114. Deutscher Philatelistentag 2015 Bilaterale Gotha 2015 Deutschland-Großbritannien Briefmarken-Wettbewerbsausstellung im Rang-1
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- Benjamin Goldschmidt
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1 114. Deutscher Philatelistentag 2015 Bilaterale Gotha 2015 Deutschland-Großbritannien Briefmarken-Wettbewerbsausstellung im Rang Jahre Briefmarken-Sammler-Verein 1890 e.v. Datum: Donnerstag Sonntag Raum: Alte Bibliothek/Orangerie Öffnungszeiten: Donnerstag: 16:00 19:00 Uhr Freitag: 10:00-18:00 Uhr Samstag: 10:00-17:00 Uhr Sonntag: 10:00-15:00 Uhr Eintritt frei! Treffpunkt Gotha- Hier trifft sich die Sammler- und Ausstellerwelt! Im September 2015 kann der Briefmarken-Sammler-Verein Gotha 1890 e.v. auf sein 125-jähiges Bestehen zurück blicken. Der Verein zählt zu den ältesten und erfolgreichsten deutschen Philatelistenvereinen. Zur adäquaten Feier dieses bedeutenden Jubiläums hat der Bund Deutscher Philatelisten e.v. den Verein in Gotha mit der Ausrichtung des 114. Deutschen Philatelistentages und in diesem Zusammenhang mit der Durchführung der Bilateralen Briefmarkenausstellung Deutschland- Großbritannien im Rang 1 beauftragt. Mit der bilateralen Ausstellung sollen die langen geschichtlichen Beziehungen Gothas zu Großbritannien und seinem Königshaus zum Ausdruck kommen und weiter gepflegt werden. Die Bilaterale Gotha 2015 Deutschland - Großbritannien wird vom September 2015 in der Alten Bibliothek/Orangerie stattfinden. Zum 175igsten Mal jährt sich im Jahr 2015 die Vermählung von Queen Victoria und Prinz Albert von Sachsen-Coburg und Gotha. Des Weiteren feiert Deutschland den 25igsten Jahrestag seiner friedlichen Wiedervereinigung. Es gibt weiterhin eine ganze Reihe von bedeutenden Jahrestagen, die es zu feiern gilt. Der Bund Deutscher Philatelisten e. V. und der Briefmarken-Sammler-Verein Gotha 1890 e. V. laden alle Mitglieder, Aussteller, die Arbeits- und Forschungsgemeinschaften, Berufsphilatelisten und den philatelistischen Fachhandel ein, sich an dieser bedeutendsten Wettbewerbsausstellung und Veranstaltung des Jahres 2015 in Thüringen und in Deutschland zu beteiligen. Kontakt und weitere Informationen finden Sie hier: Gotha 2015 Ausstellungsbedingungen Seite 1
2 114. Deutscher Philatelistentag 2015 Bilaterale Gotha 2015 Deutschland-Großbritannien Briefmarken-Wettbewerbsausstellung im Rang September 2015 Ausstellungsbedingungen 1. Veranstalter, Ausrichter, Ort, Zeit 1.1 Die Briefmarkenausstellung Bilaterale Gotha 2015 Deutschland-Großbritannien wird vom Bund Deutscher Philatelisten e.v. (BDPh) veranstaltet und als Rang 1-Ausstellung (AO 3.1) mit internationaler Beteiligung durchgeführt. Ausrichter ist der Briefmarken-Sammler- Verein Gotha 1890 e.v. 1.2 Die Bilaterale Gotha 2015 Deutschland-Großbritannien findet in der Zeit vom September 2015 im Winterpalais - Bibliothek/Orangerie statt. Sie wird nach der Ausstellungsordnung (AO), den Durchführungsbestimmungen (DB) und dem Bewertungs- Reglement (BR) des BDPh und der Deutschen Philatelistischen Jugend e.v. in der zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses für Aussteller jeweils neuesten Fassung ausgerichtet. Für die Ausstellung werden die Rahmen der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, Bonn, mit einem Fassungsvermögen von 12 Blatt pro Rahmen angemietet. Für die deutschen und britischen Aussteller stehen jeweils ca. 200 Rahmen zur Verfügung. Die Bilaterale Gotha 2015 Deutschland-Großbritannien wird aus Mitteln der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte unterstützt. 2. Aussteller 2.1 Als Aussteller im Wettbewerb können sich alle BDPh Mitglieder anmelden, die gemäß AO des BDPh ein entsprechend qualifiziertes Exponat besitzen. Über die Qualifikation und Teilnahme der britischen Exponate entscheidet der britische Kommissar in Absprache mit den betreffenden britischen philatelistischen Verbänden. Bei Beteiligung Junger Sammler gelten entsprechend die Bedingungen der DPhJ e. V. 2.2 Voraussetzungen für die Teilnahme sind die termingerechte Anmeldung, die Annahme des Exponates durch den Philatelistischen Ausschuss sowie die rechtzeitige Bezahlung der Rahmengebühren. 3 Anmeldung und Annahme 3.1 Die Anmeldung des Exponates muss bis spätestens 31. Januar 2015 bei der Veranstaltungsleitung der Bilaterale Gotha 2015 Deutschland-Großbritannien vorliegen. Anmeldungen sind nur auf den Formularen (zweifach) des Ausrichters möglich. Der Anmeldung ist eine Gliederung des Exponates, eine Kurzbeschreibung sowie bei den deutschen Exponaten eine Fotokopie des Ausstellerpasses beizufügen. 3.2 Exponate Junger Philatelisten sind über den Ausstellungswart oder über den Fachstellenleiter der DPhJ e.v. des zuständigen Landesrings anzumelden. 3.3 Britische Exponate sind beim britischen Kommissar anzumelden. Gotha 2015 Ausstellungsbedingungen Seite 2
3 3.4 Nicht zugelassen werden Exponate, die auf Rang-1-Ausstellungen 3 Großgoldmedaillen oder bei einer FIP-/FEPA-Ausstellung 3 Goldmedaillen erhalten haben. Voraussetzung für die Teilnahme in der Klasse Literatur ist eine Vorprämierung von mindestens Vermeil in Rang 2. Die Gruppen der Klasse Literatur sind in der Literatur AO des BDPh (Stand ) festgelegt. 3.5 Über die Annahme des Exponates entscheidet der Philatelistische Ausschuss. Mit der Annahmebestätigung erhält der Aussteller Mitteilung über die zugeteilte Rahmenzahl. Bei Ablehnung von Exponaten werden dem Aussteller die Gründe mitgeteilt. Diese Mitteilung ergeht bis zum 31. März Mit der Annahme des Exponates verpflichtet sich der Aussteller unwiderruflich, mit diesem Exponat an der Ausstellung teilzunehmen und die festgesetzten Rahmengebühren zu entrichten. 4. Einteilung der Exponate (Ausstellungsklassen) 4.2 Wettbewerbsklassen Traditionelle Philatelie vor 1945 / nach Postgeschichtliche Sammlungen vor 1945 / nach Ganzsachensammlungen vor 1945 / nach Aerophilatelie vor 1945 / nach Astrophilatelie Thematische Philatelie Maxiphilatelie Fiskalphilatelie Ansichts- und Motivkarten Literatur Ein-Rahmen Exponate (Ein-Rahmen Exponate werden im Bereich der Ausstellungsklassen präsentiert und von den dort eingesetzten Fachjuroren bewertet. 5. Ausstellungsgebühren 5.1 Die Ausstellungsgebühr beträgt 30,00 je Rahmen und 25,00 je Literatur-Exponat sowie 30,00 je 1 Rahmen Exponat. 5.2 Exponate Junger Sammler sind gebührenfrei. 5.3 Die Ausstellungsgebühren sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Annahmebestätigung und Rechnung auf das Konto des Ausrichters bei der Kreissparkasse Gotha einzuzahlen. (BIC: HELADEF1GTH / IBAN: DE ) 6. Sicherheit und Versicherung 6.1 Der Ausrichter ist auf größtmögliche Sorgfalt bei der Behandlung der Exponate und Sicherheit in den Ausstellungsräumen bedacht. Eine Haftung für Beschädigung, Abhandenkommen oder sonstige Verluste werden, mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen des Ausrichters und seiner Mitarbeiter nicht übernommen. 6.2 Jedem Aussteller wird nachdrücklich empfohlen, eine eigene Versicherung für Transport und Ausstellung abzuschließen. Ein entsprechender Versicherungsabschluss durch den Veranstalter und Ausrichter erfolgt nicht. Gotha 2015 Ausstellungsbedingungen Seite 3
4 7. Auf- und Abbau der Exponate 7.1 Die Exponate sollen möglichst durch den Aussteller oder einen von ihm beauftragten Bevollmächtigten (mit schriftlicher Vollmacht) am 3. September 2015 zwischen 9:00 und 14:00 Uhr in die Rahmen eingebracht werden. 7.2 Ist der Aufbau durch den Aussteller oder Bevollmächtigten nicht möglich, so ist das Exponat bis spätestens 22. August 2015 an die Ausstellungsleitung einzusenden. 7.3 Die Exponate sind dem Ausrichter portofrei per Postpaket einzusenden. 7.4 Eine Hinterlegung von Sammlungsteilen ist nicht möglich. 7.5 Jedes Ausstellungsblatt muss einzeln und nummeriert in einer qualitativ guten und stabilen Klarsichthülle untergebracht sein. 7.6 Die Einlage der Ausstellungsblätter in den Rahmen erfolgt von links nach rechts (waagerecht). 7.7 Der Auf- und Abbau britischer Exponate wird in Abstimmung mit dem Ausrichter entweder von diesem oder von dem Beauftragten aus Großbritannien vorgenommen. 7.8 Der Abbau erfolgt am 6. September 2015 nach Schließung der Ausstellung und nach einem mit dem Aussteller abgestimmten Zeitplan. Ausnahmen können nicht gemacht werden. 7.9 Exponate, die nicht vom Aussteller oder von einem von ihm Beauftragten abgebaut werden, werden nach Schließung der Ausstellung von der Ausstellungsleitung abgebaut, verpackt und auf Kosten des Ausstellers an dessen Anschrift zurückgesandt. Dazu sind vorbereitetes Verpackungsmaterial, vorbereiteter Adressaufkleber mit Angabe der gewünschten Versandform sowie das erforderliche Porto beizufügen. Andernfalls erfolgt die Rücksendung des Exponates unfrei ausschließlich durch die Deutsche Post DHL. Die Rücksendung erfolgt prinzipiell auf Gefahr des Empfängers. Urkunde, Medaille, Bericht der Jury, Ausstellerpass und evtl. Ehrenpreis werden nach Möglichkeit der Sendung beigefügt Literaturexponate sind in zwei Exemplaren bis zum 1. Juli 2015 der Ausstellungsleitung einzureichen. Nach Ende der Ausstellung verbleibt ein Exponat beim Briefmarken-Sammler- Verein Gotha 1890 e.v., das zweite Exemplar wird der Bibliothek der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, Bonn, zugeführt. Stimmt der Aussteller eines Exponates der Literatur-Klasse dieser Verfahrensweise nicht zu, so hat er die Möglichkeit, per schriftlichen Hinweis und bei Überweisung der Portogebühr in Höhe von 10 Euro, ein Exemplar zurückzuerhalten. Für Beschädigungen oder Verlust haftet die Ausstellungsleitung nicht. 8. Beurteilung der Exponate 8.1 Die Exponate werden von einer Jury nach den Bestimmungen der AO und den Durchführungsbestimmungen und der Bewertungsrichtlinie des BDPh.; bzw. der DPhJ. bewertet. 8.2 Die Jury kann Fachberater aus den Arbeitsgemeinschaften des BDPh oder ihm bekannte Spezialisten zu Rate ziehen. 8.3 Zur Bewertung werden die Bewertungsbogen des BDPh / der DPhJ. verwendet. Jeder Aussteller erhält eine Ausfertigung seines Bewertungsbogens mit dem von der Jury Gotha 2015 Ausstellungsbedingungen Seite 4
5 ermittelten Ergebnis. Nach Veröffentlichung des Berichtes der Jury werden Prämiierung und Bewertung an jedem Exponat angebracht. 8.4 Am 5. September 2015 ist im Rahmen eines Festabends in der Stadthalle Gotha die Verkündung des Berichtes der Jury und die Übergabe der Groß-Goldmedaillen vorgesehen. Die Übergabe der weiteren Auszeichnungen erfolgt am 6. September 2015 ab Uhr am Info-Stand des Briefmarken-Sammler-Verein Gotha 1890 e. V. 8.5 Am 6. September 2015 von Uhr bis Uhr stehen die Juroren den Ausstellern an den Exponaten zur Beratung zur Verfügung. Zur besseren Koordination und zeitlichen Einteilung der Jurygespräche ist dieses bis spätestens Sonnabend, dem 5. September 2015, Uhr, vom Aussteller bei der Ausstellungsleitung anzumelden. 9. Zuerkennung von Auszeichnungen 9.1 Es werden die nach der AO des BDPh. bzw. die nach der AO der DPhJ für Rang 1-Ausstellungen vorgesehenen Diplome vergeben. 10. Rechte der Ausstellungsleitung 10.1 Die Ausstellungsleitung hat das Recht, angemeldete oder bereits eingesandte Exponate ganz oder teilweise, nach Anhörung des Philatelistischen Ausschusses, zurückzuweisen oder in einer anderen als der angemeldeten Ausstellungsklasse zuzuführen. Eine Begründung der Entscheidung wird dem Aussteller schriftlich mitgeteilt Die Ausstellungsgebühr für nach der Annahme zurückgezogene oder für nicht rechtzeitig eingesandte Exponate wird nicht erstattet In allen, in diesen Bedingungen nicht vorgesehenen Fällen, entscheidet die Ausstellungsleitung in Absprache mit dem Veranstalter. 11. Allgemeine Bestimmungen 11.1 Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Aussteller diese Ausstellungsbedingungen der Bilaterale Gotha 2015 Deutschland-Großbritannien an, ebenso die ihm auf Wunsch von der Bundesgeschäftsstelle des BDPh. (gegen Portoersatz in Höhe von 1,45 ) gerne zugesandte Ausstellungsordnung des BDPh Die Ausstellungsleitung übt während der Bilaterale Gotha 2015 Deutschland- Großbritannien das Hausrecht innerhalb der Veranstaltungsräume aus. 12. Rechtsstand / Gerichtsstand Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter/Ausrichter und dem Aussteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Gotha. Gotha, 26. Februar 2014 Briefmarken-Sammler-Verein Gotha 1890 e.v. Ausstellungsleiter Wolfgang Woelk Gartenstraße Gotha Telefon oder wolfgang-g-w@gmx.de Gotha 2015 Ausstellungsbedingungen Seite 5
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