Hinweis. Hinweis: Ärztliche Psychotherapeuten bitte die Präsentationen für Haus- bzw. Fachärzte beachten!
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- Innozenz Ziegler
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Besonderheiten bei Praxen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Stand
2 Hinweis Die nachfolgende Präsentation stellt eine Ergänzung unserer Präsentationen KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren für Hausärzte bzw. Fachärzte dar ( und geht nur auf die Besonderheiten bei in Einzelpraxen bzw. fachgebietsgleichen Berufsausübungsgemeinschaften zugelassener Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ein. Hinweis: Ärztliche Psychotherapeuten bitte die Präsentationen für Haus- bzw. Fachärzte beachten! CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
3 Ihre Abrechnungsunterlagen verstehen! Getty Images / Wie lese ich die Abrechnungsunterlagen? - Kein Buch mit 7 Siegeln! CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
4 Hinweis Nachfolgende Beschreibung zu den Listbildern stellen den aktuellen Stand dar. Listbilder, in denen ein älteres Quartal aufgeführt ist, haben sich nicht geändert, deshalb sind diese auch für die weiteren Quartale gültig! CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
5 Agenda Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen Seite 6 Honorarbescheid Seite 20 Richtigstellungsmitteilung Häufigkeitsstatistik Seite 24 Gesamtübersicht Seite 27 Honorarzusammenstellung Seite 32 Job-Sharing Leistungsbegrenzung nach 101 SGB V Honorarkürzung nach 95d SGB V (Fortbildungsverpflichtung) Abschlags- und Restzahlung Seite 47 Ausführliche Informationen zu diesen Themen finden Sie auf unserer Homepage unter in der Präsentation Facharztpraxen unter dem Link: Abrechnung/Merkblätter/Hilfen CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
6 Agenda Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen Honorarbescheid Häufigkeitsstatistik Gesamtübersicht Honorarzusammenstellung Abschlags- und Restzahlung CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
7 KVB - Ihr Ansprechpartner Präsenzberatung Individuelle persönliche Beratung Beratung zu Ihren Wunschzeiten Durchführung von Seminaren. istockphoto.com/ Ridofranz CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
8 KVB - Ihr Ansprechpartner Präsenzberatung Beratungsportfolio Honorarberatungen Abrechnungsberatung einschließlich EBM-Anwendung, bayerische Regelungen. Beratung zur Honorarverteilung Honoraranalysen CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
9 KVB - Ihr Ansprechpartner Service-Telefon Klar strukturiert nach Themen Erreichbar zu Servicezeiten istockphoto.com Unser Service-Telefon: Mo. Do. Fr. 07:30 17:30 Uhr 07:30 14:00 Uhr CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
10 KVB - Ihr Ansprechpartner. CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
11 Informationen So finden Sie wichtige Informationen im Internet unter Mehr dazu unter dem Thema Honorar Analysen/Statistiken!! KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren_psychotherapeutische Praxen_Gesamtinformation gesamt Qu. 3/2014 Mitgliederservice & Beratung IMAB 26. Februar
12 Informationen im Internet unter Die KVB-Benutzerkennung Was ist Ihre KVB-Benutzerkennung? Besteht aus Benutzernamen (z. B HH001) und Kennwort Wofür benötigen Sie Ihre KVB-Benutzerkennung? Zugriff auf das Mitgliederportal Meine KVB Zugriff auf den Mitgliederbereich Wichtiges zu Ihrer KVB-Benutzerkennung! Versand der Benutzerkennung mit Zulassung und auf Anfrage Ersetzen des Einmalkennworts bei erstmaliger Anmeldung durch Ihr persönliches Kennwort Alle Teilnehmer einer Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZ benötigen jeweils eine eigene persönliche KVB-Benutzerkennung Unser KVB Service- und Beratungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen unter: Telefon: Telefax: CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
13 Informationen KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren_psychotherapeutische Praxen_Gesamtinformation gesamt Qu. 3/2014 Mitgliederservice & Beratung IMAB 26. Februar
14 Information Nutzung des Dokumentenarchivs SmarAkt Direktzugriff auf die aktuelle Abrechnungsakte (One-Klick) CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
15 Information Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung Ihre Quartalsabrechnung reichen Sie auf folgenden Wegen ein: Online-Abrechnung Über das Portal Meine KVB (KV-Safenet oder KV-Ident) oder über D2D Denken Sie bitte daran, uns neben Ihrer online übermittelten Abrechnung auch die unterschriebene Sammelerklärung (Quartal bitte eintragen) einschließlich notwendiger Unterlagen z.b. Krankenscheine Sozialhilfe zuzusenden. Ein aktuelles Exemplar der Sammelerklärung können Sie unter in der Rubrik Service/Formulare und Anträge/Buchstabe S herunterladen. KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren_psychotherapeutische Praxen_Gesamtinformation gesamt Qu. 3/2014 Mitgliederservice & Beratung IMAB 26. Februar
16 Quartalsabrechnung - Zusätzliche Informationen Briefsendung an die Anschrift: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Quartalsabrechung Regensburg Päckchen/Pakete an die Anschrift: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Yorckstr Regensburg Die Abrechnung muss bis spätestens zum 10. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss der Quartalsabrechnung eingereicht werden. Bitte vergessen Sie nicht, den Arztstempel einschließlich Betriebsstättennummer auf den eingereichten Unterlagen und dem Briefumschlag anzubringen! CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
17 Von der Leistung zum Honorar: Kassenpraxis B GO 2015 Erfassung der erbrachten Leistungen auf Basis der regionalen bayerischen Gebührenordnung (B GO 2014) im Praxiscomputersystem Quartalsmäßige Einreichung der Abrechnung bei der KV Ärztliche Leistung Prüfung der Abrechnungen / Honorarermittlung und -verteilung - Details nächste Folie - Honorarbescheid Erstellung Honorarbescheid + Versand an Arzt B GO 2015 * ) Regelleistungsvolumen RLV* 2015 Honorarkonto bei der Bank CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
18 Abrechnung Wie kommt es zur Vergütung/Honorar? sachlich-rechnerische Prüfung Erfassung und Abrechnung der erbrachten Leistungen Richtigstellung d. Abrechnung Gesamt- und Häufigkeit Regionale -Gebührenordnung/EBM (feste Preise) und Honorarverteilungsmaßstab (HVM) Honorar-Auszahlung!! Plausibilitätsprüfung Wirtschaftlichkeitsprüfung Gegebenenfalls nachgelagerte Prüfung CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
19 Einführung Versand der Honorarunterlagen auf Basis der BSNR Beachten Sie beim Wechsel einer Praxiszusammensetzung, dass die Honorarunterlagen an die zum Versanddatum aktuelle Betriebsstättennummer (BSNR) geschickt werden. D.h. die aktuell in der Praxis tätigen Vertragsärzte/- psychotherapeuten erhalten auch die Unterlagen eines ausgeschiedenen Kollegen in der Honorartüte. Die Praxis muss ggf. die Informationen gemäß getroffener Absprachen weiterleiten. Die interne Zuordnung ist über die lebenslange Arztnummer (LANR) möglich. Agenda CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
20 Agenda Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen Honorarbescheid Häufigkeitsstatistik Gesamtübersicht Honorarzusammenstellung Abschlags- und Restzahlung CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
21 Honorarbescheid Quartal 3/2014 Im Zuge einer Softwareumstellung waren einige optische Änderungen im Honorarbescheid und der Honorarmitteilung erforderlich: 1 2 Auflistung einer VGL-Nummer ( Vergütungslisten-Nummer ) auf dem Honorarbescheid bzw. der Honorarmitteilung. Umbenennung von Sachkonto in Material auf dem Honorarbescheid bzw. der Honorarmitteilung Zu jeder einzelnen Buchung wird die Verwaltungskostenumlage automatisch berechnet und verbucht. Daraus ergeben sich ggf. Rundungsdifferenzen. KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren_psychotherapeutische Praxen_Grundinformation gesamt Qu. 3/2014 Mitgliederservice & Beratung IMAB 26. Februar
22 Honorarbescheid Quartal 3/ CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
23 Honorarbescheid Kann ich Widerspruch gegen den Honorarbescheid einlegen? Beachten Sie bitte die Hinweise unter Punkt 2 bis 7! --- Agenda CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
24 Agenda Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen Honorarbescheid Häufigkeitsstatistik Gesamtübersicht Honorarzusammenstellung Abschlags- und Restzahlung CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
25 Häufigkeitsstatistik 1 1 CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
26 Häufigkeitsstatistik (Erläuterungen) 1 Spalte 12 Abweichung der Praxis in % Der gewichtete Prüfgruppenwert berücksichtigt die unterschiedlichen Versichertengruppenanteile (M/F/R) bei der jeweiligen Praxis im Vergleich zum Durchschnitt der Fachgruppe. Um diesen Wert zu erhalten, werden die jeweiligen Versichertengruppen-Durchschnittwerte der Prüfgruppen mit den entsprechenden M/F/R-Fallzahlen der Praxis (prüfgruppenbezogen) multipliziert, die Ergebnisse addiert und die Summe durch die Gesamtfallzahl dividiert (= gewichtet) Agenda CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
27 Agenda Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen Honorarbescheid Häufigkeitsstatistik Gesamtübersicht Honorarzusammenstellung Abschlags- und Restzahlung CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
28 Gesamtübersicht (Vorderseite) 2 1 CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
29 Gesamtübersicht (Rückseite) 3 CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
30 Gesamtübersicht (Erläuterungen) 1 2 Logo Die Gesamtübersicht und auch die Häufigkeitsstatistik in SmarAkt tragen das Logo der KVB. Daran ist erkennbar, dass diese Liste nur der Information über die Abrechnungssituation im jeweiligen Quartal dient. Beachte: Schreiben der Prüfungsstelle Ärzte Bayern tragen nicht das Logo der KV Bayern, sondern das der Prüfstelle als unabhängige Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten. Bei Einzelpraxen und fach- und versorgungsbereichsgleichen Gemeinschaftspraxen hat sich nichts geändert. Bei einer fach- und/oder versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft und einem MVZ werden die Abrechnungsdaten (und die Verordnungsdaten) der Ärzte nach Prüfgruppen (entspricht grundsätzlich den Fachgebieten) aggregiert und mit den entsprechenden Prüfgruppenwerten verglichen. Diese Praxen erhalten für jede vertretene Prüfgruppe eine eigene Gesamtübersicht. Damit wird der fachgebietsspezifischen Zusammensetzung in solchen Praxen in sachgerechter Weise Rechnung getragen. CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
31 Gesamtübersicht (Erläuterungen) 3 Fallzahlen allgemein Durch die prüfgruppenkonforme Bildung der Vergleichsstatistiken werden auch die Fälle je Arzt bzw. Psychotherapeut der in einer Praxis vertretenen Prüfgruppe ermittelt. Bei fach- und/oder versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxen und MVZ kann daher die Summe der Fälle aus den zu der BSNR gehörenden Gesamtübersichten höher sein als die in der Honorarzusammenstellung ausgewiesene Fallzahl. Agenda CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
32 Agenda Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen Honorarbescheid Häufigkeitsstatistik Gesamtübersicht Honorarzusammenstellung Abschlags- und Restzahlung CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
33 Honorarsystematik 2014 Wie setzt sich die ärztliche Vergütung zusammen? CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
34 Honorarsystematik 2014 CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
35 Honorarzusammenstellung (Praxis) Weshalb werden in der Honorarzusammenstellung bestimmte Leistungen gesondert ausgewiesen Zur Unterscheidung werden Freie Leistungen Topf-im-Topf, Freie Leistungen innerhalb MGV und Freie Leistungen außerhalb MGV gesondert ausgewiesen CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
36 Honorarzusammenstellung (Erläuterung) Honorarbestandteile Honorar für Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu festen Preisen honoriert werden (ohne Mengenbegrenzung) Honorar für Leistungen, die innerhalb des Fachgruppenfonds aber außerhalb des RLV / QZV vergütet werden (unterliegen keiner Mengenbegrenzung - Vergütung mit dem Preis der B GO) Honorar für Topf-im-Topf-Leistungen: Vergütungsanteil innerhalb des Fachgruppenfonds für Leistungen, die keiner Mengenbegrenzung unterliegen und mit den B GO-Preisen bezahlt werden. Bei nicht ausreichendem Vergütungsanteil wird bei einer notwendigen Quotierung der Preis der B GO abgesenkt. Hinweis: In wieweit diese Leistungen quotiert werden müssen und ggf. in welcher Höhe steht erst nach Bearbeitung des Abrechnungsquartals fest. CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
37 Vergütungssystematik für psychotherapeutische Leistungen 1 Vergütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Bei allen Fachgruppen die antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen des Abschnitts 35.2 EBM und zusätzlich die GOP (probatorische Sitzung) bei den Fachgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten, der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie, der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, der Fachärzte für Nervenheilkunde, der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte. Das bedeutet, dass diese Leistungen als Einzelleistungen ohne Mengenbegrenzung honoriert werden. CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
38 Vergütungssystematik für psychotherapeutische Leistungen Vergütung der in der MGV verbleibenden Leistungen 1 Eigener Fonds im HVM für die restlichen psychotherapeutischen Leistungen, die von Psychologischen Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie anderen ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten gemäß den Kriterien der Bedarfsplanungs-Richtlinien erbracht werden. Es handelt sich dabei um folgende Leistungsbereiche: Kapitel 23 EBM Abschnitt 35.1 EBM (ohne GOP 35150) Abschnitt 35.3 Sonstige Leistungen (siehe zum Beispiel Präambel 23.1) CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
39 Vergütungssystematik für psychotherapeutische Leistungen Vergütung der in der MGV verbleibenden Leistungen 3 Fortsetzung Für diese Leistungen wurde ein eigener Fonds gebildet. Dabei ist grundsätzlich eine Vergütung nach den Preisen der bayerischen Euro- Gebührenordnung (B GO) vorgesehen. Werden aber im Abrechnungsquartal von den oben genannten Fachgruppen zusammen mehr Leistungen in diesem Bereich abgerechnet, als im Fonds vorgesehen, können die Leistungen nur noch quotiert ausgezahlt werden. Als untere Quotierungsgrenze ist dabei eine Quote von 85 Prozent festgelegt. Weitere Details zur Quotenermittlung für diesen Fonds können dem HVM entnommen werden. CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
40 Honorarzusammenstellung (Praxis) CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
41 Honorarzusammenstellung (Praxis) 3 CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
42 Honorarzusammenstellung (Praxis) GKV: anerkannte Leistungsanforderung der Praxis CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
43 Honorarzusammenstellung (Praxis) Sonstige Kostenträger: anerkannte Leistungsanforderung der Praxis CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
44 Übersicht der Überschreitungs- und Auszahlungsquoten Weitere Informationen zum Thema Fallwerte/Fallzahlen/Quoten finden Sie auf unserer Homepage unter Verschlüsselte Seiten und Dateien Hinweis: Sind Seiten oder Dateien mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet, ist zum Öffnen ein Login mit Ihrer KVB-Benutzerkennung nötig. KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren_psychotherapeutische Praxen_Grundinformation gesamt Qu. 3/2014 Mitgliederservice & Beratung IMAB 26. Februar
45 Vorschau - Honorarsystematik 2015 KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren_psychotherapeutische Praxen Grundinformation gesamt Qu. 3/2014 Mitgliederservice & Beratung IMAB 26. Februar
46 Vorschau Vergütungssystematik für psychotherapeutische Leistungen Vergütung der in der MGV verbleibenden Leistungen 1 Eigener Fonds im HVM für die restlichen psychotherapeutischen Leistungen, die von Psychologischen Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie anderen ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten gemäß den Kriterien der Bedarfsplanungs-Richtlinien erbracht werden. Es handelt sich dabei um folgende Leistungsbereiche: gegebenenfalls Kapitel 22 EBM (je nach Verhandlungsergebnis) gegebenenfalls Kapitel 23 EBM (je nach Verhandlungsergebnis) Abschnitt 35.1 EBM (ohne GOP 35150) Abschnitt 35.3 Sonstige Leistungen (siehe zum Beispiel Präambel 22.1 und 23.1) CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
47 Agenda Service und Beratung: Ihre Ansprechpartner / Allgemeine Informationen Honorarbescheid Häufigkeitsstatistik Gesamtübersicht Honorarzusammenstellung Abschlags- und Restzahlung CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
48 Abschlagszahlung Wie errechnet sich die monatliche Abschlagszahlung? Auf das für den einzelnen Vertragsarzt zu erwartende Vierteljahreshonorar werden durch die KVB monatliche Abschlagszahlungen geleistet. Die Höhe richtet sich nach den Beschlüssen des Vorstandes der KVB ausgenommen: neu zugelassene Vertragsärzte und Psychotherapeuten Grundlage: Abrechnungsbestimmungen der KVB Hinweis: Bei Vorliegen bestimmter Gegebenheiten kann die festgelegte Abschlagszahlung erhöht oder vermindert werden. Weitere Informationen zum Thema Abschlagszahlungen finden Sie auf unserer Homepage unter KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren_psychotherapeutische Praxen_Grundinformation gesamt Qu. 3/2014 Mitgliederservice & Beratung IMAB 26. Februar
49 Abschlagszahlung Besonderheiten Neu an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Psychologische Psychotherapeuten melden in den ersten zwei vollen Quartalen monatlich Anzahl und Häufigkeit der abzurechnenden Gebührenordnungspositionen (GOP) Den Vordruck Fallzahlmeldung und Antrag auf Abschlagszahlung finden Sie im Starterpaket unter unter folgenden Link: CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
50 Antrag auf Abschlagszahlung und Meldung der abgerechneten GOP s Psychotherapeuten CoC Mitgliederservice & Beratung Informationsmanagement AB 26. Februar
51 Abschlagszahlung Zahlungstermine im Jahr 2015 Agenda KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren_psychotherapeutische Praxen Grundinformation gesamt Qu. 3/2014 Mitgliederservice & Beratung IMAB 26. Februar
52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit istockphoto.com
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