IMPRESSUM. Herausgeber Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Geschäftsbereich Marketing und Innovation Alte Bleiche Hofheim a. Ts.

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1 2013 Tarifinformationen Gültig ab 9. Dezember 2012 Tarife und mehr Ansprechpartner Tarif, Fahrkarten, Preislisten Gemeinsame Beförderungsbedingungen Tarifbestimmungen Besondere Bedingungen für k Jahreskarten-Abonnements k CleverCard k Fernverkehrs- Ergänzungskarte Zielnummernverzeichnis

2 IMPRESSUM Herausgeber Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Geschäftsbereich Marketing und Innovation Alte Bleiche 19 Hofheim a. Ts. Redaktion Janine Scherer Titelbild Markus Hammrich Hinweis Bei der Fülle des zu verarbeitenden Mate ria l s sind trotz sorgfältiger Bear bei tung vereinzelte Druckfehler oder kleinere Unstimmigkeiten nicht immer vermeidbar. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts dieser Broschüre kann daher nicht übernommen werden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewä hr. Nachdruck auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des RMV. Satz, Datenkonvertierung Friedrich Bischoff Druckerei GmbH, Frankfurt am Main Druckabwicklung OPTION VERLAG & AGENTUR, Seeheim-Jugenheim Redaktionsschluss

3 Tarifinformationen, gültig ab 9. Dezember 2012 RMV-Information 2 Ansprechpartner vor Ort RMV-Mobilitäts-Beratung 10 RMV-Fahrkarten 2 Der RMV-Tarif 30 RMV-Preisliste 32 RMV-Preisliste Anschlussfahrkarte 3 RMV-Preisliste Fernverkehrs-Ergänzungskarte 3 RMV-Preisliste CleverCard kreisweit 38 Gemeinsame Beförderungsbedingungen (Teil I) Tarifbestimmungen (Teil II) Fahrradmitnahme Gemeinsame Tarifbestimmungen für das Hessenticket 8 Besondere Bedingungen für Jahreskarten (als Abonnement bzw. bei Barzahlung) 88 Besondere Bedingungen für die CleverCard/CleverCard kreisweit 102 Besondere Bedingungen für die Fernverkehrs- Ergänzungskarte RMV-Service 109 Die Fahrplangebiete Übersichtskarte 110 RMV-Bestellservice 113 Einleitung Zielnummernverzeichnis 11 Zielnummernverzeichnis sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen 12 Zielnummernverzeichnis sortiert nach Gemeinden 10 Stichwortverzeichnis zu den Gemeinsamen Beförderungs bedingungen (Teil I) und den Tarifbestimmungen (Teil II) 1

4 Ansprechpartner vor Ort DADINA Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation Europaplatz Darmstadt Telefon (0 1 1) Telefax (0 1 1) info@dadina.de Internet: Mo. Fr Uhr Mo. Do Uhr DB Regio AG Kundendialog DB Regio Hessen Telefon (0 18 0) (gebührenpflichtige Rufnummer, 1 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. 2 Cent/Minute) ESWE Verkehrsgesell schaft mbh RMV-Mobilitätszentrale Wiesbaden Dotzheimer Straße 8 (LuisenForum) 18 Wiesbaden Telefon (0 11) Telefax (0 11) mobilitaetszentrale@ eswe-verkehr.de Internet: Mo. Fr Uhr, davon Außenschalter an der Dotzheimer Straße Uhr und Mo., Di., Do., Fr Uhr Sa Uhr, davon Außenschalter an der Dotzheimer Straße Uhr Hanau Lokale Nahverkehrsorganisation GmbH Daimlerstraße 30 Hanau Telefon (0 181) Telefax (0 181) info@hanau-lno-gmbh.de Internet: Hanauer Straßenbahn GmbH (HSB) Kundenzentrum Am Freiheitsplatz 30 Hanau Telefon (0 181) Telefax (0 181) info@hsb.de Internet: Mo. Fr Uhr Sa Uhr Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbh Masayaplatz Dietzenbach Telefon (0 0 ) Telefax (0 0 ) info@kvgof.de Internet: Mo. Fr Uhr Sa Uhr Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbh Nürnberger Straße 1 30 Hanau Telefon (0 1 81) Telefax (0 1 81) info@kvg -main-kinzig.de Internet: Mo. Do Uhr Fr Uhr 2

5 Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbh (Landkreis Fulda) Zieherser Weg Fulda Telefon (0 1) Telefax (0 1) info@lng-fulda.de Internet: Mo. Do Uhr Fr Uhr Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbh des Kreises Groß-Gerau Jahnstraße 1 21 Groß-Gerau Telefon (0 1 2) Telefax (0 1 2) info@lnvg-gg.de Internet: Mo. Fr Uhr Lokale Nahverkehrsorgani sation der Stadt Rüsselsheim Marktplatz 28 Rüsselsheim Telefon (0 12) Telefax (0 12) lno@ruesselsheim.de Internet: Magistrat der Stadt Fulda Geschäftsstelle Nahverkehr Schlossstraße Fulda Telefon (0 1) oder Telefax (0 1) nahverkehr@fulda.de Internet: und Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbh Mobilitätszentrale Bahnhof Hofheim 19 Hofheim am Taunus Telefon ( ) Telefax ( ) (9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. 2 Cent/Minute) service@mtv-web.de Internet: Mo. Fr Uhr MVG Mainzer Verkehrs gesellschaft mbh RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz Bahnhofplatz a 11 Mainz Telefon (0 1 31) 12 Telefax (0 1 31) 12 verkehrscenter@ mvg-mainz.de Internet: Mo. Fr Uhr Sa Uhr NiO Nahverkehr in Offenbach GmbH Hebestraße 1 30 Offenbach Telefon (0 9) Telefax (0 9) info@nio-of.de Internet: 3

6 Ansprechpartner vor Ort Odenwald-Regional- Gesellschaft (OREG) mbh Geschäftsbereich Nahverkehr RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt Bahnhof Hulster Straße 2 20 Michelstadt Telefon (0 0 1) Telefax (0 0 1) Verwaltung Telefon (0 0 1) Telefax (0 0 1) RufBus-Bestellungen Telefon (0 0 1) Öffnungszeiten: Mo. Fr Uhr Sa Uhr RNV Regionaler Nahverkehrs verband Marburg-Biedenkopf Im Lichtenholz Marburg Telefon (0 21) Telefax (0 21) rnv@marburg-biedenkopf.de Internet: Öffnungszeiten: Mo. Fr Uhr RTV Rheingau-Taunus- Verkehrsgesellschaft mbh Heimbacher Straße 30 Bad Schwalbach Telefon ( ) (9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. 2 Cent/Minute) Telefax (0 1 2) service@r-t-v.de Internet: Stadt Bad Homburg v. d. Höhe Fachbereich 10. ÖPNV Rathausplatz Bad Homburg v.d.höhe Telefon (0 12) Telefax (0 12) personennahverkehr@ bad-homburg.de Mo., Fr Uhr Mi Uhr und Uhr Stadt Wetzlar Lokale Nahverkehrsorganisation Ernst-Leitz-Straße Wetzlar Telefon (0 1) Telefax (0 1) nahverkehr@wetzlar.de Internet: Stadtwerke Gießen AG RMV-Mobilitätszentrale im Kundenzentrum am Marktplatz Marktplatz Gießen Telefon (0 1) Telefax (0 1) mobizentrale@ stadtwerke-giessen.de Internet: Mo. Fr Uhr Sa Uhr

7 Stadtwerke Marburg Consult GmbH Am Krekel 3039 Marburg Telefon (0 21) Telefax (0 21) info.consult@swmr.de Internet: Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbh Geschäftsstelle Weilburg Bahnhofstraße Weilburg Telefon (0 1) Telefax (0 1) info@vldw.de Internet: Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH Oberurseler Straße 10 Oberursel (Taunus) Telefon (0 1 1) Telefax (0 1 1) info@stadtwerkeoberursel.de Internet: Mo. Fr Uhr Mo Uhr Di. Do Uhr traffiq Frankfurt am Main Stiftstraße Frankfurt am Main Telefon ( ) (3,9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz. Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. 2 Cent/Minute) info@traffiq.de Internet: Mobilitätszentrale VERKEHRSINSEL An der Hauptwache/Zeil Frankfurt am Main Mo. Fr Uhr Sa Uhr Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbh Geschäftsstelle Wetzlar Karl-Kellner-Ring 9 3 Wetzlar Telefon (0 1) 0 18 Telefax (0 1) mobi-wetzlar@vldw.de Internet: Mo. Fr Uhr Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) Zweckverband Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.höhe info@ verkehrsverband-hochtaunus.de Internet: VGF VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbh Kurt-Schumacher-Straße Frankfurt am Main Telefon (0 9) Telefax (0 9) info@vgf-ffm.de Internet:

8 Ansprechpartner vor Ort VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbh ServiceZentrum Alsfeld Am Bahnhof 330 Alsfeld Telefon ( 0 31) Telefax (0 31) service.alsfeld@vgo.de Internet: Mo. Fr Uhr VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbh ServiceZentrum Friedberg Europaplatz Gebäude A 119 Friedberg Telefon (0 0 31) 1-0 Telefax (0 0 31) service.friedberg@vgo.de Internet: Mo. Mi Uhr Do Uhr Fr Uhr VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbh ServiceZentrum Gießen Neuenweg 3390 Gießen Telefon (0 1) Telefax (0 1) service.giessen@vgo.de Internet: Mo. Fr Uhr

9 RMV-Mobilitäts-Beratung Ob Sie mit der S-Bahn nach Hanau, dem ICE nach Hannover oder dem Airbus nach Hawaii möchten: Die RMV-Mobilitäts-Beratung sagt Ihnen, wann Sie wo sein müssen. Aus einer Hand werden Sie mit allen not - wendigen Informationen für Ihr Weiterkommen versorgt per Telefon, Internet oder in Ihrer RMV-Mobilitätszentrale direkt vor Ort. Die Mobilitäts-Beratung ist ein innovatives Angebot des Rhein-Main-Verkehrsverbundes. Basis ist eine Datenbank, in der Informationen aus dem Verkehrsbereich gesammelt und bereitgestellt werden. Schnelle Zugriffe auf Fahrplanauskunftsysteme, auf die Daten von Verkehrsrechnerzentralen und die Ankunft- und Abflugtafeln des Frankfurter Flughafens erlauben kurz - fristige und aktuelle Auskünfte. Ob Sie mit Bus, Bahn, Auto oder Flugzeug reisen möchten, ob beruflich oder mit der Familie. Telefonisch erhalten Sie Verkehrs-Infos und Freizeit-Tipps über das RMV-Service-Telefon 01801/8 3. Unter dieser Nummer geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RMV-Service-Telefons die gewünschte Auskunft. 2 Stunden täglich, für 3,9 Cent pro Minute.* *aus dem dt. Festnetz. Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. 2 Cent/Minute Individuell und unbelastet von jeglichen Öffnungszeiten können Sie sich die RMV-Mobilitäts-Beratung auch ins eigene Heim oder auf Ihr Handy holen. ist das Internetportal rund um Ihre Mobilität. Mit elektronischer Fahrplanauskunft, aktuellen Informationen zu Veranstaltungen, Sonderverkehren, Hinweisen zum barrierefreien Reisen und vielen nützlichen Links. Wer das persönliche Gespräch bevorzugt, wird in den RMV-Mobilitäts - zentralen bestens versorgt. In zurzeit 2 Zentralen im RMV-Verbundgebiet finden Sie diesen Service kompetent und freundlich. Alle Adressen finden Sie auf den folgenden Seiten.

10 RMV-Mobilitätszentralen Alsfeld VGO ServiceZentrum Am Bahnhof 330 Alsfeld Mo. Fr Uhr Bad Schwalbach RMV-MobilitätsInfo Kreishaus, Heimbacher Straße 30 Bad Schwalbach Mo. Fr Uhr Mo., Mi., Do Uhr Di Uhr Darmstadt Am Hauptbahnhof 20a 293 Darmstadt Mo. Fr Uhr Sa Uhr Dietzenbach Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbh Masayaplatz Dietzenbach Mo. Fr Uhr Sa Uhr Eppstein RMV-MobilitätsInfo Am Stadtbahnhof 1 81 Eppstein Mo., Di., Do Uhr Mi und Uhr Fr Uhr Frankfurt am Main VERKEHRSINSEL An der Hauptwache/Zeil Frankfurt am Main Mo. Fr Uhr Sa Uhr Frankfurt/Main Flughafen Regionalbahnhof Reisezentrum der DB Vertrieb GmbH Terminal 1, Ebene O Hugo-Eckener-Ring 09 Frankfurt am Main Mo. So Uhr Friedberg VGO ServiceZentrum Europaplatz Gebäude A 119 Friedberg Mo. Mi Uhr Do Uhr Fr Uhr Gießen Stadtwerke Gießen AG Kundenzentrum am Marktplatz Marktplatz Gießen Mo. Fr Uhr Sa Uhr VGO ServiceZentrum Neuenweg 3390 Gießen Mo. Fr Uhr Groß-Gerau Jahnstraße 1 21 Groß-Gerau Mo., Di., Do. und Fr Uhr Mi Uhr Hanau RMV-MobilitätsInfo im DER-Reisebüro Nürnberger Straße 1 30 Hanau Mo. Do Uhr Fr Uhr Hofheim Bahnhof Hattersheimer Straße 19 Hofheim a.ts. Mo. Fr Uhr 8

11 Idstein RMV-MobilitätsInfo im Killingerhaus König-Adolf-Platz 10 Idstein Di. Fr Uhr Di., Mi., So Uhr Do., Fr Uhr Sa Uhr Limburg a.d. Lahn Bahnhofsplatz 2 (Bahnmeisterei) 9 Limburg a.d. Lahn Mo. Fr Uhr Sa Uhr Mainz Mainzer Verkehrsgesellschaft mbh Bahnhofplatz a 11 Mainz Mo. Fr Uhr Sa Uhr Marburg Stadtwerke Marburg GmbH Universitätsstraße Marburg Mo. Fr Uhr Michelstadt Bahnhof Hulster Straße 2 20 Michelstadt Mo. Fr Uhr Sa Uhr Mörfelden RMV-MobilitätsInfo im Bahnhofsgebäude Bahnhofstraße 38 Mörfelden Mo. Fr Uhr und Uhr Nidda RMV-MobilitätsInfo Bahnhofstraße 1 3 Nidda Mo. Fr Uhr Offenbach OF InfoCenter Salzgäßchen 1 30 Offenbach Mo. Fr Uhr Sa Uhr Rüsselsheim Kundenzentrum im Bahnhof Bahnhofsplatz 2 28 Rüsselsheim Mo. Fr Uhr Weilburg Bahnhofstraße Weilburg Mo. Fr Uhr Wetzlar Karl-Kellner-Ring 9 3 Wetzlar Mo. Fr Uhr Wiesbaden Dotzheimer Straße -8 (LuisenForum) 18 Wiesbaden Mo. Fr Uhr, davon Außenschalter an der Dotzheimer Straße Uhr und Mo., Di., Do., Fr Uhr Sa Uhr, davon Außenschalter an der Dotzheimer Straße Uhr RMV-MobilitätsInfo Haltestelle Luisenplatz Bussteig B 18 Wiesbaden Mo. Fr Uhr Sa Uhr RMV-MobilitätsInfo Haltestelle Hauptbahnhof Bussteig A 189 Wiesbaden Mo. Fr Uhr Sa Uhr 9

12 RMV-Fahrkarten Diese Erläuterungen, liebe Leserin, lieber Leser, dienen Ihrer ersten Orientierung und sind eine unverbindliche Beschreibung der Grun d - prinzipien. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich unsere ab Seite 38 und im Originaltext wiedergegebenen Beförderungs be din gun - gen und Tarifbestimmungen. Mit den Fahrkarten des RMV steht Ihnen die gesamte Rhein-Main-Region offen. Die RMV-Fahrkarten gelten für alle Verkehrsmittel und -linien der dem Verkehrsverbund angeschlossenen Unternehmen. Für eine Fahrt vom Startort bis zum Zielort benötigen Sie immer nur eine RMV-Fahrkarte, egal, wie oft Sie um steigen selbst wenn Sie z.b. von der S-Bahn auf die Straße n bahn umsteigen. Kinder unter Jahren fahren im RMV in Begleitung einer mindestens -jährigen Person kostenlos mit. Innerhalb des Verbundes haben Sie die Wahl zwischen Einzelfahrkarten und Zeitkarten sowie Fahrkartenan - ge b o ten, die sich aus Sonder- und Übergangsregelungen ergeben. Ihre Lokale Nahverkehrsorganisation beziehungsweise Ihr Verkehrsunternehmen informiert Sie gerne ausführlich. Umfangreiche Informationen erhalten Sie auch auf oder über das RMV-Service-Telefon / 8 3 (3,9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz. Mobilfunkpreise max. 2 Cent/Minute). eticket RheinMain die Chipkarte Beim eticket RheinMain handelt es sich derzeit um Jahreskarten, die auf einer Chipkarte ausgegeben werden. Die persönlichen und übertragbaren Jahreskarten als eticket RheinMain bestehen aus einer Chipkarte und der auf dem integrierten Chip gespeicherten Fahrtberechtigung. Die Jahreskarte wird somit als Elektronischer Fahrschein (EFS) auf dem Chip abgelegt. Um den EFS auf den Chip zu schreiben, muss die Karte Kontakt zu einer sog. Schreib-/Leseeinheit haben. Diese Geräte können sowohl Daten aus dem Chip auslesen als auch auf den Chip schreiben. Beim eticket RheinMain kann dieser Vorgang an allen Automaten und bei allen personalbedienten Vertriebsstellen, die mit dem eticket-logo gekennzeichnet sind, erfolgen. Auf kann vieles rund um das eticket RheinMain auch online erfolgen: Nach einer Anmeldung bei meinrmv können unterhalb der Rubrik RMV-TicketShop auch die neuen Verwaltungsfunktionen für die Chipkarte genutzt werden. Bitte beachten Sie auch unsere Broschüre rund um das Thema eticket RheinMain, welche für Sie in den Vertriebsstellen bereitliegt. Einzelfahrkarte Einzelfahrkarten sind für Erwachsene und für Kinder im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich) erhältlich. Mit einer Einzelfahrkarte können Sie eine Fahrt durchführen und in Richtung Fahrtziel beliebig oft umsteigen allerdings nur mit dem nächstmöglichen Anschluss. Rück- und Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen, z. B. für Besorgungen, sind nicht zugelassen. Der Kauf einer Einzelfahrkarte berechtigt nur zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten sind nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar. 10

13 Einzelfahrkarten erhalten Sie an den RMV-Fahrkartenautomaten und beim Fahrpersonal, wo dies vor - ge sehen ist, oder Sie erwerben sie mit dem Handy. In Straßenbahnen, U-Bah nen, S-Bahnen und Regiona l - zügen (RE, RB, SE) können keine RMV-Fahrkarten erworben werden. Einzelfahrkarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 0) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 090). Im Bedienungsbereich des Verkehrsverbundes Mainz/Wiesbaden (VMW, Tarifgebiet ) können Sie für einen Übergangszeitraum noch Mehrfahrtenkarten nutzen. Entwerten Sie diese unmittelbar vor Fahrtantritt an der Haltestelle oder gegebenenfalls bei Fahrtantritt in den Fahrzeugen. Kurzstrecke Damit der Preis für kurze Einzel - fahrten nicht unangemessen hoch ausfällt, hält der RMV mehrere Kurzstreckenangebote für Sie bereit. Kurzstreckenfahrkarten gibt es für Erwachsene und für Kinder im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich). Im Bereich der Stadt Frankfurt am Main gilt das Kurzstreckenangebot für alle von einer RMV-Haltestelle er reichbaren Ziele mit einer Strec k en - länge von m. Der Zielcode am Fahrkartenautomaten hierfür ist 9 oder Sie drücken die Kurzstreckentaste und wählen Ihre Zielhaltestelle aus. Auch in Offenbach (Tarifgebiet 301) sowie in Wiesbaden/Mainz (Tarifgebiet ) können Sie Kurzstreckenangebote nutzen. Die Läng e dieser Kurzstrecken beträgt im Regelfall 1.00 m. Der Zielcode hierfür ist 98. In Hanau gibt es ein Kurzstreckenangebot für Fahrten von m Länge. Kurzstreckenfahrkarten können auch angeboten werden, wenn Sie im RMV eine kurze Strecke bis zu m zurücklegen und dabei eine (im Tarifgesamtplan rot gezeichnete) A-Tarifgrenze überfahren. Der Zielcode hierfür lautet 99. Über die erreichbaren Kurzstrec ke n - ziele informiert Sie das Kurz strec k e n - verzeichnis an der jeweiligen Haltestelle beziehungsweise am jewei - li gen Fahrkartenautomaten. RMV-Zeitkarten Wenn Sie häufig mit dem RMV unte r - wegs sind, sollten Sie sich für eines unserer attraktiven Zeitkartenangebote entscheiden. Sie können zwischen Tages-, Wochen-, Monatsund Jahreskarten wählen. Tageskarten gibt es für Erwachsene und für Kinder sowie für Gruppen bis Personen. Wochen- und Monatskarten sind für Erwachsene und Schüler bzw. Au s zubildende erhältlich. Jahres karten an gebote bestehen für Schü ler, Auszubildende und Erwachsene. Tages-, Wochen-, Monats- und die unpersönlichen Jahreskarten für Erwachsene sind übertragbar. Nicht übertragbar sind alle persön lichen Zeitkarten, also persönliche Jahre s - karten, JobTickets, SemesterTickets, Sonderfahrkarten und Zeitkarten des Ausbildungstarifs. Die Gültigkeit aller Zeitkarten besteht am letzten Geltungstag bis zum Betriebsschluss und bei speziellen Nachtlinien bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Zeitkarten berechtigen während ihrer Gültigkeit im gewählten Gültig- 11

14 RMV-Fahrkarten keitsbereich zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln. Zeitkarten erhalten Sie auch im Vorverkauf an personenbedienten Vertriebsstellen, an ausgewählten Fahrkartenautomaten-Standorten, zum Teil beim Bus-Fahrpersonal und im RMV-TicketShop. Tages- und Gruppentageskarten können Sie auch als RMV-Handy- Ticket erwerben. Tageskarte Die Tageskarte gibt es für Erwachsene und für Kinder im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich). Sie gilt an einem Kalendertag ab Zeitaufdruck bis zum fahrplanmäßigen Betriebsschluss beziehungsweise bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote ist pro Fahrt ein Zuschlag zu erwerben. Tageskarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 0) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 090). Gruppentageskarte bis zu Personen Die Gruppentageskarte berechtigt bis zu Personen zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrs - mitteln im gewählten Gültigkeitsbereich. Sie gilt an einem Kalendertag bis Betriebsschluss des gle ichen Tages beziehungsweise bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote ist pro Person und Fahrt ein Zuschlag zu erwerben. Gruppentageskarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Mai n (Tarifgebiet 0) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 090). Hessenticket Das Hessenticket berechtigt bis zu Personen am Gültigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verbünde RMV, Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) und Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Es gilt montags bis freitags ab 9.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen ganztags bis Betriebsschluss. Die Nutzung von Fernverkehrs zügen der Deutschen Bahn AG (IC oder ICE) sowie von Ruftaxis innerhalb des VRN mit dem Hessenticket ist ausgeschlossen. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse, auch bei Zukauf entsprechender Zu schläge, ist nicht zugelassen. Außer halb Hessens gilt das Hessenticket: an der Nordgrenze des NVV bis Warburg in Nordrhein-Westfalen, Hann. Münden, Hedemünden und Speele in Niedersachsen und Gerstungen in Thüringen, in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Gemeinde Weinheim, zur Gemeinde Eberbach und zur Kernstadt von Worms (VRN- Wabe 3) in Rheinland-Pfalz sowie in Mainz. Das Hessenticket erhalten Sie an den Automaten, in Bussen, an allen RMV-Vertriebsstellen, im Internet unter sowie bei der Deutschen Bahn AG. Das Hessenticket kann auch im Vorverkauf erworben werden. 12

15 Eine Erstattung des Fahrpreises, auch bei Rückgabe des Tickets vor dem Geltungstag, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen die Nichtnutzung von den kooperierenden Verbünden zu vertreten ist. Näheres entnehmen Sie bitte den gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Hessenticket. Wochenkarte für Erwachsene Die Wochenkarte ist an sieben aufeinander folgenden Tagen gültig. Den ersten Gültigkeitstag können Sie frei wählen. Monatskarte für Erwachsene Auch bei der Monatskarte können Sie den ersten Gültigkeitstag frei wählen und bis zum gleichen Kalendertag des Folge monats (einschließlich) so oft in den gewählten und freigegebenen Tarifgebieten mit dem RMV fahren, wie Sie wollen. Jahreskarte für Erwachsene Wenn Sie viel mit dem RMV fahren und Geld sparen möchten, sollten Sie sich für die RMV-Jahreskarte entscheiden: 12 Kalendermonate fahren, aber nur für 10 Kalender - monate zahlen. Jahreskarten gibt es als übertragbare oder als persö n - liche Jahreskarte. Sie können die Jahreskarte im Voraus in bar oder mit einmaliger Abbuchung jeweils mit 2% Skonto oder in 10 Monatsbeträgen per Lastschrift erwerben. Inhaber einer persönlichen Jahreskarte erhalten zudem eine Mobilitätsgarantie (siehe Regeln bei Verspätungen ). Die Einzelheiten zu den Jahreskarten ergeben sich aus den Besonderen Bedingungen für Jahreskarten- Abonnements und Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten bei Barzahlung im Voraus in der jeweils gültigen Fassung. -plus-jahreskarte Die persönliche, nicht übertragbare -plus-jahreskarte wird für Personen ab Jahren als eticket RheinMain ausgegeben. Sie ist gültig für Fahrten in der 1. Klasse und beinhaltet die Vorteilsregelung 12 Kalendermonate fahren und nur für 10 Kalendermonate zahlen. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Hessen erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf das gesamte RMV-Gebiet ohne Über - gangs tarif gebiete. Personen, die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommen werden, können auch die 1. Klasse ohne Zuschlagkarte nutzen. Die Einzelheiten zur -plus- Jahreskarte ergeben sich aus den Besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements in der jeweils gültigen Fassung. Bestellscheine für die Jahreskarten erhalten Sie in RMV-Vertriebsstellen, in den RMV-Mobilitätszentralen oder zum Download im Internet unter 9-Uhr-Karte Die 9-Uhr-Karte ist als Monats- od er Jahreskarte konzipiert und hilft, bares Geld zu sparen: Gege n über den klassischen Zeitkarten sparen Sie zwischen1 und 2 Prozent. Wie der Name bereits erklärt, ist das Sparticket montags bis freitags ab 13

16 RMV-Fahrkarten 9.00 Uhr bis Betriebsschluss gültig. An Wochenenden und Feiertagen gilt es uneingeschränkt rund um die Uhr. Zur 9-Uhr-Karte können keine Aufpreiskarten für die Nutzung des IC erworben werden. Die 9-Uhr-Jahreskarten sind als persönliche (nicht übertragbare) oder als übertragbare Zeitkarte erhältlich. Besitzen Sie bereits eine Jahreskarte und möchten auf die 9-Uhr-Jahreskarte umsteigen, können Sie Ihren Preisvorteil (10 Monate zahlen, 12 Monate fahren) mitnehmen. Anschlussfahrkarte Wenn Ihr Fahrtziel außerhalb des Gültigkeitsbereichs Ihrer RMV-Zeitkarte liegt, können Sie eine Anschlussfahrkarte lösen. Als Inhaberin oder Inhaber einer RMV-Zeitkarte können Sie für diesen Fall eine rabattierte Einzelfahrt für die Gesamtstrecke kaufen. Die Rabatthöhen richten sich dabei nach der Preisstufe des Einzelfahrtwunsches und der Preisstufe der vo r - handenen Zeitkarte. Die Anschlussfahrkarte kann für Zeitkarten der Preisstufen 1 bis und 13 und für Einzelfahrten-Relationen der Preisstufen 2 bis und 13 gekauft werden. Auch für Kinder ( bis einschließlich 1 Jahre) werden Anschlussfahr - karten angeboten. Inhaber von Zeitkarten des Ausbildungstarifs haben die Altersgrenze für Kinderfahrkarten zu berücksichtigen. Übrigens: Für Fahrgäste, die Sie mit Ihrer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene aufgrund der Mitnahmeregelung kostenlos mitnehmen, muss ebenfalls je Person eine Anschlussfahrkarte erworben werden. Wie bei der Einzelfahrkarte gilt auch für die Anschlussfahrkarte, dass diese nur zum sofortigen Fahrtantritt mit beliebigem Umsteigen in Richtung Fahrtziel berechtigt. Rund- und Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind nicht erlaubt. Kaufen Sie Ihre Anschlussfahrkarte bitte direkt vor Fahrtantritt. Die Anschlussfahrkarte gilt in der Wagenklasse, in der die zugrunde liegende Zeitkarte und ein eventuell vorhandener Zuschlag auch gelten. Ausgeschlossen ist die Nutzung von Anschlussfahrkarten zur Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete, in der Kombination zu Zeitkarten des Übergangstarifs, in der Kombination zu Fernverkehrs-Ergänzungskarten, in der Kombination zu Tages- und Gruppentageskarten, in der Kombination zu Kombi- Tickets und Sonderangeboten mit einer zeitlichen Gültigkeit von unter sieben Tagen und in der Kombination zu Zeitkarten, die keinen Aufdruck der Preisstufe enthalten oder beim eticket RheinMain, bei denen keine Preisstufe auf der Karte gespeichert ist. Mitnahmeregelung bei Zeitkarten Mit der Wochen-, Monats- und Jahreskarte für Erwachsene inkl. der -plus-jahreskarte können Sie täglich ab Uhr einen Erwachsenen und entweder alle eigenen Kinder im Alter von bis 1 Jah ren (ein schließlich) oder maximal 3 Kinder im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich) kostenlos mitnehmen. An allen Samstagen, Sonntagen, 1

17 gesetzlichen Feiertagen sowie am 2. und 31. Dezember gilt diese Mitnahmeregelung sogar ganz tägig. Bei Tageskarten, JobTickets, SemesterTickets und den Zeitkarten des Ausbildungstarifes gibt es diese Regelung nicht. Soweit die Wochen-, Monats- oder Jahreskarte des Erwachsenentarifs inkl. der -plus-jahreskarte in der 1. Klasse gültig ist, gilt auch das Mitnahmerecht für die 1. Klasse. Zuschlagfahrkarte In der 1. Klasse der RMV-Schienenverkehrsprodukte sowie bei sonstigen zuschlagpflichtigen Angeboten benötigen Sie Zuschlag fahr karten für Erwachsene und Kinder. Die Zuschlagfahrkarte erhalten Sie als Einzelzuschlag für eine Fahrt oder als Zuschlagzeitkarte für die Wochen-, Monats- oder Jahres karte inklusive der 9-Uhr-Varianten. Wenn Sie eine Zeitkarte besitzen und nur gelegentlich zuschlag pflichtige Angebote (z.b. die 1. Klasse) nutzen möchten, können Sie auch je Fahrt einen Einzel zu schlag erwerben. Gruppenfahrkarte ab 10 Personen Für alle Gruppen ab 10 Personen gibt es die RMV-Großgruppenfahrkarte. Der Preis der Gruppenfahrkarte wird individuell berechnet, da sich der Fahrpreis nach der genauen Teilnehmerzahl und dem Fahrtziel richtet. Diese Fahrkarten erhalten Sie im Vorverkauf an ausgewählten RMV-Vertriebsstellen. Bei einer rechtzeitigen Anmeldung der Gruppenfahrt kann eine Beratung wegen der verfügbaren Plätze erfolgen und im Sonderfall eine Leistungsverstärkung ermöglicht werden. Fahrkarten zum Ausbildungstarif Mit Zeitkarten zum ermäßigten Ausbildungstarif können alle Fahrgäste von bis 1 Jahren (einschließlich) sowie Schüler, Auszubildende, Studenten der Hochschulen im RMV-Gebiet und unter bestimmten Voraussetzungen Praktikanten im RMV fahren. Auch Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst profitieren vom ermäßigten Ausbildungstarif. Zur Berechtigung muss ein amtlicher Altersnachweis oder der vom RMV vorgesehene und von der Ausbildungsstätte ausgefüllte Bestellschein für die Kundenkarte für Schüler und Auszubildende vorgelegt werden. Auf Grund dieser persönlichen Voraussetzung sind diese Zeitkarten nicht übertragbar und es besteht keine Mitnahmeregelung. Die Zeitkarten zum Ausbildungstarif bestehen immer aus einer Kundenkarte und einer dazugehörigen gültigen Wochen- bzw. Monatswertmarke mit identischer Sorten-Nr. (Preisstufe). Auf die Wertmarke muss immer die Nummer der Kundenkarte mit Kuge l schreiber übertragen werden, da die Wertmarke sonst ungültig ist. Wertmarken ohne Kunden karte berechtigen nicht zur Fah rt. CleverCard Schüler und Auszubildende können mit der CleverCard der Jahreskarte zum ermäßigten Ausbildungstarif während der Schulzeit zwischen Wohnort und Schul- bzw. Ausbildungsort das ganze Jahr unterwegs sein auch an den Wochenenden. In den hessischen Schulferien gilt die CleverCard im gesamten RMV- Gebiet. Dabei zählen zu den Schul- 1

18 RMV-Fahrkarten ferien auch die direkt angrenzenden Wochenenden und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann sie bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden. Die CleverCard kann immer zum 1. eines beliebigen Kalendermonats gekauft werden und gilt dann für 12 aufeinanderfolgende Monate. Auf dem Bestellschein für eine CleverCard ist die Bestätigung der Schule bzw. der Ausbildungsstätte vorzunehmen. Unter 1 Jahren genügt anstelle der Bestätigung auch ein einfacher Altersnachweis. Als persönliche Zeitkarte ist die CleverCard nicht auf andere Personen übertragbar. Die Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen; der Erwerb einer Anschlussfahrkarte ist hingegen möglich. Näheres entnehmen Sie bitte den besonderen Bedingungen zur CleverCard in der jeweils gültigen Fassung. Die CleverCard kreisweit ist ein spezielles Tarifangebot des jeweiligen Landkreises mit Gültigkeit in diesem und der jeweiligen Sonderstatusstadt (soweit vorhanden). Sie wird derzeit im Landkreis und in der Stadt Fulda, im Vogelsbergkreis und im Rheingau-Taunus-Kreis angeboten. Berufsschul-Ausweis Umfasst der Geltungsbereich der Zeitkarte des Ausbildungstarifs nicht den Berufsschulort oder werden zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, so kann ein Berufsschul- Ausweis ausgestellt werden. Dieser berechtigt gegen Vorlage an den eingetragenen Berufsschultagen, nicht jedoch im Fall des Blockunterrichts, zur Hin- und Rückfahrt zur und von der Berufsschule mit Einzelfahrkarten für Kinder. Der Berufsschul-Ausweis gilt auch für Schüler von allgemeinbildenden Schulen und Fachoberschulen. Bestellscheine für die Kundenkarte für Schüler und Auszubildende, für die CleverCard/CleverCard kreisweit und den Berufsschul- Ausweis erhalten Sie in RMV-Vertriebsstellen, in den RMV-Mobilitätszentralen oder zum Download im Internet unter RMV-Übergangstarife Bei ausgewählten Fahrtbeziehungen in Übergangstarifgebiete der benachbarten Verbünde Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV), Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN), zur Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) sowie auf ausgewählten Linien im Rhein-Lahn-Kreis (RLK) und auf ausgewählten Linien im Westerwald gilt der RMV-Tarif. Nähere Informationen dazu ent nehmen Sie bitteden RMV- Tarif informationen nach Regionen. RMV-Fahrkartenautomaten Innerhalb des RMV gibt es zurzeit zwei in der Bedienungsform zu unterscheidende Fahrkartenautomatentypen. Zum einen den Typ mit großem, berührungsempfindlichen Benutzerbildschirm (Touchscreen- Display). Zum anderen die Automaten mit Fahrtzielverzeichnis und kleinem Display sowie der Eingabe über Tasten. 1

19 An beiden Automatentypen erhalten Sie Einzelfahrkarten, Tageskarten und Anschlussfahrkarten, jeweils für Erwachsene und Kinder, Gruppentageskarten und Zuschlagkarten sowie örtlich begrenzte Angebote. Darüber hinaus sind an ausgewählten Standorten zusätzlich Wochenund Monatskarten für Erwachsene und Schüler bzw. Auszubildende erhältlich. Als Zahlungsmittel werden neben Münzgeld auch Banknoten im Wert von,, 10,, 20, und 0, Euro akzeptiert. Je nach Verkehrsunternehmen werden auch bargeldlose Zahlungsmittel (Geldkarte, EC-Karte) angenommen. Im Display des Automaten wird angezeigt, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Dies kann in Abhängigkeit zur Höhe des Fahrpreises und zum jeweils vorhan denen Wechselgeld des Automaten stehen. Alle Automaten können die Bedienungsanweisung auch in verschiedenen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Türkisch) anzeigen. Um Ihnen die Benutzung der Automaten zu erleichtern, haben wir je nach Automatenart einheitliche Bedienungsformen entwickelt. Die Automaten mit Touchscreen- Display sind aufgrund ihrer technischen Möglichkeiten wesentlich komfortabler und führen den Kunden durch den Verkaufsvorgang. Dabei erfolgt die Bedienung über das Touchscreen-Display. Und so steigen Sie in den Verkaufsvorgang ein: Startbildschirm Touchscreen-Automat Folgende Möglichkeiten der Zieleingabe stehen Ihnen zur Auswahl: 1. Zieleingabe über Schnellwahl : Im Startbildschirm werden Ihnen unter der Schnellwahl (linker und mittlerer Bereich im Display) häufig gewählte Fahrtziele angezeigt. Mit wenigen Bedienschritten gelangen Sie zur Fahrkarte. 2. Zieleingabe über: Ortsnamen eingeben oder Zielnummer eingeben Falls Ihr Fahrtziel nicht unter der Schnellwahl aufgeführt ist, erfolgt die Zielauswahl entweder über die Eingabe und Auswahl des Zielortes oder über die Eingabe der 2- bzw. -stelligen Zielnummer Ihres Fahrtziels (sofern bekannt). Sofern Sie über ein eticket Rhein Main verfügen, können Sie sich die Fahrkarten, die auf der Karte gespeichert sind, am Touchscreen- Automaten anzeigen lassen. Legen Sie einfach Ihre eticket-karte auf die dafür gekennzeichnete Lesefläche. Diese befindet sich unmittel- 1

20 RMV-Fahrkarten bar unterhalb der Zehnertastatur des PIN-Pads für EC-Kartenzahlungen. An den älteren Automaten mit Eingabe über Tasten werden Sie zwar auch über das Display durch den Fahrkartenkauf geführt, hier gilt es aber noch weitere Bedienelemente zu beachten: 1. Wählen Sie bitte Ihr Fahrtziel aus dem Fahrtzielverzeichnis aus.. Überprüfen Sie die im Display angezeigten Angaben (Zielnummer, gewählte Fahrkartenart) und bezahlen Sie dann den angezeigten Betrag.. Entnehmen Sie Ihre Fahrkarte und gegebenenfalls Ihr Wechselgeld aus der Ausgabeschale. RMV-HandyTicket Verbundweit können Einzelfahrkarten (inklusive Kurzstrecke und BahnCard- Ermäßigung), Tages- und Gruppentageskarten auch mit modernen Smartphones erworben werden. Dazu ist eine Anmeldung unter erforderlich, bezahlt wird per Lastschrift oder Kreditkarte. Tages- und Gruppentageskarten können auch für zwei oder drei aufeinanderfolgende Tage gekauft werden. RMV-TicketShop Fahrtzielverzeichnis 2. Geben Sie die links neben dem Fahrtziel aufgeführte 2- beziehungsweise -stellige Zielnummer über die Zehnertastatur ein. 3. Drücken Sie dann die Taste für die gewünschte Fahrkartenart im Tastenblock (Erwachsene oder Kinder) unterhalb der Zehnertastatur. Startbildschirm Automat mit Tasten Alle Zeitkarten des RMV sind im Vorverkauf auch unter im Internet erhältlich. Bezahlt werden kann per Lastschrift oder Kredit karte. Die ausgewählten Fahrkarten werden auf dem Postweg zugesandt, ab einem Wert von 1, Euro versandkostenfrei. Fernverkehrsnutzung im RMV 1. Nutzung von IC-Zügen innerhalb des RMV RMV-Zeitkartennutzer, die zusätzlich zu dem RMV-Leistungsangebot auch die IC-Züge der Deutschen Bahn AG nutzen möchten, erwerben zu Ihrer RMV-Zeitkarte einen Aufpreis gemäß Deutsche-Bahn-Tarif. Die Aufpreise werden au s schließlich von der Deut schen Bahn AG ver kau f t. 18

21 IC-Züge dürfen nicht mit Einzelfahrkarten,Tageskarten,Gruppe n tag es - karten, 9-Uhr-Karten, -plus-jahres - karten, CleverCards, SemesterTickets und KombiTickets genutzt werden. Auf den Fern ver kehrszügen gelten abweichende Bestimmungen. Somit kommen die RMV-Mitnahme rege - lung sowie die RMV-Anschluss fahr - kartenregelung dort nicht zur Anwendung. 2. ICE und die Fernverkehrs- Ergänzungskarte ICE-Züge können ausschließlich mit Fahrausweisen gemäß Deutsche- Bahn-Tarif genutzt werden. Kunden der Deutschen Bahn AG, die eine persönliche Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung der Deutschen Bahn AG besitzen, bietet der RMV als Ergänzung für die Nutzung der lokalen und regio nalen Ver ke h r smittel rabattierte Zeitkarten die Fer n verkehrs-ergän zungs - karten (FVEK) an. Sie sind für Erwachsene und Schüler bzw. Auszubildende als Wochen- und Monatskarten und für Erwachsene zusätzlich als Jahreskarten erhältlich. Für Erwach sene werden 1.- Klasse-Zuschläge angeboten. Eine Übersicht der Tarifstellen, die jeweils in den Preis stu fen 1 bis und 13 jedoch nicht für Relationen des Übergangstarifs erhältlich sind, gibt die RMV-Prei s liste Fernverkehrs-Ergänzungs karte. Der Vertrieb erfolgt derzeit aus schließlich über die Deutsche Bahn AG. Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten gelten jeweils nur bei gleichzeitiger Vorlage einer gültigen persönlichen Streckenzeitkarte mit ICE-Berec h ti - gung; sie berechtigen auf keinen Fall für sich alleine genommen zur Fahrt. Ebenso gelten sie nicht in Verbindung mit übertrag baren Streckenzeitkarten, persönlich en Streckenzeitkarten der Produktklasse B (IC-Züge) und der Bahn- Card 100. Die Gültigkeitszeiträume der beiden Fahrkarten müssen nicht identisch sein. Entscheidend ist jeweils, dass beide Karten zum Zeitpunkt der Nutzung Gültigkeit besitzen. Die Fernverkehrs-Ergänzungskarte darf nur ab dem Start oder Ziel der zugehörigen ICE-Streckenzeitkarte ausgestellt werden. Näheres entnehmen Sie bitte den besonderen Bedingungen für die FVEK. CityTicket Zu Fahrkarten des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG wird nach bestimmten Regeln der Service CityTicket (+City) ausgestellt. Das Vorliegen des Service ist zu erkennen, wenn die Fahrkarte den Vermerk +City nach dem Zielbahnhof aufgedruckt hat. Die Fahrkarte berechtigt dann am Zielort zur Weiterreise mit allen RMV-Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, SE-, RB- und RE-Züge) in Richtung auf das endgültige Fahrtziel. Bei Rückfahrkarten kann die Rückreise mit den genannten RMV-Verkehrsmitteln angetreten werden. Die Fahrtberechtigung bei der Hinfahrt (Fahrt vom Bahnhof) bezieht sich auf das Datum des Zangenabdrucks des Zugbegleiters. Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt das auf dem Fahrschein angegebene Datum. Das CityTicket gilt für alle Inhaber der Fahrkarte. Die Fahrtberechtigung am Zielort gilt innerhalb der Tarifgebiete (siehe 19

22 RMV-Fahrkarten Auflistung), die das Stadtgebiet beschreiben. In Frankfurt ist die Fahrt zum Flughafen nicht gestattet. Für Inhaber der BahnCard 100 gilt die Fahrtberechtigung ebenfalls in den unten genannten Räumen. Hier kann sogar beim Start der Reise der Service CityTicket genutzt werden. Die Bahn-Card 100 gilt dann wie eine Zeitkarte. Zielort Gültigkeitsbereich Bad Homburg = Tarifgebiet 101 Darmstadt = Tarifgebiete 001 (Darmstadt Mitte), 03 (Darmstadt-Arheilgen) und 0 (Darmstadt-Eberstadt) Frankfurt/Main = Tarifgebiet 0 ohne Flughafen Fulda = Tarifgebiet 2001 Gießen = Tarifgebiet 101 Hanau = Tarifgebiet 3001 Mainz = Tarifgebiet ohne Wiesbaden bis zum Rhein, ohne Gins heim, Gustavsburg und Walluf Marburg = Tarifgebiete 001, 00, 0 Offenbach/Main = Tarifgebiet 301 Wiesbaden = Tarifgebiet ohne Mainz bis zum Rhein, ohne Ginsheim, Gustavsburg und Walluf Anerkennung der BahnCard Inhaber einer BahnCard 2 oder BahnCard 0 erhalten für Einzel fahr - ten in den Preisstufen,,, 1 und im RMV einschließlich der Übergangstarifgebiete um 2% er mäßig t e Einzel fahrkarten. Diese Regelung gilt auch für Kinder bis 1 Jahre. Einze l - fahr karten zur Bahn Card gelten aus - schließlich auf Schienen ver kehr s - produkten außer U- und Straßenbahnen. Zuschläge sind immer voll zu zahlen auch bei Einsatz der BahnCard 2 First oder 0 First sind Zuschlagkarten für die 1. Klasse zu erwerben. Schönes Wochenende Fahrscheine des Angebotes Schönes-Wochenende-Ticket der Deutschen Bahn AG gelten ausschließlich auf Schienenverkehrsprodukten außer U- und Straßenbahnen. Ein Übergang in die 1. Klasse ist ausge - schlos se n. Auf allen weiteren Verkehrsangeboten des RMV ist dieses Angebot nicht gültig. Der Verkauf der Fahrscheine zum Schönes-Wochenende-Ticket erfolgt ausschließlich durch Verkaufsstellen der Deutschen Bahn AG. Die Benutzungsbedingungen ergeben sich aus den jeweils gül tigen Deutsche-Bahn-AG-Beförderungsbedingungen Schönes-Wochenende-Ticket. Regeln bei Verspätungen Mobilitätsgarantie für Inhaber von persönlichen Jahreskarten Als Inhaber einer persönlichen Jahreskarte (inkl. der -plus-jahres - karte) erhalten Sie eine Mobilitäts - garantie. Das bedeutet: Bei Verspätungen im Regionalverkehr (RB-, RE-, SE-Züge, S-Bahn oder Regionalbus) von mehr als 20 Minuten oder wenn Sie aufgrund einer Verspätung im Regionalverkehr von mehr als Minuten Ihr Anschlussverkehrs - mittel verpassen und sich dadurch die gesamte Reisezeit um 20 Minu- 20

23 ten verlängert, bezahlen wir Ihnen bei fehlender Fahrtalternative die Taxikosten oder die IC/ICE-Fahrkarte bis maximal 1 Euro. Verpassen Sie Ihren letzten Anschluss, erhöht sich der Erstattungsanspruch auf maximal 30 Euro. Ausgenommen sind Verspätungen durch höhere Gewalt. Die Ansprüche müssen Sie innerhalb von Wochen geltend machen. Vordrucke zur Erstattung erhalten Sie in den RMV-Mobilitätszentralen und im Internet unter 10-Minuten-Garantie In ausgewählten Tarifgebieten des RMV gilt die 10-Minuten-Garantie. Diese gewährleistet die Erstattung von Fahrtkosten bei Verspätungen in den lokalen Verkehrsmitteln U-Bahn, Straßenbahn und Bus sowie in einigen Regionalbuslinien des RMV. Die Garantie greift, wenn Sie mit Bus, Straßen- oder U-Bahnen unter wegs sind und mit mindestens 10 Minuten Verspätung an Ihrem (persönlichen) Fahrtziel in den folgenden Tarifgebieten ankommen: 3 (Langen), 3 (Offenbach), 3 (Groß-Gerau), 38 (Riedstadt), 39 (Seeheim-Jugenheim), 0 (Darmstadt), 1 (Dieburg) sowie 0 (Frankfurt). Weitere Informationen gibt es im Internet unter Fahrgastrechte der RMV-Bahnkunden Im Eisenbahnverkehr (RB, RE, SE, S-Bahn) gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Im RMV bedeutet dies, dass Sie als RMV-Bahnkunde nun bei Zugverspätungen beziehungsweise bei Ausfall des Zuges Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises haben. Auch eine alternative Beförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Weitere Informationen sowie den Antrag auf Erstattung/Entschädigung gibt es im Internet unter Weitere Informationen Schwerbehinderte Die Vergünstigungen für Schwer be - hinderte im RMV richten sich nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in der jeweils gültigen Fassung. Schwerbehinderte, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke (Jahreswertmarke oder Halbjahreswertmarke) sind, können unentgeltlich alle in den RMV einbezogenen Verkehrsmittel benutzen. Eine Begleitperson des Schwerbehinderten wird unentgeltlich befördert, wenn die Notwendigkeit der Begleitung im amtlichen Ausweis ausdrücklich vermerkt ist. Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch den Aufdruck B im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist, können auch dann unentgeltlich mitfahren, wenn der Schwerbehinderte selbst kein Beiblatt mit gültiger Wertmarke hat. Für die 1. Klasse gilt die unentgeltliche Nutzung einschließlich berechtigter Begleitperson, wenn dies im Schwerbehindertenausweis besonders gekennzeichnet ist. Die Nutzung der Son - der-, Schnell- und Nachtbusse ist nur mit einer gültigen Zuschlagfahrkarte gemäß Verbundtarif gestattet. 21

24 RMV-Fahrkarten Wichtiger Hinweis Schwerbehindertenausweise, Beiblätter und Wertmarken werden nur vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben. Gepäck und Tiere Kinderwagen, Rollstühle, Handgepäck und sonstige Gegenstände (Schlitten, Skier, zusam men klapp - bare Räder etc.) können Sie unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die anderen Fahrgäste nicht gefährdet werden beziehungsweise der Betrieb nicht gestört wird. Die Mitnahme von Fahrrädern ist generell unentgeltlich (mit Ausnahme der Fernverkehrszüge; hier gilt der Tarif der Deutschen Bahn AG, und Sie müssen vorab einen Platz reservieren) und richtet sich nach den jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung. Die allgemeinen, für alle Unternehmen geltenden Bedingungen finden Sie im Anhang der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme trifft das Fahrpersonal. Hunde können nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint befördert werden. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme trifft das Fahrpersonal. Die Beförderung zugelassener Tiere ist unentgeltlich. Freifahrt für Polizeibeamtinnen und -beamte Zur Erhöhung der Sicherheit werden Wachpolizistinnen/Wachpolizisten des Landes Hessen sowie Beamtinnen/Beamte des Polizeidienstes des Landes Hessen und der Bundes - polizei wenn sie die Uniform des Vollzugsdienstes tragen unentgeltlich befördert. In den regionalen Schienennahverkehrsprodukten gilt dies nur für die 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Rechnungen für Vorsteuerabzug Die von den im RMV zusammen - wirkenden Verkehrsunternehmen herausgegebenen Fahrkarten gelten nach den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen als Rechnung. Für die Berechnung gilt der Steuersatz gemäß 12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Fahren ohne Fahrkarte Fahren ohne gültige Fahrkarte ist kein Kavaliersdelikt! Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 0, Euro. Wer nachweisen kann, dass er seine personengebundene, nicht übertragbare Fahrkarte bei einer Fahrkartenprüfung nur vergessen hat, reduziert dadurch das erhöhte Be förderungs - entgelt auf, Euro. Der Nachweis ist innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsunter nehmen zu erbringen, bei dem das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt werden muss. 22

25

26 Der RMV-Tarif Das gesamte RMV-Gebiet ist in 0 A-Tarifgebiete unter gliedert, die jeweils mit zwei Ziffern gekennzeichnet sind. Diese bilden die Basis der tari f lichen Einteilung des Verbundraumes. Um den Interessen der Fahr gäste in den verschiedenen Regionen, insbesondere auf kurzen Strecken gerecht zu werden, sind die meisten A-Tarifgebiete zusätzlich in A0-Tarif ge biete unterteilt. Um den jeweiligen Fahrpreis ermitteln zu können, ist es für Sie notwendig zu wissen, welche Tarifgebiete Sie befahren. Grundsätzlich ergibt sich der Fahrpreis nach Art und Anzahl der befahrenen Tarifgebiete. Dazu haben wir auf den folgenden Seiten die notwendigen Tarifinforma tionen abgebildet. 2

27 Regionalverkehr Übersichtskarte Um den Fahrpreis für den Regionalverkehr zu ermitteln, suchen Sie bitte aus dieser Karte das Start- und Zielgebiet aus. Anhand der Nummern können Sie aus der RMV- Regionalmatrix die entsprechende Preisstufe entnehmen. Den Fahr - preis finden Sie in der RMV-Preisliste. 2

28 2 Der RMV-Tarif RMV-Regionalmatrix

29 In der RMV-Regionalmatrix finden Sie die von RMV-Kunden überwiegend genutzten Verkehrsbezie hungen. Über weitere 1.00 Alternativ - an ge bote die aus Platzgründen hier nicht darstellbar sind informieren Sie sich bitte bei RMV-Vertriebsstellen, an den Fahr kart e n - auto maten oder über unser RMV-Service-Telefon: 01801/83 (3,9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz. Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. 2 Cent/Minute).

30 Der RMV-Tarif Nahverkehrsbeispiel Hier möchten wir Ihnen anhand einiger Beispiele zeigen, wie Sie für kurze Fahrten (hauptsächlich Preisstufen 1 3) die richtige Preisstufe ermitteln kön nen. Diese können Sie nicht aus der RMV-Regionalmatrix entnehmen. Aus drucktechnischen Gründen können wir die Fahrtrelationen hier nicht farbig darstellen. Die farbigen Tarifgebietspläne finden Sie in den Aushangkästen an den Haltestellen, oder Sie erhalten diese bei Ihrem zuständigen Verkehrs - unternehmen. Den Fahrpreis entnehmen Sie bitte aus der RMV- Preisliste. Von/nach Preisstufe A B C Bei Fahrt in nur einem Tarifgebiet Bei Fahrt in nur diesem Tarifgebiet. Bei Fahrt in angrenzende Tarifgebiete wie ein z. B. innerhalb 30 z. B. innerhalb 0 z. B. innerhalb 301 D Bei Fahrt in nur zwei A0-Tarifgebieten z. B. von 310 nach 32 z. B. von 3001 nach 30 E F Und darüber hinaus bis zur nächsten roten Grenze Preisstufe z. B. von 30 über 30 nach 30 z. B. von 0 nach

31 A B C D E F D

32 RMV-Preise RMV-Preisliste 30

33 31

34 RMV-Preise RMV-Preisliste Anschlussfahrkarte gültig ab 9. Dezember 2012 Preise in Euro brutto Anschluss-Einzelfahrkarten zu Zeitkarten der Preisstufe 1 zu Zeitkarten der Preisstufe 2 zu Zeitkarten der Preisstufe 3 zu Zeitkarten der Preisstufe zu Zeitkarten der Preisstufe zu Zeitkarten der Preisstufe zu Zeitkarten der Preisstufe 13 Erwachsene Kinder 1 Erwachsene Kinder 1 Erwachsene Kinder 1 Erwachsene Kinder 1 Erwachsene Kinder 1 Erwachsene Kinder 1 Erwachsene Kinder 1 Preisstufe der benötigten Einzelfahrkarte (räumlicher Geltungsbereich) 2 auch in Offenbach 1,0 1,00 1,0 1,00 1,0 1,00 1,0 1,00 1,0 1,00 1,0 1,00 1,0 1,00 3 auch in Frankfurt 2,1 1,2 2,00 1,20 1,8 1,1 1,80 1,10 1,80 1,10 1,80 1,10 1,8 1,1 1 Bitte beachten Sie: bis einschließlich 1 Jahre 32

35 33 3, 2,0 3,10 1,8 2, 1, 2,20 1,30 2,00 1,20 1,9 1,1 2, 1,,0 3,90,20 3,0,90 2,9 3,9 2,3 2,0 1, 2,0 1,2,90 2,9 9,80,90 9,20,0,30,0,90 3,,10 2, 3,00 1,8,30,0 13,2,90 12,0, 10,00,00,90,,0 3, 3,9 2,0 10,00,00 2,1 1,2 2,00 1,20 1,8 1,1 1,80 1,10 1,80 1,10 1,80 1,10 Tarifgebiet Wiesbaden/Mainz 13

36 RMV-Preise RMV-Preisliste Fernverkehrs-Ergänzungskarte gültig ab 9. Dezember 2012 Preise in Euro brutto Preisstufe (räumlicher Geltungsbereich) Zeitkarten Wochenkarte Monatskarte Erwachsene Schüler und Auszubildende Erwachsene Schüler und Auszubildende Jahreskarte übertragbar Erwachsene, Abbuchung 10 x Erwachsene, Einmalzahlung 1 Zuschlagkarte-Woche Erwachsene und Kinder 2 -Monat Erwachsene und Kinder 2 -Jahr Erw. und Kinder 2, Abbuchung 10 x Erw. und Kinder 2, Einmalzahlung 1 1 2,80 11,10,10 8,0 2,0 3,80 20,0 29,0 2,00 38,00 29,0 30,0 3,0,00 11,90 1,00 119,00 10,00 11,0 1,0 Bitte beachten Sie: 1 Einmalabbuchung oder Barzahlung 2 bis einschließlich 1 Jahre 3

37 3 auch in Frankfurt 13,30 10,0,10 3,20 1,00 2,00,90 20,30 203,00 198,90 19,90 1,0,0 2,80,00 3,0 9,00 30,0 30,00 298,90 Tarifgebiet Wiesbaden/Mainz 13 2,0 20,0 90,20 0,0 902,00 88,00 11,90 0,0 0,00 39,90 13,30 10,0,10 3,20 1,00 2,00,90 20,30 203,00 198,90 3

38 RMV-Preise RMV-Preisliste CleverCard kreisweit 3

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40 Gemeinsame Beförderungsbedingungen Teil I 1 Geltungsbereich (1) Der Verbundtarif gilt auf den in den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) einbezogenen Linien der RMV-Verkehrsunternehmen. Bei den Eisenbahnen, die dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) unterliegen, gilt weiterhin neben den folgenden Bedingungen die Eisenbahn Verkehrsordnung (EVO). Die einbezogenen Linien mit ihrem jeweiligen Verkehrsangebot sowie die darüber hinaus für Fahrkarten des Verbundtarifs zugelassenen Verkehrsmittel ergeben sich aus den aktuell gültigen Verbundfahrplänen. Dazu gehören auch die Verkehrs angebote der mit dem RMV kooperierenden Verkehrsunternehmen, soweit diese mit Fahrkarten des Ve r bundtarifes benutzt werden dürfen. Eine Beschränkung im Übergang zwischen den Verkehrsmitteln besteht im Verbund nicht, es sei denn, dies ist in den Tarifbestimmungen ausdrücklich so geregelt. (2) Die Fahrgäste erhalten ihre Fahrkarten bei den in den Verbund einbezogenen und bei den mit dem RMV kooperierenden Verkehrsunte r- nehmen. In vertragliche Rechtsbeziehungen treten die Fahrgäste nur mit denjenigen Verkehrsunternehmen, deren Verkehrsmittel sie benutzen. In Ergänzung der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen gelten gegebenenfalls die besonderen Beförderungsbedingu n gen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. (3) Die Fahrgäste erkennen mit dem Betreten der Fahrzeuge oder dem Benutzen der Betriebseinrichtungen die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV und gegebenenfalls sonstige besondere Beförderungsbedingungen und Tari f- bestimmungen als für sich rechtsverbindlich an; sie werden Bestandteil des Beförderungsvertrages. 2 Ausschluss von Personen von der Beförderung (1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Unter diesen Voraussetzungen sind insbesondere ausgeschlossen: 1. Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen, 2. Personen mit ansteckenden Krankheiten, 3. Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind. (2) Nicht schulpflichtige Kinder bis Jahre (einschließlich) können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrtstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens Jahre alt sind; die Vorschriften des Absatzes (1) bleiben unberührt. (3) Von der Beförderung können ferner ausgeschlossen werden: 1. Fahrgäste, welche die Verhalte n s- regeln gem. 3 außer Acht lassen, 2. Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte, welche die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes gem. 8 und/oder die Angabe von Personalien verweigern. 38

41 () Der Ausschluss von der Beförderung erfolgt im Einzelfall durch das Betriebspersonal. 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen,-einrichtu n - gen und Fahrzeuge so zu ver hal ten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgäs - ten nicht gestattet: 11. sich mit dem Fahrpersonal wäh - rend der Fahrt zu unterhalten, 12. die Türen während der Fahrt und außerhalb der Haltestellen eigenmächtig zu öffnen, 13. Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen, 1. während der Fahrt auf- oder abzuspringen, 1. ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten, 1. die Benutzbarkeit der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge, insbesondere der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege, zu beeinträchtigen, 1. in den Verkehrsmitteln gem. 1 (1), soweit dort das Rauchen nicht zugelassen ist, sowie auf den Bahnsteigen in Tunnelstrecken, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen, 18. Betäubungsmittel zu konsu - mieren, 19. in Verkehrsmitteln offene, zum sofortigen Verbrauch bestimmte Esswaren (z. B. Speiseeis, Pommes frites usw.) mitzunehmen, die zur Verunreinigung von Kleidungsstücken der Fahrgäste und der Wageneinrichtung führen können, 10. Fahrzeuge, Betriebsanlagen und -einrichtungen zu beschädigen oder zu verunreinigen, 11. Tonwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte, Fernsehgeräte oder Musikinstrumente zu benutzen, 12. elektronische Geräte zu betreiben, die den Fahrbetrieb stören können, soweit dies durch das jeweilige Verkehrsunternehmen bekannt gemacht ist, 13. in Fahrzeugen und Haltestellenanlagen mit Fahrrädern, Rollschuhen, Skateboards, Inline - skates oder dgl. zu fahren und 1. in Fahrzeugen und Haltestellenanlagen zu betteln oder ohne Zustimmung des Verkehrsunt ernehmens zu sammeln, zu werben oder mit dem Ziel des Gelderwerbes Schau- oder Darstellungen zu tätigen. (3) Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge, nicht zuletzt im Interesse der eigenen Sicherheit, nur an den Haltestellen betreten und verlassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebspersonals. Soweit besonders gekennzeichnete Ein- oder Ausgänge vorhanden sind, sind diese beim Betreten oder Verlassen der Anlagen und Fahrzeuge zu benutzen. Es ist zügig einund auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder werden die Türen geschlossen, darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen sicheren Halt zu verschaffen. 39

42 Gemeinsame Beförderungsbedingungen () Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt der Begleitperson gem. 2 (2). () Fahrgäste können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn trotz Ermahnung die sich aus den Absätzen (1) bis () ergebenden Verhaltensregeln nicht beachtet werden. () Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden die vom Verkehrsunternehmen festgesetzten Reinigungskosten erhoben. Weiter gehende Ansprüche bleiben unberührt. () Bei missbräuchlicher Benutzung der Notbremse oder anderer Siche r- heitseinrichtungen werden die in den für die Verkehrsunternehmen geltenden Rechtsvorschriften hierfür festgesetzten Beträge eingezogen. Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren sowie weiter gehende zivilrechtliche Ansprüche bleiben unberührt. (8) Beschwerden sind außer in Fällen des (), () und (1) nicht an das Fahr-, sondern an das Aufsichtspersonal zu richten. Soweit Beschwerden nicht durch das Aufsichtspersonal erledigt werden können, wird darum gebeten, diese unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Wagen- und Linienbezeichnung sowie möglichst unter Beifügung der Fahrkarte an die Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu richten, das für den Betrieb zuständig ist. Beschwerden können auch mündlich vorgebracht werden. Auf Beschwerden erhält der Fahrgast so bald wie möglich eine Antwort. Auf Verlangen hat sich das Personal der Verkehrsunternehmen zu legitimieren und die für Beschwerden zuständige Stelle mitzuteilen. Einnehmen der Plätze (1) Das Betriebspersonal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen oder Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist. (2) Den Fahrgästen können Sitzplätze nicht garantiert werden. Sitzplätze sind für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Fahrgäste, werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben. (3) Zahlende Fahrgäste haben bei der Einnahme der Sitzplätze Vorrang vor unentgeltlich beförderten Reisenden. Dies gilt nicht gegen - über freifahrtberechtigten Schwerbehinderten gemäß Abschnitt A, Ziffer der Tarifbestimmungen und deren Begleiter. Beförderungsentgelt, Fahr karten und deren Verkauf, Zahlungsmittel (1) Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte in Euro zu zahlen. Hierfür werden Fahrkarten ausgegeben. Fahrkarten sind insbesondere Einzelfahrkarten und Zeitkarten; darüber hinaus gibt es Sonderregelungen. Die Fahr karten werden im Namen und für Rechnung der in 1 genannten Unternehmen verkauft. Fahrkarten sind Urkunden oder fiktive Urkunden 0

43 und gelten als geldwerte Belege. Kopien sind unzulässig. Die gewerbliche Weitergabe oder Weitervermarktung von Fahrkarten gegen Entgelt und auf eigene Rechnung ist nicht gestattet. Rechtsbeziehungen, die sich aus einer Beförderung ergeben, kommen nur mit den Verkehrsunternehmen zustande, deren Verkehrsmittel benutzt werden. (2) Die Fahrkarten gelten für ihren Geltungsbereich in allen Fahrzeugen der in den Verbund einbezogenen Linien. Zuschlagpflichtige Fahrten dürfen nur mit hierfür gültigen Fahrkarten (Fahrkarte zusammen mit Zuschlagkarte) angetreten werden. Näheres hierzu ist in Teil II (Tarifbestimmungen) geregelt. (3) Einzelfahrkarten werden über stationäre oder mobile Verkaufs automaten verkauft. In Bussen und in personenbedienten RMV-Vertriebsstellen können Einzelfahrkarten durch Personal verkauft werden. Ein Einzelfahrkartenverkauf über Fahrpersonale erfolgt ansonsten nicht. In Ausnahmefällen kann ein Fahrkartenverkauf bei Bedarf auch durch sonstiges Personal (z.b. Standschaffner) erfolgen. Werden vom Personal für eine Fahrt mehrere Fahrkarten ausgegeben, so gelten diese als eine Fahrkarte. Ein Vorverkauf von Einzelfahrkarten ist ausgeschlossen, es sei denn, in Teil II E (Übergangsregelungen) ist etwas anderes geregelt. Einzelfahrkarten berechtigen gemäß Teil II A.3.3.2a) nur zum sofortigen Fahrtantritt. Zeitkarten werden von den bekannt gegebenen Stellen verkauft. Kundenkarten werden von besonders festgelegten Kundenkartenau s- gabestellen ausgestellt. Die Wertmarken zu den ermäßigten Zeitkarten sind bei den bekannt gegebenen RMV-Vertriebsstellen auch ohne Vorlage der Kundenkarte bei Nennung des Geltungsbereiches erhältlich. Fernverkehrs-Ergän zun g s - karten sind ausschließlich bei den Verkaufsstellen der DB AG erhältlich. Ausgewählte Fahrkarten können bei bestimmten Vertriebsstellen in elektronischer Form erworben werden (eticket RheinMain). Die Vertriebsstellen, an denen elektronische Fahrkarten erworben werden können, sind an dem besonderen Akzeptanzsymbol zu erkennen (blaues e mit drei Wellenbögen). Bei einigen Verkehrsunternehmen werden auch ausgewählte Zeitkarten vom Fahrer verkauft. Der Kauf ausgewählter Zeitkarten ist auch an ausgesuchten Standorten an Automaten möglich. Des Weiteren ist an wenigen Stellen im RMV-Bereich der Kauf von ausgewählten Zeitkarten bargeldlos an speziellen Geräten (sogenannten Card-o-maten) möglich. Jahres-, Monats- und Wochenkarten gem. Teil II A. (Tarifbestimmungen, A. Allgemeines) können bis zu acht Wochen vor dem ersten Geltungstag gekauft werden. Tages- und Gruppentageskarten sowie das Hessenticket können bis zu vier Wochen vor dem ersten Geltungstag gekauft werden. Wenn zum Zeitpunkt des Vorverkaufs eine Tarifänderung (z.b. hinsichtlich Preis, zeitlichem, räumlichem Geltungsbereich) für den gewünschten Gültigkeitszeitraum zu erwarten ist, die Genehmigungen dazu aber noch nicht vor liegen, entfällt für diesen Zeitraum die Vorverkaufsmöglichkeit. 1

44 Gemeinsame Beförderungsbedingungen Im Voraus gekaufte Zeitkarten mit Gültigkeitsbeginn ab oder nach dem Inkrafttreten einer Tarifänderung werden ungültig. Sie werden binnen eines Monats nach Inkrafttreten der Tarifänderung von den Verkehrsunternehmen zurückgenommen. Für Fahrkarten zu tariflichen Sonderangeboten wird der Vertrieb besonders geregelt. () Die Automaten akzeptieren als Zahlungsmittel Münzen im Wert von 0,0, 0,10, 0,0, 1,00, 2,00 und dort, wo es technisch möglich ist, auch 0,20. Die Fahrgäste können die Münzen in beliebiger Stückelung und Reihenfolge in die Verkaufsgeräte einwerfen, jedoch nicht in beliebiger Anzahl. Die Automaten sind zur Rückgabe von We c h - selgeld eingerichtet. Ausgewählte Automaten nehmen auch Banknoten im Wert von,00, 10,00, 20,00 und 0,00. Die jeweils für den Ka uf zugelassenen Banknoten werden im Display abgebildet. Falls einmal Wechselgeld im Automaten fehlt oder die Wechselgeldrückgabeeinrichtung aus sonstigen wichtigen Gründen außer Betrieb gesetzt ist, muss der Fahrgast abgezählt zahlen. Darauf wird der Fahrgast besonders hingewiesen. Darüber hinaus akzeptieren die meisten Automaten bargeldlose Zahlungsmittel. () Für den Verkauf durch Personal gilt Folgendes: 1. Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über 20,00 zu wech - seln und Ein- und Zweicentstücke im Betrag von mehr als 0,10 sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. 2. Soweit das Personal Geldscheine über 20,00 nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Der Fahrgast erhält sodann das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei dem Verkehrsunternehmen, das die Fahrkarte ausgegeben hat, zurück. Dem Fahrgast kann, wenn er eine Kontoverbindung angibt, der Wechselgeldbetrag ohne Abzüge auf das von ihm benannte Konto überwiesen werden. Sofern der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, verbleibt für ihn nur die Möglichkeit, die Fahrt abzubrechen. 3. Beanstandungen des Wechselgeldes oder der Quittung können nur anerkannt werden, wenn sie sofort gegenüber dem Verkaufspersonal vorgebracht werden.. Dort, wo es möglich ist, kann die bargeldlose Zahlung zusätzlich angeboten werden. Ein Anspruch auf bargeldlose Zahlung besteht nicht. () Der Fahrgast muss sich davon überzeugen, dass er die für die vorgesehene Fahrt erforderliche Fahrkarte besitzt. Beanstandungen der Fahrkarte sind sofort vorzubringen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Gültigkeit der Fahrkarten (1) Fahrkarten des Verbundtarifs sind nur in den in den Verbund einbezogenen Verkehrsmitteln gültig. Der Fahrgast muss zu Beginn der Beförderung im Besitz einer gültigen 2

45 Fahrkarte sein. Der Fahrgast hat sich die gültige Fahrkarte grundsätzlich vor Fahrtantritt für die gesamte zurückzulegende Fahrstrecke zu beschaffen. Ist der Fahrgast beim Betreten des Fahrzeugs noch nicht mit einer für diese Fahrt gültigen Fahrkarte versehen, hat er, sofern ein Fahrkartenverkauf im Fahrzeug vorgesehen ist, unverzüglich und unaufgefordert die erforderliche Fahrkarte zu lösen. Ist im Fahrzeug ein Fahrkartenverkauf durch das Fahrpersonal vorgesehen, ist der Fahrgast zudem verpflichtet, bei diesem einzusteigen und unverzüglich seine Fahrkarte zu lösen. Beanstandungen der Fahrkarte können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort vorgebracht werden. Erfolgt der Verkauf über Automaten in den Fahrzeugen, so ist unmittelbar bei Fahrtantritt eine Fahrkarte zu lösen. Hat sich der Fahrgast vor Fahrtantritt keine gültige Fahrkarte beschafft und ist ein Fahrkartenverkauf im Fahrzeug nicht vorgesehen, ist eine Nutzung des Verkehrsmittels nicht gestattet. Ist der Fahrgast zu Beginn der Beförderung nicht mit einer für diese Fahrt gültigen Fahrkarte versehen, ist er zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet [vgl. 8 (1) Nr. 1], es sei denn, er hat sich nach Betreten eines Fahrzeugs, in dem ein Fahrkartenverkauf vorgesehen ist, unverzüglich und unaufgefordert um die Erlangung einer gültigen Fahrkarte gekümmert und dies durch ein nach außen erkennbares Verhalten eindeutig zum Ausdruck gebracht. (2) Der Fahrgast hat die Fahrkarte bis nach Beendigung der Fahrt sorgfältig aufzubewahren und sie dem Betriebspersonal auf Verlangen jederzeit zur Prüfung vorzulegen und auszuhändigen. Im Falle von Fahrgastbefragungen bzw. Verkeh rs - erhebungen sind die Fahrkarten auch dem Zählpersonal, welches sich durch RMV-Zählerausweise zu legitimieren hat, vorzulegen oder auszuhändigen. (3) Die Fahrt gilt mit dem Betreten des Fahrzeuges als angetreten oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), mit dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Einsteigehaltestelle. Die Fahrt gilt nach Verlassen des Fahrzeuges als beendet oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahn gebiet), nach dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Aussteigehaltestelle. Wer lediglich den abgegrenzten und besonders gekennzeichneten Bah n- steigbereich betreten will, erhält für den Fall der Durchführung von Fahrkartenprüfungen einen unentgeltlichen Berechtigungsschein. () Fahrkarten des Einzelfahrkarte n- tarifs werden, soweit nicht anders geregelt, grundsätzlich nur entwertet ausgegeben. Persönliche ermäßigte Zeitkarten gem. Teil II A. und II B. der Tarifbestimmungen werden auf den Inhaber/die Inhaberin ausgestellt. Kundenkarten, soweit im Tarif vorgesehen, etwa für ermäßigte Zeitkarten, werden erst gemeinsam mit einer entsprechenden Wertmarke, auf der die Nummer der Kundenkarte unlöschbar, z.b. mit Kugelschreibe r, aufgetragen ist, gültig. 3

46 Gemeinsame Beförderungsbedingungen () Für die Gültigkeit der Fahrkarten sind die Betriebstage maßgebend, d.h. jeder Tag rechnet von Beginn bis zum Schluss des fahrplanmäßigen Betriebes. Für spezielle Nachtlinien gilt, dass auch der letzte als Nachtlinie gekennzeichnete Kurs noch mit der am Vortag gültigen Zeitfahrkarte genutzt werden kann. Für den Fall der Aufhebung des Betriebsendes erfolgt eine Einzelfall regelung. () Mit Fahrkarten der Preisstufe 3 darf immer das gesamte A-Tarif - gebiet befahren werden, sofern sich die Preisstufe 3 nicht aus einer A-Tarifgrenzüberschreitenden Fahrt - relation ergibt. () Will der Inhaber/die Inhaberin einer Zeitkarte unter Benutzung dieser Zeitkarte Fahrten über deren Geltungsbereich hinaus durchführen, können vorbehaltlich der Zeitkartenart Fahrkarten für die Gesamtstrecke gemäß Abschnitt A, Ziffer 3.3.1g) der Tarifbestimmungen gelöst werden. Diese gelten nur in Verbindung mit der Zeitkarte zur Fahrt bis zu dem gewünschten Ziel (Anschlussfahrkarte). Die Anschlussfahrkarten sind an den Automaten oder beim Personal gemäß (3) erhältlich. Ungültige Fahrkarten (1) Fahrkarten, die entgegen den Vorschriften der Beförderungs be di n- gungen oder der Tarifbestimmungen benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen. Dies gilt insbesondere für Fahrkarten, die 11. nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz Aufforderung nicht sofort ausgefüllt werden, 12. nicht mit gültigen Wertmarken versehen sind, 13. zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt oder unleserlich sind, so dass sie nicht mehr geprüft werden können, 1. in ihrer Materialeigenschaft nicht geprüft werden können (z.b. ein laminiert, eingeschweißt sind), ausgenommen sind Fahrkarten nach II B.1.3.2, 1. eigenmächtig geändert sind (eigenmächtiges Ändern ist auch ein nachträgliches Verbessern von Eintragungen), 1. von Nichtberechtigten benutzt werden, 1. zu anderen als zu den zulässigen Fahrten benutzt werden, 18. wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen sind. In den folgenden Fällen können die Fahrkarten eingezogen werden. Dies gilt für etickets, die 19. gesperrt sind, 10. elektronisch nicht auslesbar sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine Zeitkarte über deren räumlichen Gültigkeitsbereich gemäß () hinausgehend benutzt wird. (2) Eine Fahrkarte, die nur in Verbindung mit einem Berechtigungsnachweis, einer weiteren gültigen Fahrkarte oder einem in den Tarifbestimmungen vorgesehenen Personenausweis (z.b. Berufsschul- Ausweis) zur Beförderung berech tig t, ist dann nicht gültig und kann eingezogen werden, wenn der Berechtigungsnachweis, die weitere gültige

47 Fahrkarte oder der Persone n ausweis auf Verlangen nicht vorgezeigt wird. Die Einziehung ist auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Die Fahrkarte wird dem Fahrgast nach Vorlage des Berechtigungsnachweises bei dem Unternehmen, das die Fahrkartenprüfung veranlasst hat, wieder ausgehändigt. 8 Erhöhtes Beförderungsentgelt (1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er 1. sich keine gültige Fahrkarte beschafft hat, 2. sich eine gültige Fahrkarte beschafft hat, diese jedoch bei ein er Überprüfung nicht vorzeigen kan n, 3. die Fahrkarte auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt und aus händigt,. wenn die Fahrkarte in ihrer Materialeigenschaft nicht geprüft werden kann, siehe auch (1)., oder gesperrt ist,. innerhalb eines besonders kenntlich gemachten Haltestellenbereiches ohne gültige Fahrkarte oder Berechtigungsschein gem. (3) angetroffen wird,. einen tariflich vorgesehenen Zuschlag nicht vorzeigen kann. Eine Verfolgung im Strafverfahren bleibt unberührt. Die Vorschriften unter Nummer 1. und. werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen der Fahrkarte aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat. (2) Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 0,00. (3) Über den gezahlten Betrag stellt das Prüfpersonal eine Quittung aus, die bis zur Beendigung der Fahrt als Fahrkarte gilt. Wird das erhöhte Beförderungsentgelt nicht sofort entrichtet, ist eine Zahlungsaufforderung auszuhändigen, sobald die Personalien festgestellt worden sind. Diese gilt bis zur Beendigung der Fahrt als Fahrkarte. () Das erhöhte Beförderungsentgelt ist binnen einer Woche nach Feststellung an das Verkehrsunternehmen zu zahlen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von,00 erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. () Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf,00 im Falle von Absatz (1) 2., wenn der Fahrgast Inhaber/Inhaberin einer persönlichen, nicht übertragbaren Zeitkarte ist und innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei dem Verkehrsunternehmen, an das er/sie das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt hat oder gegenüber dem er/sie zur Zahlung verpflichtet ist, durch Vorlage der gültigen persönlichen Zeitkarte nachweist, dass er/sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber/-in einer gültigen Zeitkarte war. Das Gleiche gilt, wenn der Fahrgast eine nach Geltungsbereich und Kartennummer zu seinem Berechtigungsnachweis passende und für den Zeitraum gültige Fahrkarte für Auszubildende zum ermäßigten Preis benutzt, die Berechtigung zur Benutzung jedoch nicht auf dem Berechtigungsnachweis

48 Gemeinsame Beförderungsbedingungen vermerkt ist. Dies gilt analog für andere Fahrkarten gem. Teil II B. (Tar i f - bestimmungen B. Sonderregelungen). Die Ermäßigung erfolgt jedoch nur, wenn die Voraussetzung zur Benutzung von persönlichen Zeitkarten zum ermäßigten Preis zum Zeitpunkt der Feststellung vorgelegen hat und innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen darüber der Nachweis erbracht wird. Der Nachweis hat in der für den RMV festgelegten Form zu erfolgen. Das erhöhte Beförderungsentgelt wird nicht ermäßigt, wenn eine übertragbare Zeitkarte des Erwachsenentarifs bei einer Fahrkartenprüfung nicht vorgezeigt werden konnte. Gleiches gilt bei nachträglicher Vorlage einer Tageskarte, einer Gruppentageskarte bzw. Gruppenkarte. () Bei Verwendung von ungültigen Zeitkarten bleiben weiter gehende Ansprüche des Unternehmens unberührt. () Von Fahrgästen, die in den Verkehrsmitteln, soweit dort das Rauchen nicht zugelassen ist, sowie auf den Bahnsteigen in Tunnelstrecken rauchen, kann eine Strafe erhoben werden. 9 Erstattung von Beförderungsentgelt (1) Unbeschadet eines Anspruchs auf Entschädigung/Erstattung im Eisenbahnverkehr nach 1 wird der Fahrpreis für Einzelfahrkarten (auch Einzelzuschläge) und Gruppenkarten weder gegen Rückgabe der Fahrkarte noch unter sonstigen Umständen erstattet, z.b. bei Streik, Naturgewalten oder Suizid. Dies gilt nicht, wenn das Verkehrsunternehmen die Nichtbenutzung oder Teilbenutzung zu vertreten hat. In diesen Fällen hat der Fahrgast bei dem Verbundverkehrsunternehmen, bei dem er die Fahrkarte gekauft hat, die Fahrkarte vorzulegen und die Nichtbenutzung oder Teilbenutzung nachzuweisen. (2) Bei Tages- und Gruppentageskarten, die im Vorverkauf datiert an Kunden abgegeben wurden, erfolgt eine Erstattung gemäß Absatz (11), wenn sie vor dem eingetragenen Gültigkeitstag zurückgegeben werden. Bei der Übersendung per Post muss der Poststempel mindestens das Datum des Vortages in Bezug zum Nutzungstag tragen. (3) Großgruppenkarten werden gemäß Absatz (11) erstattet, wenn sie vor dem eingetragenen Gültigkeitstag zurückgegeben werden oder der zweifelsfreie Nachweis der Nichtbenutzung erbracht wird. Eine Teilerstattung ist ausgeschlossen. () Wird eine übertragbare Monatsoder Wochenkarte nicht oder nur teilweise benutzt, erfolgt eine Erstattung von Beförderungsentgelt nur für die Zeit nach Rückgabe der Karte an das Verbundverkehrsunte r- nehmen, bei dem die Zeitkarte gekauft wurde. Der Tag der Rückgabe oder das Datum des Poststempels der Übersendung der Zeitkarte mit der Post gilt als letzter Benutzungstag. Beim Versand trägt der Kunde/die Kundin das Verlustrisiko. () Wird eine persönliche Monatsoder Wochenkarte nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt von dem Verbundverkehrsunternehmen, bei dem die Wertmarke gekauft wurde,

49 unter Anrechnung des Beförderungsentgeltes für die durchgeführten Fahrten auf Antrag gegen Vor lage der Zeitkarte/Wertmarke erstattet. Für die Feststellung des Zeitpunktes, bis zu dem Fahrten als durchgeführt gelten, ist der Tag der Rückgabe oder das Datum des Post - stempels der Übersendung der Zeitkarte/Wertmarke mit der Post maßgeblich. Beim Versand trägt der Kunde das Verlustrisiko. Ein früherer Zeitpunkt für die Beendigung der Benutzung kann nur berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Reis e - unfähigkeit oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird. () Die Erstattungsregelungen für Jahreskarten richten sich nach den Anlagen Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten bei Barzahlung im Voraus, Besondere Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements, Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende CleverCard und Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende CleverCard kreisweit. () Für Fahrpreisentschädigungen/ Erstattungen von Zeitkarten im Eisenbahnverkehr gilt zusätzlich 1. (8) Eine Erstattung erfolgt nicht 1. bei rechtmäßigem Ausschluss von der Beförderung, ausgenommen 2 (1), Satz 2 Nr. 2, 2. für abhandengekommene Mon ats- oder Wochenkarten, 3. bei gemäß als ungültig eingezogenen Fahrkarten. (9) Die Ausschlussfrist für Anträge nach den Absätzen (1) und () beträgt drei Monate. (10) Für jeden vollen Tag innerhalb der Geltungsdauer, an dem die Zeitkarte genutzt werden konnte, wird vom Kaufpreis abgezogen: - bei Monatskarten %, - bei Wochenkarten 2 %. Der Erstattungsbetrag wird kaufmännisch auf volle 0,0 gerundet. (11) Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von,00 sowie ggf. eine Überweisungsgebühr abgezogen. Dem Kunden/der Kundin steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Das Bearbeitungsentgelt und eine etwaige Überweisungsgebühr werden nicht abgezogen, wenn die Erstattung auf Gründe zurückzuführen ist, die das Verkehrsunternehmen zu ver - treten hat. Eine Barauszahlung des Erstattungs be trages liegt im Ermessen der jeweils erstattenden Stelle. 10 Mitnahme von Sachen (1) Handgepäck (leicht tragbare Sachen) und sonstige Sachen (z.b. Schlitten, Skier, zusammen geklappte Fahrräder) werden mitgenommen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt und Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden können. Ein Anspruch auf Mitnahme von Sachen besteht nicht. Die Mitnahme von Fahrrädern (mit Ausnahme der zusammengeklappten Fahrräder) richtet sich nach den

50 Gemeinsame Beförderungsbedingungen jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung. Die allgemeinen, für alle Unternehmen geltenden Bedingungen sind als Anlage ( Allgemeine Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahr rädern im RMV ) beigefügt. (2) Die Mitnahme von Kinderwagen sowie von Rollstühlen ist grund - sätzlich zugelassen, wenn die Bauart der Kinderwagen, der Rollstühle und der Fahrzeuge es zulassen und keine Verminderung der Verkehrs sicherheit eintritt. (3) Von der Mitnahme sind gefähr - li c he Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere 1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe, 2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können, 3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen. Darüber hinaus ist 3 (2) zu beach ten. () Die Fahrgäste haben mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu be - aufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt und Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden können. () Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen mitgenommen und an welcher Stelle sie untergebracht werden können. 11 Mitnahme von Tieren (1) Für die Mitnahme von Tieren gelten die Absätze 10 (1), () und () sinngemäß. (2) Hunde können nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint befördert werden. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. (3) Blindenführhunde, die Blinde begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. () Sonstige Tiere werden nur befördert, wenn sie in geeigneten Behältern untergebracht sind. () Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. 12 Fundsachen (1) Fundsachen sind nach 98 BGB unverzüglich dem Betriebspersonal abzuliefern. Eine Fundsache wird durch das Fundbüro des Verkehrsunternehmens, in dessen Bereich die Fundsache gefunden wurde, an die Person, die sie verloren hat, zurückgegeben. Die Rückgabe erfolgt gegen Zahlung eines Entgeltes für die Aufbewahrung. Sofortige Rückgabe durch das Betriebspersonal ist zulässig, wenn sich die abholende Person als berechtigt ausweisen kann. Der Empfang der Sachen ist schriftlich zu bestätigen. (2) Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen des betreffenden Verkehrsunternehmens. 8

51 13 Haftung Bei Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen haftet das Verkehrsunternehmen nach den allgemein geltenden Bestimmungen. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 1.000, beschränkt. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. 1 Ausschluss von Ersatz ansprüchen Soweit gesetzliche Regelungen nichts anderes vorsehen und unbeschadet eines Anspruchs auf Entschädigung/Erstattung im Eisenbahnverkehr nach 1, kann eine Gewähr für das Einhalten des Fahrplanes und der Anschlüsse nicht übernommen werden. Bei Abweichung vom Fahrplan (z.b. Ausfall, Verspätung) sowie bei Platzmangel sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. 1 Fahrpreisentschädigungen/ Erstattungen im Eisenbahnverkehr mit Fahrkarten des RMV-Verbundtarifes (1) Für die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gelten für nach dem Verbundtarif des RMV ausgestellte Fahrkarten die Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, der Eisenbahn-Verkehrsordnung und der Verordnung (EG) 131/200 sowie diese Beförderungsbedingungen entsprechend (siehe 1). Eigenständige, über die vorgenannten Bestimmungen hinausgehende Ansprüche werden hierdurch nicht begründet. (2) Vertraglicher Beförderer im Sinne der Verordnung (EG) 131/200 ist das vertragliche Eisenbahn - unternehmen, mit dem der Fahrgast einen Beförderungsvertrag geschlossen hat, oder eine Reihe aufeinander folgender Eisenbahnunternehmen, die auf der Grundlage dieses Vertrages haften. Als vertraglicher Beförderer verantwortlich ist bei Ausfall, Verspätung oder resultierendem Anschlussversäumnis das Eisenbahnverkehrsunternehmen, dessen vom Reisenden gemäß Beförderungsvertrag gewählter Zug ausgefallen oder verspätet war. (3) Unter der Voraussetzung, dass vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette mehr als 0 Minuten betragen wird, hat der Fahrgast im Eisenbahnverkehr die Möglichkeit, die Reise vor Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden oder die Reise gar nicht anzutreten. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar: 1. für die nicht durchfahrene Strecke oder 2. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, oder 9

52 Gemeinsame Beförderungsbedingungen 3. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte geltend gemacht werden. () Erleidet der Fahrgast im Eisenbahnverkehr (am Zielbahnhof seiner Reise) eine Verspätung von mindestens 0 Minuten, für die keine Erstattung nach Absatz 3 erfolgt, kann der Fahrgast eine Fahrpreis - entschädigung gemäß Absatz (Einzelfahrkarte) oder Absatz (Zeitkarte) verlangen. () Bei Einzelfahrkarten beträgt die Entschädigung je Verspätungsereignis a) 2% des Preises für eine Fahrt bei einer Verspätung von 0 bis 119 Minuten b) 0% des Preises für eine Fahrt ab einer Verspätung von 120 Minuten. Entschädigungszahlungen unter einem Betrag von,00 je Verspätungsereignis werden nicht ausgezahlt. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte geltend gemacht werden. () Bei Zeitkarten wird als Entschädigungsbetrag für Verspätungen ab 0 Minuten für eine Fahrt ohne Fahrtberechtigung in der 1. Klasse pauschal 1,0, für eine Fahrt mit Fahrtberechtigung in der 1. Klasse 2,2 pauschal angesetzt. Eine Zeitkarte im Sinne dieser Fahrgastrechte ist eine für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten gültige Fahrkarte, die es dem berechtigten Inhaber erlaubt, auf einer bestimmten Strecke oder in einem bestimmten Netz während eines festgelegten Zeitraums mit der Eisenbahn zu reisen. Auch Tageskarten sind Zeitkarten in diesem Sinne. Zu den einzelnen Zeitkarten Näheres in den Tarifbestimmungen. Anträge auf Entschädigungszahlungen mit Zeitkarten mit einer Gültigkeit von bis zu einem Monat sind gesammelt nach Ablauf der Gültigkeit einzureichen, wobei Entschädigungszahlungen unter,00 nicht vorgenommen werden. Bei Zeitkarten mit längerer Gültig keit sind Anträge auf Entschädigungszahlungen ebenfalls gesammelt einzureichen, da eine Auszah lung nur dann erfolgt, wenn der Auszahlungsbetrag,00 übersteigt. Bei Zeitkarten werden insgesamt jedoch höchstens 2% des tat sächlich gezahlten Zeitkartenpreises entschädigt. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte geltend gemacht werden. () Der Fahrgast kann nur entweder einen Anspruch auf Erstattung nach Absatz 3 oder auf Entschädigung nach Absatz geltend machen. (8) Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach 0

53 Absatz, wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert wurde oder wenn bei seiner Ankunft am Zielort eine Verspätung aufgrund der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder mit geänderter Streckenführung weniger als 0 Minuten beträgt. (9) Besitzt ein Reisender eine RMV- Fahrkarte und muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund des Ausfalls oder einer Verspätung des von ihm gemäß Beförderungsvertrag gewählten Zuges mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort seines Beförderungsvertrages ankommen wird, kann er die Fahrt mit einem anderen Zug durchführen, sofern für diesen Zug keine Reservierungspflicht besteht, dieser Zug keine Sonderfahrt durchführt und keiner der in Absatz 11 genannten Ausschlussgründe greift. Für die ersatzweise genutzten Züge hat der Reisende in jedem Fall eine Fahrkarte zu erwerben. Soweit der Reisende für den ersatzweise genutzten Zug weitere Fahrkarten erwerben muss, kann er den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Handelt es sich bei der Fahrkarte des verspäteten Reisenden um eine Fahrkarte mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt, besteht der Anspruch auf die Durchführung der Fahrt in einem anderen Zug nicht. RMV-Fahrkarten mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt sind: Gruppentageskarten gem. Tarifbestimmungen Teil A Ziffer 3..1f) KombiTickets und Sonderangebote gem. Tarifbestimmungen Teil B Ziffern 1.1, 1.2 und 2 das Hessenticket gem. Tarifbestimmungen Teil A Ziffer g) (10) Soweit keiner der in Absatz 11 genannten Ausschlussgründe greift, kann der Reisende die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Verkehrsmittel durchführen, sofern die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und.00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende mindestens 0 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird, oder sofern es sich bei dem vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielort ohne die Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 2.00 Uhr erreichen kann. (11) Macht der Reisende von seinem Recht nach Abs. 9 oder 10 Gebrauch, so kann er von dem vertraglichen Beförderer im Sinne des Absatz 2 Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, für eine Beförderung nach Abs. 10 jedoch nur die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80,00. Dem Reisenden steht der Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen nach Abs. 9 oder 10 nicht zu, wenn der Ausfall oder die Unpünktlichkeit des Zuges auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: 1. betriebsfremde Umstände, die das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das den Zug betreibt, trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht 1

54 Gemeinsame Beförderungsbedingungen vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte; 2. Verschulden des Reisenden; 3. Verhalten eines Dritten, das das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das den Zug betreibt, trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte. Liegt eine der unter Nr. 1 oder Nr. 3 genannten Ursachen vor, so kann sich derjenige, mit dem der Reis ende den Beförderungsvertrag geschlossen hat, hierauf nur berufen, wenn der Reisende über die Ursache rechtzeitig unterrichtet wurde oder wenn die Ursache offensichtlich war. Der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur, auf der die Beförderung erfolgt, ist im Verhältnis zum Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht als Dritter anzusehen. (12) Bei einer Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft von mehr als 0 Minuten haftet der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende seine Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist, dem Reisenden für die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und der Unterkunft. Der Schadenersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung ihn erwartender Personen entstandenen angemessenen Kosten. Der vertragliche Beförderer ist von einer Haftung befreit, wenn ein haftungsbefreiender Tatbestand gemäß 1 (11) vorliegt. (13) Die Eisenbahnunternehmen haben auf Anfrage des Fahrgastes auf der Fahrkarte im jeweiligen Fall zu bestätigen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Ver passen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ist. Soweit dies aufgrund der Art oder Beschaffenheit der Fahrkarte nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kann diese Bestätigung auch durch eine separate Verspätungsbescheinigung oder auf einem Vordruck erfolgen, der den Reisenden zur Geltendmachung seiner Ansprüche berechtigt. Kann das Zugbegleitpersonal zwar eine entstandene Verspätung, nicht jedoch das Verpassen eines Anschlusses aus eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es diese zu bescheinigen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist nicht Voraussetzung für die Beantragung durch den Fahrgast. (1) Für den Reisenden besteht eine Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht verlangt werden kann, wenn durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen als vertrag - licher Beförderer eine alternative Beförderungsmöglichkeit (z.b. Bus, Sammeltaxi) zur Verfügung gestellt wurde. Ist dies nicht der Fall, besteht ein Anspruch auf den Ersatz der Aufwendungen für das preisgünstigste alternativ tatsächlich nutzbare Verkehrsmittel. 2

55 (1) Für nach dem Verbundtarif des RMV ausgestellte Fahrkarten ist eine Geltendmachung von Ansprü - chen aus 1 gegen die vertraglichen Beförderer nach Absatz 2 an die zentrale Abwicklungsstelle für Fahrkarten des RMV-Verbund - tarifes, die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbh, Postfach 111 2, 000 Frankfurt am Main zu richten. Für die Geltendmachung ist der Antrag auf Entschädigung/ Erstattung zu benutzen, dem die Original-RMV-Verbundtariffahrkarte sowie alle sonstigen relevanten Belege beizufügen sind. In berechtigten Ausnahmefällen (z.b. Zeit - karte) reicht anstelle der Fahrkarte die Übersendung einer Kopie. Beim HandyTicket erfolgt der Nachweis anhand der vom RMV monatlich ausgestellten Rechnung über die Fahrkartenkäufe. Beim eticket RheinMan wird der Nachweis anhand des Beleges erbracht (Quittung), der zu jeder ausgegebenen elektronischen Fahrtberechtigung erzeugt wird. Das Recht des Reisenden zur anderweitigen Gel tendmachung von Ansprüchen bleibt unberührt. Eine Auszahlung von Erstattungs- und Entschädigungsansprüchen erfolgt grund sätzlich bargeldlos. Eine Barauszahlung ist nur bei einer RMV- Mobilitätszen trale möglich, nachdem der Anspruch anerkannt wurde. (1) Grundlage der Entschädigung ist der Fahrpreis, den der Reisende für die Fahrt tatsächlich entrichtet hat. Ist auf der Fahrkarte kein Preis eingetragen, so ist durch den Reisenden ein Zahlungsbeleg über den gezahlten Fahrpreis beizubringen. (1) Im Falle von Streitigkeiten aus der Beförderung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen kann der Reisende eine geeignete Schlichtungsstelle anrufen. Anspruchsgegner ist das verursachende Eisenbahnverkehrsunternehmen. 1 Gerichtsstand Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Verkehrsunternehmens, mit dem der Beförderungsvertrag besteht. 3

56 Tarifbestimmungen Teil II A. Allgemeines 1. Geltungsbereich Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den in den RMV einbezogenen Linien gemäß den aktuellen Verbundfahrplänen der unter 1 der Beförderungsbedingungen genannten Verkehrsunternehmen sowie bei den in Abschnitt C dargestellten Angeboten. Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch Aushang bekannt gegeben werden und sind dann Bestandteil der Tarifbestimmungen. Die Tarifbestimmungen gelten nicht für bestimmte Produkte des Fernverkehrs der DB AG, soweit sie nicht für die Nutzung freigegeben oder nur mit Aufpreisen zu benutzen sind, den Ebbelwei-Express in Frankfurt am Main, Anmiet- und Parkplatzpendel verkehre insbesondere zur Messe Frankfurt, die Nerobergbahn in Wiesbaden und den Citybus in Wetzlar. 2. Unentgeltliche Beförderung von Personen, Sachen und Tieren 2.1 Unentgeltliche Beförderung von Personen: Kinder bis Jahre (einschließlich) werden in Begleitung einer Person gem. 2 (2) der Beförderungs bedingungen unentgeltlich befördert. Kindergruppen (= vier oder mehr nicht eigene Kinder) fallen nicht hierunter. Hier können abweichende Regelungen getroffen werden. Schwerbehinderte bzw. deren Begleiter nach Ziff.. und uniformierte Polizei- und Grenzschutzbeamte nach Ziff.. werden ebenfalls unentgeltlich befördert. Mitnahmeregelung: Unter den in Ziffer 3.. genannten Bedingungen können Personen unentgeltlich mitgenommen werden. 2.2 Unentgeltliche Beförderung von Sachen und Tieren: Handgepäck und sonstige Sachen, wie z.b. Schlitten, Skier, Fahrräder, Kinderwagen, Rollstühle sowie zur Beförderung zugelassene Tiere werden unentgeltlich befördert; siehe hierzu auch 10 und 11 der Beförderungsbedingungen. Auf dem für die Nutzung von Fahrkarten des RMV-Tarifs geöffneten Angebot des Fernverkehrs der DB AG, IC-Züge, gelten für die Fahrradmitnahme der Tarifpreis und die Reservierungsregelung der DB AG. Bezüglich der unentgeltlichen Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern sind neben den Allgemeinen Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern im RMV (Anlage) die jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen verbindlich. 3. Entgeltliche Beförderung von Personen In allen nicht unter Ziff. 2. behan - delten Fällen ist die Beförderung

57 von Personen an das Vorhandensein einer gültigen Fahrkarte gebunden. 3.1 Fahrkarten werden von den im RMV zusammenwirkenden und mit dem RMV kooperierenden Verke hr s- unternehmen oder von deren Beauftragten verkauft Allgemeines zum Fahrkartenangebot: Fahrkarten des Verbundtarifes berechtigen grundsätzlich nur zur Fahrt in der 2. Klasse, sofern nichts anderes geregelt ist oder der entsprechende Zuschlag für die 1. Klas se nicht erworben wurde. Dies gilt analog für alle sonstigen zuschlagpflichtigen Angebote Fahrkarten des Verbundtarif es sind: Einzelfahrkarten Zeitkarten und die in Teil II B. (Sonderregelungen) aufgeführten Fahrkarten. Darüber hinaus gelten im Rahmen von Übergangsregelungen die in Teil II D. (Tarifkooperationen) und E. (Übergangsregelungen) aufgeführten Fahrkarten Fahrkarten des Verbundtarifes können als visuell, magnetisch oder elektronisch lesbare Nachweise über Fahrtberechtigungen ausgegeben werden Bei der Kontrolle eines etickets wird ein Kontrolldatensatz ( Kontrollnachweis ) erzeugt, der vom Kontrollgerät an das verbundweite Hintergrundsystem (vhgs) übertragen wird. Die bei der Kontrolle des etickets generierten Daten werden nur zum Zweck der Missbrauchsanalyse an das vhgs übermittelt und direkt nach der Analyse gelöscht. Eine Bildung von personenbezogenen Fahrt- und Nutzungsprofilen erfolgt nicht Für die Preisbildung ist der Bedienungsraum des RMV in A0- und A-Tarifgebiete eingeteilt Grundregeln der Fahrpreis - ermittlung: Der Fahrpreis richtet sich grund - sätzlich nach Art und Anzahl der befahrenen Tarifgebiete.Tarifgebiete, die bei einer Fahrt mehrfach befahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Für die Fahrpreisbildung gelten dabei folgende Kombinationsregeln: a) Im Nahbereich (1 oder 2 A-Tarifgebiete) gilt: Liegen Start und Ziel innerhalb eines A0-Tarifgebietes und wird kein weiteres Tarifgebiet befahren, gilt die Preisstufe 1. Bei der Fahrt von einem A0-Tarifgebiet in ein angrenzendes A0- Tarifgebiet gilt immer die Preisstufe 2, sofern kein weiteres Tarifgebiet befahren wird. Innerhalb eines A-Tarifgebietes gilt unabhängig von der Tarifgebietskombination maximal die Preisstufe 3.

58 Tarifbestimmungen Werden in zwei angrenzenden A-Tarifgebieten ausschließlich drei A0-Tarifgebiete befahren, gilt Preisstufe 3. Werden in zwei A-Tarifgebieten vier und mehr A0-Tarifgebiete befahren, gilt Preisstufe. b) Bei Fahrten innerhalb der Tarifgebiete 2901 und 301 gilt die Preisstufe 2 (Druckpreisstufe 2). Bei Fahrten in Verbindung mit benachbarten Tarifgebieten werden diese Tarifgebiete wie A0-Tarifgebiete behandelt. c) Werden bei der Fahrt zwei und mehr A-Tarifgebiete befahren, so gelten immer die Preisstufen bis (siehe hierzu die Anlage RMV-Regionalmatrix ), falls nicht die Regeln gemäß a) zur Anwendung kommen. d) Mit einer Zeitkarte der Preisstufe kann der gesamte Verbund - raum des RMV ohne die Übergangstarifgebiete befahren werden. Sie gilt als Netzkarte Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Tarifgebietsgrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu dem Tarifgebie t, aus dem die Fahrt kommt oder in das die Fahrt führt Verläuft eine Fahrt als Tarifgrenzfahrt auf einer A0- oder A-Tarifgebietsgrenze, so gilt zwischen Haltestellen auf diesem Verlauf der Tarif eines der angrenzenden Tarifgebiete. Sind die betroffenen Tarifgebiete unterschiedlich eingestuft, so gilt im Interesse der Kunden die jeweils günstigere Preisstufe Die Preisstufen und die dazugehörigen Fahrpreise ergeben sich aus dem Tarifgesamtplan, der RMV-Regionalmatrix und der RMV-Preisliste. 3.3 Einzelfahrkarten: Sortiment und Preise Einzelfahrkartensortiment: a) Einzelfahrkarten für Erwachsene und für Kinder im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich) zu Regelfahrpreisen. b) Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder in Verbindung mit der BahnCard zu um 2% ermäßigten Regelpreisen. c) Kurzstreckenfahrkarten für Erwachsene und für Kinder im Alt er von bis 1 Jahren (einschließlich) für auch tarifgrenzüberschreitende Kurzstreckenfahrten zu Regelfahrpreisen. Sie berechtigen zu einer Fahrt zu jeweils einem der an der jeweiligen Starthaltestelle ausgewiesenen Kurzstreckenziele (inklusive Umsteigens, falls dies erforderlich ist) im Rahmen der definierten Kurzstreckenlänge. d) Einzelzuschläge (siehe Anlage RMV-Preisliste ) für Erwachsene und Kinder für die Fahrt in der 1. Klasse der RMV-Schienenverkehrsprodukte und in zuschlagpflichtigen Sonderbussen und Nachtbussen. e) Einzelzuschläge für Erwachsene und Kinder im Anrufsammel ta xe n- verkehr, soweit dieser außerhalb der genehmigten Fahrpläne übri-

59 ger Linien unter eigener Genehmigung die ansonsten vorhan - dene Bedienung räumlich und zeitlich ersetzt. Der zeitlich begrenzte Ersatz der Bedienung von übrigen Linien in deren Verlauf durch regelmäßig oder bei Bedarf verkehrende Taxen ist nicht zuschlagpflichtig. f) Rückfahrkarten aus besonderem Anlass zum Preis der jeweiligen Einzelfahrkarten für Hin- und Rückfahrt. g) Rabattierte Einzelfahrkarten (Anschlussfahrkarten) für Erwachsene und für Kinder im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich) für Inhaber/Inhaberinnen einer Zeitkarte, die unter Benutzung dieser Zeitkarte über deren Geltungsbereich hinaus Fahrten durchführen wollen. Diese gelten nur in Verbindung mit der Zeitkarte zur Fahrt. Die rabattierten Einzelfahrkarten gelten in der Wagenklasse, in der die zugrunde liegende Zeitkarte und ein eventuell vorhandener Zuschlag auch gelten. Die Höhe der Rabattierung richtet sich nach der Preisstufe der genutzten Zeitkarte. Die Regelung gilt analog für Fahrgäste gem. Ziffer 3... Zusätzliche Ermäßigungen werden nicht gewährt. Die Preise der rabattierten Einzelfahrkarten können der Preisliste Anschlussfahrkarte entnommen werden. Der günstigste mögliche Preis wird dann erzielt, wenn die Fahrkarte in einem Tarifgebiet gelöst wird, das im Geltungsbereich der Zeitkarte liegt und eine gemeinsame Tarifgrenze mit den noch zur Fahrt benötigten Tarifgebieten hat. Ausgeschlossen ist die Nutzung von Anschlussfahrkarten zur Weiterfahrt in Übergangs - tarifgebiete, in der Kombination zu Zeitkarten des Übergangstarifs, in der Kombination zu Fernverkehrs-Ergänzungskarten, in der Kombination zu Tagesund Gruppentageskarten, in der Kombination zu Kombi- Tickets und Sonderangeboten mit einer zeitlichen Gültigkeit von unter sieben Tagen und in der Kombination zu Zeitkarten, die keinen Aufdruck der Preisstufe enthalten bzw. zu Chipkarten, die keine Preisstufe im Chip hinterlegt haben Gültigkeitsumfang und Fahrpreise: a) Einzelfahrkarten, die über Automaten oder durch das Personal verkauft werden, berechtigen nur zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten werden aus - schließlich im Verbundraum des RMV und in den Übergangstarifgebieten verkauft. Ein Vorverkauf ist ausgeschlossen, es sei denn, in Teil II E. (Übergangsregelungen) ist etwas anderes geregelt. b) Einzelfahrkarten sind nach dem Fahrtantritt nicht mehr übertragbar.

60 Tarifbestimmungen c) Einzelfahrkarten berechtigen zur Durchführung einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel und unter Wahrung des jeweils nächstfolgenden Anschlusses. Rund- oder Rückfahrten sowie Fahrtunterbr e - chungen sind ausgeschlossen. d) Die Preisstufen für Einzelfahrten sind gem. Ziff zu ermitteln. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Anlage RMV-Preisliste. 3. Zeitkarten: Sortiment und Preise 3..1 Zeitkartensortiment: Es werden ungeachtet der in Teil II D. (Tarifkooperationen) und E. (Übergangsregelungen) getroffenen Regelungen folgende Zeitkarten angeboten, die zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen und zeitlic hen Gültigkeitsbereich genutzt werden können: a) Jahreskarten/9-Uhr-Jahreskarten für Erwachsene werden zum zehnfachen Preis der Monatskarte/9-Uhr-Monatskarte, jedoch mit Gültigkeit für 12 volle Kalendermonate angeboten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den besonderen Bedingungen (siehe Anlagen Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten bei Barzahlung im Voraus und Besondere Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements. Jahreskarten/9-Uhr-Jahreskarten für Erwachsene werden als übertragbare oder personengebundene Karten ausgegeben. Die -plus- Jahreskarten für Personen ab Jahren werden mit einer Gültigkeit für 12 volle Kalendermonate zu einem festgelegten Preis angeboten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den besonderen Bedingungen (siehe Anlage Besondere Bedingungen für Jahreskarten- Abonnements ). Die -plus-jahreskarten werden ausschließlich als personengebundene Karten ausgegeben. Jahreskarten/9-Uhr- Jahreskarten, Jahreskarten- und 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements sowie -plus-jahreskarten werden als Chipkarte mit elektronischer Fahrtberechtigung unter dem Produktnamen eticket RheinMain oder in eingeschränkten Fällen wie bisher als Plastikkarte oder Papierfahrkarte ausgegeben. Jede Chipkarte ( Nutzermedium ) verfügt über eine laufende eindeutige Kartennummer, die auf der Vorderseite aufgedruckt ist. Die Fahrtberechtigung kann nur elektronisch ausgelesen werden. Jeder Karteninhaber erhält mit dem Erwerb seiner Chipkarte einen Web- Zugangsschlüssel, der ihn zur Nutzung des Online-Kundenportals meinrmv unter berechtigt. 9-Uhr-Jahreskarten gelten montags bis freitags ab 9.00 Uhr bis Betriebsschluss. An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 2. und besteht diese Begrenzung nicht. -plus-karten werden für Personen ab Jahren ausgegeben. Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag des Monats, in dem der Nutzer Jahre alt wird. Die räumliche Gültigkeit erweitert sich an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Hessen unabhängig von der Preisstufe auf den gesamten 8

61 Verbundraum ohne Übergangs - tarifgebiete. Die -plus-karte kann nur inklusive der 1. Klasse- Nutzung erworben werden; eine zusätzliche Zuschlagkarte wird somit nicht benötigt. CleverCard für Schüler und Auszubildende: Die Einzelheiten ergeben sich aus den besonderen Bedingungen (siehe Anlagen Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende,CleverCard und Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende,CleverCard kreisweit ). b) Monatskarten/9-Uhr-Monats - karten werden mit Gültigkeit von jedem Kalendertag an ausgeste llt und gelten bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) bis Betriebsschluss. Monatskarten/9-Uhr- Monatskarten für Erwachsene sind übertragbar. Monatskarten des Ausbildungstarifs sind nicht übertragbar. 9-Uhr-Monatskarten gelten montags bis freitags ab 9.00 Uhr bis Betriebsschluss. An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 2. und besteht diese Begrenzung nicht. c) Wochenkarten gelten an sieben aufeinander folgenden Tagen. Sie werden mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt und enden mit Betriebsschluss des letzten Geltungstages. Wochenkarten für Erwachsene sind übertragbar. Wochenkarten des Ausbildungstarifs sind nicht übertragbar. d) Die Monats-, 9-Uhr-Monats- und die Wochenkarten für Erwachsene können auch aus einer Kundenkarte und der dazugehörigen gültigen Wertmarke bestehen. Die Monats- und die Wochenkarten des Ausbildungstarifs bestehen grundsätzlich aus einer Kundenkarte und der dazuge - hörigen gültigen Wertmarke. Die Kundenkarte wird auf Bestellung und unentgeltlich ausgestellt. Sie ist zu unterschreiben. Die Nummer der Kundenkarte ist auf die jeweils benutzte Wertmarke zu übertragen. Die Angaben zur räumlichen und preislichen Gültigkeit der Wertmarke müssen mit den Angaben auf der Kundenkarte übereinstimmen. Beim Erwerb der Wertmarken ist die Kundenkarte nicht zwingend vorzulegen. e) Tageskarten gelten am Geltun g s- tag bis zum Schluss des fahrplanmäßigen Betriebes und bei speziellen Nachtlinien bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Für die Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote wird je Fahrt der entsprechende Einzelzuschlag bzw. eine Zuschlagzeitkarte benötigt. f) Gruppentageskarten für Gruppen bis maximal Personen gelten am Geltungstag bis zum Schluss des fahrplanmäßigen Betriebes und bei speziellen Nachtlinien bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Für die Nutzung zuschlagpflichtiger An gebote wird je Fahrt und je Person der entsprechende Einzelzuschlag bzw. eine Zuschlagzeit karte benötigt. 9

62 Tarifbestimmungen g) Hessenticket: Das Hessenticket berechtigt am Gültigkeitstag, montags bis freitags ab 9.00 Uhr bis Betriebs - ende und an Samstagen, Sonntagen sowie den hessischen Feiertagen von Betriebsbeginn bis Betriebsende, bis zu Personen zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen. Das Hessenticket gilt in allen Verkehrsmitteln im Bundesland Hessen, soweit diese in die Verbundverkehrsangebote einbezogen sind. Die Nutzung der 1. Klasse, auch bei Zukauf der entsprechenden Zuschläge, ist ausgeschlossen. Das Hessenticket gilt auf Nachtbuslinien, Schnellbuslinien und im AST- bzw. ALT-Verkehr als Regelfahrkarte gemäß Verbundtarif. Sofern hierfür ein spezieller Zuschlag erforderlich ist, ist dieser pro Person und Fahrt zu entrichten. Das Hessenticket gilt nicht in Ruf - taxiverkehren innerhalb des VRN. Detailliertere Informationen finden Sie unter Gemeinsame Tarif bestimmungen für das Hessenticket. h) Zuschlagzeitkarten (siehe Anlage RMV-Preisliste ) werden aus - gegeben für die Fahrt in der 1. Klasse der RMV-Schienenverkehrsprodukte und in zuschlagpflichtigen Sonderbussen und Nachtbussen. i) Zuschlagzeitkarten werden ausgegeben als: Zuschlagkarte Jahr (personengebunden oder übertragbar), Zuschlagkarte Monat, Zuschlagkarte Woche. Die Zuschlagkarten Jahr sind in ihrer Gültigkeit an Kalendermonate gebunden. Die Zuschlagkarten Monat und Woche können mit Gültigkeit von jedem Kalendertag an ausgestellt werden. Es gelten analog die Bestimmungen der Absätze b) und c). Zuschlagkarten Jahr können sowohl allein als auch kombiniert mit Jahreskarten des Erwachsenentarifs ausgegeben werden. Die Zuschlagzeitkarte ist übertragbar. j) Wochen-, Monats- und Jahreskarten des RMV werden im Verbundgebiet auf IC-Zügen anerkannt, wenn eine von der DB AG hierfür angebotene Aufpreis karte erworben wird. 9-Uhr-Monats- und -Jahreskarten, -plus-karten und CleverCards sind von dieser Regelung ausgenommen. k) Fernverkehrs-Ergänzungskarten Woche, Monat und Jahr des RMV der Preisstufen 1 und 13 können als Anschlussfahrkarten zu persönlichen Streckenzeitkarten der DB AG mit ICE-Berechtigung gekauft werden. Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten dürfen nur ab dem Start- oder Zieleintrag der DB-Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung ausgestellt werden. Für die Nutzung der 1. Klasse der DB wird im Rahmen des Angebotes der Fernverkehrs-Ergänzungskarte auch der 1. Klasse - Zuschlag verbilligt angeboten. Zur Fernverkehrs-Ergänzungskarte kann jedoch auch jede übertragbare Zuschlagkarte für die 1. Klasse genutzt werden. 0

63 Fernverkehrs-Ergänzungskarten und die dazugehörigen Zuschläge werden ausschließlich in Verbindung mit einer gültigen persönlichen Streckenzeitkarte der DB AG mit ICE-Berechtigung anerkannt. Kann der Kunde bei einer Prüfung die notwendige ICE- Streckenzeitkarte nicht vorweise n, ist er gemäß 8 der Beförderungsbedingungen verpflichtet, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Für Relationen der Übergangstarife werden keine Fernverkehrs-Ergänzungskarten vertrieben Gültigkeitsumfang: Die Zeitkarten berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten mit beliebigem Umsteigen innerhalb des auf der Zeitkarte angegebenen Geltungsbereichs. Besteht die Zeitkarte aus Kundenkarte und zugehöriger gültiger Wertmarke, ergibt sich der Geltungsbereich aus der Kundenkarte. Ein Wechsel des Geltungsbereichs erfordert die Ausstellung einer neuen Kundenkarte Ermittlung der Zeitkartenpreise: Die Zeitkartenpreisstufen sind gem. Ziff bis 3.2. zu ermitteln. Die Zeitkartenfahrpreise ergeben sich aus dem RMV-Tarifgesamtplan, der RMV-Regionalmatrix und der RMV-Preisliste. 3.. Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs: Wochen- und Monatskarten des Ausbildungstarifs sowie die Clever- Card werden an Personen im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich) sowie an Auszubildende im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ausge geben. Zeitkarten des Ausbildungstarifs (Wochen- und Monatskarten des Ausbildungstarifs und die CleverCard) sind personengebunden und somit nicht übertragbar. Ein Mitnahmerecht besteht nicht. Sie bestehen aus Kundenkarte bzw. CleverCard-Ausweis und Wertmarke. Vor der ersten Benutzung ist die Kundenkarte/der CleverCard- Ausweis zu unterschreiben. Die Nummer der Kundenkarte/des CleverCard-Ausweises ist auf die jeweils benutzte Wertmarke zu übertragen. Die Preisstufenangabe auf der Kundenkarte/dem CleverCard-Ausweis und der Wertmarke bzw. die Sortennummern müssen übereinstimmen. Die Kundenkarte/der CleverCard- Ausweis berechtigt bis zum Ende des eingetragenen Gültigkeitsdatums zur Benutzung ermäßigter We r t- marken des Ausbildungstarifes. Schüler sind: 1. schulpflichtige Personen bis 1 Jahre (einschließlich); 2. ab 1 Jahren: Schüler/Schülerinnen öffent licher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender oder berufsbildender Schulen. Hierzu zählen auch Gast- und Austauschschüler. Auszubildende sind: 1. alle Schüler nach obiger Definition 2. ab 1 Jahren: a) Schüler/Schülerinnen und Studenten/Studentinnen öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater 1

64 Tarifbestimmungen berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Hochschulen und Akademien mit Ausnahme der Verwaltungs - und Weiterbildungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkshochschulen sowie nur angezeigter privater Bildungsgänge; b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstiger privater Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist; c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwer b des Hauptschul- oder Realsch u l - abschlusses besuchen; d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis (Lehre) im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des 2 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des 3 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, 3 Abs. 2 der Handwerksordnung ausgebildet werden; e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen; f) Praktikanten/Praktikantinnen und Volontäre/Volontärinnen, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den in der Bundesrepublik Deutschland für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist. Wird das Praktikum im Anschluss an ein Studium ab solviert, so muss der Praktikant noch immatrikuliert sein; g) Beamtenanwärter/-innen des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten/Praktikantinnen und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter/-innen des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten; h) Teilnehmer/-innen an einem freiwilligen sozialen Jahr, freiwilligen ökologischen Jahr oder verglei c h baren sozialen Diensten (z. B. Bundesfreiwilligendienst). Ermäßigte Zeitkarten werden nur ausgegeben, wenn ein amtlicher Altersnachweis oder eine Bescheinigung in der für den RMV festgelegten Form vorgelegt wird, aus der sich die Berechtigung zum Bezug von Zeitkarten zum ermäßigten Preis ergibt. Wird die ermäßigte Zeitkarte zur Fahrt zu unterschiedlichen Ausbildungsstellen genutzt, ist die Bescheinigung von der Ausbildungsstelle zu erbringen, für die die höhere Preisstufe gilt. 2

65 Die Ermäßigung wird berechtigten Personen für die für Fahrten ab Wohnort bis regelmäßiger Ausbildungsstätte erforderlichen Tarif - gebiete gewährt. Dabei wird die Ermäßigung auch für Teile der Strec ke, die zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte liegt, gewährt. Es ist nicht erforderlich, beim Kauf der Wertmarken zum Ausbildungstarif die Kundenkarte vorzulegen. Umfasst der Geltungsbereich der Zeitkarte des Ausbildungstarifs nicht den (Berufs-)Schulort oder werden zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, so wird durch Vorlage einer Bescheinigung in der für den RMV festgelegten Form ein Berufsschul- Ausweis ausgestellt. Dieser berechtigt gegen Vorlage an den eingetragenen (Berufs-)Schultagen, nicht jedoch im Fall des Blockunterrichts, zur Hin- und Rückfahrt zur und von der (Berufs-)Schule mit Einzelfahrkarten für Kinder. Hierbei ist je Fahrt eine Einzelfahrkarte für Kinder zu lösen. Hierzu zählen auch rabattierte Einzelfahrkarten für Kinder (Anschlussfahrkarten). Die Preisstufe der Einzelfahrkarte kann niedriger sein als die im Berufsschul-Ausweis angegebene Preisstufe. Einzelfahrkarten mit einer höheren als der im Berufschul-Ausweis angegebenen Preisstufe sind nicht zulässig. Auch Einzelfahrkarten der Preisstufen, die in Verbindung mit einer BahnCard gelöst werden, berechtigen zur Nutzung in Verbindung mit dem Berufsschul-Ausweis. Der Berufsschul-Ausweis gilt auch für Schüler von allgemeinbildenden Schulen und Fachoberschulen. 3.. Mitnahmeregelungen bei Zeitkarten des Erwachsenentarifs: Inhaber/-innen von Jahreskarten, 9-Uhr-Jahreskarten, -plus-jahreskarten, Monatskarten, 9-Uhr- Monatskarten und Wochenkarten des Erwachsenentarifs können montags bis freitags ab Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an bundeseinheitlich geregelte n gesetzlichen Feiertagen sowie am 2. und ganztags einen Erwachsenen und entweder alle eig e nen Kinder im Alter von bis1 Jahren (ein schließ - lich) oder maximal drei Kinder im Alter von bis 1 Jah ren (ein schlie ß - lich) kostenlos mitnehmen. Soweit die Jahres-, Monats- oder Wochenkarte des Erwachsenen tarifs in der 1. Klasse gültig ist, gilt auch das Mitnahmerecht für die 1. Klasse. Beim Zukauf von Anschlussfahrkarten muss jede Person im Besitz einer Anschlussfahrkarte sein. Beim Zukauf von Einzelzuschlägen und bei der Nutzung weiterer zuschlag - pflichtiger Angebote muss jede Person im Besitz einer Zuschlagkarte sein.. Beförderung von Schwerbehinderten und deren Begleitern Die Beförderung von Schwerbehinderten richtet sich nach dem Sozia l- gesetzbuch Neuntes Buch in der jeweils gültigen Fassung. Ebenso wird die unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen in allen Verkehrsmitteln des Verbundes durch Bestimmungen dieses Gesetzes geregelt. Abgesehen von dieser Begleiterregelung und der Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln sowie Führhunden gilt, dass Vergünstigungen nur bestehen, wenn ein gültiger Berechtigungsnachweis 3

66 Tarifbestimmungen (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes), in dem die einzelnen Vergünstigungen besonders gekennzeichnet sind, vorgewiesen werden kann. Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch das B im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist, können auch dann unentgeltlich mitfahren, wenn der Schwerbehinderte kein Beiblatt mit gültiger Wertmarke hat. Soweit Zuschlagfahrkarten gem. Ziff d) und 3..1 h) erforderlich sind, sind diese zu lösen. Für die 1. Klasse gilt die unentgelt - liche Nutzung einschließlich berechtigter Begleitpersonen, wenn dies im Schwerbehindertenausweis besonders gekennzeichnet ist. Schwerbehindertenausweise sind nur im Original gültig. Bei Kindern bis 1 Jahren (einschließlich) ist eine Kopie des Ausweises zulässig.. Polizeifreifahrt Zur Erhöhung der Sicherheit werden Wachpolizisten/-polizistinnen des Landes Hessen sowie Beamte/Beamtinnen des Polizeidienstes des Landes Hessen und der Bundespolizei, wenn sie Uni form des Vollzug s- dien s tes tragen, unentgeltlich befördert. Auf den regionalen Schienennahve r kehrs produkten im RMV (S-Bahn, RB, SE und RE) gilt dies nur für die 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse durch Zukauf der erforderlichen Zuschläge ist ausgeschlossen.. Rechnung für Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Die im RMV zusammenwirkenden und die mit dem RMV kooperierenden Unternehmen geben den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen entsprechende Fahrkarten aus. Rechnungen über steuerpflichtige Beförderungsleistungen werden nur auf Verlangen der Fahrgäste ausgegeben, soweit die Fahrkarten nicht ohnehin den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen als Rechnung entsprechen. Der Anspruch auf Au s- stellung erlischt mit dem 31. Januar des dem Gültigkeitszeitraum folgenden Jahres. B. Sonderregelungen 1. Rabatte und Ermäßigungen Rabatte und Ermäßigungen sind einheitlich zu handhaben. Entsprechende Regelungen/Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der Genehmigungsbehörden. Durch Rabatte und Ermäßigungen darf sich die Wirtschaftlichkeit des Verbundverkehrs nicht verschlechtern. Beim Verkauf von Regelangeboten eingeräumte Preisnachlässe (Skonti) werden nicht zusätzlich zu den Rabatten und Ermäßigungen gewährt. Solidarangebote werden gestaltet, indem die bepreiste Mobilitätsnac h- frage einer Gruppe auf die Gesamtheit dieser Gruppe abgerechnet wird. Die aus Solidarangeboten resultierenden KombiTickets gliedern sich in KombiTickets im normalen Wortgebrauch, die zu allen Arten von Veranstaltungen eingerichtet werden, Arbeitsweg-KombiTickets (1.3.2) und SemesterTickets (1.3.3).

67 1.1 Ermäßigung für Sonderangebote: Ermäßigungen bis zu höchstens 0% können eingeräumt werden für Sonderangebote mit zeitlich begrenzter Geltungsdauer, z.b. für: Großveranstaltungen, Messeverkehr, Fremdenverkehr. Grundlage für die Bemessung der Fahrpreisermäßigung sind die Fahrpreise für Einzelfahrkarten und Tageskarten, nicht jedoch für Gruppentageskarten. 1.2 Sondervereinbarungen für Großgruppenreisen: Für Gruppen ab 10 Personen werden an ausgewählten RMV-Vertriebsstellen Gruppenfahrkarten im Vorverkauf angeboten. 1.3 Sondervereinbarungen mit Unternehmen und Organisationen: Firmenrabatte: Bei Abnahme von mehr als 0 Jahreskarten des Erwachsenentarifs für jeweils dieselbe Geltungsdauer durch eine Stelle (z.b. Firmen und Behörden) können Rabatte nach einer vom RMV in Abstimmung mit den Verbundverkehrsunternehmen festzulegenden Rabattstaffel gewährt werden. Einzelheiten werden in Sondervereinbarungen geregelt Arbeitsweg-Kombi-Ticket (JobTicket): Mit Unternehmen und Organisationen, die im RMV-Gebiet mehr als 100 Mitarbeiter/-innen beschäftige n, kann eine vom Regeltarif abweichende Vereinbarung getroffen werden, wonach jedem Mitarbei te r/ jeder Mitarbeiterin eine an das Arbeits-/Dienstverhältnis gebundene, nicht übertragbare Zeitkarte ohne Mitnahmerecht mit Gültigkeit in den für den Arbeitsweg notwendigen Tarifgebieten im RMV gegen einen jeweils kalkulatorisch ermittelten und monatlich nach der Anzahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen pauschalierten Geldbetrag ausgestellt wird. JobTickets der Preisstufe haben wie die in A aufgeführten Zeitkarten Netzwirkung. Die Kalkulation erfolgt auf der Basis des derzeitigen und erwarteten Modalsplits und der derzeitigen Tariferträge unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes. Die Einzelheiten sind in einer sch ri f t lichen Vereinbarung mit mindes tens einjähriger Gültigkeit zwischen dem Unternehmen/der Organisation und dem RMV zu regeln. Die Vereinbarung kann auch für eine Gruppe von Unternehmen/Organisationen insgesamt abgeschlossen werden, wenn die Abrechnung über eines der Unternehmen/eine der Organisationen verantwortlich abgewickelt wird. Die Handhabung bzw. die Umsetzung ist im Einvernehmen zwischen der RMV GmbH und den lokal zuständigen Organisationen zu regeln. Ein JobTicket-Angebot kann auch RMV-Verbundverkehrsunternehmen nach den o.a. Regelungen angeboten werden, wobei hier die Freifahrt auf den jeweiligen eigenen Verkehrsangeboten preismindernd angerechnet werden kann.

68 Tarifbestimmungen Interessengemeinschaften, die sich mit dem Ziel des Kaufs von verbilligten Zeitkarten bilden, fallen nicht unter die o.a. Regelungen SemesterTicket: Mit den Studentenvertretungen oder mit Leitungen von Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien in Hessen und Mainz kann eine vom Regeltarif abweichende Vereinbarung getroffen wer den, wo na ch jede immatrikulierte Studentin/jeder immatrikulierte Student zunächst mit dem Studentenausweis und ggf. einem Lichtbildausweis alle Verkehrsmittel des RMV benutzen kann. Das SemesterTicket hat Gültigkeit im gesamten Verbundraum des RMV und seit dem Sommersemester 2011 in den Übergangstarifgebieten zum Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) und zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und stellt eine nicht übertragbare, personengebundene Zeitkarte dar. Die Gültigkeit beschränkt sich jeweils auf das laufende Semester und seit dem Sommersemester 2011 einen Kalendermonat im Voraus. Die Mitnahmeregelung nach Abschnitt A. 3.. ist für das SemesterTicket ausgeschlossen. Die Kalkulation erfolgt auf Basis de s derzeitigen und erwarteten Modalsplitanteils und der derzeitigen Tariferträge unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes. Wegen unterschiedlicher Qualität der Verkehrsangebote und unterschiedlicher Nutzung der Angebote durch die Studierenden können die Preise des SemesterTickets zwischen den Hochschulstandorten voneinander abweichen. Aufpreiskarten der DB AG nach 3..1 j) zu SemesterTickets sind ausgeschlossen. Studierende, denen der Ausbildungstarif nicht gewährt werden kann, sind grundsätzlich von der Nutzung des SemesterTickets ausgenommen. Wollen Studierende mit gültigem SemesterTicket zuschlagpflichtige Angebote nutzen, so ist der jeweils erforderliche Zuschlag zu erwerben Sonderangebot von personengebundenen Zeitkarten: Werden von einem Unternehmen oder einer Organisation mehr als 00 Zeitkarten des Erwachsenen - tarifs gleichzeitig abgenommen und deren personenbezogene Verwendung sichergestellt, so kann die Übertragbarkeit preisreduzierend herausgerechnet werden. Eine Ermäßigung gemäß Abschnitt B. Ziffer kann hierbei nicht zusätzlich gewährt werden. 2. Fahrpreise zu Sonderanlässen Zur Erleichterung der Fahrgastbedienung in Einzelfällen und zur Vermeidung der Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses des Verbund - verkehrs kann bei mit Mehraufwand verbundenen Sonderleistungen sowie bei Sonderanlässen ein um bis zu 0% über den Tarifpreisen liegender Fahrpreis gefordert werden. 3. Zählerausweis Zum Zwecke von Fahrgastbefragungen bzw. Verkehrserhebungen werden vom RMV für das Befragungs- bzw. Zählpersonal Zählerausweise ausgegeben. Diese gelten bei Erhebungen oder Befragungen für die 1. und 2. Klasse sowie in allen

69 zuschlagpflichtigen Angeboten. Bei Fahrten vom Wohnort zum Einsatz - ort und umgekehrt berechtigen sie ausschließlich zur Fahrt in der 2. Klasse. C. Übergangstarife Im Interesse der Kunden werden für die wichtigsten Verkehrsbeziehungen zwischen dem RMV und benachbarten Verkehrsunternehmen Übergangsregelungen angestrebt. Dem Kunden soll ein Tarifangebot ohne gebrochene Abfertigung mit möglichst einheitlichem Fahrkartensortiment und weiterhin einheitlichen Regelungen geboten werden. 1. Übergangstarife mit Verkehrsverbünden Im Nachfolgenden sind die speziellen Übergangsregelungen zwischen dem RMV und benachbarten Verbünden bzw. Verkehrsunternehmen dargestellt. 1.1 Übergangstarif zwischen VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) und RMV: Im Übergangsverkehr zwischen RMV und VRN können ausgewählte Verkehrsbeziehungen mit nur einer Fahrkarte befahren werden. Hierfür werden im einbezogenen VRN-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die A-Tarifgebiete mit den Kennziffern,,, 810, 830, 80 und. Das Tarifgebiet mit der Kennziffer bildet mit dem RMV-Tarifgebiet 39 zusammen ein A-Tarifgebiet. Das Tarifgebiet (Kernstadt Worms) entspricht der VRN-Wabe 3. Für die unmittelbar aneinandergrenzenden RMV- und VRN-Tarifgebiete gelten die Preisbildungs- regeln des RMV-Tarifs gemäß Ziff der Tarifbestimmungen. Im darüber hinausgehenden Regionalverkehr gelten die aus der Anlage RMV-Regionalmatrix entnehmbaren Preisstufen. In allen Fällen können jeweils die gesamten bezahlten Tarifgebiete befahren werden. Der Übergangsverkehr gilt maximal bis zur RMV-Preisstufe und einer speziellen Übergangspreisstufe 1. RMV-Fahrkarten der Preisstufe haben in den außerhalb des RMV- Raumes liegenden Gebieten des Übergangstarifs keine Gültigkeit. Alle über die genannten Tarifgebiete hinausgehenden Fahrten sind wie bisher gebrochen oder per Haus - tarif des befördernden Verkehrsunternehmens abzuwickeln. Es kommen in allen Fällen Preise und Fahrkartenangebote des RMV zur Anwendung. SemesterTickets und Komb i Tickets sind soweit nicht beson ders geregelt im VRN/RMV- Übergangsverkehr nicht gültig. Soweit im Übergangsverkehr auf Schienenverkeh r s produkten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe, oder 1 benötigt wird, können auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit um 2% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit der BahnCard genutzt werden. Für Relationen, die ausschließlich im VRN-Gebiet verlaufen, werden Fah r- karten des Übergangstarifs oder des RMV-Tarifs nicht ange boten.

70 Tarifbestimmungen 1.2 Übergangstarif zwischen NVV (Nordhessischer Verkehrs Verbund) und RMV: Im Übergangsverkehr zwischen RMV und NVV können ausgewählte Verkehrsbeziehungen mit nur einer Fahrkarte befahren werden. Hierfür werden im einbezogenen NVV-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die A-Tarifgebiete mit den Kennziffern 80 bis 89. Für die unmittelbar aneinandergrenzenden RMV- und NVV-Tarifgebiete gelten die Preisbildungsregeln des RMV-Tarifs gemäß Ziff der Tarifbestimmungen. Im darüber hinausgehenden Regionalverkehr gelten die aus der Anlage RMV- Regionalmatrix entnehmbaren Preis stufen und Tarifgebie ts kom binationen. In allen Fällen können jeweils die gesamten bezahlten Tarifgebiete befahren werden. RMV-Fahrkarten der Preisstufe haben in den außerhalb des RMV- Raumes liegenden Gebieten des Übergangstarifs keine Gültigkeit. Alle über die einbezogenen Tarifgebiete hinausgehenden Fahrten sind wie bisher gebrochen oder per Haus - tarif des befördernden Verkehrs unternehmens abzuwickeln. Es kommen in allen Fällen Preise und Fahrkartenangebote des RMV zur Anwendung. SemesterTickets undkombitickets sind soweit nicht beson ders geregelt im NVV/RMV- Übergangsverkehr nicht gültig. Soweit im Übergangsverkehr auf Schienenverkehrsprodukten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe oder benötigt wird, können auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit um 2% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit der BahnCard genutzt werden. Für Relationen, die ausschließlich im NVV-Gebiet verlaufen, werden Fahrkarten des Übergangstarifs oder des RMV-Tarifs nicht ange boten. 1.3 Übergangstarif zwischen VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) und RMV: Im Übergangsverkehr zwischen RMV und VAB können ausgewählte Verkehrsbeziehungen mit nur einer Fahrkarte befahren werden. Hierfür werden im einbezogenen VAB-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die A-Tarifgebiete mit den Kennziffern 90 bis 9. Für die unmittelbar aneinandergrenzenden RMV- und VAB-Tarifgebiete gelten die Preisbildungsregeln des RMV-Tarifs gemäß Ziff der Tarifbestimmungen. Im darüber hinausgehenden Regionalverkehr gelten die aus der Anlage RMV- Regionalmatrix entnehmbaren Preisstufen und Tarifgebietskombinationen. In allen Fällen können jeweils die gesamten bezahlten Tarifgebiete befahren werden. RMV-Fahrkarten der Preisstufe haben in den außerhalb des RMV- Raumes liegenden Gebieten des Übergangstarifs keine Gültigkeit. Alle über die einbezogenen Tarifgebiete hinausgehenden Fahrten sind wie bisher gebrochen oder per Haustarif des befördernden Verkehrsunternehmens abzuwickeln. 8

71 Es kommen in allen Fällen Preise und Fahrkartenangebote des RMV zur Anwendung. SemesterTickets, CleverCard, JobTickets und KombiTickets sowie der Berufsschul- Ausweis des RMV sind soweit nicht besonders geregelt im VAB/RMV- Übergangs verkehr nicht gültig. Soweit im Übergangsverkehr auf Schienenverkehrsprodukten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe, oder 1 benötigt wird, können auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit um 2% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit der BahnCard genutzt werden. Für Relationen, die ausschließlich im VAB-Gebiet verlaufen, werden Fahrkarten des Übergangstarifs oder des RMV-Tarifs nicht ange boten. 1. Übergangstarif zwischen RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) und RMV: 1..1 Übergangstarif zwischen RNN und RMV-Tarifgebiet (Mainz/Wiesbaden): Für Fahrten zwischen dem origi nä - ren Bedienungsgebiet des RNN und dem RMV-Tarifgebiet inklusive der zugehörigen Grenzhaltestellen (entspricht der RNN-Wabe 300) besteht derzeit eine Anerkennung von Fahrkarten des RNN. Es werden ausschließlich Fahrkarten des RNN ab der Preisstufe 3 bzw. 23 des RNN-Tarifes bei Fahrten in das oder aus dem RMV-Tarifgebiet anerkannt. Dabei gelten die Tarifbestimmungen des RNN. Bei reinen Binnenverkehren innerhalb des RMV-Tarifgebietes gelten die Tarifbestimmungen des RMV bzw. des VMW Übergangstarif für Fahrten zwischen ausgewählten Tarifgebieten des RNN über das RMV-Tarifgebiet hinaus in ausgewählte Tarifgebiete des RMV: Im Übergangsverkehr zwischen RNN und RMV (ohne Tarifgebiet ) können ausgewählte Verkehrsbeziehungen mit nur einer Fahrkarte befahren werden. Hierfür werden im einbezogenen RNN-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die in den ersten beide n Stellen eine 8 oder 9 führenden A-Tarifgebiete. Es kommen die aus der beigefügten Anlage RMV-Regionalmatrix entnehmbaren Preisstufen und Tarif gebietskombinationen zur Anwendung. In allen Fällen können jeweils die gesamten bezahlten Tarifgebiete befahren werden. Der Übergangsverkehr gilt maximal bis zur Preisstufe und einer speziellen Übergangspreisstufe 1. RMV- Fahrkarten der Preisstufe haben in den Übergangstarifgebieten des RNN keine Gültigkeit. Alle über die einbezogenentarifgebiete hinausgehenden Fahrten sind wie bisher gebrochen oder per Haustarif des beför dernden Unternehmens abzuwickeln. Es kommen in allen Fällen Preise und Fahrkartenangebote des RMV zur Anwendung. SemesterTickets, JobTickets und KombiTickets sind soweit nicht besonders geregelt im RNN/RMV-Übergangsverkehr nicht gültig. Soweit im Übergangsverkehr auf Schienenverkehrsprodukten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe,, oder 1 benötigt wird, können auch Einzel-

72 Tarifbestimmungen fahrkarten für Erwachsene und Kinder mit um 2% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit der Bahn- Card genutzt werden. Für Relationen gemäß 1..1 und solche, die ausschließlich im RNN- Gebiet verlaufen, werden Fahrkarten des Übergangstarifs gemäß 1..2 oder des RMV-Tarifs nicht angeboten. 2. Tarifkooperationen mit anderen Verkehrsträgern Zurzeit gibt es keine weiteren Kooperationen. D. Tarifkooperationen Ziel von Tarifkooperationen ist es, zusammen mit anderen Anbietern von Verkehrsleistungen den gemeinsamen Kunden für ihre Verkehrsbedürfnisse ein preisgünstiges Tarifangebot ohne gebrochene Abfertigung und mit möglichst einheitlichen, leicht verständlichen Regelungen zu machen. 1. Tarifkooperationen mit der DB AG 1.1 Regel-, Versuchs- und Aktionsangebote gemäß Beförderungs - bedingungen der DB AG (BB Personenverkehr) gelten im RMV ausschließlich auf den Schienennahverkehrsprodukten. Hiervon ausgenommen sind U- und Straßenbahnen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes geregelt. Relationsbezogene Fahrkarten gem. BB Personenverkehr für den Nahverkehr gelten nur im ein- und ausbrechenden Verkehr außerhalb der Übergangstarife gem. Abschnitt C. Für RMV-Binnenrelationen (inkl. Übergangstarif) gelten relationsbezogene Fahrkarten gem. BB Personenverkehr nur, sofern ein Teilstück mit Fernverkehrsprodukten (IC, ICE) zurückgelegt wird. Ein Geltungsausschluss einzelner Angebote kann durch den RMV erfolgen und wird in geeigneter Weise bekannt gegeben. 1.2 Auf den direkten Busverbindungen zwischen Wiesbaden Hbf und Schlangenbad bzw. Bad Schwalbach wird das entsprechende NV- Blatt gem. Beförderungsbedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr) im ein- und ausbrechenden Verkehr außerhalb der Übergangstarife gem. Abschnitt C angewendet. 1.3 Anerkennung der BahnCard im RMV: Inhaber einer BahnCard 2 oder BahnCard 0, nicht jedoch einer BahnCard 100, erhalten für Einzelfahrten in den Preisstufen,,, und 1 im RMV um 2% ermäßigte Einzelfahrkarten. Diese sind für Erwachsene und für Kinder im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich) erhältlich. Die Anerkennung der BahnCard in Verbindung mit Tagesund Gruppentageskarten ist ausgeschlossen. Einzelfahrkarten zur BahnCard berechtigen ausschließlich zur Fahrt auf allen Schienenverkehrsprodukten im RMV mit Ausnahme der U- und Straßenbahnen. Bei der Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote sind die erforderlichen Zuschläge immer voll zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der genutzten 0

73 BahnCard um eine BahnCard First handelt. 1. CityTicket: BahnCard 2 und 0: Fahrkarten der DB AG, die für die Nutzung von IC- oder ICE-Zügen ausgestellt werden, über eine Dis - tanz von mehr als 100 km lauten und den Zusatz +City aufgedruckt haben, berechtigen am Zielort der Bahnreise, alle RMV-Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, Stadtbahn, U-Bahn, S-Bahn, SE-, RB- und RE- Züge) zur Weiterfahrt in Richtung auf das Fahrtziel zu nutzen. Bei Rückfahrkarten ist auch die Rückfahrt möglich. Diese Fahrtberechtigung gilt nur für Fahrkarten, die mit BahnCard-Rabatt oder im DB- Angebot GKR 1. Klasse (Großkundenrabatt) gekauft wurden. Die Fahrtberechtigung bei der Hinfahrt gilt zur Fahrtfortsetzung nach Ankunft am Zielbahnhof. Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt das auf dem Fahrschein angege bene Datum. Die Fahrtberechtigung bezieht sich immer auf alle Inhaber des DB-AG-Fahrscheins. Die Fahrtberechtigung gilt ausschließlich innerhalb der Tarifgebiete (siehe Auflistung), die das Stadtgebiet beschreiben. BahnCard 100: Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den City-Tarifgebieten alle RMV-Verkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen. Zielort: Gültigkeitsbereich: Bad Homburg = Tarifgebiet 101 Darmstadt = Tarifgebiete 001 (Darmstadt Mitte), 03 (Darmstadt- Arheilgen) und 0 (Darmstadt- Eberstadt) Frankfurt/Main = Tarifgebiet 000 ohne Flughafen Fulda = Tarifgebiet 2001 Gießen = Tarifgebiet 101 Hanau = Tarifgebiet 3001 Marburg = Tarifgebiete 001, 00, 0 Offenbach/M. = Tarifgebiet 301 Wiesbaden = Tarifgebiet 00 bis zum Rhein, ohne Mainz, Ginsheim, Gustavsburg und Walluf Mainz = Tarifgebiet 00 bis zum Rhein, ohne Wiesbaden, Ginsheim, Gustavsburg und Walluf 2. Tarifkooperationen mit anderen Verkehrsträgern Zurzeit gibt es keine weiteren Kooperationen. 1

74 Tarifbestimmungen E. Übergangsregelungen 1. Zeitlich befristete und lokal begrenzte Weiterführung vorhandener Angebote vor Inte gration einzelner Verkehr s- un ternehmen in den RMV Soweit Verkehrsunternehmen mit eigenen Tarifangeboten in den RMV integriert werden, sind die jeweiligen Verkehrsunternehmen gehalte n, zusätzlich zu den RMV-Preisanpassungen die jeweils bestehende Preisdifferenz zwischen dem fortgeführten alten Angebot und dem entsprechenden RMV-Angebot durch zusätzliche Preisanpassungs maßnahmen so zu reduzieren, dass der preisliche Übergang auf das RMV-Angebot baldmöglichst marktverträglich ist. 2. Mehrfahrtenkarten Im Übergang zum Angebot elektronischer Bezahlung per Chipkarte können im Rahmen von Testmärkten Tarifangebote mit dem Charakter einer Sammelkarte auf elektronischer Basis vertrieben werden. Die jeweils notwendige Tarifgenehmigung wird von den Anbietern eingeholt. Monats- und Wochenkarten des VMW mit ausschließlicher Geltung im Bedienungsbereich der Mainzer Verkehr s gesellschaft und ESWE Verkehrs gesellschaft spätestens ab Ablauf des bilateralen Kooperationsvertrages zu den im RMV einheitlich festgelegten Preisen abgegeben. Bis dahin können die Preise dieser Zeitkarten im Rahmen der lokalen Verantwortung unterhalb der RMV- Preise liegen. Dies gilt für die reinen Stadtgebiete Mainz und Wiesbaden und darüber hinaus für die Gemeinden Walluf, Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim, zwei Haltestellen, die durch die Mainzer Verkehrsgesellschaft im Ortsteil Zornheim von Nieder-Olm bedient werden, und weitere drei Haltestellen der Mainzer Verkehrsgesellschaft, die im Ortsteil Wackernheim von Heidesheim bedient werden. Dies gilt nicht für Zeitkarten, die über den Geltungsbereich der Städte Mainz und Wiesbaden hinausgehen, d.h. Angebote ab der Preisstufe. 3. Preise für die Zeitkarten der Preisstufe 13 Im Interesse, die in der Verkehrs- Verbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW) zusammengefassten Unternehmen vertragskonform handeln lassen zu können, sind alle die Tarif bestimmungen betreffenden Belange in einem bilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Hiernach werden die allgemeinen Jahres-, 2

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76 Fahrradmitnahme Allgemeine Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern im RMV 1. Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder, Tandems sowie Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb, wenn sie nicht unter die EU-Richtlinie 2002/2/EC fallen und somit keine Zulassung benötigen (Pede - lecs). Alle sonstigen Fahrzeuge mit Motorausrüstung, hierzu zählen auch Elektromobile und Elektroscooter, sowie Sonderkonstruktionen (z.b. Zwei räder mit langem Radstand und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Zusammengeklappte Fahrräder gelten als Handgepäck. 2. Fahrräder werden in den von den Verkehrsunternehmen bekannt gemachten Verkehrsmitteln/Linien im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität befördert. Ansonsten ist die Fahrradmitnahme ausgeschlossen. 3. Die Verkehrsunternehmen können die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten einschränken oder auch bestimmte Züge und Busse von der Fahrradmitnahme ausschließen. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Rollstuhlfahrer sowie Fahrgäste mit Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang vor Fahrgästen mit Fahr - rädern.. Jeder Fahrgast darf aus Sicherheitsgründen nur ein Fahrrad mitführen.. Fahrgäste, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen in der Lage sein, dieses in öffentlichen Verkehr s - mitteln sicher zu be herrschen. Die sichere Beherrschung ist regelmäßig gegeben, wenn das Fahrrad in das Verkehrsmittel ohne Hilfe Dritter ein- und aus geladen werden kann.. Im Bereich der Stationen/Haltestellen haben sich Fahrgäste mit mitgeführtem Fahrrad so zu ver - halten, dass die Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und Personen nicht gefährdet oder be - lästigt werden. In den Stationen/ Haltestellen sind Fahrräder zu schieben.. Für die Unterbringung der Fahr - räder in den Zügen und Bussen gilt Folgendes:.1 Soweit eine Kennzeichnung mit Piktogrammen erfolgt, dürfen Fahrräder nur in den besonders gekennzeichneten Türräumen mitgenommen werden. Die Fahrradmitnahme in der 1. Klasse ist aus - geschlossen. In jedem freigegebenen Türraum dürfen höchstens zwei Fahrräder untergebracht werden. Die Fahr - gäste sind verpflichtet, ihr Fahrrad entsprechend den angebrachten Hinweisen unterzubringen. Das Fahr - rad ist festzuhalten. Ferner haben sie dafür Sorge zu tragen, dass andere Fahrgäste nicht behindert, beschmutzt oder verletzt werden. Für die Fahrradmitnahme in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (DB AG) gelten die besonderen Mitnahmebedingungen der DB AG.

77 .2 Sind in den Fahrzeugen alle Fahrradabstellplätze besetzt, so müssen Fahrgäste mit Fahrrädern zurückbleiben. Zusammen reisende Fahrgäste mit Fahrrädern haben keinen Anspruch auf gemeinsame Beförderung. 8. Für das Verhalten der Fahrgäste bei Betriebsstörungen und/oder bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen gelten die für solche Fälle von den Verkehrsunternehmen getroffenen Regelungen. 9. Fahrgäste, die ein Fahrrad in den Betriebsanlagen oder Verkehrs - mitteln mit sich führen, haften für alle den Verkehrsunternehmen und/oder anderen Fahrgästen entstehenden Schäden. Treten die Verkehrsunternehmen in Vorlage, sind die entstandenen Aufwendungen zu erstatten.

78 Hessenticket Gemeinsame Tarifbestimmungen für das Hessenticket Das Hessenticket ist ein Verbundticket der hessischen Verkehrs - verbünde NVV, RMV und VRN. Es berechtigt bis zu Personen am Gül tigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten. Es gilt an den Werktagen Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis Betriebsende, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen von Betriebsbeginn bis Betriebsende. Das Hessenticket gilt in allen Verkehrsmitteln im Bundesland Hesse n, soweit diese in die Verbundverkeh r s - angebote einbezogen sind. Das Hessenticket gilt auf Nachtbuslinien, Schnellbuslinien und im ASTbzw. ALT-Verkehr als Regelfahrkarte gemäß Verbundtarif. Sofern hierfür ein spezieller Zuschlag erforderlich ist, ist dieser pro Person und Fahrt zu entrichten. Das Hessenticket gilt nicht in Ruf - taxiverkehren innerhalb des VRN. Das Hessenticket gilt im Eisenbah n - verkehr ausschließlich in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist auch bei Zukauf der entsprechenden Zuschläge nicht zugelassen. Das Hessenticket ist im gesamten Bundesland Hessen gültig. Die Landesgrenzen sind hierfür bestimmend. Davon abweichend gibt es jedoch folgende Ausnahmen: Über Hessen hinaus gilt das Hess e nticket: an der Nordgrenze des NVV bis Warburg in Nordrhein-Westfalen, Hann. Münden, Hede münden und Speele in Niedersachsen, Gerstungen in Thüringen, in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Gemeinde Weinheim, zur Gemeinde Eberbach, zur Kernstadt von Worms (VRN- Gebiet 3) in Rheinland-Pfalz sowie in Mainz. Das Hessenticket hat keine Gültigkeit in den Übergangstarifgebieten nach Bayern, d.h. zum VAB, den Übergangstarifgebieten zum Rhein- Nahe Nahverkehrsverbund (RNN), den Übergangstarifgebieten zur Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd (VGWS) und den Übergangstarifgebieten zum Rhein-Lahn-Kreis (RLK). Die Mitnahme von Fahrrädern erfolgt kostenlos und richtet sich nach den jeweiligen Beförderungsbedingungen. Die Mitnahme von Hunden erfolgt kostenlos und richtet sich nach den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen.

79 Der Vertrieb des Hessentickets erfolgt über alle Vertriebswege der beteiligten Verkehrsverbünde (NVV, RMV und VRN) und der DB AG. Das Hessenticket wird gemäß (3) der Beförderungsbedingungen im Vorverkauf vertrieben. Der Verkauf des Hessentickets in den Zügen der DB AG ist ausgeschlossen. Eine Erstattung von im Voraus verkauften Hessentickets, auch bei Rückgabe vor dem Geltungstag, erfolgt nicht, soweit nicht die Nichtnutzung von den in den Verkehrsverbünden kooperierenden Ver - kehrsunternehmen zu vertreten ist.

80 Jahreskarte (Abonnement) Besondere Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch für laufende Verträge. 2. Vertragspartner/-in Vertragspartner/-in des Abonnements ist der/die Besteller/-in. Dies gilt insbesondere bei einem Abonnement von übertragbaren Jahreskarten und bei Bestellung einer persönlichen Jahreskarte, die auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt wird, und/oder in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird. 3. Fahrkarte (Nutzermedium) Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarten erfolgt nach Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder als Chipkarte, dem sogenannten Nutzermedium (eticket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in eingeschränkten Fällen in Form von 12 einzelnen Monatskarten (Papier) oder als einfache Plastikkarte. Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. Bei Abonnements über persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarten, dazu zählt auch die -plus-jahreskarte (siehe unter. Sortiment), werden diese nur personalisiert ausgegeben. Im Fall der Chipkarte wird diese dem/der Besteller/-in bzw. Nutzer/-in mit ihrer Kartennummer konkret zugeordnet und die persönlichen Merkmale Name und Foto des Nutzers/der Nutzerin auf die Rückseite der Chipkarte aufgebracht.. Sortiment Das Jahreskarten-Abonnement wird in verschiedenen Angebotskombinationen angeboten. Der Vertragspartner kann wählen zwischen Jahreskarten: a) die übertragbar oder nur persönlich (von einem bestimmten Nutzer) genutzt werden können, b) die an Werktagen in ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht beschränkt sind oder die in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt sind ( 9-Uhr-Jahreskarten ), c) die zur Nutzung der 1. Klasse oder der 2. Klasse berechtigen und d) mit einmaliger Abbuchung im Voraus oder mit monatlicher Abbuchung in den ersten zehn Monaten des Gültigkeitszeitraums. In Ergänzung hierzu wird auch eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) angeboten, die jedoch erst zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Fahrt berechtigt. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte abgedeckt sein. Unabhängig von seinem Jahreskarten-Abonnement bleibt es dem Kunden unbenommen, Zuschlagkarten 8

81 für geringere Zeiträume (z.b. Wochenoder Monatskarten) zu erwerben. Darüber hinaus wird eine -plus-jahreskarte im Abonnement angeboten. Gemäß Ziffer A.3..1a) der Tarifbestimmungen sind zur Nutzung der -plus-jahreskarte Personen ab Jahren berechtigt. Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag des Monats, in dem der Nutzer Jahre alt wird. Spätere Änderungen bzw. Erweiterungen eines bestehenden Abonnements sind nach Maßgabe der Ziffer 11 möglich.. Geltungsbereich Jahreskarten werden gemäß RMV- Tarif für alle Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen ausgegeben. Abweichend von dieser Regelung wird die -plus-jahreskarte nicht in Tarifgebietskombinationen zu den Übergangstarifgebieten ausgegeben. Die räumliche Gültigkeit der -plus-jahreskarte erweitert sich an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Hessen unabhängig von der Preisstufe auf den gesamten Verbundraum ohne Übergangs - tarifgebiete. -plus-jahreskarten beinhalten grundsätzlich die 1. Klasse-Nutzung, eine zusätzliche Zuschlagkarte wird somit nicht benötigt.. Geltungszeitraum a) Abonnements gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindestens 1 Jahr. b) Die Gültigkeit des 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements ist an Werktagen auf den Zeitraum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 2. und besteht diese Begrenzung nicht.. Mitnahmerecht Die im Abonnement erworbenen Jahreskarten in den nach Ziffer a) bis d) angebotenen Kombinationen sowie die -plus-jahreskarte berechtigen montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 2. und ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und entweder aller eigenen Kinder im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich) oder von maximal 3 Kindern im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich). 8. Preise und Zahlungsbedingungen a) Der Preis einer über das Jahreskarten-Abonnement erworbenen Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs. Für die -plus-jahreskarten gelten die nach den Preisstufen festgelegten Preise. Hat sich der Vertragspartner für die einmalige Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den nach den Sätzen 1 bzw. 2 ermittel - ten/festgelegten Preis noch ein Skonto von 2% gewährt. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 11.e)) und bei vorzeitiger Kündigung des Abonnements (Ziffer 13.2) möglich. b) Für das Jahreskarten-Abonnement mit monatlicher Abbuchung der Beträge wird in den ersten 10 Monaten des Gültigkeitszeitraums der Jahreskarte jeweils zum Monatsbeginn der aktuell 9

82 Jahreskarte (Abonnement) gültige tarifmäßige Preis der entsprechenden Monatskarte abgebucht (Abbuchungszeitraum). Für das -plus-jahreskarten- Abonnement mit monatlicher Abbuchung der Beträge wird in den ersten 10 Monaten des Gültigkeitszeitraums der -plus-jahreskarten, jeweils zum Monatsbeginn, 1/10 des aktuell gültigen tarifmäßigen -plus-jahres - karten-preises abgebucht (Abbuchungszeitraum). Im 11. und 12. Monat des Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen innerhalb des Abbuchungszeitraums werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die von der personenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in. Bei Preissenkungen hat der/die Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das Unternehmen ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur Zahlung verpflichtet. d) Die Bezahlung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund erteilter Einzugsermächtigung. Mit der abgegebenen Einzugsermächtigung wird das das Jahreskarten-Abonnement abwickelnde Unternehmen ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart die jeweiligen Beträge bis auf Weiteres monatlich oder jährlich im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse oder einer Bank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. e) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Vertragspartner/-in, den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode bereitzuhalten. f) Kosten, die dem das Jahreskarten- Abonnement abwickelnden Unternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/ der Vertragspartner/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Be - arbeitungsentgelt von, Euro erhoben. Das schließt die Geltend - machung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. 9. Zustandekommen des Abonnementvertrages a) Voraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten-Abonnements ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festgelegten Form (ein- 80

83 schließlich eines aktuellen Lichtbildes Passbildformat des Jahreskarten-Nutzers bei einem Abonnement über persönliche Jahreskarten sowie bei -plus- Jahreskarten zusätzlich ein amtlicher Altersnachweis des Nutzers) bis spätestens zum 10. des Vormonats bei einem das Jahres - karten-abonnement abwickelnden Unternehmen oder in einer RMV- Vertriebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. Ausgewählte Jahreskarten-Abonnements können nach erfolgter Registrierung auch im Kundenportal meinrmv unter online bestellt werden. b) Die Abgabe/Übersendung der vollständigen Unterlagen stellt einen Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonnementvertrages dar. c) Der Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Zusendung bzw. Übergabe der Jahreskarte zustande. d) Innerhalb des Jahreskarten-Abonnements erfolgt der Versand der jeweils erworbenen Jahreskarten im Regelfall per Post an die in der Bestellung angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Soweit vorgesehen, kann die Ausgabe auch direkt an einer personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen. 10. Fahrgelderstattung bei Krankheit a) Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im Fall der persönlichen Jahreskarten. b) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden Gültigkeitszeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen von über 1 aufeinander folgenden Tagen Dauer, ab dem ersten Tag der Reiseunfähigkeit, an den Vertragspartner. Die Reiseunfähigkeit muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden. c) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung einer Kuranstalt über einen durchgeführten Kuraufenthalt außerhalb der räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte. d) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet. Im Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate erstattet. e) Erstattet wird je Reiseunfähigkeitstag des laufenden Gültigkeitszeitraums 1/30 des um 2/12 gekürzten Monatskartenpreises; bei -plus-jahreskarten 1/300 des um 2/12 gekürzten Jahreskartenpreises. f) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. g) Eine Erstattung aus anderen Gründen (z.b. Urlaubsreisen, Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) erfolgt nicht. 11. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Änderungen des Jahreskarten- Abonnements (z.b. der räumlichen Gültigkeit) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder das 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnement bzw. das -plus-jahreskarten-abonnement. b) Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickelnden 81

84 Jahreskarte (Abonnement) Unternehmen von dem/der Vertragspartner/-in bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen. c) Bei einer Chipkarte können die Änderungen bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol sowie in ausgewählten Fällen über das Kundenportal meinrmv im Internet unter beantragt werden. Die entsprechenden Änderungen werden in diesem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eticket- Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. d) Bei einer Plastik- oder Papierfahrkarte erfolgt die Änderung in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen Abonnement-Jahreskarte muss die bisherige Jahreskarte an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solange die Abonnement-Jahreskarte dem Unternehmen nicht vorliegt, hat der/die Vertragspartner/-in den monatlichen Abonnementpreis auch für die bisherige Jahreskarte weiterhin zu zahlen. e) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das bereits erworbene anteilige Anrecht auf die beiden abbuchungsfreien Monate erhalten und wird beim nächsten Abbuchungstermin gutgeschrieben bzw. verrechnet (2/12 des zuletzt gültigen Monatskartenfahrpreises je genutzten Monat; bei der -plus-jahreskarte 2/12 von 1/10 des zuletzt gültigen -plus-jahreskarten-preises je genutzten Monat). Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird der nicht genutzte Zeitraum gutgeschrieben (1/12 je Monat des Jahresbetrages vor der Änderung) und der neue 12-Monats-Zeitraum belastet. 12. Verlust/Ersatz a) Den Verlust einer Jahreskarte hat der/die Vertragspartner/-in umgehend zu melden. Die Verlustmeldung befreit den/die Vertragspartner/-in nicht von seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung. Die Verlustmeldung ist entweder direkt an das das Jahreskarten-Abonnement abwickelnde Unternehmen oder bei Chipkarten auch an eine der personalbedienten RMV- Vertriebsstellen mit eticket- Akzeptanzsymbol zu richten. In ausgewählten Fällen kann die Verlustmeldung auch über das Internet auf meinrmv unter erfolgen. b) Die Plastikvariante der persönlichen (nicht übertragbaren) Jahreskarte und die Chipkarte (mit persönlicher oder übertragbarer Jahreskarte) verlieren mit Erfassung der Verlustmeldung ihre Gültigkeit (bei Chipkarten wird 82

85 die Fahrtberechtigung der Karte gesperrt). Der/die Vertragspartner/-in hat gegen Zahlung von 2, Euro Anspruch auf Ausstellung einer Ersatzkarte. Die Ersatzkarte wird dem Kunden/der Kundin schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der Ersatzkarte erhält der/die Vertragspartner/-in auf Wunsch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol eine vorläufige Fahrtberechtigung in Form einer übertragbaren Jahreskarte. Dies gilt auch im Falle des Verlustes der -plus-jahreskarte. Damit entfallen für den Zeitraum bis zum Erhalt der Ersatzkarte die Vorteile Nutzung der 1. Klasse sowie verbundweite Gültigkeit am Wochenende und an Feiertagen in Hessen. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet. c) Handelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte hingegen um eine übertragbare (nicht personalisierte) Papierfahrkarte, verliert diese mit der Erfassung der Verlustmeldung nicht ihre Gültigkeit, so dass der/die Vertragspartner/-in bei Jahreskarten mit monatlicher Abbuchung weiter zur Zahlung verpflichtet bleibt. Bei Jahreskarten mit einmaliger Abbuchung im Voraus ist eine Erstattung ausgeschlossen. Die vorzeitige Beendigung einer Jahreskarte durch Kündigung oder die Einschränkung der zeitlichen oder räumlichen Gültigkeit für die Restlaufzeit der verlorenen Karte ist ebenfalls nicht möglich. 13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 13.1 Dauer des Abonnements/ ordentliche Kündigung Das Jahreskarten-Abonnement ist unbefristet. Es kann zu jeder Zeit ordentlich gekündigt werden. Bei Papier- und Plastikfahrkarten muss die Rückgabe an das das Abonnement abwickelnde Unternehmen zum Kündigungstermin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/ -in. Bei einer Chipkarte muss die Sperrung der Fahrtberechtigung zum Kündigungstermin erfolgt sein. Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziff auch gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer/Nutzerin der Jahreskarte. Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende der Gültigkeit einer aktuell gültigen Jahreskarte, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich mit der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte. Liegt der Termin der Kündigung vor dem regulären Ende der Gültigkeit einer Jahreskarte (vorzeitige Beendigung), enden das Jahreskarten- Abonnement und die Gültigkeit von persönlichen Jahreskarten und von Jahreskarten auf Chipkarten automatisch zu diesem Termin. Die vorzeitige Beendigung eines Abonnements mit einer nicht personalisierten (übertragbaren) Papieroder Plastikfahrkarte setzt zwingend 83

86 Jahreskarte (Abonnement) die Rückgabe der Fahrkarte zu dem Kündigungstermin voraus. Unterbleibt die Rückgabe (z.b. im Verlustfall; vgl. Ziffer 12.c)), endet das Abonnement erst mit dem Ende der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung Bei vorzeitiger Beendigung einer Jah - reskarte mit einmaliger Abbuchung wird dem/der Vertragspartner/-in für jeden bereits genutzten Monat 1/10 des bezahlten Jahrespreises berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden genutzten Tag 1/30 des bezahlten Monatskartenpreises berechnet; bei angebrochenen Monaten der -plus-jahreskarten für jeden bereits genutzten Tag 1/300 des -plus-jahreskartenpreises. Eine etwaige Differenz zum gezahlten Jahrespreis wird maximal bis zur Höhe des gezahlten Jahrespreises erstattet. Eine Erstattung für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte scheidet damit aus. Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit monatlicher Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der reguläre tarifmäßige Monats - kartenpreis berechnet; bei -plus- Jahreskarten 1/10 des regulären tarifmäßigen -plus-jahreskartenpreises. Maximal wird aber nur bis zur Höhe des Jahrespreises berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären tarifmäßigen Monatskartenpreises erstattet; bei -plus-karten 1/300 des regulären tarifmäßigen -plus-jahreskartenpreises. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte erfolgt keine Erstattung. Beträge unter, Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben Sonderkündigungsrecht durch das das Jahreskarten- Abonnement abwickelnde Unternehmen Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/von der Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von dem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig. Die restlichen Abonnement-Monatskarten bzw. die Plastikkarte sind unverzüglich an das das Abonnement abwickelnde Unternehmen zurückzugeben. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrtberechtigung umgehend gesperrt. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich. 8

87 Jahreskarte (Barzahlung) Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten bei Barzahlung im Voraus im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig seit Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 2. Fahrkarte (Nutzermedium) Die Ausgabe der Jahreskarten erfolgt nach Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder als Chipkarte, dem sogenannten Nutzermedium (eticket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in eingeschränkten Fällen in Form von 12 einzelnen, übertragbaren Monatskarten (Papier). Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. 3. Sortiment Die übertragbare Jahreskarte wird in verschiedenen Angebotskombinationen angeboten. Der Vertragspartner kann wählen zwischen Jahreskarten: a) die an Werktagen in ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht beschränkt sind oder die in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt sind ( 9-Uhr-Jahreskarten ) und b) die zur Nutzung der 1. Klasse oder der 2. Klasse berechtigen. In Ergänzung hierzu wird auch eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) angeboten, die jedoch erst zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Fahrt berechtigt. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte abgedeckt sein. Unabhängig von seiner Jahreskarte bleibt es dem Kunden unbenommen, Zuschlagkarten für geringere Zeiträume (z.b. Wochen- oder Monatskarten) zu erwerben. Spätere Änderungen bzw. Erweiterungen einer Jahreskarte sind nach Maßgabe der Ziffer 9 möglich.. Geltungsbereich Die Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/ Tarifgebietskombinationen ausgegeben.. Geltungszeitraum a) Jahreskarten gelten ab dem 1.Tag eines beliebigen Kalendermonats für 1 Jahr. b) Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist an Werktagen auf den Zeitraum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 2. und besteht diese Begrenzung nicht.. Mitnahmerecht Jahreskarten gemäß Ziffern 3a) und 3b) berechtigen montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 2. und ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und entweder aller eigenen Kinder im Alter 8

88 Jahreskarte (Barzahlung) von bis 1 Jahren (einschließlich) oder von maximal 3 Kindern im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich).. Preise Der Preis der Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs, auf den zusätzlich noch ein Skonto von 2% gewährt wird. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus in bar bezahlten Jahreskarte eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden/die Kundin. Bei Preissenkungen hat der Erwerber/ die Erwerberin der Jahreskarte Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Das Unternehmen wird von seiner Erstattungspflicht durch Zahlung an den Inhaber oder die Inhaberin der Jahreskarte frei. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 9.d)) und bei vorzeitiger Beendigung (Ziffer 11.c)) möglich. 8. Fahrkartenverkauf Jahreskarten können bei Barzahlung im Voraus zum gültigen Tarifpreis bei ausgewählten RMV-Vertriebsstellen gekauft werden. Bei Ausgabe der Jahreskarte als Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin auch eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Fahrtberechtigung, die Kartennummer und die zeitliche Gültigkeit des Nutzermediums festgehalten sind. Die Quittung ist sorgfältig aufzubewahren und bei allen Transaktionen (z.b. Sperrung und Ersatz) vorzulegen. 9. Änderungen durch den Kunden/die Kundin a) Gewünschte Änderungen während des Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte, hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder die 9-Uhr-Jahreskarte, sind jeweils nur zum Monatsersten des Folgemonats möglich. b) Handelt es sich bei der Jahreskarte um eine Papierkarte, können die gewünschten Änderungen nur bei einer RMV-Vertriebsstelle des Unternehmens, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde, durchgeführt werden. Die Änderung erfolgt hier durch Ausgabe einer neuen Jahreskarte zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif. Die nicht genutzten Monatskarten sind zurückzugeben. c) Bei einer Chipkarte können die Änderungen auch bei allen RMV- Vertriebsstellen mit eticket- Akzeptanzsymbol sowie mit Ausnahme des Umstiegs auf ein JobTicket in ausgewählten Fällen über das Kundenportal meinrmv im Internet unter beantragt werden. Die entsprechenden Änderungen werden in diesem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eticket- Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. 8

89 d) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen Jahreskarte wird 1/12 des Jahrespreises je Monat gutgeschrieben und mit dem Betrag für den neuen 12-Monats- Zeitraum verrechnet. 10. Verlust/Ersatz a) Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Jahreskarten erfolgt nicht. Dies gilt jedoch nicht im Falle von Jahreskarten auf Chipkarten, zu denen der Kunde/die Kundin die ihm/ihr beim Erwerb der Jahreskarte ausgehändigte Quittung (Ziffer 8) vorlegen kann. b) Unter Vorlage der ihm/ihr beim Erwerb ausgehändigten Quittung kann der Kunde/die Kundin seine/ ihre ihm/ihr als Chipkarte ausgestellte Jahreskarte sperren lassen und gegen Zahlung von 2, Euro Ausstellung einer Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen Jahreskarte verlangen. Den Antrag auf Sperrung und/oder Ausstellung einer Ersatzkarte kann der Kunde/die Kundin entweder direkt bei dem Unternehmen, bei dem er/sie die Karte erworben hat, oder auch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol einreichen. Wünscht der Kunde/die Kundin eine Ersatzkarte, wird ihm/ihr diese schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der Ersatzkarte erhält der Kunde/die Kundin auf Wunsch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eticket- Akzeptanzsymbol eine vorläufige Fahrtberechtigung. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet. 11. Vorzeitige Beendigung a) Jahreskarten können zu jeder Zeit zurückgegeben werden. b) Wegen der Übertragbarkeit der Karte kann eine Erstattung von Beförderungsentgelt im Fall der Papierfahrkarte nur für die Zeit ab Rückgabe der Karten erfolgen, im Fall der Chipkarte nur für die Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder dem gewünschten Vertragsende. c) Bei Rückgabe innerhalb der ersten 10 Monate des Gültigkeitszeitraums wird dem Kunden/der Kundin für jeden bereits genutzten Monat 1/10 des bezahlten Jahrespreises berechnet, bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/30 des bezahlten Monatspreises, und die Differenz zum gezahlten Jahrespreis, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte erfolgt keine Erstattung. Beträge unter, Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben. 8

90 CleverCard Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende CleverCard bei Barzahlung oder einmaliger Abbuchung und mehrmaliger Abbuchung im Voraus im Rhein Main Verkehrsverbund (RMV), gültig ab Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Be - förderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingun - gen in der jeweils gültigen Fassung. 2. Berechtigter Personenkreis (Nutzer) a) Zur Nutzung der CleverCard sind alle Personen berechtigt, die nach Ziffer A.3.. der Tarif - bestimmungen zur Nutzung des Ausbildungstarifs definiert sind. b) Die CleverCard wird bei Nachweis der Berechtigung ausgestellt und ist nicht übertragbar. Der Nachweis erfolgt bei schulpflichtigen Personen bis einschließlich 1 Jahre über den Bestellschein und durch einen Altersnachweis. Ab dem 1. Lebensjahr erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule/ausbildende Stelle und ist von dem/der Besteller/-in/ Nutzer/-in mit der Bestellung einzureichen. Die Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs muss ab dem ersten Gültigkeitstag der CleverCard für noch mindestens ein halbes Jahr bestehen. 3. Vertragspartner/-in Vertragspartner/-in der CleverCard ist der/die unbeschränkt geschäftsfähige Besteller/-in. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird.. Fahrkarte (Nutzermedium) Die Ausgabe der CleverCard erfolgt nach Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder als Chipkarte, dem sogenannten Nutzermedium (eticket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in Form eines CleverCard- Ausweises und zwölf dazugehö - rigen einzelnen Wertmarken. Eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt allein nicht zur Fahrt. Der CleverCard-Ausweis berechtigt nur in Kombination mit der jeweils gültigen Wertmarke zur Fahrt. Die Nummer auf dem CleverCard-Ausweis und der Wertmarke müssen übereinstimmen. Der CleverCard- Ausweis muss vor der ersten Benutzung von dem/der Nutzer/-in mit unlöschbarer Schrift (z.b. Kugel - schreiber) unterschrieben sein. Unvollständig ausgefüllte CleverCard- Ausweise und Wertmarken sind un gültig und berechtigen nicht zur Fahrt. a. Sortiment In Ergänzung der CleverCard wird eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) zum Erwachsenentarif angeboten, die jedoch erst zusammen mit der gültigen Clever- Card zur Fahrt berechtigt. Die räum - liche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räum - 88

91 liche und zeitliche Gültigkeit der CleverCard abgedeckt sein.. Geltungsbereich Die CleverCard wird für die zwischen Wohnort und Schulort/Ausbildungsort benötigten Tarifgebiete ausgegeben. Die CleverCard gilt während der Schulzeit ausschließlich im auf dem CleverCard-Ausweis eingetragenen räumlichen Gültigkeitsbereich bzw. dem in der Chipkarte gespeicherten räumlichen Gültigkeitsbereich. Während der hessischen Schulferien, hierzu zählen auch die direkt angrenzenden Wochenenden (Sa./So.) und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten, erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf den gesamten RMV-Verbundraum. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann sie bereits im gesamten Verbund - raum genutzt werden. Im Bereich der Übergangstarife gilt die CleverCard, auch während der hessischen Ferien, ausschließlich in den von der CleverCard abgedeckten Übergangstarifgebieten. Als Ferien zählen die hessischen Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien. Die beweglichen Ferientage sind ausgenommen.. Geltungszeitraum Die CleverCard gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate und wird nicht automatisch verlängert.. Mitnahmerecht/Anschlussfahrkartenregelung a) Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen. b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist möglich. 8. Preise und Zahlungsbedingungen a) Für den festgelegten räumlichen Geltungsbereich gelten die von der RMV GmbH festgelegten Preise für die CleverCard. Zusätzlich können Versandkosten bis zu einer Höhe von, Euro in Rechnung gestellt werden. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 10.e)) und bei vorzeitiger Kündigung der CleverCard (Ziffer 12.2) möglich. Die Bezahlung erfolgt im Wege der einmaligen Abbuchung bzw. Barzahlung im Voraus oder der mehr maligen Abbuchung im Voraus. b) Hat sich der Vertragspartner für die einmalige Abbuchung oder Barzahlung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den festgelegten Preis (ohne Versandkosten) ein Skonto von 2% gewährt. c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats. Preis - erhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus bezahlten CleverCard eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in. Bei Preissenkun - gen hat der/die Vertragspartner/ -in Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das Unternehmen wird von seiner Erstattungspflicht durch Zahlung an den/die Vertragspartner/-in der CleverCard frei. 89

92 CleverCard d) Bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus wird der Gesamtjahresbetrag in den ersten acht Monaten jeweils zum Monatsbeginn ab - gebucht (1/8 des Jahrespreises der CleverCard). Bei Tarifänderungen innerhalb des Abbuchungszeitraums (1. bis 8. Monat der Laufzeit der Clever- Card) werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die von der personenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. e) Die Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund einer erteilten Einzugsermächtigung. Mit der Einzugsermächtigung wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank oder von einer Postbank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. f) Der/die Vertragspartner/-in bzw. Kontoinhaber/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angege - benen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei mehrmaliger Abbuchung gilt dies zum 1. des jeweiligen Abbuchungsmonats. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus erfolgt die Abbuchung zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats. g) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der Konto - inhaber/-in trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird die CleverCard ungültig. Der CleverCard-Ausweis und alle zugehörigen Wertmarken sind unverzüglich an die abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das abwickelnde Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Solange die Rückgabe nicht erfolgt, hat der/die Vertragspartner/-in den entsprechenden Abbuchungsbetrag zu bezahlen. Bei der Chipkarte wird die Fahrtberechtigung gesperrt, die Chipkarte muss nicht zurückgegeben werden. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht mehr möglich. Kosten, die der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem abwickelnden Verkehrsunternehmen durch den Besteller infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden, soweit dies möglich ist, von dem angegebenen Konto abgebucht. Soweit dies nicht möglich ist, bleiben die Ansprüche gegen den Vertragspartner bestehen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von, Euro erhoben. Der/die Vertragspart- 90

93 ner/-in hat die Möglichkeit, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Das schließt die Geltend - machung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. 9. Zustandekommen des Vertrages a) Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen erfolgt bei der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen in der von der RMV GmbH festgelegten Form bis spätestens zum 10ten des Vormonats. b) Mit Abgabe der Bestellunterlagen gibt der/die Vertragspartner/-in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit einer Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. einem Verkehrs - unternehmen ab. c) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragspartner dieses Angebot annimmt, indem er die CleverCard an den/die Besteller/ -in oder den/die Nutzer/-in übergibt oder an einen von diesen versendet (bzw. oder an die im Bestellschein genannte Liefer - adresse versendet). Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem/der Besteller/-in und dem/der Nutzer/-in um unterschiedliche Personen, ist der/die Nutzer/-in ausdrücklich zur Entgegennahme der CleverCard berechtigt. Die CleverCard (Papier und Chip - karte eticket) kann bei Barzahlung im Voraus bei ausgewählten RMV-Vertriebsstellen gekauft werden. Bei Ausgabe der CleverCard als Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Fahrt - berechtigung, die Kartennummer und die zeitliche Gültigkeit des Nutzermediums festgehalten sind. 10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Alle Änderungen der CleverCard (Anschrift, Schulwechsel, Bankverbindung, räumliche Gültigkeit usw.) sind jeweils zum Monats - ersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein anderes Jahreskartenangebot, JobTicket oder Semester- Ticket. Ein Wechsel zu diesen Angeboten muss im unmittelbaren Anschluss an den letzten Nutzungsmonat der CleverCard erfolgen. b) Die Änderungen müssen dem abwickelnden Unternehmen von dem/der Vertragspartner/-in bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen. c) Handelt es sich bei der Clever- Card um eine Papierkarte, können die gewünschten Änderungen nur bei der Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. beim Ver - kehrsunternehmen, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde, durchgeführt werden. Die Änderung der CleverCard erfolgt in der Weise, dass eine neue CleverCard (für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. 91

94 CleverCard Spätestens drei Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen CleverCard muss die bisherige CleverCard an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solange die CleverCard der ausgebenden Stelle nicht vorliegt, hat der/die Besteller/-in den monatlichen Preis der CleverCard weiterhin zu zahlen. Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderung werden nach dem zum Änderungstermin gültigen Tarif ver-/berechnet. d) Bei einer Chipkarte können die Änderungen auch bei allen RMV- Vertriebsstellen mit eticket- Akzeptanzsymbol sowie mit Aus nahme des Umstiegs auf ein JobTicket in ausgewählten Fällen über das Kundenportal meinrmv im Internet unter beantragt werden. Die entsprechenden Änderungen werden in diesem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eticket- Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung (für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. e) Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot wird bei einmaliger Abbuchung und Barzahlung im Voraus für jeden nicht genutzten Monat 1/12 des bezahlten Preises der CleverCard gutgeschrieben. Der sich so ergebende Betrag wird ggf. mit dem Preis für die restliche Laufzeit der neuen CleverCard bzw. mit dem Preis für das neue Jahres - kartenangebot verrechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das bereits erworbene anteilige Anrecht auf die abbuchungsfreien Monate erhalten. Eine entstehende Differenz wird beim nächsten Abbuchungstermin verrechnet (/12 des zuletzt gültigen monatlichen Abbuchungsbetrages je genutzten Monat.) f) Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot im abbu - chungsfreien Zeitraum (d.h. in den letzten vier Monaten der Vertragslaufzeit) wird 1/12 des neuen Jahrespreises von 1/12 des bereits gezahlten Jahrespreises subtrahiert und mit der restlichen Vertragslaufzeit multipliziert. Der sich ergebende Betrag wird mit dem/der Besteller(in) verrechnet. 11. Verlust/Ersatz a) Ersatz der CleverCard (Papierfahrkarte): Nicht mehr vollständig lesbare oder beschädigte CleverCard- Ausweise bzw. Wertmarken werden gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10, Euro ersetzt, wenn sie zweifelsfrei den Nutzern zugeordnet werden können. Dem/der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der/die Besteller(in) bzw. der/die Nutzer(in) der CleverCard ist verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den nicht mehr lesbaren oder beschädigten CleverCard-Ausweis mit allen dazugehörigen Wert- 92

95 marken abzugeben. Dort erhält er/sie dann einen neuen Clever- Card-Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken. b) Verlust des CleverCard-Ausweises und/oder einzelner Wertmarke(n): Bei Verlust des CleverCard-Ausweises und/oder einzelner Wertmarke(n) ist der/die Besteller(in)/ Nutzer(in) verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den noch vorhandenen CleverCard-Ausweis/die noch vorhandenen Wert - marke(n) abzugeben. Gegen ein Entgelt von 10, Euro für die Ersatzausstellung des Clever- Card-Ausweises sowie weiteren 10, Euro je verlorengegangener gültiger Wertmarke erhält der/die Nutzer(in) an der ausgebenden Stelle einen neuen CleverCard- Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken. Ausgenommen sind Wertmarken des laufenden Monats; diese können nur ersetzt werden, wenn der CleverCard- Ausweis noch vorhanden ist. Bei Abholung des Ersatzausweises hat der Empfänger den Nachweis zu erbringen, dass er/sie Nutzer(in) oder Besteller(in) der CleverCard ist bzw. in deren Auftrag die CleverCard entgegennimmt. Der in Verlust geratene CleverCard- Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken gelten ab diesem Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz des CleverCard-Ausweises und der Wertmarke(n). c) Verlust aller Wertmarken und des CleverCard-Ausweises: Bei Verlust aller noch gültiger Wert - marken und des dazugehö ri gen CleverCard-Ausweises erfolgt keine Erstattung und kein Ersatz. d) Ein für verloren erklärter Clever- Card-Ausweis oder für verloren erklärte Wertmarken sind bei Wiederauffinden unverzüglich der ausgebenden Stelle zurückzugeben. Eine Erstattung des gezahlten Entgelts bei Wiederauffinden der Karten ist nicht möglich. e) Ersatz der CleverCard (Chipkarte): Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Clever- Cards kann erfolgen. Gegen Zahlung von 2, Euro wird die Ausstellung einer Ersatzkarte veranlasst. Den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte kann der Kunde/die Kundin entweder direkt bei dem Unternehmen, bei dem er/sie die Karte erworben hat, oder auch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsym - bol oder bei meinrmv einreichen. Die Ersatzkarte wird ihm/ihr schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an personal - bedienten Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte anfallen, werden nicht erstattet. 12. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 12.1 Dauer des Vertrages Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert Vorzeitige Beendigung a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine vollständige Rückgabe der noch gültigen Wertmarken und des CleverCard-Ausweises gekündigt werden. Bei der Chipkarte kann die Kündigung direkt 93

96 CleverCard an einer Vertriebsstelle des Vertragspartners oder schriftlich erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung ist für die Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens (Post - stempel) oder dem gewünschten Vertragsende möglich. Die Fahrtberechtigung wird dann entsprechend gesperrt. Bei Kündigung wird der/die Vertragspartner/-in so behandelt, als habe er/sie von Beginn an den regulären Ausbildungstarif erworben. b) Die Rückgabe des CleverCard- Ausweises und der Wertmarken muss spätestens zum Kündigungs - termin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels. Das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in. Das Datum der Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels zählt als letzter Nutzungstag. c) Bei einer Kündigung ist die Bank - verbindung anzugeben (sofern nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter, Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet. Dem/der Vertragspartner/-in steht der Nach - weis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung a) Bei einmaliger Abbuchung und Barzahlung im Voraus wird für jeden bereits genutzten Monat der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden genutzten Tag 1/30 des regulären Preises der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende berechnet. Der sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten abskontierten Preis der Clever-Card wird erstat - tet. Für die letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeit - raumes erfolgt keine Erstattung und keine Nachbelastung. b) Bei mehrmaliger Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären Preises der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende erstattet. Für die letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeit - raumes erfolgt keine Erstattung und keine Nachbelastung. 12. Sonderkündigungsrecht durch das das Jahreskarten- Abonnement abwickelnde Unternehmen Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens ist der Vertragspartner des Bestellers/der Bestellerin berechtigt, den CleverCard-Ausweis mit Wertmarken ohne Erstattung für ungültig zu erklären und einzuziehen bzw. bei Chipkarten die Fahrtberechtigung zu sperren. 9

97 Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende CleverCard kreisweit bei Barzahlung oder einmaliger Abbuchung und mehrmaliger Abbuchung im Voraus im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Be - förde rungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten Besonderen Bedingun - gen in der jeweils gültigen Fassung. 2. Berechtigter Personenkreis (Nutzer) Zur Nutzung der CleverCard kreisweit sind alle Personen berechtigt, die im Landkreis, für den die CleverCard kreisweit gilt, wohnen und zur Schule bzw. Ausbildung gehen und die gemäß Abschnitt A Ziffer 3.. der Tarifbestimmungen zur Nutzung des Ausbildungstarifs berechtigt sind. 3. Geltungsbereich/-zeitraum a) Die CleverCard kreisweit ist ein spezielles Tarifangebot des jeweiligen Landkreises mit Gültigkeit in diesem und der jeweiligen Sonderstatusstadt (soweit vorhanden). Die CleverCard kreisweit wird für feste Tarifgebiete eines Landkreises ausgegeben. b) Die CleverCard kreisweit gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate. c) Die CleverCard kreisweit gilt wäh - rend der Schulzeit ausschließlich im auf dem CleverCard-kreisweit- Ausweis eingetragenen räum - lichen Gültigkeitsbereich. Wäh - rend der hessischen Schulferien, hierzu zählen auch die direkt angrenzenden Wochenenden (Sa./So.) und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten, erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf den gesamten RMV-Verbundraum. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann sie bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden. Die Clever Card kreisweit gilt nicht in den Übergangs - tarifgebieten. d) Als Ferien zählen die hessischen Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien. Die beweglichen Ferientage sind ausgenommen.. Allgemeines und Nutzung a) Die CleverCard kreisweit besteht aus dem auf den/die Nutzer(in) ausgestellten CleverCard-kreisweit-Ausweis und zwölf dazuge - hörigen einzelnen Wertmarken. Sie berechtigt nur in Kombination von CleverCard-kreisweit-Ausweis und der jeweils gültigen Wert - marke zur Fahrt. Die CleverCard kreisweit wird bei Nachweis der Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs ausgestellt und ist nicht übertragbar. b) Der Nachweis der Berechtigung zum Erwerb der CleverCard kreis - weit erfolgt durch die Schule/aus - bildende Stelle und ist von dem/der Besteller(in)/Nutzer(in) mit der Bestellung einzureichen. Die Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs muss ab dem ersten Gültigkeitstag der 9

98 CleverCard CleverCard kreisweit für noch mindestens ein halbes Jahr bestehen. c) Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen erfolgt bei der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen in der vom RMV festgelegten Form bis spätestens zum 10ten des Vormonats. d) Bei Abbuchung (einmalig oder mehrmalig) wird eine Einzugsermächtigung erteilt. e) Der CleverCard-kreisweit-Ausweis muss vor der ersten Benutzung von dem/der Nutzer(in) mit unlöschbarer Schrift (z.b. Kugelschreiber) unterschrieben sein. Die CleverCard-kreisweit-Nummer auf dem CleverCard-kreisweit- Ausweis und auf den dazugehöri - gen Wertmarken muss immer übereinstimmen. Unvollständig ausgefüllte CleverCard-kreisweit-Fahrkarten sind ungültig und berechtigen nicht zur Fahrt.. Mitnahmerecht/Anschlussfahrkartenregelung a) Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen. b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist möglich.. Zustandekommen des Vertrages Mit Abgabe des Bestellscheins für eine CleverCard kreisweit gibt der/die Besteller/in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit einer Lokalen Nahverkehrs - organisation bzw. einem Verkehrsunternehmen (Vertragspartner) ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragspartner dieses Angebot annimmt, indem er die CleverCard kreisweit an den/die Besteller(in) oder den/die Nutzer(in) übergibt oder an einen von diesen versendet (bzw. oder an die im Bestellschein genannte Lieferadresse versendet). Handelt es sich bei dem/der Besteller(in) und dem/der Nutzer(in) um unterschiedliche Personen, ist der/die Nutzer(in) ausdrücklich zur Entgegennahme der CleverCard kreisweit berechtigt.. Preise a) Für den festgelegten räumlichen Geltungsbereich gelten die von der RMV GmbH festgelegten Preise für die CleverCard kreisweit. Bei einmaliger Abbuchung oder Barzahlung im Voraus wird ein Skonto von 2% gewährt. b) Die Bezahlung erfolgt im Wege der einmaligen Abbuchung bzw. Barzahlung im Voraus oder der mehrmaligen Abbuchung im Voraus. Versandkosten können bis zu einer Höhe von, Euro in Rechnung gestellt werden. c) Bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus wird in den ersten acht Monaten der von der RMV GmbH festgelegte monatliche Abbu - chungsbetrag (1/8 des Jahrespreises der CleverCard kreisweit) abgebucht. 8. Preisänderungen während der Geltungsdauer a) Bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus führen Preiserhöhungen zu einer Anpassung der Abbu chungs - beträge in der jeweiligen Höhe, die von der personenbeförderungsrechtlichen Aufsichts behörde genehmigt worden ist. Als Zeitpunkt der Anpassung ist der erste Abbuchungstermin nach Inkrafttreten der Preiserhöhungen definiert. 9

99 b) Bei einmaliger Abbuchung oder Bar zahlung im Voraus führen Preiserhöhungen während der Laufzeit des Vertrages zu keinen nachträglichen Ansprüchen durch die Lokale Nahverkehrs - organisation bzw. das Verkehrsunternehmen. c) Bei Preissenkungen besteht Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises ab dem Zeitpunkt der Preisänderung. Als Zeitpunkt der Anpassung ist der erste Abbuchungstermin nach Inkrafttreten der Preiserhöhungen definiert. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt drei Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. 9. Fristgemäße Abbuchung a) Mit der Einzugsermächtigung wird der Vertragspartner des Bestellers ermächtigt, je nach gewünsch - ter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank oder von einer Postbank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. b) Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist der/die Besteller(in) bzw. Kontoinhaber(in) verpflichtet, zu den Abbuchungsterminen für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Bei mehrmaliger Abbuchung gilt dies zum 1. des jeweiligen Abbuchungsmonats. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus erfolgt die Abbuchung zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats. c) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der Konto - inhaber(in) trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen (Vertragspartner) mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird die CleverCard kreisweit ungültig. Die Clever- Card kreisweit ist unverzüglich an die abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das abwickelnde Verkehrsunternehmen (Vertragspartner) zurück - zugeben. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht mehr möglich. d) Solange die CleverCard kreisweit bei Kündigung nicht zurückge - geben wurde, hat der/die Besteller(in) den entsprechenden Abbuchungsbetrag zu bezahlen. e) Kosten, die dem Vertragspartner des Bestellers infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der Kontoinhaber(in) in Rech - nung gestellt. Für jede schrift li che Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von, Euro erhoben. Der/die Bestel ler(in) hat die Möglichkeit, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. 10. Änderungen durch den/die Besteller(in) a) Alle Änderungen der CleverCard kreisweit (Anschrift, Schulwechsel, Bankverbindung usw.) müssen dem Vertragspartner des Bestellers von dem/der Besteller(in) schriftlich bis zum 10. des Vormonats vor Inkrafttreten der Änderung gemeldet werden. 9

100 CleverCard b) Die Änderung der CleverCard kreisweit erfolgt in der Weise, dass eine neue CleverCard kreisweit (für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens drei Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen Clever- Card kreisweit muss die bisherige CleverCard kreisweit an die ausgebende Stelle (Vertragspartner des Bestellers) zurückgegeben werden. Solange die CleverCard kreisweit der ausgebenden Stelle nicht vorliegt, hat der/die Besteller(in) den monatlichen Preis der CleverCard kreisweit weiterhin zu zahlen. c) Ein nachweislicher Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot (hierzu zählt auch ein Wechsel auf ein JobTicket, ein Semester- Ticket oder eine CleverCard) sind jeweils zum Monatsersten möglich. Ein Wechsel zu einem anderen Jahreskartenangebot muss im unmittelbaren Anschluss an den letzten Nutzungsmonat der CleverCard kreisweit erfolgen. d) Bei einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes Jahreskarten - angebot wird bei einmaliger Abbuchung und Barzahlung im Voraus für jeden nicht genutzten Monat 1/12 des bezahlten Preises der CleverCard kreisweit gutgeschrieben. Der sich so ergebende Betrag wird mit dem Preis für das neue Jahreskartenangebot verrechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das bereits erworbene anteilige Anrecht auf die abbuchungsfreien Monate erhalten. Eine entstehende Differenz wird beim nächsten Abbuchungs - termin verrechnet (/12 des zuletzt gültigen monatlichen Abbuchungsbetrages je genutzten Monat). e) Bei einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot im abbuchungsfreien Zeitraum (d.h. in den letzten vier Monaten der Vertragslaufzeit) wird 1/12 des neuen Jahrespreises von 1/12 des bereits gezahlten Jahrespreises subtrahiert und mit der restlichen Vertragslaufzeit multipliziert. Der sich ergebende Betrag wird mit dem/der Besteller(in) verrechnet. 11. Ersatz oder Verlust a) Ersatz der CleverCard kreisweit: Nicht mehr vollständig lesbare oder beschädigte CleverCard kreisweit-ausweise bzw. Wertmarken werden gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10, Euro ersetzt, wenn sie zweifelsfrei den Nutzern zugeordnet werden können. Dem/der Besteller(in) steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der/die Besteller(in) bzw. der/die Nutzer(in) der CleverCard kreisweit ist verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den nicht mehr lesbaren oder beschädigten CleverCardkreisweit-Ausweis mit allen dazugehörigen Wertmarken abzugeben. Dort erhält er/sie dann einen neuen CleverCard-kreisweit-Ausweis und die dazugehö - rigen Wertmarken. b) Verlust des CleverCard kreisweit- Ausweises und/oder einzelner Wertmarke(n): Bei Verlust des CleverCard kreisweit-ausweises und/oder einzelner Wertmarke(n) ist der/die Besteller(in)/Nutzer(in) verpflichtet, an 98

101 der ausgebenden Stelle den noch vorhandenen CleverCardkreisweit-Ausweis/die noch vorhandenen Wertmarke(n) abzugeben. Gegen ein Entgelt von 10, Euro für die Ersatzausstellung des CleverCard-kreisweit-Ausweises sowie weiteren 10, Euro je verlorengegangener gültiger Wertmarke erhält der/die Nut - zer(in) an der ausgebenden Stelle einen neuen CleverCard-kreisweit-Ausweis und die dazugehö - rigen Wertmarken. Wertmarken des laufenden Monats können nur ersetzt werden, wenn der Clever- Card-kreisweit-Ausweis noch vorhanden ist. Bei Abholung des Ersatzausweises hat der Empfänger den Nachweis zu erbringen, dass er/sie Nutzer(in) oder Besteller(in) der CleverCard kreisweit ist bzw. in deren Auftrag die CleverCard kreisweit entgegennimmt. Der in Verlust geratene CleverCard-kreisweit-Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken gelten ab diesem Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz des CleverCard-kreisweit-Ausweises und der Wertmarke(n). c) Verlust aller Wertmarken und des CleverCard-kreisweit-Ausweises: Bei Verlust aller noch gültiger Wertmarken und des dazugehöri - gen CleverCard-kreisweit-Ausweises erfolgt keine Erstattung und kein Ersatz. d) Ein für verloren erklärter Clever- Card-kreisweit-Ausweis oder für verloren erklärte Wertmarken sind bei Wiederauffinden unverzüglich der ausgebenden Stelle zurückzugeben. Eine Erstattung des gezahlten Entgelts bei Wiederauffinden der Karten ist nicht möglich. 12. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 12.1 Dauer des Vertrages Der Vertrag gilt für zwölf aufeinanderfolgende Monate. Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert Vorzeitige Beendigung durch den/die Besteller(in) a) Der Vertrag kann vor Ablauf nur aus triftigem Grund, z.b. Schulwechsel, Umzug, Härtefall bzw. Reiseunfähigkeit, gekündigt werden. b) Die Kündigung kann nur gegen Rückgabe der noch gültigen Wert - marken und des CleverCardkreisweit-Ausweises erfolgen. Bei Kündigung wird der/die Besteller(in) so behandelt, als habe er/sie von Beginn an den regu - lären Ausbildungstarif erworben. c) Die Rückgabe des CleverCardkreisweit-Ausweises und der Wertmarken muss spätestens zum Kündigungstermin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels. Das Verlustrisiko trägt der/die Besteller(in). Das Datum der Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels zählt als letzter Nutzungstag. d) Bei einer Kündigung ist die Bank - verbindung anzugeben, auf welche ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter, Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet. Dem/der Besteller(in) steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. e) Bei einmaliger Abbuchung und Barzahlung im Voraus wird für jeden bereits genutzten Monat der reguläre Preis der entsprechen- 99

102 CleverCard den Monatskarte für Schüler und Auszubildende berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden genutzten Tag 1/30 des regulären Preises der entsprechenden Monatskarte für Auszubildende berechnet. Der sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten abskontierten Preis der CleverCard kreisweit wird erstattet. Für die letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeit - raumes erfolgt keine Erstattung. f) Bei mehrmaliger Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären Preises der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende erstattet. Für die letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeit - raumes erfolgt keine Erstattung durch die abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation/ das abwickelnde Verkehrsunternehmen (Vertragspartner) Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens ist der Vertragspartner des Bestellers/der Bestellerin berechtigt, den CleverCard-kreisweit-Ausweis mit Wertmarken ohne Erstattung für ungültig zu erklären und einzuziehen. 13. Individuelle Regelungen für den jeweiligen Landkreis 13.1 Für den Landkreis Fulda und die Stadt Fulda a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die Tarifgebiete 1, 1, 18, 19, 20 und 21. b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard kreisweit aufgedruckte Preisstufe von Relevanz. Im Landkreis Fulda ist dies die Preisstufe. c) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende herangezogen. Im Landkreis Fulda ist dies die Preisstufe 3 der Monatskarte für Schüler und Auszubildende Für den Vogelsbergkreis a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die Tarifgebiete 0, 08, 09, 10, 11, 12 und 13. b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard kreisweit aufgedruckte Preisstufe von Relevanz. Im Vogelsbergkreis ist dies die Preisstufe. c) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende herangezogen. Im Vogelsbergkreis ist dies die Preisstufe 2 der Monatskarte für Schüler und Auszubildende Für den Rheingau-Taunus- Kreis a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die Tarifgebiete 2, 3, und sowie 0 (Walluf). b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard kreisweit aufgedruckte Preisstufe von Relevanz. Im Rheingau- Taunus-Kreis ist dies die Preisstufe. 100

103 c) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende herangezogen. Im Rheingau- Taunus-Kreis ist dies die Preisstufe 2 der Monatskarte für Schüler und Auszubildende. 101

104 Fernverkehrs-Ergänzungskarte Besondere Bedingungen für Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr (Abonnements) bei monatlicher Abbuchung und einmaliger Abbuchung im Voraus im Rhein-Main- Verkehrsverbund (RMV), gültig seit Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein- Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch für laufende Verträge. 2. Vertragspartner/-in Vertragspartner/-in ist der/die Besteller/in. 3. Fahrkarte (Nutzermedium) Die Ausgabe der Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) erfolgt als Chipkarte, dem sogenannten Nutzermedium (eticket Rhein- Main), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird. Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. Bei Ausgabe der Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) als Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin auch eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Fahrtberechtigung, die Kartennummer und die zeitliche Gültigkeit des Nutzermediums festgehalten sind. Die Quittung ist sorgfältig aufzubewahren und bei allen Transaktionen (z.b. Sperrung und Ersatz) vorzulegen.. Sortiment Das Angebot umfasst: a) die Fernverkehrs-Ergänzungs - karte Jahr (Abonnement) zum Erwachsenentarif, b) das Zuschlagabonnement zur Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement), für die Nutzung der 1. Klasse.. Gültigkeit, Geltungsbereich und Gültigkeitszeitraum a) Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr (Abonnement) sind nur in Verbindung mit einer persönlichen Streckenzeitkarte der Deutschen Bahn AG mit ICE-Berechtigung gültig. Der Start- oder der Endpunkt der persönlichen Streckenzeitkarte der Deutschen Bahn AG muss innerhalb des Gültigkeitsraumes der Fernverkehrs-Ergänzungskarte liegen. b) Die Fernverkehrs-Ergänzungs - karten Jahr (Abonnement) werden gemäß RMV-Tarif nur für Tarifgebietskombinationen ausgegeben, welche die Preisstufen 1 bis max. (mit Berücksichtigung der Preisstufe 13) ergeben. Relationen des RMV-Übergangstarifes sind ausgeschlossen. c) Abonnements gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindestens 1 Jahr.. Mitnahmerecht Die im Abonnement erworbenen Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr gem. Ziff. a) berechtigen montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 2. und ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und entweder aller eigenen Kindern im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich) 102

105 bzw. von maximal 3 Kindern im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich).. Preise und Zahlungs - bedingungen a) Der Preis einer über das Jahreskarten-Abonnement erworbenen Fernverkehrs-Ergänzungskarte ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenen - tarifs. Hat sich der Vertragspart - ner für die einmalige Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den nach Satz 1 ermittelten Preis noch ein Skonto von 2% gewährt. Eine nach trägliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 9) und bei vor zei tiger Kündigung des Abonnements (Ziffer 11.1) möglich. b) Für das Jahreskarten-Abonnement der Fernverkehrs-Ergänzungskarte mit monatlicher Abbuchung der Beträge wird in den ersten 10 Monaten des Gül - tigkeitszeitraums der Jahreskarte jeweils zum Monatsbeginn der aktuell gültige tarifmäßige Preis der entsprechenden Monatskarte abgebucht (Abbuchungszeitraum). Im 11. und 12. Monat des Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen innerhalb des Abbuchungszeitraums werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die von der personenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbe - hörde genehmigt worden ist. c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in. Bei Preis - senkungen hat der/die Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Die Deutsche Bahn AG ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur Zahlung verpflichtet. d) Die Bezahlung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund erteilter Einzugsermächtigung. Mit der abgegebenen Einzugsermächtigung wird die Deutsche Bahn AG ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart die jeweiligen Beträge bis auf Weiteres monatlich oder jährlich im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse oder einer Bank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. e) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Vertragspartner/-in, den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode bereitzuhalten. e) Kosten, die der Deutschen Bahn AG infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge 103

106 Fernverkehrs-Ergänzungskarte nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der Vertragspartner/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Be - arbeitungsentgelt von, Euro erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. 8. Zustandekommen des Abonnementsvertrages a) Voraussetzung für den Erwerb von Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr (Abonnement) ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats bei der Deutschen Bahn AG. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. b) Die Abgabe/Übersendung der voll ständigen Unterlagen stellt einen Antrag auf Abschluss des aus gewählten Abonnement - vertrages dar. c) Der Vertrag über die Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Zusendung bzw. Übergabe der Chipkarte zustande. d) Der Versand der Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) erfolgt im Regelfall per Post an die in der Bestellung angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. 9. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Änderungen der Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) (z.b. der benutzten Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket. b) Alle Änderungen müssen der Deutschen Bahn AG von dem Ver - tragspartner/der Vertragspartnerin bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Der Änderungs - antrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen. c) Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander folgende Ka - lendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. d) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das bereits erworbene anteilige Anrecht auf die beiden abbuchungsfreien Monate erhalten und wird beim nächsten Abbuchungstermin gutgeschrieben bzw. verrechnet (2/12 des zuletzt gültigen Monatskartenfahrpreises je genutzten Monat). Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird der nicht genutzte Zeitraum gutgeschrieben (1/12 je Monat des Jahresbetrages vor der Änderung) und der noch nicht genutzte Teil des 12-Monats-Zeitraums belastet (1/12 je Monat des Jahresbetrages vor der Änderung). 10. Ersatz/Verlust a) Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr (Abonnement) erfolgt nicht. Dies gilt jedoch nicht im Falle von Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr 10

107 auf Chipkarten, zu denen der Kunde/die Kundin die ihm/ihr beim Erwerb der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr ausgehändigte Quittung (Ziffer 3) vorlegen kann. b) Unter Vorlage der ihm/ihr beim Erwerb ausgehändigten Quittung kann der Kunde/die Kundin seine/ ihre ihm/ihr als Chipkarte ausgestellte Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) sperren lassen und gegen Zahlung von 2, Euro die Ausstellung einer Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) verlangen. Den Antrag auf Sperrung und/oder Ausstellung einer Ersatzkarte kann der Kunde/die Kundin bei der Deutschen Bahn AG einreichen. Wünscht der Kunde/die Kundin eine Ersatzkarte, wird ihm/ihr diese schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder bei der Deutschen Bahn AG zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der Ersatzkarte erhält der Kunde/ die Kundin auf Wunsch eine vorläufige Fahrtberechtigung. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet. 11. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 11.1 Dauer des Abonnements/ ordentliche Kündigung Das Abonnement der Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr ist unbefristet. Es kann zu jeder Zeit ordentlich ge - kündigt werden. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in. Bei einer Chipkarte muss die Sperrung der Fahrt berechtigung zum Kündigungstermin veranlasst sein. Eine Kündigung durch die Deutsche Bahn AG gegenüber dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 11.3) auch gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer/Nutzerin der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement). Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende der Gültigkeit einer aktuell gültigen Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement), endet das Abonnement zeitgleich mit der Gültigkeit der aktuellen Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr (Abonnement). Liegt der Termin der Kündigung vor dem regulären Ende der Gültigkeit einer Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) (vorzeitige Beendigung), enden das Abonnement und die Gültigkeit der Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) automatisch zu diesem Termin Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung Bei vorzeitiger Beendigung einer Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) mit einmaliger Abbuchung wird dem/der Vertragspartner/-in für jeden bereits genutzten Monat 1/10 des bezahlten Jahrespreises berechnet, bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/30 des bezahlten Monatskartenpreises, und eine etwaige Differenz zum gezahlten Jahrespreis erstattet, maximal aber nur bis zur Höhe des Jahrespreises. Eine Erstattung für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraums einer Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) scheidet damit aus. 10

108 Fernverkehrs-Ergänzungskarte Bei vorzeitiger Beendigung einer Fern verkehrs-ergänzungskarte Jahr (Abonnement) mit monatlicher Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der reguläre tarifmäßige Monatskartenpreis berechnet, maxi mal aber nur bis zur Höhe des Jahrespreises. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären tarifmäßigen Monatskartenpreises erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraums einer Fernverkehrs-Ergänzungs - karte Jahr (Abonnement) erfolgt keine Erstattung. Beträge unter, Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben Sonderkündigungsrecht durch die Deutsche Bahn AG Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/von der Konto - inhaberin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von der Deutschen Bahn AG mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig. Die betroffene Fahrtberechtigung auf der Chipkarte wird umgehend gesperrt. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich. Besondere Bedingungen für die Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr bei Barzahlung im Voraus im Rhein-Main- Verkehrs verbund (RMV), gültig seit Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein- Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 2. Fahrkarte (Nutzermedium) Die Ausgabe der Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr erfolgt als Chip karte, dem sogenannten Nutzer medium (eticket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird. Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berech - tigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. 3. Sortiment Das Angebot umfasst: a) die Fernverkehrs-Ergänzungs - karte Jahr zum Erwachsenentarif, b) die Zuschlagkarte Jahr zur Fernverkehrs-Ergänzungskarte, für die Nutzung der 1. Klasse.. Gültigkeit, Geltungsbereich und Gültigkeitszeitraum a) Die Fernverkehrs-Ergänzungs - karten Jahr sind nur in Verbindung mit einer persönlichen Streckenzeitkarte der Deutschen Bahn AG mit ICE-Berechtigung gültig. Der Start- oder der Endpunkt der persönlichen Streckenzeitkarte der 10

109 Deutschen Bahn AG muss innerhalb des Gültigkeitsraumes der Fernverkehrs-Ergänzungs - karte liegen. b) Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr werden gemäß RMV-Tarif nur für Tarifgebietskombinationen ausgegeben, welche die Preisstufen 1 bis max. (mit Berücksichtigung der Preisstufe 13) ergeben. Relationen des RMV-Übergangs - tarifes sind ausgeschlossen. c) Sie gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 1 Jahr.. Mitnahmerecht Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr gem. Ziff. 3a) berechtigen montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 2. und ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und entweder aller eigenen Kinder im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich) oder von maximal 3 Kindern im Alter von bis 1 Jahren (einschließlich).. Preise Der Preis der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs, auf den zusätzlich noch ein Skonto von 2% gewährt wird. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus in bar bezahlten Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden/die Kundin. Bei Preissenkungen hat der Erwerber/die Erwerberin der Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahr preises. Die Deutsche Bahn AG wird von ihrer Erstattungspflicht durch Zahlung an den Inhaber oder die Inhaberin der Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr frei. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Er - stat tung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 8) und bei vorzeitiger Beendigung (Ziffer 10) möglich.. Fahrkartenverkauf Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr können bei Barzahlung im Voraus zum gültigen Tarifpreis über die Deutsche Bahn AG gekauft werden. Bei Ausgabe der Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr als Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin auch eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Fahrtberechtigung, die Kartennummer und die zeitliche Gültigkeit des Nutzermediums festgehalten sind. Die Quittung ist sorgfältig aufzubewahren und bei allen Transaktionen (z.b. Sperrung und Ersatz) vorzulegen. 8. Änderungen durch den Kunden/die Kundin a) Gewünschte Änderungen während des Gültigkeitszeitraums einer Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr, hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket, können nur durch die Deutsche Bahn AG durchgeführt werden. b) Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. 10

110 Fernverkehrs-Ergänzungskarte c) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr wird 1/12 des Jahrespreises je Monat gut - geschrieben und mit dem Betrag für den neuen 12-Monats-Zeitraum verrechnet. 9. Verlust/Ersatz a) Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Fern - verkehrs-ergänzungskarten Jahr erfolgt nicht. Dies gilt jedoch nicht im Falle von Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr auf Chipkarten, zu denen der Kunde/die Kundin die ihm/ihr beim Erwerb der Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr ausgehändigte Quittung (Ziffer ) vorlegen kann. b) Unter Vorlage der ihm/ihr beim Erwerb ausgehändigten Quittung kann der Kunde/die Kundin seine/ ihre ihm/ihr als Chipkarte ausgestellte Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr sperren lassen und gegen Zahlung von 2, Euro die Ausstellung einer Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr verlangen. Den Antrag auf Sperrung und/ oder Ausstellung einer Ersatzkarte kann der Kunde/die Kundin bei der Deutschen Bahn AG einreichen. Wünscht der Kunde/die Kundin eine Ersatzkarte, wird ihm/ihr diese schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder bei der Deutschen Bahn AG zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der Ersatzkarte erhält der Kunde/die Kundin auf Wunsch eine vorläufige Fahrtberechtigung. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet. 10. Vorzeitige Beendigung a) Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr können zu jeder Zeit zurückgegeben werden. b) Wegen der Übertragbarkeit der Karte kann eine Erstattung von Be förderungsentgelt nur für die Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder dem gewünschten Vertragsende erfolgen. c) Bei Rückgabe innerhalb der ersten 10 Monate des Gültigkeitszeitraums wird dem Kunden/der Kundin für jeden bereits genutzten Monat 1/10 des bezahlten Jahrespreises berechnet, bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/30 des bezahlten Monatspreises, und die Differenz zum gezahlten Jahrespreis, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraums einer Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr erfolgt keine Erstattung. Beträge unter, Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben. 108

111 Die Fahrplangebiete Übersichtskarte 13 Lahn-Dill-Kreis und Stadt Wetzlar Landkreis Limburg-Weilburg 3B Rheingau- Taunus-Kreis Wiesbaden 3A Landkreis Marburg-Biedenkopf und Stadt Marburg 2 1 Frankfurt am Main Stadt und Landkreis Gießen 10 Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis und Bad Homburg v.d.h. Landkreis Groß-Gerau und Stadt Rüsselsheim 1 12 Landkreis Darmstadt- Dieburg Wetteraukreis Stadt und Kreis Offenbach 11 Stadt Darmstadt Odenwaldkreis 1 Vogelsbergkreis 9 Main-Kinzig-Kreis und Hanau R Rhein-Main Regional 8 Region Fulda 109

112 RMV-Bestellservice RMV-Fahrpläne und Broschüren Der RMV-Verbundfahrplan erscheint in 1 Teilausgaben für die einzelnen Lokalbereiche und einem Ergänzungsband Rhein-Main Regional. Auf der Übersichtskarte über die Fahrplangebiete können Sie sich orientieren, welche Ausgabe für welchen Lokalbereich herausgegeben wird. Die Fahrpläne sind so zugeschnitten, dass sie den lokalen Gegebenheiten gerecht werden. Von einer Teilausgabe kann es auch noch Unterausgaben geben. Jedem Fahrplanbuch ist ein Liniennetzplan für den jeweiligen Bereich beigefügt. Im Ergänzungsband, dem RMV- Fahrplanbuch Rhein-Main Regional, finden Sie alle regionalen Schienenverbindungen sowie alle Regionalbusverbindungen, die nicht ausschließlich zur Schülerbeförderung eingesetzt werden. Die Faltblätter Tarifinformationen für die Region geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten tariflichen Regelungen im RMV inklusive der jeweils gültigen Preisliste. Sie sind, aufgegliedert nach Regionen, in 1 Teilausgaben erhältlich. Der Regionallinienplan Rhein-Main beinhaltet eine Übersichtskarte über die regionalen Schienenstrecken und über die regionalen Busverbindungen im RMV. Auf der Rückseite ist eine Übersichtskarte der A-Tarifgebiete abgedruckt. Die Broschüre RMV-JahresAbo beantwortet alle Fragen rund um die RMV-Jahreskarte. Sie erfahren alles über die Vorzüge und die Abwicklung eines RMV-Jahreskarten- Abonnements. Den jeweiligen Verbundfahrplan Ihres Lokalbereiches beziehungsweise den Regionalfahrplan sowie die beschriebenen Faltblätter und Broschüren erhalten Sie in Ihrer RMV- Vertriebsstelle oder RMV-Mobilitätszentrale. Oder Sie bestellen einfach mit den heraustrennbaren Bestellscheinen auf den folgenden Seiten beim Rhein-Main-Verkehrsverbund. Bitte geben Sie die gewünschte Anzahl der jeweiligen Ausgaben an. 110

113 Bestellschein Fahrpläne Mit diesem Bestellschein können Sie RMV-Fahr pläne bestellen. Alle Angebote gelten, solange der Vorrat reicht. Bitte geben Sie einfach die ge wünschte Anzahl der jeweiligen Ausgaben an. Pro Bestellung berechnen wir 3,9 Ver sand kosten pauschale. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetz lichen Mehr wertsteuer. Nach dem Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie zunächst eine Auftra gs bestätigung und Rechnung. Erst nach Zahlungs eingang erfolgt der Versand Ihrer Bestellung. RMV-Fahrplanbücher Art.-Nr. Lokalbereich Einzelpreis Anzahl FP1301V Frankfurt am Main 2,0 FP1302V Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Bad Homburg v.d.h. 2,00 FP1303AV Teilausgabe Wiesbaden 1,00 FP1303BV Teilausgabe Rheingau-Taunus-Kreis 1,0 FP130V Lahn-Dill-Kreis und Stadt Wetzlar 2,00 FP130AV Stadtverkehr Marburg 1,20 FP130BV Landkreis Marburg-Biedenkopf 0,00* FP130V Stadt und Landkreis Gießen 2,00 FP130V Vogelsbergkreis 2,00 FP1308V Region Fulda 2,00 FP1309AV Teilfahrplan A Main-Kinzig-Kreis und Hanau, Bahnlinien 2,0 FP1309BV Teilfahrplan B Main-Kinzig-Kreis und Hanau, Buslinien 2,0 FP1309CV Teilfahrplan C Main-Kinzig-Kreis und Hanau, Buslinien 2,0 FP1310V Wetteraukreis 2,00 FP1311V Stadt und Kreis Offenbach 2,00 FP1312V Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg 1,0 FP1313V Landkreis Limburg-Weilburg 1,30 FP131V Odenwaldkreis 0,00* FP131V Landkreis Groß-Gerau und Stadt Rüsselsheim 1,0 FP130RV Rhein-Main Regional 1,0 FP130GV Gesamtausgabe lokale Bücher (Nr.1 1) und Fahrplan Rhein-Main Regional 33,80 * die unentgeltliche Abgabe gilt hier nur für eine maximale Bestellmenge von 3 Fahrplanbüchern Bestelladresse RMV-Werbemittellager Roemisch Marketing-Services Ltd. Herrn Uwe Römisch, Industriestraße 2, 9 Kelkheim Name Straße PLZ/Ort fi Datum und Unterschrift 111

114 fi RMV-Bestellservice Bestellschein Informationsmittel Mit diesem Bestellschein können Sie kostenlos nachfolgende Informationsmittel bestellen: Tarifinformationen für die Region Art.-Nr. Lokalbereich Anzahl TI1301 Stadt Frankfurt am Main TI1302 Hochtaunuskreis, Stadt Bad Homburg, Main-Taunus-Kreis TI1303 Wiesbaden/Mainz und Rheingau-Taunus-Kreis TI130 Lahn-Dill-Kreis und Stadt Wetzlar TI130 Stadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf TI130 Stadt und Landkreis Gießen TI130 Vogelsbergkreis TI1308 Stadt und Landkreis Fulda TI1309 Main-Kinzig-Kreis und Stadt Hanau TI1310 Wetteraukreis TI1311 Stadt und Kreis Offenbach TI1312 Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg TI1313 Landkreis Limburg-Weilburg TI131 Odenwaldkreis TI131 Landkreis Groß-Gerau TI131 Übergangsverkehr RNN-RMV TI131 Übergangsverkehr VAB-RMV Regionallinienplan Rhein-Main Broschüre RMV-JahresAbo (LP1301) (ABO1301) Bestelladresse RMV-Werbemittellager Roemisch Marketing-Services Ltd. Herrn Uwe Römisch, Industriestraße 2, 9 Kelkheim Name Straße PLZ/Ort Datum und Unterschrift 112

115 Zielnummernverzeichnis Innerhalb des RMV gibt es zurzeit zwei in der Bedienungsform zu unterscheidende Fahrkartenautomatentypen. Zum einen den Typ mit großem, berührungsempfindlichem Benutzerbildschirm (Touchscreen- Display). Zum anderen die älteren Automaten mit Fahrtzielverzeichnis und kleinem Display sowie der Eingabe über Tasten. An beiden Automatentypen werden Sie über das Bildschirmmenü durch den Fahrkartenkauf geführt. Um Ihnen die Eingabe am RMV- Fahrkartenautomaten zu erleichtern, haben wir für Sie auf den nachfolgenden Seiten zwei Verzeichnisse erstellt. Aus diesen können Sie bereits im Voraus die Zielnummer Ihres Fahrtziels entnehmen, die Sie zur Preisermittlung am Fahrkartenautomaten benötigen. Das Zielnummernverzeichnis ist alphabetisch geordnet und gliedert sich wie folgt: Seiten 11 bis 11: nach Ortsteilen bzw. Grenzhaltestellen mit den dazugehörigen Gemeinden Seiten 12 bis 19: nach Gemeinden mit den dazugehörigen Ortsteilen bzw. Grenzhaltestellen Im Zielnummernverzeichnis finden Sie Ihr Fahrtziel und die dazugehörige Zielnummer. Diese geben Sie am Fahrkartenautomaten ein und wählen die gewünschte Fahrkartenart aus. Zu beachten ist dabei, dass die Zielnummernverzeichnisse an den alten RMV-Fahrkartenautomaten aus Platzgründen standortindivi - duell festgelegt werden und immer nur einen Auszug aus dem hier abgedruckten Gesamtverzeichnis darstellen. Für die Eingabe am Fahrkartenautomaten ist dies aber unerheblich. Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen, dass Fahrten in Tarifgebiete, deren Zielnummern mit bis 8, bis 9, 0 und 2, und, 9, 80 bis 89 und 90 bis 9 beginnen, nur von ausgewählten Tarifgebieten im RMV bzw. auf ausgewählten Linien außerhalb des RMV möglich sind. Startbildschirm Touchscreen-Automat Startbildschirm Automat mit Tasten 113

116 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen A Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Abtsroda, Poppenhausen 1803 Abtweiler, Abtweiler *90 Abzw. Königsberg, Hohenahr 29 Abzweig Kloppenheim, Karben 219 Abzweig Trebur, Nauheim 3 Abzweigung, Hadamar 08 Achenbach, Breidenbach 0123 Adolfseck, Bad Schwalbach 12 Affhöllerbach, Brensbach 38 Affolterbach, Wald-Michelbach *80 Ahausen, Weilburg 901 Ahl, Bad Soden-Salmünster 329 Ahlbach, Limburg a.d.lahn 001 Ahlersbach, Schlüchtern 3 Ahrdt, Hohenahr 08 Airlenbach, Beerfelden 10 Albach, Fernwald 19 Albersbach, Rimbach (Odenwald) *0 Albig, Albig *830 Albshausen Rauschenberg 0222 Solms 31 Albstadt, Alzenau *9210 Algenroth, Heidenrod 30 Allendorf Kirchheim *8 Schwalmstadt, Stadt *8310 Allendorf (Dillkr), Haiger 8 Allendorf (Hohenf.), Dautphetal 012 Allendorf (Katzeneln), Allendorf (Katzeneln) *01 Allendorf (Lumda), Allendorf (Lumda) 13 Allendorf (Merenberg), Merenberg 930 Allendorf a. d. Lahn, Gießen 101 Allendorf a. d. Ulm, Greifenstein 0 Allendorf-Osterfeld, Allendorf (Eder) *8030 Allenfeld, Allenfeld *90 Allertshausen, Rabenau 13 Allertshofen, Modautal 3910 Allmendfeld, Gernsheim 382 Allmenrod, Lauterbach 1030 Allmershausen, Bad Hersfeld *801 Allmus, Hofbieber 18 Allna, Weimar 09 Almendorf, Petersberg 203 Alsbach, Alsbach-Hähnlein 3901 Alsberg, Bad Soden-Salmünster 3230 Alsfeld, Alsfeld 080 Altenbamberg, Altenbamberg *920 Altenbuch, Altenbuch *9020 Altenburg, Alsfeld 080 Alten-Buseck, Buseck 10 Altenfeld, Gersfeld (Rhön) 1808 Altengronau, Sinntal 30 Altenhain, Bad Soden a.ts. 3 Altenhain (Laubach), Laubach Altenhaina, Haina (Kloster) *8201 Altenhaßlau, Linsengericht 312 Altenhof, Ebersburg 183 Altenkirchen Braunfels 308 Hohenahr 0 Altenmittlau, Freigericht 310 Altenschlirf, Herbstein 100 Altenstadt, Altenstadt 201 Altenvers, Lohra 00 Altheim, Münster 138 Altstadt, Mainz 00 Altweilnau, Weilrod 22 Altwiedermus, Ronneburg 311 Alzenau, Alzenau *9210 Alzey, Alzey *830 Amdorf, Herborn 30 Amönau, Wetter 0201 Amöneburg Amöneburg 030 Wiesbaden 00 Amorbach, Amorbach *90 Am Altenberg, Hohenahr 29 An der Bauhecke, Lohra 03 Angenrod, Alsfeld 0820 Angersbach, Wartenberg 1032 Annelsbach, Höchst i.odw. 3 Annerod, Fernwald 1 Anspach, Neu-Anspach 223 Anzefahr, Kirchhain 033 Appenhain, Gilserberg *8301 Appenheim, Appenheim *880 Appenrod, Homberg (Ohm) 02 Arborn, Greifenstein 08 Arfurt, Runkel 020 Arfurt Bahnhof, Runkel 012 Argenschwang, Argenschwang *920 Argenstein, Weimar 01 Arheilgen, Darmstadt 03 Arheilgn-Im Fiedlers, Darmstadt 099 Armenhof, Dipperz 20 Armsheim, Armsheim *830 Arnoldshain, Schmitten 233 Arnoldsh-Sandplacken, Schmitten 20 Arnsbach, Borken *820 Arnsburg, Lich 101 Arnshain, Kirtorf 01 Arzell, Eiterfeld 118 Asbach Bad Hersfeld *801 Modautal 3910 Aschaffenburg, Aschaffenburg *9110 Aschbach, Wald-Michelbach *80 Ascherode, Schwalmstadt, Stadt *8310 Asmushausen, Bebra, Stadt *8810 Aspisheim, Aspisheim *901 Asselbrunn, Michelstadt 201 Assenheim, Niddatal 23

117 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. A B B Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Aßlar, Aßlar 2 Aßlar Freizeitbad, Aßlar 2 Aßlar Gesamtschule, Aßlar 2 Aßlar Loherstraße, Aßlar 2 Aßlar Schulstraße, Aßlar 2 Assmannshausen, Rüdesheim a.rh. 32 Asterode, Neukirchen, Stadt *810 Astheim, Trebur 3 Atzbach, Lahnau 3 Atzelrode, Rotenburg (Fulda) *8830 Atzenhain, Mücke 0901 Auen, Auen *90 Auerbach, Bensheim *10 Aufenau, Wächtersbach 322 August-Bebel-Ring, Offenbach 3 Aulendiebach, Büdingen 222 Aulenhausen, Weilmünster 920 Aulhausen, Rüdesheim a.rh. 32 Aumenau, Villmar 030 Auringen, Wiesbaden 00 Ausbach, Hohenroda *8920 Babenhausen, Babenhausen 13 Bacharach, Bacharach *990 Bad Camberg, Bad Camberg 101 Bad Endbach, Bad Endbach 010 Bad Hersfeld, Bad Hersfeld *801 Bad Homburg v.d.höhe, Bad Homburg v.d.höhe 101 Bad König, Bad König 301 Bad König-Zell, Bad König 301 Bad Kreuznach, Bad Kreuznach *901 Bad Laasphe, Bad Laasphe *901 Bad Münster am Stein, Bad Münster a.st.-ebernbg *920 Bad Nauheim, Bad Nauheim 220 Bad Orb, Bad Orb 3301 Bad Orb Wegscheide, Bad Orb 3333 Bad Salzhausen, Nidda 232 Bad Salzschlirf, Bad Salzschlirf 212 Bad Schwalbach, Bad Schwalbach 12 Bad Sobernheim, Bad Sobernheim *90 Bad Soden, Bad Soden-Salmünster 3230 Bad Soden a.ts., Bad Soden a.ts. 3 Bad Vilbel, Bad Vilbel 201 Badenheim, Badenheim *901 Bahnhofsviertel, Frankfurt a.m. 000 Balkhausen, Seeheim-Jugenheim 3901 Ballersbach, Mittenaar 1 Banfe, Bad Laasphe *910 Bannerod, Grebenhain 1210 Barig-Selbenhausen, Merenberg 930 Bärstadt, Schlangenbad Bärweiler, Bärweiler *90 Batten, Hilders 128 Battenberg (Eder), Battenberg (Eder) *8010 Battenfeld, Allendorf (Eder) * Battenhausen, Haina (Kloster) *8201 Bauerbach, Marburg 0 Bauernheim, Friedberg 201 Bauschheim, Rüsselsheim 330 Bebra, Bebra, Stadt *8810 Bechenheim, Bechenheim *830 Becherbach bei Kirn, Becherbach bei Kirn *90 Becherbach (Pfalz), Becherbach (Pfalz) *90 Bechlingen, Aßlar 8 Bechtheim, Hünstetten 21 Bechtolsheim, Bechtolsheim *820 Beedenkirchen, Lautertal Odw. *30 Beenhausen, Ludwigsau *8801 Beerfelden, Beerfelden 01 Beerfurth, Reichelshm. (Odw.) 38 Beienheim, Reichelshm (Wetterau) 20 Beiershausen, Bad Hersfeld *801 Beilst. Ulmtalsperre, Greifenstein 0 Beilstein, Greifenstein 01 Bellersdorf, Mittenaar 30 Bellersheim, Hungen 118 Bellings, Steinau a.d.str. 333 Bellmuth, Ranstadt 231 Bellnhausen Fronhausen 08 Gladenbach 030 Beltershain, Grünberg 1 Beltershausen, Ebsdorfergrund 03 Bengendorf, Heringen *8930 Bensheim, Bensheim *10 Berfa, Alsfeld 0823 Bergen-Enkheim, Frankfurt a.m. 000 Berger Warte, Frankfurt a.m. 01 Berghausen Aßlar 2 Berghausen *01 Bergheim, Ortenberg 232 Berghofen, Battenberg (Eder) *8010 Berkach, Groß-Gerau 301 Berkersheim, Frankfurt a.m. 000 Berkersheim Bahnhof, Frankfurt a.m. 0 Bermbach Waldems 22 Weilburg 901 Bermersheim v.d. Höhe, Bermersheim v.d. Höhe *830 Bermoll, Aßlar 2 Bermuthshain, Grebenhain 1231 Bernbach, Freigericht 310 Berndiel, Miltenberg *90 Bernhards, Fulda 200 Bernsburg, Antrifttal 01 Bernsdorf, Cölbe 00 Bernsfeld, Mücke 0901

118 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Bernshausen Bad Laasphe *910 Schlitz 1132 Bersrod, Reiskirchen 13 Berstadt, Wölfersheim 230 Besges, Fulda 2001 Bessung.Forsth.Jugdh, Darmstadt 09 Bettenbach, Mörlenbach *80 Bettenhausen, Lich 1 Betzenrod Eiterfeld 129 Schotten 130 Betzenrod B 2, Schotten 13 Betziesdorf, Kirchhain 033 Beuchen, Amorbach *90 Beuerbach, Hünstetten 21 Beuern, Buseck 12 Biblis, Biblis *01 Bicken, Mittenaar 1 Bickenbach, Bickenbach 3901 Biebelnheim, Biebelnheim *820 Biebelsheim, Biebelsheim *901 Bieben, Grebenau 1130 Bieber Biebergemünd 3310 Offenbach 301 Biebesheim, Biebesheim 381 Biebighausen, Hatzfeld (Eder) *8001 Biebrich, Wiesbaden 00 Biedebach, Ludwigsau *8801 Biedenkopf, Biedenkopf 0101 Bierstadt, Wiesbaden 00 Bilkheim, Bilkheim *201 Billertshausen, Alsfeld 0820 Billings, Fischbachtal 3910 Bimbach, Großenlüder 2130 Bindsachsen, Kefenrod 208 Bingen am Rhein, Bingen am Rhein *880 Bingenheim, Echzell 2310 Birkenau, Birkenau *80 Birkenbringhausen, Burgwald *8120 Birkert, Brombachtal 31 Birklar, Lich 1 Birstein, Birstein 320 Bischhausen, Neuental *810 Bischoffen, Bischoffen 0 Bischofsheim Bischofsheim 93 Maintal 2901 Biskirchen, Leun 333 Bissenberg, Leun 333 Bisses, Echzell 2310 Blankenau, Hosenfeld 2101 Blankenbach, Blankenbach *9310 Blankenheim, Bebra, Stadt *8810 Blasbach, Wetzlar 30 Bleichenbach, Ortenberg Bleidenrod, Homberg (Ohm) 001 Bleidenstadt, Taunusstein 22 Blessenbach, Weinbach 91 Blofeld, Reichelshm (Wetterau) 20 Bobenhausen, Ranstadt 231 Bobenhausen II, Ulrichstein 132 Bobstadt, Bürstadt *01 Böckels, Petersberg 20 Bockenau, Bockenau 90 Bockendorf, Haina (Kloster) *8201 Bockenheim, Frankfurt a.m. 000 Bockenrod, Reichelshm. (Odw.) 38 Bodenheim, Bodenheim *80 Bodenrod, Butzbach 222 Bodes, Hauneck *880 Böllstein, Brombachtal 31 Bommersheim, Oberursel (Ts.) 12 Bonames, Frankfurt a.m. 000 Bonbaden, Braunfels 338 Bönstadt, Niddatal 23 Bonsweiher, Mörlenbach *80 Boos (Nahe), Boos (Nahe) *90 Borken (Hessen), Borken *820 Born, Hohenstein 92 Bornheim, Frankfurt a.m. 000 Bornheim (Alzey), Bornheim *830 Borsdorf, Nidda 2320 Borsigstraße, Mühlheim a.m. 31 Bortshausen, Marburg 0 Bosenheim, Bad Kreuznach *901 Bößgesäß, Birstein 3239 Bößgesäß 2, Birstein 3239 Bottendorf, Burgwald *8120 Bottenhorn, Bad Endbach 018 Boxbrunn, Amorbach *9 Braach, Rotenburg (Fulda) *8830 Bracht, Rauschenberg 022 Brand, Hilders 128 Brandau, Modautal 3910 Brandlos, Hosenfeld 2128 Brandoberndorf, Waldsolms 320 Brauerschwend, Schwalmtal 083 Braunfels, Braunfels 301 Braunfels Lahn Bf, Leun 329 Braunhausen, Bebra, Stadt *8810 Braunshardt, Weiterstadt 00 Braunweiler, Braunweiler *920 Brauweiler, Brauweiler *90 Breckenheim, Wiesbaden 00 Breidenbach, Breidenbach 0120 Breidenstein, Biedenkopf 0110 Breitenbach Bebra, Stadt *8810 Ehringshausen 8 Schlüchtern 301 Breitenbach a.herzbg, Breitenbach a.herzbg *80 Breitenborn a.w., Gründau 312

119 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. B D Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Breitenborn-Lützel, Biebergemünd 3338 Breitenbrunn Faulbach *9020 Lützelbach 329 Breitenbuch, Kirchzell *980 Breitendiel, Miltenberg *910 Breitenheim, Breitenheim *90 Breithardt, Hohenstein 0 Breitscheid, Breitscheid 3 Breitscheid (Hunsrück), Breitscheid (Hunsrück) *990 Breitwiesen, Lautertal Odw. Bremthal, Eppstein 20 Brensbach (Ort), Brensbach 3 Bretzenheim, Mainz 00 Bretzenheim (Nahe), Bretzenheim *90 Breungeshain, Schotten 131 Breunings, Sinntal 320 Breunsberg, Johannesberg *9130 Brombach Fürth *0 Schmitten 233 Brombacher Wasser, Hirschhorn 20 Bronnzell, Fulda 2001 Bruchenbrücken, Friedberg 201 Bruchköbel, Bruchköbel 300 Brücken, Mömbris *9230 Brungershausen, Lahntal 00 Bubenheim, Bubenheim *8 Buch Buch *01 Kirchzell *980 Buchenau Dautphetal 012 Eiterfeld 118 Büchenberg, Eichenzell 18 Buchenrod, Flieden 192 Büches, Büdingen 222 Buchschlag, Dreieich 32 Budenheim, Budenheim *8 Büdesheim, Schöneck 2920 Büdesheim (Bingen), Bingen am Rhein *880 Büdingen, Büdingen 210 Bullau, Erbach 222 Burg, Herborn 01 Burg Hohenstein, Hohenstein 0 Burgbracht, Kefenrod 210 Bürgel, Offenbach 301 Bürgeln, Cölbe 00 Burg-Gemünden, Gemünden (Felda) 0910 Burg-Gräfenrode, Karben 220 Burghaun, Burghaun 10 Burgholz, Kirchhain 03 Burgholzhausen, Friedrichsdorf 12 Burgjoß, Jossgrund 3332 Burgsolms, Solms 31 C D 11 Burgsponheim, Burgsponheim *90 Bürgstadt, Bürgstadt *90 Burgwald, Burgwald *8120 Burkhards, Schotten 13 Burkhardsfelden, Reiskirchen 13 Bürstadt, Bürstadt *01 Busenborn, Schotten 131 Büssfeld, Homberg (Ohm) 001 Büttelborn, Büttelborn 31 Butterstadt, Bruchköbel 300 Butzbach, Butzbach 2201 Calbach, Büdingen 222 Caldern, Lahntal 00 Callbach, Callbach *90 Cappel, Marburg 001 Carl-Benz-Straße Süd, Frankfurt a.m. 03 Christerode, Neukirchen, Stadt *810 Cleeberg, Langgöns 181 Climbach, Allendorf (Lumda) 13 Cölbe, Cölbe 00 Collenberg, Collenberg *9010 Crainfeld, Grebenhain 122 Cratzenbach, Weilrod 22 Crumst Bruchackerhof, Riedstadt 381 Crumstadt, Riedstadt 3801 Cyriaxweimar, Marburg 088 Da.-Am Karlshof, Darmstadt 08 Da.-Böllenfalltor, Darmstadt 091 Da.-Bunsenstraße, Darmstadt 0 Da.-Eissporthalle, Darmstadt 08 Da.-Kastanienallee, Darmstadt 08 Da.-Marienhöhe, Darmstadt 090 Da.-Maulbeerallee, Darmstadt 099 Da.-Merck, Darmstadt 099 Da.-Messplatz, Darmstadt 08 Da.-Nordbad, Darmstadt 08 Da.-Otto-Hesse-Str., Darmstadt 092 Da.-Schwarzer Weg, Darmstadt 08 Dagobertshausen, Marburg 00 Daisbach, Aarbergen 01 Dalberg, Dalberg *920 Dalheim, Dalheim *820 Dalherda, Gersfeld (Rhön) 180 Damm, Lohra 001 Dammersbach, Hünfeld 110 Damshausen, Dautphetal 012 Dankerode, Rotenburg (Fulda) *8830 Dannenrod, Homberg (Ohm) 02 Danzwiesen, Hofbieber 101 Darmstadt-Mitte, Darmstadt 001 Dasbach, Idstein 201 Dassen, Künzell 20 Daubach (Hunsrück), Daubach (Hunsrück) *90 Daubhausen, Ehringshausen Dauborn, Hünfelden 110 Daubringen, Staufenberg 1

120 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Dauernheim, Ranstadt 231 Dautenheim, Alzey *830 Dautphe, Dautphetal 012 Daxberg, Mömbris *9130 Daxweiler, Daxweiler *90 Deckenbach, Homberg (Ohm) 009 Dehrn, Runkel 020 Delkenheim, Wiesbaden 00 Densberg, Jesberg *801 Dernbach, Bad Endbach 01 Desloch, Desloch *90 Dettingen, Karlstein *9220 Dexbach, Biedenkopf 011 Dexheim, Dexheim *810 Dickschied, Heidenrod 3 Diebach am Haag, Büdingen 222 Dieburg, Dieburg 128 Dieburg L 311, Dieburg 18 Dieburger Straße, Frankfurt a.m. 03 Diedenbergen, Hofheim a.ts. 01 Diedenshausen, Gladenbach 030 Dienheim, Dienheim *810 Dietenhausen, Weilmünster 920 Dietershan, Fulda 200 Dietershan Abzw., Fulda 2001 Dietershausen, Künzell 20 Dietersheim (Bingen), Bingen am Rhein *880 Dietesheim, Mühlheim a.m. 330 Dietges, Hilders 128 Diethardt, Diethardt *20 Dietkirchen, Limburg a.d.lahn 010 Dietzenbach, Dietzenbach 30 Diez Ost, Diez Ost 001 Dillbrecht, Haiger 80 Dillbrecht Bf, Haiger 83 Dillenburg, Dillenburg 801 Dillhausen, Mengerskirchen 90 Dillheim, Ehringshausen Dillich, Borken *820 Dilschhausen, Marburg 00 Dinkelrode, Schenklengsfeld *8901 Dipperz, Dipperz 200 Dirlammen, Lautertal 133 Dirlos, Künzell 20 Dittershausen, Schwalmstadt, Stadt *8310 Dittlofrod, Eiterfeld 118 Dodenau, Battenberg (Eder) *8010 Dodenhausen, Haina (Kloster) *8201 Dolgesheim, Dolgesheim *820 Döllbach, Eichenzell 180 Dombach, Bad Camberg 101 Donsbach, Dillenburg 8 Dorchheim, Elbtal 0 Dorfborn, Neuhof 19 Dorf-Erbach, Erbach 201 Dorf-Güll, Pohlheim 1 E 118 Dorfprozelten, Dorfprozelten *9010 Dorfweil, Schmitten 233 Dorheim Friedberg 201 Neuental *810 Dorlar, Lahnau 3 Dörmbach Dipperz 20 Hilders 128 Dorn-Assenheim, Reichelshm (Wetterau) 20 Dornau, Sulzbach (Miltenb.) *910 Dornberg, Groß-Gerau 301 Dornbusch, Frankfurt a.m. 000 Dorndiel, Groß-Umstadt 101 Dorndorf, Dornburg 00 Dorn-Dürkheim, Dorn-Dürkheim *820 Dornheim, Groß-Gerau 313 Dornholzhausen Bad Homburg v.d.höhe 101 Frankenberg (Eder) *8101 Langgöns 181 Dörnigheim, Maintal 2901 Dörnsteinbach, Mömbris *9230 Dörrebach, Dörrebach *90 Dörrmorsbach, Haibach *910 Dörsdorf, Dörsdorf *10 Dorsheim, Dorsheim *90 Dortelweil, Bad Vilbel 208 Dotzheim, Wiesbaden 00 Drais, Mainz 00 Dreieichenhain, Dreieich 32 Dreihausen, Ebsdorfergrund 038 Dreikirchen, Dreikirchen *201 Dreisbach, Ehringshausen 2 Driedorf, Driedorf 13 Dromersheim, Bingen am Rhein *880 Drommershausen, Weilburg 901 Duchroth, Duchroth *90 Düdelsheim, Büdingen 222 Dudenhofen, Rodgau 30 Dudenrod, Büdingen 222 Dusenbach, Höchst i.odw. 32 Dutenhofen, Wetzlar 33 Eberbach Eberbach Reichelshm. (Odw.) 38 Ebernburg, Bad Münster a.st.-ebernbg *920 Ebersbach, Leidersbach *910 Ebersberg Ebersburg 1822 Erbach 223 Ebersgöns, Butzbach 2210 Ebersheim, Mainz 00 Ebers-Mittelschneise, Darmstadt 09

121 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. D E Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Eberstadt Darmstadt 0 Lich 10 Eberstadt-Kinderheim, Darmstadt 09 Eberstadt-Kühler Grund, Darmstadt 09 Ebsdorf, Ebsdorfergrund 030 Echzell, Echzell 2310 Eckardroth, Bad Soden-Salmünster 3230 Eckartsborn, Ortenberg 232 Eckartshausen, Büdingen 222 Eckelshausen, Biedenkopf 0101 Eckelsheim, Eckelsheim *830 Eckenheim, Frankfurt a.m. 000 Eckenroth, Eckenroth *920 Eckweisbach, Hilders 128 Eddersheim, Hattersheim a.m. Edelbach, Kleinkahl *930 Edelsberg, Weinbach 91 Edelzell, Fulda 2001 Edingen, Sinn 20 Effolderbach, Ortenberg 232 Effolderbach-Bahnhof, Ortenberg 20 Egelsbach, Egelsbach 301 Egenroth, Heidenrod 3 Ehlhalten, Eppstein 20 Ehrenbach, Idstein 2 Ehringshausen Ehringshausen Gemünden (Felda) 0910 Eibach, Dillenburg 820 Eibelshausen, Eschenburg 833 Eich, Pfungstadt 00 Eichelhain, Lautertal 133 Eichelsachsen, Schotten 131 Eichelsbach, Elsenfeld *90 Eichelsdorf, Nidda 230 Eichen, Nidderau 292 Eichenau, Großenlüder 2123 Eichenberg, Sailauf *930 Eichenbühl, Eichenbühl *90 Eichenried, Kalbach 1901 Eichenrod, Lautertal 133 Eichenzell, Eichenzell 1830 Eidengesäß, Linsengericht 31 Eiershausen, Eschenburg 833 Eifa Alsfeld 08 Hatzfeld (Eder) *8001 Eimsheim, Eimsheim *820 Einartshausen, Schotten 1308 Einhausen, Einhausen 01 Eisemroth, Siegbach 22 Eisenbach Obernburg *90 Selters (Ts.) 1 Eiserne Hand, Wiesbaden Eisighofen, Eisighofen * Eiterfeld, Eiterfeld 13 Eitra, Hauneck *80 Elbenrod, Alsfeld 0823 Elbgrund, Elbtal 0 Elkerhausen, Weinbach 91 Ellar, Waldbrunn (Westerw.) 00 Ellenbach, Fürth 0 Ellnrode, Gemünden (Wohra) *8220 Elm, Schlüchtern 3 Elmshausen Dautphetal 012 Lautertal Odw. *10 Elnhausen, Marburg 00 Elnrode-Strang, Jesberg *801 Elpenrod, Gemünden (Felda) 0910 Elsbach, Erbach 2 Elsenfeld, Elsenfeld *90 Elsoff, Elsoff *001 Elters, Hofbieber 101 Eltville a. Rh., Eltville a. Rh. Elz, Elz 00 Emmershausen, Weilrod 22 Emsdorf, Kirchhain 03 Engelbach, Biedenkopf 011 Engelhelms, Künzell 2030 Engelrod, Lautertal 133 Engelstadt, Engelstadt *8 Engenhahn, Niedernhausen Ennerich, Runkel 020 Ensheim, Ensheim *830 Enzheim, Altenstadt 201 Eppenhain, Kelkheim (Ts.) 2 Eppertshausen, Eppertshausen 138 Eppstein, Eppstein 20 Erbach Bad Camberg 101 Erbach 201 Heppenheim *0 Erbach (Rhg.), Eltville a. Rh. Erbenhausen Fronhausen 08 Homberg (Ohm) 02 Erbenheim, Wiesbaden 00 Erbes-Büdesheim, Erbes-Büdesheim *830 Erbstadt, Nidderau 293 Erbuch, Erbach 2 Erda, Hohenahr 01 Erdbach, Breitscheid 23 Erdhausen, Gladenbach 020 Erdmannrode, Schenklengsfeld *8901 Erfelden, Riedstadt 3801 Erfurtshausen, Amöneburg 033 Erksdorf, Stadtallendorf 0301 Erkshausen, Rotenburg (Fulda) *8830 Erlebnispark Thalhof, Steinau a.d.str. 3

122 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen F Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Erlenbach Blankenbach *9310 Erbach 2 Erlenbach *980 Fürth *0 Ermenrod, Feldatal 13 Ernsbach, Erbach 2 Ernsthausen Burgwald *8120 Rauschenberg 0230 Weilmünster 920 Ernsthfn-Waldfriede, Modautal 08 Ernsthofen, Modautal 3910 Ersrode, Ludwigsau *8801 Erzbach, Reichelshm. (Odw.) 3 Erzhausen, Erzhausen 089 Esch, Waldems 22 Eschau, Eschau *920 Eschbach, Usingen 20 Eschborn, Eschborn 0 Eschborn Südbahnhof, Eschborn Eschenau, Runkel 020 Eschenhahn, Idstein 201 Eschenrod, Schotten 131 Eschersheim, Frankfurt a.m. 000 Eschhofen, Limburg a.d.lahn 001 Eschollbrücken, Pfungstadt 00 Espa, Langgöns 191 Espenschied, Lorch 3 Essenheim, Essenheim 8 Essershausen, Weilmünster 920 Ettingshausen, Reiskirchen 18 Etzean, Beerfelden 01 Etzen-Gesäß, Bad König 301 Eudorf, Alsfeld 0828 Eulbach B, Michelstadt 20 Eulbach Schloß, Michelstadt 20 Eulersdorf, Grebenau 1122 Eulsbach, Lindenfels *0 Ewersbach, Dietzhölztal 80 Fahrenbach, Fürth *0 Falkenbach, Villmar 030 Falkenberg, Wabern *801 Falken-Gesäß, Beerfelden 10 Falkenstein, Königstein i.ts. 12 Fauerbach, Nidda 2308 Fauerbach v.d.h., Butzbach 222 Faulbach Faulbach *9010 Hadamar 00 Fechenbach, Collenberg *9010 Fechenheim, Frankfurt a.m. 000 Fehlheim, Bensheim *10 Feilbingert, Feilbingert *920 Feldkahl, Hösbach *910 Feldkrücken, Ulrichstein 13 Fellerdilln, Haiger 8 Fellingshausen, Biebertal Finkenbach, Rothenberg 20 Finkenhain, Dipperz 200 Finsternthal, Weilrod 22 Finthen, Mainz 00 Fischbach Alsfeld 01 Bad Schwalbach 12 Hauneck *880 Kelkheim (Ts.) 2 Fischborn, Birstein 32 Fischelbach, Bad Laasphe *910 Fischweiher, Heppenheim *0 Fl. Struth-Bildstock, Flieden 190 Fl. Struth-Weiherweg, Flieden 190 Flammersbach, Haiger 83 Fleisbach, Sinn 20 Flensungen, Mücke 0909 Fleschenbach, Freiensteinau 1201 Flieden, Flieden 192 Flockenbusch, Wald-Michelbach *80 Flonheim, Flonheim *830 Flörsbach, Flörsbachtal 331 Florshain, Schwalmstadt, Stadt *8310 Flörsheim a.m., Flörsheim a.m. 3 Flughafen, Frankfurt a.m. 090 Forstel, Höchst i.odw. 3 Framersheim, Framersheim *820 Frammersbach, Frammersbach (Bayern) 3319 Frankenbach, Biebertal 1 Frankenberg (Eder), Frankenberg (Eder) *8101 Frankenhain, Schwalmstadt, Stadt *8310 Frankenhausen, Mühltal 0 Frankfurt-Altstadt, Frankfurt a.m. 000 Fränkisch-Crumbach, Fränkisch-Crumbach 38 Frauenstein, Wiesbaden 00 Fraurombach, Schlitz 1113 Frechenhausen, Angelburg 010 Freienfels, Weinbach 91 Freienseen, Laubach 120 Freiensteinau, Freiensteinau 1228 Frei-Laubersheim, Frei-Laubersheim *920 Freudenberg, Freudenberg *9010 Freudenthal, Borken *820 Frickhofen, Dornburg 00 Friebertshausen, Gladenbach 030 Friedberg, Friedberg 201 Friedensdorf, Dautphetal 012 Friedewald, Friedewald *890 Friedigerode, Oberaula *80 Friedlos, Ludwigsau *8808 Friedrichsdorf Eberbach 0 Friedrichsdorf 12

123 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. E G G Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Friedrichshausen, Frankenberg (Eder) *8101 Friedrichsthal, Wehrheim 201 Frielingen, Kirchheim *8 Friesenhausen, Dipperz 200 Friesenheim, Friesenheim *801 Frischborn, Lauterbach 102 Frohnhausen Battenberg (Eder) *8010 Dillenburg 829 Gladenbach 030 Frohnhofen Laufach *930 Reichelshm. (Odw.) 38 Fronhausen, Fronhausen 082 Froschhausen, Seligenstadt 39 Fulda Bastheimstraße, Petersberg 20 Fulda Zentrum, Fulda 2001 Fürfeld, Fürfeld *920 Fürfurt, Weinbach 91 Fürfurt-Bahnhof, Weinbach 919 Fürstengrund, Bad König 301 Fürth, Fürth *0 Fussingen, Waldbrunn (Westerw.) 00 Gabsheim, Gabsheim *80 Gackenhof, Poppenhausen 1801 Gadernheim, Lautertal Odw. *30 Gailbach, Aschaffenburg *9110 Gaimühle, Eberbach 0 Gallusviertel, Frankfurt a.m. 000 Gambach, Münzenberg 2230 Gammelsbach, Beerfelden 1 Gangloff, Becherbach (Pfalz) *90 Garbenheim, Wetzlar 01 Garbenteich, Pohlheim 11 Gasthaus Wildhof, Offenbach 3 Gau-Algesheim, Gau-Algesheim *8 Gau-Bickelheim, Gau-Bickelheim *830 Gau-Bischofsheim, Gau-Bischofsheim *80 Gaudernbach, Weilburg 901 Gau-Heppenheim, Gau-Heppenheim *820 Gau-Köngernheim, Gau-Odernheim *820 Gaulsheim, Bingen am Rhein *880 Gau-Odernheim, Gau-Odernheim *820 Gau-Weinheim, Gau-Weinheim *830 Gebroth, Gebroth *90 Gedern, Gedern 201 Gehau, Breitenbach a.herzbg *80 Geilshausen, Rabenau 13 Geinsheim, Trebur 3 Geisa, Geisa (Thüringen) 19 Geiselbach, Geiselbach *9310 Geisenbach, Mörlenbach *80 Geisenh. Rheingaubad, Geisenheim Geisenheim, Geisenheim 310 Geislitz, Linsengericht 31 Geismar, Frankenberg (Eder) *8101 Geiß-Nidda, Nidda 232 Gelnhaar, Ortenberg 23 Gelnhausen, Gelnhausen 3130 Gelnhausen Nippel, Gelnhausen 3139 Gelnhsn Am lg. Steg, Gelnhausen 3139 Gelnhsn Am Schnepfrn, Gelnhausen 3139 Gelnhsn Freischwimmb., Gelnhausen 3139 Gemünden, Weilrod 22 Gemünden (Wohra), Gemünden (Wohra) *8220 Genheim, Waldalgesheim *90 Gensingen, Gensingen *901 Georgenborn, Schlangenbad Georgenhausen, Reinheim 18 Gernsheim, Gernsheim 3830 Geroldstein, Heidenrod 39 Gersdorf, Kirchheim *8 Gersfeld (Rhön), Gersfeld (Rhön) 18 Gershausen, Kirchheim *8 Gersprenz, Reichelshm. (Odw.) 38 Gerterode, Ludwigsau *8801 Gethsemane, Philippsthal (Werra) *890 Gettenau, Echzell 2310 Gettenbach, Gründau 31 Gichenbach, Gersfeld (Rhön) 18 Giesel, Neuhof 1930 Giesenhain, Eiterfeld 118 Gießen, Gießen 101 Gilfershausen, Bebra, Stadt *8810 Gilsa, Neuental *810 Gilserberg, Gilserberg *8301 Ginnheim, Frankfurt a.m. 000 Ginseldorf, Marburg 0 Ginsheim, Ginshm.-Gustavsburg Gisselberg, Marburg 088 Glaam, Hohenroda *8920 Gladenbach, Gladenbach 020 Gläserzell, Fulda 2001 Glashütten Glashütten 12 Hirzenhain 213 Glattbach Glattbach *9130 Lindenfels * Glauberg, Glauburg 21 Gleimenhain, Kirtorf 01 Göbelnrod, Grünberg 130 Goddelau, Riedstadt 3801 Goethering, Offenbach 30 Goldbach, Goldbach *910 Gombeth, Borken *820 Gondsroth, Hasselroth 310 Gönnern, Angelburg 010

124 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Gonsenheim, Mainz 00 Gontershausen, Homberg (Ohm) 02 Gonterskirchen, Laubach 120 Gönz, Weilbach *910 Gonzenheim, Bad Homburg v.d.höhe 101 Görsroth, Hünstetten 2 Gorxheim, Gorxheimertal *89 Görzhain, Ottrau *830 Goßfelden, Lahntal 00 Goßmannsrode, Kirchheim *8 Gotthards, Nüsttal 10 Göttingen, Lahntal 00 Götzen, Schotten 139 Götzenhain, Dreieich 32 Götzenhof, Petersberg 20 Gräfenhausen, Weiterstadt 00 Grasellenbach, Grasellenbach *80 Gravenbruch, Neu-Isenburg 310 Gräveneck, Weinbach 91 Gräveneck-Brücke, Weinbach 918 Grävenwiesbach, Grävenwiesbach 21 Grebenau, Grebenau 1122 Grebenhain, Grebenhain 122 Grebenroth, Heidenrod 3 Greifenstein, Greifenstein 01 Greifenthal, Ehringshausen Griedel, Butzbach 2201 Griedelbach, Waldsolms 320 Griesheim Frankfurt a.m. 000 Griesheim 0 Grolsheim, Grolsheim *901 Gronau, Bad Vilbel 2 Gronau im Odw., Bensheim *10 Großaltenstädten, Hohenahr 01 Großauheim, Hanau 3001 Groß-Bieberau, Groß-Bieberau 3910 Groß-Breitenbach, Mörlenbach *80 Groß-Eichen, Mücke 0920 Großenbach, Hünfeld 10 Großen-Buseck, Buseck 11 Großenenglis, Borken *820 Großenhausen, Linsengericht 310 Großen-Linden, Linden 1 Großenlüder, Großenlüder 2109 Großenmoor, Burghaun 113 Großentaft, Eiterfeld 18 Groß-Felda, Feldatal 13 Groß-Gerau, Groß-Gerau 301 Großheubach, Großheubach *920 Großkahl, Kleinkahl *930 Groß-Karben, Karben 220 Groß-Karben Bahnhof, Karben 21 Groß-Karben Kino, Karben 21 Großkrotzenburg, Großkrotzenburg 303 Großlaudenbach, Kleinkahl *930 H 122 Großostheim, Großostheim *910 Groß-Rohrheim, Groß-Rohrheim *0 Großseelheim, Kirchhain 0339 Groß-Umstadt, Groß-Umstadt 101 Großwallstadt, Großwallstadt *90 Großwelzheim, Karlstein *9220 Groß-Winternheim, Ingelheim am Rhein *80 Groß-Zimmern, Groß-Zimmern 123 Grube Messel, Messel 080 Gruben, Burghaun 10 Grünberg, Grünberg 1 Grund-Schwalheim, Echzell 2310 Grüningen, Pohlheim 1 Grünmorsbach, Haibach *910 Grüsen, Gemünden (Wohra) *8220 Grüsselbach, Rasdorf 128 Guggenberg, Eichenbühl *90 Guldental, Guldental *90 Gumbsheim, Gumbsheim *830 Gumpen, Reichelshm. (Odw.) 38 Gumpener Kreuz, Fürth *1 Gundernhausen, Roßdorf 0 Gundhelm, Schlüchtern 310 Gungelshausen, Willingshausen *8330 Günterfürst, Erbach 223 Günterod, Bad Endbach 010 Guntersblum, Guntersblum *801 Guntersdorf, Herborn 10 Günthers, Tann (Rhön) 10 Gunzenau, Freiensteinau 1201 Gunzenbach, Mömbris *9230 Gustavsburg, Ginshm.-Gustavsburg 0 Gusternhain, Breitscheid 30 Gutenberg (Kr KH), Gutenberg (Kr KH) *920 Gutleutviertel, Frankfurt a.m. 000 Güttersbach, Mossautal 23 Haarhausen Borken *820 Homberg (Ohm) 02 Habel, Tann (Rhön) 113 Habitzheim, Otzberg 11 Hachborn, Ebsdorfergrund 030 Hackenheim, Hackenheim *920 Hadamar, Hadamar 00 Haddamshausen, Marburg 088 Haddenberg, Haina (Kloster) *8201 Hahn Pfungstadt 00 Taunusstein 22 Hahnenbach, Hahnenbach *90 Hahnheim, Hahnheim *801 Hähnlein, Alsbach-Hähnlein 3901 Haibach, Haibach *910 Haiger, Haiger 8 Haigerseelbach, Haiger 8

125 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. G H Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Hailer, Gelnhausen 310 Haimbach, Fulda 2001 Hain, Laufach *930 Haina (Kloster), Haina (Kloster) *8201 Hainbach, Gemünden (Felda) 0910 Hainchen, Limeshain 2 Haine, Allendorf (Eder) *8030 Haingrund, Lützelbach 329 Hain-Gründau, Gründau 31 Hainhausen, Rodgau 30 Hainrode, Ludwigsau *8801 Hainstadt Breuberg 33 Hainburg 30 Haintchen, Selters (Ts.) 12 Hainzell, Hosenfeld 2101 Haisterbach, Erbach 223 Haitz, Gelnhausen 318 Haitz Im Taubengart., Gelnhausen 3139 Halgehausen, Haina (Kloster) *8201 Hallgarten, Oestrich-Winkel 301 Hallgarten (Pfalz), Hallgarten (Pfalz) *920 Halsdorf, Wohratal 023 Hambach Heppenheim *0 Taunusstein 88 Hambrunn, Schneeberg *90 Hammelbach, Grasellenbach *80 Hanau, Hanau 3001 Hangenmeilingen, Elbtal 0 Hans-Böckler-Straße, Frankfurt a.m. 021 Harb, Nidda 232 Harbach, Grünberg 1 Hargesheim, Hargesheim *920 Harheim, Frankfurt a.m. 000 Harle, Wabern *801 Harmerz, Fulda 2001 Harnrode, Philippsthal (Werra) *890 Harpertshausen, Babenhausen 13 Harreshausen, Babenhausen 13 Hartenberg Münchfeld, Mainz 00 Hartenrod, Bad Endbach 019 Hartershausen, Schlitz 1133 Hartmannshain, Grebenhain 1230 Harxheim (Mz), Harxheim (Mz) *80 Haselstein, Nüsttal 139 Hasselbach Weilburg 901 Weilrod 2 Hasselborn, Waldsolms 320 Hassenhausen, Fronhausen 08 Hassenroth, Höchst i.odw. 3 Haßloch, Rüsselsheim 330 Hattenbach, Niederaula *80 Hattendorf, Alsfeld 0823 Hattenheim, Eltville a. Rh Hattenhof, Neuhof 190 Hattenrod, Reiskirchen 13 Hatterode, Breitenbach a.herzbg *839 Hattersheim a.m., Hattersheim a.m. Hatzbach, Stadtallendorf 0310 Hatzfeld (Eder), Hatzfeld (Eder) *8001 Haubern, Frankenberg (Eder) *8101 Hauptschwenda, Neukirchen, Stadt *810 Hausen Frankfurt a.m. 000 Hausen *910 Oberaula *80 Obertshausen 390 Pohlheim 11 Waldbrunn (Westerw.) 00 Hausen ü. Aar, Aarbergen 01 Hausen v.d. Höhe, Schlangenbad 93 Hausen-Arnsbach, Neu-Anspach 223 Hausen-Oes, Butzbach 223 Hauswurz, Neuhof 192 Hebel, Wabern *801 Heblos, Lauterbach 1030 Hebstahl, Sensbachtal 30 Hechelmannskirchen, Burghaun 113 Hechtsheim, Mainz 00 Heckholzhausen, Beselich 03 Heddernheim, Frankfurt a.m. 000 Heddersdorf, Kirchheim *8 Heegheim, Altenstadt 201 Heenes, Bad Hersfeld *801 Heftrich, Idstein 2 Heidelbach, Alsfeld 0829 Heidenfahrt, Heidesheim (Rhein) *8 Heidesheim (Rhein), Heidesheim (Rhein) *8 Heigenbrücken, Heigenbrücken *930 Heiligenborn, Driedorf 13 Heimbach Bad Schwalbach 12 Gilserberg *8301 Mömbris *9230 Heimboldshausen, Philippsthal (Werra) *890 Heimbuchenthal, Heimbuchenthal *90 Heimertshausen, Kirtorf 012 Heimweiler, Heimweiler *90 Heinrichsthal, Heinrichsthal *930 Heinzenberg, Grävenwiesbach 21 Heinzenberg, Heinzenberg (bei Kirn) *90 Heisterberg, Driedorf 18 Heisters, Grebenhain 1210 Heldenbergen, Nidderau 292 Helfersdorf, Kefenrod 210 Hellstein, Brachttal 321

126 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Helpershain, Ulrichstein 131 Hembach, Brombachtal 31 Hemmen, Schlitz 1133 Hemsbach, Hemsbach *830 Hennethal, Hohenstein 0 Hennweiler, Hennweiler *90 Henschhausen, Bacharach *990 Heppdiel, Eichenbühl *90 Heppenheim, Heppenheim *0 Herbelhausen, Gemünden (Wohra) *8220 Herbertshausen, Bad Laasphe *910 Herborn, Herborn 01 Herbstein, Herbstein 100 Herchenhain, Grebenhain 1230 Herchenrode, Modautal 3910 Herfa, Heringen *8930 Hergenfeld, Hergenfeld *920 Hergersdorf, Schwalmtal 083 Hergershausen, Babenhausen 13 Hering, Otzberg 11 Heringen, Hünfelden 110 Heringen (Werra), Heringen *8930 Hermannstein, Wetzlar 01 Hermershausen, Marburg 088 Herolz, Schlüchtern 3 Herrmannspiegel, Haunetal *8 Herrnsheim, Worms *01 Hertingshausen, Wohratal 023 Herzhausen, Dautphetal 013 Heskem-Mölln, Ebsdorfergrund 03 Hesselbach Bad Laasphe *910 Hesseneck 3 Hesseldorf, Wächtersbach 322 Hessenaue, Trebur 3 Hessenpark, Neu-Anspach 223 Hessenthal, Mespelbrunn *90 Heßloch, Wiesbaden 00 Hetschbach, Höchst i.odw. 32 Hettenhain, Bad Schwalbach 12 Hettenhausen, Gersfeld (Rhön) 1808 Hettersroth, Birstein 210 Hetzbach, Beerfelden 01 Heubach Groß-Umstadt 101 Kalbach 193 Heuchelheim Elbtal 0 Heuchelheim 101 Reichelshm (Wetterau) 20 Heusenstamm, Heusenstamm 380 Hilders, Hilders 10 Hilgenroth, Heidenrod 3 Hillartshausen, Friedewald *890 Hillesheim (Rhh), Hillesheim (Rhh) *820 Hilmes, Schenklengsfeld * Hilperhausen, Niederaula *80 Hiltersklingen, Mossautal 23 Himbach, Limeshain 2 Himmelsberg, Kirchhain 033 Hinterbach, Rothenberg 20 Hintermeilingen, Waldbrunn (Westerw.) 00 Hintersteinau, Steinau a.d.str. 3 Hirschberg, Herborn 10 Hirschhausen, Weilburg 901 Hirschhorn, Hirschhorn 0 Hirzenhain Eschenburg 838 Hirzenhain 213 Hitzkirchen, Kefenrod 210 Hobbach, Eschau *920 Hochheim a.m., Hochheim a.m. 83 Hochheim/Rhein, Worms *01 Höchst Altenstadt 201 Frankfurt a.m. 000 Gelnhausen 318 Höchst i.odw., Höchst i.odw. 32 Hochstadt, Maintal 2901 Hochstädten, Bensheim *10 Hochstätten (Pfalz), Hochstätten *920 Hochstetten-Dhaun, Hochstetten-Dhaun *90 Höchst-Farbwerke Bf, Frankfurt a.m. 013 Hoch-Weisel, Butzbach 222 Höckersdorf, Mücke 0920 Höf u. Haid, Flieden 190 Hofaschenbach, Nüsttal 19 Hofbieber, Hofbieber 18 Hofen, Runkel 020 Hofgut Rhenania, Heppenheim *01 Hofheim, Lampertheim *01 Hofheim a.ts., Hofheim a.ts. 01 Hofstädten, Schöllkrippen *9310 Hofstetten, Kleinwallstadt *910 Hohemark, Oberursel (Ts.) 12 Hohenroth, Driedorf 18 Hohensachsen, Weinheim *830 Hohensolms, Hohenahr 01 Hohenzell, Schlüchtern 38 Hoherodskopf, Schotten 130 Hohl, Mömbris *9230 Höingen, Homberg (Ohm) 001 Höllerbach, Brensbach 3 Hollerborn, Wiesbaden 00 Holzburg, Schrecksbach *801 Holzhausen Dautphetal 013 Fronhausen 082 Greifenstein 0 Hatzfeld (Eder) *8001 Holzhausen *01

127 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. H K I Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Holzhausen ü. Aar, Hohenstein 0 Holzheim Haunetal *8 Holzheim 018 Pohlheim 1 Holzmühl, Freiensteinau 1201 Homberg (Ohm), Homberg (Ohm) 022 Hommershausen, Frankenberg (Eder) *8101 Hommertshausen, Dautphetal 013 Hopfgarten, Schwalmtal 083 Hopfmannsfeld, Lautertal 133 Horbach, Freigericht 310 Hörbach, Herborn 10 Horbach (bei Simmertal), Horbach (bei Simmertal) *90 Horchheim, Worms *01 Hörgenau, Lautertal 133 Hornau, Kelkheim (Ts.) 2 Hornau Rettershof, Kelkheim (Ts.) 8 Hornbach, Birkenau *80 Horrweiler, Horrweiler *901 Hörstein, Alzenau *9210 Hösbach, Hösbach *910 Hösbach Bahnhof, Hösbach *910 Hosenfeld, Hosenfeld 212 Hoxhohl, Modautal 3910 Hüblingen, Hüblingen *001 Huckelheim, Westerngrund *9310 Hüffelsheim, Hüffelsheim *920 Hülshof, Bad Endbach 01 Hummetroth, Höchst i.odw. 3 Hundsangen, Hundsangen *201 Hundsbach, Tann (Rhön) 113 Hundsbach (Kirn), Hundsbach (Kirn) *90 Hundshausen, Jesberg *801 Hundstadt, Grävenwiesbach 21 Hünfeld, Hünfeld 1 Hungen, Hungen 11 Hünhan, Burghaun 10 Hunoldstal, Schmitten 233 Huppert, Heidenrod 3 Hutten, Schlüchtern 310 Hüttenberg, Hüttenberg Hüttenfeld, Lampertheim *810 Hüttengesäß, Ronneburg 31 Hüttenrode, Haina (Kloster) *8201 Hüttenthal, Mossautal 23 Hutzdorf, Schlitz 1101 Iba, Bebra, Stadt *8810 Ibra, Oberaula *80 Idstein, Idstein 201 Igstadt, Wiesbaden 00 Ilbenstadt, Niddatal 21 Ilbeshsn- Hochwaldh., Grebenhain 1232 Illnhausen, Birstein 3238 Ilschhausen, Ebsdorfergrund 030 J K 12 Ilsdorf, Mücke 0901 Immichenhain, Ottrau *830 Imshausen, Bebra, Stadt *8810 Ingelheim, Ingelheim am Rhein *80 Inheiden, Hungen 118 Innenstadt, Frankfurt a.m. 000 Ippenschied, Ippenschied *90 Ippesheim, Bad Kreuznach *901 Irmtraut, Irmtraut *001 Istergiesel, Fulda 2001 Itzenhain, Gilserberg *8301 Jagdschloß-Kranichst, Darmstadt 09 Jakobsthal, Heigenbrücken *930 Jeckenbach, Jeckenbach *90 Jesberg, Jesberg *801 Johannesberg Fulda 2001 Johannesberg *9130 Johannisberg, Geisenheim 310 Josbach, Rauschenberg 022 Jossa Hosenfeld 2128 Sinntal 30 Jugendherberge, Schotten 130 Jugenheim, Seeheim-Jugenheim 3901 Jugenheim (Rhh), Jugenheim (Rhh) *8 Jügesheim, Rodgau 30 Juhöhe, Mörlenbach *0 Kahl, Kahl *9220 Kaichen, Niddatal 2 Kailbach, Hesseneck 3 Kaiserlei, Offenbach 30 Kalbach, Frankfurt a.m. 000 Kälberau, Alzenau *9210 Kaltenholzhausen, Kaltenholzhausen 110 Kämmerzell, Fulda 2001 Karl-Marx-Siedlung, Worms *01 Kassel, Biebergemünd 330 Kastel, Wiesbaden 00 Kath.-Willenroth, Bad Soden-Salmünster 320 Kathus, Bad Hersfeld *801 Katzenbach, Biedenkopf 011 Katzenelnbogen, Katzenelnbogen *01 Katzenfurt, Ehringshausen Kaulstoß, Schotten 13 Kauppen, Neuhof 192 Kefenrod, Kefenrod 208 Kehlnbach, Gladenbach 020 Kehna, Weimar 09 Keilberg, Bessenbach *90 Kelkheim, Kelkheim (Ts.) 2 Kelkheim-Dieselstr, Kelkheim (Ts.) 91 Kellenbach, Kellenbach *90 Kelsterbach, Kelsterbach 3

128 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Kemel, Heidenrod 33 Kemmerode, Kirchheim *8 Kempfenbrunn, Flörsbachtal 331 Kempten (Bingen), Bingen am Rhein *880 Kerbersdorf, Bad Soden-Salmünster 320 Kernbach, Lahntal 00 Kerspenhausen, Niederaula *80 Kerstenhausen, Borken *820 Kerzell, Eichenzell 1818 Kesselbach Hünstetten 2 Rabenau 13 Kestrich, Feldatal 13 Kettenbach, Aarbergen 01 Ketternschwalbach, Hünstetten 21 Keulos, Künzell 20 Kiedrich, Kiedrich Kiesgrube Sehring, Langen 38 Kilianstädten, Schöneck 290 Kimbach, Bad König 31 Kinzenbach, Heuchelheim 101 Kirberg, Hünfelden 110 Kirchbracht, Birstein 32 Kirch-Brombach, Brombachtal 31 Kirch-Göns, Butzbach 222 Kirchhain, Kirchhain 032 Kirchhasel, Hünfeld 10 Kirchheim, Kirchheim *8 Kirchvers, Lohra 009 Kirchzell, Kirchzell *980 Kirdorf, Bad Homburg v.d.höhe 101 Kirn, Kirn *90 Kirn-Sulzbach, Kirn *90 Kirschfurt, Collenberg *9010 Kirschhausen, Heppenheim *0 Kirschhofen, Weilburg 901 Kirschroth, Kirschroth *90 Kirtorf, Kirtorf 012 Klarenthal, Wiesbaden 00 Kleba, Niederaula *80 Kleestadt, Groß-Umstadt 101 Klein-Auheim, Hanau 3001 Klein-Bieberau, Modautal 3910 Klein-Eichen, Grünberg 13 Kleinenglis, Borken *820 Kleinensee, Heringen *8930 Klein-Gerau, Büttelborn 31 Kleingladenbach, Breidenbach 0120 Klein-Gumpen, Reichelshm. (Odw.) 38 Kleinheubach, Kleinheubach *920 Kleinkahl, Kleinkahl *930 Klein-Karben, Karben 220 Klein-Krotzenburg, Hainburg 30 Kleinlaudenbach, Kleinkahl *930 Kleinlinden, Gießen Kleinlüder, Großenlüder 2122 Kleinostheim, Kleinostheim *920 Klein-Rohrheim, Gernsheim 3830 Kleinropperhausen, Ottrau *830 Kleinsassen, Hofbieber 101 Kleinseelheim, Kirchhain 0339 Klein-Umstadt, Groß-Umstadt 101 Kleinwallstadt, Kleinwallstadt *910 Klein-Welzheim, Seligenstadt 32 Klein-Winternheim, Klein-Winternheim *8 Klein-Zimmern, Groß-Zimmern 123 Klingenberg, Klingenberg *930 Kloppenheim Karben 21 Wiesbaden 00 Klosterh. Drasenberg, Schlüchtern 3 Klosterhöfe, Schlüchtern 301 Knoden, Lautertal Odw. * Köddingen, Feldatal 130 Kohden, Nidda 232 Kohlgrund, Dipperz 20 Kohlhaus, Fulda 2001 Kohlhausen, Bad Hersfeld *801 Kolmbach, Lindenfels * Kölschhausen, Ehringshausen 8 Kölzenhain, Ulrichstein 13 Kombach, Biedenkopf 013 Köngernheim, Köngernheim *801 Königsau, Königsau *90 Königsberg, Biebertal 19 Königshofen Mömbris *9310 Niedernhausen Königstädten, Rüsselsheim 330 Königstein i.ts., Königstein i.ts. 12 Konrode, Schenklengsfeld *8901 Köppern, Friedrichsdorf 120 Körnbach, Eiterfeld 118 Kortelshütte, Rothenberg 20 Kostheim, Wiesbaden 00 Kraftsolms, Waldsolms 310 Kranichstein, Darmstadt 03 Kransberg, Usingen 20 Krausenbach, Dammbach *90 Kreidach, Wald-Michelbach *80 Kressenbach, Schlüchtern 301 Kriftel, Kriftel Kröckelbach, Fürth *0 Krofdorf-Gleiberg, Wettenberg 18 Kröffelbach, Waldsolms 320 Kröftel, Idstein 20 Krombach, Krombach *9310 Kronberg i.ts., Kronberg i.ts. 1 Kronberg Süd, Kronberg i.ts. 11 Krumbach, Biebertal 1 Krumbach Bergstraße, Fürth *0

129 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. K L L Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Kruspis, Haunetal *8 Kubach, Weilburg 901 Künzell, Künzell 2030 Künzell Brandenb.Str, Künzell 2001 Künzell Ignaz-K.-Str, Künzell 2001 Kuralpe, Lautertal Odw. *30 Laaspherhütte, Bad Laasphe *910 Lahr, Waldbrunn (Westerw.) 00 Lahrbach, Tann (Rhön) 113 Laimbach, Weilmünster 920 Laisa, Battenberg (Eder) *8010 Lämmerspiel, Mühlheim a.m. 330 Lampertheim, Lampertheim *810 Lampertsfeld, Schenklengsfeld *8901 Lamphm Wehr-Zollhaus, Lampertheim *801 Landenhausen, Wartenberg 103 Landershausen, Schenklengsfeld *8901 Langd, Hungen 110 Langen, Langen 301 Langenaubach, Haiger 83 Langenbach, Weilmünster 920 Langenberg, Hofbieber 101 Langen-Bergheim, Hammersbach 293 Langenbieber, Hofbieber 101 Langen-Brombach, Brombachtal 31 Langendernbach, Dornburg 00 Langendiebach, Erlensee 300 Langendorf, Wohratal 023 Langener Waldsee, Langen 38 Langenhain, Hofheim a.ts. 01 Langenhain-Ziegenbrg, Ober-Mörlen 21 Langen-Krankenhaus, Langen 31 Langenlonsheim, Langenlonsheim *90 Langenschwarz, Burghaun 113 Langenseifen, Bad Schwalbach 12 Langenselbold, Langenselbold 3110 Langenstein, Kirchhain 03 Langenthal, Langenthal *90 Lang-Göns, Langgöns 181 Langhecke, Villmar 030 Langschied, Heidenrod 3 Langsdorf, Lich 11 Langstadt, Babenhausen 13 Langwaden, Bensheim *10 Lanzenhain, Herbstein 100 Lanzingen, Biebergemünd 3338 Lardenbach, Grünberg 13 Laubach Grävenwiesbach 23 Laubach 11 Laubach Gsthf L-Wald, Laubach 120 Laubenheim, Mainz 00 Laubenheim (Nahe), Laubenheim *90 Laubuseschbach, Weilmünster 920 Laudenau, Reichelshm. (Odw.) 38 Laudenbach, Hemsbach * Laudenbach (Miltenb.), Laudenbach (Miltenb.) *920 Lauerbach, Erbach 223 Laufach, Laufach *930 Laufdorf, Schöffengrund 31 Laufenselden, Heidenrod 3 Launsbach, Wettenberg 18 Lauschied, Lauschied *90 Lautenhausen, Friedewald *890 Lauten-Weschnitz, Rimbach (Odenwald) *0 Lauter, Laubach 13 Lauterbach (Hessen), Lauterbach 102 Lauterborn, Offenbach 301 Lautern, Lautertal Odw. *30 Leberbach, Fürth *0 Leeheim, Riedstadt 3801 Lehnerz, Fulda 2001 Lehnhausen, Gemünden (Wohra) *8220 Lehnheim, Grünberg 1 Lehrbach, Kirtorf 012 Leibolz, Eiterfeld 18 Leidenhofen, Ebsdorfergrund 030 Leider, Aschaffenburg *9110 Leidersbach, Leidersbach *910 Leidhecken, Florstadt 2 Leihgestern, Linden 1 Leimbach Eiterfeld 129 Heringen *8930 Willingshausen *8330 Leiselsheim, Worms *01 Leisenwald, Wächtersbach 3212 Lendorf, Borken *820 Lengers, Heringen *8930 Lengfeld, Otzberg 11 Lenzhahn, Idstein 201 Lerchenberg, Mainz 00 Lettgenbrunn, Jossgrund 3320 Lettweiler, Lettweiler *90 Leun, Leun 329 Leusel, Alsfeld 0820 Lich, Lich 101 Lichenroth, Birstein 3201 Lichtenau, Rothenbuch *90 Lichtenberg, Fischbachtal 3910 Liebhards, Hilders 128 Lieblos, Gründau 313 Liederbach, Alsfeld 080 Liederbach Süd Bf, Liederbach 9 Limbach, Hünstetten 21 Limbach (bei Kirn), Limbach (bei Kirn) *90 Limburg a.d.lahn, Limburg a.d.lahn 001 Lindenfels, Lindenfels *38 Lindenholzhausen, Limburg a.d.lahn 001

130 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen M Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Lindenstruth, Reiskirchen 13 Lindheim, Altenstadt 201 Lindschied, Bad Schwalbach 12 Lingelbach, Alsfeld 0823 Linnenbach, Fürth *0 Linter, Limburg a.d.lahn 001 Lischeid, Gilserberg *8301 Lispenhausen, Rotenburg (Fulda) *8830 Lißberg, Ortenberg 239 Litzelbach, Grasellenbach *80 Lixfeld, Angelburg 010 Löhlbach, Haina (Kloster) *8201 Löhnberg (Ort), Löhnberg 939 Lohra, Lohra 001 Löhrbach, Birkenau *80 Lohrhaupten, Flörsbachtal 333 Lollar, Lollar 18 Löllbach, Löllbach *90 Londorf, Rabenau 13 Lonsheim, Lonsheim *830 Lorbach, Büdingen 222 Lorch, Lorch 33 Lorch Bodental, Lorch 3 Lorchhausen, Lorch 33 Lorsbach, Hofheim a.ts. 01 Lorsch, Lorsch *01 Lörzenbach, Fürth *0 Lörzweiler, Lörzweiler *80 Löschenrod, Eichenzell 1830 Loshausen, Willingshausen *8330 Louisa Bahnhof, Frankfurt a.m. 081 Lüdermünd, Fulda 2001 Lüdersdorf, Bebra, Stadt *8810 Ludwigshöhe (Rhh), Ludwigshöhe (Rhh) *801 Lumda, Grünberg 1 Lütter, Eichenzell 1830 Lütterz, Großenlüder 2130 Lützelbach, Modautal 3933 Lützelhausen, Linsengericht 310 Lützelhäuser Weg, Gelnhausen 3138 Lützellinden, Gießen 101 Lützelsachsen, Weinheim *830 Lützel-Wiebelsbach, Lützelbach 32 Lützendorf, Weilmünster 920 Maar, Lauterbach 1001 Maberzell, Fulda 2001 Machtlos, Breitenbach a.herzbg *80 Mackenheim, Abtsteinach *80 Mackenzell, Hünfeld 110 Mademühlen, Driedorf 08 Magdlos, Flieden 190 Mahlerts, Hofbieber 101 Maibach, Butzbach 222 Maiersbach, Gersfeld (Rhön) 18 Main Taunus Zentrum, Sulzbach (Ts.) 3 Mainaschaff, Mainaschaff * Mainbullau, Miltenberg *910 Mainflingen, Mainhausen 3 Mainkur Bahnhof, Frankfurt a.m. 0 Mainzlar, Staufenberg 1 Malchen, Seeheim-Jugenheim 3901 Malges, Hünfeld 10 Malkes, Fulda 2001 Malkomes, Schenklengsfeld *8901 Malmeneich, Elz 00 Mammolshain, Königstein i.ts. 12 Mandel, Mandel *920 Mandeln, Dietzhölztal 8 Manderbach, Dillenburg 82 Mansbach, Hohenroda *892 Manubach, Manubach *990 Mappershain, Heidenrod 3 Marbach Marburg 001 Petersberg 20 Marborn, Steinau a.d.str. 3 Marburg Kernstadt, Marburg 001 Mardorf, Amöneburg 033 Margretenhaun, Petersberg 203 Marianum, Fulda 20 Marienborn, Mainz 00 Marienthal, Geisenheim 310 Marjoß, Steinau a.d.str. 330 Marköbel, Hammersbach 293 Martenroth, Heidenrod 3 Martinstein, Martinstein *90 Martinsthal, Eltville a. Rh. Marxheim, Hofheim a.ts. 01 Massenheim Bad Vilbel 201 Hochheim a.m. 90 Mauers, Haunetal *8 Maulbach, Homberg (Ohm) 02 Mauloff, Weilrod 22 Mauswinkel, Birstein 3201 Mechenhard, Erlenbach *980 Meckbach, Ludwigsau *8801 Meckenbach, Meckenbach *90 Mecklar, Ludwigsau *8801 Meddersheim, Meddersheim *90 Medenbach Breitscheid 3 Wiesbaden 00 Medenscheid, Bacharach *990 Meerholz, Gelnhausen 310 Meiches, Lautertal 133 Meisenbach, Haunetal *8 Meisenheim, Meisenheim *90 Melbach, Wölfersheim 2301 Mellnau, Wetter 0211 Melperts, Ehrenberg (Rhön) 1 Melters, Eichenzell 1830 Melzdorf, Petersberg 203 Mengers, Eiterfeld 13

131 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. L N Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Mengerskirchen, Mengerskirchen 90 Mengsberg, Neustadt (bei Marburg) 0322 Mengshausen, Niederaula *80 Mensengesäß, Mömbris *9230 Mensfelden, Hünfelden 110 Merenberg, Merenberg 930 Merkenbach, Herborn 10 Merkenfritz, Hirzenhain 213 Merlau, Mücke 0901 Merlau-Mücke Bf, Mücke 0909 Mernes, Bad Soden-Salmünster 3331 Merxheim, Merxheim *90 Merzhausen Usingen 20 Willingshausen *8330 Mespelbrunn, Mespelbrunn *90 Meßbach, Fischbachtal 3910 Messe, Frankfurt a.m. 000 Messel, Messel 080 Messenhausen, Rödermark 30 Metzlos, Grebenhain 1210 Metzlos-Gehaag, Grebenhain 1210 Michelau, Büdingen 220 Michelb Görzhäuser Hof, Marburg 0 Michelb Görzhäuser Weg, Marburg 0 Michelbach Aarbergen 01 Alzenau *9210 Marburg 08 Schotten 131 Usingen 20 Michelnau, Nidda 232 Michelsberg, Schwalmstadt, Stadt *8310 Michelsrombach, Hünfeld 101 Michelstadt, Michelstadt 201 Miehlen, Miehlen *10 Miltenberg, Miltenberg *910 Mitlechtern, Rimbach (Odenwald) *0 Mittelaschenbach, Nüsttal 13 Mittelbuchen, Hanau 30 Mittel-Gründau, Gründau 31 Mittelheim, Oestrich-Winkel 301 Mittelhofen, Mittelhofen *001 Mittelkalbach, Kalbach 1901 Mittelrode, Fulda 2001 Mittel-Seemen, Gedern 20 Modau, Ober-Ramstadt 02 Mohnhausen, Haina (Kloster) *8201 Moischeid, Gilserberg *8301 Moischt, Marburg 0 Molsberg, Molsberg *201 Molzbach, Hünfeld 110 Momart, Bad König 301 Mombach, Mainz 00 Momberg, Neustadt (bei Marburg) 0322 Mömbris, Mömbris *9230 N 129 Mömlingen, Mömlingen *90 Mommenheim (Rhh), Mommenheim (Rhh) *801 Monbrunn, Miltenberg *90 Mönchberg, Mönchberg *980 Mönstadt, Grävenwiesbach 21 Monzingen, Monzingen *90 Mörfelden, Mörfelden-Walldorf 320 Mörlenbach, Mörlenbach *80 Morles, Nüsttal 19 Mornshausen Dautphetal 013 Gladenbach 020 Mosbach Gersfeld (Rhön) 18 Schaafheim 13 Mosborn, Flörsbachtal 331 Möttau, Weilmünster 920 Mottgers, Sinntal 320 Motzfeld, Friedewald *890 Mudersbach, Hohenahr 0 Mühlheim a.m., Mühlheim a.m. 330 Mümling-Grumbach, Höchst i.odw. 32 Münchenroth, Diethardt 30 Münchhausen Driedorf 08 Münchhausen 021 Münchholzhausen, Wetzlar 33 Münch-Leusel, Alsfeld 0801 Münchwald, Münchwald *920 Mündershausen, Rotenburg (Fulda) *8830 Münster Butzbach 222 Kelkheim (Ts.) 2 Laubach 10 Münster 138 Selters (Ts.) 12 Münster Industriestr, Kelkheim (Ts.) 91 Münster-In d Padenwn, Kelkheim (Ts.) 91 Münster-Sarmsheim, Münster-Sarmsheim *880 Münzenberg, Münzenberg 2230 Müs, Großenlüder 2123 Muschenheim, Lich 1 Müsenbach, Haunetal *8 Nack, Nack *830 Nackenheim, Nackenheim *80 Nanzenbach, Dillenburg 820 Nanz-Willershausen, Lohra 001 Nassenerfurth, Borken *820 Nastätten, Nastätten *01 Nauborn, Wetzlar 01 Nauheim Hünfelden 110 Nauheim 30

132 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Naunheim, Wetzlar 01 Naunstadt, Grävenwiesbach 21 Naurod, Wiesbaden Nauroth, Heidenrod 3 Nausis, Neukirchen, Stadt *810 Ndr-Ramst-Papiermühle, Mühltal 09 Neckarhausen, Neckarsteinach 0 Neckarsteinach, Neckarsteinach 0 Neesbach, Hünfelden 110 Nenderoth, Greifenstein 08 Nesselbrunn, Weimar 030 Neu-Bamberg, Neu-Bamberg *920 Neudorf Amorbach *90 Wächtersbach 322 Neuenbuch, Stadtprozelten *9020 Neuengronau, Sinntal 320 Neuenhain Bad Soden a.ts. 3 Neuental *810 Neuenhaßlau, Hasselroth 310 Neuenschmidten, Brachttal 321 Neuhammer Dammbach *90 Eschau *90 Neuhausen, Worms *01 Neuhof Neuhof 1920 Taunusstein 8 Neu-Isb. Waldfriedh., Neu-Isenburg 32 Neu-Isenbg Stadtgr, Frankfurt a.m. 01 Neu-Isenburg, Neu-Isenburg 310 Neukirchen Braunfels 308 Haunetal *8 Neukirchen, Stadt *810 Neunkirchen Modautal 3933 Neunkirchen WW *001 Neunkirchen Miltenb. *90 Neurath (Hunsrück), Bacharach *990 Neuschloß, Lampertheim *810 Neuschwambach, Tann (Rhön) 113 Neuschwambach-Aura, Tann (Rhön) 1 Neuses, Freigericht 310 Neustadt (b Marburg), Neustadt (b Marburg) 0318 Neustadt (Odw), Breuberg 33 Neustadt, Mainz 00 Neustall, Steinau a.d.str. 338 Neuswarts, Tann (Rhön) 10 Neutsch, Modautal 3932 Neuweilnau, Weilrod 22 Neuwiedermus, Ronneburg 311 Neu-Zeilsheim Hst., Frankfurt a.m Nidda, Nidda 232 Nied, Frankfurt a.m. 000 Niederasphe, Münchhausen 021 Niederaula, Niederaula *80 Niederauroff, Idstein 201 Nieder-Beerbach, Mühltal 0 Nieder-Bessingen, Lich 103 Niederbieber, Hofbieber 20 Niederbiel, Solms 32 Niederbrechen, Brechen 120 Nieder-Breidenbach, Romrod 0833 Niederdieten, Breidenbach 0123 Niederdorfelden, Niederdorfelden 291 Niedereisenhausen, Steffenberg 01 Niederems, Waldems 22 Nieder-Erlenbach, Frankfurt a.m. 02 Nieder-Eschb U-Bahn, Frankfurt a.m. 01 Nieder-Eschbach, Frankfurt a.m. 000 Nieder-Florstadt, Florstadt 2 Nieder-Gemünden, Gemünden (Felda) 0910 Niedergladbach, Schlangenbad 39 Niedergrenzebach, Schwalmstadt, Stadt *8310 Niedergründau, Gründau 3120 Niederhadamar, Hadamar 00 Niederhausen (Nahe), Niederhausen (Nahe) *90 Niederheimbach, Niederheimbach *990 Nieder-Hilbersheim, Nieder-Hilbersheim *880 Niederhöchstadt, Eschborn 0 Niederhofheim, Liederbach 3 Niederhörlen, Steffenberg 01 Niederissigheim, Bruchköbel 300 Niederjosbach, Eppstein 20 Niederjossa, Niederaula *80 Nieder-Kainsbach, Brensbach 38 Niederkalbach, Kalbach 19 Nieder-Kinzig, Bad König 319 Niederkleen, Langgöns 181 Niederklein, Stadtallendorf 0301 Nieder-Klingen, Otzberg 11 Niederlaasphe, Bad Laasphe 01 Niederlauken, Weilrod 22 Niederlemp, Ehringshausen 2 Niederlibbach, Taunusstein 88 Niedermeilingen, Heidenrod 30 Niedermittlau, Hasselroth 310 Nieder-Mockstadt, Florstadt 29 Niedermöllrich, Wabern *801 Nieder-Moos, Freiensteinau 1201 Nieder-Mörlen, Bad Nauheim 220 Nieder-Mumbach, Mörlenbach *80 Niedernberg, Niedernberg *90

133 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. N O O Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Niedernhausen Fischbachtal 3910 Niedernhausen Nieder-Oberrod, Idstein 20 Nieder-Ofleiden, Homberg (Ohm) 028 Nieder-Ohmen, Mücke 0901 Nieder-Olm, Nieder-Olm *8 Niederquembach, Schöffengrund 308 Niederrad, Frankfurt a.m. 000 Nieder-Ramstadt, Mühltal 0 Niederreifenberg, Schmitten 20 Niederrode, Fulda 2001 Nieder-Roden, Rodgau 30 Niederrodenbach, Rodenbach 30 Nieder-Rosbach, Rosbach v.d.höhe 22 Niederrossbach, Haiger 8 Niederscheld, Dillenburg 801 Niederseelbach, Niedernhausen Nieder-Seemen, Gedern 20 Niederselters, Selters (Ts.) 13 Niedershausen, Löhnberg 93 Niedersteinbach, Mömbris *9230 Nieder-Stoll, Schlitz 1132 Niederthalhausen, Ludwigsau *8801 Niedertiefenbach, Beselich 03 Niederursel, Frankfurt a.m. 000 Niederursel U-Bahn, Frankfurt a.m. 031 Niederwald, Kirchhain 033 Niederwalgern, Weimar 01 Niederwalluf, Walluf 0 Niederweidbach, Bischoffen 0 Niederweimar, Weimar 08 Nieder-Weisel, Butzbach 221 Niederwetter, Wetter 0201 Niederwetz, Schöffengrund 310 Niederweyer, Hadamar 08 Nieder-Wiesen, Nieder-Wiesen *830 Nieder-Wöllstadt, Wöllstadt 230 Niederzell, Schlüchtern 301 Niederzeuzheim, Hadamar 00 Nierstein, Nierstein *810 Niesig, Fulda 2001 Nilkheim, Aschaffenburg *9110 Nonnenroth, Hungen 110 Nonrod, Fischbachtal 3910 Nordeck, Allendorf (Lumda) 13 Nordend-Ost, Frankfurt a.m. 000 Nordend-West, Frankfurt a.m. 000 Nordenstadt, Wiesbaden 00 Nordheim, Biblis 01 Norheim, Norheim *920 Nösberts-Weidmoos, Grebenhain 1210 Nußbaum, Nußbaum *90 Nüst, Hünfeld 110 Obbornhofen, Hungen 118 Ober Klingen, Otzberg 11 Ober-Abtsteinach, Abtsteinach * Oberafferbach, Johannesberg *9130 Oberaschenbach, Nüsttal 13 Oberasphe, Münchhausen 021 Oberau, Altenstadt 201 Oberaula, Oberaula *80 Oberauroff, Idstein 201 Ober-Beerbach, Seeheim-Jugenheim 3901 Oberbessenbach, Bessenbach *90 Ober-Bessingen, Lich 103 Oberbiel, Solms 32 Oberbrechen, Brechen 120 Ober-Breidenbach, Romrod 0833 Oberbreitzbach, Hohenroda *8920 Oberdiebach, Oberdiebach *990 Oberdieten, Breidenbach 0123 Oberdorfelden, Schöneck 299 Obereisenhausen, Steffenberg 01 Oberems, Glashütten 1 Obererbach, Obererbach *201 Ober-Erlenbach, Bad Homburg v.d.höhe 101 Ober-Erlenbach Ahlweg, Bad Homburg v.d.höhe 18 Ober-Erlenbach Erlenb-Halle, Bad Homburg v.d.höhe 18 Ober-Erlenbach Friedhof, Bad Homburg v.d.höhe 18 Ober-Erlenbach Holzweg, Bad Homburg v.d.höhe 18 Ober-Erlenbach Schmaler Weg, Bad Homburg v.d.höhe 18 Ober-Eschbach, Bad Homburg v.d.höhe 101 Oberfeld, Hünfeld 101 Oberflockenbach, Weinheim *80 Ober-Florstadt, Florstadt 2 Obergladbach, Schlangenbad 93 Ober-Gleen, Kirtorf 012 Obergruben, Hofbieber 101 Ober-Hainbrunn, Rothenberg 20 Oberhaun, Hauneck *80 Oberhausen bei Kirn, Oberhausen bei Kirn *90 Oberhausen (Nahe), Oberhausen (Nahe) *90 Oberheimbach b. Bingen, Oberheimbach b. Bingen *990 Ober-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim *880 Oberhöchstadt, Kronberg i.ts. 1 Oberholzhausen, Haina (Kloster) *8201 Ober-Hörgern, Münzenberg 2230 Oberhörlen, Steffenberg 01 Oberissigheim, Bruchköbel 300 Oberjosbach, Niedernhausen Oberjossa, Breitenbach a.herzbg *80

134 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ober-Kainsb. Spreng, Reichelshm. (Odw.) 3 Ober-Kainsbach, Reichelshm. (Odw.) 38 Oberkalbach, Kalbach 1901 Ober-Kinzig, Bad König 319 Oberkleen, Langgöns 181 Ober-Lais, Nidda 2308 Oberlauken, Weilrod 22 Oberlemp, Aßlar 2 Oberlengsfeld, Schenklengsfeld *8901 Oberlibbach, Hünstetten 21 Oberliederbach, Liederbach 3 Oberlohrgrund, Heinrichsthal *930 Obermeilingen, Heidenrod 30 Ober-Mengelbach, Wald-Michelbach *80 Ober-Mockstadt, Ranstadt 230 Ober-Moos, Freiensteinau 1201 Ober-Mörlen, Ober-Mörlen 21 Ober-Mossau, Mossautal 230 Ober-Mumbach, Mörlenbach *80 Obernau, Aschaffenburg *9110 Ober-Nauses, Otzberg 11 Obernburg, Obernburg *90 Oberndorf Jossgrund 332 Siegbach 2 Solms 31 Wetter 0208 Obernhain, Wehrheim 201 Obernhausen, Gersfeld (Rhön) 18 Obernüst, Hofbieber 12 Obernüst-Nüsterrasen, Hofbieber 18 Obernüst-Wallings, Hofbieber 10 Ober-Ofleiden, Homberg (Ohm) 022 Ober-Ohmen, Mücke 0920 Ober-Olm, Ober-Olm *8 Ober-Ostern, Reichelshm. (Odw.) 3 Oberquembach, Schöffengrund 310 Oberrad, Frankfurt a.m. 000 Ober-Ramstadt, Ober-Ramstadt 02 Oberreichenbach, Birstein 322 Oberreifenberg, Schmitten 20 Oberrod, Oberrod *001 Oberrode, Fulda 2001 Ober-Roden, Rödermark 3 Oberrodenbach, Rodenbach 30 Oberrombach, Hünfeld 101 Ober-Rosbach, Rosbach v.d.höhe 22 Oberrosphe, Wetter 0211 Oberrossbach, Haiger 8 Ober-Scharbach, Grasellenbach *80 Oberscheld, Dillenburg 820 Ober-Schmitten, Nidda 230 Ober-Schönmattenwag, Wald-Michelbach *80 Oberschur, Krombach * Oberseelbach, Niedernhausen 91 Ober-Seemen, Gedern 201 Ober-Seibertenrod, Ulrichstein 132 Oberselters, Bad Camberg 101 Ober-Sensbach, Sensbachtal 2 Obershausen, Löhnberg 93 Ober-Sorg, Schwalmtal 083 Obersotzbach, Birstein 320 Oberstadt, Mainz 00 Oberstedten, Oberursel (Ts.) 12 Oberstoppel, Haunetal *8 Oberstreit, Oberstreit *90 Oberthalhausen, Ludwigsau *8801 Obertiefenbach, Beselich 03 Obertshausen, Obertshausen 390 Oberursel (Ts.), Oberursel (Ts.) 12 Oberwalgern, Fronhausen 082 Oberwalluf, Walluf 0 Ober-Wegfurth, Schlitz 1110 Oberweidbach, Bischoffen 10 Oberweimar, Weimar 01 Oberweisenborn, Eiterfeld 13 Oberwestern, Westerngrund *9310 Oberwetz, Schöffengrund 310 Oberweyer, Hadamar 09 Ober-Widdersheim, Nidda 2320 Ober-Winterkasten, Lindenfels * Ober-Wöllstadt, Wöllstadt 230 Oberzell, Sinntal 38 Oberzeuzheim, Hadamar 00 Ockenheim, Ockenheim *880 Ockstadt, Friedberg 201 Odenhausen Lollar 12 Rabenau 13 Odensachsen, Haunetal *8 Odernheim am Glan, Odernheim am Glan *90 Odersbach, Weilburg 901 Odersberg, Greifenstein 08 Oestrich, Oestrich-Winkel 301 Offdilln, Haiger 80 Offenbach, Mittenaar 18 Offenbach Stadtgrenze, Offenbach 3 Offenthal, Dreieich 32 Offheim, Limburg a.d.lahn 001 Ohmes, Antrifttal 0820 Ohren, Hünfelden 110 Ohrenbach, Weilbach *990 Okarben, Karben 21 Okriftel, Hattersheim a.m. Olberode, Oberaula *80 Olfen, Beerfelden 10 Omersbach, Geiselbach *9310 Oppenheim, Oppenheim *810 Oppenrod, Buseck 12 Oppershofen, Rockenberg 223

135 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. O R P Q R Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Orlen, Taunusstein 88 Orleshausen, Büdingen 222 Ortenberg, Ortenberg 232 Ossenheim, Friedberg 201 Ostend, Frankfurt a.m. 000 Ostendstraße, Pfungstadt 0 Ostheim Butzbach 221 Nidderau 292 Otterbach, Gemünden (Felda) 0910 Ottorfszell, Kirchzell *980 Ottrau, Ottrau *830 Otzweiler, Otzweiler *90 Panrod, Aarbergen 01 Parkplatz Heide, Schotten 130 Partenheim, Partenheim *8 Petersberg Bad Hersfeld *801 Petersberg 208 Petterweil, Karben 21 Pfaffenhausen Borken *820 Jossgrund 333 Pfaffenrod, Hosenfeld 2128 Pfaffen-Schwabenheim, Pfaffen-Schwabenheim *901 Pfaffenwiesbach, Wehrheim 201 Pfiffligheim, Worms *01 Pfirschbach, Höchst i.odw. 3 Pflaumheim, Großostheim *910 Pfohlbach, Eichenbühl *90 Pfordt, Schlitz 1101 Pfungstadt, Pfungstadt 00 Philippstein, Braunfels 308 Philippsthal (Werra), Philippsthal (Werra) *890 Pilgerzell, Künzell 2030 Planig, Bad Kreuznach *901 Platte, Wiesbaden Pleitersheim, Pleitersheim *920 Pohl-Göns, Butzbach 2201 Poppenhsn (Wasserk.), Poppenhausen 1801 Poppenrod, Hosenfeld 2128 Praunheim, Frankfurt a.m. 000 Presberg, Rüdesheim a.rh. 32 Preungesheim, Frankfurt a.m. 000 Preunschen, Kirchzell *980 Probbach, Mengerskirchen 90 Pulvermühle, Amorbach *90 Queck, Schlitz 1113 Queckborn, Grünberg 130 Quotshausen, Steffenberg 01 Rabensch. Baumschule, Breitscheid 3 Rabenscheid, Breitscheid 18 Rabenstein, Steinau a.d.str. 338 Rabertshausen, Hungen Rachelshausen, Gladenbach 020 Radheim, Schaafheim 13 Radmühl 1, Freiensteinau 1209 Radmühl 2, Freiensteinau 1209 Raibach, Groß-Umstadt 101 Rai-Breitenbach, Breuberg 33 Raidelbach, Lautertal Odw. *30 Rainrod Schotten 1301 Schwalmtal 083 Rambach, Wiesbaden 00 Ramschied, Bad Schwalbach 12 Ransbach Hohenroda *8920 Willingshausen *8330 Ransel, Lorch 30 Ranstadt, Ranstadt 231 Rappach (Ufr), Mömbris *9230 Rasdorf, Rasdorf 130 Raubach, Rothenberg 20 Rauenthal, Eltville a. Rh. Rauischholzhausen, Ebsdorfergrund 033 Raumbach, Raumbach *90 Raunheim, Raunheim 30 Rauschenberg, Rauschenberg 0230 Rautenhausen, Bebra, Stadt *8810 Ravolzhausen, Neuberg 290 Rebgeshain, Ulrichstein 13 Rebsdorf, Steinau a.d.str. 338 Rechtenbach, Hüttenberg Reckenroth, Reckenroth *1 Reckerode, Kirchheim *8 Reckrod, Eiterfeld 13 Reddehausen, Cölbe 0 Reddinghausen, Hatzfeld (Eder) *8001 Rehbach, Michelstadt 23 Rehbach b. Sobernheim, Rehbach b. Sobernheim *90 Rehborn, Rehborn *90 Reibertenrod, Alsfeld 080 Reichartshausen, Amorbach *90 Reichelshm (Wetterau), Reichelshm (Wetterau) 20 Reichelshm. (Odw.), Reichelshm. (Odw.) 38 Reichenbach Lautertal Odw. *30 Mömbris *9230 Waldems 22 Reichenborn, Merenberg 930 Reichlos, Freiensteinau 1208 Reiffelbach, Reiffelbach *90 Reilos, Ludwigsau *8808 Reimboldshausen, Kirchheim *8 Reimenrod, Grebenau 1130 Reimershausen, Lohra 00 Reinhards, Freiensteinau 120

136 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Reinhardshain, Grünberg 1 Reinheim, Reinheim 18 Reisen, Birkenau *80 Reiskirchen Hüttenberg Reiskirchen 13 Reistenhausen, Collenberg *9010 Rembrücken, Heusenstamm 380 Rendel, Karben 220 Rengersfeld, Gersfeld (Rhön) 18 Rengershausen, Frankenberg (Eder) *8101 Rennerod, Rennerod *001 Rennertehausen, Allendorf (Eder) *8030 Renzendorf, Schwalmtal 083 Reptich, Jesberg *801 Reulbach, Ehrenberg (Rhön) 128 Reuters, Lauterbach 103 Rex, Petersberg 203 Rheindiebach, Oberdiebach *990 Rhina, Haunetal *8 Richelbach, Neunkirchen,Miltenb. *90 Richen, Groß-Umstadt 101 Riebelsdorf, Neukirchen, Stadt *810 Ried, Ebersburg 181 Riedbahn, Weiterstadt 00 Riedelbach, Weilrod 22 Riedern, Eichenbühl *90 Riederwald, Frankfurt a.m. 000 Riedrode, Bürstadt *01 Rimbach Rimbach (Odenwald) *0 Schlitz 1113 Rimhorn, Lützelbach 323 Rimlos, Lauterbach 1001 Rimmels, Nüsttal 18 Rinderbügen, Büdingen 220 Ringheim, Großostheim *910 Ritschweiher, Weinheim *830 Rittershausen, Dietzhölztal 8 Rixfeld, Herbstein 100 Rockenberg, Rockenberg 223 Rockshausen, Wabern *801 Rod a.d.weil, Weilrod 22 Rod am Berg, Neu-Anspach 223 Roda, Rosenthal, Stadt *8130 Rodau Groß-Bieberau 3910 Zwingenberg *10 Röddenau, Frankenberg (Eder) *8101 Rödelheim, Frankfurt a.m. 000 Rodenbach Altenstadt 201 Frankenberg (Eder) *8101 Gersfeld (Rhön) 18 Haiger 8 Rodenberg, Greifenstein 3 Rodenhausen, Lohra Rodenroth, Greifenstein 01 Rödergr.-Egelmes, Hofbieber 12 Rödgen Bad Nauheim 220 Gießen 101 Rodges, Fulda 2001 Rodheim, Hungen 110 Rodheim v.d.höhe, Rosbach v.d.höhe 20 Rodheim-Bieber, Biebertal 10 Rodholz, Poppenhausen 1801 Rohnstadt, Weilmünster 920 Rohrbach Büdingen 222 Ludwigsau *8801 Ober-Ramstadt 02 Reichelshm. (Odw.) 3 Röhrigshof, Philippsthal (Werra) *890 Röllbach, Röllbach *980 Röllfeld, Klingenberg *930 Rollshausen, Lohra 00 Röllshausen, Schrecksbach *801 Römersberg, Neuental *810 Römershausen Gladenbach 020 Haina (Kloster) *8201 Rommelhausen, Limeshain 2 Rommers, Gersfeld (Rhön) 18 Rommershausen, Schwalmstadt, Stadt *8310 Rommersheim (Rhh), Wörrstadt *80 Rommerz, Neuhof 1910 Romrod, Romrod 0833 Romsthal, Bad Soden-Salmünster 320 Ronhausen, Marburg 0 Rönshausen, Eichenzell 1830 Rörshain, Schwalmstadt, Stadt *8310 Rosengarten, Lampertheim *810 Rosenhöhe, Offenbach 301 Rosenthal, Rosenthal, Stadt *8130 Roßbach Biebergemünd 333 Bischoffen 10 Hünfeld 10 Leidersbach *910 Niederaula *80 Roßberg, Ebsdorfergrund 038 Roßdorf Amöneburg 033 Bruchköbel 300 Roßdorf 0 Rote Warte, Mühlheim a.m. 31 Rote Warte Ausstieg, Mühlheim a.m. 31 Rotenburg (Fulda), Rotenburg (Fulda) *8830 Rotensee, Hauneck *80

137 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. R S Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Roter Graben, Frankfurt a.m. 0 Roth Driedorf 13 Eschenburg 838 Gelnhausen 31 Weimar 01 Roth b. Becherbach, Becherbach (Pfalz) *90 Roth b. Stromberg, Roth b. Stromberg *90 Rothemann, Eichenzell 1830 Rothenberg, Rothenberg 20 Rothenbergen, Gründau 3120 Rothenbuch, Rothenbuch *90 Rothengrund, Mömbris *9230 Rothenkirchen, Burghaun 1 Röthges, Laubach 10 Rottenberg, Hösbach *910 Rotterterode, Kirchheim *8 Roxheim (Kr KH), Roxheim (Kr KH) *920 Rüchenbach, Gladenbach 020 Rückers Flieden 1938 Hünfeld 110 Rückersbach, Johannesberg *9130 Rückersbacher Schlucht, Kleinostheim *920 Rückershausen Aarbergen 01 Merenberg 930 Neukirchen, Stadt *810 Rückingen, Erlensee 300 Rück-Schippach, Elsenfeld *90 Rüddingshausen, Rabenau 12 Rüdenau, Rüdenau *920 Rüdesheim (Nahe), Rüdesheim (Nahe) *920 Rüdesheim am Rhein, Rüdesheim a.rh. 32 Rüdigheim Amöneburg 031 Neuberg 290 Rudingshain, Schotten 1312 Rudlos, Lauterbach 1022 Rudolphshan, Hünfeld 101 Ruhlkirchen, Antrifttal 01 Rülfenrod, Gemünden (Felda) 0910 Rümmelsheim, Rümmelsheim *90 Rumpenheim, Offenbach 301 Runkel, Runkel 020 Runzhausen, Gladenbach 030 Ruppertenrod, Mücke 0920 Ruppertsburg, Laubach 120 Ruppertshain, Kelkheim (Ts.) 2 Ruppertshn-Am Rosenw, Kelkheim (Ts.) 3 Rupsroth, Hilders 128 S 13 Rüsselsheim, Rüsselsheim 330 Ruttershausen, Lollar 12 Saalburg, Bad Homburg v.d.höhe 18 Saasen, Reiskirchen 13 Sachsenhausen, Gilserberg *8301 Sachsenhausen-Nord, Frankfurt a.m. 000 Sachsenhausen-Süd, Frankfurt a.m. 000 Sägewerk, Neuhof 19 Sailauf, Sailauf *930 Salmshausen, Schrecksbach *801 Salmünster, Bad Soden-Salmünster 3230 Salz Freiensteinau 1201 Salz (Westerwald) *201 Salzböden, Lollar 12 Sandbach, Breuberg 33 Sandberg, Gersfeld (Rhön) 18 Sandlofs, Schlitz 1113 Sandwiese, Alsbach-Hähnlein 3901 Sannerz, Sinntal 33 Sargenzell, Hünfeld 110 Sarnau, Lahntal 00 Sarrod, Steinau a.d.str. 3 Sauerthal, Sauerthal 3 Saulheim, Saulheim *80 Schaafheim, Schaafheim 13 Schachen, Gersfeld (Rhön) 18 Schadeck, Runkel 020 Schadenbach, Homberg (Ohm) 001 Schadges, Herbstein 100 Schafhausen (Rhh), Alzey *830 Schannenbach, Lautertal Odw. * Scharbach, Grasellenbach *80 Schenklengsfeld, Schenklengsfeld *8901 Schenksolz, Schenklengsfeld *8901 Scheuerberg, Heppenheim *0 Schierstein, Wiesbaden 00 Schiffelbach, Gemünden (Wohra) *8220 Schimborn, Mömbris *9310 Schippach (Els.), Elsenfeld *90 Schippach (Milt.), Miltenberg *90 Schlangenbad, Schlangenbad Schlechtenwegen, Herbstein 100 Schletzenhausen, Hosenfeld 2101 Schletzenrod, Haunetal *8 Schlierbach Bad Endbach 010 Brachttal 321 Lindenfels *0 Neuental *810 Schaafheim 13 Schlitz, Schlitz 1101 Schlitzenhausen, Tann (Rhön) 10

138 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Schloßböckelheim, Schloßböckelheim *90 Schloßborn, Glashütten 12 Schloss-Nauses, Otzberg 11 Schlotzau, Burghaun 113 Schlüchtern, Schlüchtern 30 Schmachtenberg Mönchberg *980 Röllbach *980 Schmalnau, Ebersburg 180 Schmerlenbach, Hösbach *910 Schmitten, Schmitten 233 Schmittweiler, Schmittweiler *90 Schneeberg, Schneeberg *90 Schneidhain, Königstein i.ts. 12 Schneppenbach, Schöllkrippen *9310 Schneppenhausen, Weiterstadt 00 Schöllenbach, Hesseneck 3 Schöllkrippen, Schöllkrippen *9310 Schönau, Gilserberg *8301 Schönbach Herborn 10 Kirchhain 033 Schönberg Bensheim *10 Kronberg i.ts. 1 Schrecksbach *801 Schöneberg, Schöneberg *920 Schönnen, Erbach 223 Schönstadt, Cölbe 0 Schönstein, Gilserberg *8301 Schorbach, Ottrau *830 Schornsheim, Schornsheim *80 Schotten, Schotten 1301 Schrecksbach, Schrecksbach *801 Schreufa, Frankenberg (Eder) *8101 Schröck, Marburg 0 Schupbach, Beselich 03 Schwabendorf, Rauschenberg 0230 Schwabenheim (Selz), Schwabenheim (Selz) *8 Schwabenrod, Alsfeld 0801 Schwabsburg, Nierstein *810 Schwalbach, Schöffengrund 31 Schwalbach a. Ts., Schwalbach a. Ts. 0 Schwalheim, Bad Nauheim 220 Schwanheim, Frankfurt a.m. 000 Schwanheim Bs., Bensheim *10 Schwarz, Grebenau 1122 Schwarzbach, Hofbieber 12 Schwarzenborn, Cölbe 0 Schwarzenfels, Sinntal 320 Schwarzenhasel, Rotenburg (Fulda) *8830 Schwarzerden, Schwarzerden *90 Schweben, Flieden 198 Schweinheim, Aschaffenburg * Schweinsberg, Stadtallendorf 031 Schweinschied, Schweinschied *90 Schweppenhausen, Schweppenhausen *90 Schwickartshausen, Nidda 2308 Schwickershausen, Bad Camberg 101 Sebbeterode, Gilserberg *8301 Sechshelden, Haiger 82 Seck, Seck *001 Seckbach, Frankfurt a.m. 000 Seckmauern, Lützelbach 329 Seeheim, Seeheim-Jugenheim 3901 Seelbach Herborn 01 Lohra 00 Villmar 030 Seelenberg, Schmitten 233 Seesbach, Seesbach *90 Sehlen, Gemünden (Wohra) *8220 Seibelsdorf, Antrifttal 01 Seibersbach, Seibersbach *90 Seidenbach, Fürth *0 Seidenbuch, Lindenfels * Seidenroth, Steinau a.d.str. 333 Seiferts, Ehrenberg(Rhön) 1 Seifertshausen, Rotenburg (Fulda) *8830 Seigertshausen, Neukirchen, Stadt *810 Seilhofen, Driedorf 3 Seitzenhahn, Taunusstein 22 Seligenstadt, Seligenstadt 38 Sellnrod, Mücke 0920 Selters Löhnberg 901 Ortenberg 232 Selzen, Selzen *801 Semd, Groß-Umstadt 101 Senefelderallee, Offenbach 31 Setzelbach, Rasdorf 12 Seulberg, Friedrichsdorf 120 Sichenhausen, Schotten 13 Sichertshausen, Fronhausen 08 Sickels, Fulda 2001 Sickendorf, Lauterbach 1030 Sickenhofen, Babenhausen 13 Siedelsbrunn, Wald-Michelbach *80 Siefersheim, Siefersheim *830 Sieglos, Hauneck *80 Siemens-Werk, Frankfurt a.m. 03 Silberg, Dautphetal 013 Silges, Nüsttal 18 Simmersbach, Eschenburg 838 Simmershausen, Hilders 138 Simmertal, Simmertal *90 Simtshausen, Münchhausen 021 Sindersfeld, Kirchhain 033 Sindlingen, Frankfurt a.m. 000 Sindlingen Bahnhof, Frankfurt a.m. 011 Sindlinger Friedhof, Frankfurt a.m. 011

139 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. S S Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Sindlinger Weg, Liederbach 9 Singlis, Borken *820 Sinkershausen, Gladenbach 030 Sinn, Sinn 20 Södel, Wölfersheim 2301 Soden (Miltenb.), Sulzbach (Miltenb.) *910 Soisdorf, Eiterfeld 18 Soislieden, Hohenroda *8920 Solms, Niederaula *80 Solz, Bebra, Stadt *8810 Somborn, Freigericht 3101 Sommerau, Eschau *920 Sommerkahl, Sommerkahl *9310 Sommerloch, Sommerloch *920 Somplar, Frankenberg (Eder) *8101 Sonnenberg, Wiesbaden 00 Sonnschied, Sonnschied *90 Sorga, Bad Hersfeld *801 Sörgenloch, Sörgenloch *8 Sossenheim, Frankfurt a.m. 000 Sossenheim Bahnhof, Frankfurt a.m. 022 Sossenhm Friedhof, Frankfurt a.m. 023 Spabrücken, Spabrücken *920 Spachbrücken, Reinheim 18 Spall, Spall *920 Speckswinkel, Neustadt (bei Marburg) 0322 Spielberg, Brachttal 32 Spiesheim, Spiesheim *830 Sponheim, Sponheim *90 Sponsheim, Bingen am Rhein *880 Sportplatz Wixhausen, Darmstadt 0 Sprendlingen, Dreieich 32 Sprendlingen (Rhh), Sprendlingen (Rhh) *901 Springen, Heidenrod 3 St. Johann (Rhh), St. Johann (Rhh) *901 St. Katharinen, St. Katharinen *920 St. Stefan, Griesheim 0 Stadecken-Elsheim, Stadecken-Elsheim *8 Staden, Florstadt 2 Stadion, Frankfurt a.m. 082 Stadt, Offenbach 301 Stadt, Wiesbaden 00 Stadtallendorf, Stadtallendorf 0301 Stadtgr/Schneekoppen, Bad Vilbel 2 Stadtprozelten, Stadtprozelten *9010 Staffel Lautertal Odw. *30 Limburg a.d.lahn 008 Stallenkandel, Wald-Michelbach *80 Stammheim, Florstadt 2 Stangenrod, Grünberg 1 13 Stärklos, Haunetal *8 Staudernheim, Staudernheim *90 Staufenberg, Staufenberg 1 Stausebach, Kirchhain 033 Steckenroth, Hohenstein 0 Stedebach, Weimar 01 Steeden, Runkel 020 Steeg, Bacharach *990 Steens, Hofbieber 101 Steigerts, Seeheim-Jugenheim 3901 Steina, Willingshausen *8330 Steinau Fischbachtal 3910 Petersberg 20 Steinau a.d.str., Steinau a.d.str. 333 Steinbach Fernwald 19 Hadamar 00 Haiger 88 Johannesberg *9130 Michelstadt 201 Steinbach (Fulda), Burghaun 1 Steinbach (Ts.), Steinbach (Ts.) 13 Steinberg, Gedern 201 Stein-Bockenheim, Stein-Bockenheim *830 Steinbrücken, Dietzhölztal 80 Steinbuch, Michelstadt 21 Steindorf, Wetzlar 01 Steinefrenz, Steinefrenz *201 Steinfischbach, Waldems 22 Steinfurt, Herbstein 100 Steinfurth, Bad Nauheim 220 Steinhardt, Bad Sobernheim *90 Steinhaus, Petersberg 20 Steinheim, Hungen 110 Steinheim am Main, Hanau 3001 Steinperf, Steffenberg 01 Steinw.Grabenhöfchen, Poppenhausen 189 Steinw.Remerz, Poppenhausen 1801 Steinwand, Poppenhausen 1820 Stellberg, Ebersburg 183 Stephanshausen, Geisenheim 310 Sterbfritz, Sinntal 32 Sternberg, Johannesberg *9130 Sterzhausen, Lahntal 00 Stettbach, Seeheim-Jugenheim 3901 Stettiner Str., Petersberg 2001 Stierstadt, Oberursel (Ts.) 12 Stöckels, Petersberg 203 Stockhausen Grünberg 13 Herbstein 100 Leun 333 Stockheim Glauburg 21 Michelstadt 201

140 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen T Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Stockstadt a. Rh., Stockstadt a. Rh. 381 Stockstadt/Main, Stockstadt/Main *910 Stolzenbach, Borken *820 Stork, Flieden 190 Storndorf, Schwalmtal 088 Stornfels, Nidda 230 Straßbessenbach, Bessenbach *90 Strebendorf, Romrod 0833 Streit, Erlenbach *980 Streitberg, Brachttal 32 Strinz-Margarethä, Hohenstein 0 Strinz-Trinitatis, Hünstetten 21 Stromberg, Stromberg *90 Strötzbach, Mömbris *9230 Stumpertenrod, Feldatal 130 Südost, Wiesbaden 00 Sulzbach, Weinheim *830 Sulzbach (Miltenb.), Sulzbach (Miltenb.) *910 Sulzbach (Ts.), Sulzbach (Ts.) 3 Sulzheim, Sulzheim *80 Tann, Ludwigsau *8801 Tann (Rhön), Tann (Rhön) 110 Tannenmühle, Rodgau 39 Tempelsee, Offenbach 301 Thaiden, Ehrenberg (Rhön) 139 Thalau, Ebersburg 183 Thalheim, Dornburg 00 Theobaldshof, Tann (Rhön) 10 Tiefenbach, Braunfels 339 Tiefengruben, Neuhof 193 Tiefenthal, Tiefenthal *920 Todenhausen, Wetter 0201 Trais, Münzenberg 2230 Traisa, Mühltal 0 Traisbach, Hofbieber 208 Traisen, Traisen *920 Trais-Horloff, Hungen 11 Trais-Horloff-Bf, Hungen 110 Trautheim, Mühltal 0 Trebur, Trebur 3 Trechtingshausen, Trechtingshausen *990 Treis a.d.lumda, Staufenberg 1 Treisbach, Wetter 0208 Treisberg, Schmitten 233 Treischfeld, Eiterfeld 18 Trennfurt, Klingenberg *930 Treysa, Schwalmstadt, Stadt *8310 Tringenstein, Siegbach 2 Trockenbach, Schrecksbach *801 Trockenerfurth, Borken *820 Trohe, Buseck 10 Tromm, Grasellenbach *80 Trösel, Gorxheimertal *80 Truzhain, Schwalmstadt, Stadt *8310 U 138 Überau, Reinheim 18 Übernthal, Siegbach 18 Uckersdorf, Herborn 30 Udenborn, Wabern *801 Udenhain, Brachttal 321 Udenhausen, Grebenau 1122 Udenheim, Udenheim *80 Uelversheim, Uelversheim *820 Uffhausen, Großenlüder 2122 Ufhausen, Eiterfeld 18 Uhlerborn, Heidesheim (Rhein) *8 Ulfa, Nidda 230 Üllershausen, Schlitz 1133 Ulm, Greifenstein 0 Ulmbach, Steinau a.d.str. 338 Ulrichstein, Ulrichstein 132 Umpfenbach, Neunkirchen,Miltenb. *90 Undenheim, Undenheim *801 Unshausen, Wabern *801 Unter-Abtsteinach, Abtsteinach *80 Unterafferbach, Goldbach *910 Unterbernhards, Hilders 128 Unterbessenbach, Bessenbach *90 Unter-Flockenbach, Gorxheimertal *80 Unter-Hainbrunn, Hirschhorn 20 Unterhaun, Hauneck *80 Unterliederbach, Frankfurt a.m. 000 Unter-Mengelbach, Rimbach (Odenwald) *80 Unter-Mossau, Mossautal 230 Unterneurode, Philippsthal (Werra) *890 Unter-Ostern, Reichelshm. (Odw.) 3 Unterreichenbach, Birstein 322 Unterrosphe, Wetter 0211 Unter-Schmitten, Nidda 230 Unter-Schönmattenwag, Wald-Michelbach *80 Unter-Schwarz, Schlitz 1110 Unterschweinstiege, Frankfurt a.m. 08 Unter-Seibertenrod, Ulrichstein 132 Unter-Sensbach, Sensbachtal 30 Unter-Sorg, Schwalmtal 083 Untersotzbach, Birstein 320 Unterstoppel, Haunetal *8 Unter-Wald-Michelbach, Wald-Michelbach *80 Unter-Wegfurth, Schlitz 1110 Unterweisenborn, Schenklengsfeld *8901 Unterwestern, Westerngrund *9310 Unter-Widdersheim, Nidda 2320 Unter-Winterkasten, Lindenfels * Urberach, Rödermark 30 Ürzell, Steinau a.d.str. 338 Usa-Wellenbad, Bad Nauheim 239 Usenborn, Ortenberg 23

141 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. S W V W Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. U-Sensb. Haus Obena., Sensbachtal 2 Usingen, Usingen 20 Utenhof, Grävenwiesbach 2 Utphe, Hungen 118 Uttershausen, Wabern *801 Uttrichshausen, Kalbach 193 Ützhausen, Schlitz 1132 Vadenrod, Schwalmtal 088 Vaitshain, Grebenhain 122 Veitsteinbach, Kalbach 1901 Vendersheim, Vendersheim *80 Vetzberg, Biebertal 10 Vielbrunn, Michelstadt 212 Viermünden, Frankenberg (Eder) *8101 Viernheim, Viernheim *810 Villingen, Hungen 110 Villmar, Villmar 030 Villmar-Bahnhof, Villmar 080 Vöckelsbach, Mörlenbach *80 Vockenhausen, Eppstein 20 Vockenrod, Antrifttal 010 Volkartshain, Grebenhain 1230 Volkersbrunn, Leidersbach *910 Vollmerz, Schlüchtern 310 Vollnkirchen, Hüttenberg Volpertshausen, Hüttenberg Volxheim, Volxheim *920 Völzberg, Birstein 3201 Vonhausen, Büdingen 222 Vormwald, Sommerkahl *9310 W.-v.-Braun Schule, Neuhof 19 Wabern, Wabern *801 Wachenbuchen, Maintal 2901 Wächtersbach, Wächtersbach 3222 Wacker Fabrik, Mühltal 0 Wackernheim, Wackernheim 9 Wahlen Grasellenbach *80 Kirtorf 01 Wahlert, Bad Soden-Salmünster 320 Wahlshausen, Oberaula *80 Waldacker, Rödermark 30 Waldalgesheim, Waldalgesheim *90 Wald-Amorbach, Breuberg 383 Waldaschaff, Waldaschaff *90 Waldaubach, Driedorf 18 Waldböckelheim, Waldböckelheim (Kr KH) *90 Waldeck, Groß-Zimmern 1 Waldensberg, Wächtersbach 328 Wald-Erlenbach, Heppenheim *0 Waldernbach, Mengerskirchen 9 Waldgirmes, Lahnau 3 Waldhausen, Weilburg 901 Waldheim, Offenbach 301 Waldlaubersheim, Waldlaubersheim * Wald-Michelbach, Wald-Michelbach *80 Waldmühlen, Waldmühlen *001 Waldsiedlung, Altenstadt 201 Wallau Biedenkopf 0110 Hofheim a.ts. 9 Wallbach Brensbach 3 Hünstetten 21 Walldorf, Mörfelden-Walldorf 320 Wallenfels, Siegbach 2 Wallenrod, Lauterbach 103 Wallernhausen, Nidda 232 Wallersdorf, Grebenau 1122 Wallerstädten, Groß-Gerau 301 Wallertheim, Wallertheim *830 Wallhausen, Wallhausen *920 Wallmerod, Wallmerod *201 Wallrabenstein, Hünstetten 21 Wallroth, Schlüchtern 301 Walsdorf, Idstein 238 Waltersbrück, Neuental *810 Wambach, Schlangenbad Wangershausen, Frankenberg (Eder) *8101 Warmsroth, Warmsroth *90 Warzenbach, Wetter 0208 Waschenbach, Mühltal 0 Wasenberg, Willingshausen *8330 Wasserkuppe, Gersfeld (Rhön) 180 Wasserlos, Alzenau *9210 Wattenheim, Biblis *01 Watterbach, Kirchzell *980 Watzelhain, Heidenrod 3 Watzenborn-Steinberg, Pohlheim 11 Watzhahn, Taunusstein 22 Webern, Modautal 3910 Weckbach, Weilbach *910 Weckesheim, Reichelshm (Wetterau) 20 Wehen, Taunusstein 22 Wehrda Haunetal *8 Marburg 001 Wehrheim, Wehrheim 201 Wehrshausen Marburg 00 Schenklengsfeld *8901 Weiberhöfe, Sailauf *930 Weibersbrunn, Weibersbrunn *90 Weichersbach, Sinntal 320 Weickartshain, Grünberg 13 Weidelbach, Haiger 80 Weidenau, Freiensteinau 1208 Weidenhausen Gladenbach 020 Hüttenberg

142 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Ortsteilen/Grenzhaltestellen Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Weiershausen, Weimar 09 Weifenbach, Biedenkopf 0110 Weiher, Mörlenbach *80 Weilbach Flörsheim a.m. 3 Weilbach *910 Weilburg, Weilburg 901 Weiler (Ufr), Bessenbach *90 Weiler b. Bingen, Weiler b. Bingen *90 Weiler b. Monzingen, Weiler b. Monzingen *90 Weilers, Wächtersbach 322 Weilmünster, Weilmünster 920 Weinbach, Weinbach 91 Weinheim, Weinheim *830 Weinolsheim, Weinolsheim *820 Weinsheim, Worms *01 Weinsheim (Kr KH), Weinsheim (Kr KH) *920 Weiperfelden, Waldsolms 33 Weiperz, Sinntal 33 Weipoltshausen, Lohra 00 Weisenau, Mainz 00 Weiskirchen, Rodgau 30 Weißenborn, Ottrau *830 Weißk./Steinbach Bf., Oberursel (Ts.) 1 Weißkirchen, Oberursel (Ts.) 12 Weiten-Gesäß, Michelstadt 21 Weiterode, Bebra, Stadt *8810 Weitersborn, Weitersborn *90 Weitershain, Grünberg 1 Weitershausen, Gladenbach 030 Weiterstadt, Weiterstadt 00 Welgesheim, Welgesheim *901 Welkers, Eichenzell 1830 Wembach-Hahn, Ober-Ramstadt 02 Wendelsheim, Wendelsheim *830 Wendershausen, Tann (Rhön) 113 Wenighösbach, Hösbach *910 Wenigumstadt, Großostheim *910 Wenings, Gedern 20 Wenkbach, Weimar 01 Wenschdorf, Miltenberg *90 Werdorf, Aßlar 2 Wermertshausen, Ebsdorfergrund 038 Wernborn, Usingen 20 Wernges, Lauterbach 1020 Weroth, Weroth *201 Wersau, Brensbach 3 Werschau, Brechen 120 Weschnitz, Fürth *2 Wesemischshof, Kleinkahl *930 Westend-Nord, Frankfurt a.m. 000 Westend-Süd, Frankfurt a.m. 000 Westerfeld, Neu-Anspach 223 Westernohe, Westernohe *001 Wetter, Wetter Wetterfeld, Laubach 10 Wettges, Birstein 3201 Wettsaasen, Mücke 0901 Wetzlar, Wetzlar 01 Wetzlos, Haunetal *8 Weyer, Villmar 081 Weyhers, Ebersburg 1822 Wicker, Flörsheim a.m. 3 Wickers, Hilders 128 Widdershausen, Heringen *8930 Wiebelsbach, Groß-Umstadt 101 Wiera, Schwalmstadt, Stadt *8310 Wieseck, Gießen 101 Wiesen Hofbieber 208 Wiesen *930 Wiesenbach, Breidenbach 0120 Wiesenfeld, Burgwald *8120 Wiesenthal, Weilbach *990 Wiesoppenheim, Worms *01 Wildensee, Eschau *920 Wildenstein, Eschau *920 Wildsachsen, Hofheim a.ts. 01 Wilhelm-Kempf-Haus, Wiesbaden Wilhelmsdorf, Usingen 20 Willersdorf, Frankenberg (Eder) *8101 Willershausen, Rosenthal, Stadt *8130 Willingshain, Kirchheim *8 Willingshausen, Willingshausen *8330 Willofs, Schlitz 111 Wilmshausen, Bensheim *10 Wilsbach, Bischoffen 10 Wilsenroth, Dornburg 00 Wincherode, Neukirchen, Stadt *810 Windecken, Nidderau 292 Winden, Weilrod 22 Windesheim, Windesheim *90 Windhausen, Feldatal 13 Windischbuchen, Eichenbühl *90 Wingershausen, Schotten 131 Wingsbach, Taunusstein 22 Winkel Lindenfels *0 Oestrich-Winkel 301 Winkels, Mengerskirchen 90 Winnen, Allendorf (Lumda) 13 Winnerod, Reiskirchen 13 Winterbach (Kr KH), Winterbach (Kr KH) *90 Winterburg, Winterburg *90 Winterkasten, Lindenfels * Wintersbach, Dammbach *90 Winterscheid, Gilserberg *8301 Wintersheim, Wintersheim *820 Winzenheim, Bad Kreuznach *901 Winzenhohl, Hösbach *910 Wippenbach, Ortenberg 232 Wippershain, Schenklengsfeld *8901

143 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. W Z Z Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Ortsteil/Grenzh., Gemeinde Zielnr. Wirbelau, Runkel 020 Wirtheim, Biebergemünd 322 Wisper, Heidenrod 3 Wissels, Künzell 20 Wisselsheim, Bad Nauheim 220 Wisselsrod, Dipperz 200 Wissenbach, Eschenburg 829 Wißmar, Wettenberg 18 Wittelsberg, Ebsdorfergrund 033 Wittgenborn, Wächtersbach 32 Wittges, Hofbieber 12 Wixhausen, Darmstadt 03 Wixhsn-Hessenwaldsch, Weiterstadt 0 Wohnbach, Wölfersheim 230 Wohnfeld, Ulrichstein 132 Wohra, Wohratal 023 Wolf, Büdingen 222 Wölf, Eiterfeld 13 Wolfenhausen, Weilmünster 920 Wolferborn, Büdingen 220 Wolferode, Stadtallendorf 0310 Wölfershausen, Heringen *8930 Wölfersheim, Wölfersheim 2301 Wolferts, Dipperz 203 Wolfgang, Hanau 3001 Wolfgruben, Dautphetal 012 Wolfshausen, Weimar 01 Wolfsheim, Wolfsheim *80 Wolfskaute, Rauschenberg 0230 Wolfskehlen, Riedstadt 3801 Wollmar, Münchhausen 021 Wollmerschied, Lorch 30 Wöllstein, Wöllstein *830 Wolzhausen, Breidenbach 0120 Wommelshausen, Bad Endbach 010 Wonsheim, Wonsheim *830 Worfelden, Büttelborn 31 Worms, Worms *01 Wörrstadt, Wörrstadt *80 Wörsdorf, Idstein 23 Wörth, Wörth *930 Wünschen-Moos, Grebenhain 1210 Wünschmichelbach, Weinheim *830 Würges, Bad Camberg 101 Würzberg, Michelstadt 220 Wurzelbach, Lautertal Odw. *30 Wüstems, Waldems 22 Wüstensachsen, Ehrenberg(Rhön) 13 Wüstfeld, Schenklengsfeld *8901 Wüstwillenroth, Birstein 3201 Zahlbach, Mainz 00 Zahmen, Grebenhain 1210 Zauberberg, Kelkheim (Ts.) 3 Zeilbach, Feldatal 13 Zeilhard, Reinheim 18 Zeilsheim, Frankfurt a.m Zeilsheim Bf, Frankfurt a.m. 013 Zeilsheim Friedhof, Frankfurt a.m. 01 Zeilshm-Hofhmer Str, Frankfurt a.m. 01 Zell Bad König 301 Fulda 2001 Romrod 0833 Zell im Odw., Bensheim *10 Zella, Willingshausen *8330 Zellhausen, Mainhausen 3 Zennern, Wabern *801 Zeppelinheim, Neu-Isenburg 310 Zeppelinheim Bf, Neu-Isenburg 30 Ziegenhain, Schwalmstadt, Stadt *8310 Zillbach, Eichenzell 18 Zimmersrode, Neuental *810 Zirkenbach, Fulda 2001 Zittenfelden, Schneeberg *90 Zoo, Frankfurt a.m. 000 Zorn, Heidenrod 30 Zornheim, Zornheim Zotzenbach, Rimbach (Odenwald) *80 Zotzenheim, Zotzenheim *901 Zum Taufstein, Schotten 130 Züntersbach, Sinntal 38 Zwingenberg, Zwingenberg *10

144 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden A Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Aarbergen Daisbach 01 Hausen ü. Aar 01 Kettenbach 01 Michelbach 01 Panrod 01 Rückershausen 01 Abtsteinach Mackenheim *80 Ober-Abtsteinach *80 Unter-Abtsteinach *80 Abtweiler, Abtweiler *90 Albig, Albig *830 Allendorf (Eder) Allendorf-Osterfeld *8030 Battenfeld *8030 Haine *8030 Rennertehausen *8030 Allendorf (Katzeneln), Allendorf (Katzeneln) *01 Allendorf (Lumda), Allendorf (Lumda) 13 Climbach 13 Nordeck 13 Winnen 13 Allenfeld, Allenfeld *90 Alsbach-Hähnlein Alsbach 3901 Hähnlein 3901 Sandwiese 3901 Alsfeld, Alsfeld 080 Altenburg 080 Angenrod 0820 Berfa 0823 Billertshausen 0820 Eifa 08 Elbenrod 0823 Eudorf 0828 Fischbach 01 Hattendorf 0823 Heidelbach 0829 Leusel 0820 Liederbach 080 Lingelbach 0823 Münch-Leusel 0801 Reibertenrod 080 Schwabenrod 0801 Altenbamberg, Altenbamberg *920 Altenbuch, Altenbuch *9020 Altenstadt, Altenstadt 201 Enzheim 201 Heegheim 201 Höchst 201 Lindheim 201 Oberau 201 Rodenbach 201 Waldsiedlung 201 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Alzenau, Alzenau *9210 Albstadt *9210 Hörstein *9210 Kälberau *9210 Michelbach *9210 Wasserlos *9210 Alzey, Alzey *830 Dautenheim *830 Schafhausen (Rhh) *830 Amöneburg, Amöneburg 030 Erfurtshausen 033 Mardorf 033 Roßdorf 033 Rüdigheim 031 Amorbach, Amorbach *90 Beuchen *90 Boxbrunn *9 Neudorf *90 Pulvermühle *90 Reichartshausen *90 Angelburg Frechenhausen 010 Gönnern 010 Lixfeld 010 Antrifttal Bernsburg 01 Ohmes 0820 Ruhlkirchen 01 Seibelsdorf 01 Vockenrod 010 Appenheim, Appenheim *880 Argenschwang, Argenschwang *920 Armsheim, Armsheim *830 Aschaffenburg, Aschaffenburg *9110 Gailbach *9110 Leider *9110 Nilkheim *9110 Obernau *9110 Schweinheim *9110 Aspisheim, Aspisheim *901 Aßlar, Aßlar 2 Aßlar Freizeitbad 2 Aßlar Gesamtschule 2 Aßlar Loherstraße 2 Aßlar Schulstraße 2 Bechlingen 8 Berghausen 2 Bermoll 2 Oberlemp 2 Werdorf 2 Auen, Auen *90 Babenhausen, Babenhausen 13 Harpertshausen 13 Harreshausen 13 Hergershausen 13 Langstadt 13 Sickenhofen 13 12

145 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Bacharach, Bacharach *990 B Henschhausen *990 Medenscheid *990 Neurath (Hunsrück) *990 Steeg *990 Bad Camberg, Bad Camberg 101 Dombach 101 Erbach 101 Oberselters 101 Schwickershausen 101 Würges 101 Bad Endbach, Bad Endbach 010 Bottenhorn 018 Dernbach 01 Günterod 010 Hartenrod 019 Hülshof 01 Schlierbach 010 Wommelshausen 010 Bad Hersfeld, Bad Hersfeld *801 Allmershausen *801 Asbach *801 Beiershausen *801 Heenes *801 Kathus *801 Kohlhausen *801 Petersberg *801 Sorga *801 Bad Homburg v.d.höhe, Bad Homburg v.d.höhe 101 Dornholzhausen 101 Gonzenheim 101 Kirdorf 101 Ober-Erlenbach 101 Ober-Erlenbach Ahlweg 18 Ober-Erlenbach Erlenb-Halle 18 Ober-Erlenbach Friedhof 18 Ober-Erlenbach Holzweg 18 Ober-Erlenbach Schmaler Weg 18 Ober-Eschbach 101 Saalburg 18 Bad König, Bad König 301 Bad König-Zell 301 Etzen-Gesäß 301 Fürstengrund 301 Kimbach 31 Momart 301 Nieder-Kinzig 319 Ober-Kinzig 319 Zell 301 Bad Kreuznach, Bad Kreuznach *901 Bosenheim *901 Ippesheim *901 Planig *901 Winzenheim *901 Bad Laasphe, Bad Laasphe *901 Banfe *910 Bernshausen * A B Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Fischelbach *910 Herbertshausen *910 Hesselbach *910 Laaspherhütte *910 Niederlaasphe 01 Bad Münster a.st.-ebernbg Bad Münster am Stein *920 Ebernburg *920 Bad Nauheim, Bad Nauheim 220 Nieder-Mörlen 220 Rödgen 220 Schwalheim 220 Steinfurth 220 Usa-Wellenbad 239 Wisselsheim 220 Bad Orb, Bad Orb 3301 Bad Orb Wegscheide 3333 Bad Salzschlirf, Bad Salzschlirf 212 Bad Schwalbach, Bad Schwalbach 12 Adolfseck 12 Fischbach 12 Heimbach 12 Hettenhain 12 Langenseifen 12 Lindschied 12 Ramschied 12 Bad Sobernheim, Bad Sobernheim *90 Steinhardt *90 Bad Soden a.ts., Bad Soden a.ts. 3 Altenhain 3 Neuenhain 3 Bad Soden-Salmünster Ahl 329 Alsberg 3230 Bad Soden 3230 Eckardroth 3230 Kath.-Willenroth 320 Kerbersdorf 320 Mernes 3331 Romsthal 320 Salmünster 3230 Wahlert 320 Bad Vilbel, Bad Vilbel 201 Dortelweil 208 Gronau 2 Massenheim 201 Stadtgr/Schneekoppen 2 Badenheim, Badenheim *901 Bärweiler, Bärweiler *90 Battenberg (Eder), Battenberg (Eder) *8010 Berghofen *8010 Dodenau *8010 Frohnhausen *8010 Laisa *8010 Bebra, Stadt Asmushausen *8810 Bebra *8810

146 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Blankenheim *8810 Braunhausen *8810 Breitenbach *8810 Gilfershausen *8810 Iba *8810 Imshausen *8810 Lüdersdorf *8810 Rautenhausen *8810 Solz *8810 Weiterode *8810 Bechenheim, Bechenheim *830 Becherbach (Pfalz), Becherbach (Pfalz) *90 Gangloff *90 Roth b. Becherbach *90 Becherbach bei Kirn, Becherbach bei Kirn *90 Bechtolsheim, Bechtolsheim *820 Beerfelden, Beerfelden 01 Airlenbach 10 Etzean 01 Falken-Gesäß 10 Gammelsbach 1 Hetzbach 01 Olfen 10 Bensheim, Bensheim *10 Auerbach *10 Fehlheim *10 Gronau im Odw. *10 Hochstädten *10 Langwaden *10 Schönberg *10 Schwanheim Bs. *10 Wilmshausen *10 Zell im Odw. *10 Berghausen, Berghausen *01 Bermersheim v.d. Höhe, Bermersheim v.d. Höhe *830 Beselich Heckholzhausen 03 Niedertiefenbach 03 Obertiefenbach 03 Schupbach 03 Bessenbach Keilberg *90 Oberbessenbach *90 Straßbessenbach *90 Unterbessenbach *90 Weiler (Ufr) *90 Biblis, Biblis 01 Nordheim 01 Wattenheim 01 Bickenbach, Bickenbach 3901 Biebelnheim, Biebelnheim *820 Biebelsheim, Biebelsheim *901 Biebergemünd Bieber 3310 Breitenborn-Lützel 3338 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Kassel 330 Lanzingen 3338 Roßbach 333 Wirtheim 322 Biebertal Fellingshausen 10 Frankenbach 1 Königsberg 19 Krumbach 1 Rodheim-Bieber 10 Vetzberg 10 Biebesheim, Biebesheim 381 Biedenkopf, Biedenkopf 0101 Breidenstein 0110 Dexbach 011 Eckelshausen 0101 Engelbach 011 Katzenbach 011 Kombach 013 Wallau 0110 Weifenbach 0110 Bilkheim, Bilkheim *201 Bingen am Rhein, Bingen am Rhein *880 Büdesheim (Bingen) *880 Dietersheim (Bingen) *880 Dromersheim *880 Gaulsheim *880 Kempten (Bingen) *880 Sponsheim *880 Birkenau, Birkenau *80 Hornbach *80 Löhrbach *80 Reisen *80 Birstein, Birstein 320 Bößgesäß 3239 Bößgesäß Fischborn 32 Hettersroth 210 Illnhausen 3238 Kirchbracht 32 Lichenroth 3201 Mauswinkel 3201 Oberreichenbach 322 Obersotzbach 320 Unterreichenbach 322 Untersotzbach 320 Völzberg 3201 Wettges 3201 Wüstwillenroth 3201 Bischoffen, Bischoffen 0 Niederweidbach 0 Oberweidbach 10 Roßbach 10 Wilsbach 10 Bischofsheim, Bischofsheim 93 Blankenbach, Blankenbach *9310 Erlenbach *9310 1

147 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Bockenau, Bockenau *90 Bodenheim, Bodenheim *80 Boos (Nahe), Boos (Nahe) *90 Borken Arnsbach *820 Borken (Hessen) *820 Dillich *820 Freudenthal *820 Gombeth *820 Großenenglis *820 Haarhausen *820 Kerstenhausen *820 Kleinenglis *820 Lendorf *820 Nassenerfurth *820 Pfaffenhausen *820 Singlis *820 Stolzenbach *820 Trockenerfurth *820 Bornheim, Bornheim (Alzey) *830 Brachttal Hellstein 321 Neuenschmidten 321 Schlierbach 321 Spielberg 32 Streitberg 32 Udenhain 321 Braunfels, Braunfels 301 Altenkirchen 308 Bonbaden 338 Neukirchen 308 Philippstein 308 Tiefenbach 339 Braunweiler, Braunweiler *920 Brauweiler, Brauweiler *90 Brechen Niederbrechen 120 Oberbrechen 120 Werschau 120 Breidenbach, Breidenbach 0120 Achenbach 0123 Kleingladenbach 0120 Niederdieten 0123 Oberdieten 0123 Wiesenbach 0120 Wolzhausen 0120 Breitenbach a.herzbg, Breitenbach a.herzbg *80 Gehau *80 Hatterode *839 Machtlos *80 Oberjossa *80 Breitenheim, Breitenheim *90 Breitscheid, Breitscheid 3 Erdbach 23 Gusternhain 30 Medenbach 3 1 B B Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Rabensch. Baumschule 3 Rabenscheid 18 Breitscheid (Hunsrück), Breitscheid (Hunsrück) *990 Brensbach Affhöllerbach 38 Brensbach (Ort) 3 Höllerbach 3 Nieder-Kainsbach 38 Wallbach 3 Wersau 3 Bretzenheim, Bretzenheim (Nahe) *90 Breuberg Hainstadt 33 Neustadt (Odw) 33 Rai-Breitenbach 33 Sandbach 33 Wald-Amorbach 383 Brombachtal Birkert 31 Böllstein 31 Hembach 31 Kirch-Brombach 31 Langen-Brombach 31 Bruchköbel, Bruchköbel 300 Butterstadt 300 Niederissigheim 300 Oberissigheim 300 Roßdorf 300 Bubenheim, Bubenheim *8 Buch, Buch *01 Budenheim, Budenheim *8 Büdingen, Büdingen 210 Aulendiebach 222 Büches 222 Calbach 222 Diebach am Haag 222 Düdelsheim 222 Dudenrod 222 Eckartshausen 222 Lorbach 222 Michelau 220 Orleshausen 222 Rinderbügen 220 Rohrbach 222 Vonhausen 222 Wolf 222 Wolferborn 220 Burghaun, Burghaun 10 Großenmoor 113 Gruben 10 Hechelmannskirchen 113 Hünhan 10 Langenschwarz 113 Rothenkirchen 1 Schlotzau 113 Steinbach (Fulda) 1 Bürgstadt, Bürgstadt *90

148 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden C D Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Burgwald, Burgwald *8120 Birkenbringhausen *8120 Bottendorf *8120 Ernsthausen *8120 Wiesenfeld *8120 Burgsponheim, Burgsponheim *90 Bürstadt, Bürstadt *01 Bobstadt *01 Riedrode *01 Buseck Alten-Buseck 10 Beuern 12 Großen-Buseck 11 Oppenrod 12 Trohe 10 Büttelborn, Büttelborn 31 Klein-Gerau 31 Worfelden 31 Butzbach, Butzbach 2201 Bodenrod 222 Ebersgöns 2210 Fauerbach v.d.h. 222 Griedel 2201 Hausen-Oes 223 Hoch-Weisel 222 Kirch-Göns 222 Maibach 222 Münster 222 Nieder-Weisel 221 Ostheim 221 Pohl-Göns 2201 Callbach, Callbach *90 Cölbe, Cölbe 00 Bernsdorf 00 Bürgeln 00 Reddehausen 0 Schönstadt 0 Schwarzenborn 0 Collenberg, Collenberg *9010 Fechenbach *9010 Kirschfurt *9010 Reistenhausen *9010 Dalberg, Dalberg *920 Dalheim, Dalheim *820 Dammbach Krausenbach *90 Neuhammer *90 Wintersbach *90 Darmstadt Arheilgen 03 Arheilgn-Im Fiedlers 099 Bessung.Forsth.Jugdh 09 Da.-Am Karlshof 08 Da.-Böllenfalltor 091 Da.-Bunsenstraße 0 Da.-Eissporthalle 08 Da.-Kastanienallee 08 Da.-Marienhöhe 090 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Da.-Maulbergallee 099 Da.-Merck 099 Da.-Messplatz 08 Da.-Nordbad 08 Da.-Otto-Hesse-Str. 092 Da.-Schwarzer Weg 08 Darmstadt-Mitte 001 Ebers-Mittelschneise 09 Eberstadt 0 Eberstadt-Kinderheim 09 Eberstadt-Kühler Grund 09 Jagdschloß-Kranichst 09 Kranichstein 03 Sportplatz Wixhausen 0 Wixhausen 03 Daubach (Hunsrück), Daubach (Hunsrück) *90 Dautphetal Allendorf (Hohenf.) 012 Buchenau 012 Damshausen 012 Dautphe 012 Elmshausen 012 Friedensdorf 012 Herzhausen 013 Holzhausen 013 Hommertshausen 013 Mornshausen 013 Silberg 013 Wolfgruben 012 Daxweiler, Daxweiler *90 Desloch, Desloch *90 Dexheim, Dexheim *810 Dieburg, Dieburg 128 Dieburg L Dienheim, Dienheim *810 Diethardt, Diethardt *20 Münchenroth 30 Dietzenbach, Dietzenbach 30 Dietzhölztal Ewersbach 80 Mandeln 8 Rittershausen 8 Steinbrücken 80 Diez Ost, Diez Ost 001 Dillenburg, Dillenburg 801 Donsbach 8 Eibach 820 Frohnhausen 829 Manderbach 82 Nanzenbach 820 Niederscheld 801 Oberscheld 820 Dipperz, Dipperz 200 Armenhof 20 Dörmbach 20 Finkenhain 200 Friesenhausen 200 1

149 E * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Kohlgrund 20 Wisselsrod 200 Wolferts 203 Dolgesheim, Dolgesheim *820 Dorfprozelten, Dorfprozelten *9010 Dornburg Dorndorf 00 Frickhofen 00 Langendernbach 00 Thalheim 00 Wilsenroth 00 Dorn-Dürkheim, Dorn-Dürkheim *820 Dörrebach, Dörrebach *90 Dörsdorf, Dörsdorf 10 Dorsheim, Dorsheim *90 Dreieich Buchschlag 32 Dreieichenhain 32 Götzenhain 32 Offenthal 32 Sprendlingen 32 Dreikirchen, Dreikirchen *201 Driedorf, Driedorf 13 Heiligenborn 13 Heisterberg 18 Hohenroth 18 Mademühlen 08 Münchhausen 08 Roth 13 Seilhofen 3 Waldaubach 18 Duchroth, Duchroth *90 Eberbach, Eberbach Friedrichsdorf 0 Gaimühle 0 Ebersburg Altenhof 183 Ebersberg 1822 Ried 181 Schmalnau 180 Stellberg 183 Thalau 183 Weyhers 1822 Ebsdorfergrund Beltershausen 03 Dreihausen 038 Ebsdorf 030 Hachborn 030 Heskem-Mölln 03 Ilschhausen 030 Leidenhofen 030 Rauischholzhausen 033 Roßberg 038 Wermertshausen 038 Wittelsberg 033 Echzell, Echzell 2310 Bingenheim 2310 Bisses B E Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Gettenau 2310 Grund-Schwalheim 2310 Eckelsheim, Eckelsheim *830 Eckenroth, Eckenroth *920 Egelsbach, Egelsbach 301 Ehrenberg (Rhön) Melperts 1 Reulbach 128 Seiferts 1 Thaiden 139 Wüstensachsen 13 Ehringshausen, Ehringshausen Breitenbach 8 Daubhausen Dillheim Dreisbach 2 Greifenthal Katzenfurt Kölschhausen 8 Niederlemp 2 Eichenbühl, Eichenbühl *90 Guggenberg *90 Heppdiel *90 Pfohlbach *90 Riedern *90 Windischbuchen *90 Eichenzell, Eichenzell 1830 Büchenberg 18 Döllbach 180 Kerzell 1818 Löschenrod 1830 Lütter 1830 Melters 1830 Rönshausen 1830 Rothemann 1830 Welkers 1830 Zillbach 18 Eimsheim, Eimsheim *820 Einhausen, Einhausen *01 Eisighofen, Eisighofen *10 Eiterfeld, Eiterfeld 13 Arzell 118 Betzenrod 129 Buchenau 118 Dittlofrod 118 Giesenhain 118 Großentaft 18 Körnbach 118 Leibolz 18 Leimbach 129 Mengers 13 Oberweisenborn 13 Reckrod 13 Soisdorf 18 Treischfeld 18 Ufhausen 18 Wölf 13

150 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Elbtal Dorchheim 0 Elbgrund 0 Hangenmeilingen 0 Heuchelheim 0 Elsenfeld, Elsenfeld *90 Eichelsbach *90 Rück-Schippach *90 Schippach (Els.) *90 Elsoff, Elsoff *001 Eltville a. Rh., Eltville a. Rh. Erbach (Rhg.) Hattenheim 9 Martinsthal Rauenthal Elz, Elz 00 Malmeneich 00 Engelstadt, Engelstadt *8 Ensheim, Ensheim *830 Eppertshausen, Eppertshausen 138 Eppstein, Eppstein 20 Bremthal 20 Ehlhalten 20 Niederjosbach 20 Vockenhausen 20 Erbach, Erbach 201 Bullau 222 Dorf-Erbach 201 Ebersberg 223 Elsbach 2 Erbuch 2 Erlenbach 2 Ernsbach 2 Günterfürst 223 Haisterbach 223 Lauerbach 223 Schönnen 223 Erbes-Büdesheim, Erbes-Büdesheim *830 Erlenbach, Erlenbach *980 Mechenhard *980 Streit *980 Erlensee Langendiebach 300 Rückingen 300 Erzhausen, Erzhausen 089 Eschau, Eschau *920 Hobbach *920 Neuhammer *90 Sommerau *920 Wildensee *920 Wildenstein *920 Eschborn, Eschborn 0 Eschborn Südbahnhof Niederhöchstadt 0 Eschenburg Eibelshausen 833 Eiershausen 833 F Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Hirzenhain 838 Roth 838 Simmersbach 838 Wissenbach 829 Essenheim, Essenheim *8 Faulbach, Faulbach *9010 Breitenbrunn *9020 Feilbingert, Feilbingert *920 Feldatal Ermenrod 13 Groß-Felda 13 Kestrich 13 Köddingen 130 Stumpertenrod 130 Windhausen 13 Zeilbach 13 Fernwald Albach 19 Annerod 1 Steinbach 19 Fischbachtal Billings 3910 Lichtenberg 3910 Meßbach 3910 Niedernhausen 3910 Nonrod 3910 Steinau 3910 Flieden, Flieden 192 Buchenrod 192 Fl. Abzweig Kellerei 190 Fl. Döngesm-Am Mühlberg 190 Fl. Döngesm-Kirche 190 Fl. Struth-Bildstock 190 Fl. Struth-Weiherweg 190 Höf u. Haid 190 Magdlos 190 Rückers 1938 Schweben 198 Stork 190 Flonheim, Flonheim *830 Flörsbachtal Flörsbach 331 Kempfenbrunn 331 Lohrhaupten 333 Mosborn 331 Flörsheim a.m., Flörsheim a.m. 3 Weilbach 3 Wicker 3 Florstadt Leidhecken 2 Nieder-Florstadt 2 Nieder-Mockstadt 29 Ober-Florstadt 2 Staden 2 Stammheim 2 Framersheim, Framersheim *820 Frammersbach (Bayern) Frammersbach

151 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Frankenberg (Eder), Frankenberg (Eder) *8101 Dornholzhausen *8101 Friedrichshausen *8101 Geismar *8101 Haubern *8101 Hommershausen *8101 Rengershausen *8101 Röddenau *8101 Rodenbach *8101 Schreufa *8101 Somplar *8101 Viermünden *8101 Wangershausen *8101 Willersdorf *8101 Frankfurt a.m. Bahnhofsviertel 000 Bergen-Enkheim 000 Berger Warte 01 Berkersheim 000 Berkersheim Bahnhof 0 Bockenheim 000 Bonames 000 Bornheim 000 Carl-Benz-Straße Süd 03 Dieburger Straße 03 Dornbusch 000 Eckenheim 000 Eschersheim 000 Fechenheim 000 Flughafen 090 Frankfurt-Altstadt 000 Gallusviertel 000 Ginnheim 000 Griesheim 000 Gutleutviertel 000 Hans-Böckler-Straße 021 Harheim 000 Hausen 000 Heddernheim 000 Höchst 000 Höchst-Farbwerke Bf 013 Innenstadt 000 Kalbach 000 Louisa Bahnhof 081 Mainkur Bahnhof 0 Messe 000 Neu-Isenbg Stadtgr 01 Neu-Zeilsheim Hst. 01 Nied 000 Nieder-Erlenbach 02 Nieder-Eschb U-Bahn 01 Nieder-Eschbach 000 Niederrad 000 Niederursel 000 Niederursel U-Bahn 031 Nordend-Ost 000 Nordend-West E F Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Oberrad 000 Ostend 000 Praunheim 000 Preungesheim 000 Riederwald 000 Rödelheim 000 Roter Graben 0 Sachsenhausen-Nord 000 Sachsenhausen-Süd 000 Schwanheim 000 Seckbach 000 Siemens-Werk 03 Sindlingen 000 Sindlingen Bahnhof 011 Sindlinger Friedhof 011 Sossenheim 000 Sossenheim Bahnhof 022 Sossenhm Friedhof 023 Stadion 082 Unterliederbach 000 Unterschweinstiege 08 Westend-Nord 000 Westend-Süd 000 Zeilsheim 000 Zeilsheim Bf 013 Zeilsheim Friedhof 01 Zeilshm-Hofhmer Str 01 Zoo 000 Fränkisch-Crumbach, Fränkisch-Crumbach 38 Freiensteinau, Freiensteinau 1228 Fleschenbach 1201 Gunzenau 1201 Holzmühl 1201 Nieder-Moos 1201 Ober-Moos 1201 Radmühl Radmühl Reichlos 1208 Reinhards 120 Salz 1201 Weidenau 1208 Freigericht Altenmittlau 310 Bernbach 310 Horbach 310 Neuses 310 Somborn 3101 Frei-Laubersheim, Frei-Laubersheim *920 Freudenberg, Freudenberg *9010 Friedberg, Friedberg 201 Bauernheim 201 Bruchenbrücken 201 Dorheim 201 Ockstadt 201 Ossenheim 201

152 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Friedewald, Friedewald *890 Hillartshausen *890 Lautenhausen *890 Motzfeld *890 Friedrichsdorf, Friedrichsdorf 12 Burgholzhausen 12 Köppern 120 Seulberg 120 Friesenheim, Friesenheim *801 Fronhausen, Fronhausen 082 Bellnhausen 08 Erbenhausen 08 Hassenhausen 08 Holzhausen 082 Oberwalgern 082 Sichertshausen 08 Fulda Bernhards 200 Besges 2001 Bronnzell 2001 Dietershan 200 Dietershan Abzw Edelzell 2001 Fulda Zentrum 2001 Gläserzell 2001 Haimbach 2001 Harmerz 2001 Istergiesel 2001 Johannesberg 2001 Kämmerzell 2001 Kohlhaus 2001 Lehnerz 2001 Lüdermünd 2001 Maberzell 2001 Malkes 2001 Marianum 20 Mittelrode 2001 Niederrode 2001 Niesig 2001 Oberrode 2001 Rodges 2001 Sickels 2001 Zell 2001 Zirkenbach 2001 Fürfeld, Fürfeld *920 Fürth, Fürth *0 Brombach *0 Ellenbach *0 Erlenbach *0 Fahrenbach *0 Gumpener Kreuz *1 Kröckelbach *0 Krumbach Bergstraße *0 Leberbach *0 Linnenbach *0 Lörzenbach *0 Seidenbach *0 Weschnitz *2 G 10 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Gabsheim, Gabsheim *80 Gau-Algesheim, Gau-Algesheim *8 Gau-Bickelheim, Gau-Bickelheim *830 Gau-Bischofsheim, Gau-Bischofsheim *80 Gau-Heppenheim, Gau-Heppenheim *820 Gau-Odernheim, Gau-Odernheim *820 Gau-Köngernheim *820 Gau-Weinheim, Gau-Weinheim *830 Gebroth, Gebroth *80 Gedern, Gedern 201 Mittel-Seemen 20 Nieder-Seemen 20 Ober-Seemen 201 Steinberg 201 Wenings 20 Geisa (Thüringen) Geisa 19 Geiselbach, Geiselbach *9310 Omersbach *9310 Geisenheim, Geisenheim 310 Geisenh. Rheingaubad 32 Johannisberg 310 Marienthal 310 Stephanshausen 310 Gelnhausen, Gelnhausen 3130 Gelnhausen Nippel 3139 Gelnhsn Am lg. Steg 3139 Gelnhsn Am Schnepfrn 3139 Gelnhsn Freischwimmb Hailer 310 Haitz 318 Haitz Im Taubengart Höchst 318 Lützelhäuser Weg 3138 Meerholz 310 Roth 31 Gemünden (Felda) Burg-Gemünden 0910 Ehringshausen 0910 Elpenrod 0910 Hainbach 0910 Nieder-Gemünden 0910 Otterbach 0910 Rülfenrod 0910 Gemünden (Wohra), Gemünden (Wohra) *8220 Ellnrode *8220 Grüsen *8220 Herbelhausen *8220 Lehnhausen *8220 Schiffelbach *8220 Sehlen *8220 Gensingen, Gensingen *901 Gernsheim, Gernsheim 3830 Allmendfeld 382 Klein-Rohrheim 3830

153 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Gersfeld (Rhön), Gersfeld (Rhön) 18 Altenfeld 1808 Dalherda 180 Gichenbach 18 Hettenhausen 1808 Maiersbach 18 Mosbach 18 Obernhausen 18 Rengersfeld 18 Rodenbach 18 Rommers 18 Sandberg 18 Schachen 18 Wasserkuppe 180 Gießen Allendorf a. d. Lahn 101 Gießen 101 Kleinlinden 101 Lützellinden 101 Rödgen 101 Wieseck 101 Gilserberg, Gilserberg *8301 Appenhain *8301 Heimbach *8301 Itzenhain *8301 Lischeid *8301 Moischeid *8301 Sachsenhausen *8301 Schönau *8301 Schönstein *8301 Sebbeterode *8301 Winterscheid *8301 Ginshm.-Gustavsburg Ginsheim Gustavsburg 0 Gladenbach, Gladenbach 020 Bellnhausen 030 Diedenshausen 030 Erdhausen 020 Friebertshausen 030 Frohnhausen 030 Kehlnbach 020 Mornshausen 020 Rachelshausen 020 Römershausen 020 Rüchenbach 020 Runzhausen 030 Sinkershausen 030 Weidenhausen 020 Weitershausen 030 Glashütten, Glashütten 12 Oberems 1 Schloßborn 12 Glattbach, Glattbach *9130 Glauburg Glauberg 21 Stockheim F G Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Goldbach, Goldbach *910 Unterafferbach *910 Gorxheimertal Gorxheim *89 Trösel *80 Unter-Flockenbach *80 Grasellenbach, Grasellenbach *80 Hammelbach *80 Litzelbach *80 Ober-Scharbach *80 Scharbach *80 Tromm *80 Wahlen *80 Grävenwiesbach, Grävenwiesbach 21 Heinzenberg 21 Hundstadt 21 Laubach 23 Mönstadt 21 Naunstadt 21 Utenhof 2 Grebenau, Grebenau 1122 Bieben 1130 Eulersdorf 1122 Reimenrod 1130 Schwarz 1122 Udenhausen 1122 Wallersdorf 1122 Grebenhain, Grebenhain 122 Bannerod 1210 Bermuthshain 1231 Crainfeld 122 Hartmannshain 1230 Heisters 1210 Herchenhain 1230 Ilbeshsn- Hochwaldh Metzlos 1210 Metzlos-Gehaag 1210 Nösberts-Weidmoos 1210 Vaitshain 122 Volkartshain 1230 Wünschen-Moos 1210 Zahmen 1210 Greifenstein, Greifenstein 01 Allendorf a. d. Ulm 0 Arborn 08 Beilst. Ulmtalsperre 0 Beilstein 01 Holzhausen 0 Nenderoth 08 Odersberg 08 Rodenberg 3 Rodenroth 01 Ulm 0 Griesheim, Griesheim 0 St. Stefan 0 Grolsheim, Grolsheim *901 Groß-Bieberau, Groß-Bieberau 3910 Rodau 3910

154 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Großenlüder, Großenlüder 2109 Bimbach 2130 Eichenau 2123 Kleinlüder 2122 Lütterz 2130 Müs 2123 Uffhausen 2122 Groß-Gerau, Groß-Gerau 301 Berkach 301 Dornberg 301 Dornheim 313 Wallerstädten 301 Großheubach, Großheubach *920 Großkrotzenburg, Großkrotzenburg 303 Großostheim, Großostheim *910 Pflaumheim *910 Ringheim *910 Wenigumstadt *910 Groß-Rohrheim, Groß-Rohrheim *0 Groß-Umstadt, Groß-Umstadt 101 Dorndiel 101 Heubach 101 Kleestadt 101 Klein-Umstadt 101 Raibach 101 Richen 101 Semd 101 Wiebelsbach 101 Großwallstadt, Großwallstadt *90 Groß-Zimmern, Groß-Zimmern 123 Waldeck 1 Klein-Zimmern 123 Grünberg, Grünberg 1 Beltershain 1 Göbelnrod 130 Harbach 1 Klein-Eichen 13 Lardenbach 13 Lehnheim 1 Lumda 1 Queckborn 130 Reinhardshain 1 Stangenrod 1 Stockhausen 13 Weickartshain 13 Weitershain 1 Gründau Breitenborn a.w. 312 Gettenbach 31 Hain-Gründau 31 Lieblos 313 Mittel-Gründau 31 Niedergründau 3120 Rothenbergen 3120 Guldental, Guldental *90 Gumbsheim, Gumbsheim *830 Guntersblum, Guntersblum *801 H 12 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Gutenberg (Kr KH), Gutenberg (Kr KH) *920 Hackenheim, Hackenheim *920 Hadamar, Hadamar 00 Abzweigung 08 Faulbach 00 Niederhadamar 00 Niederweyer 08 Niederzeuzheim 00 Oberweyer 09 Oberzeuzheim 00 Steinbach 00 Hahnenbach, Hahnenbach *90 Hahnheim, Hahnheim *801 Haibach, Haibach *910 Dörrmorsbach *910 Grünmorsbach *910 Haiger, Haiger 8 Allendorf (Dillkr) 8 Dillbrecht 80 Dillbrecht Bf 83 Fellerdilln 8 Flammersbach 83 Haigerseelbach 8 Langenaubach 83 Niederrossbach 8 Oberrossbach 8 Offdilln 80 Rodenbach 8 Sechshelden 82 Steinbach 88 Weidelbach 80 Haina (Kloster), Haina (Kloster) *8201 Altenhaina *8201 Battenhausen *8201 Bockendorf *8201 Dodenhausen *8201 Haddenberg *8201 Halgehausen *8201 Hüttenrode *8201 Löhlbach *8201 Mohnhausen *8201 Oberholzhausen *8201 Römershausen *8201 Hainburg Hainstadt 30 Klein-Krotzenburg 30 Hallgarten (Pfalz), Hallgarten (Pfalz) *920 Hammersbach Langen-Bergheim 293 Marköbel 293 Hanau, Hanau 3001 Großauheim 3001 Klein-Auheim 3001 Mittelbuchen 30 Steinheim am Main 3001 Wolfgang 3001

155 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Hargesheim, Hargesheim *920 Harxheim (Mz), Harxheim (Mz) *80 Hasselroth Gondsroth 310 Neuenhaßlau 310 Niedermittlau 310 Hattersheim a.m., Hattersheim a.m. Eddersheim Okriftel Hatzfeld (Eder), Hatzfeld (Eder) *8001 Biebighausen *8001 Eifa *8001 Holzhausen *8001 Reddinghausen *8001 Hauneck Bodes *880 Eitra *80 Fischbach *880 Oberhaun *80 Rotensee *80 Sieglos *80 Unterhaun *80 Haunetal Herrmannspiegel *8 Holzheim *8 Kruspis *8 Mauers *8 Meisenbach *8 Müsenbach *8 Neukirchen *8 Oberstoppel *8 Odensachsen *8 Rhina *8 Schletzenrod *8 Stärklos *8 Unterstoppel *8 Wehrda *8 Wetzlos *8 Hausen, Hausen *910 Heidenrod Algenroth 30 Dickschied 3 Egenroth 3 Geroldstein 39 Grebenroth 3 Hilgenroth 3 Huppert 3 Kemel 33 Langschied 3 Laufenselden 3 Mappershain 3 Martenroth 3 Nauroth 3 Niedermeilingen 30 Obermeilingen 30 Springen 3 Watzelhain 3 13 G H Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Wisper 3 Zorn 30 Heidesheim (Rhein) Heidenfahrt *8 Heidesheim (Rhein) *8 Uhlerborn *8 Heigenbrücken, Heigenbrücken *930 Jakobsthal *930 Heimbuchenthal, Heimbuchenthal *90 Heimweiler, Heimweiler *90 Heinrichsthal, Heinrichsthal *930 Oberlohrgrund *930 Heinzenberg (bei Kirn) Heinzenberg *90 Hemsbach, Hemsbach *830 Laudenbach *830 Hennweiler, Hennweiler *90 Heppenheim, Heppenheim *0 Erbach *0 Fischweiher *0 Hambach *0 Hofgut Rhenania *01 Kirschhausen *0 Scheuerberg *0 Wald-Erlenbach *0 Herborn, Herborn 01 Amdorf 30 Burg 01 Guntersdorf 10 Hirschberg 10 Hörbach 10 Merkenbach 10 Schönbach 10 Seelbach 01 Uckersdorf 30 Herbstein, Herbstein 100 Altenschlirf 100 Lanzenhain 100 Rixfeld 100 Schadges 100 Schlechtenwegen 100 Steinfurt 100 Stockhausen 100 Hergenfeld, Hergenfeld *920 Heringen Bengendorf *8930 Herfa *8930 Heringen (Werra) *8930 Kleinensee *8930 Leimbach *8930 Lengers *8930 Widdershausen *8930 Wölfershausen *8930 Hesseneck Hesselbach 3 Kailbach 3 Schöllenbach 3

156 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Heuchelheim, Heuchelheim 101 Kinzenbach 101 Heusenstamm, Heusenstamm 380 Rembrücken 380 Hilders, Hilders 10 Batten 128 Brand 128 Dietges 128 Dörmbach 128 Eckweisbach 128 Liebhards 128 Rupsroth 128 Simmershausen 138 Unterbernhards 128 Wickers 128 Hillesheim (Rhh), Hillesheim (Rhh) *820 Hirschhorn, Hirschhorn 0 Brombacher Wasser 20 Unter-Hainbrunn 20 Hirzenhain, Hirzenhain 213 Glashütten 213 Merkenfritz 213 Hochheim a.m., Hochheim a.m. 83 Massenheim 90 Höchst i.odw., Höchst i.odw. 32 Annelsbach 3 Dusenbach 32 Forstel 3 Hassenroth 3 Hetschbach 32 Hummetroth 3 Mümling-Grumbach 32 Pfirschbach 3 Hochstätten Hochstätten (Pfalz) *920 Hochstetten-Dhaun, Hochstetten-Dhaun *90 Hofbieber, Hofbieber 18 Allmus 18 Danzwiesen 101 Elters 101 Kleinsassen 101 Langenberg 101 Langenbieber 101 Mahlerts 101 Niederbieber 20 Obergruben 101 Obernüst 12 Obernüst-Nüsterrasen 18 Obernüst-Wallings 10 Rödergr.-Egelmes 12 Schwarzbach 12 Steens 101 Traisbach 208 Wiesen 208 Wittges 12 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Hofheim a.ts., Hofheim a.ts. 01 Diedenbergen 01 Langenhain 01 Lorsbach 01 Marxheim 01 Wallau 9 Wildsachsen 01 Hohenahr Ahrdt 08 Altenkirchen 0 Erda 01 Großaltenstädten 01 Hohensolms 01 Abzw. Königsberg 29 Am Altenberg 29 Mudersbach 0 Hohenroda Ausbach *8920 Glaam *8920 Mansbach *892 Oberbreitzbach *8920 Ransbach *8920 Soislieden *8920 Hohenstein Born 92 Breithardt 0 Burg Hohenstein 0 Hennethal 0 Holzhausen ü. Aar 0 Steckenroth 0 Strinz-Margarethä 0 Holzhausen, Holzhausen *01 Homberg (Ohm), Homberg (Ohm) 022 Appenrod 02 Bleidenrod 001 Büssfeld 001 Dannenrod 02 Deckenbach 009 Erbenhausen 02 Gontershausen 02 Haarhausen 02 Höingen 001 Maulbach 02 Nieder-Ofleiden 028 Ober-Ofleiden 022 Schadenbach 001 Horbach (bei Simmertal), Horbach (bei Simmertal) *90 Horrweiler, Horrweiler *901 Hösbach, Hösbach *910 Feldkahl *910 Hösbach Bahnhof *910 Rottenberg *910 Schmerlenbach *910 Wenighösbach *910 Winzenhohl *910 Hosenfeld, Hosenfeld 212 Blankenau

157 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Brandlos 2128 Hainzell 2101 Jossa 2128 Pfaffenrod 2128 Poppenrod 2128 Schletzenhausen 2101 Hüblingen, Hüblingen *001 Hüffelsheim, Hüffelsheim *920 Hundsangen, Hundsangen *201 Hundsbach (Kirn), Hundsbach (Kirn) *90 Hünfeld, Hünfeld 1 Dammersbach 110 Großenbach 10 Kirchhasel 10 Mackenzell 110 Malges 10 Michelsrombach 101 Molzbach 110 Nüst 110 Oberfeld 101 Oberrombach 101 Roßbach 10 Rückers 110 Rudolphshan 101 Sargenzell 110 Hünfelden Dauborn 110 Heringen 110 Kirberg 110 Mensfelden 110 Nauheim 110 Neesbach 110 Ohren 110 Hungen, Hungen 11 Bellersheim 118 Inheiden 118 Langd 110 Nonnenroth 110 Obbornhofen 118 Rabertshausen 110 Rodheim 110 Steinheim 110 Trais-Horloff 11 Trais-Horloff-Bf 110 Utphe 118 Villingen 110 Hünstetten Bechtheim 21 Beuerbach 21 Görsroth 2 Kesselbach 2 Ketternschwalbach 21 Limbach 21 Oberlibbach 21 Strinz-Trinitatis 21 Wallbach 21 Wallrabenstein 21 I J K 1 H K Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Hüttenberg, Hüttenberg Rechtenbach Reiskirchen Vollnkirchen Volpertshausen Weidenhausen Idstein, Idstein 201 Dasbach 201 Ehrenbach 2 Eschenhahn 201 Heftrich 2 Kröftel 20 Lenzhahn 201 Niederauroff 201 Nieder-Oberrod 20 Oberauroff 201 Walsdorf 238 Wörsdorf 23 Ingelheim am Rhein Grofl-Winternheim *80 Ingelheim *80 Ippenschied, Ippenschied *90 Irmtraut, Irmtraut *001 Jeckenbach, Jeckenbach *90 Jesberg, Jesberg *801 Densberg *801 Elnrode-Strang *801 Hundshausen *801 Reptich *801 Johannesberg, Johannesberg *9130 Breunsberg *9130 Oberafferbach *9130 Rückersbach *9130 Steinbach *9130 Sternberg *9130 Jossgrund Burgjoß 3332 Lettgenbrunn 3320 Oberndorf 332 Pfaffenhausen 333 Jugenheim (Rhh), Jugenheim (Rhh) *8 Kahl, Kahl *9220 Kalbach Eichenried 1901 Heubach 193 Mittelkalbach 1901 Niederkalbach 19 Oberkalbach 1901 Uttrichshausen 193 Veitsteinbach 1901 Kaltenholzhausen, Kaltenholzhausen 110 Karben Abzweig Kloppenheim 219 Burg-Gräfenrode 220 Groß-Karben 220 Groß-Karben Bahnhof 21

158 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Groß-Karben Kino 21 Klein-Karben 220 Kloppenheim 21 Okarben 21 Petterweil 21 Rendel 220 Karlstein Dettingen *9220 Großwelzheim *9220 Katzenelnbogen, Katzenelnbogen *01 Kefenrod, Kefenrod 208 Bindsachsen 208 Burgbracht 210 Helfersdorf 210 Hitzkirchen 210 Kelkheim (Ts.) Eppenhain 2 Fischbach 2 Hornau 2 Hornau Rettershof 8 Kelkheim 2 Kelkheim-Dieselstr 91 Münster 2 Münster Industriestr 91 Münster-In d Padenwn 91 Ruppertshain 2 Ruppertshn-Am Rosenw 3 Zauberberg 3 Kellenbach, Kellenbach *90 Kelsterbach, Kelsterbach 3 Kiedrich, Kiedrich Kirchhain, Kirchhain 032 Anzefahr 033 Betziesdorf 033 Burgholz 03 Emsdorf 03 Großseelheim 0339 Himmelsberg 033 Kleinseelheim 0339 Langenstein 03 Niederwald 033 Schönbach 033 Sindersfeld 033 Stausebach 033 Kirchheim, Kirchheim *8 Allendorf *8 Frielingen *8 Gersdorf *8 Gershausen *8 Goßmannsrode *8 Heddersdorf *8 Kemmerode 8 Reckerode *8 Reimboldshausen *8 Rotterterode *8 Willingshain *8 Kirchzell, Kirchzell *980 Breitenbuch *980 L Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Buch *980 Ottorfszell *980 Preunschen *980 Watterbach *980 Kirn, Kirn *90 Kirn-Sulzbach *90 Kirschroth, Kirschroth *90 Kirtorf, Kirtorf 012 Arnshain 01 Gleimenhain 01 Heimertshausen 012 Lehrbach 012 Ober-Gleen 012 Wahlen 01 Kleinheubach, Kleinheubach *920 Kleinkahl, Kleinkahl *930 Edelbach *930 Großkahl *930 Großlaudenbach *930 Kleinlaudenbach *930 Wesemischshof *930 Kleinostheim, Kleinostheim *920 Rückersbacher Schlucht *920 Kleinwallstadt, Kleinwallstadt *910 Hofstetten *910 Klein-Winternheim, Klein-Winternheim *8 Klingenberg, Klingenberg *930 Röllfeld *930 Trennfurt *930 Köngernheim, Köngernheim *801 Königsau, Königsau *90 Königstein i.ts., Königstein i.ts. 12 Falkenstein 12 Mammolshain 12 Schneidhain 12 Kriftel, Kriftel Krombach, Krombach *9310 Oberschur *9310 Kronberg i.ts., Kronberg i.ts. 1 Kronberg Süd 11 Oberhöchstadt 1 Schönberg 1 Künzell, Künzell 2030 Dassen 20 Dietershausen 20 Dirlos 20 Engelhelms 2030 Keulos 20 Künzell Brandenb.Str 2001 Künzell Ignaz-K.-Str 2001 Pilgerzell 2030 Wissels 20 Lahnau Atzbach 3 Dorlar 3 Waldgirmes 3 1

159 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Lahntal Brungershausen 00 Caldern 00 Goßfelden 00 Göttingen 00 Kernbach 00 Sarnau 00 Sterzhausen 00 Lampertheim, Lampertheim *810 Hofheim *01 Hüttenfeld *810 Lamphm Wehr-Zollhaus *801 Neuschloß *810 Rosengarten *810 Langen, Langen 301 Kiesgrube Sehring 38 Langener Waldsee 38 Langen-Krankenhaus 31 Langenlonsheim, Langenlonsheim *90 Langenselbold, Langenselbold 3110 Langenthal, Langenthal *90 Langgöns Cleeberg 181 Dornholzhausen 181 Espa 191 Lang-Göns 181 Niederkleen 181 Oberkleen 181 Laubach, Laubach 11 Altenhain (Laubach) 120 Freienseen 120 Gonterskirchen 120 Laubach Gsthf L-Wald 120 Lauter 13 Münster 10 Röthges 10 Ruppertsburg 120 Wetterfeld 10 Laubenheim Laubenheim (Nahe) *90 Laudenbach (Miltenb.), Laudenbach (Miltenb.) *920 Laufach, Laufach *930 Frohnhofen *930 Hain *930 Lauschied, Lauschied *90 Lauterbach Allmenrod 1030 Frischborn 102 Heblos 1030 Lauterbach (Hessen) 102 Maar 1001 Reuters 103 Rimlos 1001 Rudlos 1022 Sickendorf 1030 Wallenrod 103 Wernges K L Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Lautertal Dirlammen 133 Eichelhain 133 Eichenrod 133 Engelrod 133 Hopfmannsfeld 133 Hörgenau 133 Meiches 133 Lautertal Odw. Beedenkirchen *30 Breitwiesen * Elmshausen *10 Gadernheim *30 Knoden * Kuralpe *30 Lautern *30 Raidelbach *30 Reichenbach *30 Schannenbach * Staffel *30 Wurzelbach *30 Leidersbach, Leidersbach *910 Ebersbach *910 Roßbach *910 Volkersbrunn *910 Lettweiler, Lettweiler *90 Leun, Leun 329 Biskirchen 333 Bissenberg 333 Braunfels Lahn Bf 329 Stockhausen 333 Lich, Lich 101 Arnsburg 101 Bettenhausen 1 Birklar 1 Eberstadt 10 Langsdorf 11 Muschenheim 1 Nieder-Bessingen 103 Ober-Bessingen 103 Liederbach Liederbach Süd Bf 9 Niederhofheim 3 Oberliederbach 3 Sindlinger Weg 9 Limbach (bei Kirn), Limbach (bei Kirn) *90 Limburg a.d.lahn, Limburg a.d.lahn 001 Ahlbach 001 Dietkirchen 010 Eschhofen 001 Lindenholzhausen 001 Linter 001 Offheim 001 Staffel 008 Limeshain Hainchen 2

160 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Himbach 2 Rommelhausen 2 Linden Großen-Linden 1 Leihgestern 1 Lindenfels, Lindenfels *38 Eulsbach *0 Glattbach * Kolmbach * Ober-Winterkasten * Schlierbach *0 Seidenbuch * Unter-Winterkasten * Winkel *0 Winterkasten * Linsengericht Altenhaßlau 312 Eidengesäß 31 Geislitz 31 Großenhausen 310 Lützelhausen 310 Löhnberg Löhnberg (Ort) 939 Niedershausen 93 Obershausen 93 Selters 901 Lohra, Lohra 001 Altenvers 00 An der Bauhecke 03 Damm 001 Kirchvers 009 Nanz-Willershausen 001 Reimershausen 00 Rodenhausen 00 Rollshausen 00 Seelbach 00 Weipoltshausen 00 Lollar, Lollar 18 Odenhausen 12 Ruttershausen 12 Salzböden 12 Löllbach, Löllbach *90 Lonsheim, Lonsheim *830 Lorch, Lorch 33 Espenschied 3 Lorch Bodental 3 Lorchhausen 33 Ransel 30 Wollmerschied 30 Lorsch, Lorsch *01 Lörzweiler, Lörzweiler *80 Ludwigsau Beenhausen *8801 Biedebach *8801 Ersrode *8801 Friedlos *8808 Gerterode *8801 Hainrode *8801 M 18 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Meckbach *8801 Mecklar *8801 Niederthalhausen *8801 Oberthalhausen *8801 Reilos *8808 Rohrbach *8801 Tann *8801 Ludwigshöhe (Rhh), Ludwigshöhe (Rhh) *801 Lützelbach Breitenbrunn 329 Haingrund 329 Lützel-Wiebelsbach 32 Rimhorn 323 Seckmauern 329 Mainaschaff, Mainaschaff *9110 Mainhausen Mainflingen 3 Zellhausen 3 Maintal Bischofsheim 2901 Dörnigheim 2901 Hochstadt 2901 Wachenbuchen 2901 Mainz Altstadt 00 Bretzenheim 00 Drais 00 Ebersheim 00 Finthen 00 Gonsenheim 00 Hartenberg Münchfeld 00 Hechtsheim 00 Laubenheim 00 Lerchenberg 00 Marienborn 00 Mombach 00 Neustadt 00 Oberstadt 00 Weisenau 00 Zahlbach 00 Mandel, Mandel 920 Manubach, Manubach 990 Marburg Bauerbach 0 Bortshausen 0 Cappel 001 Cyriaxweimar 088 Dagobertshausen 00 Dilschhausen 00 Elnhausen 00 Ginseldorf 0 Gisselberg 088 Haddamshausen 088 Hermershausen 088 Marbach 001 Marburg Kernstadt 001 Michelb Görzhäuser Hof 1 0

161 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Michelb Görzhäuser Hof 2 0 Michelb Görzhäuser Weg 0 Michelbach 08 Moischt 0 Ronhausen 0 Schröck 0 Wehrda 001 Wehrshausen 00 Martinstein, Martinstein *90 Meckenbach, Meckenbach *90 Meddersheim, Meddersheim *90 Meisenheim, Meisenheim *90 Mengerskirchen, Mengerskirchen 90 Dillhausen 90 Probbach 90 Waldernbach 9 Winkels 90 Merenberg, Merenberg 930 Allendorf (Merenberg) 930 Barig-Selbenhausen 930 Reichenborn 930 Rückershausen 930 Merxheim, Merxheim *90 Mespelbrunn, Mespelbrunn *90 Hessenthal *90 Messel, Messel 080 Grube Messel 080 Michelstadt, Michelstadt 201 Asselbrunn 201 Eulbach B 20 Eulbach Schloß 20 Rehbach 23 Steinbach 201 Steinbuch 21 Stockheim 201 Vielbrunn 212 Weiten-Gesäß 21 Würzberg 220 Miehlen, Miehlen *10 Miltenberg, Miltenberg *910 Berndiel *90 Breitendiel *910 Mainbullau *910 Monbrunn *90 Schippach (Milt.) *90 Wenschdorf *90 Mittelhofen, Mittelhofen *001 Mittenaar Ballersbach 1 Bellersdorf 30 Bicken 1 Offenbach 18 Modautal Allertshofen 3910 Asbach 3910 Brandau 3910 Ernsthfn-Waldfriede 08 Ernsthofen L M Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Herchenrode 3910 Hoxhohl 3910 Klein-Bieberau 3910 Lützelbach 3933 Neunkirchen 3933 Neutsch 3932 Webern 3910 Molsberg, Molsberg *201 Mömbris, Mömbris *9230 Brücken *9230 Daxberg *9130 Dörnsteinbach *9230 Gunzenbach *9230 Heimbach *9230 Hohl *9230 Königshofen *9310 Mensengesäß *9230 Niedersteinbach *9230 Rappach (Ufr) *9230 Reichenbach *9230 Rothengrund *9230 Schimborn *9310 Strötzbach *9230 Mömlingen, Mömlingen *90 Mommenheim (Rhh), Mommenheim (Rhh) *801 Mönchberg, Mönchberg *980 Schmachtenberg *980 Monzingen, Monzingen *90 Mörfelden-Walldorf Mörfelden 320 Walldorf 320 Mörlenbach, Mörlenbach *80 Bettenbach *80 Bonsweiher *80 Geisenbach *80 Groß-Breitenbach *80 Juhöhe *0 Nieder-Mumbach *80 Ober-Mumbach *80 Vöckelsbach *80 Weiher *80 Mossautal Güttersbach 23 Hiltersklingen 23 Hüttenthal 23 Ober-Mossau 230 Unter-Mossau 230 Mücke Atzenhain 0901 Bernsfeld 0901 Flensungen 0909 Groß-Eichen 0920 Höckersdorf 0920 Ilsdorf 0901 Merlau 0901 Merlau-Mücke Bf 0909 Nieder-Ohmen 0901

162 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden N Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Ober-Ohmen 0920 Ruppertenrod 0920 Sellnrod 0920 Wettsaasen 0901 Mühlheim a.m., Mühlheim a.m. 330 Borsigstraße 31 Dietesheim 330 Lämmerspiel 330 Rote Warte 31 Rote Warte Ausstieg 31 Mühltal Frankenhausen 0 Ndr-Ramst-Papiermühle 09 Nieder-Beerbach 0 Nieder-Ramstadt 0 Traisa 0 Trautheim 0 Wacker Fabrik 0 Waschenbach 0 Münchhausen, Münchhausen 021 Niederasphe 021 Oberasphe 021 Simtshausen 021 Wollmar 021 Münchwald, Münchwald *920 Münster, Münster 138 Altheim 138 Münster-Sarmsheim, Münster-Sarmsheim *880 Münzenberg, Münzenberg 2230 Gambach 2230 Ober-Hörgern 2230 Trais 2230 Nack, Nack *830 Nackenheim, Nackenheim *80 Nastätten, Nastätten *01 Nauheim, Nauheim 30 Abzweig Trebur 3 Neckarsteinach, Neckarsteinach 0 Neckarhausen 0 Neu-Anspach Anspach 223 Hausen-Arnsbach 223 Hessenpark 223 Rod am Berg 223 Westerfeld 223 Neu-Bamberg, Neu-Bamberg *920 Neuberg Ravolzhausen 290 Rüdigheim 290 Neuental Bischhausen *810 Dorheim *810 Gilsa *810 Neuenhain *810 Römersberg *810 Schlierbach *810 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Waltersbrück *810 Zimmersrode *810 Neuhof, Neuhof 1920 Dorfborn 19 Giesel 1930 Hattenhof 190 Hauswurz 192 Kauppen 192 Rommerz 1910 Sägewerk 19 Tiefengruben 193 W.-v.-Braun Schule 19 Neu-Isenburg, Neu-Isenburg 310 Gravenbruch 310 Neu-Isb. Waldfriedh. 32 Zeppelinheim 310 Zeppelinheim Bf 30 Neukirchen, Stadt Asterode *810 Christerode *810 Hauptschwenda *810 Nausis *810 Neukirchen *810 Riebelsdorf *810 Rückershausen *810 Seigertshausen *810 Wincherode *810 Neunkirchen, WW Neunkirchen *001 Neunkirchen,Miltenb. Neunkirchen *90 Richelbach *90 Umpfenbach *90 Neustadt (bei Marburg) Mengsberg 0322 Momberg 0322 Neustadt 0318 Speckswinkel 0322 Nidda, Nidda 232 Bad Salzhausen 232 Borsdorf 2320 Eichelsdorf 230 Fauerbach 2308 Geiß-Nidda 232 Harb 232 Kohden 232 Michelnau 232 Ober-Lais 2308 Ober-Schmitten 230 Ober-Widdersheim 2320 Schwickartshausen 2308 Stornfels 230 Ulfa 230 Unter-Schmitten 230 Unter-Widdersheim 2320 Wallernhausen 232 Niddatal Assenheim 23 10

163 O * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Bönstadt 23 Ilbenstadt 21 Kaichen 2 Nidderau Eichen 292 Erbstadt 293 Heldenbergen 292 Ostheim 292 Windecken 292 Niederaula, Niederaula *80 Hattenbach *80 Hilperhausen *80 Kerspenhausen *80 Kleba *80 Mengshausen *80 Niederjossa *80 Roßbach *80 Solms *80 Niederdorfelden, Niederdorfelden 291 Niederhausen (Nahe), Niederhausen (Nahe) *90 Niederheimbach, Niederheimbach *990 Nieder-Hilbersheim, Nieder-Hilbersheim *880 Niedernberg, Niedernberg *90 Niedernhausen, Niedernhausen Engenhahn Königshofen Niederseelbach Oberjosbach Oberseelbach 91 Nieder-Olm, Nieder-Olm *8 Nieder-Wiesen, Nieder-Wiesen *830 Nierstein, Nierstein *810 Schwabsburg *810 Norheim, Norheim *920 Nußbaum, Nußbaum *90 Nüsttal Gotthards 10 Haselstein 139 Hofaschenbach 19 Mittelaschenbach 13 Morles 19 Oberaschenbach 13 Rimmels 18 Silges 18 Oberaula, Oberaula *80 Friedigerode *80 Hausen *80 Ibra *80 Olberode *80 Wahlshausen *80 Oberdiebach, Oberdiebach *990 Rheindiebach *990 Obererbach, Obererbach *201 Oberhausen (Nahe), Oberhausen (Nahe) *90 11 M O Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Oberhausen bei Kirn, Oberhausen bei Kirn *90 Oberheimbach b. Bingen, Oberheimbach b. Bingen *990 Ober-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim *880 Ober-Mörlen, Ober-Mörlen 21 Langenhain-Ziegenbrg 21 Obernburg, Obernburg *90 Eisenbach *90 Ober-Olm, Ober-Olm *8 Ober-Ramstadt, Ober-Ramstadt 02 Modau 02 Modau-Waldfriede 08 Rohrbach 02 Wembach-Hahn 02 Oberrod, Oberrod *001 Oberstreit, Oberstreit *90 Obertshausen, Obertshausen 390 Hausen 390 Oberursel (Ts.), Oberursel (Ts.) 12 Bommersheim 12 Hohemark 12 Oberstedten 12 Stierstadt 12 Weißk./Steinbach Bf. 1 Weißkirchen 12 Ockenheim, Ockenheim *880 Odernheim am Glan, Odernheim am Glan *90 Oestrich-Winkel Hallgarten 301 Mittelheim 301 Oestrich 301 Winkel 301 Offenbach August-Bebel-Ring 3 Bieber 301 Bürgel 301 Gasthaus Wildhof 3 Goethering 30 Kaiserlei 30 Lauterborn 301 Offenbach Stadtgrenze 3 Senefelderallee 31 Stadt 301 Rosenhöhe 301 Rumpenheim 301 Tempelsee 301 Waldheim 301 Oppenheim, Oppenheim *810 Ortenberg, Ortenberg 232 Bergheim 232 Bleichenbach 232 Eckartsborn 232 Effolderbach 232 Effolderbach-Bahnhof 20 Gelnhaar 23

164 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden P Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Lißberg 239 Selters 232 Usenborn 23 Wippenbach 232 Ottrau, Ottrau *830 Görzhain *830 Immichenhain *830 Kleinropperhausen *830 Schorbach *830 Weißenborn *830 Otzberg Habitzheim 11 Hering 11 Lengfeld 11 Nieder-Klingen 11 Ober Klingen 11 Ober-Nauses 11 Otzweiler, Otzweiler *90 Partenheim, Partenheim *8 Petersberg, Petersberg 208 Almendorf 203 Böckels 20 Fulda Bastheimstraße 20 Götzenhof 20 Marbach 20 Margretenhaun 203 Melzdorf 203 Rex 203 Steinau 20 Steinhaus 20 Stettiner Str Stöckels 203 Pfaffen-Schwabenheim, Pfaffen-Schwabenheim *901 Pfungstadt, Pfungstadt 00 Eich 00 Eschollbrücken 00 Hahn 00 Ostendstraße 0 Philippsthal (Werra), Philippsthal (Werra) *890 Gethsemane *890 Harnrode *890 Heimboldshausen *890 Röhrigshof *890 Unterneurode *890 Pleitersheim, Pleitersheim *920 Pohlheim Dorf-Güll 1 Garbenteich 11 Grüningen 1 Hausen 11 Holzheim 1 Watzenborn-Steinberg 11 Poppenhausen Abtsroda 1803 Gackenhof 1801 Poppenhsn (Wasserk.) 1801 R 12 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Rodholz 1801 Steinw.Leimbachshof 1801 Steinw.Remerz 1801 Steinw.Grabenhöfchen 189 Steinwand 1820 Rabenau Allertshausen 13 Geilshausen 13 Kesselbach 13 Londorf 13 Odenhausen 13 Rüddingshausen 12 Ranstadt, Ranstadt 231 Bellmuth 231 Bobenhausen 231 Dauernheim 231 Ober-Mockstadt 230 Rasdorf, Rasdorf 130 Grüsselbach 128 Setzelbach 12 Raumbach, Raumbach *90 Raunheim, Raunheim 30 Rauschenberg, Rauschenberg 0230 Albshausen 0222 Bracht 022 Ernsthausen 0230 Josbach 022 Schwabendorf 0230 Wolfskaute 0230 Reckenroth, Reckenroth *1 Rehbach b. Sobernheim, Rehbach b. Sobernheim *90 Rehborn, Rehborn *90 Reichelshm (Wetterau), Reichelshm (Wetterau) 20 Beienheim 20 Blofeld 20 Dorn-Assenheim 20 Heuchelheim 20 Weckesheim 20 Reichelshm. (Odw.), Reichelshm. (Odw.) 38 Beerfurth 38 Bockenrod 38 Eberbach 38 Erzbach 3 Frohnhofen 38 Gersprenz 38 Gumpen 38 Klein-Gumpen 38 Laudenau 38 Ober-Kainsb. Spreng 3 Ober-Kainsbach 38 Ober-Ostern 3 Rohrbach 3 Unter-Ostern 3 Reiffelbach, Reiffelbach *90

165 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Reinheim, Reinheim 18 Georgenhausen 18 Spachbrücken 18 Überau 18 Zeilhard 18 Reiskirchen, Reiskirchen 13 Bersrod 13 Burkhardsfelden 13 Ettingshausen 18 Hattenrod 13 Lindenstruth 13 Saasen 13 Winnerod 13 Rennerod, Rennerod *001 Riedstadt Crumst Bruchackerhof 381 Crumstadt 3801 Erfelden 3801 Goddelau 3801 Leeheim 3801 Wolfskehlen 3801 Rimbach (Odenwald) Albersbach *0 Lauten-Weschnitz *0 Mitlechtern *0 Rimbach *0 Unter-Mengelbach *80 Zotzenbach *80 Rockenberg, Rockenberg 223 Oppershofen 223 Rodenbach Niederrodenbach 30 Oberrodenbach 30 Rödermark Messenhausen 30 Ober-Roden 3 Urberach 30 Waldacker 30 Rodgau Dudenhofen 30 Hainhausen 30 Jügesheim 30 Nieder-Roden 30 Weiskirchen 30 Tannenm hle 39 Röllbach, Röllbach *980 Schmachtenberg *980 Romrod, Romrod 0833 Nieder-Breidenbach 0833 Ober-Breidenbach 0833 Strebendorf 0833 Zell 0833 Ronneburg Altwiedermus 311 Hüttengesäß 31 Neuwiedermus 311 Rosbach v.d.höhe Nieder-Rosbach 22 S 13 O S Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Ober-Rosbach 22 Rodheim v.d.höhe 20 Rosenthal, Stadt Roda *8130 Rosenthal *8130 Willershausen *8130 Roßdorf, Roßdorf 0 Gundernhausen 0 Rotenburg (Fulda), Rotenburg (Fulda) *8830 Atzelrode *8830 Braach *8830 Dankerode *8830 Erkshausen *8830 Lispenhausen *8830 Mündershausen *8830 Schwarzenhasel *8830 Seifertshausen *8830 Roth b. Stromberg, Roth b. Stromberg *90 Rothenberg, Rothenberg 20 Finkenbach 20 Hinterbach 20 Kortelshütte 20 Ober-Hainbrunn 20 Raubach 20 Rothenbuch, Rothenbuch *90 Lichtenau *90 Roxheim (Kr KH), Roxheim (Kr KH) *920 Rüdenau, Rüdenau *920 Rüdesheim (Nahe), Rüdesheim (Nahe) *920 Rüdesheim a.rh. Assmannshausen 32 Aulhausen 32 Presberg 32 Rüdesheim am Rhein 32 Rümmelsheim, Rümmelsheim *90 Runkel, Runkel 020 Arfurt 020 Arfurt Bahnhof 012 Dehrn 020 Ennerich 020 Eschenau 020 Hofen 020 Schadeck 020 Steeden 020 Wirbelau 020 Rüsselsheim, Rüsselsheim 330 Bauschheim 330 Haßloch 330 Königstädten 330 Sailauf, Sailauf *930 Eichenberg *930 Weiberhöfe *930 Salz (Westerwald) Salz *201

166 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Sauerthal, Sauerthal 3 Saulheim, Saulheim *80 Schaafheim, Schaafheim 13 Mosbach 13 Radheim 13 Schlierbach 13 Schenklengsfeld, Schenklengsfeld *8901 Dinkelrode *8901 Erdmannrode *8901 Hilmes *8901 Konrode *8901 Lampertsfeld *8901 Landershausen *8901 Malkomes *8901 Oberlengsfeld *8901 Schenksolz *8901 Unterweisenborn *8901 Wehrshausen *8901 Wippershain *8901 Wüstfeld *8901 Schlangenbad, Schlangenbad Bärstadt Georgenborn Hausen v.d. Höhe 93 Niedergladbach 39 Obergladbach 93 Wambach Schlitz, Schlitz 1101 Bernshausen 1132 Fraurombach 1113 Hartershausen 1133 Hemmen 1133 Hutzdorf 1101 Nieder-Stoll 1132 Ober-Wegfurth 1110 Pfordt 1101 Queck 1113 Rimbach 1113 Sandlofs 1113 Üllershausen 1133 Unter-Schwarz 1110 Unter-Wegfurth 1110 Ützhausen 1132 Willofs 111 Schloßböckelheim, Schloßböckelheim *90 Schlüchtern, Schlüchtern 30 Ahlersbach 3 Breitenbach 301 Elm 3 Gundhelm 310 Herolz 3 Hohenzell 38 Hutten 310 Klosterh. Drasenberg 3 Klosterhöfe 301 Kressenbach 301 Niederzell 301 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Vollmerz 310 Wallroth 301 Schmitten, Schmitten 233 Arnoldshain 233 Arnoldsh-Sandplacken 20 Brombach 233 Dorfweil 233 Hunoldstal 233 Niederreifenberg 20 Oberreifenberg 20 Seelenberg 233 Treisberg 233 Schmittweiler, Schmittweiler *90 Schneeberg, Schneeberg *90 Hambrunn *90 Zittenfelden *90 Schöffengrund Laufdorf 31 Niederquembach 308 Niederwetz 310 Oberquembach 310 Oberwetz 310 Schwalbach 31 Schöllkrippen, Schöllkrippen *9310 Hofstädten *9310 Schneppenbach *9310 Schöneberg, Schöneberg *920 Schöneck Büdesheim 2920 Kilianstädten 290 Oberdorfelden 299 Schornsheim, Schornsheim *80 Schotten, Schotten 1301 Betzenrod 130 Betzenrod B 2 13 Breungeshain 131 Burkhards 13 Busenborn 131 Eichelsachsen 131 Einartshausen 1308 Eschenrod 131 Götzen 139 Hoherodskopf 130 Jugendherberge 130 Parkplatz Heide 130 Zum Taufstein 130 Kaulstoß 13 Michelbach 131 Rainrod 1301 Rudingshain 1312 Sichenhausen 13 Wingershausen 131 Schrecksbach, Schrecksbach *801 Holzburg *801 Röllshausen *801 Salmshausen *801 Schönberg *801 Trockenbach *801 1

167 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Schwabenheim (Selz), Schwabenheim (Selz) *8 Schwalbach a. Ts., Schwalbach a. Ts. 0 Schwalmstadt, Stadt Allendorf *8310 Ascherode *8310 Dittershausen *8310 Florshain *8310 Frankenhain *8310 Michelsberg *8310 Niedergrenzebach *8310 Rommershausen *8310 Rörshain *8310 Treysa *8310 Truzhain *8310 Wiera *8310 Ziegenhain *8310 Schwalmtal Brauerschwend 083 Hergersdorf 083 Hopfgarten 083 Ober-Sorg 083 Rainrod 083 Renzendorf 083 Storndorf 088 Unter-Sorg 083 Vadenrod 088 Schwarzerden, Schwarzerden *90 Schweinschied, Schweinschied *90 Schweppenhausen, Schweppenhausen *90 Seck, Seck *001 Seeheim-Jugenheim Balkhausen 3901 Jugenheim 3901 Malchen 3901 Ober-Beerbach 3901 Seeheim 3901 Steigerts 3901 Stettbach 3901 Seesbach, Seesbach *90 Seibersbach, Seibersbach *90 Seligenstadt, Seligenstadt 38 Froschhausen 39 Klein-Welzheim 32 Selters (Ts.) Eisenbach 1 Haintchen 12 Münster 12 Niederselters 13 Selzen, Selzen *801 Sensbachtal Hebstahl 30 Ober-Sensbach 2 Unter-Sensbach 30 U-Sensb. Haus Obena. 2 Siefersheim, Siefersheim *830 1 S S Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Siegbach Eisemroth 22 Oberndorf 2 Tringenstein 2 Übernthal 18 Wallenfels 2 Simmertal, Simmertal *90 Sinn, Sinn 20 Edingen 20 Fleisbach 20 Sinntal Altengronau 30 Breunings 320 Jossa 30 Mottgers 320 Neuengronau 320 Oberzell 38 Sannerz 33 Schwarzenfels 320 Sterbfritz 32 Weichersbach 320 Weiperz 33 Züntersbach 38 Solms Albshausen 31 Burgsolms 31 Niederbiel 32 Oberbiel 32 Oberndorf 31 Sommerkahl, Sommerkahl *9310 Vormwald *9310 Sommerloch, Sommerloch *920 Sonnschied, Sonnschied *90 Sörgenloch, Sörgenloch *8 Spabrücken, Spabrücken *920 Spall, Spall *920 Spiesheim, Spiesheim *830 Sponheim, Sponheim *90 Sprendlingen (Rhh), Sprendlingen (Rhh) *901 St. Johann (Rhh), St. Johann (Rhh) *901 St. Katharinen, St. Katharinen *920 Stadecken-Elsheim, Stadecken-Elsheim *8 Stadtallendorf, Stadtallendorf 0301 Erksdorf 0301 Hatzbach 0310 Niederklein 0301 Schweinsberg 031 Wolferode 0310 Stadtprozelten, Stadtprozelten *9010 Neuenbuch *9020 Staudernheim, Staudernheim *90 Staufenberg, Staufenberg 1 Daubringen 1 Mainzlar 1 Treis a.d.lumda 1

168 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden T Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Steffenberg Niedereisenhausen 01 Niederhörlen 01 Obereisenhausen 01 Oberhörlen 01 Quotshausen 01 Steinperf 01 Steinau a.d.str., Steinau a.d.str. 333 Bellings 333 Erlebnispark Thalhof 3 Hintersteinau 3 Marborn 3 Marjoß 330 Neustall 338 Rabenstein 338 Rebsdorf 338 Sarrod 3 Seidenroth 333 Ulmbach 338 Ürzell 338 Stein-Bockenheim, Stein-Bockenheim *830 Steinbach (Ts.), Steinbach (Ts.) 13 Steinefrenz, Steinefrenz *201 Stockstadt a. Rh., Stockstadt a. Rh. 381 Stockstadt/Main, Stockstadt/Main *910 Stromberg, Stromberg *90 Sulzbach (Miltenb.), Sulzbach (Miltenb.) *910 Dornau *910 Soden (Miltenb.) *910 Sulzbach (Ts.), Sulzbach (Ts.) 3 Main Taunus Zentrum 3 Sulzheim, Sulzheim *80 Tann (Rhön), Tann (Rhön) 110 Günthers 10 Habel 113 Hundsbach 113 Lahrbach 113 Neuschwambach 113 Neuschwambach-Aura 1 Neuswarts 10 Schlitzenhausen 10 Theobaldshof 10 Wendershausen 113 Taunusstein Bleidenstadt 22 Hahn 22 Hambach 88 Neuhof 8 Niederlibbach 88 Orlen 88 Seitzenhahn 22 Watzhahn 22 Wehen 22 Wingsbach 22 Tiefenthal, Tiefenthal *920 U V W 1 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Traisen, Traisen *920 Trebur, Trebur 3 Astheim 3 Geinsheim 3 Hessenaue 3 Trechtingshausen, Trechtingshausen *990 Udenheim, Udenheim *80 Uelversheim, Uelversheim *820 Ulrichstein, Ulrichstein 132 Bobenhausen II 132 Feldkrücken 13 Helpershain 131 Kölzenhain 13 Ober-Seibertenrod 132 Rebgeshain 13 Unter-Seibertenrod 132 Wohnfeld 132 Undenheim, Undenheim *801 Usingen, Usingen 20 Eschbach 20 Kransberg 20 Merzhausen 20 Michelbach 20 Wernborn 20 Wilhelmsdorf 20 Vendersheim, Vendersheim *80 Viernheim, Viernheim *810 Villmar, Villmar 030 Aumenau 030 Falkenbach 030 Langhecke 030 Seelbach 030 Villmar-Bahnhof 080 Weyer 081 Volxheim, Volxheim *920 Wabern, Wabern *801 Falkenberg *801 Harle *801 Hebel *801 Niedermöllrich *801 Rockshausen *801 Udenborn *801 Unshausen *801 Uttershausen *801 Zennern *801 Wächtersbach, Wächtersbach 3222 Aufenau 322 Hesseldorf 322 Leisenwald 3212 Neudorf 322 Waldensberg 328 Weilers 322 Wittgenborn 32 Wackernheim, Wackernheim 9 Waldalgesheim, Waldalgesheim *90 Genheim *90 Waldaschaff, Waldaschaff *90

169 * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Waldböckelheim, Waldböckelheim *90 Waldbrunn (Westerw.) Ellar 00 Fussingen 00 Hausen 00 Hintermeilingen 00 Lahr 00 Waldems Bermbach 22 Esch 22 Niederems 22 Reichenbach 22 Steinfischbach 22 Wüstems 22 Waldlaubersheim, Waldlaubersheim *90 Wald-Michelbach, Wald-Michelbach *80 Affolterbach *80 Aschbach *80 Flockenbusch *80 Kreidach *80 Ober-Mengelbach *80 Ober-Schönmattenwag *80 Siedelsbrunn *80 Stallenkandel *80 Unter-Schönmattenwag *80 Unter-Wald-Michelbach *80 Waldmühlen, Waldmühlen *001 Waldsolms Brandoberndorf 320 Griedelbach 320 Hasselborn 320 Kraftsolms 310 Kröffelbach 320 Weiperfelden 33 Wallertheim, Wallertheim *830 Wallhausen, Wallhausen *920 Wallmerod, Wallmerod *201 Walluf Niederwalluf 0 Oberwalluf 0 Warmsroth, Warmsroth *90 Wartenberg Angersbach 1032 Landenhausen 103 Wehrheim, Wehrheim 201 Friedrichsthal 201 Obernhain 201 Pfaffenwiesbach 201 Weibersbrunn, Weibersbrunn *90 Weilbach, Weilbach *910 Gönz *910 Ohrenbach *990 Weckbach *910 Wiesenthal *990 1 S W Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Weilburg, Weilburg 901 Ahausen 901 Bermbach 901 Drommershausen 901 Gaudernbach 901 Hasselbach 901 Hirschhausen 901 Kirschhofen 901 Kubach 901 Odersbach 901 Waldhausen 901 Weiler b. Bingen, Weiler b. Bingen *90 Weiler b. Monzingen, Weiler b. Monzingen *90 Weilmünster, Weilmünster 920 Aulenhausen 920 Dietenhausen 920 Ernsthausen 920 Essershausen 920 Laimbach 920 Langenbach 920 Laubuseschbach 920 Lützendorf 920 Möttau 920 Rohnstadt 920 Wolfenhausen 920 Weilrod Altweilnau 22 Cratzenbach 22 Emmershausen 22 Finsternthal 22 Gemünden 22 Hasselbach 2 Mauloff 22 Neuweilnau 22 Niederlauken 22 Oberlauken 22 Riedelbach 22 Rod a.d.weil 22 Winden 22 Weimar Allna 09 Argenstein 01 Kehna 09 Nesselbrunn 030 Niederwalgern 01 Niederweimar 08 Oberweimar 01 Roth 01 Stedebach 01 Weiershausen 09 Wenkbach 01 Wolfshausen 01 Weinbach, Weinbach 91 Blessenbach 91 Edelsberg 91 Elkerhausen 91

170 Zielnummernverzeichnis Sortiert nach Gemeinden Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Freienfels 91 Fürfurt 91 Fürfurt-Bahnhof 919 Gräveneck 91 Gräveneck-Brücke 918 Weinheim, Weinheim *830 Hohensachsen *830 Lützelsachsen *830 Oberflockenbach *80 Ritschweiher *830 Sulzbach *830 Wünschmichelbach *830 Weinolsheim, Weinolsheim *820 Weinsheim (Kr KH), Weinsheim (Kr KH) *920 Weitersborn, Weitersborn *90 Weiterstadt, Weiterstadt 00 Braunshardt 00 Gräfenhausen 00 Riedbahn 00 Schneppenhausen 00 Wixhsn-Hessenwaldsch 0 Welgesheim, Welgesheim *901 Wendelsheim, Wendelsheim *830 Weroth, Weroth *201 Westerngrund Huckelheim *9310 Oberwestern *9310 Unterwestern *9310 Westernohe, Westernohe *001 Wettenberg Krofdorf-Gleiberg 18 Launsbach 18 Wißmar 18 Wetter, Wetter 0201 Amönau 0201 Mellnau 0211 Niederwetter 0201 Oberndorf 0208 Oberrosphe 0211 Todenhausen 0201 Treisbach 0208 Unterrosphe 0211 Warzenbach 0208 Wetzlar, Wetzlar 01 Blasbach 30 Dutenhofen 33 Garbenheim 01 Hermannstein 01 Münchholzhausen 33 Nauborn 01 Naunheim 01 Steindorf 01 Wiesbaden Amöneburg 00 Auringen 00 Biebrich 00 Bierstadt 00 Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Breckenheim 00 Delkenheim 00 Dotzheim 00 Eiserne Hand Erbenheim 00 Frauenstein 00 Heßloch 00 Igstadt 00 Kastel 00 Klarenthal 00 Kloppenheim 00 Kostheim 00 Medenbach 00 Naurod Nordenstadt 00 Platte Rambach 00 Schierstein 00 Sonnenberg 00 Stadt 00 Wilhelm-Kempf-Haus Wiesen, Wiesen *930 Willingshausen, Willingshausen *8330 Gungelshausen *8330 Leimbach *8330 Loshausen *8330 Merzhausen *8330 Ransbach *8330 Steina *8330 Wasenberg *8330 Zella *8330 Windesheim, Windesheim *90 Winterbach (Soonwald) Winterbach (Kr KH) *90 Winterburg, Winterburg *90 Wintersheim, Wintersheim *820 Wohratal Halsdorf 023 Hertingshausen 023 Langendorf 023 Wohra 023 Wölfersheim, Wölfersheim 2301 Berstadt 230 Melbach 2301 Södel 2301 Wohnbach 230 Wolfsheim, Wolfsheim *80 Wöllstadt Nieder-Wöllstadt 230 Ober-Wöllstadt 230 Wöllstein, Wöllstein *830 Wonsheim, Wonsheim *830 Worms, Worms *01 Herrnsheim *01 Hochheim/Rhein *01 Horchheim *01 Karl-Marx-Siedlung *01 Leiselsheim *01 18

171 Z * Fahrten in diese Tarifgebiete sind zum RMV-Tarif nur von ausgewählten Tarifgebieten möglich. Bei Fahrten in die mit 0 bis 9 beginnenden Gebiete gilt der RMV-Tarif darüber hinaus nur auf einzelnen Linien. Gemeinde Ortsteil/Grenzhaltestelle Zielnr. Neuhausen *01 Pfiffligheim *01 Weinsheim *01 Wiesoppenheim *01 Wörrstadt, Wörrstadt *80 Rommersheim (Rhh) *80 Wörth, Wörth *930 Zornheim, Zornheim Zotzenheim, Zotzenheim *901 Zwingenberg, Zwingenberg *10 Rodau *10 W Z 19

172 Stichwortverzeichnis zu Teil I + II 1 1. Klasse Tarbest A Klasse Tarbest A plus-jahreskarten Tarbest A a) Uhr-Jahreskarten Tarbest A a) Uhr-Monatskarten Tarbest A b) A A0- und A-Tarifgebiete Tarbest A alkoholische Getränke Befbed 2 (1) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) Befbed 1 (1) Altersnachweis oder Bescheinigung Tarbest. A Anerkennen der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Befbed 1 (3) Anerkennung der BahnCard im RMV Tarbest. D Anmiet- und Parkplatzpendelverkehre Tarbest. A Anrufsammeltaxenverkehr Tarbest. A e) Anschlussfahrkarte zur Zeitkarte Befbed () Anschlussfahrkarten zur Zeitkarte Tarbest A g) Ansteckende Krankheiten Befbed 2 (1) Antritt der Fahrt Befbed (3) Arbeitsweg-Kombi-Ticket Tarbest. B AST, s. Anrufsammeltaxenverkehr Tarbest. A e) Auf- oder abspringen Befbed 3 (2) Aufpreiskarte der DB AG Tarbest A j) Tarbest B Ausbildungstarif, Berechtigung zum Tarbest A Ausschluss von Personen Befbed Austauschschüler Tarbest A Auszubildende, Definition Tarbest A B BahnCard Tarbest. D Beamtenanwärter/-innen Tarbest. A. 3.. g) Beanstandungen der Fahrkarte durch Fahrgast Befbed () Beaufsichtigung von Kindern Befbed 3 () Beeinträchtigung der Benutzbarkeit Befbed 3 (2) Beendigung der Fahrt Befbed (3) Beförderung, Ausschluss Befbed 3 () Begleitpersonen von Schwerbehinderten Tarbest. A Berechtigungsnachweis, Vorzeigen von Befbed (2) Berufsausbildungsverhältnis Tarbest A. 3.. d) Berufsschul-Ausweis Tarbest A Berufsvorbereitungslehrgang Tarbest A. 3.. e)

173 Beschädigung, Fahrzeuge, Betriebsanlagen, Betriebseinrichtungen Befbed 3 (2) Beschränkung im Übergang Befbed 1 (1) Beschwerdestelle Befbed 3 (8) Besetzt bezeichnetes Fahrzeug Befbed 3 (2) Besondere Beförderungsbedingungen Befbed 1 (2) Betäubungsmittel, Befbed 3 (2) Betriebsschluss, Nachtlinien Befbed () Betriebstage Befbed () Betteln Befbed 3 (2) Blindenführhunde Befbed 11 (3) Bundesausbildungs - förderungs gesetz, Tarbest A. 3.. b) Bundesfreiwilligendienst Tarbest A. 3.. h) Bundespolizei, Beamten/Beamtinnen der Tarbest A C Chipkarte Tarbest. A a) Tarbest. E Citybus Tarbest. A CityTicket Tarbest. D CleverCard Tarbest. A CleverCard-Ausweis Tarbest. A D Darstellungen Befbed 3 (2) DB AG Produkte Tarbest. A E Ebbelwei-Express Tarbest. A Eigenmächtiges Öffnen der Türen Befbed 3 (2) Einbezogene Linie Befbed 1 (1) Eintrag der Kundenkartennummer Befbed () Einzelfahrkartenverkauf Befbed (3) Einzelfahrkarten, sofortiger Fahrtantritt Tarbest A a) Einzelfahrkarten, Übertragbarkeit Tarbest A b) Einzelzuschlag Tarbest A d) Eisenbahn Verkehrsordnung Befbed 1(1) Elektronische Geräte Befbed 3 (2) Entgeltliche Beförderung Tarbest. A Entschädigung im Eisenbahnverkehr Befbed Erhöhtes Beförderungsentgelt Befbed Erhöhtes Beförderungsentgelt, Zahlungsaufforderung Befbed 8 () Ermäßigung für Sonderangebote Tarbest. B Ermittlung der Zeitkartenpreise Tarbest. A Ersatzansprüche Befbed Erstattung von Beförderungsentgelt Befbed

174 Stichwortverzeichnis zu Teil I + II Erstattungen im Eisenbahnverkehr Befbed Erstattung von Jahreskarten Befbed 9 () Erstattung von Tageskarten und Gruppentageskarten Befbed 9 (2) Erstattung von Wochen- oder Monatskarten Befbed 9 (), () Erstattung, Ausschluss der Befbed 9 (8) Erstattung, Bearbeitungsentgelt Befbed 9 (11) Esswaren Befbed 3 (2) eticket RheinMain Befbed (3) Tarbest A a) Euro Befbed (1) F Fahrgastbefragungen Befbed (2) Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte Befbed 2 (3) Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr Befbed Fahrkartensortiment Tarbest A Fahrpreisentschädigungen im Eisenbahnverkehr Befbed Fahrpreisermäßigungen Tarbest B Fahrpreisermittlung, Grundregeln Tarbest. A Fahrräder Befbed 10 (1) Fahrräder, Fahren mit Befbed 3 (2) Fahrräder, zusammengeklappt Befbed 10 (1) Fahrtantritt, sofortiger Tarbest A a) Fahrtunterbrechungen, Ausschluss Tarbest A c) Fernsehgeräte Befbed 3 (2) Fernverkehrs-Ergänzungskarten Tarbest A k) Firmenrabatte Tarbest B Freiwilliges ökologisches Jahr Tarbest A. 3.. h) Freiwilliges soziales Jahr Tarbest A. 3.. h) Fundsachen Befbed G Gastschüler Tarbest A gefährliche Gegenstände Befbed 10 (3) gefährliche Stoffe Befbed 10 (3) Geltungsbereich (der Fahrkarten) Befbed (2) Geltungsbereich, der Tarifbestimmungen Tarbest. A Geltungsbereich, der Beförderungsbedingungen Befbed Genehmigungsbehörde Tarbest B Gerichtsstand Befbed gewerbliche Weitergabe von Fahrkarten Befbed (1) Großgruppenreisen Tarbest. B Grundregeln der Fahrpreisermittlung Tarbest. A Gruppentageskarten Tarbest A f)

175 Gültigkeit der Fahrkarten Befbed Gültigkeit des SemesterTickets Tarbest. B Gültigkeitsumfang und Fahrpreise Tarbest. A Gültigkeitsumfang von Zeitkarten Tarbest A H Haftung Befbed Handgepäck Befbed 10 (1) Hauptschul- oder Realschulabschlusses, nachträglicher Erwerb Tarbest A. 3.. c) Hessenticket Tarbest A g) Hunde Befbed 11 (2) Hunde, Blindenführhunde Befbed 11 (3) I IC-Züge Tarbest A j) Inlineskates Befbed 3 (2) J Jahreskarte, personengebunden Tarbest. A a) Jahreskarte,übertragbar Tarbest A a) Jahreskarten, Barzahlung im Voraus Tarbest. A a) Jahreskarten für Erwachsene Tarbest. A.3..1 a) JobTicket Tarbest. B K Kinder von bis 1 Jahren Tarbest. A Kinderwagen Befbed 10 (2) KombiTickets Tarbest. B Kontrolle eticket Tarbest. A Kopien, von Fahrkarten Befbed (1) Kundenkarte Tarbest. A d) Kundenkartennummer Tarbest A d) Kurzstreckenfahrkarten Tarbest. A c) L Lehre Tarbest A. 3.. d) Leinenzwang für Hunde Befbed 11 (2) M Mainz, s. VMW Tarbest. E Maulkorb Befbed 11 (2) Mehrfahrtenkarten Tarbest. E Mehrwertsteuer Tarbest A meinrmv Tarbest A a) Mitnahme von Sachen Befbed Mitnahme von Tieren Befbed Mitnahmeregelungen Tarbest A Monatskarten Tarbest A b) Musikinstrumente Befbed 3 (2)

176 Stichwortverzeichnis zu Teil I + II N Nachtbus, Zuschlag Tarbest. A d) Nerobergbahn Tarbest. A Netzkarte Tarbest A d) Nicht gelten der Tarifbestimmungen Tarbest. A Nichtbenutzung der Fahrkarte, Ver schulden des Verkehrs - unternehmens Befbed 9 (1) Nordhessischer VerkehrsVerbund Tarbest. C Notbremse, Missbräuchliche Benutzung Befbed 3 () NVV Tarbest. C P Polizeidienstes, Beamten/Beamtinnen des Tarbest A Polizeifreifahrt Tarbest A Praktikanten/Praktikantinnen Tarbest A. 3.. f) Preisbildung Tarbest A Preisstufe 13 Tarbest. E Preisstufe (Netzkarten), in Übergangstarifgebieten Tarbest. C Q Quittung für zurückbehaltenen Betrag Befbed () Quittung, Erhöhtes Beförderungsentgelt Befbed 8 (3) R Rabatte Tarbest B Rauchen Befbed 3 (2) Rauchen, Strafe Befbed 8 () Reinigungskosten Befbed 3 () Reiseunfähigkeit Befbed 9 () Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund Tarbest C RNN Tarbest C Rollschuhen, Fahren mit Befbed 3 (2) Rollstühle Befbed 10 (2) Rückfahrkarten Tarbest. A f) Rückfahrten, Ausschluss Tarbest A c) Rundfahrten, Ausschluss Tarbest A c) Rundfunkgeräte Befbed 3 (2) S sammeln Befbed 3 (2) Schaustellungen Befbed 3 (2) Schlitten Befbed 10 (1) Schüler, Definition Tarbest A Schusswaffen Befbed 2 (1) Schwarzfahrer Befbed Schwerbehinderte, Beförderung Tarbest A SemesterTicket Tarbest. B Sitzplatzgarantie Befbed (2)

177 Skateboards, Fahren mit Befbed 3 (2) Ski Befbed 10 (1) Sonderanlässe, Fahrpreise Tarbest. B Sonderregelungen Tarbest. B Sondervereinbarungen mit Unternehmen Tarbest. B Sortiment Einzelfahrkarte Tarbest A Sortiment Fahrkarten Tarbest A Sortiment Zeitkarten Tarbest A Stoffe, ätzende Befbed 10 (3) Stoffe, leicht entzündliche Befbed 10 (3) Stoffe, radioaktive Befbed 10 (3) Stoffe, übel riechende Befbed 10 (3) Studenten/Studentinnen Tarbest A. 3.. a) Studentenausweis Tarbest. B T Tageskarten Tarbest A e) Tarifbestimmungen Tarbest. A Tarifgebietsgrenze Tarbest A Tarifgrenzfahrt Tarbest. A Tarifkooperationen Tarbest. D Tarifkooperationen mit der DB AG Tarbest. D Tarifliche Sonderangebote, Vertrieb Befbed (3) Taxen Tarbest. A e) Tiere, Mitnahme von Befbed Tonwiedergabegeräte Befbed 3 (2) U Übergangspreisstufe 1 Tarbest. C Übergangsregelungen Tarbest. E Übergangstarife Tarbest. C Übergangstarife mit Verkehrsverbünden Tarbest. C übertragbar Tarbest A a), b) c) Übertragen der Kundenkartennummer Tarbest A d) Tarbest. A Umsatzsteuer Tarbest A Unentgeltliche Beförderung Tarbest A Unentgeltliche Beförderung von Personen Tarbest A Unentgeltliche Beförderung von Sachen Tarbest A Unentgeltliche Beförderung von Tieren Tarbest A Ungültige Fahrkarten Befbed Uniform des Vollzugsdienstes Tarbest A Unterhaltung mit dem Fahrpersonal Befbed 3 (2) V VAB Tarbest C Verhalten der Fahrgäste Befbed

178 Stichwortverzeichnis zu Teil I + II Verkehrsangebot Befbed 1 (1) Verkehrserhebungen Befbed (2) Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain Tarbest C Verkehrs-Verbund Mainz-Wiesbaden GmbH Tarbest. E Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Tarbest. C Vertragliche Rechtsbeziehungen Befbed 1 (2) Vertriebsstellen Befbed (3) VMW Tarbest. E Volontäre/Volontärinnen Tarbest A. 3.. f) Vorsteuerabzug Tarbest A Vorverkauf, Einzelfahrkarten Befbed (3) Vorverkauf, Jahres-, Monats-. Wochenkarten Befbed (3) Vorverkauf, Tages-, Gruppentageskarten, Befbed (3) Vorzeigepflicht Befbed (2) VRN Tarbest. C Werben Befbed 3 (2) Wertmarke Tarbest. A d) Wiesbaden, s. VMW Tarbest. E Wochenkarten Tarbest A c) Z Zählerausweise Befbed (2) Tarbest. B Zahlungsmittel Befbed Zahlungsmittel, Automaten Befbed () Zahlungsmittel, Verkauf durch Personal Befbed () Zeitkarten, personengebunden Tarbest. B Zeitkarten: Sortiment und Preise Tarbest. A Zeitkartenverkauf Befbed (3) Zuschlagzeitkarten Tarbest. A i) W Wachpolizisten/-polizistinnen Tarbest A Wechselgeld Befbed. () Befbed () Weitergabe von Fahrkarten, gewerblich Befbed (1) Weitervermarktung von Fahrkarten Befbed (1)

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