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1 Stand 11/2009, Druck 08/2010 Bitte Polizzen-Nr./CRS-Vorgangsnummer sowie Prämie eintragen, Produkt ankreuzen und Karte heraustrennen.

2 Lieber Kunde! In dieser Broschüre finden Sie alle Informationen zum Versicherungsschutz. Lesen Sie die Inhalte bitte sorgfältig durch. Durch die Prämienzahlung erklären Sie sich mit den angeführten Bestimmungen und Versicherungsbedingungen einverstanden. Auf den Versicherungsvertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Der Versicherungsschutz gilt für eine Reise bis zur gewählten Reisedauer. Fragen zur Versicherung beantwortet Ihnen gerne unser Service Center. Im Notfall melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Wir wünschen Ihnen eine gute Reise! und Prämien S. 4 bis 13 S. 14 bis 21 Europäische Reiseversicherung AG Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien Notruf 24 Stunden täglich: +43/1/ Service Center: Tel. +43/1/ , Fax +43/1/ info@europaeische.at, S. 22 bis 24 Vor- und Zuname(n): Karte heraustrennen Versicherungsbedingungen S. 25 bis 37 Reisebeginn: Kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufnummer (+43/1/ ) bei: - Reiseabbruch - Medizinischem Notfall bzw. stationärer Behandlung - Suche und Bergung - Reiseprivathaftpflicht - Haft/-androhung Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien Notruf 24 Stunden täglich: +43/1/ , Service Center: Tel. +43/1/ , Fax +43/1/ , info@europaeische.at, S. 38 bis 50 Firmenbuch HG Wien FN 55418y, DVR-Nr Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, 2 Bereich: Versicherungsaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien 3

3 Die der EUROPÄISCHEN Reisestorno KOMPLETT- SCHUTZ PLUS erweiterte Stornogründe KOMPLETT- SCHUTZ Reiseabbruch REISE- SCHUTZ BUS/BAHN/ SELBSTFAHRER- SCHUTZ STORNO- SCHUTZ GEPÄCK- SCHUTZ nur Selbstbehalt einer inkludierten Versicherung - nur zusätzliche Rückreisekosten - - Verspätungsschutz Reisegepäck* Suche und Bergung Medizinische u. Heimtransport Neuwertdeckung (Basis-Schutz) - - erhöhte Summe - - erhöhte Summen (Basis-Schutz) - Invalidität nach Unfall Reiseprivathaftpflicht - - Die genauen finden Sie auf den Seiten 6 bis 9. Der Versicherungsschutz gilt für eine Reise. Sie können die Versicherungspakete sowohl für eine Pauschalreise, als auch Der Bus/Bahn/Selbstfahrer-Schutz gilt nicht für Flug- oder Schiffsreisen. * Jagd- und Sportwaffen sind nur im Produkt Gepäck-Schutz versichert. für Einzelleistungen wie Flug, Hotelzimmer, Ferienwohnung, usw. abschließen. Wir sind dabei, wir begleiten Sie mit bis zu 26 auf Ihre Reise. wir sind im Notfall jederzeit erreichbar und helfen Ihnen gerne, rasch und unbürokratisch. wir garantieren Ihren finanziellen Schutz ein Heimtransport mit Ambulanzjet kann bis zu ,- kosten. wir holen Sie schon nach 3-tägigem Krankenhausaufenthalt auch ohne medizinische Notwendigkeit auf Ihren Wunsch nach Österreich zurück. wir haben über 100 Jahre Erfahrung in der Reiseversicherung. uns vertrauen jedes Jahr 2 Millionen Reisende. Reisen Sie. Aber nie ohne die Europäische Reiseversicherung. 4 5

4 KOMPLETT- SCHUTZ PLUS KOMPLETT- SCHUTZ REISE- SCHUTZ Reisestorno Einzel Familie 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) bis zum gewählten - Reisepreis bis zum gewählten erweiterte Reisepreis 2. Ersatz des Selbstbehaltes einer inkludierten Stornoversicherung Stornogründe bis 750,- bis 1.500,- Für bereits vor dem Tag des Versicherungsabschlusses gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz für Leistung 1. und 2. erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Reiseabbruch 3. Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen bis zum gewählten Reisepreis bis zum gewählten Reisepreis 4. Zusätzliche Rückreisekosten bis 100 % bis 100 % bis 100 % Verspätungsschutz Einzel Familie Einzel Familie Einzel Familie 5. Versäumnis des Transportmittels: Mehrkosten für Nächtigung, Verpflegung und Fahrt bis 200,- bis 400,- bis 200,- bis 400,- bis 200,- bis 400,- 6. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen: Mehrkosten für Taxifahrt oder Nächtigung und Verpflegung bis 200,- bis 400,- bis 200,- bis 400,- bis 200,- bis 400,- Reisegepäck Einzel Familie Einzel Familie Einzel Familie 7. Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust bis 2.000,- bis 4.000,- bis 2.000,- bis 4.000,- bis 2.000,- bis 4.000,- (z.b. durch Transporteur) von Reisegepäck Neuwertdeckung 8. Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel bis 200,- bis 400,- bis 200,- bis 400,- bis 200,- bis 400,- ab 48 h doppelt 9. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten bis 200,- bis 400,- bis 200,- bis 400,- bis 200,- bis 400,- 10. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl oder Verlust von Zahlungsmitteln bis 750,- bis 1.500,- bis 750,- bis 1.500,- bis 750,- bis 1.500,- Suche und Bergung 11. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis ,- bis ,- bis ,- Medizinische im Ausland 12. Transport ins nächste Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 % bis 100 % bis 100 % 13. Ambulante Behandlung bis 100 % bis 100 % bis 100 % 14. Stationäre Behandlung Einzel bis ,- Familie bis ,- Einzel bis ,- Familie bis , Einzel bis ,- Familie bis ,- 15. Medikamententransport bis 100 % bis 100 % bis 100 % 16. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 % bis 100 % bis 100 % 17. Rückreise nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) bis 100 % bis 100 % bis 100 % 18. Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt für eine Person Reisekosten bis 100 % Reisekosten bis 100 % Reisekosten bis 100 % 19. Zusatznächtigung und Rückreise eines versicherten Mitreisenden Nächtigung bis 400,- Nächtigung bis 400,- Nächtigung bis 400,- 20. Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson bis 4.000,- bis 4.000,- bis 4.000,- 21. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 % bis 100 % bis 100 % Maximalleistung für die 12. bis 21. bei Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden bis ,- bis ,- bis ,- Invalidität nach Unfall 22. Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50 % , , ,- Reiseprivathaftpflicht 23. Sach- und Personenschäden pauschal bis ,- bis ,- bis ,- Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland 24. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers ja ja ja 25. Vorschuss für Anwalt bis 2.000,- bis 2.000,- bis 2.000,- 26. Vorschuss für Strafkaution bis ,- bis ,- bis ,- 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit ja ja ja Dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende ERV-RVB 2009 ERV-RVB 2009 ERV-RVB 2009

5 Reisestorno 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) 2. Ersatz des Selbstbehaltes einer inkludierten Stornoversicherung BUS/BAHN/ SELBSTFAHRER- SCHUTZ bis zum gewählten Reisepreis Für bereits vor dem Tag des Versicherungsabschlusses gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz für Leistung 1. und 2. erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Reisegepäck 7. Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust (z.b. durch Transporteur) von Reisegepäck Suche und Bergung 11. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot Medizinische im Ausland 12. Transport ins nächste Krankenhaus/ Verlegungstransport Einzel bis 1.000,- Familie bis 2.000,- bis ,- bis 100 % 13. Ambulante Behandlung bis 100 % 14. Stationäre Behandlung Einzel bis ,- Familie bis ,- 16. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 % 17. Rückreise nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, auch ohne medizinische bis 100 % Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) 21. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 % Maximalleistung für die 12. bis 21. bei Akutwerden chronischer oder bis ,- bestehender Leiden Reiseprivathaftpflicht 23. Sach- und Personenschäden pauschal bis ,- 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe ja Dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende ERV-RVB 2009 Reisestorno 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) 2. Ersatz des Selbstbehaltes einer inkludierten Stornoversicherung Reisegepäck 7. Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust (z.b. durch Transporteur) von Reisegepäck 8. Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel 9. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten 10. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl oder Verlust von Zahlungsmitteln 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit Dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende STORNO- SCHUTZ bis zum gewählten Reisepreis Für bereits vor dem Tag des Versicherungsabschlusses gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz für Leistung 1. und 2. erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Reiseabbruch 3. Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen 4. Zusätzliche Rückreisekosten 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit Dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende bis zum gewählten Reisepreis bis zum gewählten Reisepreis ja ERV-RVB 2009 GEPÄCK- SCHUTZ bis zur gewählten Versicherungssumme bis 10 % der gewählten Versicherungssumme bis 10 % der gewählten Versicherungssumme Einzel bis 750,- Familie bis 1.500,- ja ERV-RVB

6 Prämien KOMPLETT-SCHUTZ PLUS KOMPLETT-SCHUTZ Reisepreis bis Europa** Weltweit Reisepreis bis Europa** Weltweit Einzel 400,- 39,- 60,- Einzel 400,- 29,- 49,- Reisedauer bis 5 Tage 750,- 54,- 73,- Familie* 750,- 80,- 156, ,- 109,- Reisedauer bis 5 Tage 750,- 41,- 61,- Familie* 750,- 62,- 128, ,- 83, , , , ,- Einzel 400,- 47,- 77,- Einzel 400,- 37,- 65,- 750,- 59,- 89,- 750,- 46,- 75, ,- 71,- 101, ,- 56,- 85, ,- 88,- 115, ,- 66,- 95, ,- 103,- 127, ,- 79,- 104,- Reisedauer bis 31 Tage 2.500,- 126,- 161, ,- 159,- 193, ,- 210,- 239, ,- 256,- 299, ,- 319,- 359, ,- 379,- 419,- Reisedauer bis 31 Tage 2.500,- 96,- 131, ,- 129,- 157, ,- 166,- 197, ,- 207,- 247, ,- 257,- 297, ,- 307,- 347,- Familie* 750,- 97, ,- 119,- 179,- Familie* 750,- 76, ,- 93,- 151, ,- 153,- 203, ,- 121,- 172, ,- 175,- 232, ,- 215,- 261, ,- 268,- 323, ,- 328,- 389, ,- 384,- 445, ,- 139,- 191, ,- 167,- 212, ,- 209,- 263, ,- 259,- 316, ,- 308,- 366,- * Familie bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis ** Europa Europa, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira und Kanarische Inseln Längere Reisedauer/Höherer Reisepreis Komplett-Schutz Plus: Wenn Sie den Komplett-Schutz Plus für eine längere Reisedauer als 31 Tage oder einen höheren Reisepreis als 7.000,- benötigen, melden Sie sich bitte im Service Center der EUROPÄISCHEN. Komplett-Schutz: Wenn Sie den Komplett-Schutz für eine längere Reisedauer als 31 Tage benötigen, schließen Sie bitte zusätzlich den Reise-Schutz ab (maximale Reisedauer 12 Monate). Wenn Sie den Komplett-Schutz für einen höheren Reisepreis als 7.000,- benötigen, schließen Sie bitte zusätzlich den Storno-Schutz ab (maximale Versicherungssumme für Reisestorno pro Person ,-). Beachten Sie, dass die maximale Versicherungssumme für Reise storno pro Buchung/Versicherungsfall ,- beträgt. Höhere Versicherungssummen und/oder längere Versicherungsdauern sind nur mit schriftlicher Genehmigung der EUROPÄISCHEN gültig. REISE-SCHUTZ Reisedauer bis Europa** Weltweit Einzel 5 Tage 22,- 36,- 10 Tage 27,- 43,- 17 Tage 30,- 46,- 31 Tage 34,- 50,- 2 Monate 70,- 103,- 3 Monate 110,- 169,- 6 Monate 299,- 473,- 9 Monate 470,- 749,- 11 Monate 599, ,- Familie* 5 Tage 45,- 73,- 10 Tage 56,- 87,- 17 Tage 62,- 93,- 31 Tage 71,- 104,- 2 Monate 145,- 214,

7 BUS/BAHN/SELBSTFAHRER-SCHUTZ Begriffsdefinitionen Reisepreis bis Reisedauer bis 17 Tage Europa** Einzel 200,- 12,- 400,- 19,- 750,- 29, ,- 39, ,- 59, ,- 85,- Familie* 750,- 54, ,- 72,- STORNO-SCHUTZ Einzel/ mehrere Personen GEPÄCK-SCHUTZ Einzel/ Familie* 2.200,- 89, ,- 136, ,- 179,- Reisepreis bis Weltweit 100,- 8,- 200,- 12,- 300,- 17,- 400,- 22,- 500,- 27,- 750,- 40, ,- 50, ,- 75, ,- 100, ,- 125, ,- 150, ,- 200, ,- 250, ,- 300, ,- 350,- Wenn Sie den Storno-Schutz für mehrere gemeinsam reisende Personen abschließen, wählen Sie bitte die Prämie für den Gesamtreisepreis aller Personen. Versicherungssumme Reisedauer bis 31 Tage Weltweit 2.000,- 28, ,- 55,- Hinweis: Beachten Sie, dass die maximale Versicherungssumme für Reisestorno pro Person ,- und pro Buchung/Versicherungsfall ,- beträgt. Höhere Versicherungssummen und/oder längere Versicherungsdauern sind nur mit schriftlicher Genehmigung der EUROPÄISCHEN gültig. Einzel- und Familientarif Bei Komplett-Schutz Plus, Komplett-Schutz, Reise-Schutz und Bus/Bahn/Selbstfahrer-Schutz können Sie zwischen Einzel- und Familientarif wählen. Einzel Der Einzeltarif gilt für eine Person. * Familie Der Familientarif gilt für bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene (18. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts). Diese Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung. Örtlicher Geltungsbereich Bei Komplett-Schutz Plus, Komplett-Schutz und Reise-Schutz können Sie zwischen Geltungsbereich Europa und Weltweit wählen. Der Geltungsbereich für Bus/Bahn/Selbstfahrer-Schutz ist Europa, für Storno-Schutz und Gepäck-Schutz Weltweit. ** Europa Zum Geltungsbereich Europa gehören Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira und die Kanarischen Inseln. Genau sind dies folgende Staaten: Ägypten; Albanien; Algerien; Andorra; Belgien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Dänemark inkl. Färöer Inseln (nicht Grönland); Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich (ohne Überseegebiete); Griechenland; Großbritannien und Nordirland inkl. Shetlandinseln, Orkneyinseln, Gibraltar, Kanalinseln und Isle of Man; Irland; Island; Israel inkl. Gazastreifen, Westjordanland und Golanhöhen; Italien; Jordanien; Kosovo; Kroatien; Lettland; Libanon; Libyen; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Malta; Marokko (nicht die von Marokko besetzte Westsahara); Moldawien; Monaco; Montenegro; Niederlande; Norwegen inkl. Spitzbergen, Bäreninsel und Jan Mayen Insel; Österreich; Polen; Portugal inkl. Madeira und Azoren; Rumänien; Europäisches Russland inkl. Franz-Joseph- Land; San Marino; Schweden; Schweiz; Serbien; Slowakei; Slowenien; Spanien inkl. Kanarische Inseln, Balearen, Ceuta und Melilla; Syrien; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; Vatikanstaat; Weißrussland; Zypern. Weltweit Zum Geltungsbereich Weltweit gehören alle Länder der Erde

8 Erklärung der Reisestorno Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können und stornieren, kann Ihnen der Reiseanbieter (Reiseveranstalter, Fluglinie, Hotel, usw.) Stornogebühren entsprechend seiner Geschäftsbedingungen verrechnen. Diese können bis zu 100 Prozent des Reisepreises ausmachen. Das heißt: Sie können die Reise nicht antreten und bezahlen trotzdem einen Teil oder sogar den gesamten Reisepreis. 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Wir ersetzen die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie die Reise unerwartet nicht antreten können wegen: plötzlich eintretender schwerer Erkrankung, schwerer unfall bedingter Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod (be- stehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden siehe jedoch Seite 15 Ausschlüsse ); Lockerung von implantierten Gelenken; plötzlich eintretender schwerer Erkrankung, schwerer unfallbedingter Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines Familienangehörigen, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist; Schwangerschaft, wenn diese nach Reisebuchung festgestellt wurde, oder schwerer Schwangerschaftskomplikationen; bedeutendem Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge Elementarereignis (z.b. Hochwasser, Sturm) oder Straftat eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist; unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung durch den Arbeitgeber; Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst; Einreichung der Scheidungsklage bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage vor der gemeinsamen Reise der Ehe-/Lebenspartner; Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsamen Reise der Lebensgefährten; Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung; Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung. Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person und zusätzlich für folgende versicherte mitreisende Personen: Familienangehörige der betroffenen versicherten Person, in einem Familientarif mit der betroffenen Person versicherte Personen und pro versichertem Ereignis maximal drei weitere Personen. Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/ Schwägerin der versicherten Person bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister. Komplett-Schutz Plus : Erweiterte Stornogründe Im Komplett-Schutz Plus sind zusätzlich folgende Storno gründe versichert: Wir ersetzen die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie die Reise unerwartet nicht antreten können wegen: Bruch von Prothesen; Organtransplantation als Spender oder Empfänger (der Ausschluss Organtransplantationen kommt in diesem Fall nicht zur An wen dung); plötzlich eintretender schwerer Erkrankung, schwerer unfall bedingter Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson von minderjährigen oder pflegebedürftigen Familienangehörigen, wenn dadurch Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist; plötzlich eintretender schwerer Erkrankung, schwerer unfallbedingter Körperverletzung oder Tod des stellvertretenden Mitarbeiters oder Kollegen, wenn dadurch Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist; Entführung oder Abgängigkeit eines Familienangehörigen; Straftat unter Androhung oder Verwendung von Gewalt gegen die versicherte Person; bedeutendem finanziellen Schaden (über 5.000,-) aufgrund Vermögensdelikt (Diebstahl, Sachbeschädigung usw.) oder Unfall innerhalb eines Monates vor Reisebeginn; Diebstahl von für die Reise benötigten Reisetickets, Reisepass oder Führerschein; Beschädigung oder Diebstahl des Privatfahrzeuges der versicherten Person, mit dem die Reise angetreten werden sollte; Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug der versicherten Person auf dem direkten Weg zum Bahnhof/Flughafen/Hafen; plötzlich eintretender schwerer Erkrankung oder schwerer unfallbedingte Körperverletzung von Hund, Katze oder Pferd (Haustiere) der versicherten Person, wenn dadurch Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist; Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall; Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung; Einberufung zu einer Milizübung des Bundesheeres; unvorhergesehener Aufnahme eines neuen Arbeits ver hältnisses; Nichtbestehen einer Prüfung (Schule/Universität), wenn der Wiederholungstermin unerwartet in die Reisezeit fällt; Nichtaufsteigen eines Schülers in die nächste Schulstufe bei Klassenreisen; Nichtbestehen einer Abschlussklasse unmittelbar vor der Reise; Absage der Hochzeit, die der Grund für die Reise war. Ausschlüsse Reisestorno / Reiseabbruch ( 1 bis 4) Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund in Zusammenhang steht mit folgenden Erkrankungen oder Behandlungen einer versicherten Person oder Risikoperson (z.b. Familienangehörige): generell Dialyse, Organtransplantationen, Aids und Schizophrenie; psychische Erkrankungen (mit Ausnahme des erstmaligen Auftretens); Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie und Multiple Sklerose; wenn diese innerhalb der letzten 12 Versichert im Produkt: Monate vor Versicherungsabschluss (Reisestorno) bzw. Reiseantritt Komplett-Schutz Plus Komplett-Schutz Reise-Schutz (Reiseabbruch) stationär behandelt wurden. 14 Bus/Bahn/Selbstfahrer-Schutz Storno-Schutz Gepäck-Schutz 15

9 Buchungsgebühren Wir ersetzen Ihnen bei Reisestorno die Buchungsgebühren bis zu folgenden Beträgen, wenn diese bereits zum Zeitpunkt der Reisebuchung in Rechnung gestellt wurden, auf der Buchungsbestätigung gesondert angeführt sind und bei der Höhe der gewählten Versicherungssumme berücksichtigt wurden: Flugtickets: max. 70,- bei Preis bis 700,- (darüber max. 10 % des Preises); Pauschalreise, Bahn, Hotel, Fähren, Mietwagen, usw.: max. 20,- pro Person oder max. 40,- pro Buchung/Familie. 2. Ersatz des Selbstbehaltes einer inkludierten Stornoversicherung Wenn in Ihrer Pauschalreise eine Stornoversicherung mit Selbstbehalt enthalten ist, ersetzen wir im diesen Selbstbehalt (bis zu 20 % der Stornokosten). Diese Leistung gilt nur, wenn aus der im Reisepreis inkludierten Stornoversicherung geleistet wird und Sie aus einem in Punkt 1 genannten Grund stornieren. Reiseabbruch Wenn Sie eine Reise vorzeitig abbrechen müssen, können Sie gebuchte und bezahlte Aufenthalte und Tickets obwohl von Ihnen nicht genutzt oft nicht zurückgeben und müssen diese voll bezahlen. Außerdem fallen zusätzliche Kosten für die vorzeitige Heimreise an. 3. Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen Wir ersetzen die gebuchten, aber nicht genutzten Reiseleistungen (ausgenommen Rückreisetickets), wie zum Beispiel Hotelaufenthalte oder Halbpension, wenn Sie die Reise aus einem in Punkt 1 genannten Grund vorzeitig abbrechen müssen. 4. Zusätzliche Rückreisekosten Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreisekosten in Art und Klasse der ursprünglich gebuchten Reise, wenn Sie die Reise aus einem in Punkt 1 genannten Grund vorzeitig abbrechen müssen. Außerdem ersetzen wir die zusätzlichen Rückreisekosten, wenn Sie die Reise abbrechen, weil Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien vor Ort Ihre körperliche Sicherheit konkret gefährden und dadurch die Fortsetzung der Reise eindeutig unzumutbar ist. Verspätungsschutz 5. Versäumnis des Transportmittels: Mehrkosten für Nächtigung, Verpflegung und Fahrt Wir ersetzen die Kosten für eine zusätzlich notwendige Nächtigung inklusive Verpflegung sowie die Fahrtkosten zu einem anderen Bahnhof/Flughafen/Hafen, wenn Sie die Abfahrt/den Abflug versäumen wegen: Unfall oder Verkehrsunfall eines Versicherten, technischem Gebrechen des benützten Verkehrsmittels oder Flugverspätung. 6. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen: Mehrkosten für Taxifahrt oder Nächtigung und Verpflegung Wenn wegen verspäteter Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen die Rückfahrt zum Wohnort nicht wie geplant möglich und zumutbar ist (z.b. weil keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr fahren), ersetzen wir die Kosten für eine Taxifahrt zum Wohnort oder eine zusätzlich notwendige Nächtigung inklusive Verpflegung. Reisegepäck 7. Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust (z.b. durch Transporteur) von Reisegepäck Wenn Ihr Gepäck auf der Reise vernichtet oder gestohlen wird bzw. abhanden kommt (z.b. beim Transport), ersetzen wir den Zeitwert. Bei Beschädigung Ihres Gepäcks ersetzen wir die Reparaturkosten (höchstens jedoch den Zeitwert). Versichert sind Gegenstände, die auf Reisen für den privaten persönlichen Gebrauch üblicherweise mitgenommen oder gekauft werden (Ausnahmen: siehe Art. 20 in den Versicherungsbedingungen). Beachten Sie bitte, dass Wertgegenstände wie Schmuck oder technische Geräte nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert sind (z.b. nicht unbeaufsichtigt im Auto liegen lassen). Als Zeitwert gilt der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Gegenstände abzüglich Wertminderung für Alter und Abnützung. Lassen Sie sich den unbedingt an Ort und Stelle schriftlich bestätigen z.b. bei Raub/Diebstahl von der Polizei; bei Beschädigung während des Transportes vom Transportunternehmen (z.b. Fluglinie). Komplett-Schutz Plus : Neuwertdeckung Nur beim Komplett-Schutz Plus erhalten Sie bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust von Reisegepäck den Neuwert ersetzt. Als Neuwert gilt der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Gegenstände am Tag des Schadens. Liegt der Zeitwert eines versicherten Gegenstandes am Tag des Schadens unter 40 % des Wiederbeschaffungspreises, wird je - doch maximal der Zeitwert ersetzt. 8. Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel Wenn Ihr Gepäck verspätet im Urlaubsland ankommt, ersetzen wir die Ausgaben für dringend notwendige Ersatzkäufe (z.b. Zahnbürste, Unterwäsche). Komplett-Schutz Plus : doppelte Summe ab 48 h Ist Ihr Gepäck nach 48 Stunden noch immer nicht angekommen, ersetzen wir im Komplett-Schutz Plus die doppelte Versicherungssumme für notwendige Ersatzkäufe. 16 Versichert im Produkt: Komplett-Schutz Plus Komplett-Schutz Reise-Schutz Bus/Bahn/Selbstfahrer-Schutz Storno-Schutz Gepäck-Schutz 17

10 9. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten Wenn für die Reise benötigte Dokumente gestohlen oder vernichtet werden, ersetzen wir die (amtlichen) Gebühren für die Wiederbeschaffung dieser Dokumente (z.b. Gebühren für die Ausstellung eines Ersatztickets, eines Reisepasses). 10. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl oder Verlust von Zahlungsmitteln Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten, weil Ihre Zahlungsmittel gestohlen oder vernichtet werden, stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her und übernehmen die Kosten für einen raschen Geldtransfer. Ist der Kontakt mit der Hausbank nicht binnen 24 Stunden möglich, überweisen wir Ihnen einen Vorschuss dieser ist nach Rückkehr von der Reise zurückzuzahlen. Suche und Bergung 11. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot Wenn Sie einen Unfall haben, in Berg- oder Seenot geraten, bezahlen wir die Suche nach Ihnen (z.b. durch die Bergrettung) sowie Ihre Bergung (z.b. den Transport mit dem Hubschrauber von der Schipiste ins Krankenhaus). Medizinische im Ausland Wenn Sie einen Unfall haben oder akut erkranken, müssen Sie am Urlaubsort behandelt werden. Behandlungen, Medikamente und besonders der Rücktransport mit Ambulanzjet können für Sie sehr teuer werden, da die Sozialversicherung meist nur einen geringen Teil dieser Kosten ersetzt. Zusätzlich können aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes Kosten für Mitreisende (z.b. Nächtigungskosten) oder für die Rückholung von Kindern entstehen. 12. Transport ins nächste Krankenhaus/ Verlegungstransport* Wir übernehmen die Kosten für Ihren Transport ins Krankenhaus und einen medizinisch notwendigen Verlegungstransport, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben oder akut erkranken. 13. Ambulante Behandlung* Wir übernehmen die Kosten für Ihre ambulante ärztliche Behandlung (Arzt-/Krankenhausrechnungen) inklusive verordneter Heilmittel und schmerzstillender Zahnbehandlungen (einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung), wenn Sie im Aus land einen Unfall haben oder akut erkranken. 14. Stationäre Behandlung* Wir übernehmen die Kosten für Ihre stationäre Behandlung im Krankenhaus und verordnete Heilmittel, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben oder akut erkranken. Melden Sie sich bei medizinischem Notfall bzw. stationärer Behandlung bitte unverzüglich unter der Notrufnummer der EUROPÄISCHEN. Wir rechnen die Kosten direkt mit dem Krankenhaus ab und Sie brauchen vor Ort keine Zahlungen zu leisten. 15. Medikamententransport* Wenn ein für Sie notwendiges Medikament am Urlaubsort im Ausland nicht verfügbar ist, organisieren wir dessen rasche Lieferung und übernehmen die Kosten für den Transport. * Hinweis: Reichen Sie Arzt- und Krankenhausrechnungen nach Ihrer Rückkehr bei der Sozialversicherung oder einer Privatkrankenversicherung ein. Nach der dortigen Bearbeitung leiten Sie die Unterlagen an die EUROPÄISCHE weiter. Wenn Sie die Arzt-/Krankenhausrechnungen nicht bei der Sozialversicherung einreichen, diese eine Leistung ablehnt oder Sie nicht sozialversichert sind, wird für die 12. bis 15. ein Selbstbehalt von 20 % abgezogen. 16. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) In vielen Ländern reicht die Ausstattung der Krankenhäuser nicht aus, um Patienten ausreichend zu versorgen. Wenn Sie transportfähig sind, organisieren wir abhängig von Ihrem Gesundheitszustand die erforderliche Art des Heimtransportes und übernehmen die Kosten (inkl. Ambulanzjet). Der Heimtransport erfolgt ins Heimatland oder in einen angrenzenden Staat, wenn Sie die Reise dort begonnen haben. Melden Sie sich bei medizinischem Notfall bzw. stationärer Behandlung bitte unverzüglich unter der Notrufnummer der EUROPÄISCHEN. Wir beraten Sie und organisieren im Notfall Ihren Heimtransport. Die Kosten eines Heimtransportes werden nur übernommen, wenn dieser von der EUROPÄISCHEN organisiert wird. Wir rechnen die Kosten direkt ab und Sie brauchen vor Ort keine Zahlungen zu leisten. Ausschlüsse Medizinische ( 12 bis 21) Kein Versicherungsschutz besteht in Zusammenhang mit folgenden Erkrankungen oder Behandlungen: generell Dialyse, Organtransplantationen, Aids, Schizophrenie; Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, Multiple Sklerose und psychischen Erkrankungen; wenn diese innerhalb der letzten 12 Monate vor Reiseantritt stationär behandelt wurden. Chronische Krankheiten und bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und nicht aus oben genannten Gründen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. In diesen Fällen sowie bei Unfallfolgen, die in den letzten 12 Monaten vor Reiseantritt behandelt wurden oder behandlungsbedürftig waren, werden die Kosten bis zur Versicherungssumme für Akutwerden chronischer und bestehender Leiden ersetzt. 18 Versichert im Produkt: Komplett-Schutz Plus Komplett-Schutz Reise-Schutz Bus/Bahn/Selbstfahrer-Schutz Storno-Schutz Gepäck-Schutz 19

11 17. Rückreise nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) Wenn Ihr Krankenhausaufenthalt im Ausland bereits mehr als 3 Tage dauert, organisieren wir auch ohne medizinische Notwendigkeit Ihre Rückreise und übernehmen die Kosten (exkl. Ambulanzjet). Sie selbst entscheiden, ob Sie zurücktransportiert werden wollen. Die Rückreise erfolgt ins Heimatland oder in einen angrenzenden Staat, wenn Sie die Reise dort begonnen haben. Abhängig von Ihrem Gesundheitszustand organisieren wir die erforderliche Art der Rückreise. 18. Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt für eine Person Wenn Ihr Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert, organisieren wir die Hin- und Rückreise einer Ihnen nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort und übernehmen die Kosten. Zusätzlich ersetzen wir die Nächtigungskosten vor Ort. 19. Zusatznächtigung und Rückreise eines versicherten Mitreisenden Wenn ein versicherter Mitreisender aufgrund Ihres Krankenhausaufenthaltes oder der Organisation Ihres Heimtransportes länger mit Ihnen am Urlaubsort im Ausland bleiben muss, ersetzen wir die zusätzlichen Nächtigungskosten. Wenn er aus diesem Grund seinen Aufenthalt verlängern oder vorzeitig beenden muss und seine Rückreisetickets nicht oder nur teilweise verwenden kann, ersetzen wir seine zusätzlichen Rückreisekosten. Bei ausreichendem Platz kann der Mitreisende auch im Ambulanzjet mitfliegen. 20. Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson Wenn Sie sich aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Tod im Ausland nicht mehr um die Rückreise Ihrer minderjährigen Kinder kümmern können, organisieren wir die An- und Rückreise einer Betreuungsperson, die Ihre Kinder nach Hause bringt, und übernehmen die Kosten. 21. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort Im Todesfall organisieren wir die Überführung des Leichnams zurück zum Wohnort und übernehmen die Kosten. Wahlweise werden bei Todesfall im Ausland die Kosten des Begräbnisses am Urlaubsort bezahlt. Invalidität nach Unfall 22. Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50 % Wenn nach einem Unfall während der versicherten Reise eine dauernde Invalidität von mindestens 50 % zurückbleibt, erhalten Sie eine einmalige Entschädigungszahlung in der vollen Höhe der Versicherungssumme. Reiseprivathaftpflicht 23. Sach- und Personenschäden pauschal Wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verschulden, steht die genannte Versicherungssumme für die Feststellung und Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen zur Verfügung. Geben Sie gegenüber dem Geschädigten keinerlei Schuldanerkenntnis in Form von schriftlichen oder mündlichen Zusagen bzw. Zahlungen ab und verständigen Sie so rasch wie möglich das Service Center der EUROPÄISCHEN. Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland 24. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers 25. Vorschuss für Anwalt 26. Vorschuss für Strafkaution Wenn Sie im Ausland verhaftet oder mit Haft bedroht werden, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung eines Anwaltes und Dolmetschers. Bei Bedarf erhalten Sie einen Vorschuss für einen Anwalt sowie für eine Strafkaution dieser Vorschuss ist nach Rückkehr von der Reise zurückzuzahlen. Hinweis Bitte beachten Sie, dass nicht in jedem Versicherungspaket alle enthalten sind! Welche bis zu welchen Versicherungssummen in den einzelnen Versicherungspaketen enthalten sind, können Sie auf den Seiten 6 bis 9 nachlesen. Die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2009 finden Sie auf den Seiten 25 bis Versichert im Produkt: Komplett-Schutz Plus Komplett-Schutz Reise-Schutz Bus/Bahn/Selbstfahrer-Schutz Storno-Schutz Gepäck-Schutz 21

12 Was ist im Versicherungsfall zu tun? Im Notfall melden Sie sich bitte unverzüglich unter der 24-Stunden-Notrufnummer +43/1/ Andere Versicherungsfälle melden Sie so rasch wie möglich per Telefon unter +43/1/ Wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie da und helfen Ihnen gerne. Fax an +43/1/ Post an Europäische Reiseversicherung AG Service Center Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien an info@europaeische.at Online-Schadensmeldung Die Online-Schadensmeldung unter ist rund um die Uhr möglich. Wählen Sie Schadensmeldung und die Art des Versicherungsfalles und füllen Sie das Online- Schadensformular aus. Sie erhalten umgehend eine Antwort- mit Ihrer Scha dens nummer und Hinweisen, wie weiter vorzugehen ist. Detaillierte Informationen, was im Versicherungsfall zu beachten ist und welche Unterlagen zur Schadensbearbeitung benötigt werden, finden Sie auf den folgenden Seiten. Schadensformulare können Sie telefonisch, per Fax, Post oder anfordern oder von unserer Internetseite herunterladen. Reisestorno Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich bei der Buchungsstelle (z.b. Reisebüro) und verständigen Sie gleichzeitig das Service Center der EUROPÄISCHEN (per Fax, Post, oder Online-Schadensmeldung). Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bis zum Reiseantritt wieder gesund sind, nützen Sie den StornoCheck (siehe unten). Geben Sie bei Schadensmeldung folgende Daten bekannt: Vor- und Zuname, Adresse, Reisetermin, Stornodatum und -grund, Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis. Bei Erkrankung/Unfall lassen Sie sich bitte ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen verwenden Sie dazu das Schadensformular. Legen Sie die Krankmeldung bei der Sozialversicherung und die Bestätigung über verordnete Medikamente bei. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis Vollständig ausgefülltes Schadensformular Buchungsbestätigung Stornokostenrechnung Nicht genutzte Reisedokumente (z.b. Flugtickets) Bei Erkrankung/Unfall: Detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht (Teil C im Schadensformular) Krankmeldung bei der Sozialversicherung Bestätigung über verordnete Medikamente Belege über den Versicherungsfall (z.b. Mutter-Kind-Pass, Einberufungsbefehl, Scheidungsklage, Maturazeugnis, Sterbeurkunde) StornoCheck denn das Risiko eventuell höherer Stornokosten trägt nach erfolgter Beratung die EUROPÄISCHE. Der StornoCheck ist nur bei Erkrankung/Unfall der versicherten Person möglich. So funktioniert der StornoCheck: Sie lassen die Reise gebucht und schicken eine mit Ihrem Namen, Telefonnummer, Po liz zennummer, den derzeit anfallenden Stornogebühren und falls vorliegend einem ärztlichen Attest an stornocheck@europaeische.at. Binnen 48 Stunden (2 Werktage) erhalten Sie die Empfehlung des Reisemediziners: Storno oder Abwarten. Ihr Vorteil dabei: schnelle und kompetente Beratung durch einen Experten neutral und kostenlos eine zweite Chance für Ihren Urlaub trotz plötzlicher Krankheit oder Unfall finanzielle Sicherheit das Risiko der höheren Stornokosten übernimmt die EUROPÄISCHE Bei Fragen melden Sie sich bitte unter +43/1/ Reiseabbruch Bei Erkrankung/Unfall lassen Sie sich bitte am Urlaubsort ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen. Wenn Sie Hilfe bei der Organisation Ihrer Rückreise benötigen, melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis Buchungsbestätigung Nicht genutzte oder umgebuchte Reisedokumente (z.b. Flugtickets) Belege über den Versicherungsfall (z.b. detailliertes ärztliches At test/unfallbericht des Arztes vor Ort, Sterbeurkunde) Verspätungsschutz Lassen Sie sich die Ursache des Fahrt-/Flugversäumnisses bzw. die Verspätung bestätigen. Bewahren Sie die Rechnungen der entstehenden Kosten für Fahrt bzw. Übernachtung und Verpflegung auf. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis Buchungsbestätigung Belege über Fahrtkosten bzw. Übernachtung und Verpflegung Bei Fahrt-/Flugversäumnis: Nachweis der Ursache Bei verspäteter Heimreise: Nachweis der Verspätung Reisegepäck Beschädigung, Diebstahl oder Verlust Lassen Sie sich den unbedingt an Ort und Stelle schriftlich bestätigen z.b. bei Diebstahl von der Polizei; bei Beschädigung während des Transportes vom Transportunternehmen (z.b. Fluglinie). Bewahren Sie bei Schäden während des Fluges die Flugtickets inklusive Gepäckaufkleber (Bag Identification Tag) auf. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis Vollständig ausgefülltes Schadensformular Reiseunterlagen (z.b. Buchungsbestätigung, Flugtickets) Einkaufsbelege der Gegenstände im Original Bei Diebstahl: Polizeiprotokoll im Original Bei Beschädigung: Foto der Beschädigung oder Kostenvoranschlag für die vorzunehmende Reparatur bzw. falls eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, eine dies - bezügliche Bestätigung Wenn Sie jetzt nicht sicher sind, ob Sie zum Reiseantritt wieder gesund sein werden dann nutzen Sie bitte den StornoCheck der EUROPÄISCHEN. Sie besprechen Ihre Bedenken mit einem erfahrenen Reisemediziner der EUROPÄISCHEN, er berät Sie kostenlos telefonisch und empfiehlt, ob von der Reise abzuraten ist und eine Stornierung jetzt Sinn macht. Besteht jedoch Aussicht auf Genesung können Sie beruhigt den Beginn der Reise abwarten, Bei Beschädigung/Verlust während Flugreisen*: 22 Gepäckaufkleber (Bag Identification Tag) im Original 23

13 Bestätigung der Schadensmeldung von der Fluggesellschaft im Original bei Verlust zusätzlich die Bestätigung der Fluggesellschaft über die ergebnislosen Ermittlungen im Original (diese Bestätigung erhalten Sie ca. 4 Wochen nach Meldung bei der Fluggesellschaft) * Die Angaben zu Flugreisen gelten sinngemäß auch für Schiffs-, Bus- und Bahnreisen. Gepäcksverspätung Lassen Sie sich die Verspätung unbedingt vom Transportunternehmen (z.b. Fluglinie) bestätigen und bewahren Sie die Rechnungen für die Ersatzkäufe auf. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis Vollständig ausgefülltes Schadensformular Flugticket(s) inklusive Gepäckaufkleber (Bag Identification Tag) im Original* Bestätigung der Schadensmeldung von der Fluggesellschaft im Original* Einkaufsbelege der Ersatzkäufe im Original * Die Angaben zu Flugreisen gelten sinngemäß auch für Schiffs-, Bus- und Bahnreisen. Verlust von Dokumenten/Zahlungsmitteln Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer wegen Hilfestellung bzw. Vorschuss. Suche und Bergung Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Ambulante Behandlung Wir ersetzen Ihnen die Kosten abzüglich des Sozialversicherungsanteiles. Reichen Sie daher bitte Arzt- und Krankenhausrechnungen so rasch wie möglich bei der Sozialversicherung ein. Nach der dortigen Bearbeitung leiten Sie die Unterlagen an die EUROPÄISCHE weiter. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis Vollständig ausgefülltes Schadensformular Reiseunterlagen (z.b. Buchungsbestätigung, Flugtickets) Behandlungskosten-/Medikamentenrechnung im Original oder Behandlungskosten-/Medikamentenrechnung in Kopie plus Aus zahlungsbeleg der Krankenkasse Medizinischer Notfall bzw. stationäre Behandlung Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Wir beraten Sie gerne und organisieren im Notfall Ihren Heimtransport. Reiseprivathaftpflicht Geben Sie gegenüber dem Geschädigten keinerlei Schuldanerkenntnis in Form von schriftlichen oder mündlichen Zusagen bzw. Zahlungen ab und verständigen Sie so rasch wie möglich das Service Center der EUROPÄISCHEN. Für Schadensbearbeitung notwendige Unterlagen: Versicherungsnachweis Reiseunterlagen (z.b. Buchungsbestätigung, Flugtickets) Detaillierte Sachverhaltsdarstellung Anspruchsschreiben des Geschädigten Rechnungen, Kostenvoranschläge, usw. EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2009 ACHTUNG: Beachten Sie, dass nur jene Teile der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs bedingungen ERV-RVB 2009 gelten, die dem Leistungsumfang Ihres Ver sicherungs paketes entsprechen. Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil Art. 1: Wer ist versichert? Art. 2: Wo gilt der Versicherungsschutz? Art. 3: Wann gilt der Versicherungsschutz? Art. 4: Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden? Art. 5: Wann muss die Prämie bezahlt werden? Art. 6: Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Art. 7: Was bedeuten die Versicherungssummen? Art. 8: Was ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes zu beachten (Obliegenheiten)? Art. 9: Wie müssen Erklärungen abgegeben werden? Art. 10: Was gilt bei Ansprüchen aus anderen Versicherungen (Subsidiarität)? Art. 11: Wann ist die Entschädigung fällig? Art. 12: Wann können Versicherungsansprüche abgetreten oder verpfändet werden? Besonderer Teil A: Reisestorno und Reiseabbruch Art. 13: Was ist versichert? Art. 14: Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Art. 15: Was ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes zu beachten (Obliegenheiten)? Art. 16: Wie hoch ist die Entschädigung? B: Verspätungsschutz Art. 17: Welche Kosten werden bei Versäumnis des Transportmittels ersetzt? Art. 18: Welche Kosten werden bei verspäteter Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen ersetzt? C: Reisegepäck Art. 19: Was ist versichert? Art. 20: Welche Gegenstände sind versichert und was sind die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz? Art. 21: Welcher Versicherungsschutz besteht in oder auf unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen (-Anhängern)? Art. 22: Welcher Versicherungsschutz besteht beim Zelten oder Campieren? Art. 23: Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Art. 24: Wie hoch ist die Entschädigung? Art. 25: Welcher zusätzliche Versicherungsschutz besteht? D: Medizinische im Ausland Art. 26: Was ist versichert? Art. 27: Welche Kosten werden im Ausland ersetzt? Art. 28: Welche Kosten werden im Inland ersetzt? Art. 29: Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Art. 30: Welcher Versicherungsschutz besteht bei chronischen Krankheiten und bestehenden Leiden? Art. 31: Was ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes zu beachten (Obliegenheiten)? E: Reiseunfall Art. 32: Was ist versichert? Art. 33: Welche sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes gilt? Art. 34: Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Art. 35: Was ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes zu beachten (Obliegenheiten)? Art. 36: Was ist dauernde Invalidität? Art. 37: Wann steht die Invalidität fest? Art. 38: Wann wird der Versicherungsanspruch anerkannt? Art. 39: Was gilt bei Meinungsverschiedenheiten? Art. 40: Welche Such- und Bergungskosten werden ersetzt? F: Reiseprivathaftpflicht Art. 41: Was ist versichert? Art. 42: Welche Kosten werden ersetzt? Art. 43: Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Art. 44: Was ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes zu beachten (Obliegenheiten)? Art. 45: Wozu ist der Versicherer bevollmächtigt? G: Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland Art. 46: Welche Hilfeleistungen werden bei Haft oder Haftandrohung im Ausland erbracht? Besonderer Teil für den Komplett-Schutz Plus Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland Besonderer Teil für den Gepäck-Schutz 24 Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. 25

14 Allgemeiner Teil Artikel 1 Wer ist versichert? Versicherte Personen sind die im Versicherungsnachweis namentlich genannten Personen. Beim Familientarif können bis zu sieben gemeinsam reisende Personen, davon maximal zwei Erwachsene (18. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts), namentlich als versicherte Personen genannt werden. Diese Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung. Artikel 2 Wo gilt der Versicherungsschutz? 1. Der Versicherungsschutz gilt im vereinbarten örtlichen Geltungsbereich. 2. Ist als örtlicher Geltungsbereich Europa (laut Tarif) vereinbart, dann gilt der Versicherungsschutz in Europa im geografischen Sinn, allen Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira und den Kanarischen Inseln. 3. Ausnahmen: Art. 27 und 46 gelten nur im Ausland und Art. 28 nur im Inland. Das Land, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz oder eine Sozialversicherung hat, gilt als Inland. Als Ausland gilt der vereinbarte örtliche Geltungsbereich ohne Inland. Artikel 3 Wann gilt der Versicherungsschutz? 1. Der Versicherungsschutz gilt für eine Reise bis zur gewählten Versicherungsdauer. 2. Der Versicherungsschutz beginnt mit Verlassen des Wohnortes, Zweitwohnortes oder Ortes der Arbeitsstätte und endet mit der Rückkehr dorthin oder mit vorherigem Ablauf der Versicherung. Fahrten zwischen den vorgenannten Orten fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Für Reisestornoleistungen beginnt der Versicherungsschutz mit Ver siche rungsabschluss (bei Zahlscheinabschlüssen am Tag nach der Einzahlung um 0.00 Uhr) und endet mit Antritt der versicherten Reise. 3. Der Abschluss mehrerer, zeitlich unmittelbar aufeinander folgender Versicherungen gilt als einheitlicher zusammenhängender Versicherungszeitraum und ist nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Versicherer zulässig. Artikel 4 Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden? 1. Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. 2. Für bereits vor dem Tag des Versicherungsabschlusses gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz für Reisestornoleistungen erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis wie in Art. 13 beschrieben). 3. Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes nach Reiseantritt ist nicht möglich. Artikel 5 Wann muss die Prämie bezahlt werden? Die Prämie ist bei Versicherungsabschluss zu bezahlen. Artikel 6 Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? Es besteht kein Versicherungsschutz für Ereignisse, die 1. vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die versicherte Person herbeigeführt werden; in der Reiseprivathaftpflichtversicherung besteht nur dann kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person vorsätzlich den Eintritt des Ereignisses, für das sie dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat. Dem Vorsatz wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden muss, jedoch in Kauf genommen wird; 2. mit Kriegsereignissen jeder Art zusammenhängen; 3. durch Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen, sofern die versicherte Person aktiv daran teilnimmt; 4. durch Selbstmord oder Selbstmordversuch der versicherten Person ausgelöst werden; 5. bei Reisen mit Expeditionscharakter in unerschlossene oder unerforschte Gebiete eintreten; 6. aufgrund behördlicher Verfügungen hervorgerufen werden; 7. durch Ausübung einer beruflich bedingten manuellen Tätigkeit entstehen (gilt nicht für Reisestorno); 8. durch Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung oder durch Kernenergie verursacht werden; 9. die versicherte Person infolge einer wesentlichen Beeinträchtigung ihres psychischen und physischen Gesundheitszustandes durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente erleidet; 10. bei Benützung von Paragleitern und Hängegleitern entstehen (gilt nicht für Reisestorno); 11. bei Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten und Rallyes) und den dazugehörigen Trainingsfahrten entstehen (gilt nicht für Reisestorno); 12. bei Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Sportwettbewerben sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen auftreten (gilt nicht für Reisestorno); 13. bei Tauchgängen entstehen, wenn die versicherte Person die international gültige Berechtigung für die betreffende Tiefe des Tauchganges nicht besitzt (gilt nicht für Reisestorno); 14. infolge Ausübung einer Extremsportart auftreten oder in Zusammenhang mit einer besonders gefährlichen Tätigkeit stehen, wenn diese mit einer Gefahr verbunden ist, die das normale, mit einer Reise üblicherweise verbundene Risiko bei weitem übersteigt (gilt nicht für Reisestorno). Neben diesen allgemeinen Ausschlüssen vom Versicherungsschutz sind besondere in den Artikeln 14, 23, 29, 34 und 43 geregelt. Artikel 7 Was bedeuten die Versicherungssummen? 1. Die jeweilige Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle vor und während der versicherten Reise dar. 3. Beim Abschluss mehrerer, sich hinsichtlich des Versicherungszeitraums überschneidender Versicherungen erfolgt keine Vervielfachung der Versicherungssummen. Artikel 8 Was ist zur Wahrung des Versicherungsschutzes zu beachten (Obliegenheiten)? Die versicherte Person hat bei sonstiger Leistungsfreiheit 1. Versicherungsfälle nach Möglichkeit abzuwenden, den Schaden möglichst gering zu halten, unnötige Kosten zu vermeiden und dabei allfällige Weisungen des Versicherers zu befolgen; 2. den Versicherungsfall dem Versicherer unverzüglich zu melden; 3. den Versicherer umfassend schriftlich über Schadensereignis und Schadenshöhe zu informieren; 4. dem Versicherer jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen und jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der Leistungspflicht zu gestatten, insbesondere die mit dem Versicherungsfall befassten Behörden, Ärzte, Krankenhäuser, Sozial- und Privatversicherer zu ermächtigen und zu veranlassen, die vom Versicherer verlangten Auskünfte zu erteilen; 5. Schadenersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht sicherzustellen und erforderlichenfalls bis zur Höhe der geleisteten Entschädigung an den Versicherer abzutreten; 6. Schäden, die in Gewahrsam eines Transportunternehmens oder Beher ber gungsbetriebes eingetreten sind, diesem unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen und eine Bescheinigung darüber zu verlangen. Die jeweiligen Reklamations- oder Anspruchsfristen sind zu berücksichtigen; 7. Schäden, die durch strafbare Handlungen verursacht wurden, unverzüglich unter genauer Darstellung des Sachverhaltes und unter Angabe des Schadensausmaßes der zuständigen Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige bescheinigen zu lassen; 8. Beweismittel, die Ursache und Höhe der Leistungspflicht belegen, wie Polizeiprotokolle, Bestätigungen von Fluglinien, Arzt- und Krankenhausatteste und -rechnungen, Kaufnachweise usw., dem Versicherer im Original zu übergeben. Neben diesen allgemeinen Obliegenheiten sind besondere in den Artikeln 15, 31, 35 und 44 geregelt. Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer leistungsfrei, bei grob fahrlässiger Verletzung nur insoweit, als diese die Feststellung des Versicherungsfalles oder des Leistungsumfanges oder den Leistungsumfang selbst beeinflusst hat. Artikel 9 Wie müssen Erklärungen abgegeben werden? Für Anzeigen und Erklärungen der versicherten Person an den Versicherer ist Schriftform erforderlich. Artikel 10 Was gilt bei Ansprüchen aus anderen Versicherungen (Subsidiarität)? Alle Versicherungsleistungen, mit Ausnahme jener für dauernde Invalidität aus der Reiseunfallversicherung, sind subsidiär. Sie werden daher nur erbracht, soweit nicht aus anderen bestehenden Privat- oder Sozialversicherungen Ersatz erlangt werden kann. Artikel 11 Wann ist die Entschädigung fällig? 1. Steht die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach fest, ist die Entschädigungszahlung zwei Wochen danach fällig. 2. Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall behördliche Erhebungen oder Verfahren eingeleitet, ist der Versicherer berechtigt, bis zu deren Abschluss mangelnde Fälligkeit einzuwenden. Artikel 12 Wann können Versicherungsansprüche abgetreten oder verpfändet werden? Versicherungsansprüche können erst abgetreten oder verpfändet werden, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach endgültig festgestellt sind. Besonderer Teil A: Reisestorno und Reiseabbruch Artikel 13 Was ist versichert? 1. Gegenstand der Versicherung ist die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses gebuchte Reise. Die folgenden auf die Reise bezogenen Bestimmungen sind sinngemäß auch auf Mietobjekte anzuwenden. 2. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte Person aus einem der folgenden Gründe die Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss: 2.1. plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod der versicherten Person. Die Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung oder Impfunverträglichkeit gilt als schwer, wenn sich daraus für die gebuchte Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt. Psychische Erkrankungen, die erstmals auftreten, sind versichert, wenn dadurch ein stationärer Krankenhausaufenthalt oder eine Behandlung durch einen Facharzt der Psychiatrie erforderlich wird. Bestehende Leiden (siehe jedoch Art. 14) sind nur dann versichert, wenn sie unerwartet akut werden; 2.2. Lockerung von implantierten Gelenken der versicherten Person, wenn sich daraus für die gebuchte Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt; 2.3. Schwangerschaft der versicherten Person, wenn die Schwangerschaft erst nach der Reisebuchung festgestellt wurde. Wurde die Schwangerschaft bereits vor Reisebuchung festgestellt, werden die Stornokosten nur übernommen, wenn schwere Schwangerschaftskomplikationen (diese müssen ärztlich bestätigt sein) auftreten; 2.4. plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) von Familienangehörigen oder einer Beim Familientarif gilt die jeweilige Versicherungssumme für alle versicherten Personen gemeinsam. rungsabschluss im Versicherungsnachweis/in der Buchungsbestätigung des anderen persönlich nahe stehenden Person (diese muss bei Versiche- 27

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