Honorarzusammenstellung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Honorarzusammenstellung"

Transkript

1 KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Besonderheiten bei Praxen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Honorarzusammenstellung

2 Honorarsystematik 2016 Wie setzt sich die ärztliche Vergütung zusammen? BVN - Informationsmanagement 11. November

3 Honorarsystematik 2016 (s. Seite 33) BVN - Informationsmanagement 11. November

4 Honorarzusammenstellung (Praxis) Weshalb werden in der Honorarzusammenstellung bestimmte Leistungen gesondert ausgewiesen 2 Zur Unterscheidung werden Freie Leistungen Topf-im-Topf, Freie Leistungen innerhalb MGV und Freie Leistungen außerhalb MGV gesondert ausgewiesen. 3 1 BVN - Informationsmanagement 11. November

5 Honorarzusammenstellung (Erläuterung) Honorarbestandteile Honorar für Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu festen Preisen honoriert werden (ohne Mengenbegrenzung) Honorar für Leistungen, die innerhalb des Fachgruppenfonds aber außerhalb des RLV / QZV vergütet werden (unterliegen keiner Mengenbegrenzung - Vergütung mit dem Preis der B GO) Honorar für Topf-im-Topf-Leistungen: Vergütungsanteil innerhalb des Fachgruppenfonds für Leistungen, die keiner Mengenbegrenzung unterliegen und mit den B GO-Preisen bezahlt werden. Bei nicht ausreichendem Vergütungsanteil wird bei einer notwendigen Quotierung der Preis der B GO abgesenkt. Hinweis: In wieweit diese Leistungen quotiert werden müssen und ggf. in welcher Höhe steht erst nach Bearbeitung des Abrechnungsquartals fest. BVN - Informationsmanagement 11. November

6 Vergütungssystematik für psychotherapeutische Leistungen 1 Vergütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Bei allen Fachgruppen die antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen des Abschnitts 35.2 EBM und zusätzlich die GOP (probatorische Sitzung) bei den Fachgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten, der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie, der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, der Fachärzte für Nervenheilkunde, der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte Das bedeutet, dass diese Leistungen als Einzelleistungen ohne Mengenbegrenzung honoriert werden. BVN - Informationsmanagement 11. November

7 Vergütungssystematik für psychotherapeutische Leistungen Vergütung der in der MGV verbleibenden Leistungen 1 Eigener Fonds im HVM für die restlichen psychotherapeutischen Leistungen, die von Psychologischen Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie anderen ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten gemäß den Kriterien der Bedarfsplanungs-Richtlinien erbracht werden. Es handelt sich dabei um folgende Leistungsbereiche: Kapitel 22 EBM Kapitel 23 EBM Abschnitt 35.1 EBM (ohne GOP 35150) Abschnitt 35.3 Sonstige Leistungen (siehe zum Beispiel Präambel 22.1 und 23.1) BVN - Informationsmanagement 11. November

8 Vergütungssystematik für psychotherapeutische Leistungen Vergütung der in der MGV verbleibenden Leistungen 3 Fortsetzung Für diese Leistungen wurde ein eigener Fonds gebildet. Die Berechnung des Fonds ist im HVM festgelegt. Dabei ist grundsätzlich eine Vergütung nach den Preisen der bayerischen Euro- Gebührenordnung (B GO) vorgesehen. Werden aber im Abrechnungsquartal von den vorher genannten Fachgruppen zusammen mehr Leistungen in diesem Bereich abgerechnet, als im Fonds vorgesehen, können die Leistungen nur noch quotiert ausgezahlt werden. Als untere Quotierungsgrenze ist dabei eine Quote von 85 Prozent festgelegt. Weitere Details zur Quotenermittlung für diesen Fonds können dem HVM entnommen werden. BVN - Informationsmanagement 11. November

9 Honorarzusammenstellung (Praxis) BVN - Informationsmanagement 11. November

10 Honorarzusammenstellung (Praxis) 3 BVN - Informationsmanagement 11. November

11 Honorarzusammenstellung (Praxis) GKV: anerkannte Leistungsanforderung der Praxis BVN - Informationsmanagement 11. November

12 Honorarzusammenstellung (Praxis) Sonstige Kostenträger: anerkannte Leistungsanforderung der Praxis BVN - Informationsmanagement 11. November

13 Übersicht der Überschreitungs- und Auszahlungsquoten Weitere Informationen zum Thema Fallwerte/Fallzahlen/Quoten finden Sie auf unserer Homepage unter unter der Rubrik Fallwerte/Fallzahlen/Quoten Verschlüsselte Seiten und Dateien Hinweis: Sind Seiten oder Dateien mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet, ist zum Öffnen ein Login mit Ihrer KVB-Benutzerkennung nötig. KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren_psychotherapeutische Praxen_Grundinformation gesamt Qu. 2/2016 BVN - Informationsmanagement 11. November

14 istockphoto.com Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Hinweis. Hinweis: Ärztliche Psychotherapeuten bitte die Präsentationen für Haus- bzw. Fachärzte beachten!

Hinweis. Hinweis: Ärztliche Psychotherapeuten bitte die Präsentationen für Haus- bzw. Fachärzte beachten! KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Besonderheiten bei Praxen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Stand 25.02.2015 Hinweis Die nachfolgende Präsentation

Mehr

Grundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski

Grundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski Grundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten 04.06.2016 Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski Stand: 01.06.2016 Ablauf Allgemeine Informationen zur Honorarsystematik

Mehr

gegen den Honorarbescheid für das Quartal IV/2013, mir zugestellt am..., erhebe ich hiermit Widerspruch.

gegen den Honorarbescheid für das Quartal IV/2013, mir zugestellt am..., erhebe ich hiermit Widerspruch. Kassenärztliche Vereinigung Berlin Masurenallee 6A 14057 Berlin Abrechnungs-Nr.:... Widerspruch gegen Honorarbescheid für das Quartal IV/2013 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Honorarbescheid für

Mehr

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016 KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:

Mehr

Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns gültig ab 1. Januar 2013

Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns gültig ab 1. Januar 2013 Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns gültig ab 1. Januar 2013 Hinweis Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird ( der Arzt ), ist selbstverständlich

Mehr

Von Punkten zu EURO: Honorarreform 2009

Von Punkten zu EURO: Honorarreform 2009 Informationsveranstaltung zur Honorarreform am 18.11.2008 Von Punkten zu EURO: Honorarreform 2009 Die arztindividuelle Mengensteuerung das RLV Dr. rer. pol. Markus J. Jäckel Hauptabteilungsleiter Abrechnung

Mehr

FAQs zum Pflegeheimvertrag

FAQs zum Pflegeheimvertrag Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung FAQs zum Pflegeheimvertrag Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Information zum Praxisverbund... 3 1.1 Was ist ein Geriatrischer Praxisverbund (GPV)?...3

Mehr

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9 Hautscreening FAQs I. Hautkrebsscreening für über 35-jährige Versicherte: EBM-Leistung nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien... 2 1. Welchen Leistungsinhalt sieht das EBM-Hautkrebsscreening nach den

Mehr

Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns ab 1. Januar Ergänzungsbroschüre QZV und Leistungen außerhalb RLV und QZV

Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns ab 1. Januar Ergänzungsbroschüre QZV und Leistungen außerhalb RLV und QZV Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns ab 1. Januar 2015 Ergänzungsbroschüre QZV und Leistungen außerhalb RLV und QZV Inhalt Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte

Mehr

Regionale Vereinbarung Amblyopiescreening. - FAQs - Rahmenbedingungen. Details zur Vereinbarung mit der DAK-Gesundheit

Regionale Vereinbarung Amblyopiescreening. - FAQs - Rahmenbedingungen. Details zur Vereinbarung mit der DAK-Gesundheit Rahmenbedingungen Was ist das Ziel der regionalen Vereinbarung Amblyopiescreening? Ziel ist eine möglichst frühzeitige Diagnosestellung einer vorliegenden Sehschwäche (Amblyopie) schon bei Kleinkindern.

Mehr

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen ASG, 10. Februar 2016 Justine Röhmel, Hanna Tillmanns Wie viele Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2014 für

Mehr

HVM 2013 - Übersicht der Änderungen RLV / QZV / Leistungen außerhalb RLV und QZV. Stand: 05.12.2012

HVM 2013 - Übersicht der Änderungen RLV / QZV / Leistungen außerhalb RLV und QZV. Stand: 05.12.2012 HVM 2013 - Übersicht der Änderungen RLV / QZV / Leistungen Stand: 05.12.2012 Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin Fachärzte für Allgemeinmedizin Praktische Ärzte Fachärzte für Innere Medizin, die

Mehr

- Warum wieder etwas Neues? - Was kommt Wie? - Auswirkungen auf Ihre Praxis

- Warum wieder etwas Neues? - Was kommt Wie? - Auswirkungen auf Ihre Praxis 0,75 Stunde 1 - Warum wieder etwas Neues? - Was kommt Wie? - Auswirkungen auf Ihre Praxis - MEIN Laborbudget:?? Über- oder Unterschreitung?? woraus erkenne ich das zuverlässig? 2 3 4 E B M 2 0 0 9 (bis

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der ambulanten. Versorgung

Aktuelle Entwicklungen in der ambulanten. Versorgung Aktuelle Entwicklungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Karl Heinz Schrömgens Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen Gliederung 1. 20 Prozent Mindestquote KJP 2. Kauf und Verkauf

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Änderungen der Honorarverteilung zum 1. Juli 2010 März 2010 Stabile Regelleistungsvolumen durch neue Verteilungsregeln Zur Stabilisierung der Regelleistungsvolumen (RLV) wird

Mehr

Die Laborreform aus Sicht der betroffenen Ärzte

Die Laborreform aus Sicht der betroffenen Ärzte R E C H T S A N W Ä L T E Kurfürstendamm 195 10707 Berlin Telefon + 49.30.327 787-0 E-Mail office@db-law.de www.db-law.de Die Laborreform aus Sicht der betroffenen Ärzte Köln, 21.09.2013 RA Dr. iur. Ronny

Mehr

Teil F: Berechnung u. Anpassung von Regelleistungsvolumen. Grundsätze / Festsetzung RLV / PT Anl. 1: Arztgruppen Anl.

Teil F: Berechnung u. Anpassung von Regelleistungsvolumen. Grundsätze / Festsetzung RLV / PT Anl. 1: Arztgruppen Anl. GFB 21.10.2008 Grundlage: Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat in der 7. Sitzung am 27. und 28.08.2008 in 8 Beschlussteilen die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung ab 2009 beschlossen: Teil A:

Mehr

Dermatologen. QZV für... Hyposensibilisierung. BadenWürttemberg 19,81 x 1) x x. Bayern 11,28 x x x x x. Berlin 14,48 x x x x x x.

Dermatologen. QZV für... Hyposensibilisierung. BadenWürttemberg 19,81 x 1) x x. Bayern 11,28 x x x x x. Berlin 14,48 x x x x x x. Regelleistungsvolumen Aktuelle RLV-Fallwerte und QZV-Liste Nachfolgend finden Sie eine aktualisierte Liste mit den im Quartal 1/2011 gültigen RLV-- Fallwerten und den wesentlichen zusätzlichen QZV aus

Mehr

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9 Hautscreening FAQs I. Hautkrebsscreening für über 35-jährige Versicherte: EBM-Leistung nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien... 3 1. Welchen Leistungsinhalt sieht das EBM-Hautkrebsscreening nach den

Mehr

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen: TOP 7 Antrag 1 Bericht an die Vertreterversammlung der KBV Positionspapier Erwartungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an eine zukunftssichere Gesundheitspolitik Vorstand KBV Die Vertreterversammlung

Mehr

EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013

EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 Allgemeines Die Struktur des EBM bleibt im Wesentlichen unverändert. Der Bewertungsausschuss hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.10.2013 beschlossen, den Orientierungswert

Mehr

PraxisWissen. Stufe. Was sich ab oktober 2013 für hausärzte und fachärzte ändert

PraxisWissen. Stufe. Was sich ab oktober 2013 für hausärzte und fachärzte ändert PraxisWissen Ein service der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Neuerungen 1. Stufe Was sich ab oktober 2013 für hausärzte und fachärzte ändert ab 1. Oktober 2013 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in

Mehr

Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns ab 1. Januar 2013. Ergänzungsbroschüre QZV und Leistungen außerhalb RLV und QZV

Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns ab 1. Januar 2013. Ergänzungsbroschüre QZV und Leistungen außerhalb RLV und QZV Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns ab 1. Januar 2013 Ergänzungsbroschüre QZV und Leistungen außerhalb RLV und QZV Inhalt Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Fachärzte für

Mehr

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5 Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten

Mehr

L E S E F A S S U N G S t a n d 1. J a n u ar 2016. der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

L E S E F A S S U N G S t a n d 1. J a n u ar 2016. der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Honorarve r t eilungsmaßstab L E S E F A S S U N G S t a n d 1. J a n u ar 2016 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin - nachfolgend KV Berlin genannt - i m B e n e h m e n m i t der AOK Nordost - Die

Mehr

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Fachtagung: Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum 29. Juni 2011 RA Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Bonvie

Mehr

Medizinische Versorgung von Flüchtlingen - Abrechnung der Leistungen Gernot Haug Fachreferent Abrechnungssteuerung und Honorar

Medizinische Versorgung von Flüchtlingen - Abrechnung der Leistungen Gernot Haug Fachreferent Abrechnungssteuerung und Honorar Medizinische Versorgung von Flüchtlingen - Abrechnung der Leistungen 21.10.2015 Gernot Haug Fachreferent Abrechnungssteuerung und Honorar Agenda Bisherige gesetzliche und vertragliche Grundlagen Sicherstellung

Mehr

Aktuelle RLV-Fallwerte und QZV im 2. Quartal 2011

Aktuelle RLV-Fallwerte und QZV im 2. Quartal 2011 Regelleistungsvolumen Aktuelle RLV-Fallwerte und QZV im 2. Quartal 2011 Im Sommer 2010 hatten wir zuletzt über die Höhe der RLV-- Fallwerte und die für Facharztgruppen gebildeten QZV in den en berichtet.

Mehr

Verteilungsmaßstab (VM) der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Verteilungsmaßstab (VM) der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Verteilungsmaßstab (VM) der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg ab dem 1. Juli 2012 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 22.11.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Allgemeine

Mehr

Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) mit Wirkung ab 1. Oktober 2013

Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) mit Wirkung ab 1. Oktober 2013 Amtliche Bekanntmachung Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen hat in ihrer Sitzung am 07.09.2013 die Änderungen der Honorarverteilung unter Berücksichtigung der Vorgaben der

Mehr

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab ,, An alle Ärztinnen und Ärzte - außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 0 03-999 Fax: (030) 3 0 03 900

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Vertragsarzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Vertragsarzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Kompetenzzentrum Qualitätssicherung Vogelsgarten 6 90402 Nürnberg Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ärztlichen Leistungen zur Diagnostik und ambulanten

Mehr

Versorgungsstrukturen, Qualität, Qualitätsanforderungen

Versorgungsstrukturen, Qualität, Qualitätsanforderungen Versorgungsstrukturen, Qualität, Qualitätsanforderungen Gundolf Berg APK-Workshop: Kinder- und jugendpsychiatrische und psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Setting Berlin, 14.6.2016 Versorgungsstrukturen

Mehr

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

Herzlich Willkommen zu EBM -  so geht`s  10/24/2015 EBM 1 Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst

Mehr

Abrechnung von Leistungen/Begleitleistungen nach 115b SGB V mit der Pseudo-GOP 88115

Abrechnung von Leistungen/Begleitleistungen nach 115b SGB V mit der Pseudo-GOP 88115 von Leistungen/Begleitleistungen SGB V mit der Pseudo-GOP Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe (AOP-Vertrag) sowie Begleitleistungen Alle Leistungen des ambulanten Operierens

Mehr

Honorarverteilungsmaßstab

Honorarverteilungsmaßstab Honorarverteilungsmaßstab HVM i. d. F. vom 14. Mai 2014 mit Wirkung ab 1. Juli 2014 Kurzinformation über wesentliche Änderungen des HVM 1. Ergänzung von Regelungen zur Vergütung der Leistungen der ambulanten

Mehr

Sonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen zum neuen Hausarzt-EBM ab 01. Oktober 2013

Sonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen zum neuen Hausarzt-EBM ab 01. Oktober 2013 Sonderrundschreiben 21.10.2013 EBM-News Wichtige Informationen zum neuen Hausarzt-EBM ab 01. Oktober 2013 Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes der KV Saarland ab 01.10.2013 Der neue Hausarzt-EBM ist

Mehr

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, abrechnungs.letter Einführung neuer Leistungen zur Vergütung der Tätigkeit einer qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenz in hausärztlichen Praxen ab 01.01.2015 Dezember 2014 Sehr geehrte Damen

Mehr

Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zum 1. Januar 2016

Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zum 1. Januar 2016 Aufgrund des 87 b SGB V und des 7 Abs. 16 der Hauptsatzung der KV RLP hat die Vertreterversammlung der KV RLP am 18. November 2015 folgenden Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zum 1. Januar 2016 beschlossen.

Mehr

Psychotherapie was, wann, für wen?

Psychotherapie was, wann, für wen? Psychotherapie was, wann, für wen? Aktuelle Versorgungssituation und Versorgungssteuerung in München Dr. med. Christian Vogel Psychotherapie was, wann, für wen? Versorgungsrealität der psychischen Erkrankungen

Mehr

PERSÖNLICH. An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen. Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung

PERSÖNLICH. An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen. Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung KV HESSEN I Georg-Voigt-Straße 15 I 60325 Frankfurt PERSÖNLICH An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung Sehr

Mehr

Zusatzvereinbarung Darmkrebsvorsorge mittels ifobt - FAQs -

Zusatzvereinbarung Darmkrebsvorsorge mittels ifobt - FAQs - Rahmenbedingungen I. Allgemeine Informationen zur Zusatzvereinbarung Was ist das Ziel der Zusatzvereinbarung ifobt? Ziel ist es, die Erkennungsrate von okkultem Blut im Stuhl zu erhöhen und damit den Einsatz

Mehr

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V 3. Nachtrag zur Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Juli 2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Stand: Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung

Stand: Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung Stand: 11.08.2015 Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen 1. Allgemeine Anforderungen Im Rahmen des 5 Abs. 3 in Verbindung

Mehr

Die zukünftige Honorierung vor dem Hintergrund von Qualitätsstandards und Morbidität: Was erwartet den niedergelassenen Schmerztherapeuten?

Die zukünftige Honorierung vor dem Hintergrund von Qualitätsstandards und Morbidität: Was erwartet den niedergelassenen Schmerztherapeuten? Die zukünftige Honorierung vor dem Hintergrund von Qualitätsstandards und Morbidität: Was erwartet den niedergelassenen Schmerztherapeuten? 11. Oktober 2008, Maritim Berlin Referent: Dr. Thomas Reuhl,

Mehr

Das Ende des Budgets. Die Vergütungsstruktur in Erläuterungen Definitionen Hintergrund

Das Ende des Budgets. Die Vergütungsstruktur in Erläuterungen Definitionen Hintergrund Information der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg zur Vergütungsstruktur 2009 Das Ende des Budgets Die Vergütungsstruktur in 2009 Erläuterungen Definitionen Hintergrund Lesefassung des Beschlusses des

Mehr

Einführung in das Management im Gesundheitswesen. Finanzierung I

Einführung in das Management im Gesundheitswesen. Finanzierung I Einführung in das Management im Gesundheitswesen Finanzierung I Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating Centre for Health

Mehr

Kanzlei Dr. Hahne, Fritz, Bechtler & Partner

Kanzlei Dr. Hahne, Fritz, Bechtler & Partner Kanzlei Dr. Hahne, Fritz, Bechtler & Partner Kanzlei Dr. Hahne Fritz Bechtler & Partner Oliver Leubecher Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht www.hfbp.de Aktuelle Rechtsprechung zum Regelleistungsvolumen

Mehr

Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung

Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung zwischen der KVB und der KZVB jeweils vertreten durch ihre Vorstände Vorbemerkung: Mund-, Kiefer-,

Mehr

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen

Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen gültig ab 1. Juli 2016 Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen versteht sich als Dienstleistungsorganisation für ihre Mitglieder.

Mehr

Rundschreiben zur Bekanntmachung nach 25 der Satzung der KVWL

Rundschreiben zur Bekanntmachung nach 25 der Satzung der KVWL Änderung der Vereinbarung über die Honorierung vertragsärztlicher Leistungen auf der Grundlage der regionalen Euro-Gebührenordnung in Verbindung mit Regelleistungsvolumina (RLV-Vertrag) Quartale 2/2009

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Honorar 2015 / Hausärzte November 2014 Neu ab 2015: Hausärzte erhalten Geld für nichtärztlichen Praxisassistenten Was Sie dazu wissen sollten VERAH, EVA oder MoPra schon heute

Mehr

I. Die Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung Hessen vom werden mit Wirkung ab dem wie folgt geändert:

I. Die Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung Hessen vom werden mit Wirkung ab dem wie folgt geändert: Die Änderungen treten zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft. Der unter I. eingefügte 10 Abs. 7 GEHV wird rückwirkend zum 01.07.2012 geändert, der unter II. neu eingefügte 10 Abs. 8 und 9 GEHV tritt zum

Mehr

Hilfsangebote im Kontext von Psychotherapie

Hilfsangebote im Kontext von Psychotherapie Hilfsangebote im Kontext von Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Peter Lehndorfer 25. März 2010 AD(H)S Fachtagung StMAS Als leitliniengerecht

Mehr

Honorarverteilungsmaßstab 1. Quartal 2015

Honorarverteilungsmaßstab 1. Quartal 2015 Hausärzte Die Aufstellung umfasst die für das 1. Quartal 2015 ermittelten Fallwerte und Durchschnittsfallzahlen des Vorjahresquartals (DFZ AGR VJQ) für die Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundenen

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V)

Allgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V) sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V) Stand: 17. November 2014 Begriff und Anwendungsbereich Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen alle fünf Jahre gegenüber ihrer KV nachweisen,

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von

Mehr

Voranerkennungsverfahren für die Beihilfefähigkeit einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung

Voranerkennungsverfahren für die Beihilfefähigkeit einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG Voranerkennungsverfahren für die Beihilfefähigkeit einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung Anlagen 1 Antragsvordruck LBV 327 (vierfach) 1 Berichtsvordruck

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 306. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 306. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 306. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.

Mehr

Mandanteninformation Medizinrecht +++ SPEZIAL +++

Mandanteninformation Medizinrecht +++ SPEZIAL +++ Mandanteninformation Medizinrecht +++ SPEZIAL +++ Neuer HVM der KVSH: Teilzugelassene und angestellte Ärzte in Teilzeit werden bei der Honorarverteilung ab dem 01.04.2013 deutlich schlechter gestellt Am

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in seiner 212. Sitzung am 12. März 2010 mit Wirkung zum 1. Juli 2010 1.

Mehr

Qualifikationsvoraussetzungen / Genehmigungen Kapitel Schmerztherapie Auslegung der EBM-Bestimmungen (Elmar Mertens) (Version 2)

Qualifikationsvoraussetzungen / Genehmigungen Kapitel Schmerztherapie Auslegung der EBM-Bestimmungen (Elmar Mertens) (Version 2) Qualifikationsvoraussetzungen / Genehmigungen Kapitel 30.7.1 Schmerztherapie Auslegung der EBM-Bestimmungen (Elmar Mertens) (Version 2) Die Leistungen des Abschnitts 30.7.1 dienen der schmerztherapeutischen

Mehr

EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung

EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung Kassenärztliche Bundesvereinigung Was sind Grundpauschalen, was sind Versichertenpauschalen? Seite 2 Seite 3 Festlegung

Mehr

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen

Mehr

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V Vereinbarung über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß 73 c SGB V zwischen der IKK gesund plus Konrad-Adenauer-Allee 42 28239 Bremen (nachfolgend IKK genannt)

Mehr

Verteilungsmaßstab (VM) der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Verteilungsmaßstab (VM) der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Verteilungsmaßstab (VM) der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg ab dem 1. Oktober 2013 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich..... 2 2 Grundsätze der Vergütung.... 2

Mehr

Ausschüsse der Vertreterversammlung

Ausschüsse der Vertreterversammlung Mitglieder des Hauptausschusses Vorsitzender der VV und des Hauptausschusses Zimmer, Bernd stellv. Vorsitzender der VV und des Hauptausschusses Dr. Wollring, Ludger Augenheilkunde 1. Thiele, Christiane

Mehr

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 38. Deutscher Krankenhaustag am 18.11.2015 in Düsseldorf Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Rechtsanwalt Andreas Wagener Stv. Hauptgeschäftsführer Deutsche Krankenhausgesellschaft

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.

Mehr

Sonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen über EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013

Sonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen über EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 Sonderrundschreiben 13.01.2014 EBM-News Wichtige Informationen über EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 Sowohl der Bewertungsausschuss als auch der erweiterte Bewertungsausschuss haben in ihrer 320. Sitzung

Mehr

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V)

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der der

Mehr

HONORARBERICHT FÜR DAS ZWEITE QUARTAL

HONORARBERICHT FÜR DAS ZWEITE QUARTAL HONORARBERICHT FÜR DAS ZWEITE QUARTAL ZAHLEN UND FAKTEN Honorarbericht Zweites Quartal Hinweis: Aus Gründen der Einfachheit wird im Folgenden in der Regel die männliche Form verwendet; es sind aber stets

Mehr

MEDISTAR-Erweiterungsmodul MEDISTAR- Abrechnungs-Coach. Einfach Arzt sein! CGM verbindet.

MEDISTAR-Erweiterungsmodul MEDISTAR- Abrechnungs-Coach. Einfach Arzt sein! CGM verbindet. MEDISTAR-Erweiterungsmodul MEDISTAR- Abrechnungs-Coach Einfach Arzt sein! CGM verbindet. Lösungen für die Praxis von MEDISTAR MEDISTAR Abrechnungs-Coach Fehlt Ihnen auch die Zeit, die Chancen der sich

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie) Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung

Mehr

Neues aus der Abrechnung 2. Quartal 2016

Neues aus der Abrechnung 2. Quartal 2016 Neues aus der Abrechnung 2. Quartal 2016 13. April 2016 Telemedizinische Leistungen Aufnahme erster Leistung in den EBM Seit 1. April 2016 ist die Überwachung von Patienten mit einem Defibrillator oder

Mehr

Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte

Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 07. September 1999 beschlossen, die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller

Mehr

1 HzV-Vergütungspositionen

1 HzV-Vergütungspositionen Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende

Mehr

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen vom 05.06.2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse

Mehr

Informationen zum Thema Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Informationen zum Thema Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen Informationen zum Thema Stand Januar 2015 Begriff Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten

Mehr

Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)

Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung) TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Ulm und Heilbronn Juli 2015 Historie vor 1883 Patient Honorar Behandlung Arzt von 1883-1931 (Bismarck) Patient Leistung (Pflicht zur Behandlung) Einkaufsmodell Arzt

Mehr

Inhalt. I Der Euro-EBM 1

Inhalt. I Der Euro-EBM 1 I Der Euro-EBM 1 1 Allgemeines 3 2 Konstrukt des EBM 4 2.1 EBM Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen 4 2.2 EBM Kapitel II: Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen 4 2.3 EBM Kapitel III: Arztgruppenspezifische

Mehr

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr.med.Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr.med.Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München 1 BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr.med.Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München Wir begrüßen das Vorhaben der KBV den EBM neu zu gestalten. Ebenso wie

Mehr

Vereinbarung. des. H O N O R A R V E R T E I L U N G S M A ß S T A B S im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.

Vereinbarung. des. H O N O R A R V E R T E I L U N G S M A ß S T A B S im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Vereinbarung des H O N O R A R V E R T E I L U N G S M A ß S T A B S im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und Barmer Ersatzkasse (BARMER),

Mehr

Vergütung der niedergelassenen Ärzte 2013

Vergütung der niedergelassenen Ärzte 2013 Vergütung der niedergelassenen Ärzte 2013 Bestimmung des Orientierungswertes 9. August 2012, Berlin Johann-Magnus von Stackelberg stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes stv. Vorstandsvorsitzender

Mehr

Vereinbarung zur Umsetzung der Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2011. zwischen

Vereinbarung zur Umsetzung der Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2011. zwischen Amtliche Bekanntmachung Mit Bezug auf die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung gemäß c SGB V sowie den aktuellen Beschlüssen des (Erweiterten) Bewertungsausschusses sowie den Entscheidungen des

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 089 / 57093-4398 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen

Mehr

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt

Mehr

Tarifdelegierten-Tag FMH "Tarife - Kostenrealität versus Spardiktat" Bern 15. März 2012. Ulrich Weigeldt Bundesvorsitzender

Tarifdelegierten-Tag FMH Tarife - Kostenrealität versus Spardiktat Bern 15. März 2012. Ulrich Weigeldt Bundesvorsitzender Tarifdelegierten-Tag FMH "Tarife - Kostenrealität versus Spardiktat" Bern 15. März 2012 Ulrich Weigeldt Bundesvorsitzender Organisation Versicherungssystem 90% der Versicherten im System der gesetzlichen

Mehr

A N T R A G. auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

A N T R A G. auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Posteingangsstempel A N T R A G auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen -für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten- Diesem Antrag

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach 116b SGB V Vergütung der ASV

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach 116b SGB V Vergütung der ASV Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach 116b SGB V Vergütung der ASV Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am 10. April 2014 in Berlin Vergütung der ASV 10. April 2014 Seite

Mehr

Antrag I (vom Antragsteller/der Antragstellerin auszufüllen) auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie

Antrag I (vom Antragsteller/der Antragstellerin auszufüllen) auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie Absenderangabe der/des Beihilfeberechtigten: Name Vorname Geburtsdatum Personalnummer Straße, Hausnummer Postleitzahl Wohnort Regierungspräsidium Kassel Dezernat Beihilfen Hünfeld 36086 Hünfeld Antrag

Mehr

Faktenblatt. Thema: Ambulante Versorgung Vergütung Ärzte , Pressestelle GKV-Spitzenverband. Durchschnittlicher Reinertrag je Praxisinhaber

Faktenblatt. Thema: Ambulante Versorgung Vergütung Ärzte , Pressestelle GKV-Spitzenverband. Durchschnittlicher Reinertrag je Praxisinhaber Faktenblatt Thema: Ambulante Versorgung Vergütung Ärzte Durchschnittlicher Reinertrag je Praxisinhaber 2011: 166.000 Euro je Praxisinhaber 2007: 142.000 Euro je Praxisinhaber 2003: 126.000 Euro je Praxisinhaber

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April

Mehr

Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen

Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Inhaltsverzeichnis Kinderprävention AOK Bremen/Bremerhaven (U10, U11, J2) Seite 3 BKK Präventionsangebot Kinder (U10, U11) Seite 6 HKK (U10,

Mehr

Informationsblatt zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung / psychotherapeutischen Ausbildung

Informationsblatt zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung / psychotherapeutischen Ausbildung Informationsblatt zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung / psychotherapeutischen Ausbildung Im Rahmen des Sicherstellungsauftrags kann die KVB nach 105 Abs. 1 Ärzte in Weiterbildung bzw. Psychotherapeuten

Mehr

Modulübergreifende Abrechnung im PNP Vertrag nach 73c: Neurologie und Psychiatrie

Modulübergreifende Abrechnung im PNP Vertrag nach 73c: Neurologie und Psychiatrie Neurologie und Psychiatrie Die Behandlung neurologisch und psychiatrischer erkrankter Patienten lässt sich unter bestimmten Gegebenheiten im PNP-Vertrag modulübergreifend abrechnen. Voraussetzung hierfür

Mehr

// Ambulante Psychotherapie sowie

// Ambulante Psychotherapie sowie // Ambulante Psychotherapie sowie Neuropsychologische Therapie Komplextherapien und integrierte Versorgung Soziotherapie gemäß 4, 4a bis 4h BVO NRW Stand: November 2016 Ambulante Psychotherapie Aufwendungen

Mehr