Informationsveranstaltung zur praktisch-forstlichen Ausbildung 2017/2018

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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Wald Informationsveranstaltung zur praktisch-forstlichen Ausbildung 2017/2018 ETH / HAFL, November / Dezember 2016 Weblink Diese Präsentation ist zu finden unter: Fachinformationen Bildung, Forschung und Wissenstransfer Hochschulpraktikum 2 1

2 Programm 1. Begrüssung T. Abt / G. Jimmy 2. Übersicht über forstliche Praktika, Termine G. Jimmy 3. Warum ist praktische forstliche Erfahrung wichtig? G. Jimmy 4. Ziel, Umsetzung, Empfehlungen T. Abt 5. Erfahrungsbericht ehemalige/rteilnehmer/in M. Kern / M. Ibrahim 6. Fragen der Studierenden 3 Übersicht über forstliche Praktika in der Schweiz Vordem Studium: Vorstudienpraktikum HAFL Währenddes Studiums: ETH Berufspraxis im Rahmen des MSc Studiums Nachdem Studium: Praktische Erfahrung bei Kantonen gemäss Charta, 6 bis 24 Monate Dauer Nachdem Studium: Praktische Erfahrung bei weiteren Akteuren (z.b. Ingenieurbüros) 4 2

3 nach Studienabschluss Wählbarkeitspraktikum nach bisherigem System : Anmeldung bereits gelaufen; Beginn Praktika ab September 2016; Abschluss spätestens bis Ende Oktober Termine Praktika nach neuem System Praktikumsstellen ab Februar 2017 auf aufgeschaltet Bewerbung direkt bei Praktikumsanbietern Beginn ab Sommer 2017 möglich; Abschluss frühestens Januar

4 Warum praktische forstliche Erfahrung? Foto: R. Wüthrich 7 Bundesauftrag Aus- und Weiterbildung Waldgesetz Art. 29 1) Der Bund koordiniert und fördert die forstliche Ausbildung. 2) Er sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die theoretische und praktische forstliche Aus-und Weiterbildung auf Hochschulstufe. Waldpolitik 2020 Bildungsstrategie Wald Schweiz (2013) 8 4

5 Bundesauftrag Aus- und Weiterbildung Waldgesetz Art. 29 1) Der Bund koordiniert und fördert die forstliche Ausbildung. 2) Er sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die theoretische und praktische forstliche Aus-und Weiterbildung auf Hochschulstufe. Waldpolitik 2020 Bildungsstrategie Wald Schweiz (2013) 9 Kantonsauftrag Waldgesetz ab Kapitel Verfahren und Vollzug Art. 51 Forstorganisation 1 Die Kantone sorgen für eine zweckmässige Organisation des Forstdienstes. 2 Sie teilen ihre Gebiete in Forstkreise und Forstreviere ein. Diese werden durch Waldfachleute mit höherer Ausbildung und praktischer Erfahrung geleitet. 10 5

6 Kantonsauftrag Waldverordnung: Art. 32 ab in Kraft Art. 32Theoretische und praktische Aus-und Weiterbildung (Bezug auf Waldgesetz Art. 29 Abs. 1 und 2) Abs. 2Die Kantone bieten genügend Stellen für die praktische Weiterbildung an und koordinieren diese untereinander. Die praktische Weiterbildung soll insbesondere: a. auf die Waldplanung, Waldbewirtschaftung und Walderhaltung im Lichte sämtlicher Waldfunktionen ausgerichtet sein; b. die Führungskompetenzen und Verwaltungskenntnisse fördern; c. mit einem Nachweis über die erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse bescheinigt werden Ausgangslage 2. Ziel 3. Umsetzung 4. CHARTA 5. Ausblick, Empfehlungen KWL-CFP Folien-Nr. 12 6

7 Ausgangslage Konferenz der Forstdirektorinnen und direktoren(fodk) spricht sich in ihrer Stellungnahme vom 1. Juli 2013 zur Revision des Waldgesetzes (WaG) gegen die Wählbarkeitsklauselaus, betonte aber gleichzeitig die Wichtigkeit der forstlichen praktischen Weiterbildung. Art. 29, 51 Abs. 2 WaG, Art. 32 Abs. 2 WaV Strategie der KOK zum drohenden Fachkräftemangel (2015): u.a. «Förderung des Praxisbezuges und der Praxiserfahrung über entsprechende Anstrengungen über die Kantone.» KWL-CFP Folien-Nr. 13 Ziel Die Kantone sorgenfür entsprechende Stellen zur praktischen forstlichen Weiterbildung und koordinieren diese untereinander. KWL-CFP Folien-Nr. 14 7

8 Umsetzung CHARTA Praktika im Waldbereich am 18. November 2016 von der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) verabschiedet. von der KWL und der KOK (Kantonsförsterkonferenz) unterzeichnet. KWL-CFP Folien-Nr. 15 CHARTA Inhalt und Dauer der Praktika Bereitstellung von Praktikumsstellen Ausschreibung der Praktikumsstellen Anstellungsverhältnisse Nachweis und Qualifikation Qualitätssicherung Verpflichtung KWL-CFP Folien-Nr. 16 8

9 CHARTA 1. Inhalt und Dauer der Praktika Vollzugsaufgaben der Kantone aus der Waldgesetzgebung insbesondere die Bereiche Waldplanung, Waldbewirtschaftung, Walderhaltung und Naturgefahren im Lichte sämtlicher Waldfunktionen. Förderung der Kenntnisse der Verwaltungsverfahren inkl. Kommunikation Sammeln von Führungserfahrung Die Praktika dauern mindestens 6 Monate (Vollzeitstelle) bis maximal 24 Monate. KWL-CFP Folien-Nr. 17 CHARTA 2. Bereitstellung von Praktikumsstellen Verpflichtung der kantonalen Forstdienste geeignete Praktikumsstellen bereitzustellen für eine befähigte Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten zu sorgen 3. Ausschreibung der Praktikumsstellen Praktika werden ausgeschrieben. Plattform, auf der die offenen Angebote an Praktikumsstellen für die Interessierten einsehbar und abrufbar sind. Die Kantone melden ihre Ausschreibung. KWL-CFP Folien-Nr. 18 9

10 CHARTA 4. Anstellungsverhältnisse ordentliche Bewerbungen der Interessierten auf die ausgeschriebenen Stellen spezifischen Anstellungsverträgen für Praktikumsstellen Entlöhnung, Anstellungsbedingungen richten sich nach den kantonalen Regelungen für Praktikumslöhne Partnerorganisationen orientieren sich an den Anstellungsbedingungen des Standortskantons Praktika, die im Verbund mehrerer Verwaltungen oder Partner angeboten werden, laufen über ein Anstellungsverhältnis. 5. Nachweis und Qualifikation Nachweis über die erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin Praktikumsdauer Schwerpunkte der Tätigkeiten allfällige Herausforderungen Qualifikation in Form einer Mitarbeiterbeurteilung Qualifikation in Form eines Arbeitszeugnisses KWL-CFP Folien-Nr. 19 CHARTA 6. Qualitätssicherung Die Konferenz der Kantonsförster sorgt für die notwendige Qualität der praktischen Aus- und Weiterbildung. Sie führt dazu Weiterbildungskurse für die Praktikumsbetreuerinnen und - betreuer durch, sorgt für den interkantonalen Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch, führt eine Austrittsbefragung bei Absolventinnen und Absolventen von Praktika durch, legt die Mindestanforderungen der Stellenausschreibung sowie der Mitarbeiterbeurteilung und des Arbeitszeugnisses fest und regelt mit dem BAFU die ergänzenden Qualitätskriterien im Rahmen der NFA-Stichprobenkontrolle. 7. Verpflichtung «Die Mitglieder der KWL und der KOK und weitere Betriebe oder Organisationen, die sich dieser CHARTA mit deren Unterzeichnung anschliessen, verpflichten sich, ihren Teil zur Umsetzung dieser CHARTA beizutragen und diese nach aussen zu vertreten.» KWL-CFP Folien-Nr

11 Ausblick, Empfehlungen Die Studierenden absolvieren in Zukunft ein Praktikum: aus Überzeugung, im Sinne der praktischen Aus- und Weiterbildung, um die im Waldgesetz geforderte praktische Erfahrung zu erlangen, als Chance, die öffentliche Verwaltung kennen zu lernen, zur Stärkung der eigenen zukünftigen Stellenbewerbung und damit als Chance, dereinst eine gute Stelle besetzen zu können. KWL-CFP Folien-Nr. 21 Ausblick, Empfehlungen Die Kantone werden den Inhalt der CHARTA gewährleisten, weil sie: damit ihren Beitrag zur Strategie gegen den drohenden Fachkräftemangel leisten, bei der Personalrekrutierung frühzeitig den Markt sondieren können, den Bezug zur aktuellen Lehre aufrecht erhalten können und so die Möglichkeit offenhalten, dereinst ein Schweizerisches Wald-Trainee-Programm zu starten. KWL-CFP Folien-Nr

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