16. Niedergelassene Anästhesisten Kongress Aachen September E. Mertens NA(R)KA, September 2014
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1 16. Niedergelassene Anästhesisten Kongress Aachen September 2014
2 Themen GKV-Honorar ab 2015 Neues aus dem EBM Bedarfsplanung Vertragsärzte E-Card Verordnen auf Rezept (BTM ab 2015) Arbeitsschutz Atteste ZA-Narkosen Kataraktpauschale Ende
3
4 EBM Aufnahme IVOM MRSA-Screening
5 Aufnahme intravitrealer Medikamenteneingaben in den EBM (IVOM) Ab dem 01. Oktober 2014 wird die IVOM in den EBM aufgenommen. Die Beschlüsse dazu finden Sie in der Anlage. Hierbei ist wichtig, dass die Leistungen überwiegend im Kapitel 31 angesiedelt sind. Damit ist gewährleistet, dass die Bundesempfehlung, die damit verbundenen Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu vergüten, auch umgesetzt wird. Dem einschlägigen OPS ist neben den Leistungen des Ophthalmologen auch eine Anästhesieleistung nach (belegärztlich 36821) und eine postoperative Überwachung nach (belegärztlich 36502) zugeordnet. Die Abrechnungsmöglichkeit der postoperativen Überwachung ist wie auch sonst im Kapitel 31 und 36 ausschließlich vom Eingriff (nach OPS) abhängig und steht abrechnungstechnisch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer wie auch immer gearteten Anästhesieziffer. Die Abrechnung der vorgenannten Ziffern setzt jedoch immer eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus. Die Hinzuziehung eines Anästhesisten zur Durchführung einer Kombinationsnarkose im Sinne der EBM-Definition zu dieser IVOM dürfte nur in den allerseltensten Fällen erforderlich sein. Die Hinzuziehung eines Anästhesisten generell zu anderen Leistungen als den o. g. ist nach wie vor nicht an eine Begründungpflicht gebunden, sollte jedoch selbstverständlich im Einzelfall hinterfragt werden. Zur Abrechnung bleiben dem Anästhesisten neben der Grundpauschale die Ziffer (stand by) und ggf. die Voruntersuchung nach So lange dieser Eingriff nicht in den AOP-Katalog aufgenommen ist, entfällt die Ziffer (Analgesie und/oder Sedierung). Hierbei ist ferner zu beachten, dass die vollendeten 10 Minuten (Abrechnungsvoraussetzung) auch bei diesem Eingriff erfüllt sein müssen.
6 Anästhesie bei IVOM Hinzuziehung Anästhesist unstrittig Aber: Was tut er dabei? Grundpauschale FGP? 05310? (15 Min.)? (10 Min)? Nicht AOP-Katalog! (Begründungspflicht!) (Begründungspflicht!)
7 MRSA Fortbildung (auch online möglich)
8 Bedarfsplanung Vertragsärzte Aufnahme Ermächtigungen nach Leistungsmenge
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10 E-Card Ab 2015: Nur noch mit online-anbindung
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13 Das Rezeptieren
14 Rezept ohne GKV (3 Monate)
15 GKV-Rezept (1 Monat, Ggf. 3 Monate)
16 Betäubungsmittel
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18 BTM-Rezepte (7 Tage) Alt (für Linkshänder) Neu (für Rechtshänder)
19 BTM-Rezept ab 2015
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21 37 Vertragsarztstempel
22 37 Vertragsarztstempel
23 37 Vertragsarztstempel
24 Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz gilt für jeden Betrieb Ein Betrieb besteht ab der ersten Anstellung (auch 450 )
25 4 Arbeitsschutzgesetz: Einbeziehung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung Durch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz soll das Bewusstsein der Arbeitgeber für psychische Belastungen bei der Arbeit geschärft werden. Die Gefährdungsbeurteilung soll sich auch auf psychische Belastungen bei der Arbeit beziehen und der Gesundheitsbegriff neben der physischen auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten umfassen.
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32 Fazit: Sauerstoff als Gefahrstoff begreifen! u. a. TRGS 220 beachten!
33 Atteste/Überweisungen für Narkosen zu zahnärztlichen Eingriffen
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38 Berufsordnung 25 Ärztliche Gutachten und Zeugnisse 1Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse haben Ärztinnen und Ärzte mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszusprechen.
39 Psychiater stellt falsches Attest aus Gießen (dpa/lhe) - Ein fehlerhaftes Attest für eine Gerichtsverhandlung hat einem Psychiater aus dem Rhein-Main-Gebiet Ärger mit der Justiz eingebracht. Das Gießener Berufsgericht für Heilberufe verurteilte den Mediziner zu einer Geldbuße von 2000 Euro, weil er einem von der Abschiebung bedrohten Mann ohne genaue Untersuchung für «nicht abschiebefähig» erklärte. Zudem erteilten die Richter dem Arzt wegen dieses Verstoßes gegen seine Berufspflichten einen Verweis. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, erging das Urteil bereits Anfang März. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. (Az.: 21 K 381/09.GI.B)
40 Strafgesetzbuch 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
41 Sachstand Kataraktpauschale
42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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