LEITLINIE ZUR SICHERUNG DER GESUNDHEITLICHEN ANFORDERUNGEN AN PERSONEN BEIM UMGANG MIT LEBENSMITTELN. (Ersetzt den alten Bazillenausscheider.
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- Hilke Bäcker
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1 10_01 Belehrung Sub- Sicherung Thema der Gesundheit LEITLINIE ZUR SICHERUNG DER GESUNDHEITLICHEN ANFORDERUNGEN AN PERSONEN BEIM UMGANG MIT LEBENSMITTELN. (Ersetzt den alten Bazillenausscheider.)
2 10.02 Belehrung Module der Belehrung 01 Keime in der Küche Rein-Unrein, Verhindern von Kontaminationen Personal, persönliches Verhalten am Arbeitsplatz Recht 10 Belehrung LEITLINIE ZUR SICHERUNG DER GESUNDHEITLICHEN ANFORDERUNGEN AN PERSONEN BEIM UMGANG MIT LEBENSMITTELN Betriebsanweisung Zeitaufwand zirka 90 Minuten.
3 10.03 Belehrung Beschäftigungsverbote Beschäftigungs-/Tätigkeitsverbot bei folgenden Krankheiten (oder dem Verdacht darauf): Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, infektiöse Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E Infizierte Wunden oder Hautkrankheiten, bei denen die Möglichkeit einer Übertragung auf Lebensmittel besteht
4 10.04 Belehrung Beschäftigungsverbote Ebenso Personen, die Krankheitserreger wie Shigellen, Salmonellen enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden (Ausscheider).
5 10.05 Belehrung Personenkreis Beschäftigungs / Tätigkeitsverbot gilt für ALLE Personen, die in lebensmittelverarbeitenden Betrieben arbeiten: Mitarbeiter, Unternehmer, Fallweise Aushilfen Leasing Mitarbeiterinnen Handwerker, Techniker für Instandhaltung
6 10.06 Belehrung Umgang Beschäftigungs-/Tätigkeitsverbot gilt für ALLE Personen, die mit Bedarfsgegenständen (Geschirr, Besteck, Arbeitsgegenstände) so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmittel möglich ist (z.b. Spülküche auf der sauberen Seite).
7 10.07 Belehrung Umgang Beschäftigungs-/Tätigkeitsverbot gilt für ALLE Personen, die beim Herstellen, Behandeln oder In-Verkehr bringen direkt oder indirekt von leicht verderblichen oder sonst problematischen Lebensmitteln in Berührung kommen.
8 10.08 Belehrung aller Personen Es müssen alle in der LEITLINIE ZUR SICHERUNG DER GESUNDHEITLICHEN ANFORDERUNGEN AN PERSONEN BEIM UMGANG MIT LEBENSMITTELN genanntenpersonenkreise belehrt werden. Diese Unterweisung muss dokumentiert werden.
9 10.09 Belehrung Erinnerung Lebensmittel sind ein guter Nährboden für Krankheitserreger. Meist werden Keime von Menschen in das Nahrungsmittel gebracht.
10 10.10 Belehrung Fehlverhalten Zu Lebensmittelkontaminationen kommt es meist durch Unwissenheit Fahrlässigkeit Faulheit
11 04.11 Belehrung Konsequenzen Konsequenzen der Lebensmittelkontamination: Lebensmittelinfektionen Lebensmittelvergiftungen Tod
12 10.12 Belehrung Sub- Gefährliche Thema Lebensmittel Gefährliche Lebensmittel sind: Geflügelfleisch, Fleisch und Erzeugnisse daraus Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis Fische, Weichtiere, Krebse und Erzeugnisse daraus Eiprodukte Säuglings- und Kleinkindernahrung
13 10.13 Belehrung Sub- Gefährliche Thema Lebensmittel Gefährliche Lebensmittel sind: Speiseeis, Speiseeishalberzeugnisse Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage Feinkostsalate, Rohkostsalate, Kartoffelsalate Marinaden, Mayonnaise, emulgierte Saucen
14 10.14 Belehrung Gastroenteritis (z.b. Salmonellen) Wichtigste Symptome für Krankheiten mit Beschäftigungsverbot: Gastroenteritis (z.b. Salmonellose) Übelkeit Erbrechen Durchfall Bauchschmerzen Fieber
15 10.15 Belehrung Shigellenruhr Wichtigste Symptome für Krankheiten mit Beschäftigungsverbot: Shigellenruhr blutiger Durchfall hohes Fieber Bauchschmerzen
16 10.16 Belehrung Typhus Wichtigste Symptome für Krankheiten mit Beschäftigungsverbot: Typhus erst Verstopfung, später heftiger Durchfall hohes Fieber mit Kopf-, Bauch- und Gelenkschmerzen rotfleckiger Hautausschlag
17 10.17 Belehrung Cholera Wichtigste Symptome für Krankheiten mit Beschäftigungsverbot: Cholera schwerer, milchig-weißer Durchfall erniedrigte Körpertemperatur
18 10.18 Belehrung Gelbsucht Wichtigste Symptome für Krankheiten mit Beschäftigungsverbot: Ansteckende Gelbsucht Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel Schwäche Appetitlosigkeit
19 10.19 Belehrung Meldung Unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber/Vorgesetzten bei: Erbrechen Magen-Darmbeschwerden Durchfall Fieber Erkältungen/Grippe Wunden/Verletzungen Hautinfektionen/plötzlich auftretende Ausschläge
20 10.20 Belehrung Infizierte Wunde Anzeichen einer infizierten Wunde: Rötung Nässen Schwellung Schmieriger Belag Eiter Nur mit einem korrekten, absolut wasserdicht angelegten Wunderverschluss kann gearbeitet werden.
21 10.21 Belehrung Ausscheider Menschen, die Krankheitserreger in sich tragen und ausscheiden (z.b. über den Stuhlgang) ohne selbst Krankheitszeichen zu zeigen, sind Ausscheider.
22 10.22 Belehrung Beschäftigungsverbot Es gilt ein Beschäftigungsverbot für Ausscheider von: Shigellen Salmonellen Enerohämorrhagischen Escherichia coli Choleravibrionen by Hygieneforum E.Gutsche 10
23 10.23 Belehrung Sub- Pflichten Thema ArbeitnehmerInnen Die Pflicht des Arbeitnehmers ist: unverzüglich eine Krankheit oder den Verdacht auf eine Krankheit zu melden. einen Arzt aufzusuchen. dem Arzt zu sagen, dass Sie in einem Lebensmittelbetrieb arbeiten.
24 10.24 Belehrung Sub- Pflichten Thema ArbeitgeberInnen Die Pflicht des Arbeitgebers ist: Unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, so dass eine Weiterverbreitung der Krankheitserreger verhindert wird.
25 10.25 Belehrung Betriebsanweisung Für bestimmte Arbeiten müssen wir eine Betriebsanweisung ausgeben. In Österreich sind Betriebsanweisungen in der Arbeitsmittelverordnung BGBl. II 164/2000 idgf geregelt. Bitte befolgen Sie diese Anweisung. Sie werden für Arbeiten mit hohem Gefährdungsrisiko erlassen. Betriebsanweisungen werden ausschließlich von dazu autorisierten BetriebsmitarbeiterInnen erlassen. Sie können sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Wenn Sie Betriebsanweisungen negieren und auf Abmahnung Ihr Verhalten am Arbeitsplatz nicht einstellen und es entstehen in der Folge Schäden, können Sie bei nachweislicher Fahrlässigkeit für Regressforderungen belangt werden.
26 10.26 Belehrung Test. Zum Abschluss der Belehrung machen Sie einen Test. Diesen Test versehen Sie mit Namen und Datum. Der Test verbleibt im Betrieb. Auf Verlangen der Lebensmittelaufsicht wird der Test im Rahmen einer Kontrolle der Behörde vorgelegt.
27 10.27 Belehrung Unterschrift Mit Ihrer Unterschrift am vorgegebenem Formular Anhang der LEITLINIE ZUR SICHERUNG DER GESUNDHEITLICHEN ANFORDERUNGEN AN PERSONEN BEIM UMGANG MIT LEBENSMITTELN bestätigen Sie an der Belehrung teilgenommen zu haben, die Belehrung verstanden zu haben, eine Kopie der Belehrung erhalten zu haben, und bei auftretenden Krankheitssymptomen entsprechend der Belehrung die Krankheit zu melden und einen Arzt aufzusuchen.
28 10.28 Belehrung Betriebsanweisung Danke für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit
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