KEVELAER Konzert- und Bühnenhaus Kevelaer. Tag der Briefmarke 2013
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- Stefan Beckenbauer
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1 KEVELAER Konzert- und Bühnenhaus Kevelaer Krippe aus dem HoDa- Krippenmuseum in Kevelaer Rang-3- Briefmarkenausstellung Kevelaer Stadt des Krippenbaus mit Zentralveranstaltung des Verbandes der Philatelisten NRW am 24. November 2013 zum Tag der Briefmarke 2013 Seite 0
2 Inhalt: Seite 2-5 Besondere Ausstellungsbedingungen der KEVELAER 2013 Seite 6 Seite 7 Seite 8 Richtlinien für 1-Rahmen-Exponate Richtlinien für die Einstiegsklasse Merkblatt für die Offene Klasse Seite 1
3 Besondere Ausstellungsbedingungen der Kevelaer Veranstalter, Ort, Zeit, Ausstellungsleiter 1.1 Die Briefmarkenausstellung KEVELAER 2013 wird vom Briefmarkensammler - Verein Kevelaer e.v. als Rang-3-Ausstellung mit Jugendklasse und Offener Klasse sowie mit Börse durchgeführt. 1.2 Die Ausstellung KEVELAER 2013 findet vom November 2013 im Konzert- und Bühnenhaus der Stadt Kevelaer, Bury-St.-Edmunds-Straße 5, in Kevelaer statt und wird nach der Ausstellungsordnung (AO), den Durchführungsbestimmungen (DB) und dem Bewertungsreglement (BR) des BDPh und der DPhJ in der neuesten Fassung zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses für Aussteller ausgerichtet. 1.3 Die Ausstellung ist am von 10:00-17:00 Uhr, am von 10:00-16:00 Uhr geöffnet. 1.4 Veranstaltungsleiter: Helmut Leurs, Sonnenstraße 28, Kevelaer Tel.: 02832/1361, FamilieLeurs@gmx.de Ausstellungsleiter: Helmut Schraets, Eintrachtstraße 25, Geldern Tel.: 02831/6789, helschragel@t-online.de Ausstellungsleiter Jugend: Rainer Peltzer, Hoher Weg 18, Kevelaer Tel.: 0172/ , rp.78@web.de 2. Aussteller 2.1 Als Aussteller im Wettbewerb können sich alle Sammlerinnen und Sammler beteiligen, die einem dem BdPh und dessen Vertragsverbänden angeschlossenen Verein angehören und die Bedingungen der AO des BDPh erfüllen. Bei Beteiligung Junger Sammler gelten entsprechend die Bedingungen der DPhJ. 2.2 In der Offenen Klasse und in der Einstiegsklasse können alle Briefmarkensammler und -sammlerinnen ihre Exponate zeigen, auch wenn sie nicht einem der oben genannten Verbände angehören. 2.3 Voraussetzungen für die Teilnahme sind die termingerechte Anmeldung, die Entscheidung des Philatelistischen Ausschusses sowie die rechtzeitige Bezahlung der Ausstellungsgebühren. Seite 2
4 3. Anmeldung und Annahme 3.1 Die Anmeldung von Exponaten muss bis zum beim Ausstellungsleiter vorliegen. Anmeldungen sind nur auf den Formularen des Veranstalters in zweifacher Ausfertigung möglich. Der Anmeldung sind eine Kurzbeschreibung des Exponats und eine Kopie des Ausstellerpasses beizufügen. 3.2 Über die Annahme des Exponats entscheidet der Philatelistische Ausschuss. Mit der Annahmebestätigung erhält der Aussteller Mitteilung über die zugeteilte Rahmenzahl. Bei Ablehnung von Exponaten werden dem Aussteller die Gründe mitgeteilt. Diese Mitteilung erfolgt spätestens bis zum Mit der Annahme des Exponats verpflichtet sich der Aussteller, unwiderruflich mit diesem Exponat an der Ausstellung teilzunehmen. 3.4 Die Zusammensetzung des Philatelistischen Ausschusses wird mit der Annahmebestätigung bekannt gegeben. 4. Einteilung der Exponate (Ausstellungsklassen) 4.1 Ehrenhof 4.2 Offene Klasse 4.3 Wettbewerbsklasse einschl. 1-Rahmen-Exponate* Traditionelle Philatelie Postgeschichte Thematische Philatelie Ansichts- und Motivkarten Einstiegsklasse (1 Rahmen)** Sonstige (nach Bedarf) 4.4 Jugendklasse * Als 1-Rahmen-Exponat werden nur solche Exponate angenommen, die wegen ihres eng begrenzten Themas für große, umfangreiche Sammlungen nicht geeignet sind. ** In der Einstiegsklasse werden nur Exponate von Sammlern angenommen, die bisher noch nicht bei Wettbewerbsausstellungen ausgestellt haben. 5. Ausstellungsgebühren 5.1 Die Ausstellungsgebühr beträgt je Rahmen (Rahmengröße 1 x 1 m = 12 Blatt) 8,- in der Wettbewerbsklasse, 4,- in der Offenen Klasse. Aussteller in der Jugendklasse zahlen keine Rahmengebühr. 5.2 Die Ausstellungsgebühren sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung über die Annahme des Exponats auf das Konto Nr (BLZ ) bei der Sparkasse Kevelaer zu überweisen. Seite 3
5 6. Sicherheit und Versicherung 6.1 Die Ausstellungsleitung und alle Mitarbeiter sind auf größte Sorgfalt bei der Behandlung der Exponate und Sicherheit in den Ausstellungsräumen bedacht. Eine Haftung für Beschädigung, Abhandenkommen oder sonstige Verluste wird, mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter, nicht übernommen. 6.2 Jedem Aussteller wird nachdrücklich empfohlen, eine eigene Exponatversicherung für die Ausstellungsdauer, die Hin- und Rücksendung sowie für die Vorund Nachlagerung abzuschließen. 7. Auf- und Abbau sowie Versand der Exponate 7.1 Die Exponate sollen möglichst durch den Aussteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person (mit schriftlicher Vollmacht) am Freitag, dem , zwischen 17:00 und 20:00 Uhr in den Ausstellungsräumen aufgebaut werden. 7.2 Ist der Aufbau durch den Aussteller oder Bevollmächtigten nicht möglich, wird er durch erfahrene Mitglieder des veranstaltenden Vereins erledigt. Dazu müssen bis Montag, den 18. November 2013, die in Frage kommenden Exponate der Jugendklasse beim Ausstellungsleiter Jugend, alle anderen beim Veranstaltungsleiter (Adressen siehe 1.4) porto- und spesenfrei eingegangen sein. 7.3 Eine Hinterlegung von Sammlungsteilen ist nicht möglich. 7.4 Jedes Ausstellungsblatt muss einzeln in eine feste Klarsichthülle eingelegt und rückseitig namentlich gekennzeichnet und fortlaufend nummeriert sein. 7.5 Die Albenblätter müssen waagerecht von links nach rechts und von oben nach unten in die Rahmen eingelegt werden. 7.6 Der Abbau der Exponate beginnt am Sonntag, dem , um 16:00 Uhr nach einem mit den Ausstellern abgestimmten Zeitplan. Es können keine Ausnahmen gemacht werden. 7.7 Exponate, die nicht vom Aussteller oder einem von ihm Beauftragten abgebaut werden, werden nach Schließung der Ausstellung von der Ausstellungsleitung abgebaut, verpackt und auf Kosten des Ausstellers an dessen Anschrift zurückgesandt. Dazu sind vorbereitetes Verpackungsmaterial, ein vorbereiteter Adress-Aufkleber, Paketkarte und das erforderliche Porto beizufügen. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Urkunde, Jurybericht, Exponatpass und evtl. Ehrenpreis werden nach Möglichkeit der Sendung beigelegt. 8. Beurteilung der Exponate 8.1 Die Exponate werden von einer Jury nach den Bestimmungen der AO und des BR (Bewertungsreglement) des BdPh / der DPhJ beurteilt. Seite 4
6 8.2 Die Jury kann Fachberater aus den Arbeitsgemeinschaften des BDPh oder ihr bekannte Spezialisten zu Rate ziehen. 8.3 Zur Beurteilung werden die Bewertungsbogen des BdPh / der DPhJ verwendet. Jeder Aussteller erhält eine Ausfertigung seines Bewertungsbogens mit dem von der Jury ermittelten Punktergebnis. Nach der Veröffentlichung des Berichtes der Jury werden Prämierung und Bewertung an jedem Exponat angebracht. 8.4 Die Bekanntgabe der Bewertungen erfolgt am Sonntag, dem , um 10:30 Uhr mit dem Verlesen des Juryberichts. Danach werden die Prämierungen an jedem Exponat angebracht. 8.5 Am Sonntag, dem , von 11:00-12:30 Uhr stehen die Juroren den Ausstellern an den Exponaten zur Beratung zur Verfügung. 8.6 Die Jury vergibt die nach den Ausstellungsordnungen des BdPh und der DPhJ vorgesehenen Medaillen in Form von Diplomen. Ferner stehen Ehrenpreise zur Verfügung. Die Ausgabe erfolgt am Sonntag, dem , um 15:00 Uhr. 8.7 Die Zusammensetzung der Jury wird im Ausstellungskatalog bekannt gegeben. 9. Rechte der Ausstellungsleitung 9.1 Die Ausstellungsleitung hat das Recht, nach Anhörung des Philatelistischen Ausschusses angemeldete oder bereits eingesandte Exponate ganz oder teilweise zurückzuweisen oder umzugruppieren. 9.2 Für nicht rechtzeitig eingesandte Exponate wird die Ausstellungsgebühr in keinem Fall erstattet. 9.3 In allen in diesen Bedingungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet die Ausstellungsleitung. 9.4 Die Ausstellungs-/Veranstaltungsleitung übt während der KEVELAER 2013 das Hausrecht innerhalb des Konzert- und Bühnenhauses aus. 10. Allgemeine Bestimmungen 10.1 In den Ausstellungsräumen besteht Rauchverbot Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Aussteller diese Ausstellungsbedingungen der KEVELAER 2013 ebenso wie die ihm auf Wunsch von der Bundesgeschäftsstelle des BDPh (gegen Portoersatz) gerne zugesandte Ausstellungsordnung des BDPh ausdrücklich an Erfüllungsort ist Kevelaer, Gerichtsstand Geldern. Kevelaer, den Die Ausstellungsleitung Seite 5
7 Richtlinien für 1-Rahmen-Exponate 1. Den Sammlern soll die Möglichkeit geboten werden, bei der KEVELAER 2013 Exponate zu zeigen, die wegen ihres eng begrenzten Themas für große, umfangreiche Sammlungen nicht geeignet sind. 2. In der 1-Rahmen-Wettbewerbsklasse können nur Mitglieder des BDPh ausstellen, ein Exponatpass ist hier die Voraussetzung. 3. Im Sinne einer Spezialstudie sollen nur Themen gewählt werden, die in einem Rahmen die ausführliche Bearbeitung aller wesentlichen Aspekte des Themas zulassen. Ein Auszug aus einem bereits bestehenden, mehrere Rahmen umfassenden Ausstellungsexponat ( Best of my collection ) ist unerwünscht. Solche Exponate werden nicht angenommen Rahmen-Exponate können aus allen FIP-Wettbewerbsklassen (und Ansichtskartenklasse) kommen, außer aus der Offenen-, Literatur- oder Jugendklasse Rahmen-Exponate werden in der entsprechenden FIP-Klasse eingeordnet und nach deren Reglement bewertet. 6. Exponate, die sich im Sinne dieser Richtlinien nicht als 1-Rahmen-Exponate eignen, werden bei der Bewertung einen Punkteverlust erfahren. 7. Beim Erreichen folgender Mindestpunktzahlen werden folgende Auszeichnungen vergeben: Gold 75 Punkte Vermeil 65 Punkte Silber 55 Punkte Bronze 40 Punkte Beteiligungsurkunde bis 39 Punkte 8. Für 1-Rahmen-Exponate werden Diplome verliehen. Das beste 1-Rahmen-Exponat der Klasse kann mit einem besonderen Preis ausgezeichnet werden. Seite 6
8 Richtlinien für die Einstiegsklasse 1. Die Einstiegsklasse ist dafür gedacht, neuen Ausstellern den Einstieg zu erleichtern. Der Erstaussteller soll von einem ersten Ausstellungsversuch mit einem Rahmen zu einem Mehr-Rahmen-Exponat geführt und begleitet werden. 2. In der Einstiegsklasse können nur solche Aussteller ihr Material in einem Rahmen zeigen, die noch nie ausgestellt haben, also echte Einsteiger sind. 3. Für die Einstiegsklasse ist kein Exponatpass erforderlich, der Aussteller muss nicht einmal Mitglied des BDPh sein. 4. Erst beim wiederholten Ausstellen wird ein Pass gefordert, zugleich dann aber auch die Mitgliedschaft im BDPh. 5. Die Exponate werden von Juroren begutachtet. Es können bis zu 40 Punkte vergeben werden. Folgende Punktzahlen sind für das Erreichen der unterschiedlichen Auszeichnungen erforderlich: Punkte Smaragd Punkte Rubin Punkte Diamant. Seite 7
9 Merkblatt für die Offene Klasse 1. Die Offene Klasse ist eine Briefmarkenschau im Rahmen der Rang-3-Briefmarkenausstellung KEVELAER In der Offenen Klasse können alle Briefmarkensammler ihre Exponate zeigen, auch wenn sie nicht dem BDPh oder der DPhJ angehören. 3. Es gibt keine Vorschriften über Aufbau, Gestaltung und Inhalt der Sammlungen. Neben rein philatelistischem Material können auch Randgebiete gezeigt werden wie Vignetten, Ansichtskarten, Numisbelege, Telefonkarten, Dokumente, Bilder, Fotos, Zeichnungen u.v.m. 4. Nicht zugelassen werden Sammlungen oder Sammlungsteile, die schon an einer Wettbewerbsausstellung des BDPh teilgenommen haben. 5. Die Sammlungen müssen so beschaffen sein, dass sie in den üblichen Ausstellungsrahmen untergebracht werden können. Exponate, die diese Möglichkeit nicht bieten, können ebenfalls angenommen werden, wenn der Aussteller selber für eine geeignete Unterbringungs- und Darbietungsmöglichkeit sorgt. Die Art der Darbietung muss jedoch mit dem Veranstalter im Vorfeld abgesprochen werden. 6. Den Ausstellern stehen bis zu 5 Ausstellungsrahmen (100 cm x 100 cm) zur Verfügung. Es können auch Exponate mit nur einem Rahmen gezeigt werden. 7. Aussteller können sich mit dem Anmeldebogen des Veranstalters anmelden, der allein organisatorischen Zwecken dient. 8. Sammler, die ihre Sammlung erstmalig ausstellen, erhalten auf Wunsch einen Sammlerpass ausgehändigt, der lediglich Name und Adresse sowie die Teilnahmebestätigung an der jeweiligen Ausstellung mit dem Titel der gezeigten Sammlung beinhaltet. 9. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter. Die Sammlungen werden im Ausstellungskatalog aufgeführt. 10. Die Bewertung der Exponate wird von einer Jury vorgenommen, die sich aus Personen des öffentlichen Lebens, der Kirche, der Vereine, der Presse, der Künstlerschaft usw. zusammensetzt. 11. Jeder Aussteller erhält eine Beteiligungsurkunde. Der Veranstalter vergibt außerdem Ehrenpreise. Seite 8
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