STADTBLATT Zossen, den 25. Mai 2011 Nr Jahrgang Woche Herausgeber Stadt Zossen

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1 STADTBLATT Zossen, den 25. Mai 2011 Nr Jahrgang Woche Herausgeber Stadt Zossen Glückwunsch zum ersten Platz Seite 4 Übergabe Feuerwehr Schünow Seite 7 Im Juni wird gefeiert Seiten 8/9 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen, Lindenbrück, Nächst Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche, Wünsdorf und Zossen und den bewohnten Gemeindeteilen: Werben, Zesch am See, Funkenmühle, Neuhof, Waldstadt, Dabendorf Auf Seite 2 werden Sie lesen, dass der Bauamtsleiter der Stadt Zossen nach Bochum umzieht. Sven Marks war drei Jahre für unsere Stadt im Einsatz, erst als Mitarbeiter, dann als Leiter des Bauamtes. Er hat sehr viele Bauprojekte für uns realisiert und stand mir immer mit Rat und Tat zur Seite. So einen guten Bauamtsleiter hatte ich noch nicht. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle hier und ganz öffentlich für seine Arbeit bedanken und ihm für die Zukunft in seiner alten und neuen Heimat alles Gute und viel Erfolg wünschen. Ich kann persönlich total verstehen, dass es ihn wieder nach Hause in seine Heimat zieht. Mir ging es nach meinem Studium in Rheinland-Pfalz ebenso. Die Zeit dort war schön, aber ich wollte unbedingt zurück nach Brandenburg, am liebsten in meine Heimat Zossen. Deshalb bedauere ich zwar sein Weggehen sehr, kann ihm die Entscheidung aber gar nicht übel nehmen. Sie liebe Zossener, egal ob Eingeborene oder Zugezogene kennen sicherlich dieses Gefühl und werden mir an dieser Stelle wohl zustimmen und ihm auch alles Gute wünschen. Ihre Bürgermeisterin Maßgeschneidert, alles perfekt auf Sie zugeschnitten Erleben Sie unseren fachgerechten Service und Verkauf und unsere freundliche Atmosphäre! ŠkodaService ob Neuwagen oder ein Gebrauchter Unfallreparatur oder Inspektion Zubehör oder Teiledienst Leasing oder Finanzierung bei uns passt es! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Stubenrauchstr , Zossen - direkt an der B 96, Tel /

2 Seite 2 Stadtblatt 25. Mai 2011 Was macht eigentlich Sven Marks? Sprechzeiten der Verwaltung der Stadt Zossen (Bürgerbüro) Montag: 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch: nur Termine nach Vereinb. Donnerstag: 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis Uhr Sonnabend: 8.00 Uhr bis Uhr (jeden 1. Sa im Monat) Telefonnummern der Verwaltung Zentrale / Bürgerbüro / Fax / zentrale Mail: service@svzossen.brandenburg.de Impressum Stadtblatt Stadt Zossen 2. Jahrgang / Ausgabe 5 Herausgeber: Stadt Zossen Marktplatz Zossen Amtlicher und redaktioneller Teil: verantwortlich: Die Bürgermeisterin Anzeigenteil: verantwortlich: Gertraude Bieniek Wochenspiegel Verlagsgesellschaft mbh Potsdam & Co. KG Friedrich-Engels-Straße Potsdam Herstellung: Märkische Verlags- und Druck- Gesellschaft mbh Potsdam Friedrich-Engels-Straße Potsdam Das Stadtblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte der Stadt Zossen verteilt. Bei Versand sind die Portokosten zu erstatten. Einige Exemplare liegen für Sie im Bürgerbüro der Stadt Zossen bereit. Die nächste Ausgabe erscheint am 29. Juni Bochum ich komm aus dir! Bochum ich häng an dir!...ahh Glück auf! Dieser Refrain ist natürlich von Herbert Grönemeyer und nicht von Sven Marks. Der ist zwar auch aus m Pott gemeint ist das Ruhrgebiet aber aus Iserlohn Und Sven Marks ist ja auch nicht Musiker oder Popstar, sondern Bauingenieur, Sven Marks erster v. l. und in dieser beruflichen Eigenschaft Bauamtsleiter in Zossen. Aber an der Region, in der eine Großstadt in die nächste übergeht und nur der Bochumer genau weiß, wo er noch in Bochum und wo er schon in Witten ist, an diesem Bochum hängt eben auch Sven Marks, und mehr noch: Hängen Sven Marks Erinnerungen, familiäre Bindungen und was den Menschen sonst noch zum Menschen macht. Und so wundert es dann schon weniger, dass es den Baumamtsleiter der Stadt Zossen aus der schönen märkischen Landschaft Ständige regionale Ausstellungen Geschichte der Garnison Zossen-Wünsdorf 1910 bis im restaurierten Pferdestall aus der Kaiserzeit ist die Geschichte zu sehen. Informieren Sie sich auch über das Geheimnis der Wünsdorfer Betonzigarren. Sa., So., feiertags Uhr sowie nach Vereinbarung Infos unter: Waldstadt, Garnisonsmuseum/ Gutenbergstraße 9 Historische und Moderne Rennmaschinen werden gezeigt und Könner des Radsports vorgestellt. Di.-Fr Uhr Sa.-So Uhr Bitte im Haus Oskar melden! Infos unter: Waldstadt, Radsportmuseum/ Gutenbergstraße 1 Atelier Oskar Karikaturen, Zeichnungen & Bilder von Oskar im Salon Antik der Bücherstadt. Di.-So Uhr sowie nach Vereinbarung Infos unter: mit Macht zurück in die auch während seiner drei Zossener Jahre mit gefühlte Heimat Ruhrgebiet zurückzieht. In das Ruhrgebiet, wo er demnächst nicht nur wieder in Bochum für ein Unternehmen im Hoch- und Tiefbau arbeiten wird, sondern auch mit seinem Bruder zusammen als Familien- Mensch und Freizeit-Biker Ausflüge über sanfte Kurven durch hügeliges Land machen wird. Und da er als Familien-Mensch und begeisterter Vater nicht wieder, nicht einmal für wenige Monate, Wochenendpendler sein will, gehen Sven Marks, seine Frau und die 12jährige Tochter alle zusammen. Das heißt dann aber auch: Rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres soll der Umzug über die Bühne sein. Und so hört der Zossener Bauamtsleiter bereits zum 1. Juli auf, sich um Zossener Projekte zu kümmern, was ihm durchaus nicht leicht fällt. Denn nicht nur in die Projekte an sich hat er Herzblut gegeben. Auch die ganz andere, sehr direkte Kundenbeziehung hat er liebgewonnen, vor allem wenn es sich um Bildungseinrichtungen handelte, die umzubauen, zu sanieren, oder sonst wie zu verschönern waren. Was antwortet man einem kleinen Knirps, pardon: Kunden, wenn man seine Kita für den Umbau vorbesichtigt und der wissen will: Was machst Du hier? Kleiner Vortrag über Statik gefällig? Eher nicht. Bauprojekte kurz und kindgerecht zu erläutern, ist schließlich nicht fachliche Kernkompetenz eines Bauingenieurs. Wie gut, dass Sven Marks auch Vater ist und als solcher gut geschult im Umgang mit den Löchern, die bisweilen in Ingenieursbäuche gefragt werden. Und nicht nur Fragen, auch Rat kann aus dieser Ecke kommen. Beim Burgspielplatz im Stadtpark zum Beispiel hatte Sven Marks manches Mal Ausstellungen in der Stadt Zossen Waldstadt, Atelier Oskar/Zehrensdorfer Str. 12 Der Teltow Geschichte einer Region und Lernort Natur unsere heimische Tierwelt Fr.-So Uhr (nach Voranmeldung sind Besucher auch außerhalb der Öffnungszeiten gern gesehen!) Infos unter: Wünsdorf, Museum des Teltow/ Schulstraße 15 Schule in vorigen Jahrhunderten Gewinnen Sie einen Eindruck in das Schulwesen vergangener Zeiten. Do Uhr Sa Uhr Für Gruppen sind nach Absprache auch andere Zeiten möglich. Infos unter: Zossen, Schulmuseum/Kirchplatz 2 Wechselnde regionale Ausstellungen Russen und Fischen bis Mai 2011 Fotografien von Holger Jarosch und Skulpturen von Manfred Sieloff Öffnungszeiten auf Nachfrage Infos unter: Wünsdorf, Kulturhof/ Adlershorstraße 8 Bilder so verschiednen wie das Leben bis Malerei, Hinterglasmalerei und Stein-Skulpuren von Marion Drechsler aus Dabendorf Do Uhr Sa Uhr So Uhr Zossen, Kleine Galerie/ Bahnhofstraße 13 Anna von Glasow bis Malerei Eröffnung am , 15:00 Uhr Do.-So Uhr Infos unter: Waldstadt, Neue Galerie-TF/ Gutenbergstraße 1 Regionale Sonderausstellungen Petticoat zurück in die 50er Jahre bis Ausstellung des Sammlers Peter Gaenge Fr.-So. 13:00-16:00 Uhr Arbeit in Form von Skizzen mit nach Hause genommen, die dann gleich von der Tochter in Augenschein genommen wurden. Daher weiß Sven Marks auch, das die Materialfrage vor allem für Erwachsene eine entscheidende ist, für Kinder eher die Funktion. Je mehr Holz, desto schöner, das ist eine Gleichung, die nur für uns Erwachsene aufgeht, hat er (dazu-) gelernt. Ab Juli dürften die Gesprächspartner auf künftigen Baustellen wieder geringfügig älter sein. Und dann stimmt - was die Arbeit betrifft - auch wieder der ganze Refrain von Herbert Grönemeyer für Sven Marks: Bochum ich komm aus dir! Bochum ich häng an dir! Bei so viel Heimatliebe, die Zossener ja eigentlich verstehen müssten, bleibt wohl nur, alles Gute zu wünschen und zwar durch werkgetreues Vollenden des Grönemeyerschen Bochum- Refrains: ahh Glück auf! Infos unter: Wünsdorf, Museum des Teltow/ Schulstraße 15 Kunsterziehung-Handarbeit- Werken Gezeigt werden Schülerarbeiten von Irmgard Soika aus Dabendorf, von Roswitha Mögelin und Klaus Voeckler aus Nächst Neuendorf. Informationen über Handarbeit und Kunsterziehung im Verlauf von zwei Jahrhunderten. Do Uhr Sa Uhr Für Gruppen sind nach Absprache auch andere Zeiten möglich. Infos unter: Zossen, Schulmuseum/Kirchplatz 2 Cats bis August 2011 Stubentiger aus aller Welt aus Holz, Stein, Glas und Keramik Eröffnung: , 14:00 Uhr Sa. - So Uhr Gruppenbesuche sind nach telefonischer Absprache möglich. Infos unter: Zossen, Heimatverein Alter Krug/ Weinberge 15

3 25. Mai 2011 Stadtblatt Seite 3 Jubilare Juni 2011 Zossen gratuliert ganz herzlich 98 Jahre Käthe Gruban OT Schöneiche Werner Fricke OT Zossen Jahre Anna Strutz OT Nächst Neuendorf Jahre Elsbeth Lewin OT Nächst Neuendorf Jahre Gerda Donath OT Glienick Jahre Helmut Wilde OT Nächst Neuendorf Gerda Großkopf OT Wünsdorf, Jahre Elisabeth Kemsley OT Nächst Neuendorf Elfriede Thäle OT Zossen, GT Dabendorf Jahre Gerhard Gliese OT Schöneiche Hildegard Henkel OT Zossen, GT Dabendorf Else Schlundt OT Nächst Neuendorf Käthe Alisch OT Wünsdorf, GT Waldstadt Otto Fröse OT Wünsdorf, GT Waldstadt Charlotte Lehmann OT Wünsdorf Irmgard Kurras OT Zossen Jahre Erika Heber OT Kallinchen Annelise Kopp OT Zossen Hans-Jürgen Apel OT Zossen Hildegard Wybranitz OT Zossen Erika Siewert OT Zossen, GT Dabendorf Jahre Willi Graßmann OT Nunsdorf Ingrid Hager OT Wünsdorf, GT Waldstadt Peter Schebeler OT Wünsdorf, GT Waldstadt Wolfgang Jahn OT Wünsdorf, GT Waldstadt Rosemarie Kutzner OT Wünsdorf Ilse Müller OT Zossen Anita Brosch OT Wünsdorf Renate Becker OT Wünsdorf, GT Waldstadt Helga Otto OT Glienick Margarete Voye OT Zossen Bernhard Künzel OT Zossen Johanna Machledt OT Zossen, GT Dabendorf Bernhard-Wolfgang Buchert OT Nunsdorf Charlotte Häusler OT Zossen, GT Dabendorf Christel Fürbas OT Kallinchen W. v. Wnuck-Lipinski OT Nächst Neuendorf Brigitte Hintz OT Wünsdorf Anneliese Trauer OT Lindenbrück, GT Zesch am See Jahre Erika Ribbecke OT Kallinchen Willi Wehowsky OT Lindenbrück, GT Zesch am See Heidelind Morgenstern OT Wünsdorf, GT Waldstadt Ursula Benter OT Wünsdorf Hans-Jürgen Stavenow OT Wünsdorf Konrad Schmirmund OT Zossen, GT Dabendorf Rosemarie Freitag OT Zossen Dieter Müller OT Zossen, GT Dabendorf Inge Eschke OT Wünsdorf, GT Neuhof Christel Lubojanski OT Kallinchen Jürgen Brettschneider OT Zossen Helga Weis OT Zossen Elisabeth Wicke OT Zossen Gudrun Otte OT Zossen Heinz Gottberg OT Glienick Günter Cyris OT Wünsdorf Margita Baldauf OT Zossen Gernot Petzsch OT Wünsdorf Gisela Geppert OT Wünsdorf, GT Waldstadt Ruth Klems OT Horstfelde Christel Marquardt OT Wünsdorf Brunhilde Bernhardt OT Wünsdorf Horst Manthey OT Zossen, GT Dabendorf Nachträglich Mai 2011 Diamantene Hochzeit Friedrich und Lieselotte Thiem OT Nunsdorf Goldene Hochzeit Horst und Brigitte Habanz OT Kallinchen Klaus und Hannelore Mittasch OT Nunsdorf Juni 2011 Diamantene Hochzeit Werner und Irmgard Seifert OT Wünsdorf Werner und Ilse Lehmann OT Glienick Goldene Hochzeit Ferdinand und Gisela Karohl OT Wünsdorf Kurt und Margitta van de Renne OT Glienick Erwin und Christel Haß OT Schünow Werner und Rosemarie Freitag OT Zossen Karl-Heinz und Margarete Guttmann OT Zossen, GT Dabendorf Kirchenkalender für Zossen und Wünsdorf Gottesdienste (KG=Kindergottesdienst, FG=Familiengottesdienst, AM=Abendmahl, TA=Taufe) 05.Juni Exaudi 10:00 Uhr Zossen Kirchentagsgottesdienst (Live-Übertragung) 12.Juni Pfingstsonntag 10:30 Uhr Wünsdorf Konfirmation mit AM 9:00 Uhr Dabendorf 10:30 Uhr Zossen TA 13.Juni Pfingstmontag 9:00 Uhr Lindenbrück 10:30 Uhr Zossen Wort & Musik 19.Juni Trinitatis 9:00 Uhr Wünsdorf AM 10:30 Uhr Zossen AM 26.Juni 1. Sonntag nach Trinitatis 10:30 Uhr Zossen Schuljahresabschlussgottesdienst 12:00 Uhr Zossen TA 14:00 Uhr Wünsdorf Familiengottesdienst mit Gemeindeversammlung 14:00 Uhr Zossen Andacht zur Verabschiedung von Frau Noak Veranstaltungen in Zossen: 12.Juni Dreifaltigkeitskirche Nacht der offenen Kirche 12.Juni 19:00 Uhr Dreifaltigkeitskirche Konzert Choral trifft Jazz 12.Juni 21:30 Uhr Dreifaltigkeitskirche Orgelsommernacht 25.Juni 7:30 Uhr Gemeindeausflug Gruppen und Kreise in Zossen: Krabbelgruppe freitags ab 9:00 Uhr im Kinderraum Kinderkirche (nur in der Schulzeit!) Dabendorf mittwochs, 17:00 Uhr Zossen donnerstags, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr (alle Altersstufen), Glaubensgespräche für Einsteiger Freitags 18:30 Uhr Wohnung Furian Junge Gemeinde montags ab 18:00 Uhr im Jugendkeller Musik in der Gemeinde (nur in der Schulzeit!) Jugendchor - montags 17:00 Uhr Gospelchor - dienstags 19:30 Uhr HeartChor - mittwochs 19:00 Uhr Gitarrenkurs freitags Kirchenchor - freitags 18:00 Uhr 19:30 Uhr Gruppen und Kreise in Wünsdorf: Christenlehre - mittwochs 15:30 (1. bis 3. Kl.), und 16:30 Uhr (4. bis 6. Kl.), Frauenkreis jeden dritten Dienstag (21.Juni) im Monat um 19:30 Uhr. Informationen bei Elke Krüger, Tel Männerkreis jeden ersten Dienstag (07.Juni) im Monat um 19:00 Uhr. Seniorenkreis jedem vierten Dienstag (28.Juni) im Monat um 14:30 Uhr, Frau Helga Thiele, Tel Erwachsenenkreis Informationen bei Pfarrerin Hensel Sie finden uns zu den Veranstaltungen im Gemeindezentrum Dabendorf in der Schützenstr. 13, im Gemeindehaus in Schöneiche in der Planstrasse und in Zossen und Wünsdorf jeweils am dortigen Kirchplatz. Wünsdorf - Kontakte in Zossen und Wünsdorf Superintendentin K. Furian, Kirchplatz 4 Tel E-Junil: superintendentur@kkzossen.de, Pfarramt Zossen E-Junil: zossen@kkzossen.de Internet: Pfarrer A. Domke, Kirchplatz 3, Tel.: Funk: E-Junil: domke@kkzossen.de, Pfarramt Wünsdorf pfarramt-wuensdorf@t-online.de Am Kirchplatz 11, Zossen OT Wünsdorf Pfarrerin Anne Hensel Am Kirchplatz 13 Tel.: Funk: hensel@kkzossen.de

4 Seite 4 Stadtblatt Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Zossen Die Stadtbibliothek Zossen mit ihren Standorten in Zossen und Wünsdorf hat im Juni 2011 folgende Öffnungszeiten: ZOSSEN Standort am Kirchplatz 2 (03377/ ) Montag, Dienstag und Freitag: Uhr Donnerstag: Uhr Samstag: Uhr WÜNSDORF Standort im Bürgerhaus 1 (OT Wünsdorf: / ) Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: Uhr Samstag: Uhr ( Auswahl aus den Neuanschaffungen der Bibliotheken im Mai 2011 Bücher: Karen Rose: Todesstoß Horst Evers: Für Eile fehlt mir die Zeit Rita Falk: Dampfnudelblues Carlos Ruiz Záfon: Marina Bud Spencer (Biografie) Knut Elstermann: Früher war ich Filmkind Julia Peirano: Der geheime Code der Liebe Lust auf Land: Sommerküche Kinderbücher: Gregs Tagebuch 5 Yakari Neue Geschichten Star Wars: Geschichten der Jedi und Si Tanya Stewner: Eine Fee ist keine Elfe DVDs: Harry Potter und die Heiligtümer des Todes I Sammys Abenteuer Rapunzel Neu verföhnt Somewhere CDs: Sunrise Avenue: Out of style Milow: North and South Foo Fighters: Wasting Light Guano Apes: Bel Air!Jetzt neue Nintendo DS und Wii-Spiele für die ganze Familie! Den ersten Preis auf regionaler Ebene des Wettbewerbs MoveGuide gewannen jetzt die Auszubildenden des ersten und zweiten Lehrjahres in der Stadtverwaltung Zossen mit ihrem Projekt G12 - Das gesunde Dutzend im Rathaus Zossen. In diesem bundesweit ausgelobten Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkasse Barmer-GEK konzipieren, planen und realisieren Auszubildenden-Teams von Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen in eigener Verantwortung Gesundheitsaktionen für die Mitarbeiterschaft ihrer Ausbildungsstätte, in der regionalen Wettbewerbsrunde zunächst mit Na das ist doch mal eine Nachricht: da feiert jemand ein Jubiläum und bekommt keine Geschenke, sondern er verteilt sie. Sie werden denken: solche Freunde hätte ich auch gern. Indirekt haben Sie sie. Denn die Firma Erdtrans feierte vor kurzem ihr 20-jähriges Firmenjubiläum und bat darum, statt Blumen und Geschenke mitzubringen, lieber eine Spende für die Kitas der Stadt Zossen zu Pardon, wir sind die Ersten! leisten. Und da die Firma Erdtrans ganz offensichtlich viele gute Freunde und Geschäftspartner hat, ist neben Sachspenden die stolze Summe von dem Themen-Schwerpunkt Ernährung. Wichtiger Bestandteil in der Wertung der Jury ist dabei auch die Gestaltung und Dokumentation der Gesundheitsaktion, die bei den drei Zossener Auszubildenden laut Jury mit Abstand das professionellste Niveau aller regionalen Beiträge erreichte. Zur Gestaltung und Dokumentation hatten die drei Projekt- Patinnen aus Zossen der Aktion einen eigenen Namen, eine optische Linie verpasst und mit einer selbst entworfenen und dank der Druckerei Thiel aus Ludwigsfelde professionell bedruckten Koch-Schürze, Aktionspostern und Rezeptbüchern, mit denen sie ihr Projekt G12 aufwändig dokumentierten. Die Stadtverwaltung Zossen gratuliert ihren Auszubildenden Caroline Gehl (als Projektleiterin), Maria Eisenkrätzer und Maria Lorenz, die mit dem ersten Preis für die Wettbewerbsregion Brandenburg gleichzeitig die Qualifikation für den Bundesausscheid erreichten. Um in der Konkurrenz mit den anderen Landessiegern zu bestehen, ist nun wiederum ein Gesundheitstag für die eigenen Kolleginnen und Kollegen auf die Beine zu stellen, der dieses Mal eine sportliche Betonung haben muss. Wie man gerüchteweise hört, steckt das pfiffige Trio schon wieder in der Planung und Vorbereitung eines neuen Highlights für die Mitarbeiterschaft im Rathaus Zossen. Viel Zeit bleibt nicht, denn alles muss nebenbei laufen, soll heißen: Berufsschule und Ausbildungsstationen im Rathaus dürfen nicht ins Hintertreffen zu- EUR sammen gekommen. Dieser Betrag steht nun zusätzlich für die Kindereinrichtungen unserer Stadt zur Verfügung. Auf diesem Wege möchten wir uns auch im Namen der Kinder in den Einrichtungen 25. Mai Jahre Erdtrans Geschenke für die Stadt Zossen unserer Stadt ganz herzlich bei der Firma Erdtrans für die Idee und die großzügige Geste und natürlich bei allen Jubiläumsgästen für die große Spendenbereitschaft bedanken. Selbstverständlich werden wir Sie in einer der nächsten Ausgaben des Stadtblattes darüber informieren, was wir mit dem Geld angeschafft haben Bürgerhaus Wünsdorf, Am Bürgerhaus 1, Zossen 15:00 Uhr Eröffnung 15:10 Uhr ACT 1 Theatervorführung Hort Glienick 15:40 Uhr Zwischenact Zaubertrick 15:50 Uhr ACT 2 Sketche, Tänze, Sportübungen Hort Zossen 16:40 Uhr ACT 3 Schauspielvorführung Hort Dabendorf 17:15 Uhr ACT 4 Musicalvorführung Hort Wünsdorf 17:45 Uhr Ausklang Da leider schon Wochen vor dieser Veranstaltung die Karten komplett ausverkauft sind, dient diese Ankündigung nur als Hinweis auf eine tolle Aktion unserer Horte. Wegen der großen Nachfrage an Karten haben sich alle Horte dazu entschlossen, ihren jeweiligen Programmteil nochmals gesondert im entsprechenden Hort aufzuführen. Informieren Sie sich bitte über die konkreten Termine in den Horten direkt ab 15:00 Uhr mit Schultütenübergabe, Hüpfburg, Ponyreiten, Rettungshundestaffel, Kinderprogramm und geraten. Als Projektleiterein hat Auszubildende Caroline Gehl keinen Zweifel, dass ihr Team das schafft. Die drei sehen das zu recht auch als Visitenkarte für den Lebenslauf. In sofern gilt für die Teilnahme im Bundesausscheid doppelt: Viel Erfolg! Bewerber für ein Freiwilliges soziales Jahr gesucht! Die Kita Rappelkiste in Wünsdorf sucht ein(e) Bewerber(in) für ein Freiwilliges soziales Jahr ab September Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse: Kita Rappelkiste Am Eiskutenberg 1 OT Wünsdorf Zossen oder per Mail: Kita.Rappelkiste@SVZossen.de Regina Handke Bühnenfestival der Horte in der Stadt Zossen Sommerfest in der Kita Schöneiche natürlich Kaffee, Kuchen, Wurst vom Grill Wir freuen uns auf Ihren Besuch Sommerfest in Kita, Hort und Grundschule Glienick von 15:00 bis Uhr mit Festprogramm in der Turnhalle um Uhr, Spiel und Spaß für alle Altersgruppen, Fahrzeugrallye, Feuerwehr, Polizei und natürlich Kaffee, Kuchen, Wurst vom Grill Wir freuen uns auf Ihren Besuch

5 25. Mai 2011 Stadtblatt Seite 5 Veranstaltungen in & um Zossen Juni Dabendorf, Gesamtschule, 19:00 Uhr Benefizkonzert in der Geschwister Scholl-Schule Triftstraße Zossen, KKW, Am Nottehafen 4 21:00 Uhr Konzert mit Dr. Kinski AC/DC Schocktherapie Coverband Dabendorf, Dorfanger 8 14:00 Uhr Kindertag mit dem FÖV Brauchtumspflege Lilienbund e.v. und Lilienbund Interessengemeinschaft Mittelalter Ponyreiten Bastelstraße Kinderschminken Bogenschießen Für kleine Ritter Kinderturnierbahn Kinderspiele Altes Handwerk Grillwurst Nunsdorf, Dorfaue 16:00 Uhr Einweihung des Spielplatzes Alle Kinder, Eltern, Bürgerinnen und Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen. Süßes und Getränke werden vorbereitet. Waffeln und Kuchen Infos unter: Zossen, Weinberge 15 14:00 Uhr Ausstellungseröffnung im Heimatverein Alter Krug Cats Stubentiger aus aller Welt aus Holz, Stein, Glas und Keramik Infos unter: Wünsdorf, Bücher- und 9:00 Uhr Roller-, Gespann-Treffen und Teilemarkt am ehemaligen Motorradmuseum Bunkerstadt, Gutenbergstraße 1 Horstfelde, Dorfstraße 23 14:00 Uhr Dorffest m. musikalischer Unterhaltung, Kinderbelustigung, Preiskegeln, Kaffee und Kuchen, Deftiges vom Grill, LIVE-Musik mit der Countryband Fair Play Eintritt: Frei Zossen, Hotel Weißer Schwan, 20:00 Uhr Open Air Disco Die 3DJ s unterhalten Sie mit Musik ihrer überregional bekannten Bahnhofstraße 12 Saturday Night Fever Party im Biergarten des Hotels- und Restaurants Weisser Schwan Eintritt: 6,00 Infos unter: Zossen, E-Werk, Am Nottehafen 4 08:00 Uhr Kino mitden Film "Vincent will meer" Zossen, Kirchplatz 08:00 Uhr Kraut- und Rübenmarkt mit regionalen Angeboten Schünow, Zur Dorfstraße 13:00 Uhr Heimatfest mit Bühnenprogramm und einem leckerem Cateringangebot Eintritt: frei Zossen, Dreifaltigkeitskirche Nacht der offenen Kirchen Kirchplatz 19:00 Uhr Choral trifft Jazz mit dem Steffen-Peschel-Trio aus Görlitz 21:30 Uhr Orgelsommernacht mit A. Uhle, Trompete und B Petereit, Orgel Eintritt: Frei Dabendorf, Dorfanger Dabendorfer Sommerfest Freitag 14:00 Uhr Beginn der Schaustellergeschäfte 20:00 Uhr Lampionumzug, Lagerfeuer 21:00 Uhr Musik mit DJ Olaf und DJ Matthias Samstag 11:00 Uhr Beginn der Schaustellergeschäfte 13:00 Uhr Showeinalagen und Veranstaltungen im Festzelt und Kinderprogramm 15:00 Uhr Eröffnung durch die Bürgermeisterin 19:00 Uhr Show- und Musikprogramm 22:30 Uhr Höhenfeuerwerk mit Musik 23:00 Uhr Überraschungsprogramm Sonntag 11:00 Uhr Beginn der Schaustellergeschäfte 14:00 Uhr Bauernolympiade 15:00 Uhr Musik mit dem Ludwigsfelder Blasorchester Eintritt: Frei Schöneiche, Hof Strzelecki, 10:00 Uhr Landparty Familie Strzelecki öffnet ihre Tore mit: Ausstellung landwirt- Lindenstraße 7 schaftlicher Acker- und Haushaltsgeräte, Vorführung von altem Handwerk, Kinderbetreuung, Verkauf von Keramik und anderen Dingen, für das leibliche Wohl wird gesorgt Nunsdorf, Oleanderhof, Knut Graßmann öffnet die Türen, um alles Wissenswerte über Oleander weiterzugeben Dorfstraße Wünsdorf, Wünsdorfer Werkstatt 14:00 Uhr Wünsdorfer Sommerserenade Für Menschen mit Behinderung und ihren Freunden. Sapherscher Weg Verkauf der eigenen Produkte, Sport, Spiel, Spaß, Tieren, Technik sowie Kulinarischem Schöneiche, Gelände der Kita, 15:00 Uhr Sommerfest mit Schultütenübergabe, Hüpfburg, Ponyreiten, Rettungshundestaffel, Kinderprogramm und natürlich Kaffee, Kuchen, Wurst vom Grill Eintritt: Frei Zossen, Stadtpark 15:00 Uhr Theater im Stadtpark von Schauspielern wird die Hermannsschlacht von Kleist gezeigt (vom LAGA e.v.) Zossen, E-Werk, Am Nottehafen 4 22:00 Uhr Kino mit dem Film "Shoppen" Lindenbrück, Lindenbrücker 14:00 Uhr 4. Lindenblütenfest mit Pferdeschau, Luftgewehrpreisschießen, Hüpfburg, Kinderreiten Dorfstraße Trödelmarkt, Rasentraktorrennen, Kinderschminken, Bierkastenklettern, Musik mit Schützenophonics Eintritt: Frei Kallinchen, Strandbad, Seestraße Kallinchener Sommerfest Freitag 20:00 Uhr Fackelumzug, Lampioncorso, danach Feuerwerk "Motzener See in Flammen" undmusik Samstag 11:00 Uhr Beachvolleyballturnier 14:00 Uhr Kinderprogramm, Kinderschminken, Hüpfburg, Luftballonmodellieren, Stelzenfahrrad, Programm auf der Bühne Eintritt: Frei Zossen, Stadtpark 14:00 Uhr 4. Rosenfest Besuch v. Hoheiten aus verschiedenen Regionen Deutschlands, Trompetenspiel mit Franziska Elendt, Tanzgruppe aus Berlin, Kita Nesthäkchen mit einem buntem Programm, Kasperletheaterstück, Krönung der Zossener Hoheiten, Leierkastenmusik, Disco Continentale, LIVE-Musik mit Quadrophoniker, Hüpfburg, Kinderkarussell, Kinderschminken u.a., für das leibliche Wohl ist auch gesorgt Eintritt: Frei

6 Seite 6 Stadtblatt 25. Mai 2011 Informationen der Abteilung des MTV Wünsdorf zum 60. Geburtstag Im Mai 2011 feiert die Abteilung Fußball des MTV Wünsdorf 1910 ihren 60. Geburtstag. Im Jahre 1951 nahm eine Nachwuchsmannschaft an einem Jugendturnier in Baruth teil, der erste Auftritt eines Fußballteams aus dem damaligen Verein SG Wünsdorf. In diesem Jahr wollen wir aus diesem Anlass sportliche und auch andere Aktivitäten durchführen Den Anfang hatten wir im Januar/Februar 2011 mit unseren Hallenturnieren in allen Altersklassen gemacht. Nachdem am 01. Mai 2011 das traditionelle Miniturnier mit 16 Teams stattfand, wird es im Juni die meisten Aktivitäten geben. Am Himmelfahrtstag, Donnerstag, den 02. Juni 2011 wird es ein Kleinfeldturnier für F-Junioren geben. Zu diesem Turnier werden wieder 16 Teams den Burgberg in Wünsdorf bevölkern. Die Männer der ersten Stunde treffen sich am 10.Juni 2011 zu einem geselligen Zusammensein auf dem Burgberg. Dies geschieht nun schon seit Jahren und ist auf Initiative unseres leider zu früh verstorbenen Jörg Freiherr von Lützow geschehen. Auch der damalige Vereinspräsident Eckard Gerigk hatte sich für das Oldietreffen stark gemacht. Am 18.Juni 2011 wird es dann den Höhepunkt der 60 Jahre Fußball in Wünsdorf geben. An Wenn Sie im diesem Tag steht das Fußballspielen an. Um Uhr treffen die Altliga Kicker des MTV Wünsdorf 1910 auf eine Auswahl des Altkreises Zossen. Es wird ein schönes Freundschaftsspiel werden, denn man kennt sich seit Jahren. Nachdem um Uhr ein Männerteam gegen die Meistermannschaft der A-Junioren 1996/1997 gespielt hat, steigt dann der absolute Höhepunkt der Festlichkeiten: Um Uhr wird die Traditionsmannschaft des aktuellen deutschen Fußballmeister Borussia Dortmund auf ein Männerteam des MTV treffen. In den Reihen der Gäste werden gestandene Profis wie Günter Kutowski, Günter Breitzke, Rene Tretschog, Billy Reina, Michael Schulz, Ned Zelic, Steffen Karl u.a. ihr Können zeigen. Die Organisation dieses Event läuft und der MTV Wünsdorf 1910 hofft auf einen guten Besuch. Am Sonntag, den 19.Juni 2011 wird dann ein E-Juniorenturnier mit 16 Teams den Abschluss machen. Außerdem hat der Verein noch die Austragung der Relegationsspiele in Männerbereich des FK Dahmeland vom Fußballkreis bekommen. Diese werden am Samstag, den 25.Juni 2011 stattfinden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch, Clemens Nowak - Abteilungsleiter - Sportkalender der Stadt Zossen Sporthalle Dabendorf, Goethestr :00 5. Notte Lauf MSV Zossen 07 e.v. Strecke: Wendekurs, fester Sandund Wiesenweg Wettbewerbe: 13 km, 10 km, 3 km, EMB Energie-Cup, 7 km Walking Startgebühr: Erw. 5,00 und Schüler, Jugend 1, :00 Stadtjugendfeuerwehrtag FF Dabendorf Bei schlechten Wetterbedingungen wird in die Paul Schumann Sporthalle in Wünsdorf ausgewichen Sporthalle Dabendorf, Jägerstr bis Flipper Convention 2011 Sa, :00 Offene Deutsche Meisterschaft für jedermann So, :00 Kinderturnier und Classicturnier :00 Sport- und Sommerfest Panda Dojang e.v. Sportplatz Zossen, Thomas-Müntzer-Straße :00 Fußballturnier auf dem Sportplatz in Zossen MSV Zossen 07 e.v. Sportplatz Wünsdorf, Am Burgberg Phoenix Cup Striktes Alkoholverbot, keine Fußballschuhe (ohne Stollen) 6 Feldspieler + Torwart Check in 13:00 Turnierbeginn Platz der Jugend, Wünsdorf 60 Jahre Fußball in Wünsdorf MTV Wünsdorf 1910 e.v bis Fr, :00 Open Air Disco Sa, :00 Alte Herren MTV Wünsdorf vs. Oldstar Team Altkreis Zossen 14:00 MTV Wünsdorf vs. A-Jugend Meister :00 MTV Wünsdorf vs. Borussia Dortmund Traditionsmannschaft So, :30 Sommerturnier der E-Junioren Paul Schumann Sporthalle, Wünsdorf, Martin-Luther-Str :00 Handball MTV Wünsdorf 1910 e.v :00 Handball MTV Wünsdorf 1910 e.v :00 Handball MTV Wünsdorf 1910 e.v :00 Handball MTV Wünsdorf 1910 e.v. Sportplatz Schöneiche, Zum Waldstadion :00 Handballturnier SG Schöneiche e.v. Strandbad Kallinchen, Seestr MotzenSeeLauf Heimatverein Kallinchen 15:30 Zwergenlauf nach Altersklassen von 25 m 500 m 16:00 Nordic Walking 7 km 16:00 Lauf 4 km, 13 km, 7 km 16: m Zwergenlauf 8-9 Jahre Rahmenprogramm: Kinderfest mit Hüpfburg, Kinderschminken, Kinderprogramm, Musik, Kuchen, Bratwurst und Getränke STADTBLATT werben wollen, wenden Sie sich bitte an Marion Barthel Mediaberaterin (BVDA geprüft) Tel.: Fax: anzeigen.zos@wochenspiegel-brb.de Auch in 2011 feiert die Stadt Zossen vom September auf dem Markt- und Kirchplatz das bereits 7. Weinfest. Freitag Uhr, Samstag Uhr, Sonntag Uhr. Für das Weinfest 2011 sucht die Stadtverwaltung noch: - Weinhändler - Vereine, Verbände, Organisationen, Unternehmen & private Personen, die für sich werben wollen - Kitas, Schulen, Horte, Chöre, Tanzgruppen, Bands, Künstler, u.v.m., die beim Bühnenprogramm mitmachen - traditionelles Handwerk, landwirtschaftliche & forstwirtschaftliche Betriebe - Anbieter von deftigen Speisen & Getränken, gern sehen wir auch Anbieter, die etwas Besonderes anbieten wollen, z.b. gefüllte Fladenbrote, Zwiebelkuchen, Fisch, Pizza & Pasta, Käsespezialitäten, Schicken Sie Ihre Anmeldungen spätestens bis zum bitte an: Stadt Zossen Abt. Wirtschaftsförderung Marktplatz 20 in Zossen Tel.: / Fax: Sabrina.Brumm@SV- Zossen.Brandenburg.de Folgende Nutzungsentgelte wurden festgelegt in EUR und für 3 Tage/ pro Stand (inkl. Strom- und Wassergebühren): Getränkestand (Bierwagen): 450,- Speisestand (Großcatering): 350,- Getränke- & Speisestand: 750,- Weinhändler: 200,- Vereine der Stadt Zossen: 10,- sonstige Verkaufsangebote 50,- (je nach Angebotsumfang)bis 200,- Gestattungen (GAGEV) müssen zusätzlich beantragt & bezahlt werden.

7 25. Mai 2011 Großer Tag für die Feuerwehr Schünow Am 14. Mai fand in Schünow die Übergabe eines brandneuen Fahrzeugs und eines Feuerwehrgerätehauses an die Freiwillige Feuerwehr Schünow statt. Lange hatten die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr darauf gewartet. Noch mit Mitteln aus dem Haushalt 2009 wurde für ca das neue Fahrzeug als Ersatz für den alten Barkas beschafft. Nachdem sich die Auslieferung bis fast Ende 2010 verzögerte, fehlte dem Fahrzeug dann auch noch das neue Dach über dem Kopf. An dem arbeiteten viele freiwillige Helfer der Feuerwehr und des Dorfes, teilweise auch aus den Nachbardörfern. Gemeinsam mit Materialspenden, Hat irgendjemand in Sachen Brandschutz an Schulen etwas nicht kapiert, wenn eine Rektorin ihre Schüler ausdrücklich zum Bleiben im Klassenraum auffordert? Wenn die Rektorin in ihrem Zimmer bleibt, wo doch aus dem Schulflur bedrohlich Brandgeruch und Rauch durch die Ritzen der Tür dringen? Und wenn die Computerstimme der Alarmanlage ganz im Gegensatz zu dieser Aufforderung eindringlich mahnt: bitten Sie, das Gebäude zu verlassen! Bitte benutzen Sie hierfür alle verfügbaren Ausgänge? Schüler und Rektorin "gerettet" Nein, im Gegenteil! Da hat jemand kapiert und erinnert, dass bei der Brandschutzinformation darauf hingewiesen wurde, dass häufig der giftige Rauch eines Brandes für die Betroffenen gefährlicher ist, als die Flammen, dass mehr Opfer in solcher Situation ersticken als verbrennen. Deshalb konnte auch bei dem geprobten Ernstfall die Rektorin aus ihrem Rauchgefängnis wohlbehalten gerettet werden und wäre, wie Feuerwehr und Schulträger zufrieden feststellten, auch im echten Brandfall wohlbehalten aus Brand und Einsatz herausgekommen. Das von Silvio von Lützow (stellv. Ortswehrführer Wünsdorf) erdachte Szenario wurde an der Oberschule Wünsdorf im Mai simuliert. Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Zossen führten die Rettung von mehreren Schülern und der Rektorin Ines Moes aus einem Unterrichtsraum im 2. Stockwerk des Schulgebäudes durch, denen der Fluchtweg durch den verrauchten Flur abgeschnitten war. Wobei es natürlich auch als Erfolg zu unendlich vielen Arbeitseinsätzen und nochmals ca aus dem Stadthaushalt entstand ein wirklich ansehnliches Feuerwehrgerätehaus, das nun mit hellem Gelb im ganzen Dorf gut zu sehen ist. Wen wundert es da, dass der Ortswehrführer Christian Lünse ein breites Lächeln im Gesicht hat, als er den Schlüssel für das Fahrzeug vom Stadtwehrführer Manfred Marek und den Schlüssel für das Gebäude von der Bürgermeisterin entgegennimmt. Und das ganze Dorf freut sich mit ihm. Zahlreiche Kameraden der anderen Wehren der Stadt Zossen kamen ebenfalls zum Gratulieren und wünschten alles Gute. werten ist, wenn einzelnes Fehlverhalten bemerkt, analysiert und für die Zukunft korrigiert werden kann. Denn auch, wenn sich für die Zukunft natürlich niemand einen Ernstfall wünscht, hofft dennoch jeder, dass alle optimal darauf vorbereitet sind und hier eben nicht nur die Retter, sondern auch die dann zu Rettenden. In der Hoffnung, dass auch die ganze Schulklasse, die bei der Übung noch meinte, sich alleine durch den verrauchten Flur zu retten, in Zukunft weiß, dass dieser Rauch im Ernstfall tödlich ist. Bei der Alarmübung kam deshalb bei dem vorliegenden Szenario auch aufwändige Atemschutztechnik zum Einsatz. Für den Schulträger Stadt Zossen beobachtete Bürgermeisterin das Geschehen. Eine Auswertung der Feuerwehr, zunächst mit Lehrern, dann auch mit Schülern, findet in nächster Zeit statt. Die in Sicherheit gebrachten Schüler fanden besonders aufregend, dass zwei von ihnen in der Simulation zunächst als vermisst galten, den Lehrern war bei diesem Umstand sichtbar mulmig, vor allem, solange das Geschehen für sie auf echten Alarm hindeutete. Stadtblatt Seite 7 Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Zossen im April 2011 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zossen war für Sie im Einsatz: Brände 13 1) Wohnungsbrand 0 2) Gebäudebrand 1 3) Wald- und Ödlandbrand 4 4) sonstige Brände 4 5) KFZ Brand 0 6) Auslösung Brandmeldeanlage 1 7) überörtlich 3 Technische Hilfeleistung 17 1) Verkehrsunfall 3 2) Ölspur 2 3) Türöffnungen 3 4) Tragehilfe f. Rettungsdienst 3 5) sonstige Hilfeleistungen 6 6) Alarmierung Brandschutzeinheit 0 Teltow Fläming / Hochwasser 7) überörtlich 0 8) Fehlalarm 0 Zukunftstag 2011 auch bei der Feuerwehr Wünsdorf Am fand im Land Brandenburg ein Zukunftstag für Schüler der 7. bis 9. Klassen statt. Ziel war es, den Schülern einen Einblick in verschiedene Berufe zu geben, um sich für die spätere Berufswahl besser orientieren zu können. Auf der Suche nach geeigneten Praktikumsbetrieben machte sich jeder so seine Gedanken über den späteren Berufsalltag. Da kam ein Angebot der Feuerwehr Wünsdorf ganz gelegen. Die Kameraden hatten sich überlegt, den Schülern das Berufsbild des Feuerwehrmann s bzw. der Feuerwehrfrau vorzustellen. Dieses Angebot nahmen die Schüler einer 9. Klasse der Oberschule Wünsdorf gerne an. Unterstützt wurde die ganze Aktion durch Mitglieder der Feuerwehr Zossen, sowie einen Kollegen der Werkfeuerwehr Mercedes-Benz Treffpunkt war um 8.00Uhr an der Feuerwache. Nach einer kurzen Begrüßung stellte Herr Fischer von der Werkfeuerwehr den Beruf Feuerwehrmann/-frau vor. Er gab Auskunft über Vorraussetzungen zur Einstellung, Verdienst und Entwicklungsmöglichkeiten. Nach der Theorie folgte dann die Praxis. An vier verschiedenen Stationen mussten die Schüler und Schülerinnen ihr Wissen und Können unter Beweis stellen. Zuvor gab es natürlich noch eine Führung durch die Feuerwache. Beim Leitersteigen auf der Großen Drehleiter schlackerten so manchem die Knie. Weiterhin musste ein gedachter Waldbrand gelöscht werden. Es war gar nicht so einfach, die vielen Schläuche auszurollen. Das man bei der Feuerwehr auch rechnen können muss, merkten einige, als die Frage kam, wie lange man mit der Luft in einer Atemluftflasche arbeiten kann. Interessant war auch zu lernen wie man eine verletzte Person aus einem Pkw befreit. Unter fachkundiger Anleitung wurde mit Schere und Spreitzer gearbeitet wie bei den Profis. Nach Grundlagen zum Thema erste Hilfe gab es noch eine Auswertung. Alle Schüler wirkten begeistert über den Tag negativ war nur die lange Theorie im Vorfeld sagten die Schüler. Die Feuerwehrkameraden und auch die Schüler hatten an diesem Tag viel Spaß. Der ein oder andere könnte sich auch vorstellen in der freiwilligen Feuerwehr mitzuarbeiten. S. von Lützow Stellvertretender Ortswehrführer

8 Seite 8 Stadtblatt Stadtblatt Seite 9 Dorffeste im Juni und Juli :00 Dorffest Horstfelde Dorfaue Musikalische Unterhaltung, Kinderbelustigung, Preiskegeln, Kaffee und Kuchen, Deftiges vom Grill wird für Sie organisiert. 19:00 Disco und LIVE-Musik mit Fair Play Eintritt: FREI :00 Heimatfest in Schünow Dorfstraße Ein buntes Bühnenprogramm können Sie verfolgen, unter anderem mit Darbietungen der Vereine aus der Region, mit Musik und natürlich mit leckerem Essen und unterschiedlichen Getränken. Eintritt: FREI bis Rechtsanwalt Uwe Bamberg Fischerstraße Zossen Tel.: Fax: Interessengebiete: Familienrecht Strafrecht Arbeitsrecht Dabendorfer Sommerfest Dorfanger Fr, :00 Eröffnung der Schaustellergeschäfte 20:00 Lampionumzug mit der Feuerwehr und dem Karnevalverein Sa, :00 Eröffnung der Schaustellergeschäfte 13:00 Showeinlagen und Veranstaltungen im Festzelt von den regionalen Vereinen Fußballturnier der Sponsoren auf dem Sportplatz 15:00 Eröffnungsansprache 19:00 Show- und Musikprogramm Dabendorfer Karnevalverein DJ Matthias & DJ Olaf 22:30 Höhenfeuerwerk mit Musik 23:00 Überraschungsprogramm So, :00 Eröffnung der Schaustellergeschäfte 14:00 Dabendorfer Bauernolympiade 15:00 Musik mit dem Ludwigsfelder Blasorchester Eintritt: FREI Bußgeldrecht Verkehrsrecht bis Ärztliche Verordnungen Grundpflege Hauswirtschaft Fritz-Jäger-Allee Zossen/Waldstadt Kallinchener Sommerfest Strandbad Fr, :00 Fackelumzug, danach der Lampioncorso auf dem Motzener See mit anschließendem Feuerwerk Motzener See in Flammen. Sa, :00 Beachvolleyballturnier um den Pokal der Energiequelle GmbH 14:00 Kinderprogramm, Hüpfburg, Wir sind umgezogen! Jetzt an der B96, Nähe Aldi Kinderschminken, Luftballonmodellieren, Stelzenfahrrad, Programm auf der Bühne und die Kalli-Bar wird öffnen. Eintritt: FREI Sozialarbeit, Pflegestufenanträge Vertretung pflegender Angehöriger Hausnotruf 24-Std. Tel / Beratungsstellenleiterin Marina Pohl Zossener Str Am Mellensee OT Klausdorf Tel.: / :00 4. Lindenblütenfest Lindenbrücker Dorfstraße Pferdeschau, Luftgewehrpreisschießen, Hüpfburg, Kinderreiten, Trödelmarkt, Rasentraktorrennen, Kinderschminken, Bierkistenklettern und LIVE-Musik mit Schützenophonics Eintritt: FREI Staatliche Prämie schon beantragt? Jetzt kostenloser Prämiencheck - Baufinanzierung aller Art - Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert! Bezirksleiter Peter Hummer Glienicker Str Zossen OT Dabendorf Tel / Telefax: / Mobil: 0170 / peter.hummer@schwaebisch-hall.de :00 4. Rosenfest Stadtpark Zossen Einmarsch der Hoheiten aus ganz Deutschland mit dem Trompetenspiel von Franziska Elendt, eine Tanzgruppe aus Berlin zeigt ihr Können, die Kita Nesthäkchen stellt ein Programm vor, Familie Herrig spielt ein Kasperletheaterstück mit selbstgebastelten Kasperlepuppen, die Krönung der Zossener Hoheiten wird vollzogen, Musik vom Leierkasten ist zu hören, LIVE-Musik mit den Quadrophonikern. Für die Kinder: Hüpfburg, Kinderkarussell, Kinderschminken, toller Spielplatz. Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Verkaufsstände mit vielen angeboten sind vor Ort Eintritt: FREI

9 Seite 10 Stadtblatt 25. Mai 2011 SPD/LINKE/VUB Die Fraktionen der SVV zum Thema Stadtblatt und Städtepartnerschaft Stadtblatt bis zur Wahl einstellen oder erneuten Wahleinspruch riskieren? Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11. Mai mit großer Mehrheit dem Antrag unserer Fraktion zur befristeten Einstellung des Zossener Stadtblattes bis zur abgeschlossenen Bürgermeisterwahl zugestimmt. Mit diesem Beschluss soll der Gefahr der unzulässigen Wahlbeeinflussung durch die Bürgermeisterin in Stadtmedien vorgebeugt werden. Die ersten Vorwürfe sind von Bürgern bereits an die Kommunalaufsicht herangetragen worden. Zur Erinnerung: Im Wahleinspruchsverfahren bei den Kommunalwahlen 2008 hatten sowohl der Kreistag als auch die Stadtverordnetenversammlung in mehrheitlich gefassten Beschlüssen festgestellt, dass in Stadtmedien eine unzulässige Wahlbeeinflussung stattgefunden hatte. Dagegen hat der Wahlleiter der Stadt Zossen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Angesichts der bevorstehenden Bürgermeisterwahl hat der Wahlleiter einen richterlichen Hinweis beantragt. Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Potsdam, Richter Hamm, schreibt in seiner Antwort: in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren weise ich in der Sache darauf hin, dass das Verhalten von Frau Schreiber im streitgegenständlichen Wahlkampf im Rahmen des von einem Mandatsträger zu beachtenden Neutralitätsgebotes durchaus grenzwertig war. Je nach Lesart konnten und können die dokumentierten Äußerungen von Frau Schreiber durchaus im Sinne der Entscheidung der Beklagten vom gewürdigt werden., d.h. im Sinne einer unzulässigen Wahlbeeinflussung. Und der Richter gibt dann noch den Hinweis, wegen der Besonderheiten des politischen Lebens in Zossen sollten alle Mandatsträger äußerst akribisch darauf achten, Mandat und politische Wahlkampfäußerung zu trennen. Die Bürger werden in den kommenden Monten aber nicht uninformiert bleiben. An Stelle des Stadtblattes werden alle Haushalte ein Amtsblatt erhalten, in dem auch Jubiläen und Veranstaltungshinweise veröffentlicht werden. Wenn Sie jetzt wiederholt das Stadtblatt in den Händen halten, ist der eindeutige Beschluss der Stadtverordneten offensichtlich ignoriert worden, und er nimmt sicherlich den gleichen Verlauf wie über dreißig Beschlüsse vor ihm - er versandet im Beanstandungsverfahren. Unsere Fraktion hatte bereits in den vorangegangenen Ausgaben keine Beiträge zur Veröffentlichung eingereicht. Damit leisten wir als Mandatsträger unseren Anteil zum Neutralitätsgebot in den Stadtmedien. FDP Vernetzung nennt man neudeutsch Partnerschaften, Lobbyisten und wer nicht vernetzt ist, ist nicht mehr in. Ein kürzlicher Fernsehbericht zeigte uns die Arbeitsweise der Deutschen Hanse und wie die Städte davon allesamt profitiert haben. Nun wurden nach der Wende auch Ost- West-Städte-Partnerschaften ein großer Renner. Zu einem Teil wurde die hiesige Verwaltung in dem Übergang in die neue Zeit begleitet, es wurden West-Mitarbeiter abgestellt und so manch eine Telefonleitung wurde heiß, um Dinge zu besprechen und Fallstricke lauerten überall. Waren wir hier doch zum Teil alle noch sehr naiv und gutgläubig. Genauso war es interessant Meinungen von einer CDU geführten Stadt wie Wittlich zu erfahren und im Gegenzug zum SPD geführten Delbrück. Etliche Besuche führten Abgeordnete und Vertreter von Vereinen nach Wittlich und so manch eine Sache wurde mal abgeguckt. Leider waren die Besuche nach Delbrück fasst nur in die Richtung nach Zossen. Aber benötigen wir diese Städtepartnerschaft noch? Ist unsere Verwaltung nicht selbst qualifiziert genug und was gibt es noch abzugucken? Eine Städtepartnerschaft soll eigentlich die Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen, Berufe in Vereinen und Selbsthilfegruppen ansprechen. Kinder und Jugendliche müssten eingebunden werden. Leider haben wir es in den Jahren nicht mal geschafft in die jeweilige Richtung eine Ausstellung, Projekt o.ä. zu senden und die Partnerstadt bekannt zu machen. Eine Umfrage bei Bürgern, was Zossen mit Wittlich und Delbrück verbindet würde sicher zu viel Schulterzucken führen. Laut der Kommunalverfassung obligt auch die Städtepartnerschaft in Oberhoheit des jeweiligen Bürgermeisters, trotzdem die Partnerschaftsurkunde mit Wittlich anderes aussagt : Die Vertragspartner werden:... eine enge Zusammenarbeit zwischen den in den Städten und Gemeinden bestehenden Vereinigungen und Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung anregen auf vielfältige Kontakte zwischen den Einwohnern beider Städte hinwirken... Vielleicht ist grade jetzt der richtige Zeitpunkt diese Abschnitte zu beleben. Trotz Bürgermeister-Wahlkampf sollten wir im 20 Jahr der Deutschen Einheit, anlässlich des Weinfestes, mal wieder eine Einladung an die Partnerstädte nach Zossen aussprechen. Werte Bürgerinnen und Bürger, das wird wohl der letzte Beitrag sein, den ich im Stadtblatt schreiben darf. Die Fraktion die Linke, SPD, VUB hat mit ihrer Mehrheit einen Beschluss gefasst und will damit die Ausgabe des Stadtblattes verbieten. Als vorgeschobenen Grund gibt man Wahlbeeinflussung der Leser durch die Bürgermeisterin an. Die Wahrheit ist aber, dass Frau Schreiber dieses Stadtblatt entworfen hat und dass dieses Blatt bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr beliebt ist. Im Stadtblatt wird alles Wissenswerte über unsere Stadt mitgeteilt. Es ist für unsere Vereine und Einrichtungen eine gute Möglichkeit, auf ihre Veranstaltungen und Tätigkeiten hinzuweisen. Aber ausgerechnet die Fraktionsseite, die vor zwei Jahren auf Antrag der Fraktion Linke, SPD, VUB ins Stadtblatt erst aufgenommen wurde, scheint jetzt nicht mehr gewollt zu sein.. Ich bin als Verfasser der Beiträge für Plan B im Stadtblatt schon des öfteren von der Fraktion die Linke, SPD, Plan B VUB wegen meiner klaren Worte in meinen Artikeln aufs Schärfste angegriffen worden. Natürlich gefällt den Linken mit ihrem Spitzenkandidaten Herrn Preuß nicht, dass alle Bürger die Wahrheit über ihre Blockadepolitik erfahren, also verbietet man kurzer Hand, dass die Wahrheit ( so auch das Abstimmungsverhalten in der Stadtverordnetenversammlung) veröffentlicht wird. Diffamierungen bis hin zur Abwahl als Ortsbürgermeister, Redeverbot und jetzt Schreibverbot?. Das hatte ich schon im Ortsbeirat Zossen, im Kreistag und nicht zuletzt in der Stadtverordnetenversammlung. Man kommt sich vor, wie zu tiefsten Ostzeiten. So arbeitet die Linke, die sich ja angeblich zu einer demokratischen Partei entwickelt hat. Genauso will man Frau Schreiber jetzt schon den Wahlsieg, wenn Sie ihn nach Hause trägt, als Wahlbetrug auslegen. Die Wahleinsprüche werden wohl schon geschrieben sein. Andreas Noack Fraktionsvorsitzender Plan B Junge Leute, also die künftigen Berüfstätigen, werden mehr über andere Länder, Kulturen, Wirtschaftsräume wissen müssen, mehr Sprachen sprechen müssen, um im Erwerbsleben zu bestehen. Die Chancen dafür zu öffnen, kann nicht nur Aufgabe der Eltern oder der Schule sein, oder gar dem Internet überlassen werden. Auch die Heimatgemeinde muss heute entsprechende Kontakte, Anreize und Begegnungen bieten können. Gemeinden in Westdeutschland haben das schon lange in Städtepartnerschaften erfolgreich geübt und auch immer mehr Gemeinden bei uns haben begriffen: Bei Begegnungen zwischen Menschen aus städtepartnerschaftlich verbundenen Gemeinden erfreuen nicht nur durch gemeinsame Erlebnisse und schöne Feste, sondern auch das ganz Praktische: der Gastronomie-Azubi findet über diese Schiene den Platz für ein Auslandspraktikum, das er dringend braucht, um im Tourismus Karriere zu machen. Die Schülerin findet ihren Kontakt für das Auslandsstudium, mit dem sie sich für ihr fremdsprachliches Abi-Prüfungsfach fit machen möchte. Der Maschinenbau-Zulieferer wagt sich über städtepartnerschaftliche Kontakte auf neue Märkte vor, der Handwerksbetrieb findet die dringend benötigte Fachkraft, die "immer schon mal für einige Zeit nach Deutschland wollte". Das passiert nicht alles immer sofort und gleichzeitig. Deshalb aber diese Möglichkeit auszulassen, dürfen wir der jungen Generation nicht zumuten, vor allem wenn wir es ernst meinen, ihnen Chancen zum Bleiben in der Heimatregion oder zum Wiederkommen zu eröffnen. Eine in Teilungs- oder Nachwendezeiten entstandene funktionierende Partnerschaft weiter zu pflegen, ist eine gute Sache, wie die Kontakte zwischen Osterholz und Schöneiche. Der Besuch von Herrn Oelsmeyer, dem pensionierten Bürgermeister von Delbrück und die Teilnahme der Osterholzer Feuerwehr am Jubiläumsfest am 7. und 8. Mai mit dem Spielmannszug sprechen ihre eigene Sprache und waren eine Bereicherung für das Schöneicher Fest. Wichtiger aber ist der Blick über den nationalen Tellerrand und der ist heute auch für Städte und Gemeinden unverzichtbar. Hier bietet sich die EU an, als deren Unionsbürger unsere Jugend selbstverständlich heranwächst. Europa bietet genau die richtige Mischung ausreichender kultureller Gemeinsamkeiten, und ausreichend großer Unterschiede, um die Begegnungen interessant zu machen. Die CDU-Fraktion wünscht sich, dass die SVV und die Stadtverwaltung entsprechende Initiativen ergreifen und wir werden diese hoffentlich im Einvernehmen mit anderen Fraktionen der SVV vorbereiten und begleiten. Die Kosten dafür müssen nicht hoch sein und wir sind gut beraten, wenn wir unsere Jugendlichen bei der Kontaktaufnahme finanziell unterstützen, weil sie sich dann vielfach auch für alle Generationen auf der Habenseite auszahlen. Alt und Jung sammeln dabei gemeinsame gute Erfahrungen.

10 Mai Februar Amtsblatt Seite 11 Stadtblatt Seite 11 Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Zossen am 11. September 2011 Bekanntmachung des Wahlleiters vom Gemäß 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Juli 2009 (GVBI. I S. 326) und 31 Abs. 2 Satz 2 bis 5 und Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgK- WahlV) vom 04. Februar 2008 mache ich zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Zossen am 11. September 2011 folgendes bekannt: I. Tag der Hauptwahl und der etwaigen Stichwahl sowie der Wahlzeit Auf der Grundlage des 64 Abs. 2 BbgKWahlG und unter Beachtung des Erlasses des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 14. März 2011 hat der Landrat des Landkreises Teltow-Fläming als Tag der Hauptwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters Sonntag, 11. September 2011 und als Tag der etwa notwendig werdende Stichwahl Sonntag, 25. September 2011 festgesetzt. Die Hauptwahl und die etwaige Stichwahl finden in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Nachdem der Landrat des Landkreises Teltow-Fläming den Haupt- und Stichwahltermin sowie die Wahlzeit für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Zossen festgesetzt hat, bitte ich gemäß 31 Abs. 2 Satz 2 BbgKWahlV, Wahlvorschläge für diese Wahl möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin: A Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist 1. Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber eingereicht werden ( 69 Abs. 1 BbgKWahlG). Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen aus gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen ( 63 Abs. 1 i.v.m. 32 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlG). Sie dürfen sich nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag aus ( 32 Abs. 1 Satz 2 und 3 BbgKWahlG). 2. Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen gemäß 69 Abs. 2 BbgKWahlG, spätestens bis zum 04. August 2011, 12:00 Uhr, bei dem Wahlleiter der Stadt Zossen, Marktplatz 20, Zossen schriftlich eingereicht werden. B Inhalt der Wahlvorschläge ( 70 BbgKWahlG, 33 BbgKWahlV) (1) Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 5b gemäß 93 BbgKWahlV eingereicht werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: 1. Der Wahlvorschlag muss die in 70 Abs. 2 des BbgKWahlG in Verbindung mit 28 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des BbgKWahlG bezeichneten Angaben enthalten. 2. Dem Wahlvorschlag sind die erforderlichen Unterstützungsunterschriften beizufügen. Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters unterzeichnen. Die Unterzeichnung eines Wahlvorschlags für die Wahl des Bürgermeisters durch den Bewerber, der seine schriftliche Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters erklärt hat, ist unzulässig. Im Übrigen gilt 32 BbgKWahlV Abs. 4 entsprechend BbgKWahlV Abs. 2, 3 und 6 findet sinngemäß Anwendung. (2) Dem Wahlvorschlag sind beizufügen: 1. die Erklärung des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 7b gemäß 93 BbgKWahlV, dass er seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt und a) beim Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters, dass er für keinen weiteren Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters einer Gemeinde, seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat; wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat der Bewerber in der Zustimmungserklärung Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass er parteilos ist, 2. für jeden Deutschen eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a oder 8b gemäß 93 BbgKWahlV, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist, 3. für jeden Unionsbürger die in 70 Abs. 4 Satz 2 des BbgKWahlG vorgeschriebene Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8c gemäß 93 BbgK- WahlV sowie die Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a oder 8b gemäß 93 BbgKWahlV, 4. bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen oder Wählergruppen eine Ausfertigung der in 33 Abs. 6 des BbgKWahlG bezeichneten Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 9b gemäß 93 Bbg- KWahlV, die von dem Leiter der Mitglieder-, Anhänger- oder Delegiertenversammlung und zwei von der Versammlung bestimmten Teilnehmern unterzeichnet sein muss, 5. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften ( 70 Abs. 5 des BbgKWahlG) einschließlich der Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner (Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 4 in Verbindung mit 32 BbgKWahlV Abs. 4 Nr. 6), sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind. (3) Wichtige Beschränkungen 1. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine/n Bewerber/in enthalten ( 70 Abs. 1 BbgKWahlG). 2. Jede/r Bewerber/in darf nur auf einen Wahlvorschlag benannt sein ( 70 Abs. 7 BbgK- WahlG) 3. Die/Der Bewerber/in auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl antritt ( 63 Abs. 1 i.v.m. 28 Abs. 4 BbgKWahlG). C Voraussetzungen für die Benennung als Bewerber/in 1. Die Benennung als Bewerber/in auf einem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzung geknüpft. a) Die/Der Bewerber/in muss gemäß 65 Abs. 2 bis 5 BbgKWahlG wählbar sein. b) Die/Der Bewerber/in muss durch eine Nominationsversammlung gemäß 33 BbgK- WahlG bestimmt worden sein. c) Die/Der Bewerber/in muss ihrer/seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7b zur BbgKWahlV abzugeben. Die im Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbewerber. 2. Zur Wählbarkeit 2.1. Wählbarkeit der Deutschen Gemäß 65 Abs. 2 BbgK- WahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die a) am Tag der Hauptwahl, also am 11. September 2011, das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben, und b) in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben. Gemäß 65 Abs. 3 Satz 2 BbgK- WahlG gilt die in Buchstabe a genannte Höchstaltersgrenze nicht für die Beamten auf Zeit, deren Anstellungskörperschaft an dem oder binnen eines Jahres vor dem Tag der Hauptwahl im Zusammenhang mit der Gemeindeneubildung aufgelöst wird oder worden ist Ein/e Deutsche/r ist nach 65 Abs. 4 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie/er a) gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer b) infolge Richterspruch die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder c) von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegeldes rechtskräftig verurteilt worden ist. 2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgern Gemäß 65 Abs. 2 BbgK- WahlG sind wählbar auch alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Zypern) die a) am Tag der Hauptwahl, also am 11. September 2011, das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben, und b) in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben. Die in Nummer Satz 2 genannten Sonderregelungen gelten entsprechend Ein/e Unionsbürger/in ist nach 65 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie/er a) gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer b) infolge Richterspruch die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder c) von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegeldes rechtskräftig verurteilt worden ist. d) infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt. 2.3 Mit dem Wahlvorschlag ist dem Wahlleiter eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach Muster der Anlage 8b zur Bbg- KWahlV einzureichen, dass die/ der Bewerber/in wählbar ist. Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8c zur BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. 3. Zur Nomination gemäß 33 BbgKWahlG 3.1 Der/Die Bewerber/in in einer Partei oder politischen Vereinigung muss in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Organisation hat, kann der/die Bewerber/in auch durch die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Teltow-Fläming wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder Delegierten bestimmt werden. 3.2 Der/Die Bewerber/in einer Wählergruppe muss in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe nicht mitgliedschaft organisiert ist, in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet wahlberechtigten Anhänger der Wählergruppe (Anhängerversammlung) in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). 3.3 Der/Die Bewerber/in einer Listenvereinigung muss in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des 33 Bbg- KWahlG sinngemäß. 3.4 Über die Mitglieder-, Anhänger- oder Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9b zur

11 Seite 12 Stadtblatt 25. Mai 2011 Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Zossen am 11. September 2011 Bekanntmachung des Wahlleiters vom BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der geheimen Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers hervorgehen. Die Niederschrift ist mindestens von der/dem Leiter/in der Versammlung sowie von zwei weiteren Teilnehmern, die beide im Wahlgebiet wahlberechtigt sein müssen, zu unterschreiben. Hierbei haben sie gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist. D Unterstützungsunterschriften 1. Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften ( 70 Abs. 6 BbgK- WahlG) 1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages ununterbrochen im 17. Deutschen Bundestag oder 5. Landtag Brandenburg durch einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten oder im Kreistag des Landkreises Teltow- Fläming durch mindestens einen Aus dem Zossener Sitzungskalender der nächsten Wochen Bei den öffentlichen Sitzungsteilen der Gremien sind Einwohner als Gäste und mit Fragen willkommen , 19:00 Uhr Ausschuss für Recht, Sicherheit und Ordnung, Rathaus ; 19:00 Uhr Hauptausschuss, Rathaus ; 18:00 Uhr Ortsbeirat Zossen, Rathaus ; 19:00 Uhr Ausschuss für Soziales, Jugend, Bildung und Sport, Rathaus ; 19:00 Uhr Stadtverordnetenversammlung, Gaststätte in der Sporthalle Dabendorf ; 19:30 Uhr Ortsbeirat Nächst Neuendorf, Dorfgemeinschaftshaus in Nächst Neuendorf 29: ; 19 Uhr Fortführungssitzung der Stadtverordnetenversammlung, Gaststätte in der Sporthalle Dabendorf Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung der Stadt Zossen durch mindestens einen Gemeindevertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften nach 70 Abs. 5 BbgKWahlG befreit. 1.2 Wahlvorschläge von Wählergruppen die aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages ununterbrochen im Kreistag des Landkreises Teltow-Fläming durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung der Stadt Zossen seit der letzten Wahl vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit. 1.3 Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, die aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages in der Gemeindevertretung der Stadt Zossen seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit. 1.4 Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für Amtsinhaber, der sich der Wiederwahl stellt, sowie für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der Beteiligten wenigstens eine der in Nummer 1.1 oder 1.2 genannten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt. 2. Wichtige Hinweise 2.1 Dem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe, Listenvereinigung, Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers, die/der nicht nach der vorstehenden Nummer 1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind gem. 70 Abs. 5 BbgK- WahlG mindestens 56 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen beizufügen. Die persönlich, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahlberechtigten Person ist bis spätestens , 16:00 Uhr bei der Wahlbehörde zu leisten. Sie kann auch vor einem Notar oder einen anderen zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stellen geleistet werden. 2.2 Die Unterstützungsunterschriften sind auf amtliche Formblätter für Unterstützungsunterschriften nach dem Muster der Anlage 6a zur BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen Die Formblätter werden von mir auf Anforderung der Vertrauensperson oder stellvertretenden Vertrauensperson sofort bei der Wahlbehörde Stadt Zossen, Marktplatz 20, Zossen aufgelegt. Bei der Anforderung sind Familienname, Vorname (bei mehreren Vornamen der Rufname oder die Rufnamen) und Anschrift der Bewerber oder des Bewerbers anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung deren Namen und, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Außerdem hat die Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson durch schriftliche Erklärung zu bestätigen, dass die Bewerberin oder der Bewerber gemäß 33 BbgKWahlG bestimmt worden ist. Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen, und sofern vorhanden, die Kurzbezeichnung der an ihr Beteiligten anzugeben. Beim Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers ist die Bezeichnung Einzelvorschlag anzugeben. Auf Anforderung der Vertrauensperson oder stellvertretenden Vertrauensperson werde ich unter den vorgenannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter für die Unterzeichnung des Wahlvorschlages vor einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestimmung der Bewerberin oder des Bewerbers nach 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlag für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters unterzeichnen. Hat eine Person mehr als ein Wahlvorschlag unterzeichnet, so ist ihre Unterstützungsunterschrift auf sämtlichen Wahlvorschlägen ungültig Die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch die Bewerberin oder den Bewerber selbst ist unzulässig Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname (bei mehreren Vornamen der Rufname oder die Rufnamen), Tag der Geburt und Anschrift der unterzeichnenden Person anzugeben Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Unterschrift bedarf, kann eine Person ihres Vertrauens bestimmen, die Unterschriftsleistung vorzunehmen; Hilfsperson kann auch ein Bediensteter der Wahlbehörde oder der Notar sein. Die Unterschriftsleistung durch eine Hilfsperson ist auf der Unterschriftsliste zu vermerken Eine Wahlberechtigte Person, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einem Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag kann bis zum 01. August 2011 schriftlich bei der Wahlbehörde gestellt werden Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift bei der Wahlbehörde geleistet haben, auf der Unterschriftsliste zu vermerken, dass sie in der Stadt Zossen wahlberechtigt sind. Für jede/n wahlberechtigten Unterzeichner/in, der/die die Unterstützungsunterschrift nicht bei der Wahlbehörde geleistet hat, ist der Unterschriftsliste eine gesonderte Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 6b zur BbgKWahlV beizufügen, dass sie/er in der Stadt Zossen wahlberechtigt ist. E Mängelbeseitigung 1. Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 04. August 2011, 12:00 Uhr, können Mängel, die sich auf die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers beziehen, nicht mehr behoben werden und fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das gleiche gilt, wenn der/die Bewerber/in so mangelhaft bezeichnet ist, dass ihre/seine Identität nicht feststeht. 2. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren können bis zu der Sitzung des Wahlausschusses, in der über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird, beseitigt werden. F Zulassung der Wahlvorschläge Der Wahlausschuss beschließt am 11. August 2011, 17:00 Uhr in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf 37 BbgK- WahlG und 38 und 39 BbgK- WahlV verwiesen. G Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen Die für die Einreichung eines Wahlvorschlags erforderlichen Vordrucke werden von mir beschafft und können bei mir angefordert werden. Kramer Wahlleiter der Stadt Zossen Jagdgenossenschaft Glienick Werben Zustimmungen und Beschlüsse zur Jahresversammlung am zum Jagdjahr 2010/11 1. zu Top 3 Billigung der Niederschrift zur Jahresversammlung des Vorjahres durch Eckhard Schultze 2. zu Top 4 Bericht des Vorstandes, vorgetragen von Hr. Reinhard Hahn 3. zu Top 5 Bericht zur Kassenprüfung, vorgetragen von Gerd Lehmann mit den Ergänzungen von Hr. Hahn 4. zu Top 7 Entlastung des Vorstandes, des Kassenwartes und der Kassenprüfer Uschi Kunz und Gerd Lehmann 5. zu Top 8 Beschluss Verteilung des Nettopachtertrages: Auf der Grundlage des Kassenberichtes wird an alle Jagdgenossen von denen aktuelle Eigentumsnachweise vorliegen ein Nettopachtertrag von 1,10 Euro/ha ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt gemäß Beschluss von 1994 im 2-jährigen Rhythmus per Überweisung im Jahre zu Top 9 Beschluss zur Verwendung von Mitteln aus Rücklagen bzw. aus lfd. Kosten: Zur anteiligen Finanzierung zur Vervollständigung des digitalen Jagdkatasters kann ein Teil der Aufwendungen aus lfd. Kosten finanziert werden. 7. zu Top 10 Bestätigung zur Veränderung des Pachtvertrages mit Hein Kuhl vom Herr Dierk Schob wird als Mitpächter in den lfd. Pachtvertrag aufgenommen. 8. zu Top 11 Satzungsänderungen und Ergänzungen: Änderung des 15 Abs. 4 letzter Satz: Fällige Auskehransprüche, die nicht abgerufen werden, verjähren nach 3 Jahren (bisher 2 Jahre). Ergänzung des 12 Abs. 8: Vorstandsmitglieder können nach 20 Jahren aktiver Tätigkeiten im Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Dies wird mit einer Urkunde gewürdigt.

12 25. Mai 2011 Stadtblatt Seite 13 Bericht aus der Verwaltung zur Stadtverordnetenversammlung am Öffentlicher Teil 1. Jahresabschluss Das Haushaltsjahr 2010 wurde mit einem Gesamtvolumen von 60 Millionen EUR abgeschlossen. Hierin enthalten ist die Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von rd. 11,5 Millionen EUR. In der Anlage erhalten Sie eine Tabelle mit der Aufgliederung der Teilhaushalte zum Jahresabschluss 2010 (Anlage 1). Allein die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt und die Weiterleitung an die Rücklage führten zu einem künstlichen Aufbauschen des Haushaltsvolumens. Der Überschuss des Verwaltungshaushaltes, der aus der Gewerbesteuermehreinnahme herrührte, musste durch den Gesamthaushalt hindurchgeführt werden, ehe er in die Rücklage gebucht werden konnte. Aus den Überschüssen des Verwaltungshaushaltes wurde zum Einen der Finanzbedarf des Vermögenshaushaltes gedeckt und zusätzlich eine Rücklage gebildet. Sonderrücklagen der Allgemeinen Rücklage bestehen für die Strukturfondsmittel Kallinchen und Schöneiche und die BgA Kallinchen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 wurde am durch die Kämmerin aufgestellt. Anders als in den vergangenen Jahren wird der Entwurf nicht unmittelbar an die Bürgermeisterin weitergeleitet, sondern zuerst an das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises gesandt. Diese neue Verfahrensweise ist der Tatsache geschuldet, dass die Übergangsregelungen in der BbgKVerf nicht mehr gelten, auch wenn es sich um den letzten kameralen Abschluss handelt (vgl. hierzu Kommentar zu 82 BbgKVerf). Nach erfolgter Prüfung durch das RPA leitet die Kämmerin den Jahresabschluss an die Bürgermeisterin zur Feststellung weiter. Erst dann erfolgt die Zuleitung an die Stadtverordnetenversammlung. 2. Fluglärmkommission Mit Schreiben vom heutigen Tage wurde durch das MIL aufgrund unserer Anfrage bestätigt, dass wir nun wegen der stark abknickenden Flugrouten und der daraus entstehenden Möglichkeit des Überfluges unter 2000 m Flughöhe einen Anspruch auf Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission haben. Die Aufnahme erfolgt noch durch Berufung der Vertreter der Kommune. Ich habe daraufhin mitgeteilt, dass die Bürgermeisterin als Vertreterin in dieser Kommission benannt wird und der stellv. Bürgermeister, Herr Kramer mich in Ausnahmefällen vertreten wird. 3. Baumaßnahme Gehweg Eiskutenberg Bei der Abarbeitung dieser Baumaßnahme kam es leider zu einem Fehler, der zur nicht rechtzeitigen Information der Anlieger vor Beginn der Baumaßnahme geführt hat. Mit Beschluss der SVV zur Prio-Liste 2010 wurde der Gehweg vor der Grundschule Wünsdorf auf Nr. 3 und der Gehweg vor der Kita Rappelkiste auf Nr. 4 gesetzt. Aufgrund der geringen Länge beider Gehwege (Eiskutenberg 170 m) erfolgte die Ausschreibung für den Gehwegbau für beide gemeinsam. Der Auftrag wurde dann auch für beide gemeinsam erteilt, mit der Anweisung von mir, vor der Grundschule noch im Herbst 2010 zu bauen und am Eiskutenberg im Frühjahr 2011, da beide auch mit Fördermitteln kofinanziert werden. Bis zum Frühjahr sollte die Information an die 5 privaten Anlieger erfolgen. Dies ist leider nicht erfolgt und mit dem Bau wurde direkt im Frühjahr begonnen, da ich den Auftrag bereits unterschrieben hatte. Es wird jetzt noch ein Informationsschreiben an die Anlieger mit einer Entschuldigung für dieses Versehen rausgeschickt. Bürgermeisterin Bekanntmachung Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Wünsdorf vom fasste folgende Beschlüsse: Bekanntmachung In der Fortführungssitzung des Hauptausschusses der Stadt Zossen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Top 5. Abstimmungsergebnis: Der Reinertrag wird nicht ausgezahlt. Top 6. Abstimmungsergebnis: Der Betrag des Auskehranspruchs des Jagdgenossenschaft Wünsdorf an das Helmut-Gollwitzer-Haus ausgezahlt. Der Betrag des Auskehrungsanspruchs der Jagdjahres 2005 bis 2007 wird den Rücklagen für den Ersatz von Wildschaden zugeführt. Top7. Abstimmungsergebnis: Der Auskehranspruch der Jagdjahre 1992 bis 2000 wird für das Fest der Jagdgenossenschaft Wünsdorf, an das Helmut-Gollwitzer-Haus ausgezahlt. Top 8. Abstimmungsergebnis: Dem vorliegenden HHP wird zugestimmt. Top 9. Abstimmungsergebnis: Die Kassiererin ist entlastet. Top 10. Abstimmungsergebnis: Der Vorstand ist entlastet. Top 11. Abstimmung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft. Der vorliegende Änderungsantrag wird zugestimmt. Die Niederschrift ist im vollen Wortlaut von jedem Jagdgenossen in der Zeit vom bis zum beim Jagdvorsteher einzusehen. In dieser Zeit sind Widersprüche schriftlich möglich. Voranmeldung bitte unter Tel.: oder Der Vorstand Wolfgang Sieloff, 1. Vorsitzender Günter Briesenick, 1. Beisitzer Jürgen Antonius, 2. Beisitzer 107/10 Bürgerbefragung zur Nordumfahrung Dabendorf (Wiedervorlage) Der Hauptausschuss beschließt in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung BV 007/10 folgende Festlegungen für das Verfahren zur Durchführung der Bürgerbefragung Nordumfahrung Dabendorf: 1. Die Bürgerbefragung erfolgt schriftlich im Zeitraum vom (Abstimmungszeitraum). 2. Die Abstimmungsunterlagen werden am und am an die Bürger verschickt. 3. Die Abstimmung wird geschlossen am um 24:00 Uhr. 4. Die Auszählung erfolgt öffentlich am ab 12:00 Uhr im Rathaus. 5. Zur Feststellung der Berechtigung an der Abstimmung wird ein Abstimmungsverzeichnis erstellt am Wer bis zu diesem Zeitpunkt nicht in der Stadt Zossen wohnhaft ist, nimmt nicht teil. 6. Zur Abstimmung berechtigt sind alle Bürger des Gemeindeteils Dabendorf ab einem Alter von 18 Jahren. 7. Bei der Abstimmung sind farbliche Abstimmungszettel zu verwenden. 8. Ein Quorum entfällt, da das Abstimmungsergebnis keine Selbstbindung für die Abgeordneten beinhaltet, sondern ein Meinungsbild aufzeigen soll. 9. Bei der Auszählung und Wertung der Abstimmung hat die Entscheidung des Gemeindeteils Dabendorf Vorrang. 10. Die Inhalte der Fragestellung und die zu verschickenden Unterlagen werden in einer weiteren Hauptausschuss-Sitzung festgelegt und bis dahin von der Verwaltung als Vorschlag erarbeitet; wobei für die innerörtliche Bahnquerung die Variante Brücke zu bearbeiten ist. Bürgermeisterin Namentliche Abstimmung zum Thema: Sportforum Zossen Namentliche Abstimmung zum Thema: Feuerwehrgebäude Schöneiche In der 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am wurde zur Beschlussvorlage der Verwaltung: Entscheidung über den Einwohnerantrag vom zum Bebauungsplan Sportforum Zossen wie folgt namentlich abgestimmt: Fraktion Bü90/Grüne/FDP Mit NEIN stimmte die Stadtverordnete: Andrae Mit Enthaltung stimmte der Stadtverordnete: Baranowski Fraktion CDU Mit NEIN stimmte die Stadtverordnete Michler Mit JA stimmten die Stadtverordneten Kühnapfel und Zurawski Fraktion Plan B Mit JA stimmten die Stadtverordneten: Degner, Hummer, Käthe, Kniesigk, Manthey, Markwardt, Menges, Noack, Schreiber, Schröder Fraktion SPD/LINKE/VUB Bock, Brumm, Grebe, Heilgermann, Lüders, von Lützow, Miersch, Preuß, Dr. Reinecke, Rust, von Schrötter, Schulz, Steinert Damit wurde der Einwohnerantrag mit 12 x JA, 15 x NEIN und 1 Enthaltung abgelehnt. Namentliche Abstimmung zum Thema: Neubau Feuerwehrgebäude Schöneiche In der 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am wurde zur Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 035/11: Neue Situation nach Gutachten Feuerwehr Schöneiche wie folgt namentlich abgestimmt: Fraktion Bü90/Grüne/FDP Mit JA stimmte der Stadtverordnete: Baranowski Mit Enthaltung stimmte die Stadtverordnete: Andrae Fraktion CDU Mit JA stimmten die Stadtverordneten: Kühnapfel, Zurawski Mit NEIN stimmte die Stadtverordnete: Michler Fraktion Plan B Mit JA stimmten die Stadtverordneten: Degner, Hummer, Käthe, Kniesigk, Manthey, Markwardt, Menges, Noack, Schreiber, Schröder Fraktion SPD/LINKE/VUB Mit JA stimmten die Stadtverordneten: Bock, Brumm, Grebe, Heilgermann, Lüders, von Lützow, Miersch, Preuß, Reinecke, Rust, von Schrötter, Schulz Mit Enthaltung stimmte der Stadtverordnete: Steinert Damit wurde die Beschlussvorlage mit 25 JA zu 1 Nein, bei 2 Enthaltung angenommen.

13 Seite 14 Stadtblatt Sprechzeiten der Verwaltung der Stadt Zossen (Bürgerbüro) Montag: 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch: nur Termine nach Vereinbarung Donnerstag: 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis Uhr Sonnabend: 8.00 Uhr bis Uhr (nur an jedem 1. Sonnabend im Monat) Telefonnummern der Verwaltung Zentrale / Bürgerbüro / Fax / zentrale Mail: service@svzossen.brandenburg.de Sprechzeiten der Ortsvorsteher: Glienick Frau Menges Donnerstag:18:00 19:00 Uhr Tel / Horstfelde Herr Rehberg Dienstag: 18:00 19:00 Uhr Tel / Lindenbrück Herr Kiwitt Dienstag: 17:00 18:00 Uhr Tel /65325 Schünow Frau Fischer Donnerstag, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Tel / Kallinchen Herr Schulz Donnerstag: 17:00 18:00 Uhr Tel /50215 Nächst Neuendorf Frau Timm jeden 2. und 4. Donnerstag:17:00 18:00 Uhr Tel / Tel / Nunsdorf Herr Eckhoff Sprechzeiten nach Vereinbarung Tel. 0175/ Schöneiche Herr Magasch Dienstag 15:30 17:00 Uhr Tel / Wünsdorf Herr Jungbluth Donnerstag: 17:00 18:00 Uhr Tel /60810 Zossen Herr Noack Donnerstag: 16:30 18:00 Uhr Tel / Mai 2011 Bekanntmachung In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: 026/11 Entscheidung über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages vom zum Bebauungsplan Sportforum Zossen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: 1. Der Einwohnerantrag zum Bebauungsplan Sportforum Zossen, eingegangen am , ist zulässig. 023/11 Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan 03/10 TFR-Offroad- und Fahrsicherheitszentrum im OT Kallinchen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes 03/10 TFR- Offroadund Fahrsicherheitszentrum mit seiner Begründung und dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Form gebilligt. Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes 03/10 TFR-Offroadund Fahrsicherheitszentrum im Ortsteil Kallinchen nach 3 (2) BauGB Der von den Stadtverordneten in der Sitzung vom gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 03/10 TFR- Offroad- In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Zossen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nicht öffentlicher Teil 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 03/10 TFR- Offroadund Fahrsicherheitszentrum mit seiner Begründung und dem Umweltbericht sind gemäß 3(2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Zossen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4(2) BauGB. 035/11 Neue Situation nach Gutachten - Feuerwehr Schöneiche Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: 1. Die Gutachten der Unfallkasse Brandenburg vom und des Statikers vom werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Neubau wird am Standort Kallinchener Straße, Flurstück 110/2 und 106/04, in der Ausführung der Beschlussvorlage 016/11/01 beschlossen. 034/11 Zulassung überplanmäßiger Ausgaben mit Ausgleich - hier: Produkt Melde- und Personenstandswesen Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zulassung überplanmäßiger Ausgaben mit Ausgleich in Höhe von EUR für das Produkt-Sachkonto (Kosten für Personalausweise und Pässe Geschäftsaufwendungen). Der Ausgleich der Mehraufwendungen ist gedeckt durch Mehreinnahmen. 021/11 Verbesserung des Gehweges Am Eiskutenberg in Wünsdorf Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: die Verbesserung des Gehweges Am Eiskutenberg in Wünsdorf. Die Verbesserung des Gehweges wird von der Einmündung der Straße Zum Bahnhof Auslegungsbekanntmachung und Fahrsicherheitszentrum und und der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht liegen ab dem 14. Juni 2011 bis einschließlich Do und Fr Sa 14. Juli 2011 im Rathaus der Stadt Zossen, Marktplatz 20 in Zossen, im Bürgerbüro während der Sprechzeiten Mo 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Die 8.00 Uhr bis Uhr Bekanntmachung 022/11 Verkauf eines Grundstückes in der Gemarkung Horstfelde, Flur 1, Flurstück 123, 112 m² Bürgermeisterin Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) in der Auslegungszeit am 01. Juli 2011 zur Einsichtnahme für jedermann aus. Der Bebauungsplan umfasst in der Gemarkung Kallinchen Flur 4 die östliche Teilfläche des Flurstückes 38/6. Er ist räumlich begrenzt: im Norden: von der nördlichen Grenze des Flurstückes 38/6, Zaun des Betriebsgeländes im Westen: von dem Zaun des Betriebsgeländes im Süden: von der vorhandenen Erschließungsstraße im Osten: von der Flurgrenze zwischen der Flur 4 zu Flur 2 Kallinchen. Der Geltungsbereich des B-Plan- Gebietes ist im Kartenauszug als umrandete Fläche dargestellt. Es liegen Stellungnahmen des bis an die Feuerwehrzufahrt des stadteigenen Grundstückes der Kita Rappelkiste auf der östlichen Seite entlang der Fahrbahn durchgeführt. (siehe Anlage) Der Gehweg wird in einer Breite von 1,50 m einschließlich des erforderlichen Sicherheitsstreifens in Öko-Betonsteinpflaster Micro-Plus ausgeführt. Die Realisierung der Baumaßnahme ist im II./III. Quartal 2011 vorgesehen. Der beigefügte Lageplan stellt das Bauprogramm dar. Es werden Beiträge nach 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg in Verbindung mit der gültigen Ausbaubeitragssatzung erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung durchzuführen. Bürgermeisterin Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Landkreises Teltow-Fläming zum Lärmschutz, zur Eingriffsregelung, zum Artenschutz und zu einer geplanten Schutzgebietsausweisung vor. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben ( 3 (2) Satz 2 BauGB). Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bürgermeisterin Hinweis der Bürgermeisterin Folgender Beschluss wurde auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am abgelehnt: 027/11 Entscheidung über den Einwohnerantrag vom zum Bebauungsplan Sportforum Zossen

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