Entlassmanagement im Krankenhaus aus Sicht der AOK Niedersachsen
|
|
- Georg Kirchner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Entlassmanagement im Krankenhaus aus Sicht der AOK Niedersachsen
2 Gesetzliche Ausgangslage Ziel des Entlassmanagements ist die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung. Kern ist die strukturierte und sichere Weitergabe relevanter Informationen. Die Patienten haben gegenüber dem Krankenhaus Anspruch auf ein Entlassmanagement im Rahmen der Krankenhausbehandlung. Die Krankenkassen bzw. Pflegekassen sind verpflichtet, das Krankenhaus dabei zu unterstützen. 2
3 Neuerungen in den einzelnen Bereichen HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE Verordnung für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung AOK aktive Unterstützung beim Entlassmanagement SOZIOTHERAPIE Verordnung für / innerhalb von sieben Tagen Soziotherapie. Rest verfällt. HEILMITTEL Verordnung für den Bedarf von bis zu sieben Tagen. Behandlung muss innerhalb von sieben Tagen nach der Entlassung aufgenommen werden. BESCHEINIGUNG VON AU Feststellung von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung 3 ARZNEIMITTEL Verordnung der kleinsten Packungsgröße (N1) unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit TERMINVERMITTLUNG Das Krankenhaus unterstützt bei der Vergabe von Hausund Facharztterminen HILFSMITTEL Verordnung gültig bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung.
4 Antragsbearbeitung vor dem Beispiel: Pflegeversicherung entsprechend Zuordnung zum Wohnort des Versicherten 2 Hilfsmittel entsprechend Zuordnung Art des Hilfsmittel im zentralen Bereich Hilfsmittel AR entsprechend der Zuordnung zu dem beantragendem Krankenhaus.. Anträge vom Krankenhaus für einen Versicherten mussten an verschiedene Stellen gesandt werden 4
5 Umsetzung verantwortlicher Ansprechpartner AOK Niedersachsen Organisationsplanung bei der AOKN 2 Start im Oktober 2016 Fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe Ziel: optimale Umsetzung des gesetzlichen Auftrages für alle an der Entlassung beteiligten Akteure 5
6 Umsetzung verantwortlicher Ansprechpartner AOK Niedersachsen (versuchte) Einbindung folgender Akteure außerhalb der AOK Niedersachsen: Andere Kassenarten in Niedersachsen Niedersächsische Krankenhausgesellschaft AOK Bundesverband Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Paul Albrechts Verlag Alle Krankenhäuser in Niedersachsen im Rahmen von sieben regionalen Informationsveranstaltungen in NDS Information zur Umsetzung Entlassmanagement mit AOK Fachreferenten aus allen Leistungsbereichen 6..
7 Umsetzung verantwortlicher Ansprechpartner AOK Niedersachsen Ab dem ein (neues) Zentrales Team Entlassmanagement in der AOK Niedersachsen Erster Ansprechpartner für alle Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagement Alle Anträge und Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagement werden an das Zentrale Team übermittelt Zentrale Team koordiniert intern die rechtzeitige Bearbeitung der Anträge für alle Versicherten der AOKN Rückmeldung zur Leistungsgewährung erfolgt überwiegend 7 durch dieses zentrale Team
8 Umsetzung verantwortlicher Ansprechpartner AOK Niedersachsen Erreichbarkeit Zentrales Team Entlassmanagement ab dem : Zentrales Team Entlassmanagement Telefon: 0541/ Bildschirmfax: 0511/ zu unseren Geschäftszeiten: Montags Freitags von 09:00 17:00 Uhr 8
9 Unterstützung durch die Krankenkasse unsere Rolle Gesundheitspartnerportal (GPP) der AOK Niedersachsen Detaillierte Informationen zum Entlassmanagement finden Sie im Gesundheitspartnerportal der AOK Niedersachsen: Dort finden Sie Informationen wie: Ansprechpartner/Kontakt/Erreichbarkeit Verordnungen und Anträgen Muster und Formulare zur Ansicht bzw. zum Download Ausfüllanleitungen, Checklisten und Hilfestellungen 9
10 Fazit nach 10 Wochen Entlassmanagement bei der AOK Niedersachsen Grundsätzlich: Die Abläufe zwischen Krankenhaus und AOKN funktionieren gut Anträge werden von den Krankenhäusern meistens koordiniert gestellt und von der AOK kurzfristig bearbeitet Interne Koordination durch unsere zentrale Einheit Entlassmanagement funktioniert sehr gut Positive Rückmeldungen seitens der Krankenhäuser Aber auch: Nicht jedes Krankenhaus kann/will zur Zeit ein (strukturiertes) Entlassmanagement anbieten 10
11 Unklar/strittig sind noch.. Versand Einwilligungserklärung immer notwendig? Verordnung nur am Entlasstag zu erstellen Einbindung des Leistungserbringers und Kostenträgers aber vorher notwendig Welche Ärzte im Krankenhaus dürfen verordnen? Was bedeutet. nimmt das Krankenhaus rechtzeitig Kontakt zur Krankenkasse, bei Bedarf zur Pflegekasse, auf? Arzneimittelversorgung am Entlasstag Krankenhaus? Arzt? Terminkoordination Fachärzte durch das Krankenhaus Einbindung der Terminservicestelle der KV 11
12 .. und für den Kunden/Patienten? Intensivere Betreuung im Krankenhaus? Schnellere Übermittlung der Anträge von den Krankenhäusern? Bessere interne Koordinierung und Bearbeitung der Leistungsanträge bei den Krankenkassen? Entscheidung über seine Anträge bereits vor der Entlassung? Kunde/Patient zwischen den Stühlen der stationären und ambulanten Betreuung (Arzneimittel, )? 12
13 Zusammenfassung und Vision In der Umsetzungsphase gilt es für uns alle, Kommunikation und Kooperation auszubauen und zu optimieren sowie in die gleiche Richtung zu blicken und zu gehen gemeinsam! effizienterer Ressourceneinsatz kurze Wege im Sinne des Versicherten Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit Entlassmanagement als gesetzliche fixierte Chance, Zusammenarbeit zu leben und das System maßgeblich zu verbessern! 13
14 Für ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank!
Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser. Erste Fassung (Stand: )
Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser Erste Fassung (Stand: 27.09.2017) Herausgeber: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), 10963 Berlin Gesamtverantwortliche: Michaela Gottfried,
MehrPatienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V
Patienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V Worum geht es beim Entlassmanagement? Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus.
MehrKasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Historie Zielrichtung Rechtsgrundlage Historie Zielrichtung Rechtsgrundlage
MehrSozialdienst im Krankenhaus
Umsetzung des Entlassmanagements durch das Krankenhaus Sozialdienst im Krankenhaus S. Kraus Leitung Sozialdienst & Case Management Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH)/Sozialmanagerin Zertifizierte
MehrÄnderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem
Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem 01. 01. 2016 Entlassmanagement Das Entlassmanagement ist ein obligatorisches Leistungsangebot der Krankenhäuser an die Versicherten. Die Krankenhäuser
MehrErfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung
Entlassen und was dann? 12. Plattform Gesundheit IKK, 18.03. 2015 Erfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung Prof. Dr. Michael Sailer . Gesetzliche Grundlagen
MehrÄnderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken
Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin
MehrEntlassmanagement im Krankenhaus
Entlassmanagement im Krankenhaus Informationsveranstaltung von Frank Schaan B. A. Pflegedirektor St. Marien-Krankenhaus Siegen 11.04.2018 Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege 19.04.2018 - Anspruch
MehrEntlassmanagement Eine Chance für die Optimierung der sektorübergreifenden Versorgung
Entlassmanagement Eine Chance für die Optimierung der sektorübergreifenden Versorgung Christina Sabic AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Gesundheitspolitischer Impuls Rheinland-Pfalz 10.05.2017 Mainz Was bedeutet
MehrÄnderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement
4. Forum CMG Probstzella, 21. November 2014 Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement Dr. med. Dominik Deimel kooptiertes Mitglied im Vorstand Forum CMG Anforderung GKV
Mehr7. Forum Case Management im Gesundheitswesen
7. Forum Case Management im Gesundheitswesen Rahmenvertrag Entlassmanagement - Umsetzungserfahrungen aus Sicht der AOK PLUS Leipzig, 24.03.2018 Markus Klaus, GBL Stationäre Versorgung Gesundheit in besten
MehrEntlassmanagement in der Rehabilitation: Anforderungen an Reha-Einrichtungen
Entlassmanagement in der Rehabilitation: Anforderungen an Reha-Einrichtungen Christof Lawall (DEGEMED) GKV-Entlassmanagement Reha GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VStG, vom 16.07.2015) Verpflichtung
MehrDirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des vdek in Nordrhein-Westfalen
Umsetzung des Aufnahme- und Entlassmanagements in Krankenhäusern Welche Vorteile sehen die Krankenkassen in der Verbesserung der Versorgung ihrer Versicherten? Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des
MehrZulassungsverfahren für Verordnungsoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs.
Zulassungsverfahren für Verordnungsoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs. 1a SGB V 31. August 2017 Version 0.7 Status: Final 2 Inhalt 1 Überblick...
MehrEntlassmanagement. Entlassmanagement 1
Entlassmanagement Entlassmanagement 1 39 Abs. 1a S. 9 SGB V Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang
MehrAnforderungen an die Umsetzung der Neuregelungen zum Entlassmanagement im Krankenhaus
Anforderungen an die Umsetzung der Neuregelungen zum Entlassmanagement im Krankenhaus 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin Sozialdienst
Mehr28. Oktober 2015 I Seite 1. Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr
28. Oktober 2015 I Seite 1 Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr Dipl.-Med. Jutta Eckert Forum Ambulant-stationärer Dialog, 21. Oktober 2015 DEGAM Leitlinie
MehrDie Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -
Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin
MehrAktuelle gesetzliche Anforderungen an das Entlassmanagement
Aktuelle gesetzliche Anforderungen an das Entlassmanagement 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin Sozialdienst & Case Management Alexianer
MehrCindy Stoklossa. exam. Krankenschwester. Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Master of Art Sozialmanagement
Ein Jahr nach Umsetzung des Rahmenvertrag Entlassmanagement Cindy Stoklossa U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Cindy Stoklossa exam. Krankenschwester Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Master
MehrName, Vorname des Patienten. geboren am. wohnhaft in. (oder Patientenetikett)
Name, Vorname des Patienten geboren am wohnhaft in (oder Patientenetikett) Datenübermittlung zwischen Hausarzt und Krankenhaus Einverständniserklärung gem. Art. 6 Abs. 1a, Art. 9 Abs. 2a, h, Abs. 3, Abs.
MehrKasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären
MehrCheckliste Entlassplan. Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich um Mindestinhalte des Entlassplans:
Checkliste Entlassplan Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich um Mindestinhalte des Entlassplans: Sozial- und Adressdaten des Patienten: Entlassung geplant am: (Aufnahme-)Diagnose: Versorgungssituation
MehrSoziale Sicherung in der Gesundheitsversorgung Wie können strukturelle Probleme und Versorgungsdefizite zielgerichtet beseitigt werden?
Soziale Sicherung in der Gesundheitsversorgung Wie können strukturelle Probleme und Versorgungsdefizite zielgerichtet beseitigt werden? 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte
Mehrcirs-nrw.de 2016: Alles gesagt alles verstanden?
cirs-nrw.de 2016: Alles gesagt alles verstanden? Workshop V - Multiprofessionell handeln: Schnittstellenübergreifend kommunizieren 28.10.2016 Düsseldorf - Dr. med. Karlheinz Großgarten (M.san.) Multiprofessionell
MehrHaffNet GbR 6 Vorstandsmitglieder 52 Mitglieder 23 Hausärzte 23 Fachärzte 3 nicht ärztlich 1 Zahnarzt 3 Ehrenmitglieder
0 HaffNet Management GmbH 4 Geschäftsführer / 4 Mitarbeiter Geschäftsbesorgungsvertrag HaffNet GbR 6 Vorstandsmitglieder 52 Mitglieder 23 Hausärzte 23 Fachärzte 3 nicht ärztlich 1 Zahnarzt 3 Ehrenmitglieder
Mehr?????????????????????????????????????? ICW Südkongress Würzburg Madeleine Gerber
?????????????????????????????????????? Was passiert mit Überbringern schlechter Nachrichten? Entlassmanagement gemäß 39 SGB V Madeleine Gerber Pflegesachverständige Pflegegutachterin Auditorin Historie
MehrEntlassmanagement im Sana HANSE - Klinikum Wismar aus Sicht des Sozialdienstes. Nicole Vorpahl Leitung Sozialdienst
Entlassmanagement im Sana HANSE - Klinikum Wismar aus Sicht des Sozialdienstes Nicole Vorpahl Leitung Sozialdienst Agenda 1. Entlassmanagement im Sana HANSE - Klinikum Wismar Grundlagen Neuerungen für
MehrBFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013
BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.
MehrAktuelle strukturelle Anforderungen an die. Soziale Arbeit in der Geriatrie
Aktuelle strukturelle Anforderungen an die Soziale Arbeit in der Geriatrie Sibylle Kraus Vorstandsmitglied Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin
MehrDie Gesundheitsreform 2011
Ausgaben für Arzneimittel aus Apotheken in der GKV 1970-2010 Jahr Mrd. Euro % der Leistungsausgaben 1970 2,16 17,7 1975 4,55 15,3 1980 6,43 14,6 1985 1990 1995 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2007 8,49 11,17
MehrCheckliste Entlassplan
Checkliste Entlassplan Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich um Mindestinhalte des Entlassplans: Sozial- und Adressdaten des Patienten: Entlassung geplant am: (Aufnahme-)Diagnose: Versorgungssituation
MehrZulassungsverfahren für Verordnungssoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs.
Zulassungsverfahren für Verordnungssoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs. 1a SGB V 29. Oktober 2018 Version 1.5 Status: Final 2 Inhalt 1 Überblick...
MehrAnzeige der Teilnahmebereitschaft zur TSS
Anzeige der Teilnahmebereitschaft zur TSS Krankenhaus Postanschrift Bankverbindung Geldinstitut IBAN BIC Ansprechpartner Telefon Fax zum Vertrag gemäß 75 Abs. 1a Satz 6 SGB V zwischen der Kassenärztlichen
MehrEntlassmanagement am Universitätsklinikum Erlangen - Verbesserte AMTS an der Sektorengrenze?
Entlassmanagement am Universitätsklinikum Erlangen - Verbesserte AMTS an der Sektorengrenze? 5. Deutscher Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie Workshop AMTS in der sektorenübergreifenden
MehrVertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg
Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode
MehrEckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I Beschlussvorlage vom 11. Juni 2015
Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I 27b Zweitmeinung: Recht auf Zweitmeinung vor geplanten Operationen (10 Tage vorher) 32 Absatz 1a GBA: Richtlinie zur Heilmittelversorgung von Versicherten mit
MehrBremen, Seite 1
Bremen, 09.06.2016 Seite 1 Klinikum Bremen Mitte 2009 Neuralgische Punkte im Schnittstellenmanagment Johann Ockenga Medizinische Klinik II Gastroenterologie, Hepatologie, Endokrinologie & Ernährungsmedizin
Mehr1 Jahr Entlassmanagement - Bestandsaufnahme
7. Bad Oeynhausener Sozialarbeiter-Fachtagung 1 Jahr Entlassmanagement - Bestandsaufnahme Agenda 1 Definition / Ursprung 2 Beteiligte 3 Ablauf in der Praxis 4 Verordnungen 5 Baustellen und offene Punkte
MehrEntlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v.
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 27. September 2012 - Berlin Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft
MehrZeit zum Handeln - finanzielle Stabilität in der Krankenversicherung ist keine Utopie!
Zeit zum Handeln - finanzielle Stabilität in der Krankenversicherung ist keine Utopie! Dies ist die Realität in der öffentlichen Diskussion: Tagesspiegel, 22.10.2005 Das eigentliche Problem ist die Kostenexplosion
MehrSchnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen
Schnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen in der Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und Pflege Dieter Eichler Landesbeauftragter Bundesverbandes privater Anbieter
MehrKV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN
KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN AKTUELLE SITUATION Ziel: Verzahnung von ambulant und stationär Ambulante Versorgung Stationäre Versorgung 7.725 Ärzte und
MehrVersorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am
Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am 02.03.2016 Die AOK Nordost engagiert sich in den Regionen für spezifische Versichertengruppen für spezifische
MehrRegional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation
Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation Frank Winkler Stellv. Leiter der vdek-landesvertretung Baden-Württemberg BDPK-Bundeskongress 2015 24. Juni 2015
MehrStationsäquivalente Behandlung. Rechtliche Rahmenbedingungen
Stationsäquivalente Behandlung Rechtliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlagen - PsychVVG Änderung 39 Krankenhausbehandlung : Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär,
MehrVereinbarung über die Einrichtung von Terminservicestellen und die Vermittlung von Facharztterminen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin, schließen als Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte
MehrKrankenhausbehandlung
Krankenhausbehandlung ( 39 SGB V, 33 SGB VII) Bei einer Erkrankung ist oftmals die Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich. Patienten haben darauf einen Rechtsanspruch. Es gibt dabei verschiedene
MehrEntlassungsmanagement im Krankenhaus
Entlassungsmanagement live Entlassungsmanagement im Krankenhaus S. Kraus Vorstandsmitglied DVSG 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin
MehrArzt-im-Pflegeheim-Programm careplus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten
Arzt-im-Pflegeheim-Programm care plus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten 0 care plus - Überblick und Ziele Intensivierung der multiprofessionellen
MehrHinweise des BVMed zur Umsetzung des Entlassmanagements bei Hilfsmittelbedarf
Zum 01.10.2017 wird der Rahmenvertrag in Kraft treten, welcher nach 39 Abs. 1 a Satz 9 SGB V die Einzelheiten zum Entlassmanagement regelt. Dieser wurde zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen
MehrAmbulant/stationäre Entzugsbehandlung im Rahmen einer integrierten Versorgungsstruktur gem. 140 a ff. SGB V
Ambulant/stationäre Entzugsbehandlung im Rahmen einer integrierten Versorgungsstruktur gem. 140 a ff. SGB V Ausgangslage Aufnahme 140 ff in SGB V im Jahr 2000 Ziel des 140 ff SGB V: Kooperationen zwischen
Mehr... Quittungsheft. für das Jahr
I K K S E R V I C E... Quittungsheft für das Jahr Liebe Versicherte, lieber Versicherter, die IKK ist aktiv an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen, die geleisteten Zuzahlungen stets im Überblick zu behalten
MehrEinheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?
Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,
MehrArbeitskreis Altern und Gesundheit Gesundheit Berlin-Brandenburg e.v. Palliativ- und Hospizgesetz. in Kraft ab dem
Arbeitskreis Altern und Gesundheit Gesundheit Berlin-Brandenburg e.v. Palliativ- und Hospizgesetz in Kraft ab dem 01.01.2016 Dr. Barbara Weigl - 16.11.2015 Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil
MehrÄrztliche Verordnung für sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen
AOK LKK BKK IKK VdAK AEV Knapp. Name, Vorname des Kindes Geb.am Verordnung für sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen nach 43 Abs. 2 SGB V Kassen Nr. Versicherten Nr. Status Vertragsarzt Nr. VK gültig
MehrAnlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum:
Anlage 3 Quittungsheft für Zuzahlungen Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Quittungsheft für Zuzahlungen Praxisgebühr (ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung) Arznei- Verbandmittel
MehrAnlage 4 Vergütung 2017
Anlage 4 Vergütung 2017 zum Vertrag zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) über die Umsetzung
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Verordnungen Juli 2017 Neu: Psychotherapeuten dürfen Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung verordnen Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
MehrAmbulante Psychiatrische Pflege
Loewe Stiftung &TAPP Grips Ambulante Psychiatrische Pflege Angebote für Menschen mit psychischer Erkrankung Themen Wer sind wir? Zielsetzung Leistungen Kooperationspartner Eigenanteil Kontaktaufnahme und
MehrRahmenvertrag. Neue gesetzliche Anforderungen an das Entlassmanagement
Rahmenvertrag Neue gesetzliche Anfrderungen an das Entlassmanagement Naseer Khan Leiter Zentrales Patientenmanagement Universitätsklinikum Frankfurt am Main Zielsetzung Der Patient und seine Bedürfnisse
MehrFrühe Information und Hilfen bei Demenz. Fachtagung FIDEM Niedersachsen Ergebnisse aus dem zweiten Modellprojekt 17. August 2016
sepy- Fotolia.com Robert Kneschke- Fotolia.com Ocskay Bence - Fotolia.com Frühe Information und Hilfen bei Demenz Fachtagung FIDEM Niedersachsen Ergebnisse aus dem zweiten Modellprojekt 17. August 2016
MehrÜberleitung Problem erkannt, Problem gebannt?
Überleitung Problem erkannt, Problem gebannt? Prof. Dr. Roland Radziwill Apotheke und Patienten- Beratungs-Zentrum Leipzig, 18.06.2010 Seite 1 Gliederung Gründe für eine strukturierte Überleitung Probleme
MehrAmbulante psychiatrische Pflege - ziemlich neu in Rheinland-Pfalz -
Ambulante psychiatrische Pflege - ziemlich neu in Rheinland-Pfalz - Präsentation zur Informationsveranstaltung der Koordinierungsstelle Psychiatrie des Landkreises und der Stadt Kaiserslautern am 13.05.2008
MehrBekanntmachung. Folgende Voraussetzungen müssen die interessierten Arztnetze aufweisen:
Bekanntmachung Die AOK Nordost möchte in der Kooperation mit regionalen Arztnetzen die Versorgung psychisch kranker Versicherter verbessern. Ziel ist der Abschluss von Verträgen zur interdisziplinären
MehrWer kann eine Soziotherapie verordnen?
Soziotherapie ( 37a, 92 SGB V) Unter Soziotherapie versteht der Gesetzgeber die fachspezifische ambulante Betreuung von schwer psychisch kranken Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage
MehrDie Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements
Die Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements Die Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements Seit dem 01.10.2017 können Krankenhausärzte und Ärzte in Einrichtungen
MehrPressegespräch am 29. Juni 2011 inkl. Ergänzung Hilfsmittel 30. Juni 2011
Pressegespräch am 29. Juni 2011 inkl. Ergänzung Hilfsmittel 30. Juni 2011 Schließung der CITY BKK zum 30. Juni 2011: Übergangsregelungen zur Sicherung der Leistungsansprüche der Versicherten sowie der
Mehr14. Fachkongress der DGCC, Workshop1: Entlassmanagement im Krankenhaus - Eine interdisziplinäre Herausforderung
14. Fachkongress der DGCC, Workshop1: Entlassmanagement im Krankenhaus - Eine interdisziplinäre Herausforderung Referentin: Denise Lehmann Dipl. Sozialpädagogin/ -arbeiterin (FH) Case Managerin (DGCC)
MehrAmbulant und stationär Kategorien aus der Vergangenheit!?
Ambulant und stationär Kategorien aus der Vergangenheit!? BERLINER RUNDE ZUR ZUKUNFT DER PFLEGE - Zuhause genesen Brücken in eine ambulante Zukunft Elsbeth Rütten Zuhause genesen Brücken in eine ambulante
MehrPatienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1
Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Das Programm für Ihre Gesundheit 2 AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Was AOK-Curaplan ist An den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch
MehrRegelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser
MehrPraxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege
Praxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege RA Hinrich Christophers MBA, DES 11. März 2016 I. Zahlen Palliativ- und Hospizgesetz - 715.000 Geburten in
MehrDas neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft
MehrEntlassmanagement im Krankenhaus
Entlassmanagement im Krankenhaus 4. Saarländischer Medizinrechtstag 11.11.2017 Rechtsanwalt Sven Lichtschlag-Traut Fachanwalt für Medizinrecht Kanzlei Heimes & Müller Saarbrücken Fall: Bei Patient A wird
MehrFAQ zum Entlassmanagement im Hilfsmittelbereich: Informationen für Hilfsmittel-Leistungserbringer
FAQ zum Entlassmanagement im Hilfsmittelbereich: Informationen für Hilfsmittel-Leistungserbringer Nr. Stichwort Frage Antwort 01 Beginn Ab wann erfolgt die Umsetzung des Entlassmanagements? 02 Verträge
MehrEmpfehlungen der Arbeitsgruppe»Schnittstellen-/ Entlassmanagement«im Rahmen des Gemeinsamen Landesgremiums i. S. v. 90a SGB V
Empfehlungen der Arbeitsgruppe»Schnittstellen-/ Entlassmanagement«im Rahmen des Gemeinsamen Landesgremiums i. S. v. 90a SGB V Inhalt Einleitung 3 Empfehlungen zur Optimierung des regionalen Entlassmanagements
MehrZuzahlungsbefreiung: So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze im Jahr 2007
Gesundheit KOMPAKT Zuzahlungsbefreiung: So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze im Jahr 2007 Das sollten Sie wissen Mit der Gesundheitsreform 2004 wurden auch die Zuzahlungsregelungen in der gesetzlichen
MehrKeine kranken Häuser
Keine kranken Häuser Transparenz und Qualität aus Sicht der Leistungserbringer Helmut Fricke Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellscha Vortrag im Rahmen der Fachtagung Qualität und Transparenz
MehrApotheker dürfen bis zu drei Filialen führen und Medikamente über Internet und im Versandhandel vertreiben.
Die Gesundheitsreform von A-Z Am 1. Januar 2004 treten die neuen Regelungen zur medizinischen Versorgung in Kraft. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen. Wir werden die Tabelle fortlaufend
MehrDas neue Hospiz- und Palliativgesetz
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz 112 Der Werdegang November 2014: Eckpunktepapier zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland, welches als Grundlage für den späteren Gesetzentwurf
MehrMit Rehabilitation Pflege vermeiden. Handlungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes
Mit Rehabilitation Pflege vermeiden Handlungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes BDPK Bundeskongress 2016 22.06.2016 in Potsdam Gernot Kiefer Vorstand GKV-Spitzenverband Inhalt Was bewegt die GKV?
MehrVertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg
Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm KHK: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode
MehrInformationsveranstaltung der Krankenhausgesellschaft Sachsen am Innovationsfonds GKV-VSG
Informationsveranstaltung der Krankenhausgesellschaft Sachsen am 11.03.2016 Thema: Innovationsfonds GKV-VSG Bisher bereits erledigt: Auftakt zum Dialog im Juni 2015 mit Schreiben von Frau Staatssekretärin
MehrKonferenz: Entlassmanagement 2017 im Krankenhaus
02516582402516623362516592642516602880251658240251662336251659 26425166028802516582402516623362516592642516602880251658240251 66233625165926425166028802516582402516592642516602880251658240 Gemeinsam für
MehrKommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege
Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege Verfahrensweise des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze II/III Herzlich Willkommen! 11. April 2018 Herausforderung und Chancen Leistungsansprüche
MehrErgänzende Bestimmungen
Ergänzende Bestimmungen zum Rahmenvertrag nach 129 Abs. 2 SGB V für die Arzneimittelversorgung im Rahmen des Entlassmanagements nach 39 Abs. 1a SGB V zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen,
MehrHannes Kern - Thomas Würtenberger - Hans-Dieter Wichter
Hannes Kern - Thomas Würtenberger - Hans-Dieter Wichter Arzneimittelversorgung in Deutschland Rechtliche und wirtschaftliche Überlegungen zur Bedeutung von Ärzten, Apotheken und Gebietskörperschaften bei
MehrKonferenz: Entlassmanagement 2017 im Krankenhaus
02516582402516623362516592642516602880251658240251662336251659 26425166028802516582402516623362516592642516602880251658240251 66233625165926425166028802516582402516592642516602880251658240 Gemeinsam für
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Krankentransporte und Krankenfahrten Dezember 2016 Krankentransporte und Krankenfahrten Was Ärzte bei der Verordnung beachten sollten Das Verordnen von Fahrten zur ärztlichen
MehrVerordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)
folgen Komplexes urogenitale ulzerierende / respiratorische / kardiale psychiatrische / psychische Ausfertigung für die Krankenkasse Muster a (4.2011) Antrag des Versicherten Die spezialisierte ambulante
MehrAmbulante ärztliche Versorgung von behinderten Menschen
Ambulante ärztliche Versorgung von behinderten Menschen Ambulante ärztliche Versorgung von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Spannungsfeld von EBM, Fallobergrenzen und Praxisbudgets
MehrTherapeuten. Kostenträger. Ausgangspunkt. Kooperation der Weg zum Erfolg. Defizite ärztlicher Versorgung in Pflegeeinrichtungen
Ausgangspunkt Kooperation der Weg zum Erfolg Defizite ärztlicher Versorgung in Pflegeeinrichtungen keine regelmäßigen Visiten/ Hausbesuche fehlende geriatrische/ gerontopsychiatrische Qualifikation Mangelnde
MehrPatienteninformation zur Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Kurzzeitpflege gem. 39c SGB V für Personen ohne Pflegestufe (Übergangspflege)
Heimleitung Weiherberg 56 66679 Losheim a.see Telefon 06872 / 9201-146 Telefax 06872 / 9201-220 E-Mail: petrahuellein@haus-weiherberg.de Internet: www.haus-weiherberg.de Losheim, 08.06.2016 Patienteninformation
MehrVertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen
Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen
MehrGKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen?
GKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen? Alexander Korthus Rechtsanwalt, LL.M. - Medizinrecht stv. Geschäftsführer der Rechtsabteilung der DKG Lehrbeauftragter der Hochschule für
MehrSpezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV)
Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV)...zuhause leben bis zuletzt Lasst keinen zu Euch kommen, ohne dass er glücklicher wieder geht. (Mutter Teresa) SAPV Allgemeines Die Bundesregierung hat
MehrEinzelverträge mit den Kostenträgern
Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung
Mehr