-Hotline und Fortschreibung Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch Rahmenordnung Prävention und Vorstellung des Entwurfs für immaterielle und materielle Leistungen am RT Vorstellung des präzisierten Papiers für immaterielle und materielle Leistungen Forschungsprojekte zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauch u. a. Papstbesuch / Treffen mit Opfern Ziel der Begegnung von Amtsträgern mit Betroffenen ist es, die Lebensschicksale der Opfer von sexuellem Missbrauch und deren Folge besser kennenzulernen, sie in der Verarbeitung dieser Erfahrungen zu unterstützen, die Schuld von Mitarbeitenden der katholischen Kirche besser erkennen und für die Zukunft bessere Vorkehrungen gegen solche Taten treffen zu können.
26 Runder Tisch Sex. Kindesmissbrauch von April 2010 bis November 2011 Vertreter DBK: Bischof Dr. Stephan Ackermann, Prälat Dr. Karl Jüsten Vertreter DOK: P. Dr. Stefan Kiechle SJ o AG Prävention Intervention Information (Vorsitz: Dr. Kristina Schröder) Vertreter DBK: Dipl.-Psych. Dorothee Lappehsen-Lengler Vertreter DOK: Schwester Jordana Schmidt OP o AG Durchsetzung Strafanspruch Rechtspolitische Folgerungen Anerkennung des Leidens der Opfer sexuellen Missbrauchs in jeglicher Hinsicht (Vorsitz: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger) Vertreter DBK: Dr. Bettina Janssen Vertreter DOK: P. Stefan Kiechle SJ o AG Forschung und Lehre (Vorsitz: Prof. Dr. Annette Schavan) Vertreter DBK: Dr. Bettina Janssen Vertreter DOK: Prof. Dr. Hans Zollner SJ
27 Dialoginitiative Aufgabe und Ziel ist die Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in der katholischen Kirche in Deutschland und die Analyse, welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden müssen. Die Bischöfe wollen zum einen verstärkt das selbstkritische Gespräch in der Bischofskonferenz führen. Ein weiterer Teil dieser Initiative ist ein strukturierter Dialog darüber, wie die Kirche ihren zentralen Auftrag, das Evangelium den Menschen zu vermitteln, unter den Bedingungen der heutigen Zeit und den unterschiedlichen Lebenssituationen erfüllen kann. Auftaktveranstaltung 8./9. Juli 2011 in Mannheim
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