Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement

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1 4. Forum CMG Probstzella, 21. November 2014 Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement Dr. med. Dominik Deimel kooptiertes Mitglied im Vorstand Forum CMG

2 Anforderung GKV - Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) Ergänzung 39, Abs. 1 SGB V: Die Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung. Ziel des Entlassmanagements ist es, die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten, die Kommunikation zwischen den beteiligten ambulanten oder stationären Versorgungsbereichen zu verbessern, die Entlastung von Patienten und ihren Angehörigen zu ermöglichen sowie zu einer möglichen Vermeidung des Drehtüreffektes beizutragen. Die Krankenkassen sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Erbringung der Leistung sichergestellt ist.

3 Umsetzung GKV - Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) Bisher keine 112 SGB V Verträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern geschlossen Modellvorhaben zur Delegation ärztlicher Leistungen ( 63 Abs. 3c SGB V) nimmt Entlassmanagement als mögliche Maßnahme auf GBA setzt Entlassmanagement auf die Prioritätenliste in 2013 und möchte Qualitätsparameter entwickeln lassen Im Koalitionsvertrag wird die Möglichkeit der Krankenhäuser zur erweiterten Verordnung ambulanter Leistungen (insbesondere der Pflege) bei Entlassung aufgenommen Konsequenz: Echte Anreize für Krankenhäuser, mehr Verantwortung im Entlassmanagement zu übernehmen, fehlen bis heute

4 Referentenentwurf Aus Sicht des Krankenhauses Entlassmanagement bleibt weiterhin Teil der Krankenhausbehandlung Anspruch des Versicherten richtet sich weiter gegen das Krankenhaus Aufgabe des Krankenhauses: Erstellung eines Entlassplans Eingeschränktes Verordnungsrecht für die Erfordernisse des Entlassmanagements maßgeblichen Leistungsbereiche Erweiterte Verordnungsmöglichkeit von Medikation ( kleinste Packung ) Verordnung häusliche Krankenpflege und Heilmittelversorgung bis zu 7 Tage nach Entlassung Gleichstellung der Krankenhäuser mit ambulanten Vertragsärzten (Leistungsrechtliche Vorgaben / Wirtschftlichkeitsbestimmungen) Übertragung von Leistungen im Entlassmanagement auf ambulante Vertragsärzte

5 Referentenentwurf Aus Sicht des Krankenkasse Unterstützung des Krankenhauses bei der Organisation des Entlassplans Sicherstellung des zeitgerechten Einsatzes von nachversorgenden Leistungserbringern (z.b. Reha, Pflege, Vertragsärzte) Rechtsanspruch des Versicherten auf ergänzende Unterstützung gegenüber der Krankenkasse Rahmenvereinbarung Teilnehmer: KBV, DKG, GKV Spitzenverband (dreiseitige Verträge) Regelt die Aufgabenverteilung und das Verordnungsrecht der Krankenhäuser

6 Finanzierung der Mehraufwände im Krankenhaus Zitat aus dem Referentenentwurf Durch die Neuregelung in 39 SGB V, dass auch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements die in 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 SGB V genannten Leistungen verordnen können, entsteht den Krankenhäusern ein einmaliger Erfüllungsaufwand in nicht quantifizierbarer Höhe für die Umstellung der Organisationsprozesse. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Erfüllungsaufwand beim Entlassmanagement durch die Erleichterungen in der Versorgung der Versicherten insgesamt reduziert wird.

7 Positionen zum Besonders Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Pflege- und Interventionsbedarf profitieren von einem koordinierten Entlassmanagement Krankenhäuser, Kostenträger und ambulante Versorger benötigen Strukturen mit qualifizierten Ansprechpartnern und definierten Verantwortlichkeiten Neue Prozesse und Strukturen im Entlassmanagement lassen sich nur durch eine verbindliche Qualitätsrichtlinie etablieren

8 Prozessvorgaben über Qualitätsrichtlinie Verbindliches Screnningverfahren bei Aufnahme Assessment / Hilfeplanung ( Entlassplan ) durch qualifizierte Mitarbeiter Weitergabe Assessment / Entlassplan an definierten Ansprechpartner in Krankenkasse Übergreifendes Bewillingungsverfahren / Unterstützung durch Krankenkasse Organisation durch Krankenhaus und Übermittlung Status / Abweichung an Krankenkasse bei Entlassung Evaluation nach Entlassung durch Krankenhaus und Übermittlung von notwendigen Interventionen an Krankenkasse

9 Wie geht es weiter

10 Forum CMG Veranstaltung zum Forum CMG Tagungen 2015 Entlassmanagement neu gedacht! Neuerung im VSG für Krankenhäuser, Krankenkasse und Vertragsärzte Termine 23. April 2015 Dortmund 07. Mai 2015 Berlin 18. Juni 2015 Stuttgart Jetzt schon Ihren Termin vormerken!!!

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