VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MAXDORF

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1 Merkblatt zum Entwässerungsantrag Für jedes Bauvorhaben ist ein entsprechendes Entwässerungsgesuch bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 4 (Tiefbau) in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Die Genehmigung erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung). Die in den Antrags- und Planunterlagen mit grüner Farbe eingetragenen Vermerke sind zu beachten. Gleiches gilt für die durch einen Stempel angebrachten Hinweise. Die Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Allgemeine Entwässerungssatzung) in der neusten Fassung ist zu beachten. Insbesondere ist hierbei auf 11 Absatz 2 der Allgemeinen Entwässerungssatzung hinzuweisen, wonach sich jeder Grundstückseigentümer nach anerkannten Regeln der Technik gegen Rückstau des Abwassers aus der Straßenleitung (Kanal) in die angeschlossenen Grundstücke zu schützen hat. (Siehe Abbildung rechts) Seite 1 von 7 Drainagen dürfen nicht an das öffentliche Kanalsystem angeschlossen werden. Bei der Anlage von Drainagen, welche in einem Sickerschacht enden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises einzuholen. Gleiches gilt bei der Verbringung von Niederschlagwasser in Sickerschächte und Rigolen. Mit der Herstellung der beantragten Grundstücksentwässerung darf erst begonnen werden, wenn dem Grundstückseigentümer die Genehmigung zum Entwässerungsantrag vorliegt. Vor Verfüllung der Entwässerungseinrichtungen und dem Anschluss an die öffentliche Kanalisation, ist die Fertigstellung der Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf frühzeitig (2 Werktage) anzuzeigen. Danach erfolgt die Abnahme. Erst nach durchgeführter Abnahme darf die endgültige Verfüllung vorgenommen werden. Die Genehmigung zum Betrieb der Entwässerungseinrichtungen wird erst nach der mängelfreien Abnahme erteilt. Ist geplant, das gesammelte Niederschlagswasser als Brauchwasser zu nutzen, ist unbedingt darauf zu achten, dass ein separat geeichter Wasserzähler installiert wird. Die Herstellung von solchen Sammelanlagen und die Anbringung des entsprechenden Zählers, ist vor Inbetriebnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf anzuzeigen. Wer Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage ohne vorliegende Entwässerungsgenehmigung ausführt, die neu hergestellte Entwässerungsanlage vor mängelfreier Abnahme in Betrieb nimmt oder Baugruben bzw. Rohrgräben vor Abnahme verfüllt, handelt ordnungswidrig. Wird Niederschlagswasser verwertet oder versickert sind ggf. separat zum Schmutzwasserantrag, Detailpläne und Beschreibungen zusätzlich in 1-facher Ausfertigung dem Antrag beizufügen.

2 Seite 2 von 7 Unterlagen und Plansätze zum Entwässerungsantrag: 1. Eine Beschreibung der Abwasseranlage. 2. Lageplan (mit Nordpfeil versehen) des anzuschließenden Grundstücks (Maßstab nicht kleiner als 1:500) mit folgenden Angaben: Straße und Hausnummer, Gebäude und befestigte Flächen, Grundstücks- und Eigentumsgrenzen, Lage der Haupt- und Anschlusskanäle einschl. Übergabeschacht, Lage der Regenwassernutzungsanlagen und Versickerungseinrichtungen, in der Nähe der Abwasserleitungen vorhandener oder geplanter Baumbestand, Darstellung der befestigten Flächen, ggf. erforderliche Vorbehandlungs- und Rückhalteanlagen, Die genaue Lage zu den Nachbargrundstücken muss erkennbar sein. 3. Ein Gebäudeschnitt im Maßstab 1:100 in dem die Fallrohre des Gebäudes sowie die Abwasserleitungen bis zum Anschluss an das öffentliche Kanalsystem ersichtlich sind. Darin sind die Höhenangaben (NN) der Abwasserleitung, der Anschlussleitungen, der Kellersohle und des Geländes sowie für die Entlüftungsleitungen einzuzeichnen. Des weiteren sind darin alle angeschlossenen Räume, die an das Abwassersystem angeschlossen werden zu bezeichnen. 4. Grundrisse des Kellers sowie der übrigen Geschosse, soweit dies zur Kenntlichmachung der Abwasseranlage erforderlich ist, im Maßstab 1:100. Die Grundrisse müssen insbesondere die Verwendung der einzelnen Räume mit sämtlichen in Frage kommenden Einläufen (Eingüsse, Waschbecken, Spülaborte, Pissoirs usw.) sowie die Ableitung unter Angabe ihrer lichten Weite und des Herstellungsmaterials erkennen lassen; ferner die Entlüftung der Leitungen und die Lage etwaiger Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse. 5. Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung (Zisternen, Rigolen, Mulden, etc.) sind ggf. in Detailplänen darzustellen. Produktdatenblätter sollen den Antragsunterlagen 1-fach beigefügt werden. Alle befestigten Flächen, die an die Sammel- oder Versickerungseinrichtungen angeschlossen sind, sind im Erdgeschossgrundriss und in einem Systemschnitt mit Angabe der NN-Höhen im Maßstab 1:100 darzustellen und zu bemaßen. Bei Mulden und Rigolen sind auch die Abstände zu benachbarten Grundstücken einzutragen. Der Nachweis der Versickerungsfähigkeit (z.b. eine Geohydrologische Stellungnahme durch einen Sachverständigen) ist dem Antrag in 1-facher Ausfertigung beizufügen. Sind in einem Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Versickerung ausgewiesen, gilt als Faustformel pro 100 m² befestigter bzw. versiegelter Fläche 3 m³ Rückhaltevolumen in Form von flachen Mulden, mit max. 30 cm Tiefe. Versickerungsschächte, Rigolen und sonstige unterirdische Versickerungseinrichtungen werden nur durch die Untere Wasserbehörde (Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis) genehmigt. Der Antrag bzw. die Genehmigung sind dem Entwässerungsantrag 1-fach beizufügen.

3 Seite 3 von 7 6. Darstellung der Leitungen: Schmutzwasser: (durchgezogene Linien) Niederschlagswasser: (gestrichelte Linien) Drainageleitungen: (punktierte Linien) Vorhandene Schmutzwasserleitungen Vorhandene Regenwasserleitungen Zu beseitigende Anlagen sind mit einem X zu kennzeichnen z.b. 7. Folgende Farben sind dafür zu verwenden: Schwarz = vorhandene Anlagen Rot = neue Anlagen für Schmutzwasser Blau = Niederschlags- und Drainagewasser Gelb = Entwässerungsgegenstände (z.b. WC, Badewanne, Spülbecken, etc.) Die Farbe der Prüfvermerke - grün - darf nicht verwendet werden! 8. Bei Gewerbetreibenden: Beschreibung des Gewerbebetriebes, dessen Abwässer in die Abwasseranlage eingeleitet werden soll, mit der Angabe der Art und Menge der voraussichtlich anfallenden Abwässer. 9. Bei Abwasservorbehandlungsanlagen: Angaben über Menge u. Beschaffenheit des Abwassers, Funktionsbeschreibung der Vorbehandlungsanlage, Behandlung und Verbleib von anfallenden Rückständen (z.b. Schlämme, Feststoffe, Leichtstoffe), Anfallstelle des Abwassers. Der Antrag auf Genehmigung nach Indirekteinleiterverordnung bei der Unteren Wasserbehörde ist 2-fach beizulegen. 10. Zusätzliche / nachträgliche Hausanschlüsse oder sonstige Änderungen: Eine Verpflichtungserklärung des Anschlussberechtigten bzw. -verpflichteten, die anfallenden Kosten der Anschlussleitung einschließlich der Wiederherstellungskosten im öffentlichen Verkehrsraum und des Straßenkörpers vorbehaltlos zu übernehmen und der Verbandsgemeinde Maxdorf den entsprechenden Betrag 3 Wochen vor Beginn der Arbeiten zu erstatten, ist beizufügen. 11. Die Verbandsgemeinde Maxdorf kann Ergänzungen der Unterlagen verlangen, Nachprüfungen vornehmen oder vom Beauftragten vornehmen lassen und in einfach gelagerten Fällen auf einzelne Antragsunterlagen verzichten. Die Zeichnungen sind auf dauerhaftem Papier herzustellen. 12. Die Genehmigung des Antrages wird schriftlich erteilt. 13. Mit der Genehmigung zum Entwässerungsantrag erhält der Antragsteller ein Formular zur Anzeige der gebrauchsfertigen Herstellung des Entwässerungsanschlusses, das unverzüglich nach Herstellung des Anschlusses an die Verbandsgemeinde Maxdorf zu senden ist. 14. Im übrigen sind die Bestimmungen der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Maxdorf in der derzeit geltenden Fassung zu beachten.

4 Seite 4 von 7 Beispielhafte Darstellung der einzureichenden Pläne zum Entwässerungsantrag für Niederschlagswasser und Schmutzwasser mit Anschluss an den öffentlichen Kanal Lageplan Maßstab 1:500 Oben: Grundrisse des Erdgeschosses und Dachgeschoßes Maßstab 1:100 Links: Schnitt durch das Gebäude Maßstab 1:100

5 Allgemeine Hinweise zur Herstellung von Versickerungsmulden Seite 5 von 7 1. Dimensionierung der Versickerungsmulde Als Faustwert soll ein Rückhaltevolumen auf dem Grundstück von mindestens 3 m³ pro 100 m² versiegelter Flächen (Dach- und Hofflächen) für ein 5-jähriges Regenereignis angesetzt werden. Dabei soll die maximale Einstauhöhe = 30 cm betragen. Das anfallende Wasser muss dabei breitflächig versickert werden. Abweichungen diesbezüglich können in den Festsetzungen von Bebauungsplänen aufgeführt sein und sind entsprechend zu beachten 2. Festlegung des Standorts Bei der Bestimmung über die Lage der Versickerungsmulde/n sowie dem Zwischenschalten einer Zisterne (Zisterne wird als Rückhaltevolumen nicht angerechnet!) sind folgende Mindestabstände zu Grundstücken, Gebäuden und Bauwerke einzuhalten: a.) 2,00 m bei einer wasserdruckhaltenden Abdichtung b.) Das 1,5-fache der Baugrubentiefe (h) ohne eine wasserdruckhaltende Abdichtung des Kellers (gemäß Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 138). 3. Materialwahl Der Boden der Versickerungsmulde soll den Anforderungen eines sickerfähigen Sandgemisches (SW,SE,GW, GI oder GE) erfüllen DIN Der Durchlässigkeitsbeiwert (kf-wert) des Bodens muss größer als 1,0*10 5 m/s sein und darf keine bindigen Bodenpartikel enthalten. Die Gesamttiefe des sickerfähigen Sandgemisches unter der Mulde soll mind. 1,00 m betragen. Entspricht der anstehende Boden nicht den genannten Forderungen, wäre dieser auszutauschen. 4. Grenzabstand der Versickerungsmulde zur Straße Liegt der Abstand der Versickerungsmulde zur Straße im Bereich unter 1,00 m (Mindestabstände), ist mit der Verbandsgemeindeverwaltung Rücksprache zu halten. Ggf. muss zusätzlich eine Rigole installiert werden. In der Mitte der Rigole ist ein Versickerungsrohr (DN 100) einzubringen. Die Dimensionierung des Rohrdurchmessers ist in Abhängigkeit von der Menge des Niederschlagswassers und der Größe der Versickerungsmulde entsprechend größer zu wählen. Das Versickerungsrohr ist in Kies (8/16 mm) zu betten und mit einem Filtervlies oder Geotextil zu umhüllen (empfohlene Robustheitsklasse GRK 3). 5. Muldenprofil Die Versickerungsmulde stellt eine Bodenvertiefung mit einer belebten Oberbodenzone dar. Der Mindestabstand der Versickerungsmuldensohle zum Grundwasser muss mind. 1,00 m betragen. Hinweis: Die Versickerungsmulde kann nicht für Dauerstau ausgelegt werden. Eine Verdichtung des Bodens der Versickerungsmulde ist zu vermeiden, um die Durchlässigkeit nicht zu verschlechtern. Es darf kein Oberflächenwasser auf das Nachbargrundstück übertreten. Hier sind die Vorgaben des Nachbarrechtsgesetzes von Rheinland- Pfalz zu beachten. Die Ableitung von Oberflächenwasser über den öffentlichen Verkehrsraum ist unzulässig (Ausnahme: Notüberlauf in hierfür vorgesehene öffentliche Versickerungsmulden).

6 Seite 6 von 7 Gestaltungsvorschläge für die Versickerungseinrichtungen Anordnung und Abstände für Versickerungsmulden Versickerung mit Vorschaltung einer Zisterne Versickerungsmulde T= max 30 cm Sand kf=10-5 m/s Sickermulde t= max. 30 cm Öffentliche Straße Abstand der Mulde zu privaten Nachbargrundstücken min. 2,00 m. Zur Straße < 1,00 m Rücksprache mit Tiefbauamt erforderlich Sand kf=10-5 m/s Wichtiger Hinweis: Nur im Baugebiet Katzengewanne II, Maxdorf ist ein befestigter Notüberlauf der Versickerungsmulde in die öffentlichen Sickermulden bzw. auf den öffentlichen Verkehrsraum gestattet. Kies ca. 20 cm Detail Verschlusskappe mit Bohrung Durchmesser Bohrung <20 mm Ablauf für die Entleerung der Grundleitung Gestaltung einer Mulde Sand kf=10-5 m/s Einleitung von Regenwasser in die Versickerungsmulde aus tiefer liegenden Grundleitungen Untergrund Feinsand kf= 10-5 m/s Ggf. Bodenaustausch erforderlich mind. 1,00 m Wichtiger Hinweis: Nur im Baugebiet Katzengewanne II, Maxdorf, ist ein befestigter Notüberlauf der Versickerungsmulde in die öffentlichen Sickermulden bzw. auf den öffentlichen Verkehrsraum gestattet.

7 Hinweise für die Versickerung von befestigten Flächen Flächenversickerung befestigter Hofeinfahrten, Stellplätze und Zuwegungen. Seite 7 von 7 Unter Flächenversickerung versteht man eine Versickerung von Oberflächenwasser ohne Speicherung auf Grünflächen oder befestigten Oberflächen. Da das Speichervolumen wie bei einer Mulde fehlt, wird gebührentechnisch nur ein Anteil anerkannt. Die Flächen sollen ebenerdig bzw. mit Gefälle zum Grundstück angeordnet werden. Wird ein Gefälle zur Straße ausgeführt, ist im Bereich der Grenze zum öffentlichen Verkehrsraum eine Rinne vorzusehen, über die das anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung abgeleitet wird. Im Winter ist innerhalb dieser Flächen kein Streusalz zu verwenden. Beispielsweise ist der Einsatz von Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmittel sowie das Waschen von Fahrzeugen verboten. Eine hohe Versickerungsleistung (400 bis 540 l/s*ha) soll bei der Auswahl berücksichtigt werden. Produktdatenblätter sind dem Entwässerungsantrag beizufügen. Das Material der Tragschicht kann als Frostschutzschicht 0/32 mm, Schottertragschicht 0/32 oder als Kiestragschicht 0/45 mm ausgebildet werden. Dabei ist zu beachten, dass der Feinkornanteil auf 5% Gew. < 0,063 mm reduziert werden soll. Ein Durchlässigkeitsbeiwert von mind. kf > 5 x 10-5 m/s soll eingehalten werden. Als Bettung wird ein Splitt 2/5 mm oder ein Brechsand-Splitt-Gemisch 0/9 mm empfohlen. Im unverdichtetem Zustand ist eine Bettungshöhe von 3 bis max. 5 cm einzubauen. Flächebefestigungsarten Fugenpflaster Pflastersteine mit Splitt verfüllt 5 cm Splitt cm Schotter (Beispiele) Anerkannte Versickerungsleistung Bei ebenerdiger Verlegung 50% Schotterrasen 5-15 cm Mutterboden mit Steinen 10 cm Schotter Kiessand Bei ebenerdiger Verlegung 50% Rasengittersteine Steine mit Mutterboden verfüllt 5 cm Splitt 5 cm Feinkies cm Schotter Bei ebenerdiger Verlegung 30% Rasenfugenpflaster Pflastersteine sandverfüllt 5 cm Split / Sand cm Schotter Bei ebenerdiger Verlegung 20%

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