Amtsblatt der Stadt Steinach. 2. Jahrgang 12. Mai 2004 Nr. 03. Amtliche Bekanntmachungen

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1 Steinacher Bote Amtsblatt der Stadt Steinach 2. Jahrgang 12. Mai 2004 Nr. 03 Gemeinde/Stadt 3) Landkreis Wahlkreis Steinach Sonneberg 20 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 4. Thüringer Landtag am 13. Juni Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die Gemeinde die Wahlbezirke der Gemeinde Steinach liegt in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl 24. bis 28. Mai 2004 während der Dienststunden 1) - von bis Uhr und am von bis Uhr - Ort der Auslegung 2) Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Zimmer 4 zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3) Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 16. Tag vor der Wahl 28. Mai 2004 bis Uhr, bei der Gemeinde 4) Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Zimmer 4 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. 23. Mai 2004 Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 1

2 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nummer und Name 20, Hildburghausen II / Sonneberg II durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält, b) wenn er seine Wohnung ab dem 41. Tag vor der Wahl 3. Mai 2004 in einen anderen Wahlbezirk - innerhalb der Gemeinde - außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegt, c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann; 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis 21. Tag vor der Wahl 23. Mai 2004 ) oder die 16. Tag vor der Wahl 28. Mai 2004 ) versäumt hat. nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist. c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. 2. Tag vor der Wahl 11. Juni 2004 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Uhr, bei der Gemeinde mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Wahlumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Gemeindebehörde auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Wahlumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Ort, Steinach, Die Gemeinde König 1) Wenn andere Zeiten bestimmt sind, diese angeben. 2) Wenn mehrere Auslegestellen eingerichtet sind, diese und die ihnen zugeteilten Ortsteile oder dgl. oder die Nummern der Wahlbezirke angeben. 3) Nichtzutreffendes streichen. 4) Dienststelle, Gebäude und Zimmer angeben. 2

3 Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom Steinach 20. Tag vor der Wahl 24. Mai 2004 bis 16. Tag vor der Wahl 28. Mai 2004 während der allgemeinen Öffnungszeiten Dienststunden 1) Ort der Einsichtnahme 2) Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Zimmer 4 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3) Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl spätestens am 16. Tag vor der Wahl 28. Mai 2004 bis Uhr, bei der Gemeindebehörde 4) Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Zimmer 4 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. 23. Mai 2004 Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis/der kreisfreien Stadt Name Landkreis Sonneberg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises/dieser kreisfreien Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.2 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, b) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält, d) wenn er seine Wohnung ab dem 34. Tag vor der Wahl 10. Mai 2004 in einen anderen Wahlbezirk - innerhalb der Gemeinde - außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegt, e) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann; 3

4 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, d) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl 23. Mai 2004 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung 16. Tag vor der Wahl 28. Mai 2004 versäumt hat, bis zum e) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist, f) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 2. Tag vor der Wahl 11. Juni 2004, Uhr,bei der Gemeindebehörde mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Wahlumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Gemeindebehörde auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post AG übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. 4) Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Ort, Steinach, Die Gemeindebehörde König 1) Wenn andere Zeiten bestimmt sind, diese angeben. 2) Wenn mehrere Einsichtstellen eingerichtet sind, diese und die ihnen zugeteilten Ortsteile oder dgl. oder die Nummern der Wahlbezirke angeben. 3) Nichtzutreffendes streichen. 4) Ende der vom Bundeswahlleiter festgesetzten allgemeinen Wahlzeit eintragen. 4

5 Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen am Bekanntmachung gem. 6 Abs. 3 ThürKWG und 8 Abs. 1, 9 ThürKWO zur Auslegung des Wählerverzeichnisses In der Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgemeinschaft/erfüllenden Gemeinde Steinach liegt das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen Art der Wahl Stadtratswahl und Kreistagswahl Zeitraum ( vom bis) 31. Mai bis 04. Juni 2004 in der Zeit während der Dienststunden/ von in Ort, Raum Uhrzeit bis Uhrzeit Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Zimmer 4 öffentlich aus Uhr X Das Wählerverzeichnis wird im automatischen Verfahren geführt; die Einsichtnahme durch ein Bildschirmgerät ermöglicht. Auf Verlangen des Wahlberechtigten wird in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist das Geburtsdatum unkenntlich gemacht. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist bei der Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgemeinschaft/erfüllenden Gemeinde Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgemeinschaft/erfüllenden Gemeinde (Name, Anschrift, Zimmernummer angeben) Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Zimmer 4 schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Auslegungsdauer sind Einwendungen nicht mehr zulässig. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (Nr. 4) hat. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 28. Mai 2004 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. 4.1 Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, 1. wenn er a) sich am Wahltag während der Wahlhandlung aus wichtigem Grund außerhalb seines Stimmbezirkes aufhält 04. Juni 2004 ) b) nach der öffentlichen Auslegung des Wählerverzeichnisses (nach dem seine Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegt hat und ihm deshalb nicht zugemutet werden kann, den Wahl raum aufzusuchen, 2. wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. 5

6 4.2 Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist erhält auf Antrag einen Wahlschein, 1. wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, 2. wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder 3. wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde/Stadt erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. 4.3 Der Wahlschein kann bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/dem/der Gemeindewahlleiter/in Name der Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft/Name, Vorname Stadtverwaltung Steinach schriftlich oder zur Niederschrift beantragt werden. Der Antragsteller hat den Grund für die Ausstellung des Wahlscheins glaubhaft zu machen. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist Wahlscheine können nur bis zum 25. Juni 2004, Uhr beantragt werden. In den Fällen der 4.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Dem Wahlschein werden beigefügt: - ein Stimmzettel für jede Wahl, zu der der Antragsteller wahlberechtigt ist, - ein Wahlumschlag - ein von der Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgemeinschaft/erfüllenden Gemeinde freigemachter Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift der Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgemeinschaft/erfüllenden Gemeinde, die Nummer des Stimmbezirkes und des in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlscheins angegeben ist sowie - ein Merkblatt für die Briefwahl. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgemeinschaft/erfüllenden Gemeinde so rechtzeitig übersendet werden, dass er spätestens am Verwaltungsgemeinschaft/erfüllenden Gemeinde eingeht. 27. Juni 2004 bis Uhr bei der Gemeinde/Stadt/ Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. Ort, Steinach, den Unterschrift König 6

7 Kommunalwahlen in Freistaat Thüringen am 27. Juni 2004 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Stadt Steinach Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 25. Mai 2004 um Uhr in der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Zimmer 18 (Sitzungssaal), statt. Tagesordnung: 1. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und Beschlussfassung über die Zulassung. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Steinach, den 29. April 2004 König Beschlüsse des Stadtrates Beschluss Nr. 248/37/2004 Der Stadtrat der Stadt Steinach beschliesst in seiner Sitzung am, dass folgende Bürger der Stadt Steinach zur Schöffenwahl beim Amtsgericht Sonneberg zugelassen werden: 1. Linß, Monika, geb. am Steinach, Kirchstr. 10 Hochschul- Ing.- Ökonom / Angest. Skiarena 2. Nöll, Heike, geb. am Steinach, Haynsberg 20b EDV-Facharbeiter / Sekretärin Skiarena 3. Eichhorn, Gudrun, geb. am Steinach, Kirchstr. 56, Elektroingenieur/ Beamtin Landratsamt 4. Vieweg, Gerhard, geb. am , Steinach, Rahmenglaser/ Arbeiter Bauhof 5. Grafe, Christine, geb. am Steinach, Goldbachstr. 39 Ingenieur für Maschinenbau 6. Heppner, Petra, geb. am Steinach, Lauschaer Str. 56 Lehrerin, Schulleiterin Steinach, den Greiner Bürgermeisterin Beschluss Nr. 249/37/2004 Der Stadtrat der Stadt Steinach beschließt in seiner Sitzung am , dass der Stadtamtmann, Volker König, zum Stadtwahlleiter für die Kommunalwahl am berufen wird. Steinach, den Greiner Bürgermeisterin Beschluss Nr. 250/37/2004 Der Stadtrat der Stadt Steinach beschließt in seiner Sitzung am , der Erschließungsvereinbarung zwischen dem Wasserund Abwasserzweckverband Sonneberg und der Stadt Steinach für das Gewerbegebiet "Abel" zuzustimmen. Steinach, den Greiner Bürgermeisterin 7

8 Beschluss Nr. 251/37/2004 Der Stadtrat der Stadt Steinach beschließt in seiner Sitzung am eine überplanmäßige Ausgabe für das Bauvorhaben Gessner's Brücke in Höhe von von gegenwärtig auf Steinach, den Greiner Bürgermeisterin Nichtamtlicher Teil Unsere Jubilare 65. Geburtstag 80. Geburtstag Gleißenberg, Ralf Leipold-Beck, Eichhorn, Gerda Charlotte Urban, Inge Hayn, Elly Böhm, Erika Geburtstag Heger, Josef Wöhner, Ilse Schäfer, Rolf Luthardt, Emmy Koch, Inge Koch, Anna Osswald, Marlene Greiner, Walter Martin, Käthe Geburtstag Stammberger, Luthardt, Nelly Siegfried Geburtstag Schmidt, Gerda Zitzmann, Helmut Geburtstag 84. Geburtstag Matthäi, Christine Scheler, Elsa Scheler, Rudi Sesselmann, Emma Bischoff, Liesel Hampel, Richard Geburtstag Metzner, Elsa Heinz, Wilhelm Resch, Klara Vogel, Fritz Geburtstag Schmidt, Elli Wittmann, Elsa Eichhorn, Gerhard Schneider, Werner Reimann, 89. Geburtstag Magdalena Greiner, Meta Matthäi, Emil Thiel, Ella Doßmann, Helene Kaufmann, Emmy Goldhochzeit Herr Walter Gitter und Frau Herta Herr Eduard Müller und Frau Inge Geburten: Lilli-Michelle Schönfelder Eltern: Claudia Höhn und Andreas Schönfelder Bürgerstraße 23a Frau Martha Adelhardt, geb. Häusler Hämmerer Straße 28 Mitteilungen der Stadtverwaltung Veranstaltungen in der Stadt Steinach Mai/Juni 2004 Wann? Wo? Was? Marktplatz / Schaukasten Kurzwanderung Rund um Steinach Wdfr. Erich Müller Thüringerwald Verein Steinach e.v Gaststätte Zum Kienels Fuchs Skatturnier Skatverein Steinach e.v Fellbergbaude Kinder- und Waldfest Thüringerwald Verein Steinach e.v Gasthof Klug Tanz Ab vierzig Schiefermuseum Internationaler Museumstag, Ausstellungseröffnung 110 Jahre ehemalige Fabrik Theodor Luthardt und Inbetriebnahme eines oberschlächtigen Wasserrades Museumsverein Schieferbergbau Steinach / Thüringen e.v Gasthaus Zur Höll Gasthof Zum Goldenen Anker Gasthof Zum Goldenen Anker Wanderfahrt nach Haidemühle (Böhmerwald) Wdfr. Gerhard Resch Thüringerwald Verein Steinach e.v. Skatturnier Skatverein Steinach e.v. Autorenlesung mit Gustav Luthardt Ach, haben wir ein Leben! Stadtbibliothek und Fremdenverkehrsverein Steinach e.v. Skatturnier Skatverein Steinach e.v. Steinacher Brunnenfest Ausflug mit LWW-Bustouristik Gartenbauverein Steinach /Thür. e.v. Bekanntmachung Die Stadtverwaltung Steinach gibt bekannt, dass das Rathaus am Freitag, dem 21. Mai 2004 geschlossen bleibt. König Hauptamtsleiter Sterbefälle: Herr Horst Fritz Heymann Weinbergstraße 1a Herr Werner Roß 8

9 Ordnungsamt Annahme Grünabfälle Ab sofort werden Grünabfälle auf dem Lagerplatz des Bauhofes der Stadt Steinach, Ortsausgang Richtung Lauscha angenommen. immer samstags in der Zeit von bis Uhr Die Annahme am Donnerstag entfällt. Zinner Ordnungsamt Stadtbibliothek Die Stadtbibliothek Steinach, die Volkshochschule des Landkreises Sonneberg und der Fremdenverkehrsverein Steinach e.v. laden recht herzlich ein zur Autorenlesung mit dem Mundartdichter aus Mengersgereuth-Hämmern Gustav Luthardt Ach, haben wir ein Leben! am Donnerstag, dem 3. Juni 2004, um Uhr im Gasthof Zum Goldenen Anker Ärztliche Bereitschaft: Gebühr: 3,00 Notdienste Freitag bis Montag Uhr und Feiertage / Tel oder / Tel Tel oder Tel Tel Tel / Tel Montag, Dienstag, Donnerstag bis Uhr; Mittwoch bis 7.00 Uhr /26.05./ /10.06./15.06./24.06./ Tel /17.05./24.05./31.05./ /14.06./21.06./ Tel /01.06./08.06./22.06./ Tel oder Tel /03.06./ Tel oder / Tel / Tel Notrufe Feuerwehr: 112 Polizei: 110 Rettungsdienst 112 Havariedienste Wasserwirtschaft 03675/89000 Energie 03675/ Impressum Amtsblatt der Stadt Steinach Herausgeber: Stadt Steinach Marktplatz 4, Steinach Telefon /3910, Fax /32335 Verantwortlich: für den Inhalt 1. Für alle Veröffentlichungen der Stadt ist die Stadt verantwortlich. 2. Für alle anderen Veröffentlichungen im Amtlichen bzw. Nichtamtlichen Teil ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. 3. Verantwortlich für den Öffentlichen Teil ist der entsprechende Verfasser einer Mitteilung oder Nachricht. für den Druck Druckerei Vogel & Apitz, Marktplatz Steinach, Telefon /32359 Erscheinungsweise: nach Bedarf Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen: Laufend gesicherter Bezug ist nur im Abonnement möglich. Ein Abonnement gilt für die Dauer eines Jahres. Die Kosten betragen 5,00 /Jahr. Zu abonnieren ist das Amtsblatt bei der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Tel.: / Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens am eines jeden Jahres bei der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Tel.: /39116 vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt gegen Erstattung vom 0,50 für das Einzelexemplar und der Portokosten, einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat bei der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Tel.: /39116 zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenlos im Stadtgebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenlose Verteilung des Amtsblattes im Stadtgebiet lediglich eine Serviceleistung der Stadt darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Die nächste Ausgabe des Steinacher Boten erscheint am 04. Juni Öffentlicher Teil Kirchliche Nachrichten Monatsspruch Mai: Gott will, dass alle Menschen grettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen. 1. Brief des Paulus an Timotheus 2,4 Gottesdienste Sonntag Montag Konfirmandenvorstellung Glücksthal bei Neuhaus Donnerstag A* Sonntag Himmelfahrt Sonntag Sonntag Sonntag Sonntag A* Sonntag Konfirmation Kindergottesdienst wird während der Predigt gehalten. Alle Gottesdienste finden in der Kirche statt. (*A = mit Heiligem Abendmahl) Nicht allein auf unserem Weg... Gedanken zum Monatsspruch Einmal wird uns gewiss die Rechnung präsentiert für den Sonnenschein und das Rauschen der Blätter, die sanften Maiglöckchen und die dunklen Tannen, für den Schnee und den Wind, den Vogelflug und das Gras

10 und die Schmetterlinge, für die Luft, die wir geatmet haben, und den Blick auf die Sterne und für alle die Tage, die Abende und die Nächte. Einmal wird es Zeit, dass wir aufbrechen und bezahlen. Bitte die Rechnung. Doch wir haben sie ohne den Wirt gemacht: Ich habe euch eingeladen, sagt der und lacht, soweit die Erde reicht: Es war mir ein Vergnügen! Lothar Zenetti- Evangelischen Gesangbuch S 857 Meistens denken wir, wir seien auf dieser Welt zu Hause, sie gehöre uns, uns allein, für immer. Lothar Zenetti sagt uns, dass wir nur zu Gast sind. Aber, was heißt eigentlich: nur? Wir sind von Gott eingeladen in eine wunderbare Welt, in der wir viel zu oft lediglich bereit sind, die Fehler, das Beschwerliche zu benennen, solange, bis wir den Blick für die Schönheit gänzlich verloren haben. Es soll Leute geben, die benehmen sich zu Hause nicht so gut wie in der Öffentlichkeit. Ein guter Gedankenanstoß denn nach uns kommen auch noch Gäste, hoffentlich. Manchmal fürchte ich, wir hinterlassen ihnen die Welt so, als ob wir sie nicht liebten, die Gäste nach uns und diese wunderbare Welt. Offene Augen für die erwachende Natur wünsche ich Ihnen und offene Augen für einen Blick dahinter mit einem kleinen Dank an den Gastgeber. Ihr Pfarrer Martin Michaelis Für jeden etwas... Christenlehre Dienstag Klassen Klassen Vorkonfirmandenunterricht: Dienstag Uhr Konfirmandenunterricht: Mittwoch Uhr Junge Gemeinde Freitag Kirchenchorprobe Mittwoch Spatzenchor Donnerstag im Kindergarten Kinderchor Freitag im Gemeindesaal Blockflöten Freitag F-Blockflöten Freitag Flötenquartett Posaunenchorprobe Dienstag Frauenkreis Donnerstag Altenkreis Sonnabend Gemeindekirchenrat Donnerstag Besonderes St. Peter und Paul Steinach Sonntag, 23. Mai, 17 Uhr Kammermusik für Blockflöte, Streicher, Hörner und Cembalo mit Oberländer Streichern Christiane Zitzmann, Blockflöte Martin und Lucian Michaelis: Horn Christine Michaelis, Cembalo Unsere Vereine Feuerwehrverein Steinach e.v. Der Vorstand des Feuerwehrvereins Steinach e.v. lädt hiermit alle seine Kameradinnen und Kameraden zu einem gemeinsamen Wandertag am Samstag, dem 15. Mai 2004 recht herzlich ein. Treffpunkt: 7.00 Uhr am Gessner-Sportkasten Die Wanderroute ist dann wie folgt geplant: Steinbächlein - Sportgasthof Am Fellberg - Petershütte. Petershütte - 1. Zwischenstopp mit Frühstück danach geht es weiter über den Fellberg zur Fellbergbaude 6 In der Fellbergbaude ist Mittagessen geplant. Nach einer ausgiebigen Ruhepause in der Fellbergbaude geht es dann wieder talabwärts. Wir schließen unseren Wandertag - ab Uhr im Gerätehaus mit einem gemütlichen Beisammensein ab. Herzlich eingeladen sind hierzu auch alle Kameraden, die nicht am Wandern teilnehmen. Für Kameraden, die sich eine lange Wanderstrecke nicht mehr zutrauen, kann auch ein Fahrdienst eingerichtet werden. Museumsverein Schieferbergbau Steinach e.v. Kulturelle Tradition als lebendiges Erbe so ist das diesjährige Motto zum internationalen Museumstag am 16. Mai 04 formuliert. Auch der Museumsverein Schieferbergbau Steinach/Thür. e.v. präsentiert sich ab diesem Tag im Schlosshof des Deutschen Schiefermuseums und in der Steinacher Spielzeugschachtel mit Traditionsbewusstsein der Steinacher Industriegeschichte. Die Installation eines oberschlächtigen Wasserrades wird symbolisch demonstrieren, wie abgezweigtes Wasser der Steinach und einmündender Bäche an zwölf Stellen, von der Heubachs- bis zur Hansles-Mühle, ökonomisch genutzt wurde. Das Wasserrad spendete der Bürgermeister und das Vereinsmitglied, Herr Wolfgang Wiegand, Hasenthal. Es handelt sich um ein Erbstück seines Vaters, des Mühlenbaumeisters, Willi Wieqand. Ev.- Luth. Pfarramt Steinach, Pfarrer Martin Michaelis, Steinach, Berggasse 2, Tel./Fax / evangpfarramtsteinach@web. de Spendenkonto: BLZ bei der VR-Bank Coburg-Rennsteig eg 10

11 Die noch erforderliche Umreifung, Lagerung und Gewährleistung zur Simulation genoss Förderung durch den Freistaat Thüringen und der Abteilung Kultur des Landratsamtes mit angemessenem Eigenleistungsanteil. Andererseits wird die vor 110 Jahren gegründete ehemalige Firma Theodor Luthardt gewürdigt. Die Produktionsofferte der Jubiläumsfirma war breit gefächert. Zu unserem Diamantenen Hochzeitstag sind uns viele Ehrungen und Geschenke zuteil geworden. Wir möchten dafür herzlich danken, besonders unserem Ministerpräsidenten Herrn Althaus, dem Landrat Herrn Sesselmann, unserer Bürgermeisterin Frau Greiner, Herrn Pfarrer Michaelis, Schneeschuhe mit international anerkannten Zertifikaten, Parkettfertigung und -verlegung nach fachgerechten Qualitätsvorschriften, diverse Trommeln und mit stilvollen Dekorationen gestaltete Spielzeuge sowie Truhen charakterisierten den am 31. Dez liquidierten Betrieb. Per Ultimo 1959 erfolgte der Verkauf der gesamten bebauten Grundstücksfläche an den ehemaligen VEB Glasfaserwerk Steinach. Bemerkenswert ist auch, dass sich Angehörige der Luthardt's zusätzliche Standbeine schufen. Forschungsaufgaben in puncto Mykoholz für die Bleistiftherstellung und ein eigener Konsum bekräftigten zusätzliche Existenzgrundlagen. Der Beiname" Kunsumer" wird damit begründet. Geehrte Traditionsbesonnene und Sympathisanten des Museumsvereins sowie der musealen Einrichtungen, merken Sie sich bitte den driften Maisonntag, , ab Uhr, für einen Besuch des Steinacher Schlosses in der Dr.-Max-Volk-Straße vor. Wir freuen uns auf Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. Im Namen des Vereinsvorstandes und der Mitstreiter des Deutschen Schiefermuseums Günter Kienel Anzeigen Das Fachgeschäft seit 1936 EDGAR EICHHORN Bahnhofstraße Steinach/Thür / Fax ALLES FÜR BÜRO UND SCHULE Auch in diesem Jahr nehmen wir wieder Ihre Schulbuchbestellung 2004/2005 (Kaufexemplare) für alle Schulen entgegen (Gymnasien, Grund-, Regel-, Sonderschulen, Berufsschulen). BEI UNS ERHALTEN SIE QUALITÄT UND FACHGERECHTE BERATUNG! den Vertretern der Sparkasse, und natürlich den lieben Verwandten, Nachbarn und Bekannten, nicht zuletzt dem Gasthaus Kienels Fuchs für die gute Bewirtung auf der Feier. Ewald Tenner und Frau Helene Herzlichen Dank sagen wir allen Gratulanten, Verwandten, Bekannten und Nachbarn für die lieben Glückwünsche und Geschenke anlässlich unserer Diamantenen Hochzeit am 22. April Unser besonderer Dank gilt dem Ministerpräsidenten Herrn D. Althaus, dem Landrat, Herrn R. Sesselmann, unserer Bürgermeisterin, Frau M. Greiner und der gesamten Stadtverwaltung, Herrn Pfarrer Michaelis u. Frau Friedel Linß, Herrn F. Göhring u. H. Leipold vom VdK, dem Team der Gaststätte Bergmannsklause für die sehr gute Bewirtung, dem Duo Müller aus Lauscha für die angenehme Unterhaltung und Herrn Werner Leipold. Loni und Max Pausch Ein schöner Tag ward uns beschert! 11

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Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.

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