Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel"

Transkript

1 Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A Kassel Telefon: 0561/ Telefax: 0561/

2 Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen-

3 Zweitmeinung

4 GKV-VSG Zweitmeinung ( 27b SGB V) bei Indikation zu einem planbaren Eingriff, wenn Gefahr der Indikationsausweitung besteht Berechtigt zur Erbringung der Zweitmeinung: Zugelassene Ärzte MVZ Ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen Zugelassene Krankenhäuser GemBA erstellt Richtlinie zur Zweitmeinung - Indikation - Berechtigte

5 GKV-VSG Zweitmeinung ( 27b SGB V) Arzt muss Patient über sein Recht aufklären, dass er eine Zweitmeinung einholen kann. Arzt hat Patient auf geeignete Leistungserbringer (Zweitmeinung) hinzuweisen Aufklärung i.d.r. 10 Tage vor dem geplanten Eingriff EBM-Ziffer ist zu schaffen

6 Entlassmanagement

7 GKV-VSG Entlassmanagement ( 39 SGB V) Versicherte hat Anspruch auf Entlassmanagement Versicherte muss in Entlassmanagement einwilligen Entlassmanagement ist/bleibt Teil der Krankenhausbehandlung Bis zu 7 Tagen Packungsgrößenverordnung) KH kann Entlassmanagement an VA / MVZ delegieren (Konkretisierung durch KBV/DKG/GKV-Spitzenverband/Rahmenvertrag) soweit für die Versorgung nach Entlassung notwendig, kann KH a) AU-Bescheinigungen ausstellen b) Hilfsmittel verordnen c) Heilmittel verordnen d) Transporte verordnen e) Haushaltshilfe verordnen f) AM verordnen (kleinste Packung gem. Ziel des eingeschränkten Verordnungsrechts = Überbrückung der Übergangsphase stationär ambulant

8 GKV-VSG Entlass- und Versorgungsmanagement ( 11, 39 SGB V) Ø Entlassmanagement kann vom Krankenhaus delegiert werden (BGH, Urteil vom , Az.: I ZR 120/13)

9 GKV-VSG Entlassmanagement ( 39 SGB V) Abgabe der Arzneimittel ( 14 ApoG) durch KH-Apotheke vs. durch Apotheke bei Verordnung gem. 39 SGB V Wirtschaftlichkeit gem. ambulanter Versorgung Regelung in Arzneimittel-RL

10 GKV-VSG Arzneimittelversorgung bei Entlassmanagement Verordnung durch: Krankenhaus Abgabe / Mitgabe durch KH-Apotheke durch potheke Zur Überbrückung benötigte Menge, wenn Wochenende folgt Feiertag folgt Bei Verordnung häuslicher Krankenpflege < 3 Tage Situation des Entlassmanagements

11 Arzneimittelversorgung Entlassmanagement ( 39 Abs.1a SGB V ) vs. Mitgabe bei Überbrückung Mitgabe ist unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit gegenüber Verordnung gem. 39 Abs. 1a SGB V vorrangig, wenn die medikamentöse Behandlung durch die Reichweite der mitgegebenen Arzneimittel abgeschlossen werden kann ( 8 AMRL)

12 GKV-VSG Öffnung der Krankenhäuser in den ambulanten Versorgungsbereich Ermächtigung des Krankenhausarztes ( 116 SGB V) Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung ( 116 a SGB V) Ambulante spezialärztliche Versorgung ( 116 b SGB V) Altregelung für 3 Jahre bei onkologischen und rheumatischen Erkrankungen keine Beschränkung auf schwere Verlaufsformen Hochschulambulanzen sind zur ambulanten ärztlichen Behandlung ermächtigt ( 117 SGB V) Erweiterung der Ermächtigung für Krankenhäuser zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung ( 118 SGB V)

13 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - ASV b SGB V -

14 ASV Die ASV stellt einen eigenständigen Versorgungsbereich außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung dar. Die ASV umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstellungen erfordern. (vgl. 116 b Abs. 1 SGB V)

15 A S V I III II Ambulant Krankenhaus ASV b SGB V - Eigenständiger Versorgungsbereich

16 ASV Anforderung an die Struktur- und Prozessqualität Personelle Anforderungen Interdisziplinäres Team 1. Ebene: TEAMLEITUNG 2. Ebene: KERNTEAM 3. Ebene: HINZUZUZIEHENDE Fachärzte

17 MVZ

18 GKV-VSG Politisches Ziel: Reduzierung der Vertragsarztsitze in überversorgten Gebieten und Stärkung der Versorgung in unterversorgten Gebieten Instrumente: a) Verhinderung der Nachbesetzung bei Praxisabgabe b) Förderung der Niederlassung

19 Organisationsstrukturen MVZ Stand : Anzahl der Zulassungen Gesamtzahl der im MVZ tätigen Ärzte Vertragsärzte Ärzte im Anstellungsverhältnis MVZ-Größe vorwiegende Gründer Ø 6,5 Ärzte Vertragsärzte und Krankenhäuser In Trägerschaft von Vertragsärzten 40,7 % In Trägerschaft eines Krankenhauses 38,4 % Andere Träger 20,9 % Am häufigsten beteiligte Facharztgruppen Hausärzte und Internisten, Chirurgen Quelle: KBV

20 Organisationsstrukturen MVZ Neuerungen seit dem Merkmal fachübergreifend ist entfallen Kommunen können MVZ gründen

21 Optionen der Praxisabgabe Wer betreibt MVZ? Fremder Dritter - Krankenhaus - Vertragsarzt - Dialysebetreiber - Gemeinnützige Träger, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen abgebender Vertragsarzt (seit ) - Vertragsärzte gründen MVZ, verzichten auf vertragsärztliche Zulassung und bleiben Gesellschafter dieses MVZ - Arzt verliert Gesellschafter stellung, wenn Anstellung im MVZ endet.

22 Optionen der Praxisabgabe Modell: freiberufliche Praxisabgabe Vertragsarzt Antrag auf Ausschreibung an Zulassungsausschuss Ausschreibung in KV-Blatt Auswahlverfahren über Praxisnachfolge durch ZA Ausschreibung (+) Ausschreibung (-) KV hat dem VA den Verkehrswert der Praxis zu entrichten

23 Optionen der Praxisabgabe Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich Versorgungsgründe: a) besteht ein besonderer lokaler oder aa) qualifikationsbezogener Versorgungsbedarf? bb) Wird eine spezielle Fachrichtung benötigt cc) besteht die Bereitschaft den Sitz in eine schlecht versorgte Region zu verlegen? dd) sollte das Versorgungsangebot der BAG/MVZ erhalten bleiben? ee) werden besondere Versorgungsbedürfnisse abgedeckt (z.b. Versorgung Behinderter)? b) wirtschaftliche Interessen z.b. in GP sollen berücksichtigt werden

24 Optionen der Praxisabgabe Modell: Praxisabgabe und Anstellung 1) Anstellung bei Vertragsarzt ( 103 Abs. 4b SGB V) Option: Vertragsarzt verzichtet im Planungsbereich auf seine vertragsärztliche Zulassung, um bei einem Vertragsarzt als angestellter Arzt tätig zu werden: keine Ausschreibung der vertragsärztlichen Zulassung keine Möglichkeit für ZA die vertragsärztliche Zulassung aufzukaufen Anstellung muss mindestens 2 Quartale andauern Umgehung der Ausschreibung!

25 Optionen der Praxisabgabe Modell: Praxisabgabe und Anstellung 2) Anstellung bei MVZ ( 103 Abs. 4a SGB V) Option: Vertragsarzt verzichtet im Planungsbereich auf seine vertragsärztliche Zulassung, um bei einem MVZ angestellter Arzt tätig zu sein: als keine Ausschreibung der vertragsärztlichen Zulassung keine Möglichkeit für ZA die vertragsärztliche Zulassung aufzukaufen Anstellung muss mindestens 2 Quartale andauern Umgehung der Ausschreibung!

26 Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A Kassel Telefon: 0561/ Telefax: 0561/

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Historie Zielrichtung Rechtsgrundlage Historie Zielrichtung Rechtsgrundlage

Mehr

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G-BA Vortrag im Rahmen der 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen

Mehr

Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe

Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe Kassenärztliche Vereinigung Hessen Nancy Geiger, Beraterin, BeratungsCenter Gießen 20.02.2016 Kassenärztliche

Mehr

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) - Inkrafttreten am

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) - Inkrafttreten am GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) - Inkrafttreten am 01.08.2015 - Kanzlei Bittrich + Winkler Vertragsarztrecht, ärztliche Kooperationsformen, Berufsrecht Maximilianstraße 85, 86150 Augsburg Tel.:

Mehr

Neuerungen im Vertragsarztrecht und das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz

Neuerungen im Vertragsarztrecht und das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz Neuerungen im Vertragsarztrecht und das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz Vortrag auf dem 16. Deutschen Medizinrechtstag 18.-19. September 2015 Berlin Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Zweitmeinung,

Mehr

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin

Mehr

Selektivverträge neu strukturiert

Selektivverträge neu strukturiert Newsletter des BV ASV vom 23. Oktober 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, nach langem Warten ist vor einigen Tagen ein erster Entwurf der nächsten Gesundheitsreform (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, kurz

Mehr

Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I Beschlussvorlage vom 11. Juni 2015

Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I Beschlussvorlage vom 11. Juni 2015 Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I 27b Zweitmeinung: Recht auf Zweitmeinung vor geplanten Operationen (10 Tage vorher) 32 Absatz 1a GBA: Richtlinie zur Heilmittelversorgung von Versicherten mit

Mehr

116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht

116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht 116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht Cognomed-Focus: 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung vor dem Start Droht ein neuer Verteilungskampf zwischen Klinik und Praxis? Berlin, 26.6.2013

Mehr

Was wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen?

Was wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen? Was wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen? Zukunft der Medizinischen Versorgungszentren Bundestagsdrucksache 17/3131 vom 1.10.2010 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine

Mehr

Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG

Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Vorstand BMVZ Geschäftsführer via medis Nierenzentren GmbH --------- BMVZ e.v. Schumannstr. 18 10117 Berlin Tel:

Mehr

Wie man die Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessert

Wie man die Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessert Sektorübergreifende Versorgung aus Sicht der Bayerischen Landesärztekammer Ein Jahr nach der Bundestagswahl Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer 14./15. November 2014 Ingolstadt Weiden Landshut

Mehr

Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG

Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG --------- die Plattform für zukunftssichere Kooperationen in der Gesundheitsversorgung Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Ulrich Blondin Vorstand BMVZ

Mehr

Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG

Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht Dr. Andreas Gassen Vorsitzender des Vorstandes der KBV Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG

Mehr

GKV Versorgungsstrukturgesetz GKV VStG

GKV Versorgungsstrukturgesetz GKV VStG 1 GKV Versorgungsstrukturgesetz GKV VStG Sitzung der Vertreterversammlung der KV RLP 15.02.2012 Gliederung 2 I. Sicherstellung II. Honorar III. Gremienmanagement IV. Wirtschaftlichkeitsprüfung V. Abrechnung

Mehr

Einführung. Einführung

Einführung. Einführung Einführung Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung, in denen Ärzte als Vertragsärzte oder als Angestellte

Mehr

Das Versorgungsstärkungsgesetz Konsequenzen im Zulassungsrecht

Das Versorgungsstärkungsgesetz Konsequenzen im Zulassungsrecht Das Versorgungsstärkungsgesetz Konsequenzen im Zulassungsrecht NARKA 2015 26.09.2015 Dr. jur. Ingo Pflugmacher Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Lehrbeauftragter für Medizinrecht

Mehr

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL)

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Anlage 1a Tumorgruppe 1 (gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle) Anlage 2k (Marfan-Syndrom) Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer

Mehr

Versorgungsstrukturgesetz

Versorgungsstrukturgesetz Versorgungsstrukturgesetz - Die Rolle der Krankenhäuser einschließlich spezialärztlicher Versorgung - Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin

Mehr

Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung

Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutenkammer Berlin 23.05. und 30.05.2016 RA Dr. Thomas Willaschek RA Dr. Thomas Willaschek Psychotherapeutisches MVZ Folie 1 111111 1 Agenda

Mehr

Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)

Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung) TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Ulm und Heilbronn Juli 2015 Historie vor 1883 Patient Honorar Behandlung Arzt von 1883-1931 (Bismarck) Patient Leistung (Pflicht zur Behandlung) Einkaufsmodell Arzt

Mehr

Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement

Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement 4. Forum CMG Probstzella, 21. November 2014 Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement Dr. med. Dominik Deimel kooptiertes Mitglied im Vorstand Forum CMG Anforderung GKV

Mehr

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,

Mehr

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Ambulante Leistungen durch Krankenhaus

Mehr

MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum

MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Folie 1 Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von MVZs wurden geschaffen durch das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG Damit

Mehr

Müssen wir 116 b neu denken?

Müssen wir 116 b neu denken? Müssen wir 116 b neu denken? Zukunft der Patientenversorgung Gesetzliche Herausforderungen und Best Practice in den Krankenhäusern 19. VKD/VDGH-Führungskräfteseminar Thomas Kruse Prokurist und Leiter der

Mehr

GKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen?

GKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen? GKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen? Alexander Korthus Rechtsanwalt, LL.M. - Medizinrecht stv. Geschäftsführer der Rechtsabteilung der DKG Lehrbeauftragter der Hochschule für

Mehr

Sozialdienst im Krankenhaus

Sozialdienst im Krankenhaus Umsetzung des Entlassmanagements durch das Krankenhaus Sozialdienst im Krankenhaus S. Kraus Leitung Sozialdienst & Case Management Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH)/Sozialmanagerin Zertifizierte

Mehr

Erfolgreiche Praxisabgabe Besser früher schon an später denken

Erfolgreiche Praxisabgabe Besser früher schon an später denken Erfolgreiche Praxisabgabe Besser früher schon an später denken Karin Rettkowski Niederlassungsberaterin 10.03.2018 Seien Sie bitte vorbereitet! 2015 Szenario 2018 Praxisnachfolge für alle Praxen 904 Brandenburger

Mehr

28. Oktober 2015 I Seite 1. Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr

28. Oktober 2015 I Seite 1. Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr 28. Oktober 2015 I Seite 1 Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr Dipl.-Med. Jutta Eckert Forum Ambulant-stationärer Dialog, 21. Oktober 2015 DEGAM Leitlinie

Mehr

Entlassmanagement in der Rehabilitation: Anforderungen an Reha-Einrichtungen

Entlassmanagement in der Rehabilitation: Anforderungen an Reha-Einrichtungen Entlassmanagement in der Rehabilitation: Anforderungen an Reha-Einrichtungen Christof Lawall (DEGEMED) GKV-Entlassmanagement Reha GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VStG, vom 16.07.2015) Verpflichtung

Mehr

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 38. Deutscher Krankenhaustag am 18.11.2015 in Düsseldorf Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Rechtsanwalt Andreas Wagener Stv. Hauptgeschäftsführer Deutsche Krankenhausgesellschaft

Mehr

Praxisabgabe in gesperrten Planungsbereichen (Nachbesetzungsverfahren)

Praxisabgabe in gesperrten Planungsbereichen (Nachbesetzungsverfahren) (Nachbesetzungsverfahren) Stand: 20. August 2015 Der Begriff Wenn die Zulassung eines Vertragsarztes in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, durch Tod, Verzicht oder

Mehr

Entlassmanagement im Krankenhaus

Entlassmanagement im Krankenhaus Entlassmanagement im Krankenhaus Informationsveranstaltung von Frank Schaan B. A. Pflegedirektor St. Marien-Krankenhaus Siegen 11.04.2018 Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege 19.04.2018 - Anspruch

Mehr

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Stephan Spring, Geschäftsführer Einführung ASV - Ziele des Gesetzgebers Reibungsloseres Ineinandergreifen von stationärer

Mehr

Neue Leistungsansprüche und deren Realisierung in der ambulanten Versorgung und an der Schnittstelle ambulant/stationär

Neue Leistungsansprüche und deren Realisierung in der ambulanten Versorgung und an der Schnittstelle ambulant/stationär Neue Leistungsansprüche und deren Realisierung in der ambulanten Versorgung und an der Schnittstelle ambulant/stationär SCHMIDT, VON DER OSTEN & HUBER Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbb Rechtsanwalt

Mehr

ASV in der anwaltlichen Beratung niedergelassener Ärzte. 10. April 2014, Berlin

ASV in der anwaltlichen Beratung niedergelassener Ärzte. 10. April 2014, Berlin ASV in der anwaltlichen Beratung niedergelassener Ärzte 10. April 2014, Berlin Dr. iur. Karin Hahne Fachanwältin für Medizinrecht Beratungsrelevante Themen 1. Anzeigeverfahren 2. Ablehnung der ASV-Berechtigung

Mehr

Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken

Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin

Mehr

Auswirkungen der aktuellen Änderungen bei BAG, MVZ und Nachbesetzungsverfahren auf die radiologische Praxis

Auswirkungen der aktuellen Änderungen bei BAG, MVZ und Nachbesetzungsverfahren auf die radiologische Praxis Auswirkungen der aktuellen Änderungen bei BAG, MVZ und Nachbesetzungsverfahren auf die radiologische Praxis von Rechtsanwalt René T. Steinhäuser, Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius, Lehrbeauftragter

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung Sonja Froschauer Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.v. 14. April 2015 Inhalt Eckpunkte der ASV Der Weg

Mehr

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung des Vertragsarztrechts

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung des Vertragsarztrechts Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung des Vertragsarztrechts Allgemeines Das VÄndG trat zum 01.Januar 2007 in Kraft Ziel und Handlungsbedarf insbesondere: Transformation berufsrechtlicher

Mehr

Zulassungsverfahren für Verordnungssoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs.

Zulassungsverfahren für Verordnungssoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs. Zulassungsverfahren für Verordnungssoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs. 1a SGB V 29. Oktober 2018 Version 1.5 Status: Final 2 Inhalt 1 Überblick...

Mehr

Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v.

Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 27. September 2012 - Berlin Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft

Mehr

Zulassungsverfahren für Verordnungsoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs.

Zulassungsverfahren für Verordnungsoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs. Zulassungsverfahren für Verordnungsoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs. 1a SGB V 31. August 2017 Version 0.7 Status: Final 2 Inhalt 1 Überblick...

Mehr

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) Kanzlei Bittrich + Winkler Vertragsarztrecht, ärztliche Kooperationsformen, Berufsrecht Maximilianstraße 85, 86150 Augsburg Tel.: 0821/455055-0 Fax: 0821/455055-20

Mehr

Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit aus juristischer Sicht

Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit aus juristischer Sicht 1 Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit aus juristischer Sicht Fachärztetag 2013 am 26.04.2013 in Mainz Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz2008 Ass. jur. Mario Lowey Abteilungsleiter Rechtsabteilung

Mehr

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Merkblatt zum Anzeigeformular Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 1. Teilnahme an der ambulanten

Mehr

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe Merkblatt zum Anzeigeformular 1. Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Nach 116 b

Mehr

Der erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle. Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Nordrhein

Der erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle. Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Nordrhein Der erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Rechtliche Grundlagen Neufassung des 116b SGB V seit dem 1.1.2012 G-BA Richtlinie

Mehr

Vorwort AbkürzungsVerzeichnis Literaturverzeichnis

Vorwort AbkürzungsVerzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort AbkürzungsVerzeichnis Literaturverzeichnis Seite V XIII XVII 1. Kapitel Struktur und Akteure des deutschen Gesundheitswesens.. 1 1. Verfassungsrechtliche Grundlagen 1 II. Akteure

Mehr

Start in ein neues Versorgungskonzept

Start in ein neues Versorgungskonzept Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Start in ein neues Versorgungskonzept KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG NIEDERSACHSEN ASV: Start für ein neues Versorgungskonzept Am 1. April 2014 startet ein

Mehr

GKV-VSG -relevante Themen und Forderungen - Stand

GKV-VSG -relevante Themen und Forderungen - Stand Gemeinsames Positionspapier der KVen Baden-Württemberg Bayerns Hessen Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein Westfalen-Lippe GKV-VSG -relevante Themen und Forderungen - Stand 18.03.2015 Inhalt: Besondere Versorgung

Mehr

Gesundheitspolitik nach der Wahl

Gesundheitspolitik nach der Wahl Gesundheitspolitik nach der Wahl Herausforderung: Neubestimmung der Versorgungsstrukturen Prof. Dr. Christoph Straub Vorstandsvorsitzender der BARMER 12.09.2017 Prof. Dr. Christoph Straub Seite 1 Überwindung

Mehr

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie Berlin, 30.11.2016 Bernhard Egger GKV-Spitzenverband 2 Abs. (1) Satz 3 SGB V Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem anerkannten

Mehr

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische

Mehr

Transfer von Vertragsarztsitzen - Rechtsfragen zu 95 Abs. 9b SGB V

Transfer von Vertragsarztsitzen - Rechtsfragen zu 95 Abs. 9b SGB V Transfer von Vertragsarztsitzen - Rechtsfragen zu 95 Abs. 9b SGB V Christian Gerdts Fachanwalt für Medizinrecht CausaConcilio Rechtsanwälte Hamburg Kiel www.causaconcilio.de 2 1 FALL MVZ 1 befindet sich

Mehr

Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung

Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung 6. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen, Leipzig 3./5. Mai 2011 Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung Positionen des GKV-Spitzenverbandes zur Zukunft der ambulanten Versorgung

Mehr

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Morbus Wilson gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Mehr

NIEDERLASSUNGSMÖGLICHKEITEN NACH

NIEDERLASSUNGSMÖGLICHKEITEN NACH NIEDERLASSUNGSMÖGLICHKEITEN NACH DEM GKV-VSG von Rechtsanwalt Dr. Gernot Steinhilper Vortrag auf dem Symposium der DGK am 17.11.2015 in Berlin Übersicht I. Einleitung II. III. IV. MVZ-Gründungen 1) Fachgebietsgleichheit

Mehr

Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA?

Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? 16. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen Berlin 13. November 2015 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches

Mehr

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus Sicht der Krankenhäuser: MVZ und ASV

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus Sicht der Krankenhäuser: MVZ und ASV Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus Sicht der Krankenhäuser: MVZ und ASV Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus Sicht der Krankenhäuser: MVZ und ASV Rechtsanwalt Dr. Andreas Penner, Buse Heberer Fromm

Mehr

11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen

11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen 11. Bremer MR-Symposium 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen Marion Bünning Assessorin jur. Leiterin der Abteilung Recht & Zulassung 03.10.2015 11. Bremer MR-Symposium

Mehr

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Landesvereinigung Gesundheit Niedersachsen Hannover 15. 04. 2015 16.04.2015 Ulrich Wenner 1 Übersicht Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Mehr

Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend?

Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend? Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend? Management-Workshop am 27.02.2013 Dr. Thomas Kriedel Vorstandsmitglied Themenübersicht 1. Vor-

Mehr

Aktuelle gesetzliche Anforderungen an das Entlassmanagement

Aktuelle gesetzliche Anforderungen an das Entlassmanagement Aktuelle gesetzliche Anforderungen an das Entlassmanagement 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin Sozialdienst & Case Management Alexianer

Mehr

Überblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG

Überblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG Überblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG Leistungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ( 2 SGB V) Bei Vorliegen einer lebensbedrohlichen Krankheit

Mehr

Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem

Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem 01. 01. 2016 Entlassmanagement Das Entlassmanagement ist ein obligatorisches Leistungsangebot der Krankenhäuser an die Versicherten. Die Krankenhäuser

Mehr

Neue Versorgungsformen -

Neue Versorgungsformen - Neue Versorgungsformen - Rechtliche Rahmenbedingungen Birgit Heinrich, Geschäftsführerin LPK RLP Koblenz, 19. September 2009 19.09.2009 Birgit Heinrich 1 Gliederung: 1. Was versteht man unter den Neuen

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung MDK/SEG 4 Jahrestagung 2019 Strukturen schaffen, Schnittstellen gestalten Stuttgart, 29.01.2019 Dr. Mechtild Schmedders

Mehr

Ambulante neuropsychologische Leistungen Niederlassungsmöglichkeiten, Abrechnung

Ambulante neuropsychologische Leistungen Niederlassungsmöglichkeiten, Abrechnung Ambulante neuropsychologische Leistungen Niederlassungsmöglichkeiten, Abrechnung Informationsveranstaltung der LPK RLP Mainz, 14.08.2012 Bundesvorsitzender der DPtV 1 Bedarfsplanung, Zulassung, Sicherstellung

Mehr

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004

Mehr

Informationen zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ab

Informationen zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ab Informationen zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ab 01.01.2007 Neue Anstellungs- und Kooperationsmöglichkeiten Entscheidungen über Antragsangelegenheiten erfolgen immer nach individueller Prüfung

Mehr

An die Fax: 0231 /

An die Fax: 0231 / An die Fax: 0231 / 9432-3927 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Arnsberg I Arnsberg II Detmold Münster Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund

Mehr

Entlassmanagement im Krankenhaus

Entlassmanagement im Krankenhaus Entlassmanagement im Krankenhaus 4. Saarländischer Medizinrechtstag 11.11.2017 Rechtsanwalt Sven Lichtschlag-Traut Fachanwalt für Medizinrecht Kanzlei Heimes & Müller Saarbrücken Fall: Bei Patient A wird

Mehr

Ambulante Strukturen am Krankenhaus Vielzahl der Möglichkeiten

Ambulante Strukturen am Krankenhaus Vielzahl der Möglichkeiten Ambulante Strukturen am Krankenhaus Vielzahl der Möglichkeiten 14. November 2018 Deutscher Krankenhaustag BMVZ Fachdialog Hendrik Augustin ambulant stationärer Grenzbereich Quelle: Leber, GKV-SV 2 Eigene

Mehr

Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am

Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am 02.03.2016 Die AOK Nordost engagiert sich in den Regionen für spezifische Versichertengruppen für spezifische

Mehr

Krankenhausbehandlung

Krankenhausbehandlung Krankenhausbehandlung ( 39 SGB V, 33 SGB VII) Bei einer Erkrankung ist oftmals die Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich. Patienten haben darauf einen Rechtsanspruch. Es gibt dabei verschiedene

Mehr

Aktuelles zur Gesundheitspolitik und MVZ-Gesetzgebung

Aktuelles zur Gesundheitspolitik und MVZ-Gesetzgebung Düsseldorf 14. November 2014 Aktuelles zur Gesundheitspolitik und MVZ-Gesetzgebung Sachstand & Kommentar Dr. Bernd Köppl Vorstandsvorsitzender BMVZ BMVZ e.v. Schumannstr. 18 10117 Berlin Tel: 030-270 159

Mehr

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Chancen und Risiken. Politische, rechtliche und steuerliche Aspekte. von

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Chancen und Risiken. Politische, rechtliche und steuerliche Aspekte. von Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) Chancen und Risiken Politische, rechtliche und steuerliche Aspekte von Dr. Ulrich Orlowski Dr. Bernd Halbe Thomas Karch C.F. Müller MedizinRecht.de Vorwort Bearbeiterverzeichnis

Mehr

Wir halten deshalb folgende ergänzenden Regelungen für erforderlich:

Wir halten deshalb folgende ergänzenden Regelungen für erforderlich: Stellungnahme des BVKA zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Versorgungsstärkungsgesetz GKV-VStG) Vorbemerkung Der Bundesverband

Mehr

Rahmenbedingungen von

Rahmenbedingungen von Rahmenbedingungen von Psychotherapie im Kontext Krankenkassen Johannes Schopohl Systemisch auf Rezept Berlin 25. November 2017 Übersicht neue Behandlungsmethoden in der GKV fachliche Voraussetzungen für

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung Agenda Rahmenbedingungen in der ASV Umsetzung der ASV in einer ASV-Richtlinie des

Mehr

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 03. Dezember 2008 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung

Mehr

Sektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser

Sektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Sektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser München, 3. Dezember 2014 Einleitung Teambildung

Mehr

Entlassmanagement im Krankenhaus aus Sicht der AOK Niedersachsen

Entlassmanagement im Krankenhaus aus Sicht der AOK Niedersachsen Entlassmanagement im Krankenhaus aus Sicht der AOK Niedersachsen Gesetzliche Ausgangslage Ziel des Entlassmanagements ist die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die

Mehr

7. Forum Case Management im Gesundheitswesen

7. Forum Case Management im Gesundheitswesen 7. Forum Case Management im Gesundheitswesen Rahmenvertrag Entlassmanagement - Umsetzungserfahrungen aus Sicht der AOK PLUS Leipzig, 24.03.2018 Markus Klaus, GBL Stationäre Versorgung Gesundheit in besten

Mehr

Änderungsanzeige zurück an:

Änderungsanzeige zurück an: Änderungsanzeige zurück an: Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für den Bereich Westfalen-Lippe c/o KVWL Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund 1.0 Änderungsanzeige

Mehr

Wege in die ambulante Versorgung. Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW

Wege in die ambulante Versorgung. Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW Wege in die ambulante Versorgung Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW Bedarfsplanung Möglichkeit der Zulassung ist von der Bedarfsplanung

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, KVen Das KV-System Es gibt 17 Kassenärztliche Vereinigungen

Mehr

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 1. Dezember 2010 Studium der Humanmedizin/Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung

Mehr

116 b SGB V neue Fassung

116 b SGB V neue Fassung Sektorenübergreifende medizinische Versorgung 116 b SGB V neue Fassung Claudia Holzner Rechtsanwältin, LL.M. DRESDEN INTERNATIONAL UNIVERSITY (DIU) 25.Oktober 2013 Folie 1 Historische Entwicklung der Norm

Mehr

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006 Nachfolgend wird auf der Grundlage eigener Datenerhebungen der KBV bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen die

Mehr

Frankfurt a.m., 14. Mai 2014

Frankfurt a.m., 14. Mai 2014 Gesundheitspolitischen Forum des Fördervereins für ärztliche Fortbildung e.v. in Zusammenarbeit mit der KV Hessen, der LÄK Hessen und der AG Zukunft im Gesundheitswesen Frankfurt a.m., 14. Mai 2014 Ambulante

Mehr

KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN

KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN AKTUELLE SITUATION Ziel: Verzahnung von ambulant und stationär Ambulante Versorgung Stationäre Versorgung 7.725 Ärzte und

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

5. EVR-Forum: Qualität im Krankenhaus Fluch und Wirklichkeit?!

5. EVR-Forum: Qualität im Krankenhaus Fluch und Wirklichkeit?! Sektorenübergreifende Verantwortung für das Entlassmanagement 5. EVR-Forum: Qualität im Krankenhaus Fluch und Wirklichkeit?! Bochum, 15.02.2017 Dr. Gerald Willms AQUA Institut für angewandte Qualitätsförderung

Mehr

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum:

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Anlage 3 Quittungsheft für Zuzahlungen Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Quittungsheft für Zuzahlungen Praxisgebühr (ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung) Arznei- Verbandmittel

Mehr