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1 Emergency Card Notfallkarte Polizzen-Nr./CRS-Vorgangsnummer Komplett+Schutz Komplett-Schutz Standard Reise+Schutz Prämie Notruf 24 Stunden täglich: +43/1/ Reise-Schutz Standard Storno+Schutz Storno-Schutz Standard Bus/Bahn/Auto+Schutz Bus/Bahn/Auto-Schutz Liebes Reisetagebuch... Augenblicke festhalten und Hilfe im Notfall MEINE URLAUBERIA - App der Europäischen Reiseversicherung europaeische.at/meine-urlauberia Stand 11/2016, Druck 11/2016 Sicher.Entspannt.Unterwegs Sicherheits-Polizze europaeische.at

2 Kommen Sie wieder gut nach Hause! stellt sich vor Auf den folgenden Seiten erfahren Sie wer wir sind, was wir leisten und was wir für Sie tun. Seite 4 bis 7 Unsere Produktpalette Informieren Sie sich über den Leistungsumfang unserer. Seite 8 bis 19 Liebe Urlauber und Reisende! Ihre schönste Zeit des Jahres rückt in greifbare Nähe und mit unserer Reiseversicherung im Handgepäck werden Sie sicher und entspannt unterwegs sein. Seit 1907 beschäftigen wir uns mit Sicherheit auf Reisen und unterwegs. Wir sind dafür da, die Risiken unserer Versicherten zu managen und zu vermeiden, sie vor finanziellen Verlusten zu bewahren und ihnen rasch und optimal zu helfen, wenn etwas passiert. Wir sind zum Schutz unserer Kunden da. Reise-Sicherheit beinhaltet viele Aspekte: Vom Wissen darüber, dass im Notfall mit unserer Einsatzzentrale optimal vorgesorgt ist, dass die oft hohen Kosten voll ersetzt werden, bis hin zur Sicherheit, die Europäische Reiseversicherung als Marktführer und Qualitäts-Reiseversicherer mit im Gepäck zu haben. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Entscheidung für die Reiseversicherung der Europäischen, wir sind Ihr verlässlicher Partner für unterwegs. Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub, eine spannende Reise oder einen erlebnisreichen Ausflug. Was auch immer Sie vorhaben, kommen Sie wieder gut und wohlbehalten nach Hause. Leistungen und Ausschlüsse In diesem Abschnitt werden Leistungen und Ausschlüsse unserer beschrieben. Was tun im Schadensfall Seite 20 bis 24 Hier informieren wir Sie, was Sie bei Eintritt eines Versicherungsfalles beachten sollten und wie Sie diesen an uns melden. Seite 26 bis 29 Schadensfall 2 Mag. Wolfgang Lackner Vorstandsvorsitzender Mag. (FH) Andreas Sturmlechner Mitglied des Vorstandes Unsere 24-h-Notrufnummer: +43/1/ Unsere Versicherungsbedingungen Damit auch wirklich keine Fragen unbeantwortet bleiben, finden Sie hier die geltenden Bedingungen für die. Seite 30 bis 51 Bedingungen 3

3 Augenblicke Ihrer Reise genießen Reisen, das bedeutet: Abenteuer, Entdeckungen, Herausforderungen. Aber auch: aufregende Gerüche, neue Geschmackserlebnisse, intensive Farben, unbekannte Klänge und unerwartete Einsichten. Oft sind es Kleinigkeiten wie diese Sinneswahrnehmungen, die hängen bleiben und unseren Urlaub zu einem besonderen Erlebnis machen. Augenblicke eben. Es gibt tausende einzigartige und besuchenswerte Orte auf der Erde. Nicht alle lassen sich in einem Menschenleben bereisen, es sind zu viele. Auf allen Ihren Reisen wollen wir Sie mit unseren qualitätsvollen Reiseversicherungen begleiten. Denn jede schöne Reise kann rasch und unvermittelt eine unangenehme Wendung nehmen und Sie vor komplexe Probleme stellen. Probleme, die man sich kein einziges Mal im Leben wünscht. Und während Sie Ihren Stresslevel längst überschritten haben und sich einer Panik gefährlich nähern, helfen wir durch rasches, unbürokratisches und pragmatisches Handeln. Je komplexer das Problem, desto mehr werden Sie uns brauchen. Nicht nur bei Ihrem Urlaub wollen wir Sie begleiten, sondern auch auf Ihren Städte- und Kulturreisen, Ihrem Wochenendtrip, Ihrem Wander- oder Sportausflug und selbst bei Ihrem Wellnessaufenthalt. Egal, wohin die Reise geht, wir haben eine passende Reiseversicherung für Sie. Damit Sie jeden Augenblick Ihrer Reise genießen können. Wer wir sind und wie wir helfen Wir sind ein österreichisches Unternehmen, eingebettet im international tätigen Konzern der Generali-Gruppe. Im Notfall stellen wir Ihnen das weltweit größte Hilfeleistungsnetzwerk mit über Dienstleister zur Verfügung. Wir sind 24 Stunden 365 Tage im Jahr für Sie da. Denn jeder 50. Reisende erleidet einen Schadenfall! Die Qualität eines Reiseversicherungsunternehmens zeigt sich, wenn ein Schaden eintritt. Wir versichern 2,1 Millionen Personen und erledigen Schadenfälle im Jahr. Bei uns haben Sie ein definiertes Recht auf Rückholung bei schwerer Erkrankung oder Unfall auf jeder Auslandsreise. Wir legen großen Wert auf persönliche Betreuung und Kundenservice mit Hausverstand ohne Wenn und Aber. Ihre Zufriedenheit erheben wir laufend. Aktuell erhalten wir eine durchschnittliche Schaden-Zufriedenheits-Gesamtnote von 1,15 (nach dem Schulnotensystem 1-5). Wir sind vor, während und nach Ihrer Reise für Sie da. Damit Sie jeden Augenblick Ihrer Reise genießen können. 4 5

4 6 Sicher.Entspannt.Unterwegs Unser Slogan steht für ein umfassendes Paket an Serviceleistungen: unterstützende Reisevorbereitung, 24-Stunden-Notfall-Hotline, rasche und unbürokratische Schadensabwicklungen, MEINE UR- LAUBERIA-App mit Notfallortung und für Ihre persönlichen Reiseaufzeichnungen, u.v.m. Sie bekommen nicht nur ein Versicherungsprodukt, sondern ein vollständiges Dienstleistungspaket, das Sie von der Planung, über die Reise selbst bis zur Zeit danach begleitet und unterstützt. Damit Sie Sicher.Entspannt.Unterwegs sein können. im Internet Wir stellen Ihnen nicht nur unsere vor, sondern bieten auch die Möglichkeit, einen Schadensfall online zu melden, notwendige Formulare herunterzuladen oder Fragen zu stellen. Unter Service Ihr Feedback können Sie uns mitteilen, wie Sie mit unserer Leistung zufrieden waren oder ob Sie Verbesserungsvorschläge haben. Ihre Meinung ist uns wichtig! Reiseversicherung setzt sich aktiv für eine kundenfreundliche Nutzung des Internets ein und ist deshalb Partner des Österreichischen E-Commerce-Gütezeichens. europaeische.at Jahres-Reiseversicherungen Weltweiter Schutz auf allen Reisen Wer öfters im Jahr unterwegs ist wer ist es nicht? für den empfiehlt sich eine Jahres-Reiseversicherung der Europäischen. Genießt der mobile Mensch doch damit viele Vorteile: Immer und automatisch außerhalb der Wohnsitzgemeinde geschützt sein Spontan unterwegs sein und nicht jedes Mal an die Reiseversicherung denken müssen Egal wie oft im Jahr, egal ob mit Auto, Bus. Bahn, Flugzeug oder Schiff auf jeder Reise versichert, vom Tagesausflug bis zur Weltreise Keine Altersgrenze und keine Selbstbehalte Hohe Versicherungssummen und individuell erweiterbarer Leistungsumfang Rasche und schnelle Hilfe im Notfall durch unsere Notrufzentrale garantiert Erhältlich in Ihrem Reisebüro und bei Ihrem Versicherungsvermittler. Weitere Informationen unter europaeische.at/privatreisen/ jahres-reiseversicherungen Sicher.Entspannt.Unterwegs 7

5 8 im Überblick Komplett-, Reise- und Storno-Schutz für alle Reisen, egal ob mit Flug, Schiff, Bus, Bahn, Auto etc. in Europa oder Weltweit mit umfassendem Versicherungsschutz als Standard- oder +Produkt Reisestorno Reiseabbruch Verspätungsschutz Reisegepäck Suche und Bergung Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport Invalidität nach Unfall Reiseprivathaftpflicht Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland Reisestorno Reiseabbruch Reisegepäck (Basisdeckung) Suche und Bergung Medizinische Leistungen im Ausland (Basisdeckung) und Heimtransport Reiseprivathaftpflicht Komplett+Schutz und Komplett-Schutz Standard Bus/Bahn/Auto-Schutz nur für Reisen mit Bus, Bahn oder Auto in Europa als Standard- oder +Produkt Bus/Bahn/ Auto+Schutz und Bus/Bahn/ Auto-Schutz Storno+Schutz und Storno-Schutz Standard Reise+Schutz und Reise-Schutz Standard Die Leistungen und Versicherungssummen finden Sie auf den Seiten 10 bis 15. Die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2016 finden Sie auf den Seiten 30 bis 51. Die Vorteile der + Reisestorno/Reiseabbruch Komplett+Schutz, Storno+Schutz, Bus/Bahn/Auto+Schutz: + Erweiterte Storno-/Abbruchgründe + Entfall der Ausschlussfristen bei bestehenden Erkrankungen Verspätungsschutz Komplett+Schutz, Reise+Schutz: + Nachreisekosten + Erhöhte Versicherungssummen Reisegepäck Komplett+Schutz, Reise+Schutz, Bus/Bahn/Auto+Schutz: + Neuwertdeckung + Erhöhte Versicherungssummen Komplett+Schutz, Reise+Schutz: + Bargeldersatz bei Diebstahl Medizinische Leistungen im Ausland & Heimtransport Komplett+Schutz, Reise+Schutz: + Erhöhte Versicherungssummen Komplett+Schutz, Reise+Schutz, Bus/Bahn/Auto+Schutz: + Erhöhte Versicherungssummen bei bestehenden Erkrankungen + Entfall der Ausschlussfristen bei bestehenden Erkrankungen + Paragleiten und Fallschirmspringen versichert + Versicherungsschutz bis 6.000m Seehöhe (ausgenommen Expeditionen) Suche & Bergung Komplett+Schutz, Reise+Schutz, Bus/Bahn/Auto+Schutz: + Erhöhte Versicherungssummen + Paragleiten und Fallschirmspringen versichert + Versicherungsschutz bis 6.000m Seehöhe (ausgenommen Expeditionen) Die Vorteile der + finden Sie rot markiert bei den Leistungen und Versicherungssummen sowie am Ende der Versicherungsbedingungen im Besonderen Teil für die Plus-Versicherungspakete auf den Seiten 47 bis 50. 9

6 10 im Detail Komplett+Schutz Komplett-Schutz Standard Reisestorno bis zum gewählten 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) Reisepreis erweiterte Stornogründe Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Reiseabbruch bis zum gewählten 2. Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen Reisepreis bis zum gewählten Reisepreis bis zum gewählten Reisepreis 3. Zusätzliche Rückreisekosten bis 100 % bis 100 % Verspätungsschutz Einzel Familie Einzel Familie 4. Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: Mehrkosten für Nächtigung und Verpflegung 5. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen: Mehrkosten für Taxifahrt oder Nächtigung und Verpflegung bis 1.000,- bis 2.000,- bis 200,- bis 400,- inkl. Nachreisekosten bis 350,- bis 700,- bis 200,- bis 400,- Reisegepäck Einzel Familie Einzel Familie 6. Ersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck inkl. Sportgeräte (z.b. während des Transports oder bei Diebstahl) bis 3.500,- bis 7.000,- bis 2.000,- bis 4.000,- Neuwertdeckung 7. Bargeldersatz bei Diebstahl bis 150, Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel bzw. Ersatz der Leihgebühren (z.b. für Sportgeräte): bei Gepäcksverspätung bis 72 Stunden bei Gepäcksverspätung über 72 Stunden bis 350,- bis 750,- bis 700,- bis 1.500,- bis 200,- bis 400,- 9. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten bis 350,- bis 700,- bis 200,- bis 400,- 10. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl von Zahlungsmitteln bis 750,- bis 1.500,- bis 750,- bis 1.500,- Suche und Bergung 11. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis ,- bis ,- Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport 12. Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 % bis 100 % 13. Ambulante Behandlung bis 100 % bis 100 % 14. Stationäre Behandlung bis ,- bis ,- 15. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 % bis 100 % 16. Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) bis 100 % bis 100 % 17. Nachreise bei unterbrochener Rundreise bis 100 % bis 100 % 18. Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächtigungen Reisekosten bis 100 % Reisekosten bis 100 % 19. Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt Nächtigungen bis 1.500,- Nächtigungen bis 400,- 20. Medikamententransport bis 100 % bis 100 % 21. Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson bis 4.000,- bis 4.000,- 22. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 % bis 100 % Maximalleistung für 12. bis 22. bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung bis ,- bis ,- Invalidität nach Unfall 23. Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50 % , ,- Reiseprivathaftpflicht 24. Sach- und Personenschäden pauschal bis ,- bis ,- Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland 25. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers ja ja 26. Vorschuss für Anwalt bis 3.000,- bis 2.000,- 27. Vorschuss für Strafkaution bis ,- bis ,- 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit Assistance ja ja Als Vertragsgrundlage gelten die Europäischen Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB Bedingungen Schadensfall 11

7 Reise+Schutz Reise-Schutz Standard Reiseabbruch 1. Zusätzliche Rückreisekosten bis 100 % bis 100 % Verspätungsschutz Einzel Familie Einzel Familie 2. Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: Mehrkosten für Nächtigung und Verpflegung 3. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen: Mehrkosten für Taxifahrt oder Nächtigung und Verpflegung bis 1.000,- bis 2.000,- bis 200,- bis 400,- inkl. Nachreisekosten bis 350,- bis 700,- bis 200,- bis 400,- Reisegepäck Einzel Familie Einzel Familie 4. Ersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck inkl. Sportgeräte (z.b. während des Transports oder bei Diebstahl) bis 3.500,- bis 7.000,- bis 2.000,- bis 4.000,- Neuwertdeckung 5. Bargeldersatz bei Diebstahl bis 150,- - 6 Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel bzw. Ersatz der Leihgebühren (z.b. für Sportgeräte): bei Gepäcksverspätung bis 72 Stunden bei Gepäcksverspätung über 72 Stunden bis 350,- bis 750,- bis 700,- bis 1.500,- bis 200,- bis 400,- 7. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten bis 350,- bis 700,- bis 200,- bis 400,- 8. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl von Zahlungsmitteln bis 750,- bis 1.500,- bis 750,- bis 1.500,- Suche und Bergung 9. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis ,- bis ,- Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport 10. Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 % bis 100 % 11. Ambulante Behandlung bis 100 % bis 100 % 12. Stationäre Behandlung bis ,- bis ,- 13. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 % bis 100 % 14. Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) bis 100 % bis 100 % 15. Nachreise bei unterbrochener Rundreise bis 100 % bis 100 % 16. Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächtigungen Reisekosten bis 100 % Reisekosten bis 100 % 17. Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt Nächtigungen bis 1.500,- Nächtigungen bis 400,- 18. Medikamententransport bis 100 % bis 100 % 19. Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson bis 4.000,- bis 4.000,- 20. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 % bis 100 % Maximalleistung für 10. bis 20. bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung bis ,- bis ,- Invalidität nach Unfall 21. Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50 % , ,- Reiseprivathaftpflicht 22. Sach- und Personenschäden pauschal bis ,- bis ,- Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland 23. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers ja ja 24. Vorschuss für Anwalt bis 3.000,- bis 2.000,- 25. Vorschuss für Strafkaution bis ,- bis ,- 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit Assistance ja ja Als Vertragsgrundlage gelten die Europäischen Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB Schadensfall Bedingungen 12 13

8 Storno+Schutz Reisestorno bis zum gewählten 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) Reisepreis erweiterte Stornogründe Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Reiseabbruch 2. Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen bis zum gewählten 3. Zusätzliche Rückreisekosten Reisepreis Storno-Schutz Standard bis zum gewählten Reisepreis bis zum gewählten Reisepreis 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit ja ja Als Vertragsgrundlage gelten die Europäischen Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB Bus/Bahn/Auto+Schutz Reisestorno bis zum gewählten 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) Reisepreis erweiterte Stornogründe Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Reiseabbruch bis zum gewählten 2. Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen Reisepreis Bus/Bahn/Auto-Schutz bis zum gewählten Reisepreis 3. Zusätzliche Rückreisekosten bis 100 % bis 100 % Reisegepäck Einzel Familie Einzel Familie 4. Ersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck inkl. Sportgeräte (z.b. während des Transports oder bei Diebstahl) Suche und Bergung bis 2.000,- bis 4.000,- bis 1.500,- bis 3.000,- Neuwertdeckung 5. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis ,- bis ,- Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport 6. Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 % bis 100 % 7. Ambulante Behandlung bis 100 % bis 100 % 8. Stationäre Behandlung bis ,- bis ,- 9. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 % bis 100 % 10. Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) bis 100 % bis 100 % 11. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 % bis 100 % Maximalleistung für 6. bis 11. bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung bis ,- bis ,- Reiseprivathaftpflicht 12. Sach- und Personenschäden pauschal bis ,- bis ,- 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit Assistance ja ja Als Vertragsgrundlage gelten die Europäischen Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB Schadensfall Bedingungen 14 15

9 Prämien Reisedauer bis 5 Tage Einzel Familie Komplett+Schutz Reisepreis bis Europa Weltweit 400,- 55,- 79,- 750,- 70,- 93,- 750,- 111, ,- 141,- 216, ,- 238,- Reisedauer bis 5 Tage Einzel Familie Komplett-Schutz Standard Reisepreis bis Europa Weltweit 400,- 38,- 58,- 750,- 45,- 70,- 750,- 77, ,- 95,- 157, ,- 180,- Reisedauer bis 31 Tage Einzel Familie 400,- 66,- 106,- 750,- 78,- 115, ,- 89,- 130, ,- 114,- 152, ,- 135,- 165, ,- 159,- 213, ,- 203,- 240, ,- 277,- 311, ,- 362,- 384, ,- 434,- 466,- 750,- 129, ,- 155,- 240, ,- 194,- 263, ,- 229,- 301, ,- 273,- 337, ,- 361,- 413, ,- 429,- 488,- Reisedauer bis 31 Tage Einzel Familie 400,- 45,- 77,- 750,- 55,- 87, ,- 67,- 100, ,- 79,- 114, ,- 96,- 121, ,- 119,- 152, ,- 147,- 173, ,- 198,- 234, ,- 254,- 290, ,- 310,- 352, ,- 362,- 412, ,- 405,- 474,- 750,- 92, ,- 111,- 184, ,- 139,- 206, ,- 167,- 231, ,- 197,- 254, ,- 256,- 316, ,- 314,- 350, ,- 385,- 432, ,- 428,- 492,- Reise+Schutz Reise-Schutz Standard Einzel Familie Reisedauer bis Europa Weltweit 5 Tage 33,- 55,- 17 Tage 48,- 70,- 31 Tage 52,- 75,- 2 Monate 102,- 160,- 3 Monate 186,- 277,- 4 Monate 273,- 404,- 5 Tage 68,- 111,- 17 Tage 97,- 141,- 31 Tage 105,- 151,- 2 Monate 206,- 321,- Einzel Familie Reisedauer bis Europa Weltweit 5 Tage 26,- 42,- 17 Tage 33,- 50,- 31 Tage 39,- 60,- 2 Monate 80,- 123,- 3 Monate 139,- 217,- 4 Monate 216,- 330,- 5 Monate 293,- 443,- 5 Tage 53,- 85,- 17 Tage 71,- 101,- 31 Tage 81,- 121,- 2 Monate 163,- 249,- Schadensfall Bedingungen Begriffsdefinitionen für die Tarife (Einzel und Familie) sowie den örtlichen Geltungsbereich (Europa und Weltweit) finden Sie auf Seite

10 Reisepreis bis Storno+Schutz Weltweit Storno-Schutz Standard Weltweit 100,- 13,- 9,- 200,- 21,- 14,- 300,- 31,- 21,- 400,- 38,- 27,- Begriffsdefinitionen Einzel- und Familientarif Bei Abschluss des Komplett+Schutz, Komplett-Schutz Standard, Reise+Schutz, Reise-Schutz Standard, Bus/Bahn/Auto+Schutz und Bus/Bahn/Auto-Schutz können Sie zwischen Einzel- und Familientarif wählen. 500,- 47,- 33,- 750,- 69,- 48,- Einzel Der Einzeltarif gilt für eine Person. Einzel/ mehrere Personen 1.000,- 84,- 62, ,- 125,- 89, ,- 165,- 119, ,- 208,- 148, ,- 249,- 173, ,- 333,- 227, ,- 416,- 285, ,- 499,- 339, ,- 398, ,- 455,- Familie Der Familientarif gilt für bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene (18. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts). Diese Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemein samer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung. Die Versicherungssummen gelten im Einzeltarif pro versicherter Person, im Familientarif für alle versicherten Personen gemeinsam und stellen die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle vor und während einer Reise dar. 18 Wenn Sie Storno+Schutz oder Storno-Schutz Standard für mehrere gemeinsam reisende Personen abschließen, können Sie die Prämie für den Gesamtreisepreis aller Personen gemeinsam oder pro Person für den Reisepreis pro Person wählen. Einzel Familie Reisepreis bis 150,- Bus/Bahn/Auto +Schutz Reisedauer bis 31 Tage Europa Bus/Bahn/Auto- Schutz Reisedauer bis 17 Tage Europa 12,- 200,- 29,- 18,- 300,- 21,- 400,- 37,- 28,- 500,- 45,- 33,- 750,- 52,- 37, ,- 65,- 44, ,- 90,- 62, ,- 107,- 73, ,- 118,- 87, ,- 169,- 109,- 750,- 79,- 58, ,- 108,- 76, ,- 145,- 110, ,- 186,- 138, ,- 217,- 162, ,- 252,- 185, ,- 339,- 234,- Örtlicher Geltungsbereich Bei Abschluss des Komplett+Schutz, Komplett-Schutz Standard, Reise+Schutz und Reise-Schutz Standard können Sie zwischen Geltungsbereich Europa und Weltweit wählen. Der Geltungsbereich für Bus/Bahn/Auto+Schutz und Bus/Bahn/ Auto-Schutz ist Europa, für Storno+Schutz und Storno-Schutz Standard Weltweit. Europa Zum Geltungsbereich Europa gehören Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren, die Kanarischen Inseln und Russland. Genau sind dies folgende Staaten: Ägypten; Albanien; Algerien; Andorra; Belgien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Dänemark inkl. Färöer Inseln (nicht Grönland); Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich (ohne Überseegebiete); Griechenland; Großbritannien und Nordirland inkl. Shetlandinseln, Orkneyinseln, Gibraltar, Kanalinseln und Isle of Man; Irland; Island; Israel inkl. Gazastreifen, Westjordanland und Golanhöhen; Italien; Jordanien; Kosovo; Kroatien; Lettland; Libanon; Libyen; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Malta; Marokko (nicht die von Marokko besetzte Westsahara); Moldawien; Monaco; Montenegro; Niederlande; Norwegen inkl. Spitzbergen, Bäreninsel und Jan Mayen Insel; Österreich; Polen; Portugal inkl. Madeira und Azoren; Rumänien; Russland; San Marino; Schweden; Schweiz; Serbien; Slowakei; Slowenien; Spanien inkl. Kanarische Inseln, Balearen, Ceuta und Melilla; Syrien; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; Vatikanstaat; Weißrussland; Zypern. Weltweit Zum Geltungsbereich Weltweit gehören alle Länder der Erde. Bedingungen Schadensfall 19

11 Leistungen und Ausschlüsse Auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zu den am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen, Auszüge aus den Ausschlüssen und die Vorteile der Plus-. Bitte beachten Sie, dass nicht in jedem Versicherungspaket alle Leistungen enthalten sind! Welche Leistungen in den einzelnen Versicherungspaketen enthalten sind sowie die entsprechenden Versicherungssummen können Sie auf den Seiten 10 bis 15 nachlesen. Die Versicherungssummen gelten im Einzeltarif pro versicherter Person, im Familientarif für alle versicherten Personen gemeinsam und stellen die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle vor und während einer Reise dar. Verspätungsschutz Wir ersetzen die Kosten für eine zusätzliche Nächtigung inklusive Verpflegung, wenn Sie z.b. auf dem direkten Weg zum Flughafen einen Verkehrsunfall haben und Sie dadurch Ihren gebuchten Abflug verpassen. Ausschlüsse Verspätungsschutz Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem bei Naturkatastrophen, Luftraum-, Flughafen- oder Straßensperren, Stau, Flugverspätungen bei durchgängig gebuchten Tickets und bei Nichteinhaltung der Mindestumsteigezeiten. Weitere Ausschlüsse finden Sie in Art. 6 ERV-RVB Es gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV- RVB 2016, diese finden Sie auf den Seiten 30 bis 51. Reisestorno/Reiseabbruch Wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund z.b. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht antreten können und stornieren, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Bei bestehenden Erkrankungen leisten wir nur, wenn diese unerwartet akut werden. Psychische Erkrankungen sind nur bei stationärem Krankenhausaufenthalt oder Behandlung durch einen Facharzt der Psychiatrie versichert. Wenn Sie Ihre Reise z.b. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Tod eines Angehörigen vorzeitig abbrechen müssen, ersetzen wir Ihre zusätzlichen Rückreisekosten und die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bis zum gewählten Reisepreis. Hinweis: Der Versicherungsschutz besteht nur für die in den Bedingungen genannten Gründe. Alle versicherten Stornogründe finden Sie in Art. 14 ERV-RVB 2016 (Seiten 34 bis 35 und +Gründe auf den Seiten 47 bis 49). Ausschlüsse Reisestorno / Reiseabbruch Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem, wenn der Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund bereits vorgelegen hat oder voraussehbar gewesen ist; in Zusammenhang steht mit einer bestehenden Erkrankung, die - ambulant in den letzten 6 Monaten oder - stationär in den letzten 9 Monaten vor Versicherungsabschluss (bei Reisestorno) bzw. vor Reiseantritt (bei Reiseabbruch) behandelt wurde. Gilt nicht bei +n, siehe unten. Weitere Ausschlüsse finden Sie in den Art. 6 und 15 ERV-RVB Vorteile der + Komplett+Schutz, Storno+Schutz, Bus/Bahn/Auto+Schutz: + Erweiterte Storno-/Abbruchgründe Nähere Details siehe Art. 14 ERV-RVB 2016, Seiten 47 bis Entfall der Ausschlussfristen bei bestehenden Erkrankungen Bei Standard-n besteht kein Versicherungsschutz für bestehende Erkrankungen, die ambulant in den letzten 6 Monaten oder stationär in den letzten 9 Monaten behandelt wurden. Vorteile der + Komplett+Schutz, Reise+Schutz: + Nachreisekosten Die notwendigen Nachreisekosten werden ersetzt. + Erhöhte Versicherungssummen Reisegepäck Wenn Ihr Gepäck auf der Reise gestohlen wird oder z.b. beim Transport abhandenkommt, ersetzen wir den Zeitwert. Bei Beschädigung Ihres Gepäcks ersetzen wir die Reparaturkosten (höchstens jedoch den Zweitwert bzw. bei +n den Neuwert, siehe nächste Seite). Versichert sind Gegenstände, die auf Reisen für den persönlichen priva ten Gebrauch üblicherweise mitgenommen oder gekauft werden. Beachten Sie bitte, dass Wertgegenstände wie Schmuck oder technische Geräte nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert sind (z.b. nicht im Auto liegen lassen). Als Zeitwert gilt der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Gegenstände am Tag des Schadens abzüglich einer Wertminderung für Alter und Abnützung. Ist eine Wiederbeschaffung nicht möglich, ist der Preis der Anschaffung von Gegenständen gleicher Art und Güte heranzuziehen. Wenn Ihr Gepäck verspätet im Urlaubsland ankommt, ersetzen wir die Ausgaben oder Leihgebühren für notwendige Ersatzgegenstände des persönlichen Bedarfs. Ausschlüsse Reisegepäck Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem für selbstverschuldete Ereignisse, Beschädigung bei Benutzung, Verschleiß, sowie für Gegenstände, die der Berufsausübung dienen und Waffen samt Zubehör. Weitere Ausschlüsse finden Sie in den Art. 6, 21 und 24 ERV- RVB

12 Vorteile der + Komplett+Schutz, Reise+Schutz, Bus/Bahn/Auto+Schutz: + Neuwertdeckung* + Erhöhte Versicherungssummen Komplett+Schutz, Reise+Schutz: + Bargeldersatz bei Diebstahl * Als Neuwert gilt der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Gegenstände am Tag des Schadens. Ist eine Wiederbeschaffung nicht möglich, ist der Preis der Anschaffung von Gegenständen gleicher Art und Güte heranzuziehen. Liegt der Zeitwert eines versicherten Gegenstandes am Tag des Schadens unter 40 % des Wiederbeschaffungspreises, wird maximal der Zeitwert ersetzt. Suche und Bergung Wenn Sie einen Unfall haben, in Berg- oder Seenot geraten, bezahlen wir die Suche nach Ihnen sowie Ihre Bergung (z.b. durch die Bergrettung) bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bei medizinischer Notwendigkeit bis zum nächsten Krankenhaus. Vorteile der + Komplett+Schutz, Reise+Schutz, Bus/Bahn/Auto+Schutz: + Erhöhte Versicherungssummen + Paragleiten und Fallschirmspringen versichert + Versicherungsschutz bis 6.000m Seehöhe (ausgenommen Expeditionen) Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport Wenn Sie im Ausland akut erkranken, einen Unfall haben oder eine bestehende Erkrankung unerwartet akut wird, übernehmen wir Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport die Kosten für Ihren Transport ins Krankenhaus und einen medizinisch notwendigen Verlegungstransport. Ambulante Behandlung die Kosten für Ihre ambulante ärztliche Behandlung inklusive verordneter Heilmittel und schmerzstillender Zahnbehandlungen (einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung). Stationäre Behandlung die Kosten für Ihre stationäre Behandlung im Krankenhaus inklusive verordneter Heilmittel. Wir gewähren dem Krankenhaus eine Kostengarantie und rechnen die Kosten direkt mit diesem ab. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (insbes. wenn die örtliche Versorgung nicht ausreichend ist) die Organisation und Kosten Ihres Heimtransportes. Wenn Ihr Krankenhausaufenthalt im Ausland bereits mehr als 3 Tage dauert und Sie transportfähig sind, organisieren wir auf Ihren Wunsch - auch ohne medizinische Notwendigkeit - Ihren Heimtransport und übernehmen die Kosten (exkl. Ambulanzjet). Der Heimtransport erfolgt ins Wohnsitzland. Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson wenn Sie sich im Ausland nicht mehr um die Rückreise Ihrer minderjährigen Kinder kümmern können, die Organisation und Kosten der An- und Rückreise einer Betreuungsperson, die Ihre Kinder nach Hause bringt. Hinweise: Im medizinischen Notfall bzw. bei stationärer Behandlung melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung übernehmen wir die Kosten insgesamt bis zur vereinbarten Versicherungssumme für bestehende Erkrankungen. Reichen Sie Arzt- und Krankenhausrechnungen nach Ihrer Rückkehr bei der Sozialversicherung oder einer Privatkrankenversicherung ein. Nach der dortigen Bearbeitung leiten Sie die Unterlagen an die Europäische weiter. Wenn Sie die Arzt-/Krankenhausrechnungen nicht bei der Sozialversicherung einreichen, diese eine Leistung ablehnt oder Sie nicht sozial versichert sind, wird bei den Leistungen Transport ins Krankenhaus, Verlegungstransport sowie ambulante und stationäre Behandlung ein Selbstbehalt von 20 % abgezogen. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort Im Todesfall organisieren wir die Überführung des Leichnams zurück zum Wohnort und übernehmen die Kosten. Wahlweise werden bei Todesfall im Ausland die Kosten des Begräbnisses am Urlaubsort bezahlt. Ausschlüsse Medizinische Leistungen Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem für absehbare Verschlechterungen und planmäßige Behandlungen bestehender Erkrankungen; vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die versicherte Person herbeigeführte Ereignisse; Ereignisse, die mit Krieg oder inneren Unruhen zusammenhängen; Reisen, die trotz einer Reisewarnung angetreten werden; Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko durch körperliche Arbeit, Arbeit mit Maschinen oder Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen; Verletzungen infolge einer erheblichen Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente; Extremsport, Berufssport oder Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Sportwettbewerben; Kosten in Zusammenhang mit einer bestehenden Erkrankung, wenn diese - ambulant in den letzten 6 Monaten oder - stationär in den letzten 9 Monaten vor Reiseantritt behandelt wurde (gilt nicht bei +n, siehe nächste Seite); Behandlungen, die ausschließlicher oder teilweiser Grund für den Reiseantritt sind; Beistellung von Heilbehelfen (z.b. Seh- und Hörbehelfe, Zahnspangen, Prothesen); Kontrolluntersuchungen und Nachbehandlungen (z.b. Therapien). Weitere Ausschlüsse finden Sie in den Art. 6 und 29 ERV-RVB

13 Vorteile der + Komplett+Schutz, Reise+Schutz: + Erhöhte Versicherungssummen Komplett+Schutz, Reise+Schutz, Bus/Bahn/Auto+Schutz: + Erhöhte Versicherungssummen bei bestehenden Erkrankungen + Entfall der Ausschlussfristen bei bestehenden Erkrankungen Bei Standard-n besteht kein Versicherungsschutz für bestehende Erkrankungen, die ambulant in den letzten 6 Monaten oder stationär in den letzten 9 Monaten behandelt wurden. + Paragleiten und Fallschirmspringen versichert + Versicherungsschutz bis 6.000m Seehöhe (ausgenommen Expeditionen) Invalidität nach Unfall Wenn nach einem Unfall während der versicherten Reise eine dauernde Invalidität von mindestens 50 % zurückbleibt, erhalten Sie eine einmalige Entschädigungszahlung in der vollen Höhe der Versicherungssumme. Der Grad der Invalidität wird gemäß der in den Bedingungen angegebenen Gliedertaxe berechnet. Reiseprivathaftpflicht Wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verschulden, steht die genannte Versicherungssumme für die Feststellung und Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen zur Verfügung. Ausschlüsse Reiseprivathaftpflicht Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem für Schäden, die vorsätzlich durch die versicherte Person herbeigeführt werden; die versicherte Person infolge einer erheblichen Beeinträchtigung ihres psychischen und physischen Zustandes durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente verursacht; durch Haltung oder Verwendung von Land- oder Wasserfahrzeugen eintreten; die versicherten Person bei einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit verursacht; der versicherten Person selbst und ihren Angehörigen zugefügt werden. Weitere Ausschlüsse finden Sie in den Art. 6 und 41 ERV-RVB Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland Wenn Sie im Ausland verhaftet oder mit Haft bedroht werden, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung eines Anwaltes und Dolmetschers. Bei Bedarf erhalten Sie einen Vorschuss für einen Anwalt sowie für eine Strafkaution, dieser Vorschuss ist nach Rückkehr von der Reise zurückzuzahlen. Vorteile der + Komplett+Schutz, Reise+Schutz: + Erhöhte Versicherungssummen Wie können Sie den Vertrag widerrufen? Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher, kann er vom Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Erhalt der Versicherungspolizze in geschriebener Form zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Vertragslaufzeit weniger als sechs Monate oder bei ausschließlich im Wege des Fernabsatzes abgeschlossenen Versicherungen weniger als einen Monat beträgt. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Rücktrittsrechten finden Sie auf den Seiten 51 bis 53. Wohin können Sie Ihre Beschwerden richten? Sie können Ihre Beschwerden richten an: Versicherer: online unter europaeische.at/ihr-feedback, per an beschwerde@europaeische.at oder per Post an Europäische Reiseversicherung AG, z.hd. Beschwerdestelle, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien; Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, Informationsstelle, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte Die Teilnahme des Versicherers am Schlichtungsverfahren ist nicht verpflichtend

14 Was ist im Versicherungsfall zu tun? Im Notfall melden Sie sich bitte unverzüglich unter der 24-Stunden-Notrufnummer +43/1/ Andere Versicherungsfälle melden Sie so rasch wie möglich per Online-Schadensmeldung auf Wählen Sie Schadensmeldung und die Art des Versicherungsfalles und füllen Sie das Online-Schadensformular aus. Sie erhalten umgehend eine Antwort- mit Ihrer Scha dens nummer und Hinweisen, wie weiter vorzugehen ist. an Fax an +43/1/ Post an Europäische Reiseversicherung AG, Service Center Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien Schadensformulare können Sie von herunterladen oder bei uns anfordern. Bei Fragen steht unser Service Center telefonisch zur Verfügung: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr Tel. +43/1/ Reisestorno Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich bei der Buchungsstelle (z.b. Reisebüro) und verständigen Sie gleichzeitig das Service Center der Europäischen (per Fax, Post, oder Online-Schadensmeldung). Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bis zum Reiseantritt wieder gesund sind, nützen Sie den StornoCheck (siehe Folgeseite). Geben Sie bei Schadensmeldung folgende Daten bekannt: Vorund Zuname, Adresse, Reisetermin, Stornodatum und -grund, Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis. Bei Erkrankung/Unfall lassen Sie sich bitte ein detailliertes ärzt liches Attest/Unfallbericht ausstellen verwenden Sie dazu das Schadensformular. Legen Sie die Krankmeldung bei der Sozialversicherung und die Bestätigung über verordnete Medikamente bei. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis vollständig ausgefülltes Schadensformular oder Online-Schadensmeldung Buchungsbestätigung Stornokostenrechnung nicht genutzte Reisedokumente (z.b. Flugtickets) bei Erkrankung/Unfall: detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht (Teil C im Schadensformular) Krankmeldung bei der Sozialversicherung Bestätigung über verordnete Medikamente bei Erkrankung/Unfall eines nicht mitreisenden Familienangehörigen: Verwandtschaftsnachweis bei anderen Stornogründen: der entsprechende Beleg (z.b. Einberufungsbefehl, Scheidungsklage, Maturazeugnis, Sterbeurkunde) StornoCheck Wenn Sie jetzt nicht sicher sind, ob Sie zum Reiseantritt wieder gesund sein werden zögern Sie nicht und nutzen Sie bitte den StornoCheck der Euro päischen. Sie besprechen Ihre Bedenken mit einem erfahrenen Reisemediziner der Europäischen, er berät Sie kostenlos telefonisch und empfiehlt, ob von der Reise abzuraten ist und eine Stornierung jetzt Sinn macht. Besteht jedoch Aussicht auf Genesung können Sie beruhigt den Beginn der Reise abwarten, denn das Risiko eventuell höherer Stornokosten trägt nach erfolgter Beratung die Europäische. So funktioniert der StornoCheck: Belassen Sie die Reise gebucht und schicken Sie umgehend eine an stornocheck@europaeische.at. Bitte geben Sie folgende Daten bekannt: Name Telefonnummer Polizzennummer Reisedaten und derzeit anfallende Stornokosten ärztliches Attest (falls vorliegend) Innerhalb von 2 Werktagen erhalten Sie die Empfehlung des Reisemediziners: Storno oder Abwarten. Ihr Vorteil dabei: eine zweite Chance für Ihren Urlaub trotz plötzlicher Erkrankung oder Unfall schnelle und kompetente Beratung durch einen Experten neutral und kostenlos finanzielle Sicherheit das Risiko der höheren Stornokosten übernimmt die Europäische Der StornoCheck gilt für alle Reisen, für die eine Versicherung der Europäischen mit Stornoschutz abgeschlossen wurde. Bitte beachten Sie, es wird nur geprüft, ob die Reisefähigkeit bis zum geplanten Reisebeginn zu erwarten ist, nicht aber ob bedingungsgemäß Versicherungsdeckung besteht oder Ausschlussgründe vorliegen. Bei Fragen melden Sie sich bitte telefonisch unter +43/1/ Reiseabbruch Bei Erkrankung/Unfall lassen Sie sich bitte am Urlaubsort ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen. Wenn Sie Hilfe bei der Organisation Ihrer Rückreise benötigen, melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis vollständig ausgefülltes Schadensformular oder Online-Schadensmeldung Buchungsbestätigung Belege über die zusätzlichen Rückreisekosten (z.b. Flugumbuchung) bzw. Abreisebestätigung (z.b. durch das Hotel) Belege über den Versicherungsfall (z.b. detailliertes ärztliches At test/unfallbericht des Arztes vor Ort, Sterbeurkunde) 26 27

15 Verspätungsschutz Lassen Sie sich die Ursache des Fahrt-/Flugversäumnisses bzw. die Verspätung bestätigen. Bewahren Sie die Rechnungen der entstandenen Kosten (z.b. Übernachtung) auf. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis Buchungsbestätigung Belege über die entstandenen Kosten (z.b. Übernachtung) bei Fahrt-/Flugversäumnis: Nachweis der Ursache bei verspäteter Heimreise: Nachweis der Verspätung Reisegepäck Beschädigung oder Abhandenkommen Lassen Sie sich den Schadensfall unbedingt an Ort und Stelle schriftlich bestätigen z.b. bei Diebstahl von der Polizei; bei Beschädigung während des Transportes vom Transportunternehmen (z.b. Fluglinie). Bewahren Sie bei Schäden während des Fluges die Flugtickets inklusive Gepäckaufkleber (Bag Tag) auf. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis vollständig ausgefülltes Schadensformular oder Online-Schadensmeldung Reiseunterlagen (z.b. Buchungsbestätigung) Einkaufsbelege der Gegenstände im Original bei Diebstahl: Polizeiprotokoll im Original bei Beschädigung: Foto der Beschädigung oder Kosten vor anschlag für die vorzunehmende Reparatur bzw. falls eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, eine dies bezügliche Bestätigung bei Beschädigung/Verlust während Flugreisen*: Flugticket (Boarding Pass) inklusive Gepäckaufkleber (Bag Tag) im Original Bestätigung der Schadensmeldung von der Fluggesellschaft im Original bei Verlust zusätzlich die Bestätigung der Fluggesellschaft über die ergebnislosen Ermittlungen im Original (diese Bestätigung erhalten Sie ca. 4 Wochen nach Meldung bei der Fluggesellschaft) * Die Angaben zu Flugreisen gelten sinngemäß auch für Schiffs-, Bus- und Bahnreisen. Gepäcksverspätung am Reiseziel Lassen Sie sich die Verspätung unbedingt vom Transportunternehmen (z.b. Fluglinie) bestätigen und bewahren Sie die Rechnungen für die Ersatzkäufe auf. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis vollständig ausgefülltes Schadensformular oder Online-Schadensmeldung Flugticket (Boarding Pass) inklusive Gepäckaufkleber (Bag Tag) im Original* Bestätigung der Schadensmeldung von der Fluggesellschaft im Original* Einkaufsbelege der Ersatzkäufe im Original * Die Angaben zu Flugreisen gelten sinngemäß auch für Schiffs-, Bus- und Bahnreisen. Diebstahl von Dokumenten Lassen Sie sich den Diebstahl unbedingt an Ort und Stelle von der Polizei bestätigen. Wenn Sie Hilfe bei der Organisation von Ersatzdokumenten benötigen, melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Diebstahl von Zahlungsmitteln Wenn Sie einen Vorschuss benötigen, melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Suche und Bergung Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Ambulante Behandlung Wir ersetzen Ihnen die Kosten abzüglich des Sozialversicherungsanteiles. Reichen Sie daher bitte Arzt- und Krankenhausrechnungen so rasch wie möglich bei der Sozialversicherung ein. Nach der dortigen Bearbeitung leiten Sie die Unterlagen an die Europäische weiter. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis vollständig ausgefülltes Schadensformular oder Online-Schadensmeldung Reiseunterlagen (z.b. Buchungsbestätigung) Behandlungskosten-/Medikamentenrechnung in Kopie plus Auszahlungsbeleg der Krankenkasse oder Behandlungskosten-/Medikamentenrechnung im Original (Kostenersatz abzüglich Selbstbehalt) Medizinischer Notfall bzw. stationäre Behandlung Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Wir beraten Sie gerne und organisieren im Notfall Ihren Heimtransport. Reiseprivathaftpflicht Geben Sie gegenüber dem Geschädigten keinerlei Schuldanerkenntnis in Form von schriftlichen oder mündlichen Zusagen bzw. Zahlungen ab und verständigen Sie so rasch wie möglich das Service Center der Europäischen. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis Reiseunterlagen (z.b. Buchungsbestätigung) detaillierte Sachverhaltsdarstellung Anspruchsschreiben des Geschädigten Rechnungen, Kostenvoranschläge usw. Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer

16 EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2016 Beachten Sie, dass nur jene Teile gelten, die dem Leistungsumfang Ihres Versicherungspaketes entsprechen. Die Vorteile der Plus-Versicherungspakete finden Sie im Besonderen Teil für die Plus-Versicherungspakete Komplett+Schutz, Reise+Schutz, Storno+Schutz, Bus/Bahn/Auto+Schutz am Ende der Versicherungsbedingungen. Soweit in diesen Versicherungsbedingungen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil Art. 1: Wer ist versichert? Art. 2: Wo gilt der Versicherungsschutz? Art. 3: Wann gilt der Versicherungsschutz? Art. 4: Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden? Art. 5: Wann muss die Prämie bezahlt werden? Art. 6: Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Art. 7: Was bedeuten die Versicherungssummen? Art. 8: Was ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes zu beachten (Obliegenheiten)? Art. 9: Wie müssen abgegeben werden? Art. 10: Was gilt bei Ansprüchen aus anderen Versicherungen (Subsidiarität)? Art. 11: Wann ist die Entschädigung fällig? Art. 12: Wann können Versicherungsansprüche abgetreten oder verpfändet werden? Art. 13: Welches Recht ist anwendbar? Besonderer Teil A: Reisestorno und Reiseabbruch Art. 14: Was ist versichert? Art. 15: Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Art. 16: Was ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes zu beachten (Obliegenheiten)? Art. 17: Wie hoch ist die Entschädigung? B: Verspätungsschutz Art. 18: Welche Kosten werden bei Versäumnis des Transportmittels ersetzt? Art. 19: Welche Kosten werden bei verspäteter Ankunft am Heimatbahnhof/ -flughafen ersetzt? C: Reisegepäck Art. 20: Was ist versichert? Art. 21: Welche Gegenstände sind versichert und was sind die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz? Art. 22: Welcher Versicherungsschutz besteht in oder auf unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen (-Anhängern)? Art. 23: Welcher Versicherungsschutz besteht beim Zelten oder Campieren? Art. 24: Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Art. 25: Wie hoch ist die Entschädigung? Art. 26: Welcher zusätzliche Versicherungsschutz besteht? D: Medizinische Leistungen im Ausland Art. 27: Was ist im Ausland versichert? Art. 28: Was ist im Inland versichert? Art. 29: Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Art. 30: Welcher Versicherungsschutz besteht bei bestehenden Erkrankungen oder Unfallfolgen? Art. 31: Was ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes zu beachten (Obliegenheiten)? E: Reiseunfall Art. 32: Was ist versichert? Art. 33: Was versteht man unter Dauernder Invalidität? Art. 34: Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Art. 35: Was ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes zu beachten (Obliegenheiten)? Art. 36: Wann wird der Versicherungsanspruch anerkannt? Art. 37: Was gilt bei Meinungsverschiedenheiten? Art. 38: Welche Such- und Bergungskosten werden ersetzt? F: Reiseprivathaftpflicht Art. 39: Was ist versichert? Art. 40: Welche Kosten werden ersetzt? Art. 41: Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Art. 42: Was ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes zu beachten (Obliegenheiten)? Art. 43: Wozu ist der Versicherer bevollmächtigt? G: Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland Art. 44: Welche Hilfeleistungen werden bei Haft oder Haftandrohung im Ausland erbracht? Besonderer Teil für die Plus-Versicherungspakete Komplett+Schutz, Reise+Schutz, Storno+Schutz, Bus/Bahn/Auto+Schutz Allgemeiner Teil Artikel 1 Wer ist versichert? Versicherte Personen sind die im Versicherungsnachweis namentlich genannten Personen. Beim Familientarif können bis zu sieben gemeinsam reisende Personen, davon maximal zwei Erwachsene (18. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts), namentlich als versicherte Personen genannt werden. Diese Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung. Artikel 2 Wo gilt der Versicherungsschutz? 1. Der Versicherungsschutz gilt im vereinbarten örtlichen Geltungsbereich. 2. Ist als örtlicher Geltungsbereich Europa (laut Tarif) vereinbart, dann gilt der Versicherungsschutz in Europa im geografischen Sinn, allen Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren, Kanarischen Inseln und Russland. 3. Ausnahmen: Art. 27 und 44 gelten nur im Ausland und Art. 28 nur im Inland. Das Land, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz oder eine Sozialversicherung hat, gilt als Inland. Als Ausland gilt der vereinbarte örtliche Geltungsbereich ohne Inland. Artikel 3 Wann gilt der Versicherungsschutz? 1. Der Versicherungsschutz gilt für eine Reise bis zur gewählten Versicherungsdauer. 2. Der Versicherungsschutz beginnt mit Verlassen des Ortes des Wohnsitzes, Zweitwohnsitzes oder der regulären Arbeitsstätte und endet mit der Rückkehr dorthin oder mit vorherigem Ablauf der Versicherung. Fahrten zwischen den vorgenannten Orten fallen nicht unter den Versicherungsschutz. 3. Für Reisestornoleistungen beginnt der Versicherungsschutz mit Versicherungsabschluss (siehe jedoch Art. 4, Pkt. 2.) und endet mit Antritt der versicherten Reise. 4. Der Abschluss mehrerer, zeitlich unmittelbar aufeinander folgender Versicherungen gilt als einheitlicher zusammenhängender Versicherungszeitraum und ist nur nach besonderer Ver ein barung mit dem Versicherer zulässig. Artikel 4 Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden? 1. Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. 2. Versicherungen mit Reisestornoleistungen müssen gleichzeitig mit Reisebuchung bzw. innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden

17 Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung besteht Reisestornoversicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis wie in Art. 14 beschrieben). 3. Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes nach Reiseantritt ist nicht möglich. Artikel 5 Wann muss die Prämie bezahlt werden? Die Prämie ist bei Versicherungsabschluss zu bezahlen. Artikel 6 Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? 1. Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die 1.1. vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die versicherte Person herbeigeführt werden; in der Reiseprivathaftpflichtversicherung besteht nur dann kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person vorsätzlich den Eintritt des Ereignisses, für das sie dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat. Dem Vorsatz wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden muss, jedoch in Kauf genommen wird; 1.2. bei Teilnahme an Marine-, Militär- oder Luftwaffen-Diensten oder -Operationen eintreten; 1.3. durch jegliche Einwirkung von atomaren, biologischen und chemischen Waffen (ABC-Waffen) verursacht werden; 1.4. mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen oder inneren Unruhen zusammenhängen oder die auf Reisen eintreten, die trotz Reisewarnung des österreichischen Außen ministeriums angetreten werden. Wenn die versicherte Person während der versicherten Reise von einem dieser Ereignisse überrascht wird, besteht Versicherungsschutz bis zur unverzüglichen Ausreise, längstens aber bis zum 14. Tag nach Beginn des jeweiligen Ereignisses. Jedenfalls kein Versicherungsschutz besteht für die aktive Teilnahme an Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen und inneren Unruhen; 1.5. durch Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen, sofern die versicherte Person aktiv daran teilnimmt; 1.6. beim Versuch oder der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die versicherte Person eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist; 1.7. durch Streik hervorgerufen werden; 1.8. durch Selbstmord oder Selbstmordversuch der versicherten Person ausgelöst werden; 1.9. bei Teilnahme an Expeditionen sowie in einer Seehöhe über m eintreten; aufgrund behördlicher Verfügungen hervorgerufen werden; entstehen, wenn die versicherte Person einem erhöhten Unfallrisiko durch körperliche Arbeit, Arbeit mit Maschinen, Umgang mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen, explosiven oder gesundheitsgefährdenden Stoffen sowie elektrischer oder thermischer Energie ausgesetzt ist (gilt nicht für Reisestorno). Übliche Tätigkeiten im Rahmen eines Au-Pair- Aufenthaltes sowie im Gast- und Hotelgewerbe sind jedenfalls versichert; durch Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung oder durch Kernenergie verursacht werden; die versicherte Person infolge einer erheblichen Beeinträchtigung ihres psychischen und physischen Zustandes durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente erleidet; bei Benützung von Luftfahrzeugen (z.b. Motorluftfahrzeuge, Segelflugzeuge, Fallschirme, Paragleiter, Hängegleiter, Freiballone) entstehen, ausgenommen als Passagier in einem Motorluftfahrzeug, für das eine Passagiertransportbewilligung vorliegt. Als Passagier gilt, wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang steht oder Besatzungsmitglied ist, noch mittels des Luftfahrzeuges eine berufliche Betätigung ausübt (gilt nicht für Reisestorno); bei Beteiligung als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges bei Fahrveranstaltungen einschließlich den dazugehörigen Trainings- und Qualifikationsfahrten, bei denen es auf das schnellstmögliche Zurücklegen einer vorgegebenen Fahrstrecke oder die Bewältigung von Hindernissen bzw. schwierigem Gelände ankommt, oder bei Fahrten auf Rennstrecken entstehen (gilt nicht für Reisestorno); bei Ausübung von Berufssport inklusive Training entstehen (gilt nicht für Reisestorno); bei Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Sportwettbewerben sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen auftreten (gilt nicht für Reisestorno); bei Tauchgängen entstehen, wenn die versicherte Person keine international gültige Berechtigung für die betreffende Tiefe besitzt außer bei Teilnahme an einem Tauchkurs mit einem befugten Tauchlehrer. Jedenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei Tauch gängen mit einer Tiefe von mehr als 40 m (gilt nicht für Reisestorno); bei Ausübung einer Extremsportart auftreten (gilt nicht für Reisestorno); beim Lenken eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden, wenn der Lenker die jeweilige kraftfahrrechtliche Berechtigung, die im Land des Ereignisses, zum Lenken dieses oder eines typengleichen Kraftfahrzeuges erforderlich wäre, nicht besitzt; dies gilt auch dann, wenn dieses Fahrzeug nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt wird. 2. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit und solange diesem auf die Vertragsparteien direkt anwendbare Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Republik Österreich entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handelsoder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch andere Länder erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder österreichische Rechtsvorschriften entgegenstehen. 3. Neben diesen allgemeinen Ausschlüssen vom Versicherungsschutz sind besondere in den Artikeln 15, 24, 29, 34 und 41 geregelt. Artikel 7 Was bedeuten die Versicherungssummen? 1. Die jeweilige Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle vor und während der versicherten Reise dar. 2. Beim Familientarif gilt die jeweilige Versicherungssumme für alle versicherten Personen gemeinsam. 3. Beim Abschluss mehrerer, sich hinsichtlich des Versicherungszeitraums überschneidender Ver sicherungen erfolgt keine Vervielfachung der Versicherungssummen. Artikel 8 Was ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes zu beachten (Obliegenheiten)? 1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß 6 VersVG bewirkt, werden bestimmt: Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person haben 1.1. Versicherungsfälle nach Möglichkeit abzuwenden, den Schaden möglichst gering zu halten, unnötige Kosten zu vermeiden und dabei allfällige Weisungen des Versicherers zu befolgen; 1.2. den Versicherungsfall dem Versicherer unverzüglich zu melden; 1.3. den Versicherer umfassend über Schadensereignis und Schadenshöhe zu informieren; 1.4. nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen, dem Versicherer jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen und jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der Leistungspflicht zu gestatten, insbesondere die mit dem Versicherungsfall befassten Behörden, Ärzte, Kranken häuser, Sozial- und Privatversicherer zu ermächtigen und zu veranlassen, die vom Versicherer verlangten Auskünfte zu erteilen; 1.5. Schadenersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht sicherzustellen und erforderlichenfalls bis zur Höhe der geleisteten Entschädigung an den Versicherer abzutreten; 1.6. Schäden, die in Gewahrsam eines Transportunternehmens oder Beherbergungsbetriebes eingetreten sind, diesem unverzüglich (Meldefristen beachten) nach Entdeckung anzuzeigen und eine Bescheinigung darüber zu verlangen; 1.7. Schäden, die durch strafbare Handlungen verursacht wurden, unverzüglich unter genauer Darstellung des Sachverhaltes und unter Angabe des Schadensaus maßes der zuständigen Sicherheitsdienststelle vor Ort anzuzeigen und sich die Anzeige bescheinigen zu lassen; 1.8. Beweismittel, die Ursache und Höhe der Leistungspflicht belegen, wie Polizeiprotokolle, Bestätigungen von Fluglinien, Arzt- und Krankenhausatteste und -rechnungen, Kaufnachweise usw., dem Versicherer im Original zu übergeben

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