Trassen-, Stations- und Anlagenpreise sowie Preise für Sonderleistungen
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- Margarethe Rothbauer
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1 Frank von Meißnerww Regionale öffentliche Bahn der Stadt Pfullendorf Bahnstrecke Altshausen Pfullendorf Trassen-, Stations- und Anlagenpreise sowie Preise für Sonderleistungen Stand: 27. Juli 2010
2 Frank von Meißnerww I. Trassenpreise Grundsätze Regeltrassen Bedarfstrassen Trassen des Gelegenheitsverkehrs Enthaltene Leistungen Bearbeitungs- und Stornierungsgebühren Trassenstudien und Trassenanträge Bearbeitungsgebühr gemäß 6 Abs. 2 EIBV Stornierung vorbestellter Zugtrassen Änderungen vorbestellter Zugtrassen Zuschläge Entfernungstabelle... 6 II. Stationspreise... 7 III. Anlagenpreissystem Grundsätze Mietpreise Mehrere Nutzer Nutzung von Ladestraßen bzw. Grundstücken neben der Strecke... 9 IV. Sonderleistungen Stellung von Mitarbeitern als Lotse und BÜ-Sicherungsposten Vermittlung von Orts- und Streckenkenntnis V. Sonstiges Nichtnutzung der Infrastruktur ohne vorherige Stornierung der Bestellung Nettopreise Veröffentlichung Ansprechpartner Seite 2 von 11
3 I. Trassenpreise 1. Grundsätze Für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Regionalen öffentlichen Bahn der Stadt Pfullendorf im folgenden RB Pfullendorf genannt gelten einheitliche Preise für den Schienenpersonennahverkehr und für den Schienengüterverkehr. Die Trassenpreise sind pro Zugkilometer angegeben. Die ausgerechneten Zugkilometer sind mit dem angegebenen Zugkilometerpreis zu multiplizieren. Dieser errechnete Preis ist ein Nettogrundpreis und beinhaltet weder mögliche Zusatzleistungen noch die Stationsnutzung. Es werden folgende Arten von Trassen unterschieden: 1.1 Regeltrassen Regeltrassen sind Fahrplantrassen, die für mehr als 10 Verkehrstage pro Netzfahrplanperiode bestellt werden. Eine Netzfahrplanperiode gilt vom zweiten Sonntag im Dezember eines Jahres bis zum zweiten Samstag im Dezember des Folgejahres (vgl. 8 Abs. 2 EIBV). Regelrassen bedürfen keiner besonderen Aktivierung und gelten automatisch als eingelegt. Für die Auslegung von Regeltrassen gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 2.3 dieses Preiskatalogs für die Stornierung von Zugtrassen. Der Trassengrundpreis für Regeltrassen beträgt 3,90 pro Zugkm (zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer). Dieser Grundpreis ist ggf. durch Zuschlagsfaktoren zu erhöhen. 1.2 Bedarfstrassen Bedarfstrassen sind Fahrplantrassen, die bei der Konstruktion des Netzfahrplans berücksichtigt werden, die jedoch einer zusätzlichen Aktivierung bedürfen. Hinsichtlich der Anmeldung von Bedarfstrassen für den Netzfahrplan gelten die gleichen Bestimmungen wie für Regeltrassen. Bedarfstrassen sind bis spätestens zwei Werktage vor dem planmäßigen Verkehren vom ZB/EVU durch eine schriftliche Meldung per zu aktivieren. Als Werktage gelten dabei montags bis freitags außer an Feiertagen in Baden-Württemberg. Für die schriftliche Aktivierung von Bedarfstrassen werden dazu dem ZB/EVU von der RB Pfullendorf besondere -Adressen zur Verfügung gestellt. Seite 3 von 11
4 Für aktivierte Bedarfstrassen wir der reguläre Grundpreis einer Regeltrasse gemäß Ziffer 1.1 (ggf. zuzüglich Zuschlagsfaktoren) verrechnet. Für nicht oder teilweise aktivierte Bedarfstrassen wird für den nicht genutzten Teil der Trasse ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10% des Trassenpreises nach Ziffer 1.1 verrechnet. Nicht aktivierte Bedarfstrassen können durch Trassen des Gelegenheitsverkehrs überplant werden. 1.3 Trassen des Gelegenheitsverkehrs Trassen des Gelegenheitsverkehrs müssen bis spätestens zehn Werktage vor Verkehren des Zuges angemeldet werden. Der Trassengrundpreis für Trassen des Gelegenheitsverkehrs beträgt 100 % des Grundpreises einer Regeltrasse (zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer) gemäß Ziffer 1.1. Dieser Grundpreis ist ggf. durch Zuschlagsfaktoren zu erhöhen 1.4 Enthaltene Leistungen Im Trassenpreis für eine Zugtrasse sind folgende Leistungen enthalten: - Die Nutzung der für die Zugfahrten bereitgestellten Strecken-, Bahnhofs-, Überholungs- und Kreuzungsgleise, - die Nutzung der Gleise für je eine Fahrt, die der Bereitstellung bzw. dem Abziehen eines Zuges zwischen einer örtlichen Anlage und Streckengleisen innerhalb desselben Bahnhofsteils dient, sofern die hierfür erforderlichen Rangierbewegungen den üblichen Umfang nicht überschreiten und der darauf folgenden bzw. vorangegangenen Streckennutzung unmittelbar dienen, - die vereinbarten planmäßigen Aufenthalte während der Zugfahrt, - die Betriebsführung während der planmäßigen Besetzungszeit der Betriebsstellen, - Erstellung und elektronischer Versand der Betriebsfahrpläne im üblichen Umfang sowie die Bereitstellung von Informationen, welche für die Nutzung der Schienenwege erforderlich sind. 2. Bearbeitungs- und Stornierungsgebühren 2.1 Trassenstudien und Trassenanträge Für Trassenstudien und Trassenanträge wird pauschal pro Trasse ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 125,00 Euro sowie die ggf. entstandenen Fremdkosten berechnet. Dieses Entgelt beinhaltet: - Trassenkonstruktion - Erstellung und Bekanntgabe eines Fahrplanes - Versand des Fahrplanes als PDF-Datei per . Seite 4 von 11
5 Diese Kosten der RB Pfullendorf werden mit Trassenpreisen verrechnet, wenn die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. 2.2 Bearbeitungsgebühr gemäß 6 Abs. 2 EIBV Werden bei der RB Pfullendorf Trassen gem. 6 Abs. 2 EIBV beantragt, so stellt die RB Pfullendorf dem Eisenbahnverkehrsunternehmen / Zugangsberechtigten jene Kosten in Rechnung, welche der RB Pfullendorf von den jeweils anderen Betreibern der Schienenwege berechnet werden. Sofern solche Trassenanträge Zugtrassen betreffen, deren Hauptlauf nicht im Netz der RB Pfullendorf ist, stellt die RB Pfullendorf dem EVU/Zugangsberechtigten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 Euro pro Arbeitsstunde des Streckenmanagers, jedoch mindestens 120,00 Euro, für den zusätzlichen Aufwand des Streckenmanagers in Rechnung. 2.3 Stornierung vorbestellter Zugtrassen Stornierung bedeutet die endgültige Abbestellung eines oder mehrerer Verkehrstage einer Trasse. Werden alle Verkehrstage einer Trasse storniert, so erlöschen alle Ansprüche, die gegebenenfalls mit der vertraglichen Bindung in Bezug auf die Trassenvergabe verbunden waren. Für die Stornierung einer Trasse fällt ein Mindeststornoentgelt in Höhe des Berarbeitungsentgeltes für die Trassenerstellung an (siehe Ziffer 2.1). Zusätzlich wird ein prozentuales Stornoentgelt in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung erhoben. Für Stornierungen vorbestellter Zugtrassen werden Stornierungsentgelte in folgender Höhe erhoben: - Bei Abbestellung bis dreißig (30) Arbeitstage vor dem Verkehrstag oder früher: unentgeltlich (siehe jedoch Bearbeitungsentgelt gemäß Ziffer 2.1), - bei Abbestellung bis drei (3) Arbeitstage vor dem Verkehrstag oder früher: zum halben Preis (50 %) des Auftragswertes, - bei Abbestellung zwei (2) Arbeitstage vor dem Verkehrstag oder später: in voller Höhe des Auftragswertes. Als Arbeitstage gelten (analog der SNB-AT bzw. SNB-BT) die Tage Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage in Baden-Württemberg. 2.4 Änderungen vorbestellter Zugtrassen Für jeden Änderungswunsch an einer festgelegten Zugtrasse wird eine gesonderte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 erhoben. Seite 5 von 11
6 3. Zuschläge Für Züge mit einer zulässigen Radsatzlast über 18 t wird ein Multiplikator von 1,0 auf den Trassenpreis angewendet (1,0 x gültiger Trassenpreis). Für Züge mit Sondermaßen (z.b. Lademaßüberschreitungen) wird ein Zuschlag von 0,00 Euro/Zkm erhoben, d.h. auf einen Zuschlag wird derzeit verzichtet. Allfällige Anpassungen an der Infrastruktur für Züge mit Sondermaß werden aufwandsabhängig abgerechnet. 4. Entfernungstabelle Entfernungstabelle Altshausen Hoskirch- Königsegg Ostrach Burgweiler Pfullendorf Stadtgarten Altshausen - 9,2 14,0 17,8 24,7 Hoskirch-Königsegg - 4,8 8,6 15,5 Ostrach - 3,8 10,7 Burgweiler - 6,9 Pfullendorf Stadtgarten - Seite 6 von 11
7 II. Stationspreise Für Reisezüge, die an Stationen der RB Pfullendorf halten, werden Stationspreise als Entgelt für das Vorhalten (Erstellung und Instandhaltung) und das Betreiben (Sicherheit, Sauberkeit, Service) der Bahnhöfe und Haltepunkte durch die RB Pfullendorf berechnet: Preise für Stationen der Kategorie I (Pfullendorf Stadtgarten): Preise für Stationen der Kategorie II (Bf Ostrach, Bf Hoßkirch-Königsegg, Bf Altshausen Gleis 5) 5.90 (je Zughalt, nur für abfahrende Züge) 3.90 (je Zughalt, nur für abfahrende Züge) Der Stationspreis für Pfullendorf Stadtgarten enthält Investitionskostenanteile der zu erstellenden Bahnsteiginfrastruktur. Im Einzelnen sind mit dem Stationspreis für das EVU folgende Leistungen abgedeckt: - Das Halten von Zügen an den vorhandenen Bahnsteigen zum Ein- und Aussteigen von Reisenden und /oder Umschlag von Gütern. Die Haltezeit bestimmt sich nach dem zwischen dem EVU/ZB und der RB Pfullendorf vereinbarten Fahrplan einschließlich Fahrplanabweichungen aufgrund betrieblicher Störungen. In den Stationsgebühren enthalten sind auch im Einzelfall vereinbarte Aufenthaltszeiten vor Abfahrt bzw. nach Ankunft eines Zuges im Anfangs bzw. Endbahnhofs sowie die vereinbarten planmäßigen Aufenthalte während der Zugfahrt. - Nutzung der vorhandenen Bahnsteige und deren Bahnsteigausstattung durch die Fahrgäste, ihrer Begleiter und durch das Personal des EVU. Mit dem Stationspreis sind folgende Leistungen nicht abgedeckt, soweit nicht ausdrücklich zwischen RB Pfullendorf und EVU etwas anderes vereinbart ist: - Räume für das Personal des EVU (z.b. Zugabfertigung, Aufenthaltsräume, Übernachtungsräume), - Verkaufs- und Lagerräume des EVU, - Räume für die ausschließliche Nutzung von Kunden des EVU, - Besondere Ausstattung der Bahnsteige oder der Empfangsgebäude nach den Anforderungen des EVU zur ausschließlichen Nutzung durch das EVU, - Bereitstellung von Vitrinen oder Aushangflächen für Fahrgastinformationen und Werbung des EVU oder des Verkehrsverbundes, - die Müllentsorgung, Frischwasserversorgung und Ver-/Entsorgung der WC-Anlagen der Züge des EVU. Seite 7 von 11
8 III. Anlagenpreissystem 1. Grundsätze Die RB Pfullendorf stellt dem EVU/ZB im Zuge der Nutzung der Bahnstrecke Altshausen Pfullendorf örtliche Gleisanlagen, z.b. zur Abstellung von Fahrzeugen, zur Verfügung. Durch allfällige Trassenpreiszahlungen an die RB Pfullendorf mit abgegolten ist die Nutzung von Gleisen vor und nach Zugfahrten. Diesbezüglich gilt als Nutzung vor oder nach einer Zugfahrt die Bereitstellung von Fahrzeugen ausschließlich für Be- und Entladetätigkeiten für die Dauer von maximal fünf Arbeitstagen. Werden Fahrzeuge nicht zur Be- und Entladung abgestellt, oder aber werden sie länger als fünf Arbeitstage abgestellt, so ist für die gesamte Abstelldauer die Gleisanlage entgeltpflichtig anzumieten. Hierbei findet das nachfolgend skizzierte Anlagenpreissystem Anwendung. 2. Mietpreise Der Preis für die Anmietung einer örtlichen Gleisanlage bestimmt sich nach der Nutzlänge des vermieteten Gleises (variabler Anteil) und der Qualität der Anbindung des Gleises an die Strecken bzw. an die übrigen Bahnhofsgleise (fixer Anteil). Beide Anteile zusammen ergeben den Mietpreis der Anlage. Mit dem Mietpreis für die Gleisanlagen ist neben der Nutzung der Anlage auch die Leistung der Betriebsführung während der Besetzungszeiten unserer Betriebsstellen abgegolten. Jahrespreise Grundpreis je lfd. Meter Gleis: 15,55 / m Preis pro Weiche d. Qualitätsstufe I - einseitige Anbindung zweiseitige Anbindung Preis pro Weiche d. Qualitätsstufe II - einseitige Anbindung zweiseitige Anbindung Qualitätsstufe I = ferngestellte Weiche (Bedienung durch EIU) Qualitätsstufe II = ortsgestellte Weiche (Bedienung durch Personal EVU) Neben der Möglichkeit zur langfristigen Bindung besteht in Abhängigkeit von der Auslastung der Anlage die Möglichkeit, Serviceeinrichtungen auch nur für kurze Zeit zu nutzen. Für Nutzungszeiten von unter einem Jahr ergeben sich die Nutzungsentgelte zeitanteilig aus den Jahres- Seite 8 von 11
9 preisen. Auf die sich so ergebenden Entgeltanteile wird ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent des errechneten Betrages für monatliche Nutzungen, von 35 Prozent für tägliche Nutzungen und von 50 Prozent für stündliche Nutzungen erhoben. Untenstehende Tabelle verdeutlicht die Methodik zur Ableitung der Preise der kurzzeitigen Nutzung: Monats-/Tages-/Stundenpreise Nutzungszeitraum Entgeltanteil Zuschlag 1 Monat 1/12 des Jahresnutzungsentgeltes 20% 1 Tag 1/365 des Jahresnutzungsentgeltes 35% 1 Stunde 1/8.760 des Jahresnutzungsentgeltes 50% Der Mindestpreis bei kurzzeitiger Nutzung beträgt 50,00 Euro je Gleis, periphere Anlage und Nutzungszeitraum. 3. Mehrere Nutzer Wird ein Gleis von mehreren Nutzern in Anspruch genommen und ist eine einvernehmliche Lösung der Nutzung nicht möglich, so erhält der Nutzer den Vorzug, welcher für das Gleis die längste Mietdauer in Summe anbietet. 4. Nutzung von Ladestraßen bzw. Grundstücken neben der Strecke Die allfällige Nutzung von Ladestraßen oder Grundstücken neben der Strecke oder den Gleisen zum Be- und Entladen, Lagern von Fracht usw. ist nicht in diesen Preisen enthalten. Hierfür sind gesonderte Vereinbarungen zu schließen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die RB Pfullendorf (siehe unten unter Ziffer V). Seite 9 von 11
10 IV. Sonderleistungen Die Befahrung der RB Pfullendorf ist nur mit vorhandener Strecken- und Ortskenntnis möglich (vgl. Ziffer 1 der SNB-BT). 1. Stellung von Mitarbeitern als Lotse und BÜ- Sicherungsposten Die Stellung von Lotsen ist möglich (Anforderung spätestens 3 Wochen vor dem geplanten ersten Verkehrstag). Diese können zugleich die Postensicherung der Bahnübergänge (BÜ) wo es nötig ist übernehmen. Je angefangene Arbeitsstunde werden dabei 60,00 Euro pro Mitarbeiter berechnet. 2. Vermittlung von Orts- und Streckenkenntnis Für die Vermittlung der Strecken- und Ortskenntnis kann auf rechtzeitige Anforderung des EVU / Zugangsberechtigten (spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin) Personal durch die RB Pfullendorf gestellt werden. Für die Stellung des Personals werden dabei je angefangene Arbeitsstunde 60,00 Euro pro Mitarbeiter berechnet; es werden mindestens drei Stunden Arbeitszeit verrechnet. Seite 10 von 11
11 V. Sonstiges 1. Nichtnutzung der Infrastruktur ohne vorherige Stornierung der Bestellung Im Falle der Nichtinanspruchnahme einer bei der RB Pfullendorf bestellten Nutzung der Infrastruktur ohne vorherige Stornierung ist das volle Entgelt durch das EVU / den ZB zu entrichten, als ob die Nutzung erfolgt wäre. Dies gilt nicht in Fällen, in denen die Nichtinanspruchnahme durch die RB Pfullendorf zu vertreten ist. 2. Nettopreise, Druckfehler Alle Preisangaben verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Druckfehler und Irrtum sind vorbehalten. 3. Veröffentlichung Die SNB-AT, SNB-BT, NBS-AT, NBS-BT, sonstige Informationen (z.b. Fristen) und der Preiskatalog der RB Pfullendorf usw. sind im Internet unter veröffentlicht. Änderungen der SNB und der Preiskataloge sowie aller sonstigen Informationen werden ebenfalls im Internet unter veröffentlicht, soweit nicht vom Gesetzgeber zwingend ein anderes Medium vorgeschrieben ist. 4. Ansprechpartner Stadt Pfullendorf Wirtschaftsförderung / Stadtmarketing Kirchplatz Pfullendorf eisenbahn@pfullendorf.de Die Telefon- und Telefax-Nummern werden unter veröffentlicht. Pfullendorf, den aufgestellt: Frank von Meißner, EBL Seite 11 von 11
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