Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung"

Transkript

1 Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 03. Dezember 2008 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung

2 Ihre Referenten Mathias Parbs ECOVIS Grieger Mallison & Partner Steuerberater in Rostock Axel Keller, LL.M. ECOVIS Grieger Mallison Bettker Keller & Partner Rechtsanwalt in Güstrow Folie 2 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

3 Der Angestellte Folie 3 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

4 Der Niedergelassene Folie 4 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

5 Situation bis 2003 Erbringung ambulanter ärztlicher Leistungen nur durch in örtlicher Praxis niedergelassene Ärzte (Ausn.: Notfallambulanz) Bildung von GP en nur zwischen identischen oder verwandten Fachgebieten ( sinnvolle Kombinationen) überörtliche Kooperationen ebenso unzulässig wie Verbindung mit entfernten Fachgebieten oder Nichtärzten Organisation einer Kooperation in Form einer GmbH unzulässig Erbringung ärztlicher Tätigkeiten durch angestellte Ärzte unzulässig Folie 5 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

6 01. Januar GMG Einführung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) fachübergreifende Erbringung ärztlicher Leistungen durch im MVZ tätige Ärzte Anstellung von Ärzten zulässig Gesellschaftereignung für alle Leistungserbringer Organisation in Form einer GmbH zulässig Zulassungsprivileg für angestellte MVZ-Ärzte Restriktionen: Zulassung nur für einen Ort Einsatz von Ärzten in KH und MVZ (Teilzeit) problematisch Zulassung des MVZ strikt an Gründereigenschaft des Trägers gebunden Folie 6 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

7 01. Januar 2006 VÄG (I) Liberalisierung des Vertragsarztrechts auch außerhalb von MVZ Unbeschränkte Zulässigkeit angestellter ambulanter ärztlicher Tätigkeit Zulässigkeit überörtlicher (Gemeinschafts-) Praxen Zulässigkeit von Teilgemeinschaftspraxen Zulässigkeit ambulanter Tätigkeit von KH-Ärzten Karenzzeit von sechs Monaten für MVZ bei Verlust eines Trägers Folie 7 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

8 01. Januar 2006 VÄG (II) (neue) Restriktionen: Aufhebung des Angestelltenprivilegs für MVZ-Ärzte Selbstschuldnerische Haftungsübernahme des / der MVZ-Träger Teilgemeinschaftspraxen zwischen Erbringern überweisungsgebundener medizinisch-technischer Leistungen und überweisungsberechtigten Leistungserbringern gesetzlich untersagt und Neureglungen zunächst nur in SGB V und Ärzte-ZV umgesetzt, untergesetzliche Regelungen und damit die Zulassungspraxis der KV erst einmal nicht geändert seit 07/07 Umsetzung in untergesetzliche Regelungen erfolgt Folie 8 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

9 Aktuelle Zulassungssituation 1088 zugelassene MVZ 55,8% / 36,9% in reiner Trägerschaft von Vertragsärzten / Krankenhäusern in MVZ tätige Ärzte davon angestellt (etwa 75%) Größen von 2 bis ca. 50 Ärzte bundesweiter Durchschnitt: 4 Ärzte Hausärzte, Internisten und Chirurgen am häufigsten vertretene Fachgruppen Hausärzte in etwa 40% aller MVZ vertreten (Quelle: KBV, Stand ) Folie 9 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

10 Entwicklung der Zulassungszahlen MVZ KH-MVZ Dez 05 Dez 06 Dez 07 Folie 10 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

11 Rechtliche Grundlagen I Fachübergreifende Tätigkeit zwei verschiedene Fachrichtungen müssen im MVZ vertreten sein Unterschiedliche Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen nur hausärztliche gruppe nicht fachübergreifend fachärztlicher und hausärztlicher Internist fachübergreifend Ärztliche Leitung vergleichbar mit Ärztlichem Direktor im KH ärztliche Fachbereichsleitung möglich (Aufsicht nur im eigenen Fachgebiet) kooperative Leitung bei MVZ mit unterschiedlichen Berufsgruppen möglich Unabhängigkeit von nichtärztlichen Weisungen (kfm. GF?) Umfang: fachliche Leitung und Überwachung, Abrechnung, Berufsrecht, Erstellung von berichten und Ansprechpartner für Kassenärztliche Vereinigung Folie 11 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

12 Rechtliche Grundlagen II Einrichtung - räumliche Struktur, personelle Kapazität, Ausstattung mit Sachmitteln - grundsätzlich ein Standort für alle MVZ-Ärzte (Filialen möglich) - keine Ausübung mittels fahrender MVZ möglich Tätigkeit der Ärzte - Approbation, allg. oder fachärztl. Weiterbildung, Eintragung in das register erforderlich - Teilzeittätigkeit, Tätigkeit in KH und MVZ jetzt grundsätzlich möglich - Beachte: Auswirkung von Teilzeit auf Bedarfsplanung Nebentätigkeit eines VA es max. 13 Stunden / Woche Folie 12 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

13 Rechtliche Grundlagen III zulässige Organisationsformen grds. alle, aber OHG / KG (-), da beruf kein Gewerbe Anerkennung eines MVZ als gemeinnützig möglich taugliche Gründer - alle zur Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zugelassenen Leistungserbringer, bspw. Vertragsärzte, KH, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Krankenpflegeeinrichtungen - nicht: Krankenkassen, Pharmaunternehmen, Heilpraktiker, Landeskrankenhausgesellschaft Folie 13 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

14 Rechtliche Grundlagen IV Berufsrechtliche Einschränkung - nicht alle Leistungserbringer sind miteinander vereinbar - problematisch: Apotheker (Fremdbesitzverbot) keine Kombination von VÄ und einem KH in einer Kapitalgesellschaft möglich Zulassung des MVZ - Erwerb Vertragsarztsitz durch - Beteiligung an Ausschreibungsverfahren (KV M-V: nur bestehende MVZ) - Umwandlung von Vertragsarztsitzen (Personenidentität für Übergangszeitraum) Folie 14 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

15 Was gibt s noch? Krankenhaus MVZ Teilgemeinschaft Dr. Hinz Berufsausübungsgem. KV 1 AVZ Dr. Kunz ZNL KV 2 Folie 15 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

16 Was gibt s noch? Pharma Betreiber 2 Pharma San/Apo Klinik Ärzte Betreiber GmbH & Co. KG Pharma Betreiber 3 Betreiberverträge Ambulantes Zentrum 2 Ambulantes Zentrum Klinik MVZ GmbH Apotheke/ Sanitätsh. Ärzte Freier Freie Ärzte Ambulantes Zentrum 3 Zuweisungs- und Nutzungsvereinbarung Folie 16 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

17 Der Niedergelassene und die Anderen Folie 17 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

18 (k)eine Strategie Folie 18 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

19 ärztl. Zukunft = Kooperation Prognose der KBV: Das ärztliche Honorar verlagert sich weg von öffentlich-rechtlichen Kollektivverträgen 2005: 99% aller ambulanten Leistungen 2010: 55% aller ambulanten Leistungen 2015: 42% aller ambulanten Leistungen EBM PKV IV / DMP Selbstz. Folie 19 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

20 We live in FINANCIAL TIMES Folie 20 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Axel Keller (LL.M.) Rechtsanwalt Mathias Parbs Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt Tel.: Tel.: mail: mail: Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 1. Dezember 2010 Studium der Humanmedizin/Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung

Mehr

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 02. Dezember 2009 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung

Mehr

MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum

MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Folie 1 Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von MVZs wurden geschaffen durch das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG Damit

Mehr

Kooperationsformen allgemeiner Überblick

Kooperationsformen allgemeiner Überblick Kooperationsformen allgemeiner Überblick I. Überblick Nach dem bisherigen Recht gibt es zu den Formen ärztlicher Kooperation Bestimmungen mit unterschiedlicher Regelungstiefe. Bezogen auf das Kassenarztrecht

Mehr

Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG)

Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Im Dienst der Medizin. Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Ein Service für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 2 Glossar zum VÄndG Am 1. Januar 2007

Mehr

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische

Mehr

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz nur eine Floskel oder doch richtungsweisend?

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz nur eine Floskel oder doch richtungsweisend? Vertragsarztrechtsänderungsgesetz nur eine Floskel oder doch richtungsweisend? von Rechtsanwalt Dr. iur. Ronny Hildebrandt R E C H T S A N W Ä L T E Seite 1 Beschlüsse 107. Dt. Ärztetag Neben Praxissitz

Mehr

Chirurgische Praxis der Zukunft - neue Kooperations- und Abrechnungsmöglichkeiten

Chirurgische Praxis der Zukunft - neue Kooperations- und Abrechnungsmöglichkeiten Symposium Hernienchirurgie am 29.02.2008 in Nürnberg Chirurgische der Zukunft - neue Kooperations- und Abrechnungsmöglichkeiten Kanzlei für Medizinrecht Friedensallee 48 22765 Hamburg Tel. 040/391950 Individuelle

Mehr

Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung

Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung Zukunft des Gesundheitswesens aus Ärztesicht? Eckwerte der ambulanten ärztlichen Versorgung in MV Über 2.450 niedergelassene Vertragsärzte Über 1.100 Hausärzte

Mehr

Neues zum Begriff der Berufsausübungsgemeinschaft

Neues zum Begriff der Berufsausübungsgemeinschaft Das VÄndG aus Sicht der KVen Ansgar von der Osten Stand: 23. Reformen Reformen Reformen... 1977 1981 1988 1992 1997 1998 2000 2004 2006 2007 Kostendämpfungsergänzungsgesetz Neues zum Begriff der Berufsausübungsgemeinschaft

Mehr

Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG

Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG --------- die Plattform für zukunftssichere Kooperationen in der Gesundheitsversorgung Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Ulrich Blondin Vorstand BMVZ

Mehr

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Zulassungsausschuss-Ärzte-Dresden Postfach 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären

Mehr

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Gesetzliche Neuregelung ab 1. Januar 2007 Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz aus Sicht der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Überblick Eine Zusammenfassung

Mehr

Antrag auf Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt / in einem MVZ

Antrag auf Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt / in einem MVZ Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Praxisstempel Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.

Mehr

8. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. 3. bis. 4. Mai 2013 in Berlin. Kooperationen aus Sicht der KV Berlin

8. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. 3. bis. 4. Mai 2013 in Berlin. Kooperationen aus Sicht der KV Berlin 8. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen 3. bis. 4. Mai 2013 in Berlin Kooperationen aus Sicht der KV Berlin I. Überblick Zu den Formen ärztlicher Kooperationen gibt es Bestimmungen mit

Mehr

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Zulassungsausschuss - Ärzte - Chemnitz Zulassungsausschuss - Ärzte - Chemnitz Postfach 1164 09070 Chemnitz Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer

Mehr

Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)

Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung) TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Ulm und Heilbronn Juli 2015 Historie vor 1883 Patient Honorar Behandlung Arzt von 1883-1931 (Bismarck) Patient Leistung (Pflicht zur Behandlung) Einkaufsmodell Arzt

Mehr

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004

Mehr

DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015

DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 THEMENÜBERSICHT I. Zuständigkeiten II. III. Zulassungsvoraussetzungen Bedarfsplanung/ Standortwahl IV. Möglichkeiten in der

Mehr

Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung

Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutenkammer Berlin 23.05. und 30.05.2016 RA Dr. Thomas Willaschek RA Dr. Thomas Willaschek Psychotherapeutisches MVZ Folie 1 111111 1 Agenda

Mehr

Die neuen Vergütungsregelungen für Ärztenetze

Die neuen Vergütungsregelungen für Ärztenetze Die neuen Vergütungsregelungen für Ärztenetze Der 87b SGB V Dr. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 87b SGB V Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung) Neufassung

Mehr

Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht

Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht Vertragsarztrecht Teil I Ausgangsfall: Krankenhausarzt A möchte sich in Augsburg als fachärztlich tätiger Internist (Schwerpunkt Kardiologie) niederlassen

Mehr

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Vertragsarztrechtsänderungsgesetz VÄndG ( ab 1.1.2007) Bundeskongress der niedergelassener Chirurgen 2. 4. März 2007 Was wird kommen? (Basis MBO von Mai 2004) Flexibilisierung der Tätigkeit der Vertragsärzte,

Mehr

Beantragt wird die Anstellung im Rahmen des Sonderbedarfs aufgrund eines:

Beantragt wird die Anstellung im Rahmen des Sonderbedarfs aufgrund eines: Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen PF 2019 99401 Weimar Posteingangsstempel Antrag zur Beschäftigung eines angestellten Arztes im Rahmen des Sonderbedarfs zur

Mehr

I. Die Ausgangssituation der Normalfall. Die Praxisfiliale. II. Weitere Möglichkeiten. II. Weitere Möglichkeiten

I. Die Ausgangssituation der Normalfall. Die Praxisfiliale. II. Weitere Möglichkeiten. II. Weitere Möglichkeiten Die Praxisfiliale I. Die Ausgangssituation der Normalfall Die Praxisfiliale Welche Möglichkeiten und welche Vorgaben bestehen für mich? Einzelpraxis Zulassung für den Ort der Niederlassung als Arzt (Vertragsarztsitz),

Mehr

Konkrete Vorgehensweise bei der Gründung eines MVZ

Konkrete Vorgehensweise bei der Gründung eines MVZ Konkrete Vorgehensweise bei der Gründung eines MVZ Braunschweiger MVZ-Symposium 11.09.2008 * Braunschweig Dr. Martin Rehborn Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Sozietät Dr. Rehborn * Rechtsanwälte

Mehr

2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? Copyright RA Thomas Fendt, Nymphenburger Str.

2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? Copyright RA Thomas Fendt, Nymphenburger Str. 2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? 1 Aktueller Versorgungssituation in Bayern < 80 % frei partielle entsperrt 110 % - 130 % 130 % - 150 % 150 % - 200 %

Mehr

Schritte in die Niederlassung Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung

Schritte in die Niederlassung Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Schritte in die Niederlassung 04.06.2016 Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 2. Bedarfsplanung

Mehr

A N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gemäß 36, 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie

A N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gemäß 36, 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie Zulassungsausschuss für Ärzte bei der (Posteingangsstempel) Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen

Mehr

Wege in die Niederlassung Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung

Wege in die Niederlassung Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Wege in die Niederlassung 15.11.2014 Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 2. Bedarfsplanung 3. Möglichkeiten

Mehr

Ansätze zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Kommunale Ansä. Demografische Herausforderung. Arztdichte

Ansätze zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Kommunale Ansä. Demografische Herausforderung. Arztdichte 1 2 Gesundheit ist unsere Sache Kommunale Ansä Ansätze zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung Dr. med. Stefan Bilger Deutscher Hausärzteverband, LV Baden-Württemberg 1 2 3 5 Arztdichte Demografische

Mehr

Ambulante Leistungserbringung am Krankenhaus

Ambulante Leistungserbringung am Krankenhaus Ambulante Leistungserbringung am Krankenhaus Prof. Dr. Reinhard Kiefer Neurologische Klinik Neurologische Praxis im MVZ Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme) Problemlage in Deutschland besteht traditionell

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.

Mehr

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006 Nachfolgend wird auf der Grundlage eigener Datenerhebungen der KBV bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen die

Mehr

Merkblatt für einen Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

Merkblatt für einen Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt gemäß 95 SGB V

Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt gemäß 95 SGB V Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet. Name des

Mehr

Arbeitsrechtliche Aspekte eines Medizinischen Versorgungszentrum aus der Sicht des Unternehmers Arzt

Arbeitsrechtliche Aspekte eines Medizinischen Versorgungszentrum aus der Sicht des Unternehmers Arzt Arbeitsrechtliche Aspekte eines Medizinischen Versorgungszentrum aus der Sicht des Unternehmers vorgelegt von Dr.med. Roland E. Winkler 1. Einleitung Das Gesundheitswesenmodernierungsgesetz ( GMG ) beinhaltet

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie) Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung

Mehr

11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen

11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen 11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen Marion Bünning Assessorin jur. Leiterin der Abteilung Recht & Zulassung 03.10.2015 11. Bremer MR-Symposium

Mehr

Ärztlicher Arbeitsmarkt im Überblick

Ärztlicher Arbeitsmarkt im Überblick Tag der Ärztekammer am 4. November 2011 in Münster Ärztlicher Arbeitsmarkt im Überblick Dr. med. (I) Klaus Reinhardt Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Zwei gute Botschaften: Sie werden gebraucht!

Mehr

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg -

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg - Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg - Humboldtstraße 56 (040) 22 80 2-342 oder 22 80 2-320 22083 Hamburg (040) 22 80 2-420 U N T E R L A G E N zur Antragsstellung auf Z U L A

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin an einem Medizinischen Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin an einem Medizinischen Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Susanne Jahn 0221 7763-6516 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Justine Labuhn 0221 7763-6534 0221 7763-6500 Frau Johanna

Mehr

Die Nase in alle Töpfe stecken: Die Arbeit im MVZ als angestellter Arzt oder ärztlicher Leiter

Die Nase in alle Töpfe stecken: Die Arbeit im MVZ als angestellter Arzt oder ärztlicher Leiter Berlin 20. Februar 2016 Die Nase in alle Töpfe stecken: Die Arbeit im MVZ als angestellter Arzt oder ärztlicher Leiter Dr. med. Peter Velling Bundesverband Medizinische Versorgungszentren Gesundheitszentren

Mehr

Nr. 158 Name: Kompetenznetz Parkinson - Benchmarking in der Patienten-Versorgung - Depression bei der Parkinson-Krankheit (KND)

Nr. 158 Name: Kompetenznetz Parkinson - Benchmarking in der Patienten-Versorgung - Depression bei der Parkinson-Krankheit (KND) Quellen Informationsgrundlage für diesen Datensatz Name der Qualitätsinitiative Internetlink der Initiative nur aus Recherche Kompetenznetz Parkinson - Benchmarking in der Patienten-Versorgung - Depression

Mehr

in Kraft getreten am neu gefasst am Präambel

in Kraft getreten am neu gefasst am Präambel Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zur Verwendung der Mittel aus dem Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V (Strukturfonds-Richtlinie) in Kraft getreten am 01.04.2014 neu gefasst am

Mehr

Gründung eines MVZ Erfahrungsbericht am Beispiel MVZ Hannover Oststadt. FHH meets economy 9. Oktober 2007

Gründung eines MVZ Erfahrungsbericht am Beispiel MVZ Hannover Oststadt. FHH meets economy 9. Oktober 2007 Gründung eines MVZ Erfahrungsbericht am Beispiel MVZ Hannover Oststadt FHH meets economy 9. Oktober 2007 IGM Institut für Gesundheitsmanagement 09. Oktober 2007 medura GmbH, Hannover Seite 1 Über die medura

Mehr

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG NÜRNBERG, 08. FEBRUAR 2017 DR. DIETER GEIS, VORSTAND Gliederung Definition zentraler Begriffe Was ist hausärztliche

Mehr

Neue Organisations- und Betriebsformen in der ambulanten Versorgung - MVZ & Angestellte Ärzte -

Neue Organisations- und Betriebsformen in der ambulanten Versorgung - MVZ & Angestellte Ärzte - die Plattform für zukunftssichere Kooperationen in der Gesundheitsversorgung Berlin 29. Oktober 2015 Neue Organisations- und Betriebsformen in der ambulanten Versorgung - MVZ & Angestellte Ärzte - Dr.

Mehr

Punkt für Punkt näher zum Ziel.

Punkt für Punkt näher zum Ziel. Punkt für Punkt näher zum Ziel. Analysieren Sie die Grundvoraussetzungen für Ihre Existenzgründung, stecken Sie betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen ab, planen Sie Ihre Praxisführung konkreter mit

Mehr

Zu jedem Topf gibt es den passenden Deckel Kurzvorstellung des MB und seiner (rechtlichen) Angebote

Zu jedem Topf gibt es den passenden Deckel Kurzvorstellung des MB und seiner (rechtlichen) Angebote Zu jedem Topf gibt es den passenden Deckel Kurzvorstellung des MB und seiner (rechtlichen) Angebote Vortrag Networking-Event Hamburg, den (Datum) Für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung

Mehr

Antrag auf Sonderbedarfszulassung nach 36, 37 Bedarfsplanungsrichtlinie

Antrag auf Sonderbedarfszulassung nach 36, 37 Bedarfsplanungsrichtlinie An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund Antrag auf Sonderbedarfszulassung nach 36, 37 Bedarfsplanungsrichtlinie

Mehr

Sicherstellungsstatut

Sicherstellungsstatut Sicherstellungsstatut Maßnahmen zur Sicherstellung und Nachwuchsgewinnung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher

Mehr

Strategische Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken

Strategische Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken Strategische Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken Vision und Realität neuer Versorgungsstrukturen Dr. med. Jörg Bader Geschäftsführer HELIOS Versorgungszentren GmbH Agenda Folie:

Mehr

Regionalkonferenz Weimarer Land

Regionalkonferenz Weimarer Land Regionalkonferenz Weimarer Land Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum Matthias Zenker Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Folie 1 1. Welche Planungsgrundlagen gibt es für die ambulante

Mehr

Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte

Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte Oppurger Gespräch am 04.April 2011 Matthias Zenker Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Folie 1 Eröffnung einer Praxis

Mehr

Handlungsempfehlungen

Handlungsempfehlungen Karlsruhe Zweites Plenum am 17. Juli 2013 Handlungsempfehlungen Arbeitsgruppe Ambulante ärztliche Versorgung Ausgangspunkt AG ist Zusammenschluss der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen im Landkreis

Mehr

(Für Kernspintomographie der Mamma und MR-Angiographie bitte gesonderten Antrag verwenden.) Name: Geburtsdatum: Facharzt-Anerkennung als: seit:

(Für Kernspintomographie der Mamma und MR-Angiographie bitte gesonderten Antrag verwenden.) Name: Geburtsdatum: Facharzt-Anerkennung als: seit: Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich Qualitätssicherung Neumühler Straße 22 19057 Schwerin Antrag auf Genehmigung zur Durchführung Abrechnung von Leistungen

Mehr

... Titel, Name Vorname - nur Rufname lt. Geburtsurkunde Geburtsort (Gemeinde, Land)

... Titel, Name Vorname - nur Rufname lt. Geburtsurkunde Geburtsort (Gemeinde, Land) Zulassungsausschuss für Ärzte (Posteingangsstempel) bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Erteilung einer beschränkten

Mehr

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen: TOP 7 Antrag 1 Bericht an die Vertreterversammlung der KBV Positionspapier Erwartungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an eine zukunftssichere Gesundheitspolitik Vorstand KBV Die Vertreterversammlung

Mehr

Versorgungsstrukturgesetz - neue Handlungsoptionen für Nephrologen?

Versorgungsstrukturgesetz - neue Handlungsoptionen für Nephrologen? Versorgungsstrukturgesetz - neue Handlungsoptionen für Nephrologen? Ein Beitrag von Dr. Thomas Feldmeier, Rechtsanwalt + Notar Fachanwalt für Medizin - und Arbeitsrecht zur Fortbildungsveranstaltung des

Mehr

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5 Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten

Mehr

Franchising für Ärzte vertragsarztrechtliche und berufsrechtliche Vorbehalte

Franchising für Ärzte vertragsarztrechtliche und berufsrechtliche Vorbehalte Franchising für Ärzte vertragsarztrechtliche und berufsrechtliche Vorbehalte Sebastian Vorberg, LL.M. (Houston) Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht www.medizinanwalt.de Recht und Steuern in der

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Bezirksstelle Düsseldorf Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Rebecca In der Smitten 0211 5970-8570 0211 5970-9533 Zulassungsausschuss Frau Daniela Pesch 0211 5970-8507 0211 5970-9986

Mehr

Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gem. 36 bzw. 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie (Sonderbedarfszulassung) (Für Ihre Unterlagen bestimmt)

Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gem. 36 bzw. 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie (Sonderbedarfszulassung) (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gem. 36 bzw. 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie (Sonderbedarfszulassung) (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit sind

Mehr

WORKSHOP Was bringt das Versorgungsstrukturgesetz?

WORKSHOP Was bringt das Versorgungsstrukturgesetz? WORKSHOP Was bringt das Versorgungsstrukturgesetz? 11. Nationales DRG-Forum plus Berlin, den 30. März 2012 Prof. Dr. rer. pol. Andreas Beivers Studiendekan Gesundheitsökonomie Hochschule Fresenius München

Mehr

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung GB Abrechnung - Plausibilitätsprüfung Spitzenverband Bund der Krankenkassen Kassenärztliche Bundesvereinigung Seite: 2 1 Die (KÄV) Die (KÄV) betreute im Jahr 2008 bundesweit 1.100 Kurärzte * 373 Kurorte

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Clara Dollnick 0221 7763-6535 0221 7763-6500 Frau Johanna

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg - wird von der KV Hamburg ausgefüllt - Eintragung erfolgt ENR Ja Nein Antragsprüfung am MA Kürzel Eintragung am MA Kürzel Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg

Mehr

Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen

Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen Jochen Maurer, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 10.12.2012 Agenda Erwartungen an die neue Bedarfsplanung Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Mehr

Informationen zum Thema Zweigpraxis Häufig gestellte Fragen zum Verfahren

Informationen zum Thema Zweigpraxis Häufig gestellte Fragen zum Verfahren Informationen zum Thema Zweigpraxis Häufig gestellte Fragen zum Verfahren 1. Wer ist für meinen Antrag zuständig? Seite 2 2. Wie läuft das Verfahren bei der KV ab? Seite 2 3. Was muss ich beachten, wenn

Mehr

Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit gem. 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V (Job-Sharing-Verfahren) (Für Ihre Unterlagen bestimmt)

Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit gem. 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V (Job-Sharing-Verfahren) (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit gem. 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V (Job-Sharing-Verfahren) (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ambulanten Operationen

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ambulanten Operationen Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung / Abrechnungsgenehmigung Humboldtstraße 56 22083 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ambulanten Operationen

Mehr

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Fachtagung: Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum 29. Juni 2011 RA Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Bonvie

Mehr

Durchführungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung

Durchführungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung Durchführungsbestimmungen der KV Sachsen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung in der Fassung vom 5. November 2016 mit Wirkung ab 1. Juli 2016 Durchführungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal Kassenärztliche Bundesvereinigung

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell 2. Quartal 2011 Kassenärztliche Bundesvereinigung MVZ im 2. Quartal 2011 30.06.2011 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV die Entwicklung

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von gynäkologischen Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich

Antrag. auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von gynäkologischen Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Abrechnung Yorckstr. 15 93049 Regensburg Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von gynäkologischen Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich 1.

Mehr

Name, Vorname, Titel

Name, Vorname, Titel KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Sozialpsychiatrie Antrag zur Teilnahme an der Vereinbarung gemäß 85 Abs.

Mehr

Antrag. auf Genehmigung einer Filiale eines Vertragsarztes/Vertragspsychotherapeuten nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV. Name, Vorname. Facharztbezeichnung

Antrag. auf Genehmigung einer Filiale eines Vertragsarztes/Vertragspsychotherapeuten nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV. Name, Vorname. Facharztbezeichnung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung einer Filiale eines Vertragsarztes/Vertragspsychotherapeuten nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV 1. Allgemeine

Mehr

Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums

Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Arnsberg I Arnsberg II Detmold Münster Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund Tag des Eingangs des

Mehr

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 38. Deutscher Krankenhaustag am 18.11.2015 in Düsseldorf Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Rechtsanwalt Andreas Wagener Stv. Hauptgeschäftsführer Deutsche Krankenhausgesellschaft

Mehr

Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch

Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch Kassenärztliche Bundesvereinigung Allgemeine Entwicklung in Deutschland Rheumatologen

Mehr

Inhalt. Worum es heute geht. Wie funktioniert Gesundheitspolitik? Warum wollen die Länder mehr Mitsprache?

Inhalt. Worum es heute geht. Wie funktioniert Gesundheitspolitik? Warum wollen die Länder mehr Mitsprache? Zweiter Meilensteinworkshop zur Brandenburger Fachkräftestudie Pflege Forum 1 Impuls Möglichkeiten und Grenzen landespolitischer Initiativen in den Bereichen (Seniorenpolitik, Pflege und) Gesundheit Bettina

Mehr

Handbuch Medizinische Versorgungszentren

Handbuch Medizinische Versorgungszentren Handbuch Medizinische Versorgungszentren Rechtliche Grundlagen - Unternehmensgründung - wirtschaftliche Rahmenbedingungen Bearbeitet von Peter Wigge, Gunter von Leoprechting, Michael Boos, Michael A. Ossege,

Mehr

Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen

Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen gültig ab 1. Juli 2016 Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen versteht sich als Dienstleistungsorganisation für ihre Mitglieder.

Mehr

Handbuch Medizinische Versorgungszentren

Handbuch Medizinische Versorgungszentren Peter Wigge Gunter von Leoprechting (Hrsg.) Handbuch Medizinische Versorgungszentren Rechtliche Grundlagen - Unternehmensgründung - wirtschaftliche Rahmenbedingungen Verlag W. Kohlhammer Vorwort 5 Verzeichnis

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der Geriatrie

Aktuelle Entwicklungen in der Geriatrie Aktuelle Entwicklungen in der Geriatrie 24. Landesgeriatrietag Geriatrie der Zukunft Heidelberg, 23.09.2015 Agenda Versorgung geriatrischer Patienten im Krankenhaus und in der Geriatrischen Rehabilitation

Mehr

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt bei der - 1 - KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Doctor-Eisenbart-Ring 2 0391 627-6538, -8538, -7537

Mehr

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g 2 0 1 5 zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 8 SGB V für das Jahr 2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller

Mehr

Qualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren

Qualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren Medizin Tim Guderjahn Qualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren Studienarbeit Gesundheitsökonomie für Mediziner Fachhochschule Riedlingen

Mehr

Änderungen aufgrund des GKV-VStG

Änderungen aufgrund des GKV-VStG Gesellschafterwechsel, Zulassungsausgliederung &MVZ-Übertragung: Von der Theorie zur Praxis Von Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Tel.: 0331/27 57 0-19 Mail:

Mehr

unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Aspekte

unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Aspekte Auswirkungen des VÄndG unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Aspekte Dr. Rudolf Ratzel Fachanwalt f. Medizinrecht München Sozietät Dr. Rehborn Berlin Dortmund Köln K Leipzig MünchenM 1 These 1: Gesetzgebungskompetenz

Mehr

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kurzfassung 1

Inhaltsverzeichnis. Kurzfassung 1 Inhaltsverzeichnis Kurzfassung 1 1 - Einleitung 3 A. Zulässigkeit von Rechtsformen für Medizinische Versorgungszentren i.s.v. 95 Abs. 1 S. 6 SGB V 3 B. Rechtliche Fragen betreffend das Bürgschaftserfordernis

Mehr

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,

Mehr

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)

Mehr

Planen Finden Umsetzen

Planen Finden Umsetzen Version 22.04.08 KVB Planen Finden Umsetzen Netzwerk und Kooperationspartner München, den 23.04.2008 Referenten KVB KVB Dr. Dr. Wolf Wolf Neher Neher Vorstandsbeauftragter Peter Peter Fiedler Fiedler Berater

Mehr

Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern - Beispiele und Problemfelder -

Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern - Beispiele und Problemfelder - Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern - Beispiele und Problemfelder - Arbeitsgruppe Vertragsarztrecht der Arge MedR im DAV Essen, 24.09.2010 Dr. Kyrill Makoski LL.M. (Boston University)

Mehr