Entlassmanagement. Entlassmanagement 1
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- Mathias Raske
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1 Entlassmanagement Entlassmanagement 1
2 39 Abs. 1a S. 9 SGB V Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung. 11 Absatz 4 Satz 4 gilt. Das Krankenhaus kann mit Leistungserbringern nach 95 Absatz 1 Satz 1 vereinbaren, dass diese Aufgaben des Entlassmanagements wahrnehmen. Der Versicherte hat gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Unterstützung des Entlassmanagements nach Satz 1; soweit Hilfen durch die Pflegeversicherung in Betracht kommen, kooperieren Kranken- und Pflegekassen miteinander. Soweit dies für die Versorgung des Versicherten unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist, können die Krankenhäuser die in 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 genannten Leistungen verordnen und die Arbeitsunfähigkeit feststellen; hierfür gelten die Bestimmungen über die vertragsärztliche Versorgung. Bei der Verordnung von Arzneimitteln können Krankenhäuser eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß der Packungsgrößenverordnung verordnen; im Übrigen können die in 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 genannten Leistungen für die Versorgung in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnet und die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden ( 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7). Die weiteren Einzelheiten zu den Sätzen 1 bis 7, insbesondere zur Zusammenarbeit der Leistungserbringer mit den Krankenkassen, regeln der Spitzenverband Bund der Krankenkassen auch als Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft unter Berücksichtigung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bis zum 31. Dezember 2015 in einem Rahmenvertrag; 118a Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend;. Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dürfen nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Information, Einwilligung und Widerruf bedürfen der Schriftform. Entlassmanagement 2
3 Gesetzliche Grundlagen Maßnahmen zum Entlassmanagement nach dem dreiseitigen Rahmenvertrag gemäß 39 Abs. 1a S. 9 SGB V Anmerkung:. 11 Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dürfen nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen. 12 Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. 13 Information, Einwilligung und Widerruf bedürfen der Schriftform. Entlassmanagement 3
4 Rahmenvertrag nach 39 Abs. 1a S. 9 SGB V (Rahmenvertrag Entlassmanagement) zwischen dem GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Krankenkassen und als Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Berlin, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin Rahmenvertrag zum Entlassmanagement Entlassmanagement 4
5 Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim nach 39 Abs. la S.9 SGB V 1) Ziel des Rahmenvertrages ist es, die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten. Hierzu gehört eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen. 2) Der Patient und seine Bedürfnisse stehen im Zentrum der Bemühungen aller an der Versorgung beteiligten Personen. Das Entlassmanagement erfolgt patientenindividuell, ressourcen- und teilhabeorientiert und trägt in enger Abstimmung mit dem Patienten oder dessen gesetzlichem Vertreter/Betreuer dem individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf des Patienten Rechnung. 3) Der Anspruch des Patienten auf ein Entlassmanagement im Rahmen der Krankenhausbehandlung besteht gegenüber dem Krankenhaus, während gegenüber der Krankenkasse bzw. Pflegekasse ein Anspruch auf Unterstützung des Entlassmanagement besteht. Hierzu werden die weiteren Einzelheiten in diesem Rahmenvertrag geregelt. 4) Für eine im Rahmen des Entlassmanagements vorgesehene Anschlussversorgung ist der Grundsatz,,ambulant vor stationär" zu beachten. Entlassmanagement 5
6 Entlassmanagement - Umsetzungshinweise - Umsetzungshinweise zum Rahmenvertrag Entlassmanagement Entlassmanagement 6
7 Elemente des Entlassungsmanagements Versicherungsdaten, Einwilligung zum Entlassmanagement Rezepte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Häusliche Krankenpflege Entlassungsbrief Medikamentenplan Krankenhaus Krankentransport, Taxi, Aktivierung Sozialkarte in SAP Beauftragung des Sozialdienstes Klärung des poststationären Versorgungsbedarfs Klärung der Weiterbehandlung: Stationäre/ambulante Rehabilitation Geriatrie Anträge beim Kostenträger Transporte aus dem Krankenhaus Abholung Entlassmanagement 7
8 Einwilligung Entlassmanagement Versicherungsverhältnis, Verantwortlich: Aufnahme Dokumentation Stammdaten, gespiegelt in Sozialkarte Erfragen Vorsorgevollmacht, Dokumentation Namen des gesetzlichen Vertreters mit Kennzeichnung Sozialkarte Inhalte Einlesen der Daten aus der Versicherungskarte Unterschrift Aufklärung und Einwilligung Entlassmanagement in der Patientenmappe Dokumentation der Nicht-Einwilligung Entlassmanagement in der Sozialkarte Unterschrift Behandlungsvertrag Aushändigung Flyer: Pflegewerk Berlin Information über Datenweitergabe im Rahmen Wunddokumentation Entlassmanagement 8
9 Aufklärung Entlassmanagement Patienteninformation zum Entlassmanagement Entlassmanagement 9
10 Einwilligung Entlassmanagement (Auszug Behandlungsvertrag) I Einwilligung in das Entlassmanagement und die damit verbundene Datenverarbeitung ( 39 Abs. 1a SGB V) Ich willige ein, dass das Paulinenkrankenhaus meiner oben angegebenen Kranken-/ Pflegekasse die erforderlichen Daten übermittelt, damit diese bei Bedarf das Entlassmanagement unterstützen kann, z.b. durch eine gemeinsame Organisation der Anschlussversorgung. Meine Kranken-/ Pflegekasse darf die ihr von dem Paulinenkrankenhaus übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke der Unterstützung des Entlassmanagements verarbeiten und nutzen. Über meine Einwilligung hierzu wird das Paulinenkrankenhaus meine Kranken-/ Pflegekasse informieren. Entlassmanagement 10
11 Einwilligung Entlassmanagement (Auszug Behandlungsvertrag) II 2. Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse und die damit verbundene Datenverarbeitung ( 39 Abs. 1a SGB V) Ich willige ein, dass das Paulinenkrankenhaus meiner oben angegebenen Kranken-/ Pflegekasse die erforderlichen Daten übermittelt, damit diese bei Bedarf das Entlassmanagement unterstützen kann, z.b. durch eine gemeinsame Organisation der Anschlussversorgung. Meine Kranken-/ Pflegekasse darf die ihr von dem Paulinenkrankenhaus übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke der Unterstützung des Entlassmanagements verarbeiten und nutzen. Über meine Einwilligung hierzu wird das Paulinenkrankenhaus meine Kranken-/ Pflegekasse informieren. ( ) Ja ( ) Nein Entlassmanagement 11
12 Einwilligung Entlassmanagement (Auszug Behandlungsvertrag) III Willige ich nicht in das Entlassmanagement und die dazu unter Nr. 1. und Nr. 2. genannten Punkte ein oder widerrufe ich meine Einwilligung insoweit, kann das dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen können. Ich kann diese und alle weiteren Einwilligungserklärungen aus diesem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise schriftlich gegenüber dem Paulinenkrankenhaus widerrufen. Entlassmanagement 12
13 Aktivierung Sozialkarte in SAP Beauftragung des Sozialdienstes Verantwortlich: Arzt Dokumentation Sozialkarte Inhalte Anlage Dokument Sozialkarte (Standarddokumente) Falls bereits schon möglich Angabe voraussichtlicher Entlassungstermin und Art der Entlassung (ambulante, stationäre Rehabilitation, Geriatrie, Entlassung nach Hause) Entlassmanagement 13
14 Klärung des poststationären Versorgungsbedarfs Verantwortlich Pflege Ärzte Sozialdienst Dokumentation: Dokument Pflegeanamnese, Sozialdienstkarte Inhalte Angaben in der Pflegeanamnese zu erforderlichen Hilfen aufgrund erkennbarer Defizite Notwendige Versorgungen Hilfen zu Hause Entlassmanagement 14
15 Klärung der Weiterbehandlung: Stationäre/ ambulante Rehabilitation, Geriatrie Verantwortlich Ärzte Dokumentation Sozialkarte Inhalte Vorgesehener Entlassungszeitpunkt Art der Weiterbehandlung (ambulante/stationäre Rehabilitation, Geriatrie Vorgesehener Ort der Rehabilitation Spezifische Informationen an den Sozialdienst Entlassmanagement 15
16 Anträge beim Kostenträger Verantwortlich Sozialdienst Dokumentation Antragsformular für Ärzte, Zukünftig vorausgefülltes beschreibbares PDF Format für Kostenträger Antragsformular des Sozialdienstes für Kostenträger Inhalte ICD Begründung der Art der Rehabilitation Bartel Index u.s.w. Gewünschte Rehabilitationseinrichtung unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen der Kostenträger Entlassmanagement 16
17 Anträge an Kostenträger PDF-Formulare Die Kostenträger verwenden unterschiedliche Antragsformulare, zumeist als interaktive PDF. Eine Integration in die Dokumentenliste SAP mit vorab ausgefüllten Patientendaten ist geplant. Entlassmanagement 17
18 Transporte aus dem Krankenhaus Abholung Zu beachten ist die krankenhausinterne Dienstanweisung zu Transportverordnungen Verantwortlich Kostenübernahme des Transports Art des Transports aufgrund der Erkrankung Anmeldung des Transports beim Empfang Vereinbarung des Transports mit Unternehmen Dokumentation Sozialkarte Transportschein muss vom Arzt unterzeichnet werden Inhalte Art des Transports und vorgesehener Zeitpunkt Transporte müssen bis spätestens am Vortag angemeldet sein. Entlassmanagement 18
19 Entlassungsbrief - Medikamentenplan Der Entlassbrief enthält alle für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung des Patienten erforderlichen Informationen. Dies sind mindestens: Patientenstammdaten, Aufnahme- und Entlassdatum Name des behandelnden Krankenhausarztes und Telefonnummer für Rückfragen Kennzeichnung vorläufiger oder endgültiger Entlassbrief Grund der Einweisung Diagnosen (Haupt- und Nebendiagnosen) einschließlich Infektionen oder Besiedelungen durch multiresistente Erreger Entlassungsbefund Epikrise (Anamnese, Diagnostik, Therapien inkl. Prozeduren) Weiteres Prozedere/Empfehlungen Arzneimittel (unter ihrer Wirkstoffbezeichnung/-stärke und Beachtung von 115c SGB V; Darreichungsform inkl. Erläuterung bei besonderen Darreichungs-formen; Dosierung bei Aufnahme/Entlassung mit Therapiedauer, Erläuterung bei Veränderungen, bekannte Arzneimittelunverträglichkeiten) und der Medikationsplan Erreichbarkeit des Krankenhauses/Arztes in der vorgegebenen Kernzeit. Verantwortlich: Arzt Dokumentation: Krankenhausinformationssystem (im Paulinenkrankenhaus: SAP) Entlassmanagement 19
20 Rezepte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Häusliche Krankenpflege Verantwortlich Unterschrift Arzt (Rezepte: Nur Facharzt) Formulare vorausgefüllt (Sozialdienst) Organisation Häusliche Pflege (Sozialdienst) Dokumentation Sozialkarte Rezeptdruck Inhalte Rezepte entsprechend Vorgaben Häusliche Krankenpflege für bis zu 7 Tagen Entlassmanagement 20
21 Probleme beim Entlassungsmanagement Unterschiedliche Prozesse Unterschiedliche Prozess- Geschwindigkeiten Viele Akteure aber Entlassmanagement 21
22 Erfolgreich dann, wenn alle Prozesse zeitgerecht ineinander greifen Entlassmanagement 22
23 To Do (1) 1. Zeitgerechtes Einlesen von Versicherungsdaten 2. Frühzeitige Anlage der Sozialkarte mit Formulierung des Entlassungsziels (ambulante/ stationäre Rehabilitation; voraussichtlicher Entlasszeitpunkt) 3. Umfänglich vorliegende Angaben über Aufwand nach der Entlassung (Pflegeanamnese) 4. Rasch vorliegender Rehabilitationsantrag und Weitergabe an den Kostenträger Entlassmanagement 23
24 To Do (2) 5. Vor der Entlassung vorliegende Formulare für Krankentransport, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Rezepte 6. Arztbrief und Medikamentenplan mit Telefonnummer zum Entlassungszeitpunkt, mitzugebende Medikamente 7. Frühzeitige Angabe über erforderlichen Krankentransport an Aufnahme 8. Rechtzeitige Anmeldung von Krankentransporten bei Transportunternehmen Entlassmanagement 24
25 Zuletzt Darstellung der Prozesse im Intranet mit Formularen und SOPs Internet für Patienten Entlassmanagement 25
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Historie Zielrichtung Rechtsgrundlage Historie Zielrichtung Rechtsgrundlage
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