Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)"

Transkript

1 TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Ulm und Heilbronn Juli 2015

2 Historie vor 1883 Patient Honorar Behandlung Arzt von (Bismarck) Patient Leistung (Pflicht zur Behandlung) Einkaufsmodell Arzt Beitrag (Anspruch auf Behandlung) Kasse Honorar (Dienstvertrag) 2

3 Historie ab 1931 (Notverordnung) Kasse Gesamtvergütung KV Beitrag Honorar Patient Leistung Arzt Das Vertragsarztrecht ist ein komplexes öffentlich-rechtliches Regelwerk. Dennoch, der ärztliche Beruf ist ein freier Beruf. 3

4 Umfang der vertragsärztlichen Versorgung Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung ( 73 SGB V) Teilnehmer an der hausärztlichen Versorgung: Allgemeinärzte, Kinderärzte, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die sich für die hausärztliche Versorgung nach Hausarztvertrag entschieden haben. Hausärzte sind eine eigene Arztgruppe nach Bedarfsplanungsrecht (ohne Kinderärzte) Vertragsärztliche Versorgung ist: ärztliche Behandlung, Maßnahmen zur Früherkennung; ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft; Verordnung von medizinischen Leistungen der Rehabilitation, Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung (s. 73 Abs. 2 SGB V) 4 TK-HausarztTour 2015

5 Berufstätige Ärztinnen und Ärzte (Bund) Quelle 5 TK-HausarztTour 2015

6 Aufteilung nach Fachdisziplinen und Alter Quelle 6 TK-HausarztTour 2015

7 Teilnahmeformen Durch Zulassung: Vertragsärzte Medizinische Versorgungszentren Durch Ermächtigung: Krankenhausärzte mit Gebietsbezeichnung ( 31a Ärzte-ZV) Ärzte ( 31 Ärzte-ZV und BMV/Ä bzw. EKV) Krankenhäuser bei Unterversorgung ( 116a SGB V) Hochschulambulanzen ( 117 SGB V) Psychotherapeutische Ausbildungsstätten ( 117 Abs. 2 SGB V und 6 PsychThG) Krankenhäuser mit selbstständigen psychiatrischen Abteilungen ( 118 Abs. 2 SGB V) Sozialpädiatrische Zentren ( 119 SGB V) Einrichtungen der Behindertenhilfe ( 119a SGB V) Ärztlich geleitete Einrichtungen zur Sicherstellung (Institutsermächtigung 31 Ärzte-ZV) Ärztlich geleitete Einrichtungen zur Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs und Sterilisation ( 79 Abs. 9 SGB V) 7

8 Ziel der Bedarfsplanung ist die Sicherstellung eines gleichmäßigen Versorgungszugangs für alle GKV-Versicherten Quelle KBV.de 8 TK-HausarztTour, Juli 2015

9 Bedarfsplanung - Zielsetzung der Reform Quelle: KBV 9

10 Bedarfsplanung - Zielsetzung der Reform Quelle: KBV 10

11 Bedarfsplanung - Zielsetzung der Reform 11 Quelle: KBV

12 Bedarfsplanung - Zielsetzung der Reform 12 Quelle: KBV

13 In 67 von 101 Mittelbereichen können sich Hausärzte niederlassen von diesen 67 Planungsbereichen sind 38 (Versorgungsgrad >=100%) optimal versorgt. Im Land Baden-Württemberg wurde bis dato keine Unterversorgung festgestellt. Quelle KV Baden-Württemberg, 13 TK-HausarztTour 2015

14 Niederlassungsarten Einzelpraxis Organisationsgemeinschaft Berufsausübungsgemeinschaft Job-Sharing Teilzulassung MVZ 14 TK-HausarztTour 2015

15 Durch diverse Gesetzesänderungen soll der Arzt jetzt seine Arbeit flexibler gestalten können Die Anstellung von Kollegen - natürlich auch in Teilzeit - wird vereinfacht. Er darf als Angestellter sowohl im Krankenhaus als auch in der Niederlassung tätig (Teilzulassung) werden. Zusammenschlüsse über Orts-, Praxis- und Fachgebietsgrenzen hinweg und die Gründung weiterer Tätigkeitsstandorte sind möglich. Die Altersgrenzen (Zulassung und Ende), die Residenz- und Präsenzpflicht sind entfallen. Die Bedarfsplanung wurde modifiziert. Anreize gesetzt So wird die Arbeit in der ambulanten Versorgung attraktiver. 15 TK-HausarztTour 2015

16 Zulassung von Vertragsärzten Voraussetzung: - Approbation - Eintragung in das Arztregister ( 95 Abs. 2 SGB V) - Persönliche Eignung ( 20 und 21 Ärzte-ZV) - Lebensalter (55 Jahre) - entfallen durch das VÄndG! - Antrag Ende: - Tod - Verzicht - Wegzug - Entzug der Zulassung - Altersgrenze (68 Jahre) - entfallen durch das GKV-OrgWG! 16 TK-HausarztTour 2015

17 Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren Vorsetzungen: Fachübergreifende Kompetenz - verschiedene Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen - VÄndG Ärztliche Leitung - kooperative Leitung ( 95 Abs. 1 SGB V) und Gesellschaftsvertrag Leistungserbringung durch Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte und nach VÄndG auch Krankenhausärzte und zahnärzte (Genehmigung durch den Zulassungsausschuss) Eintragung ins Arztregister; keine Zulassungsbeschränkung; Persönliche Eignung der Leistungserbringer; Antrag Ende: Verzicht; Auflösung; Wegzug Entziehung der Zulassung 17 TK-HausarztTour 2015

18 Der Anteil der Einzelpraxis beträgt 58% Quelle KVBW - PraxisWissen Arbeit im Team 18 TK-HausarztTour 2015

19 Alle Spielregeln auf einen Blick SGB V Ärzte- ZV Gemeinsamer Bundesausschuss (Richtlinien) EBM Bundesmantelverträge Gesamtverträge Vertragsärzte, Psychotherapeuten, MVZ, ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen 19 TK-HausarztTour, Juli 2015

20 Im Krankenhaus gilt der Verbotsvorbehalt Erlaubnisvorbehalt ( 135 Abs. 1 SGB V) Eine Behandlungsmethode darf von einem niedergelassenen Arzt in der vertragsärztlichen Versorgung nur dann zu Lasten der GKV erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss sie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeschlossen hat. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden daher vom G-BA zunächst daraufhin geprüft, ob sie nützlich für die Patienten und aus Sicht der Solidargemeinschaft wirtschaftlich sind. 20 TK-HausarztTour 2015

21 Bundesmantelvertrag Ärzte 21 TK-HausarztTour 2015

22 Der einheitliche Bewertungsmaßstab - Hausarzt 22 TK-HausarztTour 2015

23 Die GKV-Leistungsausgaben im Jahr 2014 Quelle 23 TK-HausarztTour 2015

24 Die Gesamtvergütung 1. Schritt 2. Schritt Quelle 24 TK-HausarztTour 2015

25 Das Regelleistungsvolumen Der Fallwert des Arztes liegt bei 40, der Arzt betreut im Quartal Patienten. So beträgt sein Regelleistungsvolumen im Quartal (Hinweis Altersfaktor) Unabhängig vom Fallwert rechnet der Arzt alle Leistungen nach der Euro- Gebührenordnung ab. "Aufwändige" Fälle mit vielen Abrechnungsziffern und "einfache" Fälle mit wenigen Abrechnungsziffern. Bis zu einem Honorarvolumen vom erhält er für alle "Regelleistungen" immer den vollen Preis. Hat der Arzt das Honorarvolumen erreicht, erhält er nicht mehr den vollen Preis, sondern einen abgestaffelten Preis (= Mengensteuerung). Ausgleich von überproportionalen Honorarverlusten möglich. 25 TK-HausarztTour 2015

26 Die Honorarbestandteile Quelle 26 TK-HausarztTour 2015

27 Der Weg des Geldes 27 TK-HausarztTour 2015 Quelle

28 Die Wirtschaftlichkeitsprüfung Die Arzneimittel-Richtgröße für Hausärzte beträgt im Jahr 2009 für Mitgliederund Familienangehörige 48,51 und für Rentner 158,11. Bei Fällen (davon 400 Rentnern) beträgt das Richtgrößenvolumen des Arztes beispielsweise (600 x 48,51 ) + (400 x 158,11 ) = Bei einer Überschreitung von < 15 % werden kein Maßnahmen ergriffen. Bei einer Überschreitung von > 15 % bis < 25 % wird eine Beratung eingeleitet. Bei Verordnungskosten über ,50 würden im Fallbeispiel Maßnahmen eingeleitet. Bei der Bewertung werden Praxisbesonderheiten berücksichtigt. Bei einer Überschreitung von > 25 % werden Regresse ausgesprochen. Erst bei Verordnungskosten von über ,50 müsste die Beispielpraxis mit Regressen rechnen. 28 TK-HausarztTour 2015

29 Das Arzteinkommen Honorarumsatz aus vertragsärztliche Tätigkeit + Honoarumsatz aus selektivvertraglicher Tätigkeit = Honoarumsatz aus GKV-Praxis + Honoarrumsatz aus privatärztlicher und sonstiger Tätigkeit = Honoarumsatz aus ärztlicher Tätigkeit - Betriebsausgaben = Überschuss aus ärztlicher Tätigkeit - Steuern - Kranken- und Pflegeversicherung - Altersvorsorge = Nettoeinkommen 29 TK-HausarztTour 2015

30 Markus Koffner Techniker Krankenkasse Tel markus.koffner@tk.de

TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Aalen, Juli 2015

TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Aalen, Juli 2015 TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Aalen, Juli 2015 9 von 10 Baden-Württembergern mit ambulanter Versorgung zufrieden Quelle TK-Meinungspuls, Zufriedenheit mit Arztpraxen 2 TK-HausarztTour, Juli 2015

Mehr

Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG)

Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Im Dienst der Medizin. Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Ein Service für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 2 Glossar zum VÄndG Am 1. Januar 2007

Mehr

Einführung. Einführung

Einführung. Einführung Einführung Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung, in denen Ärzte als Vertragsärzte oder als Angestellte

Mehr

Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend?

Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend? Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend? Management-Workshop am 27.02.2013 Dr. Thomas Kriedel Vorstandsmitglied Themenübersicht 1. Vor-

Mehr

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004

Mehr

Kooperationsformen allgemeiner Überblick

Kooperationsformen allgemeiner Überblick Kooperationsformen allgemeiner Überblick I. Überblick Nach dem bisherigen Recht gibt es zu den Formen ärztlicher Kooperation Bestimmungen mit unterschiedlicher Regelungstiefe. Bezogen auf das Kassenarztrecht

Mehr

Ärztliche Kooperationsformen MVZ, Berufsausübungsgemeinschaft und Co.

Ärztliche Kooperationsformen MVZ, Berufsausübungsgemeinschaft und Co. Ärztliche Kooperationsformen MVZ, Berufsausübungsgemeinschaft und Co. Das neue Recht zur Anstellung von Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung Zweigpraxen und ausgelagerte Betriebsstätten Überörtliche

Mehr

Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung

Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung Zukunft des Gesundheitswesens aus Ärztesicht? Eckwerte der ambulanten ärztlichen Versorgung in MV Über 2.450 niedergelassene Vertragsärzte Über 1.100 Hausärzte

Mehr

Ärzte im GKV-System. Prof. Michael Faist Sprecher des Ärztlichen Beirats der Bezirksdirektion Freiburg

Ärzte im GKV-System. Prof. Michael Faist Sprecher des Ärztlichen Beirats der Bezirksdirektion Freiburg Ärzte im GKV-System Prof. Michael Faist Sprecher des Ärztlichen Beirats der Bezirksdirektion Freiburg Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) Jeder Bürger in Deutschland findet einen Arzt, der ihn wohnortnah

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären

Mehr

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung des Vertragsarztrechts

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung des Vertragsarztrechts Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung des Vertragsarztrechts Allgemeines Das VÄndG trat zum 01.Januar 2007 in Kraft Ziel und Handlungsbedarf insbesondere: Transformation berufsrechtlicher

Mehr

20. Nordrheinischer Praxisbörsentag Perspektiven der Niederlassung

20. Nordrheinischer Praxisbörsentag Perspektiven der Niederlassung 20. Nordrheinischer Praxisbörsentag Perspektiven der Niederlassung 05.05.2018 Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender des Vorstands Ambulante Versorgung in der KV-Region

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, KVen Das KV-System Es gibt 17 Kassenärztliche Vereinigungen

Mehr

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G-BA Vortrag im Rahmen der 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen

Mehr

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g 2 0 1 9 zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 7 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt und

Mehr

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 8 SGB V für das Jahr 2011 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

Mehr

Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung

Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung 6. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen, Leipzig 3./5. Mai 2011 Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung Positionen des GKV-Spitzenverbandes zur Zukunft der ambulanten Versorgung

Mehr

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Chancen und Risiken. Politische, rechtliche und steuerliche Aspekte. von

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Chancen und Risiken. Politische, rechtliche und steuerliche Aspekte. von Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) Chancen und Risiken Politische, rechtliche und steuerliche Aspekte von Dr. Ulrich Orlowski Dr. Bernd Halbe Thomas Karch C.F. Müller MedizinRecht.de Vorwort Bearbeiterverzeichnis

Mehr

Gesetzestexte. 1. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Arzte-ZV)

Gesetzestexte. 1. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Arzte-ZV) Vorwort... Hinweise für den Gebrauch... Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur... V VII XV XXIII Gesetzestexte 1. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)... 1 2. Zulassungsverordnung

Mehr

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht A. Grundlagen... 13 I. Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ihre Zukunftsperspektiven... 13 II. Grundprinzipien

Mehr

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Psychotherapeuten

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Psychotherapeuten Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Psychotherapeuten von Dr. jur. Rolf Schallen 7., neu bearbeitete und erweiterte Auflage Zulassungsverordnung

Mehr

Informationen zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ab

Informationen zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ab Informationen zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ab 01.01.2007 Neue Anstellungs- und Kooperationsmöglichkeiten Entscheidungen über Antragsangelegenheiten erfolgen immer nach individueller Prüfung

Mehr

Erläuterungen zu den statistischen Informationen aus dem Bundesarztregister

Erläuterungen zu den statistischen Informationen aus dem Bundesarztregister Erläuterungen zu den statistischen Informationen aus dem Bundesarztregister Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin 2017 Erläuterungen zu den statistischen Informationen aus dem Bundesarztregister 1

Mehr

Seminar Niederlassung/ Praxisübernahme Kompetenzzentrum Weiterbildung Nordrhein Alexander Konrad und Linda Pawelski

Seminar Niederlassung/ Praxisübernahme Kompetenzzentrum Weiterbildung Nordrhein Alexander Konrad und Linda Pawelski Seminar Niederlassung/ Praxisübernahme 06.12.2017 Kompetenzzentrum Weiterbildung Nordrhein Alexander Konrad und Linda Pawelski Trends in Nordrhein 2 Zahl und Anteil Angestellter wächst; Einzelpraxis &

Mehr

Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I Beschlussvorlage vom 11. Juni 2015

Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I Beschlussvorlage vom 11. Juni 2015 Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I 27b Zweitmeinung: Recht auf Zweitmeinung vor geplanten Operationen (10 Tage vorher) 32 Absatz 1a GBA: Richtlinie zur Heilmittelversorgung von Versicherten mit

Mehr

DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015

DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 THEMENÜBERSICHT I. Zuständigkeiten II. III. Zulassungsvoraussetzungen Bedarfsplanung/ Standortwahl IV. Möglichkeiten in der

Mehr

Medizinische Versorgung und Bedarfsplanung in NRW - Sachstand und Perspektiven

Medizinische Versorgung und Bedarfsplanung in NRW - Sachstand und Perspektiven Medizinische Versorgung und Bedarfsplanung in NRW - Sachstand und Perspektiven Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Nordrhein-Westfalen 33. Landesparteitag der CDU NRW 12. März 2011, Siegen

Mehr

Beantragt wird die Anstellung im Rahmen des Sonderbedarfs aufgrund eines:

Beantragt wird die Anstellung im Rahmen des Sonderbedarfs aufgrund eines: Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen PF 2019 99401 Weimar Posteingangsstempel Antrag zur Beschäftigung eines angestellten Arztes im Rahmen des Sonderbedarfs zur

Mehr

der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße Kassel

der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße Kassel Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2017 nach 106b SGB V gemäß Anlage 1, Teil A der Prüfvereinbarung (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) zwischen

Mehr

Bedeutung des ärztlichen Berufsrechts für den Vertragsarzt eine verfassungsrechtliche Analyse

Bedeutung des ärztlichen Berufsrechts für den Vertragsarzt eine verfassungsrechtliche Analyse Bedeutung des ärztlichen Berufsrechts für den Vertragsarzt eine verfassungsrechtliche Analyse Symposium am 14.04.2015: Gilt das ärztliche Berufsrecht (noch) für Vertragsärzte oder ist vertragsärztliche

Mehr

Antrag auf Sonderbedarfszulassung oder Sonderbedarfsteilzulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung

Antrag auf Sonderbedarfszulassung oder Sonderbedarfsteilzulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten Mecklenburg-Vorpommern Neumühler Str. 22 19057 Schwerin Antrag auf Sonderbedarfszulassung oder Sonderbedarfsteilzulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen

Mehr

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG NÜRNBERG, 08. FEBRUAR 2017 DR. DIETER GEIS, VORSTAND Gliederung Definition zentraler Begriffe Was ist hausärztliche

Mehr

MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum

MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Folie 1 Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von MVZs wurden geschaffen durch das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG Damit

Mehr

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

RLV QZV Kooperationszuschlag:

RLV QZV Kooperationszuschlag: RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:

Mehr

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen KV RLP RZ Trier Postfach 2308 54213 Trier Abteilung Qualitätssicherung E-Mail genehmigung@kv-rlp.de Fax 0261 39002-170 06131 326-326 www.kv-rlp.de/251264 A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema Sicherstellungsassistenten

Allgemeine Informationen zum Thema Sicherstellungsassistenten Stand: 18. Juli 2017 Begriff Der Sicherstellungsassistent (bzw. Entlastungsassistent) ist ein Arzt, der über die Facharztanerkennung verfügt und im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses bei einem Vertragsarzt

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema Anstellung eines Arztes

Allgemeine Informationen zum Thema Anstellung eines Arztes Stand: 12. Februar 2016 Der Begriff Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren können Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anstellen, wenn für die

Mehr

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Gesetzliche Neuregelung ab 1. Januar 2007 Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz aus Sicht der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Überblick Eine Zusammenfassung

Mehr

Start-up in die Niederlassung Die Arztpraxis organisiert und sicher. Gesundheitspolitische Trends. Gesellschaftspolitische Trends

Start-up in die Niederlassung Die Arztpraxis organisiert und sicher. Gesundheitspolitische Trends. Gesellschaftspolitische Trends Start-up in die Niederlassung Die Arztpraxis organisiert und sicher Düsseldorf, 3. Februar 2017 Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein Gesundheitspolitische Trends Die ambulante

Mehr

Teil D. mit Wirkung zum 1. Januar 2010

Teil D. mit Wirkung zum 1. Januar 2010 Teil D Beschluss gemäß 87 Abs. 2e SGB V zur Höhe und Anwendung von Orientierungswerten im Regelfall sowie bei festgestellter Unter- und Überversorgung mit Wirkung zum 1. Januar 2010 Nach 87 Abs. 2e SGB

Mehr

Antrag auf Zulassung oder Teilzulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung

Antrag auf Zulassung oder Teilzulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten Mecklenburg-Vorpommern Neumühler Str. 22 19057 Schwerin Antrag auf Zulassung oder Teilzulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung

Mehr

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g 2 0 1 5 zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 8 SGB V für das Jahr 2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Stefanie Gehrlein Leiterin des Referates Stationäre Versorgung und Tarifangelegenheiten des Hartmannbundes I. Sektorale Trennung

Mehr

GKV Versorgungsstrukturgesetz GKV VStG

GKV Versorgungsstrukturgesetz GKV VStG 1 GKV Versorgungsstrukturgesetz GKV VStG Sitzung der Vertreterversammlung der KV RLP 15.02.2012 Gliederung 2 I. Sicherstellung II. Honorar III. Gremienmanagement IV. Wirtschaftlichkeitsprüfung V. Abrechnung

Mehr

Neue Versorgungsformen -

Neue Versorgungsformen - Neue Versorgungsformen - Rechtliche Rahmenbedingungen Birgit Heinrich, Geschäftsführerin LPK RLP Koblenz, 19. September 2009 19.09.2009 Birgit Heinrich 1 Gliederung: 1. Was versteht man unter den Neuen

Mehr

A N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gemäß 36, 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie

A N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gemäß 36, 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie Zulassungsausschuss für Ärzte bei der (Posteingangsstempel) Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen

Mehr

DeutschenPsychotherapeutentagvorgenommeneLiberalisierungundFlexibilisierungdesjeweiligenBerufsrechtsaufgegriffenundindasVertragsarztrecht

DeutschenPsychotherapeutentagvorgenommeneLiberalisierungundFlexibilisierungdesjeweiligenBerufsrechtsaufgegriffenundindasVertragsarztrecht Deutscher Bundestag Drucksache 16/8599 16. Wahlperiode 14. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter

Mehr

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Vertragsarztrechtsänderungsgesetz VÄndG ( ab 1.1.2007) Bundeskongress der niedergelassener Chirurgen 2. 4. März 2007 Was wird kommen? (Basis MBO von Mai 2004) Flexibilisierung der Tätigkeit der Vertragsärzte,

Mehr

Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich

Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich Management von Gesundheitseinrichtungen Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich 14.04.2016 Schultz-Zehden Folie 1 Organisationsformen der ambulanten ärztlichen Versorgung

Mehr

Hausärztliche Versorgung in Löhne. Ansgar von der Osten Geschäftsbereich Zulassung & Sicherstellung

Hausärztliche Versorgung in Löhne. Ansgar von der Osten Geschäftsbereich Zulassung & Sicherstellung Hausärztliche Versorgung in Löhne Ansgar von der Osten Geschäftsbereich Zulassung & Sicherstellung Seite: 1 1.3 von der Osten 21.10.2015 Übersicht 1. Ambulante Versorgung in Löhne 2. Löhne im Förderverzeichnis:

Mehr

Fortbildungswoche Genehmigungen in der vertragsärztlichen Versorgung

Fortbildungswoche Genehmigungen in der vertragsärztlichen Versorgung Fortbildungswoche 23.06.2008 27.06.2008 Genehmigungen in der vertragsärztlichen Versorgung I. Überblick 1. Der Zulassungsausschuss - Gemeinschaftspraxis u. Teilgemeinschaftspraxis - Praxisverlegung - Anstellung

Mehr

Ärztliche Behandlung. Normen

Ärztliche Behandlung. Normen Ärztliche Behandlung Normen 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V 28 SGB V Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen

Mehr

Gemeinsame gesundheitspolitische Forderungen

Gemeinsame gesundheitspolitische Forderungen QPK Lichtenberg/ QPK Neukölln 31.05.2017 Gemeinsame gesundheitspolitische Forderungen 1. Einführung bezirklicher Planungsregionen a. Aufteilung des Planungsraumes Gesamtberlin Um die unterschiedlichen

Mehr

Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung

Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutenkammer Berlin 23.05. und 30.05.2016 RA Dr. Thomas Willaschek RA Dr. Thomas Willaschek Psychotherapeutisches MVZ Folie 1 111111 1 Agenda

Mehr

Was wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen?

Was wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen? Was wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen? Zukunft der Medizinischen Versorgungszentren Bundestagsdrucksache 17/3131 vom 1.10.2010 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vertragstext. Bundesmantelvertrag Ärzte Kommentar

Inhaltsverzeichnis. Vertragstext. Bundesmantelvertrag Ärzte Kommentar Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII HinweisefürdenGebrauch... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII GesetzeimBundesgesetzblatt... XXIII Literaturverzeichnis...XXVII Einleitung... 1 Vertragstext Bundesmantelvertrag

Mehr

2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? Copyright RA Thomas Fendt, Nymphenburger Str.

2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? Copyright RA Thomas Fendt, Nymphenburger Str. 2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? 1 Aktueller Versorgungssituation in Bayern < 80 % frei partielle entsperrt 110 % - 130 % 130 % - 150 % 150 % - 200 %

Mehr

Gemeinsame Umfrage der

Gemeinsame Umfrage der 20.07.2016 Gemeinsame Umfrage der Perspektive Hausarzt Baden-Württemberg und der Techniker Krankenkasse, Landesvertretung Baden-Württemberg Umfragezeitraum: 10. Juni 2016 bis 4. Juli 2016 Art der Umfrage:

Mehr

Regionalkonferenz. Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen. 17. Oktober 2012

Regionalkonferenz. Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen. 17. Oktober 2012 Regionalkonferenz Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen 17. Oktober 2012 Aktuelle Situation der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis Nordsachsen Auswirkungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes?

Mehr

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel)

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - Körperschaft

Mehr

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische

Mehr

Wandel der ärztlichen Arbeitswelt Entwicklung der vertragsärztlichen Ressourcen in Nordrhein

Wandel der ärztlichen Arbeitswelt Entwicklung der vertragsärztlichen Ressourcen in Nordrhein Fachveranstaltung Reichen die Ressourcen? Wandel der ärztlichen Arbeitswelt Entwicklung der vertragsärztlichen Ressourcen in Nordrhein 17.10.2017 Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender des Vorstands Agenda

Mehr

AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch Frau Andrea Spitzer

AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch Frau Andrea Spitzer Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Heilmittel für das Jahr 2018 gemäß 106b SGB V nach Anlage 1, Teil B Heilmittel der Prüfvereinbarung (Richtgrößen- Vereinbarung/Heilmittel) zwischen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Ambulante ärztliche Versorgung im Regierungsbezirk Oberbayern aus der Sicht einer Krankenkasse

Ambulante ärztliche Versorgung im Regierungsbezirk Oberbayern aus der Sicht einer Krankenkasse Ambulante ärztliche Versorgung im Regierungsbezirk Oberbayern aus der Sicht einer Krankenkasse - Direktor Fürstenfeldbruck, 07.08.2013 AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bedarfsplanung Ärzte in Bayern Verteilung

Mehr

"Wollen die Jungmediziner im Südwesten noch Hausarzt werden?

Wollen die Jungmediziner im Südwesten noch Hausarzt werden? Pressegespräch zum Thema: "Wollen die Jungmediziner im Südwesten noch Hausarzt werden? Stuttgart, 20. Juli 2017 1 Daten zur Studie Fachsemester 23% 20% Onlinebefragung durch den Hartmannbund 300 Studierende

Mehr

Informationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen

Informationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen Stand Oktober 2017 Begriff sind Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung, die wegen der Anforderungen an ihre Ausführung, an besondere Kenntnisse und Erfahrungen oder wegen der Neuheit des Verfahrens

Mehr

Psychotherapeutengesetz

Psychotherapeutengesetz Psychotherapeutengesetz Eine systematische Einführung in das neue Berufsrecht und das Vertragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung Von Karl Salzl Referent für Leistungen und Versorgungsmanagement,

Mehr

Antrag auf Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt / in einem MVZ

Antrag auf Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt / in einem MVZ Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Praxisstempel Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.

Mehr

Die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen

Die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung Marion Henkel / Ass. Carsten Bellen GB Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, 14.03.2009

Mehr

Rahmenbedingungen von

Rahmenbedingungen von Rahmenbedingungen von Psychotherapie im Kontext Krankenkassen Johannes Schopohl Systemisch auf Rezept Berlin 25. November 2017 Übersicht neue Behandlungsmethoden in der GKV fachliche Voraussetzungen für

Mehr

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Begründung

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Begründung SGB V alt SGB V in der Fassung des GKV Versorgungsstärkungsgesetzes GKV VSG 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Wege in die ambulante Versorgung. Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW

Wege in die ambulante Versorgung. Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW Wege in die ambulante Versorgung Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW Bedarfsplanung Möglichkeit der Zulassung ist von der Bedarfsplanung

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, Agenda Themenbereiche Die Kassenärztlichen Vereinigungen

Mehr

Ambulante ärztliche Versorgung von behinderten Menschen

Ambulante ärztliche Versorgung von behinderten Menschen Ambulante ärztliche Versorgung von behinderten Menschen Ambulante ärztliche Versorgung von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Spannungsfeld von EBM, Fallobergrenzen und Praxisbudgets

Mehr

Neues zum Begriff der Berufsausübungsgemeinschaft

Neues zum Begriff der Berufsausübungsgemeinschaft Das VÄndG aus Sicht der KVen Ansgar von der Osten Stand: 23. Reformen Reformen Reformen... 1977 1981 1988 1992 1997 1998 2000 2004 2006 2007 Kostendämpfungsergänzungsgesetz Neues zum Begriff der Berufsausübungsgemeinschaft

Mehr

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,

Mehr

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131)

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131) Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. 55116 Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) 28695-0 Fax: (06131) 28695-95 www.kgrp.de RUNDSCHREIBEN Lfd. Nummer 426/13 AZ 100 We/mu. Mainz, den 25.11.2013 Neue

Mehr

Ärzte und der ambulante Sektor

Ärzte und der ambulante Sektor Einführung in das Management im Gesundheitswesen Ärzte und der ambulante Sektor Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating

Mehr

Chancen aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz für die Region Torgau-Oschatz. Regionalkonferenz am 15. Februar 2012

Chancen aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz für die Region Torgau-Oschatz. Regionalkonferenz am 15. Februar 2012 Chancen aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz für die Region Torgau-Oschatz Regionalkonferenz am 15. Februar 2012 2 15. Februar Andrea Keßler SMS Ärztliche Versorgung im Planungsbereich Torgau-Oschatz

Mehr

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5 Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten

Mehr

Versorgungsstärkungsgesetz

Versorgungsstärkungsgesetz Versorgungsstärkungsgesetz - wichtige Änderungen für PPs und KJPs - Delegiertenversammlung 30. Juni 2015 Brigitte Kemper-Bürger - Stand: 30.06.2015 1. Delegation psychotherapeutischer Leistungen 28 Abs.

Mehr

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Heilmittel für das Jahr 2015 (Richtgrößen-Vereinbarung/Heilmittel)

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Heilmittel für das Jahr 2015 (Richtgrößen-Vereinbarung/Heilmittel) Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Heilmittel für das Jahr 2015 (Richtgrößen-Vereinbarung/Heilmittel) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (im Folgenden KV Thüringen genannt)

Mehr

B E S C H L U S S. in seiner 164. Sitzung am 17. Oktober Teil A

B E S C H L U S S. in seiner 164. Sitzung am 17. Oktober Teil A B E S C H L U S S zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sowie zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2009 durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in

Mehr

Verteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen

Verteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen 79. Ordentlicher Medizinischer Fakultätentag Mainz 2018 Verteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen Mainz 31. Mai 2018 Thomas Uhlemann, GKV-Spitzenverband

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Nr

Amtliche Bekanntmachung Nr Amtliche Bekanntmachung Nr. 37-2018 Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Heilmittel für das Jahr 2019 gemäß 106b SGB V nach Anlage 1, Teil B Heilmittel der Prüfvereinbarung (Richtgrößen-Vereinbarung/Heilmittel)

Mehr

11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen

11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen 11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen Marion Bünning Assessorin jur. Leiterin der Abteilung Recht & Zulassung 03.10.2015 11. Bremer MR-Symposium

Mehr

Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe

Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe Kassenärztliche Vereinigung Hessen Nancy Geiger, Beraterin, BeratungsCenter Gießen 20.02.2016 Kassenärztliche

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund,

Mehr

Schritte in die Niederlassung Kompetenzzentrum Weiterbildung Nordrhein Linda Pawelski

Schritte in die Niederlassung Kompetenzzentrum Weiterbildung Nordrhein Linda Pawelski Schritte in die Niederlassung 14.03.2018 Kompetenzzentrum Weiterbildung Nordrhein Linda Pawelski Trends in Nordrhein 2 Zahl und Anteil Angestellter wächst; Einzelpraxis & BAG weiter beliebt 20.000 17.500

Mehr

Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht

Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht Vertragsarztrecht Teil I Ausgangsfall: Krankenhausarzt A möchte sich in Augsburg als fachärztlich tätiger Internist (Schwerpunkt Kardiologie) niederlassen

Mehr

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 1. Dezember 2010 Studium der Humanmedizin/Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung

Mehr

Die Sicherstellung der wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung Möglichkeiten und Grenzen

Die Sicherstellung der wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung Möglichkeiten und Grenzen 5. IQN Kongress Düsseldorf, Haus der Ärzteschaft, 17. April 2010 Die Sicherstellung der wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung Möglichkeiten und Grenzen Bernhard Brautmeier Vorstand der KV Nordrhein

Mehr

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 03. Dezember 2008 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung

Mehr

Translationale Zentren

Translationale Zentren Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,

Mehr

Schritte in die Niederlassung Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung

Schritte in die Niederlassung Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Schritte in die Niederlassung 04.06.2016 Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 2. Bedarfsplanung

Mehr