Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
|
|
- Theodor Gerber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A Kassel Telefon: 0561/ Telefax: 0561/
2 Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen-
3 Zweitmeinung
4 GKV-VSG Zweitmeinung ( 27b SGB V) bei Indikation zu einem planbaren Eingriff, wenn Gefahr der Indikationsausweitung besteht Berechtigt zur Erbringung der Zweitmeinung: Zugelassene Ärzte MVZ Ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen Zugelassene Krankenhäuser GemBA erstellt Richtlinie zur Zweitmeinung - Indikation - Berechtigte
5 GKV-VSG Zweitmeinung ( 27b SGB V) Arzt muss Patient über sein Recht aufklären, dass er eine Zweitmeinung einholen kann. Arzt hat Patient auf geeignete Leistungserbringer (Zweitmeinung) hinzuweisen Aufklärung i.d.r. 10 Tage vor dem geplanten Eingriff EBM-Ziffer ist zu schaffen
6 Entlassmanagement
7 GKV-VSG Entlassmanagement ( 39 SGB V) Versicherte hat Anspruch auf Entlassmanagement Versicherte muss in Entlassmanagement einwilligen Entlassmanagement ist/bleibt Teil der Krankenhausbehandlung Bis zu 7 Tagen Packungsgrößenverordnung) KH kann Entlassmanagement an VA / MVZ delegieren (Konkretisierung durch KBV/DKG/GKV-Spitzenverband/Rahmenvertrag) soweit für die Versorgung nach Entlassung notwendig, kann KH a) AU-Bescheinigungen ausstellen b) Hilfsmittel verordnen c) Heilmittel verordnen d) Transporte verordnen e) Haushaltshilfe verordnen f) AM verordnen (kleinste Packung gem. Ziel des eingeschränkten Verordnungsrechts = Überbrückung der Übergangsphase stationär ambulant
8 GKV-VSG Entlass- und Versorgungsmanagement ( 11, 39 SGB V) Ø Entlassmanagement kann vom Krankenhaus delegiert werden (BGH, Urteil vom , Az.: I ZR 120/13)
9 GKV-VSG Entlassmanagement ( 39 SGB V) Abgabe der Arzneimittel ( 14 ApoG) durch KH-Apotheke vs. durch Apotheke bei Verordnung gem. 39 SGB V Wirtschaftlichkeit gem. ambulanter Versorgung Regelung in Arzneimittel-RL
10 GKV-VSG Arzneimittelversorgung bei Entlassmanagement Verordnung durch: Krankenhaus Abgabe / Mitgabe durch KH-Apotheke durch potheke Zur Überbrückung benötigte Menge, wenn Wochenende folgt Feiertag folgt Bei Verordnung häuslicher Krankenpflege < 3 Tage Situation des Entlassmanagements
11 Arzneimittelversorgung Entlassmanagement ( 39 Abs.1a SGB V ) vs. Mitgabe bei Überbrückung Mitgabe ist unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit gegenüber Verordnung gem. 39 Abs. 1a SGB V vorrangig, wenn die medikamentöse Behandlung durch die Reichweite der mitgegebenen Arzneimittel abgeschlossen werden kann ( 8 AMRL)
12 GKV-VSG Öffnung der Krankenhäuser in den ambulanten Versorgungsbereich Ermächtigung des Krankenhausarztes ( 116 SGB V) Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung ( 116 a SGB V) Ambulante spezialärztliche Versorgung ( 116 b SGB V) Altregelung für 3 Jahre bei onkologischen und rheumatischen Erkrankungen keine Beschränkung auf schwere Verlaufsformen Hochschulambulanzen sind zur ambulanten ärztlichen Behandlung ermächtigt ( 117 SGB V) Erweiterung der Ermächtigung für Krankenhäuser zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung ( 118 SGB V)
13 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - ASV b SGB V -
14 ASV Die ASV stellt einen eigenständigen Versorgungsbereich außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung dar. Die ASV umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstellungen erfordern. (vgl. 116 b Abs. 1 SGB V)
15 A S V I III II Ambulant Krankenhaus ASV b SGB V - Eigenständiger Versorgungsbereich
16 ASV Anforderung an die Struktur- und Prozessqualität Personelle Anforderungen Interdisziplinäres Team 1. Ebene: TEAMLEITUNG 2. Ebene: KERNTEAM 3. Ebene: HINZUZUZIEHENDE Fachärzte
17 MVZ
18 GKV-VSG Politisches Ziel: Reduzierung der Vertragsarztsitze in überversorgten Gebieten und Stärkung der Versorgung in unterversorgten Gebieten Instrumente: a) Verhinderung der Nachbesetzung bei Praxisabgabe b) Förderung der Niederlassung
19 Organisationsstrukturen MVZ Stand : Anzahl der Zulassungen Gesamtzahl der im MVZ tätigen Ärzte Vertragsärzte Ärzte im Anstellungsverhältnis MVZ-Größe vorwiegende Gründer Ø 6,5 Ärzte Vertragsärzte und Krankenhäuser In Trägerschaft von Vertragsärzten 40,7 % In Trägerschaft eines Krankenhauses 38,4 % Andere Träger 20,9 % Am häufigsten beteiligte Facharztgruppen Hausärzte und Internisten, Chirurgen Quelle: KBV
20 Organisationsstrukturen MVZ Neuerungen seit dem Merkmal fachübergreifend ist entfallen Kommunen können MVZ gründen
21 Optionen der Praxisabgabe Wer betreibt MVZ? Fremder Dritter - Krankenhaus - Vertragsarzt - Dialysebetreiber - Gemeinnützige Träger, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen abgebender Vertragsarzt (seit ) - Vertragsärzte gründen MVZ, verzichten auf vertragsärztliche Zulassung und bleiben Gesellschafter dieses MVZ - Arzt verliert Gesellschafter stellung, wenn Anstellung im MVZ endet.
22 Optionen der Praxisabgabe Modell: freiberufliche Praxisabgabe Vertragsarzt Antrag auf Ausschreibung an Zulassungsausschuss Ausschreibung in KV-Blatt Auswahlverfahren über Praxisnachfolge durch ZA Ausschreibung (+) Ausschreibung (-) KV hat dem VA den Verkehrswert der Praxis zu entrichten
23 Optionen der Praxisabgabe Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich Versorgungsgründe: a) besteht ein besonderer lokaler oder aa) qualifikationsbezogener Versorgungsbedarf? bb) Wird eine spezielle Fachrichtung benötigt cc) besteht die Bereitschaft den Sitz in eine schlecht versorgte Region zu verlegen? dd) sollte das Versorgungsangebot der BAG/MVZ erhalten bleiben? ee) werden besondere Versorgungsbedürfnisse abgedeckt (z.b. Versorgung Behinderter)? b) wirtschaftliche Interessen z.b. in GP sollen berücksichtigt werden
24 Optionen der Praxisabgabe Modell: Praxisabgabe und Anstellung 1) Anstellung bei Vertragsarzt ( 103 Abs. 4b SGB V) Option: Vertragsarzt verzichtet im Planungsbereich auf seine vertragsärztliche Zulassung, um bei einem Vertragsarzt als angestellter Arzt tätig zu werden: keine Ausschreibung der vertragsärztlichen Zulassung keine Möglichkeit für ZA die vertragsärztliche Zulassung aufzukaufen Anstellung muss mindestens 2 Quartale andauern Umgehung der Ausschreibung!
25 Optionen der Praxisabgabe Modell: Praxisabgabe und Anstellung 2) Anstellung bei MVZ ( 103 Abs. 4a SGB V) Option: Vertragsarzt verzichtet im Planungsbereich auf seine vertragsärztliche Zulassung, um bei einem MVZ angestellter Arzt tätig zu sein: als keine Ausschreibung der vertragsärztlichen Zulassung keine Möglichkeit für ZA die vertragsärztliche Zulassung aufzukaufen Anstellung muss mindestens 2 Quartale andauern Umgehung der Ausschreibung!
26 Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A Kassel Telefon: 0561/ Telefax: 0561/
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Historie Zielrichtung Rechtsgrundlage Historie Zielrichtung Rechtsgrundlage
MehrDie Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G-BA Vortrag im Rahmen der 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen
MehrVersorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe
Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe Kassenärztliche Vereinigung Hessen Nancy Geiger, Beraterin, BeratungsCenter Gießen 20.02.2016 Kassenärztliche
MehrGKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) - Inkrafttreten am
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) - Inkrafttreten am 01.08.2015 - Kanzlei Bittrich + Winkler Vertragsarztrecht, ärztliche Kooperationsformen, Berufsrecht Maximilianstraße 85, 86150 Augsburg Tel.:
MehrNeuerungen im Vertragsarztrecht und das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz
Neuerungen im Vertragsarztrecht und das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz Vortrag auf dem 16. Deutschen Medizinrechtstag 18.-19. September 2015 Berlin Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Zweitmeinung,
MehrDie Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -
Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin
MehrSelektivverträge neu strukturiert
Newsletter des BV ASV vom 23. Oktober 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, nach langem Warten ist vor einigen Tagen ein erster Entwurf der nächsten Gesundheitsreform (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, kurz
MehrEckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I Beschlussvorlage vom 11. Juni 2015
Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I 27b Zweitmeinung: Recht auf Zweitmeinung vor geplanten Operationen (10 Tage vorher) 32 Absatz 1a GBA: Richtlinie zur Heilmittelversorgung von Versicherten mit
Mehr116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht
116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht Cognomed-Focus: 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung vor dem Start Droht ein neuer Verteilungskampf zwischen Klinik und Praxis? Berlin, 26.6.2013
MehrWas wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen?
Was wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen? Zukunft der Medizinischen Versorgungszentren Bundestagsdrucksache 17/3131 vom 1.10.2010 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
MehrVeränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG
Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Vorstand BMVZ Geschäftsführer via medis Nierenzentren GmbH --------- BMVZ e.v. Schumannstr. 18 10117 Berlin Tel:
MehrWie man die Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessert
Sektorübergreifende Versorgung aus Sicht der Bayerischen Landesärztekammer Ein Jahr nach der Bundestagswahl Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer 14./15. November 2014 Ingolstadt Weiden Landshut
MehrVeränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG
--------- die Plattform für zukunftssichere Kooperationen in der Gesundheitsversorgung Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Ulrich Blondin Vorstand BMVZ
MehrDie ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG
Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht Dr. Andreas Gassen Vorsitzender des Vorstandes der KBV Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG
MehrGKV Versorgungsstrukturgesetz GKV VStG
1 GKV Versorgungsstrukturgesetz GKV VStG Sitzung der Vertreterversammlung der KV RLP 15.02.2012 Gliederung 2 I. Sicherstellung II. Honorar III. Gremienmanagement IV. Wirtschaftlichkeitsprüfung V. Abrechnung
MehrEinführung. Einführung
Einführung Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung, in denen Ärzte als Vertragsärzte oder als Angestellte
MehrDas Versorgungsstärkungsgesetz Konsequenzen im Zulassungsrecht
Das Versorgungsstärkungsgesetz Konsequenzen im Zulassungsrecht NARKA 2015 26.09.2015 Dr. jur. Ingo Pflugmacher Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Lehrbeauftragter für Medizinrecht
MehrRichtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL)
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Anlage 1a Tumorgruppe 1 (gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle) Anlage 2k (Marfan-Syndrom) Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer
MehrVersorgungsstrukturgesetz
Versorgungsstrukturgesetz - Die Rolle der Krankenhäuser einschließlich spezialärztlicher Versorgung - Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin
MehrPsychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung
Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutenkammer Berlin 23.05. und 30.05.2016 RA Dr. Thomas Willaschek RA Dr. Thomas Willaschek Psychotherapeutisches MVZ Folie 1 111111 1 Agenda
MehrHistorie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)
TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Ulm und Heilbronn Juli 2015 Historie vor 1883 Patient Honorar Behandlung Arzt von 1883-1931 (Bismarck) Patient Leistung (Pflicht zur Behandlung) Einkaufsmodell Arzt
MehrÄnderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement
4. Forum CMG Probstzella, 21. November 2014 Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement Dr. med. Dominik Deimel kooptiertes Mitglied im Vorstand Forum CMG Anforderung GKV
MehrEinheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?
Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,
MehrQualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus
Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Ambulante Leistungen durch Krankenhaus
MehrMVZ: Medizinisches Versorgungszentrum
MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Folie 1 Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von MVZs wurden geschaffen durch das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG Damit
MehrMüssen wir 116 b neu denken?
Müssen wir 116 b neu denken? Zukunft der Patientenversorgung Gesetzliche Herausforderungen und Best Practice in den Krankenhäusern 19. VKD/VDGH-Führungskräfteseminar Thomas Kruse Prokurist und Leiter der
MehrGKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen?
GKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen? Alexander Korthus Rechtsanwalt, LL.M. - Medizinrecht stv. Geschäftsführer der Rechtsabteilung der DKG Lehrbeauftragter der Hochschule für
MehrSozialdienst im Krankenhaus
Umsetzung des Entlassmanagements durch das Krankenhaus Sozialdienst im Krankenhaus S. Kraus Leitung Sozialdienst & Case Management Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH)/Sozialmanagerin Zertifizierte
MehrErfolgreiche Praxisabgabe Besser früher schon an später denken
Erfolgreiche Praxisabgabe Besser früher schon an später denken Karin Rettkowski Niederlassungsberaterin 10.03.2018 Seien Sie bitte vorbereitet! 2015 Szenario 2018 Praxisnachfolge für alle Praxen 904 Brandenburger
Mehr28. Oktober 2015 I Seite 1. Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr
28. Oktober 2015 I Seite 1 Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr Dipl.-Med. Jutta Eckert Forum Ambulant-stationärer Dialog, 21. Oktober 2015 DEGAM Leitlinie
MehrEntlassmanagement in der Rehabilitation: Anforderungen an Reha-Einrichtungen
Entlassmanagement in der Rehabilitation: Anforderungen an Reha-Einrichtungen Christof Lawall (DEGEMED) GKV-Entlassmanagement Reha GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VStG, vom 16.07.2015) Verpflichtung
MehrAktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
38. Deutscher Krankenhaustag am 18.11.2015 in Düsseldorf Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Rechtsanwalt Andreas Wagener Stv. Hauptgeschäftsführer Deutsche Krankenhausgesellschaft
MehrPraxisabgabe in gesperrten Planungsbereichen (Nachbesetzungsverfahren)
(Nachbesetzungsverfahren) Stand: 20. August 2015 Der Begriff Wenn die Zulassung eines Vertragsarztes in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, durch Tod, Verzicht oder
MehrEntlassmanagement im Krankenhaus
Entlassmanagement im Krankenhaus Informationsveranstaltung von Frank Schaan B. A. Pflegedirektor St. Marien-Krankenhaus Siegen 11.04.2018 Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege 19.04.2018 - Anspruch
MehrStatus quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB
Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Stephan Spring, Geschäftsführer Einführung ASV - Ziele des Gesetzgebers Reibungsloseres Ineinandergreifen von stationärer
MehrNeue Leistungsansprüche und deren Realisierung in der ambulanten Versorgung und an der Schnittstelle ambulant/stationär
Neue Leistungsansprüche und deren Realisierung in der ambulanten Versorgung und an der Schnittstelle ambulant/stationär SCHMIDT, VON DER OSTEN & HUBER Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbb Rechtsanwalt
MehrASV in der anwaltlichen Beratung niedergelassener Ärzte. 10. April 2014, Berlin
ASV in der anwaltlichen Beratung niedergelassener Ärzte 10. April 2014, Berlin Dr. iur. Karin Hahne Fachanwältin für Medizinrecht Beratungsrelevante Themen 1. Anzeigeverfahren 2. Ablehnung der ASV-Berechtigung
MehrÄnderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken
Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin
MehrAuswirkungen der aktuellen Änderungen bei BAG, MVZ und Nachbesetzungsverfahren auf die radiologische Praxis
Auswirkungen der aktuellen Änderungen bei BAG, MVZ und Nachbesetzungsverfahren auf die radiologische Praxis von Rechtsanwalt René T. Steinhäuser, Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius, Lehrbeauftragter
MehrAmbulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung Sonja Froschauer Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.v. 14. April 2015 Inhalt Eckpunkte der ASV Der Weg
MehrVertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung des Vertragsarztrechts
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung des Vertragsarztrechts Allgemeines Das VÄndG trat zum 01.Januar 2007 in Kraft Ziel und Handlungsbedarf insbesondere: Transformation berufsrechtlicher
MehrZulassungsverfahren für Verordnungssoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs.
Zulassungsverfahren für Verordnungssoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs. 1a SGB V 29. Oktober 2018 Version 1.5 Status: Final 2 Inhalt 1 Überblick...
MehrEntlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v.
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 27. September 2012 - Berlin Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft
MehrZulassungsverfahren für Verordnungsoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs.
Zulassungsverfahren für Verordnungsoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs. 1a SGB V 31. August 2017 Version 0.7 Status: Final 2 Inhalt 1 Überblick...
MehrGKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) Kanzlei Bittrich + Winkler Vertragsarztrecht, ärztliche Kooperationsformen, Berufsrecht Maximilianstraße 85, 86150 Augsburg Tel.: 0821/455055-0 Fax: 0821/455055-20
MehrBeendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit aus juristischer Sicht
1 Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit aus juristischer Sicht Fachärztetag 2013 am 26.04.2013 in Mainz Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz2008 Ass. jur. Mario Lowey Abteilungsleiter Rechtsabteilung
MehrEinzelverträge mit den Kostenträgern
Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung
MehrErweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein
Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Merkblatt zum Anzeigeformular Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 1. Teilnahme an der ambulanten
MehrErweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe
Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe Merkblatt zum Anzeigeformular 1. Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Nach 116 b
MehrDer erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle. Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Nordrhein
Der erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Rechtliche Grundlagen Neufassung des 116b SGB V seit dem 1.1.2012 G-BA Richtlinie
MehrVorwort AbkürzungsVerzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort AbkürzungsVerzeichnis Literaturverzeichnis Seite V XIII XVII 1. Kapitel Struktur und Akteure des deutschen Gesundheitswesens.. 1 1. Verfassungsrechtliche Grundlagen 1 II. Akteure
MehrStart in ein neues Versorgungskonzept
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Start in ein neues Versorgungskonzept KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG NIEDERSACHSEN ASV: Start für ein neues Versorgungskonzept Am 1. April 2014 startet ein
MehrGKV-VSG -relevante Themen und Forderungen - Stand
Gemeinsames Positionspapier der KVen Baden-Württemberg Bayerns Hessen Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein Westfalen-Lippe GKV-VSG -relevante Themen und Forderungen - Stand 18.03.2015 Inhalt: Besondere Versorgung
MehrGesundheitspolitik nach der Wahl
Gesundheitspolitik nach der Wahl Herausforderung: Neubestimmung der Versorgungsstrukturen Prof. Dr. Christoph Straub Vorstandsvorsitzender der BARMER 12.09.2017 Prof. Dr. Christoph Straub Seite 1 Überwindung
MehrTranslationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband
Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie Berlin, 30.11.2016 Bernhard Egger GKV-Spitzenverband 2 Abs. (1) Satz 3 SGB V Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem anerkannten
MehrMedizinische Versorgungszentren (MVZ)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische
MehrTransfer von Vertragsarztsitzen - Rechtsfragen zu 95 Abs. 9b SGB V
Transfer von Vertragsarztsitzen - Rechtsfragen zu 95 Abs. 9b SGB V Christian Gerdts Fachanwalt für Medizinrecht CausaConcilio Rechtsanwälte Hamburg Kiel www.causaconcilio.de 2 1 FALL MVZ 1 befindet sich
MehrVon der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung
6. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen, Leipzig 3./5. Mai 2011 Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung Positionen des GKV-Spitzenverbandes zur Zukunft der ambulanten Versorgung
MehrAnzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V
Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Morbus Wilson gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
MehrNIEDERLASSUNGSMÖGLICHKEITEN NACH
NIEDERLASSUNGSMÖGLICHKEITEN NACH DEM GKV-VSG von Rechtsanwalt Dr. Gernot Steinhilper Vortrag auf dem Symposium der DGK am 17.11.2015 in Berlin Übersicht I. Einleitung II. III. IV. MVZ-Gründungen 1) Fachgebietsgleichheit
MehrAufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA?
Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? 16. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen Berlin 13. November 2015 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches
MehrDas GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus Sicht der Krankenhäuser: MVZ und ASV
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus Sicht der Krankenhäuser: MVZ und ASV Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus Sicht der Krankenhäuser: MVZ und ASV Rechtsanwalt Dr. Andreas Penner, Buse Heberer Fromm
Mehr11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen
11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen Marion Bünning Assessorin jur. Leiterin der Abteilung Recht & Zulassung 03.10.2015 11. Bremer MR-Symposium
MehrVerzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG
Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Landesvereinigung Gesundheit Niedersachsen Hannover 15. 04. 2015 16.04.2015 Ulrich Wenner 1 Übersicht Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
MehrAnstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend?
Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend? Management-Workshop am 27.02.2013 Dr. Thomas Kriedel Vorstandsmitglied Themenübersicht 1. Vor-
MehrAktuelle gesetzliche Anforderungen an das Entlassmanagement
Aktuelle gesetzliche Anforderungen an das Entlassmanagement 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin Sozialdienst & Case Management Alexianer
MehrÜberblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG
Überblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG Leistungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ( 2 SGB V) Bei Vorliegen einer lebensbedrohlichen Krankheit
MehrÄnderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem
Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem 01. 01. 2016 Entlassmanagement Das Entlassmanagement ist ein obligatorisches Leistungsangebot der Krankenhäuser an die Versicherten. Die Krankenhäuser
MehrNeue Versorgungsformen -
Neue Versorgungsformen - Rechtliche Rahmenbedingungen Birgit Heinrich, Geschäftsführerin LPK RLP Koblenz, 19. September 2009 19.09.2009 Birgit Heinrich 1 Gliederung: 1. Was versteht man unter den Neuen
MehrAmbulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung MDK/SEG 4 Jahrestagung 2019 Strukturen schaffen, Schnittstellen gestalten Stuttgart, 29.01.2019 Dr. Mechtild Schmedders
MehrAmbulante neuropsychologische Leistungen Niederlassungsmöglichkeiten, Abrechnung
Ambulante neuropsychologische Leistungen Niederlassungsmöglichkeiten, Abrechnung Informationsveranstaltung der LPK RLP Mainz, 14.08.2012 Bundesvorsitzender der DPtV 1 Bedarfsplanung, Zulassung, Sicherstellung
MehrVeränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG
Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004
MehrInformationen zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ab
Informationen zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ab 01.01.2007 Neue Anstellungs- und Kooperationsmöglichkeiten Entscheidungen über Antragsangelegenheiten erfolgen immer nach individueller Prüfung
MehrAn die Fax: 0231 /
An die Fax: 0231 / 9432-3927 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Arnsberg I Arnsberg II Detmold Münster Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund
MehrEntlassmanagement im Krankenhaus
Entlassmanagement im Krankenhaus 4. Saarländischer Medizinrechtstag 11.11.2017 Rechtsanwalt Sven Lichtschlag-Traut Fachanwalt für Medizinrecht Kanzlei Heimes & Müller Saarbrücken Fall: Bei Patient A wird
MehrAmbulante Strukturen am Krankenhaus Vielzahl der Möglichkeiten
Ambulante Strukturen am Krankenhaus Vielzahl der Möglichkeiten 14. November 2018 Deutscher Krankenhaustag BMVZ Fachdialog Hendrik Augustin ambulant stationärer Grenzbereich Quelle: Leber, GKV-SV 2 Eigene
MehrVersorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am
Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am 02.03.2016 Die AOK Nordost engagiert sich in den Regionen für spezifische Versichertengruppen für spezifische
MehrKrankenhausbehandlung
Krankenhausbehandlung ( 39 SGB V, 33 SGB VII) Bei einer Erkrankung ist oftmals die Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich. Patienten haben darauf einen Rechtsanspruch. Es gibt dabei verschiedene
MehrAktuelles zur Gesundheitspolitik und MVZ-Gesetzgebung
Düsseldorf 14. November 2014 Aktuelles zur Gesundheitspolitik und MVZ-Gesetzgebung Sachstand & Kommentar Dr. Bernd Köppl Vorstandsvorsitzender BMVZ BMVZ e.v. Schumannstr. 18 10117 Berlin Tel: 030-270 159
MehrVertragsarztrechtsänderungsgesetz. Chancen und Risiken. Politische, rechtliche und steuerliche Aspekte. von
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) Chancen und Risiken Politische, rechtliche und steuerliche Aspekte von Dr. Ulrich Orlowski Dr. Bernd Halbe Thomas Karch C.F. Müller MedizinRecht.de Vorwort Bearbeiterverzeichnis
MehrWir halten deshalb folgende ergänzenden Regelungen für erforderlich:
Stellungnahme des BVKA zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Versorgungsstärkungsgesetz GKV-VStG) Vorbemerkung Der Bundesverband
MehrRahmenbedingungen von
Rahmenbedingungen von Psychotherapie im Kontext Krankenkassen Johannes Schopohl Systemisch auf Rezept Berlin 25. November 2017 Übersicht neue Behandlungsmethoden in der GKV fachliche Voraussetzungen für
MehrAmbulante spezialfachärztliche Versorgung. Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung Agenda Rahmenbedingungen in der ASV Umsetzung der ASV in einer ASV-Richtlinie des
MehrDas MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung
Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 03. Dezember 2008 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung
MehrSektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser
Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Sektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser München, 3. Dezember 2014 Einleitung Teambildung
MehrEntlassmanagement im Krankenhaus aus Sicht der AOK Niedersachsen
Entlassmanagement im Krankenhaus aus Sicht der AOK Niedersachsen Gesetzliche Ausgangslage Ziel des Entlassmanagements ist die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die
Mehr7. Forum Case Management im Gesundheitswesen
7. Forum Case Management im Gesundheitswesen Rahmenvertrag Entlassmanagement - Umsetzungserfahrungen aus Sicht der AOK PLUS Leipzig, 24.03.2018 Markus Klaus, GBL Stationäre Versorgung Gesundheit in besten
MehrÄnderungsanzeige zurück an:
Änderungsanzeige zurück an: Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für den Bereich Westfalen-Lippe c/o KVWL Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund 1.0 Änderungsanzeige
MehrWege in die ambulante Versorgung. Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW
Wege in die ambulante Versorgung Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW Bedarfsplanung Möglichkeit der Zulassung ist von der Bedarfsplanung
MehrVoraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka
der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, KVen Das KV-System Es gibt 17 Kassenärztliche Vereinigungen
MehrDas MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung
Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 1. Dezember 2010 Studium der Humanmedizin/Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung
Mehr116 b SGB V neue Fassung
Sektorenübergreifende medizinische Versorgung 116 b SGB V neue Fassung Claudia Holzner Rechtsanwältin, LL.M. DRESDEN INTERNATIONAL UNIVERSITY (DIU) 25.Oktober 2013 Folie 1 Historische Entwicklung der Norm
MehrRichtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006
Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006 Nachfolgend wird auf der Grundlage eigener Datenerhebungen der KBV bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen die
MehrFrankfurt a.m., 14. Mai 2014
Gesundheitspolitischen Forum des Fördervereins für ärztliche Fortbildung e.v. in Zusammenarbeit mit der KV Hessen, der LÄK Hessen und der AG Zukunft im Gesundheitswesen Frankfurt a.m., 14. Mai 2014 Ambulante
MehrKV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN
KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN AKTUELLE SITUATION Ziel: Verzahnung von ambulant und stationär Ambulante Versorgung Stationäre Versorgung 7.725 Ärzte und
MehrRichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger
Mehr5. EVR-Forum: Qualität im Krankenhaus Fluch und Wirklichkeit?!
Sektorenübergreifende Verantwortung für das Entlassmanagement 5. EVR-Forum: Qualität im Krankenhaus Fluch und Wirklichkeit?! Bochum, 15.02.2017 Dr. Gerald Willms AQUA Institut für angewandte Qualitätsförderung
MehrAnlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum:
Anlage 3 Quittungsheft für Zuzahlungen Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Quittungsheft für Zuzahlungen Praxisgebühr (ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung) Arznei- Verbandmittel
Mehr