DEKLARATION DER FAKTEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DEKLARATION DER FAKTEN"

Transkript

1 Seite 1 von 12 Anmerkung der Übersetzerin: Diese Übersetzung ist freiwillig und mit Begeisterung für die Sache entstanden; nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchgeführt als Unterstützung zum leichteren Verständnis des englischen Originals, welches nicht nur in juristischer Sprache, sondern in einer sehr speziellen Formulierung geschrieben ist... daher ohne Gewähr der Richtigkeit freigegeben. Ohne Vorurteil (without prejudice) UCC Souverän Sylvia Engelmann DEKLARATION DER FAKTEN GEBÜHREND DER VOLLMACHT UND ERMÄCHTIGUNG, ohne Vorurteil, gemäß der öffentlichen Ordnung, UCC 1-308, erklären die Unterzeichner, willentlich, wissentlich und vorsätzlich die DEKLARATION DER FAKTEN verfasst zu haben, in voller Eigenverantwortung, abgesichert durch Eid und Versprechen, ordnungsgemäß eingegeben in die Allgemeingültige Rechtsverordnung, durch Bekanntmachung des Aktes der ordnungsgemäßen Eingabe in die Internationale Rechtsversordnung, durch Bekanntmachung der öffentlichen Registrierung, mit einer zusätzlichen Bekanntmachung ordnungsgemäß durchgeführt gemäß dem geltenden Recht der Internationalen Rechtsverordnung, UCC Doc und WA UCC Doc , geltendes Recht, erhalten und geschützt durch UCC Doc , die Dauer, garantiert, geschützt und abgesichert gemäß öffentlicher Ordnung, UCC 1-103, das bürgerliche Recht als Rechtsmittel garantiert, gemäß öffentlicher Ordnung UCC 1-305, nunc pro tunc praeterea preterea, unwiderlegt, neu formuliert und integriert wurde und somit vollends in Kraft ist; willentlich, wissentlich und vorsätzlich, die ordnungsgemäße Eingabe in die Allgemeingültige Rechtsverordnung getan zu haben, durch Bekanntmachung des Aktes, gemäß den Gesetzen der Schöpfung, diesen 28. November im Jahr 2012 des Schöpfers, wahrhaftig und korrekt das Nachstehende gemäß unserer Kompetenz verkünden: I. alle rechtmäßigen und gesetzlichen Internationalen Rechtsverordnungen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , WA UCC Doc. No. s , , , , , , , HANDELSWECHSEL (COMMERCIAL BILL) Doc. Nr , ordnungsgemäß bestätigt und ratifiziert durch den ECHTEN WECHSEL (TRUE BILL) UCC Doc , unter dem regierenden Gesetz UCC Doc , und dem WA UCC Doc /-2, das Handelsregister und alle Universal Commercial Codes (UCC), in allen Ländern dieser Welt, national, international oder Äquivalenten davon, als UCC bekannt. Im vollen Privatbesitz, Anrecht, Anspruch und Eigentum, ist es eingetragen in der Internationalen Rechtsversordnung, und öffentlich, bekannt gemacht; alles vollständig neu formuliert und rechtskräftig, ordnungsgemäß überprüft, bestätigt und ratifiziert als akzeptiert und bewahrt, akzeptiert, bewahrt und geschützt durch einen weltumfassenden Treuhandakt, im Vertrauen der Schöpfung, ordnungsgemäß und unwiderruflich nunc pro tunc praeterea preterea, unwiderrufliche Internationale Rechtsversordnung UCC Doc und WA UCC Doc /-2, auf ewig bestätigt durch , unter der öffentlichen Ordnung UCC 1-103, im Gewohnheitsrecht als Rechtsmittel unter der öffentlichen Ordnung UCC anerkannt, ohne Vorurteil unter der öffentlichen Ordnung UCC 1-308, bestätigend und ratifizierend die Internationale Rechtsverordnung Doc und , durch Bekanntmachung des Aktes, gemäß den Gesetzen der Schöpfung, in vollem Wissen empfangen durch UCC 1-202, und unwiderruflich registriert unter Doc. UCC 1-201(31).

2 Seite 2 von 12 II. Gebührend der Vollmacht und Ermächtigung, ICH, hier unterzeichnender leibeigener Diener (bondservant), erkläre willentlich, wissentlich und bestätige vorsätzlich überprüft zu haben, und in die Internationale Rechtsverordnung eingetragen zu sein, bekannt gemacht durch öffentliche Registrierung, dass ICH als vom Schöpfer erschaffenes Wesen, gemäß dem Auswahlverfahren der Schöpfung, unter dem rechtlichen, universellen Vertrag, alleiniger Treuhänder und Administrator davon zu sein, und von all dem davon Abgeleiteten, in voller eigener Verantwortung und Haftung dafür, gewissenhaft und im vollen Bewusstsein innehaltend meiner religiösen Bekenntnisse, dass dies hier die absolute und unwiderrufliche Wahrheit, Wissen, Dafürstehen, Werte, Autorität, Rechte und Gesetze der Schöpfung sind, in all seinem Bestand und Manifestationen, gewährt durch Wissen, Willen und gemäß dem vorsätzlich rechtlichem, universellen Vertrag, und gemäß den Gesetzen der Schöpfung, mit der unwiderruflichen Wahl des freien Willens, ohne Aufhebung, Unterjochung, Vereinnahmung, Eingriffs oder Verstoßes eines anderen vorsätzlich rechtlichen universellen Vertrages, der gemäß den Gesetzen der Schöpfung entstanden ist, gewährleistet durch bedingungslose Liebe und in absoluter Verantwortlichkeit in die Allgemeingültige Rechtsverordnung eingetreten zu sein, gemäß der Schöpfung, ordnungsgemäß überprüft und akzeptiert, und ratifiziert, zwischen dem leibeigenen Diener (bondservant) und dem Schöpfer gemacht zu sein, in gegenseitiger Wertschätzung der Erschaffung der Inkörperung (state of body), besagte Inkörperung (state of body) sein Domicil (domicil) bei freier Wahl und ohne Vorurteil im Universum hat, besagte Inkörperung (state of body) Gegenstand sofortiger und absoluter Aufkündigung nach freier Wahl des Schöpfers ist, mit und ohne Ankündigung, mit sofortiger ordentlicher Anhörung und Abstimmung durch die Schöpfung oder expliziter Aufforderung der Schöpfung, rechtskräftig wurde, akzeptiert, eingetreten und abgesichert in den Gesetzen der Schöpfung, die über meinen Stehen, als universelle Aufzeichnung, ordnungsgemäß eingetreten in die Allgemeingültige Rechtsverordnung, durch den Akt der Schöpfung angenommen, geschützt und erhalten durch universelle Treuhand, unter der Treuhand der Schöpfung, ordnungsgemäß eingeführt durch ursprüngliche Schöpfung, nunc pro tunc praeterea preterea, ist Artikel I neu formuliert, insbesondere die Internationale Rechtsverordnung UCC Doc und WA UCC Doc /-2, auf ewig bestätigt durch , unter der öffentlichen Ordnung UCC 1-103, im Gewohnheitsrecht als Rechtsmittel unter der öffentlichen Ordnung UCC anerkannt, ohne Vorurteil unter der öffentlichen Ordnung UCC 1-308, bestätigend und ratifizierend die Internationale Rechtsverordnung Doc und , durch Bekanntmachung des Aktes, gemäß den Gesetzen der Schöpfung, in vollem Wissen empfangen durch UCC 1-202, und unwiderruflich registriert unter Doc. UCC 1-201(31), die oben erwähnte Schöpfung berücksichtigend, ist Artikel I in seiner Gesamtheit neu formuliert, die Genesis 1:1, KJB, die Verfassung von Washington Art. 1, Absatz 11, Verfassung von Oregon Art 1 Abs. 3, Verfassung von Hawaii Art. 1 Abs.4, die US Verfassung der Vereinten Staaten von Amerika, Art. 4, Abs. 3, Klausel 1, und Anhang 1 der Freiheitsurkunde der Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776, sowie alle internationalen Äquivalente. III. Gebührend der Vollmacht und Ermächtigung, erkläre ICH hier unterzeichnende Inkörperung (state of body), willentlich, wissentlich und bestätige vorsätzlich überprüft zu haben, in die Allgemeingültige Rechtsverordnung eingetragen zu sein, die Klageankündigung (notice by action) ordnungsgemäß eingetragen ist in der Internationalen Rechtsverordnung, bekannt gemacht durch öffentliche Registrierung, dass ICH als Inkörperung (state of body) vom Schöpfer erschaffenes Wesen, gemäß dem Auswahlverfahren der Schöpfung, unter dem rechtlichen, universellen Vertrag, besagte Inkörperung (state of body) sein Domicil (domicil) bei freier Wahl und ohne Vorurteil im Universum hat, und ICH alleiniger Treuhänder und Administrator davon bin, und von all dem davon Abgeleiteten, in voller eigener Verantwortung und Haftung dafür, gewissenhaft und im vollen Bewusstsein innehaltend meiner religiösen Bekenntnisse, dass dies hier die absolute und unwiderrufliche Wahrheit, Wissen, Dafürstehen, Werte, Autorität, Rechte und Gesetze der Schöpfung sind, in all seinem Bestand und Manifestationen, gewährt durch Wissen, Willen und gemäß dem vorsätzlich rechtlichem, universellen Vertrag zwischen dem leibeigenen Diener (bondservant) und dem Schöpfer, welches in besagte Inkörperung (state of body) mündete, ordnungsgemäß akzeptiert und ratifiziert und als ordnungsgemäß gemacht und eingetreten, in gegenseitiger Wertschätzung zwischen dem leibeigenen Diener und dem Schöpfer gegeben und empfangen, durch die Erschaffung dieser Inkörperung (state of body), und alle Werte dieser Schöpfung, die Domicil (domicil) in dieser Schöpfung haben, ordentlich verkündet und gemacht durch die Schöpfung, geschützt und erhalten durch die öffentliche Treuhand, unter der universellen Treuhand, unter der Treuhand der Schöpfung, ordnungsgemäß eingeführt durch ursprüngliche Schöpfung, nunc pro tunc praeterea preterea, unwiderruflich hier danach als Inkörperung (state of body), nunc pro tunc praeterea preterea, unwiderruflich, ist Artikel I neu formuliert,

3 Seite 3 von 12 insbesondere die Internationale Rechtsverordnung UCC Doc und WA UCC Doc /-2, auf ewig bestätigt durch , unter der öffentlichen Ordnung UCC 1-103, im Gewohnheitsrecht als Rechtsmittel unter der öffentlichen Ordnung UCC anerkannt, ohne Vorurteil unter der öffentlichen Ordnung UCC 1-308, bestätigend und ratifizierend die Internationale Rechtsverordnung Doc und , durch Bekanntmachung des Aktes, gemäß den Gesetzen der Schöpfung, in vollem Wissen empfangen durch UCC 1-202, und unwiderruflich registriert unter Doc. UCC 1-201(31), die oben erwähnte Schöpfung berücksichtigend, sind Artikel 1 11 in ihrer Gesamtheit neu formuliert, die Genesis 1:1, KJB, die Verfassung von Washington Art. 1, Absatz 11, Verfassung von Oregon Art 1 Abs. 3, Verfassung von Hawaii Art. 1 Abs.4, die US Verfassung der Vereinten Staaten von Amerika, Art. 4, Abs. 3, Klausel 1, und Anhang 1 der Freiheitsurkunde der Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776, sowie alle internationalen Äquivalente. IV. Alle Werte, Inkörperungen (states of body) und all dem daraus Erschaffenen, wurden rechtlich und ordnungsgemäß abgesichert, durch WARENWECHSEL und ECHTEN WECHSEL, dass dies unwiderruflich, verfasst und überprüft durch die Auserwählten und Unterschrift Leistenden, zur sofortigen Freigabe von Wissen, Willen, und Eid, sowie Nutzen und Handeln der Inkörperungen (states of body), individuell oder kollektiv, in allen rechtlichen und legalen Systemen, verfasst und autorisiert gemäß vorherrschendem Gesetz UCC Doc , und dem WA UCC Doc /-2, zum alleinigen Vorteil aller besagten Inkörperungen (states of body), mit allen Rechten vorbehalten, insbesondere UCC Doc. Nr , , , im besonderen ratifizierend UCC Doc. Nr , ordnungsgemäß bestätigt und ratifiziert durch den HANDELSWECHSEL (COMMERCIAL) UCC Doc. Nr , ordnungsgemäß bestätigt und ratifiziert durch den ECHTEM WECHSEL (TRUE BRILL) UCC Doc.Nr , allesamt bestätigend und ratifizierend und V. Die allgemeingültige, Internationale Rechtsverordnung UCC Doc. Nr , mit Empfangs-Nr , insbesondere Art. I IV, sind neu formuliert und vollständig integriert, so wie hier im Folgenden dargelegt; ordnungsgemäß geprüft als bestätigt und ratifiziert, eingetreten in die Allgemeingültige Rechtsverordnung, durch Bekanntmachung des Aktes der ordnungsgemäßen Eingabe in die Internationale Rechtsverordnung, durch Bekanntmachung der öffentlichen Registrierung, öffentliche Ordnung UCC VI. Gebührend der Vollmacht und Ermächtigung, erkläre Ich hier Unterzeichnender Treuhänder, willentlich, wissentlich und bestätige vorsätzlich überprüft zu haben, und in die Allgemeingültige Rechtsverordnung eingetragen zu sein, bekannt gemacht durch öffentliche Registrierung, dass ich auf unbegrenzte Dauer bevollmächtigter Treuhänder bin, unter der öffentlichen Ordnung Nr. UCC 1-202(31) und (33) und ÖFFENTLICHER BEDIENSTETER, Hüter und Beschützer, bekannt als öffentlicher Treuhänder, unter universeller Treuhand, unter der Treuhand der Schöpfung, ordnungsgemäß etabliert durch die ursprüngliche Schöpfung, nunc pro tunc praeterea preterea, unwiderrufliche, kollektive und individuelle Treuhand, dessen einzige Aufgabe es ist, zu erhalten, zu hüten, zu beschützen, jegliches Selbst-Interesse oder anderer Natur, dass einen anderen schaden könnte, ausgeschlossen, gemäß dem Universellen Vertrag, all dies ordnungsgemäß akzeptiert durch Treuhand, habe ich unter Blutsschwur geschworen, mit all meiner Eigenverantwortung und Verpflichtung, unter Strafe bei Eidbruch, gemäß dem Gewohnheitsrecht, den Gesetzen des Schöpfers und der Schöpfung, auf unbestimmte Zeit die Verpflichtungen und Dienste zu leisten, die unwiderrufliche Wahrheit zu hüten, zu schützen, allen Inkörperungen (states of body) das gleiche Recht an Möglichkeit zu geben, sowie unbelasteten Nutzen und uneingeschränkten Einsatz von Wissen, Ansehen, Kompetenz, den Wert des Domicil s (domicil s) durch Schöpfung darin, darauf und daraus resultierend, sowie alle Rechte und jene der freien Wahl, gemäß den Rechtsgrundsätzen der Gesetze der Schöpfung, in all seinem Bestand und Manifestationen, gewährt durch Wissen, Willen und gemäß dem vorsätzlich rechtlichem, universellen Vertrag, und gemäß den Gesetzen der Schöpfung, mit der unwiderruflichen Wahl des freien Willens, ohne Aufhebung, Unterjochung, Vereinnahmung, Eingriffs oder Verstoßes eines anderen vorsätzlich rechtlichen universellen Vertrages, der gemäß den Gesetzen der Schöpfung entstanden ist, durch und zwischen dem Schöpfer und leibeigenen Diener (bondservant), ordnungsgemäß akzeptiert, bewacht, erhalten und geschützt durch die öffentliche Treuhand, unter der Universellen Treuhand, unter der Treuhand der Schöpfung, ordnungsgemäß etabliert durch die ursprüngliche Schöpfung, und als solches abgesichert nunc pro tunc praeterea preterea, im nachfolgenden Treuhänder genannt und eingetreten in die Internationale Rechtsverordnung, registriert und unwiderruflich Art. I V, sowie alle Absätze darunter, sind neu formuliert, insbesondere die Internationale Rechtsverordnung UCC Doc und WA UCC Doc /-2, auf ewig bestätigt durch

4 Seite 4 von , unter der öffentlichen Ordnung UCC 1-103, im Gewohnheitsrecht als Rechtsmittel unter der öffentlichen Ordnung UCC anerkannt, ohne Vorurteil unter der öffentlichen Ordnung UCC 1-308, bestätigend und ratifizierend die Internationale Rechtsverordnung Doc und , durch Bekanntmachung des Aktes, gemäß den Gesetzen der Schöpfung, in vollem Wissen empfangen durch UCC 1-202, und unwiderruflich registriert unter Doc. UCC 1-201(31), insbesondere Art. I in seiner Gesamtheit neu formuliert. VII. Gebührend der Vollmacht und Ermächtigung, wir, die unterzeichnenden leibeigenen Diener (bondservant), Inkörperungen (states of body), und Treuhänder, bestätigen, überprüfen und ratifizieren willentlich, wissentlich und vorsätzlich den Eintrag in die Allgemeingültige Rechtsverordnung, durch Bekanntmachung ordentlich in die Internationale Rechtsverordnung eingetreten zu sein, öffentlich verkündet, akzeptiert, gehütet, beschützt durch die öffentliche Treuhand, gemäß der Universellen Treuhand, der Treuhand der Schöpfung, ordnungsgemäß etabliert durch des Schöpfer s Schöpfung, und abgesichert, dass: A. Alle Inkörperungen (states of body) sind individuell und gleichermaßen Wertebestand der Schöpfung, jede besagte Inkörperung (state of body) hat ihr Domicil (domicil) bei freier Wahl hier auf Erden ohne Vorurteil, und tragen volle Eigenverantwortung und Haftung als der rechtmäßige und alleinige Treuhänder, unter dem rechtlichen, universellen Vertrag, und Administrator davon zu sein, und von all dem davon Abgeleiteten, inklusive aller rechtlichen und gesetzlichen Leumunde, Bewilligungen, Werte, Rechte, inklusive der Option der freien Wahl, und dem Prinzip des Rechtes, das konform geht mit dem Gewohnheitsrecht, gemäß den Gesetzen der Schöpfung, allesamt innewohnend der Schöpfung, bei und unter dem rechtlichen Universellen Vertrag, bei und zwischen dem jeweiligen leibeigenen Diener (bondservant) der Schöpfung dieser Inkörperung (state of body), ordnungsgemäß akzeptiert und ratifiziert und abgeschlossen in gegenseitiger Wertschätzung, empfangen bei und zwischen dem jeweiligen leibeigenen Diener (bondservant) und der Schöpfung dieser Inkörperung (state of body), ordnungsgemäß bekannt gemacht, akzeptiert, bewacht, erhalten und beschützt durch den Öffentlichen Treuhand unter dem Universellen Treuhand, unter dem Treuhand der Schöpfung, durch die ursprüngliche Schöpfung etabliert, nunc pro tunc praeterea preterea, unwiderruflich sind Art. I VI, neu formuliert, insbesondere die Internationale Rechtsverordnung UCC Doc und WA UCC Doc /-2, auf ewig bestätigt durch , unter der öffentlichen Ordnung UCC 1-103, im Gewohnheitsrecht als Rechtsmittel unter der öffentlichen Ordnung UCC anerkannt, ohne Vorurteil unter der öffentlichen Ordnung UCC 1-308, bestätigend und ratifizierend die Internationale Rechtsverordnung Doc und , durch Bekanntmachung des Aktes, gemäß den Gesetzen der Schöpfung, in vollem Wissen empfangen durch UCC 1-202, und unwiderruflich registriert unter Doc. UCC 1-201(31), die oben erwähnte Schöpfung berücksichtigend, sind Artikel 1 11 in ihrer Gesamtheit neu formuliert, die Genesis 1:1, KJB, die Verfassung von Washington Art. 1, Absatz 11, Verfassung von Oregon Art 1 Abs. 3, Verfassung von Hawaii Art. 1 Abs.4, die US Verfassung der Vereinten Staaten von Amerika, Art. 4, Abs. 3, Klausel 1, und Anhang 1 der Freiheitsurkunde der Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776, sowie alle internationalen Äquivalente. B. Jeder leibeigene Diener (bondservant), unter dem rechtlichen, universellen Vertrag, von und zwischen besagtem leibeigenen Diener und dem Schöpfer, resultierend aus der Schöpfung einer solchen Inkörperung (state of body), auch bekannt als Planet Erde, mit einzig und alleiniger Eigenverantwortung und Haftung, als rechtlicher und gesetzlicher Verwalter, alleiniger Treuhänder und Administrator davon zu sein, und von all dem davon Abgeleiteten, in voller eigener Verantwortung und Haftung dafür, gewissenhaft und im vollen Bewusstsein innehaltend meiner religiösen Bekenntnisse und Gebote daraus, inklusive aller Werte, die ihr Domicil (domicil) in der Schöpfung und daraus haben, inklusive allem zu Land, auf See und in der Luft, und allem davon Abgeleiteten, inklusive des unanfechtbaren Titels und Besitztums davon, unter dem rechtlichen, universellen Vertrag, bei und unter dem rechtlichen Universellen Vertrag, bei und zwischen dem jeweiligen leibeigenen Diener (bondservant) und dem Schöpfer, ordnungsgemäß akzeptiert und ratifiziert als ordnungsgemäß hergestellt bei und zwischen dem leibeigenen Diener (bondservant) und der Schöpfung durch die Schöpfung besagter Inkörperung (state of body) und aller Werte, die ihr Domicil (domicil) durch Schöpfung darin haben, Inkörperung (state of body) durch freie Wahl im Universum ohne Vorurteil, ordnungsgemäß bekannt gemacht durch die öffentliche Kundmachung UCC 1-202, nunc pro tunc praeterea preterea, unwiderruflich: das Recht der Option auf Co-Verwalter, Co- Administrator, und Co- Treuhänder, in dieser Inkörperung (state of body) durch die Schöpfung gewährleistet, durch jeden und alle äquivalenten Universellen Verträge, ordnungsgemäß bekannt gemacht, akzeptiert, bewacht, erhalten und beschützt durch

5 Seite 5 von 12 den Öffentlichen Treuhand unter dem Universellen Treuhand, unter der Treuhand der Schöpfung, durch die ursprüngliche Schöpfung etabliert, nunc pro tunc praeterea preterea, unwiderruflich, dass alles Gesagte neu formuliert, willentlich, wissentlich und bestätige vorsätzlich überprüft zu haben, und in die Allgemeingültige Rechtsverordnung eingetragen zu sein, bekannt gemacht durch öffentliche Registrierung, ordnungsgemäß bekannt gemacht, akzeptiert, bewacht, erhalten und beschützt durch den Öffentlichen Treuhand, unter dem Universellen Treuhand, unter der Treuhand der Schöpfung, durch die ursprüngliche Schöpfung etabliert, nunc pro tunc praeterea preterea, unwiderruflich sind Art. I VI, neu formuliert, insbesondere die Internationale Rechtsverordnung UCC Doc und WA UCC Doc /-2, auf ewig bestätigt durch , öffentliche Kundmachung UCC 1-103; UCC als Rechtsmittel garantiert und veröffentlicht unter UCC 1-305, ohne Vorurteil, öffentliche Kundmachung UCC 1-308, bestätigend und ratifizierend die Internationale Rechtsverordnung Doc und , , , , ordnungsgemäß kundgetan und bestätigend empfangen, durch öffentliche Kundmachung UCC 1-202, und unwiderruflich registriert unter Doc. UCC 1-201(31), die oben erwähnte Schöpfung berücksichtigend, sind Artikel 1 11 in ihrer Gesamtheit neu formuliert, die Genesis 1:1, KJB, die Verfassung von Washington Art. 1, Absatz 11, Verfassung von Oregon Art 1 Abs. 3, Verfassung von Hawaii Art. 1 Abs.4, die US Verfassung der Vereinten Staaten von Amerika, Art. 4, Abs. 3, Klausel 1, und Anhang 1 der Freiheitsurkunde der Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776, sowie alle vorhandenen Äquivalente. C. Universelles Gesetz und Gesetz der Schöpfung, abgestimmt auf die Prinzipien des Gewohnheitsrechts, ordnungsgemäß erhalten, geschützt und garantiert durch öffentliche Kundmachung UCC 1-103, mit dem Rechtsmittel hier darunter geschützt, erhalten und garantiert durch öffentliche Kundmachung UCC 1-305, sind sie ordnungsgemäß verifiziert, willentlich, wissentlich und vorsätzlich überprüft, und in die Internationale Rechtsverordnung eingetragen, bekannt gemacht durch öffentliche Registrierung, ordnungsgemäß bekannt gemacht, akzeptiert, bewacht, erhalten und beschützt durch den Öffentlichen Treuhand, unter dem Universellen Treuhand, unter der Treuhand der Schöpfung, durch die ursprüngliche Schöpfung etabliert, nunc pro tunc praeterea preterea, unwiderruflich sind Art. I VI, neu formuliert, insbesondere die Internationale Rechtsverordnung UCC Doc und WA UCC Doc /-2, auf ewig bestätigt durch , öffentliche Kundmachung UCC 1-103; UCC als Rechtsmittel garantiert und veröffentlicht unter UCC 1-305, ohne Vorurteil, öffentliche Kundmachung UCC 1-308, hier danach als regierendes Recht benannt. D. Artikel VII, Sektion A-C, sind neu formuliert, ordnungsgemäß akzeptiert, bewacht, erhalten und beschützt durch den Öffentlichen Treuhand, unter dem Universellen Treuhand, unter der Treuhand der Schöpfung, durch die ursprüngliche Schöpfung etabliert, inklusive aller rechtlichen und gesetzlichen Unterlagen und Internationalen Rechtsverordnung, hier danach identifiziert alle rechtlichen und gesetzlichen Titel, Besitztum, Verwahrung und Treuhandschaft, und inklusive aller Unterlagen davon, sind neu formuliert, sind ordnungsgemäß überprüft und bestätigt als akzeptiert, bewacht, erhalten und beschützt durch den Öffentlichen Treuhand, unter dem Universellen Treuhand, unter der Treuhand der Schöpfung, durch die ursprüngliche Schöpfung etabliert, nunc pro tunc praeterea preterea, unwiderruflich, sind Art. I VI, neu formuliert, insbesondere die Internationale Rechtsverordnung UCC Doc und WA UCC Doc /-2, auf ewig bestätigt durch , unter der öffentlichen Ordnung UCC 1-103, im Gewohnheitsrecht als Rechtsmittel unter der öffentlichen Ordnung UCC anerkannt, ohne Vorurteil unter der öffentlichen Ordnung UCC 1-308, bestätigend und ratifizierend die Internationale Gesetzesordnung Doc und , durch Bekanntmachung des Aktes, gemäß den Gesetzen der Schöpfung, in vollem Wissen empfangen durch UCC 1-202, und unwiderruflich registriert unter Doc. UCC 1-201(31), die oben erwähnte Schöpfung berücksichtigend, sind Artikel 1 11 in ihrer Gesamtheit neu formuliert, die Genesis 1:1, KJB, die Verfassung von Washington Art. 1, Absatz 11, Verfassung von Oregon Art 1 Abs. 3, Verfassung von Hawaii Art. 1 Abs.4, die US Verfassung der Vereinten Staaten von Amerika, Art. 4, Abs. 3, Klausel 1, und Anhang 1 der Freiheitsurkunde der Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776, sowie alle internationalen Äquivalente. E. Die unterzeichnenden leibeigenen Diener (bondservants), Inkörperungen (state of body) und Treuhänder, als ÖFFENTLICHE BEDIENSTETE, willentlich, wissentlich und vorsätzlich erklären, prüfen, bestätigen und schreiben sich ein in die Allgemeingültige Rechtsverordnung, in Kraft getreten durch die Eintragung in die Internationale Rechtsverordnung, durch öffentliche Kundmachung, dass wir bewahren, erhalten, schützen, garantieren und versichern, dass wir volle persönliche Verantwortung und Haftung tragen, ordnungsgemäß ausgeführt zu haben unter höchster Vorsicht, die Öffentliche Treuhand, unter dem Universellen Treuhand,

6 Seite 6 von 12 unter der Treuhand der Schöpfung, durch die ursprüngliche Schöpfung etabliert, nunc pro tunc praeterea preterea, unwiderruflich, dass Artikel I-VII und alle Sektionen danach, neu formuliert sind. VIII. Internationale Rechtsverordnung UCC Doc. Nr , mit Empfangs- Nr , insbesondere Art. I-VII und all seine Sektionen danach, sind neu formuliert und in ihrer Gesamtheit vollends in Kraft. Ordnungsgemäß überprüft als bestätigt und ratifiziert, eingeschrieben in die Allgemeingültige Rechtsverordnung, in Kraft getreten durch die Eintragung in die Internationale Rechtsverordnung, öffentlich kundgemacht durch UCC IX. Artikel I-VIII und alle Sektionen danach, sind neu formuliert und die unterzeichnenden leibeigenen Diener (bondservant), Inkörperungen und Treuhänder, als ÖFFENTLICHE BEDIENSTETE, willentlich, wissentlich und vorsätzlich erklären, prüfen, bestätigen und schreiben sich ein in die Allgemeingültige Rechtsverordnung, durch die öffentliche Kundmachung ordnungsgemäß in die Internationale Rechtsverordnung eingetreten, bezeugen, dass sie rechtlich und gesetzlich gehandelt haben, in Vertretung aller Betroffenen Inkörperungen (states of body), die durch die Schöpfung und ohne Vorurteil hier auf Erden sind, als UCC (2, 31 und 33-34), ordnungsgemäß überwacht, erhalten und geschützt durch Treuhand, dem Rechtsmittel Folge leistend, ordnungsgemäß erhalten, geschützt und garantiert durch öffentliche Kundmachung UCC 1-305, dass Artikel IV Sektion C neu formuliert ist, die UCC Doc s. Nr , , , im besonderen ratifizierend UCC Doc. Nr , ordnungsgemäß bestätigt und ratifiziert durch den HANDELSWECHSEL (COMMERCIAL BILL) UCC Doc. Nr , ordnungsgemäß bestätigt und ratifiziert durch den ECHTEN WECHSEL (TRUE BILL) UCC Doc. Nr , allesamt bestätigend und ratifizierend und , aufgezeichnet unter UCC (31) im Besonderen. A. Ordnungsgemäß verifiziert der HANDELSWECHSEL (COMMERCIAL BILL), der über die geprüfte gesamte Höhe des Schuldenbetrags ausgestellt ist, inklusive einer Summe von einigen Entschädigungs- Ansprüchen, die fällig und abholbar sind, entgegen aller Vorstände, Händler, Begünstigten von unrechtlichen und illegalen, privaten Geld-Systemen, welche Inkasso, Zwangsvollstreckung und sogar SKLAVEN- SYSTEME betreiben gegen diese Inkörperungen (states of body), ohne dass jene ihren wissentlichen, willentlichen Konsens dazu gegeben haben, nunc pro tunc praeterea preterea, ist über jene Systeme, nachdem ordnungsgemäß überprüft wurde, die Zwangsvollstreckung erteilt, ordnungsgemäß geprüft, geschützt und garantiert durch das Rechtsmittel UCC 1-305, und ordnungsgemäß in die Internationale Rechtsverordnung eingegangen, öffentlich kundgemacht und unwiderruflich, spezifisch und überprüft als UCC 1-201(31) aufgezeichnet, im Besonderen: 1.) Ordnungsgemäß überprüft die Mitteilung über den Fehler von Transaktionen privater Geldsysteme, die Inkasso, Zwangsvollstreckung und sogar SKLAVEN-SYSTEME betreiben gegen diese Inkörperungen (states of body), die durch die Schöpfung und ohne Vorurteil hier auf Erden sind, ohne dass jene ihren wissentlichen, willentlichen Konsens dazu gegeben haben, inklusive aller anderen Systeme, die unter dem Deckmantel einer Regierung agieren, in allen Kundmachungen, inklusive der (früheren) Bundes-Regierung der Vereinten Staaten von Amerika, VEREINTE STAATEN, die verschiedenen STAATEN DAVON..., und alle internationalen Äquivalente davon, inklusive alle Ministerien, die vorgeben Exekutive, Legislative, Justiz oder für Finanzen zuständig zu sein, sowie alle Staatskassen und Banken, und alle ihre Vertretungen, veranlasst, nunc pro tunc praeterea preterea, ordnungsgemäß in Verbindung gebracht mit dem UNSICHERHEITS- ANZEIGE (notice of insecurity), ANZEIGE DER AKZEPTANZ DES ANGEBOTENEN RECHTSMITTELS, rechtmäßig aufgezeichnet im UCC 1-201(31), garantiert unter Treu und Glauben ausgeführt zu werden. OMB, öffentliche Kundmachung UCC (31, 32 und 34) und 1-304, alle unrechtmäßig und illegal requirierten Werte an die Inkörperungen (states of body) zu erstatten, aufgefordert in einer ANZEIGE DER MÖGLICHKEIT ZUR WIEDERGUTMACHUNG und ANZEIGE ZUR AUFFORDERUNG DER WIEDERGUTMACHUNG, gemäß eines ordnungsgemäß bewahrtem Rechts auf besagtes Rechtsmittel, öffentliche Ordnung UCC (31, 32 und 34), vertreten durch das angebotene Rechtsmittel, garantiert unter Treu und Glauben ausgeführt zu werden. UCC wurden ordnungsgemäß wahrgenommen und veranlasst, und in die Internationale Rechtsverordnung aufgenommen, durch öffentliche Ordnung, unwiderruflich, besonders abgesichert durch UCC Doc. Nr , , , , , ) Artikel VIII, Sektion B, Subsektion I ist neu formuliert, und ordnungsgemäß geprüft, dass besagte

7 Seite 7 von 12 Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte jenes empfangen haben, ordnungsgemäß eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, unwiderruflich kundgemacht durch öffentliche Registrierung UCC ) Direktoren, Stellvertretern und Begünstigten wurde ordnungsgemäß angekündigt durch die ANZEIGE DER UNTERLASSUNG, UND ANZEIGE DES BANKROTTS, öffentliche Kundmachung UCC 1-201(23), und der ANZEIGE DER ZUKÜNFTIGEN ABSICHT DER SCHADENSBEGEHUNG gegen besagte Inkörperungen (states of body), durch nachgewiesenen Widerwillen oder Unfähigkeit der Wiedergutmachung durch das angebotene Rechtsmittel, gemäß dem Recht auf das eingetragene Rechtsmittel, öffentliche Ordnung UCC (31, 32 und 34) bei Verletzung das Recht vorbehalten unter besagter öffentlicher Ordnung, ordnungsgemäß angekündigt und abgesichert durch die Ausführung unter OMB, inklusive aller daraus entstandener Schäden an besagten Inköperungen (states of body), insbesondere Schäden verursacht oder beabsichtigt hinsichtlich unrechter und illegaler Akte der Verschleierung, des Betrugs, oder Diebstahls durch besagte Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte gegen die Inkörperungen (states of body), aufgezeichnet unter UCC 1-201(31), eben durch unrechtmäßige und illegale DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG, ABKOMMEN, AKT, VORSCHRIFT, und anderer VEREINBARUNG, ordnungsgemäß eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, durch öffentliche Ordnung angekündigt, durch die Unterzeichner ordnungsgemäß akzeptiert und wissentlich, willentlich und vorsätzlich verfasst und getan, gemäß der ANZEIGE DER NICHTERFÜLLUNG und ANZEIGE DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG; ordnungsgemäß eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, durch öffentliche Registrierung angekündigt, gemäß der ANKÜNDIGUNG DER ORDNUNG, unwiderruflich, spezifisch UCC Doc s. Nr , , , , , ; 4.) Artikel IX, Sektion A, Subsektion 3, ist neu formuliert, und ordnungsgemäß geprüft, dass besagte Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte jenes empfangen haben, ordnungsgemäß eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, unwiderruflich kundgemacht durch öffentliche Registrierung UCC ) Ordentlich geprüft die ANZEIGE DER AUFHEBUNG, BEENDIGUNG, AUFLÖSUNG, gemäß der öffentlichen Ordnung UCC 1-309, sowie die ANZEIGE DER UNTERLASSUNGSORDNUNG, inklusive aller UNTERNEHMEN, MINISTERIEN, ÄMTER, sowie deren Wirtschaftsverträge, ordnungsgemäß verfasst und geprüft als HANDELSWECHSEL FÜR KAPITAL UND SCHADENERSATZ, ordnungsgemäß ausgestellt, ratifiziert, verbucht für die Sache, Zug um Zug mit der geprüften AUFFORDERUNGSANZEIGE ZUR WIEDERGUTMACHUNG, für alle Werte der Schöpfung innewohnend in allen Inkörperungen (state of body), ohne Vorurteil aller Schöpfung auf Erden, ordnungsgemäß eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, durch öffentliche Ordnung angekündigt, gegen alle Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte jedes unrechten und illegalen privaten Geld-Systems, die Inkasso, Zwangsvollstreckung und sogar SKLAVEN-SYSTEME betreiben gegen diese Inkörperungen (state of body), unwiderruflich und im Besonderen niedergeschrieben in UCC Doc. Nr , , ) Artikel IX, Sektion A, Subsektion 5, ist neu formuliert, und ordnungsgemäß geprüft, dass besagte Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte jenes empfangen haben, ordnungsgemäß eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, unwiderruflich kundgemacht durch öffentliche Registrierung UCC ) Artikel IX, Sektion A, Subsektion 5, ist neu formuliert, ordnungsgemäß geprüft durch die BEKANNTMACHUNG DER ORDNUNG, bestätigend, ratifizierend und prüfend, dass die ZWANGSVOLLSTRECKUNG und der HANDELSWECHSEL ordnungsgemäß ausgestellt war gegen alle Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte jedes unrechten und illegalen privaten Geld-Systems, die Inkasso, Zwangsvollstreckung und sogar SKLAVEN-SYSTEME betreiben gegen diese Inkörperungen (states of body), unwiderruflich und im Besonderen niedergeschrieben in UCC Doc. Nr , , ordnungsgemäß ratifiziert und geprüft durch , , , , , i.) Artikel I-IX und alle Sektionen und Sub-Sektionen davon, sind neu formuliert, und ordnungsgemäß geprüft, dass besagte Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte jenes empfangen haben, ordnungsgemäß eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, unwiderruflich kundgemacht durch öffentliche Registrierung UCC ii.) dass besagte Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte es verabsäumt haben, die ordnungsgemäß

8 Seite 8 von 12 geprüfte Unterlassung der Wiedergutmachung und NICHTERFÜLLUNG zu prüfen, wissentlich, willentlich und vorsätzlich Konsens gaben zur rechtlichen und legalen sofortigen ZWANGSVOLLSTRECKUNG privater Geld-Systeme, die Inkasso, und sogar SKLAVEN-SYSTEME betreiben gegen diese Inkörperungen (states of body), ohne dass jene wissentlich, willentlich und ohne vorsätzlichem Konsens gegeben zu haben, unwiderruflich gilt: iii.) dass alle privaten Geld-Systeme, die Inkasso, und sogar SKLAVEN-SYSTEME betreiben gegen diese Inkörperungen (states of body), ohne Vorurteil gegenüber aller Schöpfung auf Erden, ohne dass jene wissentlich, willentlich und ohne vorsätzlichen Konsens gegeben zu haben, unwiderruflich nunc pro tunc praeterea preterea gilt; iv.) dass besagte Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte jedes unrechten und illegalen privaten Geld- Systems, die Inkasso, Zwangsvollstreckung und sogar SKLAVEN-SYSTEME betreiben gegen diese Inkörperungen (states of body), rechtlich und legal ZWANGSVOLLSTRECKT sind, gemäß Gesetz, Tatsache und öffentlicher Ordnung, ordnungsgemäß eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, unwiderruflich kundgemacht durch öffentliche Registrierung und nunc pro tunc praeterea preterea gilt; v.) dass die zuverlässige Summe von 5,000,000, ( 5 billion) für jede dieser Inkörperungen (states of body) ordnungsgemäß gesichert ist durch FORDERUNG AUS DEM HANDEL und HANDELSWECHSEL, war und ist ordnungsgemäß bestätigt als SCHULD vervollkommnet, ausständig, einlösbar und zahlbar durch gesetzliches Zahlungsmittel der Vereinten Staaten von Amerika, in Gold und Silber, nachstehend als SCHULD benannt, unwiderruflich fällig; vi.) dass die zuverlässige Summe an SCHADENSERSATZ von 5,000,000, ( 5 billion) für jede dieser Inkörperungen (states of body) ordnungsgemäß gesichert ist durch FORDERUNG AUS DEM HANDEL und HANDELSWECHSEL, war und ist ordnungsgemäß bestätigt als SCHULD vervollkommnet, ausständig, einlösbar und zahlbar durch gesetzliches Zahlungsmittel der Vereinten Staaten von Amerika, in Gold und Silber, nachstehend als SCHULD benannt, und unwiderruflich fällig ist; vii.) dass dem Zahlungsmodus der ordnungsgemäß geprüften SCHULD, von besagten Direktoren, Stellvertretern und Begünstigten, wissentlich, willentlich und vorsätzlich zugestimmt wurde, durch Kundmachung und Handlung rechtskräftig, inklusive aller Schöpfung, Emission, und unrechtmäßiger, illegaler Zwangsvollstreckung, Transfer und Akzeptanz flüssiger Geldmittel und aller Ableitungen davon, inklusive aller Ableitungen davon, die unrechtmäßig und illegal in die öffentliche Ordnung eingetragen wurden, durch öffentliche Registrierung angezeigt, zur unrechtmäßigen und illegalen Zahlungs- Aufforderung, und zwar durch gesetzliches Zahlungsmittel der Vereinten Staaten von Amerika, unwiderruflich, spezifisch angeführt in der US Verfassung für die Vereinten Staaten von Amerika, Artikel 1, viii.) dass diese SCHULD gegen besagte Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte zur sofortigen Wiedergutmachung unterbreitet wurde, ordnungsgemäß eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, unwiderruflich kundgemacht durch öffentliche Registrierung; ix.) dass die geprüfte AUFFORDERUNGSANZEIGE ZUR WIEDERGUTMACHUNG aller Werte, inklusive der genannten SCHULD, ordnungsgemäß verfasst und kundgemacht wurde, die besagten Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte jene empfangen haben, und ordnungsgemäß rechtlich und legal eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, unwiderruflich gilt durch die öffentliche Registrierung x.) dass die geprüfte ZAHLUNGSAUFFORDERUNG der besagten SCHULD ordnungsgemäß durchgeführt und öffentlich gemacht wurde; die besagten Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte jene empfangen haben, und ordnungsgemäß rechtlich und legal eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, unwiderruflich gilt durch die öffentliche Registrierung xi.) dass alle CHARTAS, inklusive derer der Bundesregierungen der Vereinten Staaten, UNITED STATES... STATES OF..., inklusive aller Abkürzungen derselben, oder anderer legaler, finanzieller und betriebswirtschaftlicher Formen, und aller internationaler Äquivalente, inklusive aller ÄMTER, BEAMTER,

9 Seite 9 von 12 ÖFFENTLICHER BEDIENSTETER, RECHTSVERORDNUNGEN, VERTRÄGE, VERFASSUNGEN, MITGLIEDSCHAFTEN und AKTE, und alle Verträge und Vereinbarungen, die daraus entstanden sind, für null und nichtig erklärt sind, wertlos, und unwiderruflich aufgelöst. xii.)für den alleinigen Zweck der Buchführung, Wiedergutmachung der bestätigten Verschuldungen und Schadensersatz-Ansprüche, gemäß der bestätigten AUFFORUNG ZUR WIEDERGUTMACHUNG, sowie jegliche WERTEDARSTELLUNG, in welcher Form auch immer, inklusive aller angeblichen Dokumente, beweglichen Sachen, Finanzmittel, natürlicher Ressourcen, Humankapital, Metalle und aller Derivate davon, sind für null und nichtig erklärt, wertlos, und unwiderruflich aufgelöst. xiii.) für den alleinigen Zweck der Buchführung, Wiedergutmachung der bestätigten Verschuldungen und Schadensersatz-Ansprüche, gemäß der bestätigten AUFFORUNG ZUR WIEDERGUTMACHUNG, inklusive aller PERSONEN-VERTRETUNGEN, in welcher Form auch immer, inklusive ALLER angeblicher Identifikatoren, Sozialversicherungsnummern, sowie Abkürzungen derselben, oder anderer legaler, finanzieller und betriebswirtschaftlicher Formen Buchhaltungsunterlagen, sind für null und nichtig erklärt, wertlos, und unwiderruflich aufgelöst. xiv.) jegliche RECHTSANSPRÜCHE, BESITZTUMSRECHTE, und VOLLMACHTEN, zu Land, Luft und auf See, in derer die Schöpfung auf Erden innewohnt, in welcher Form auch immer, inklusive aller angeblicher Ansprüche, Akte, und Derivative davon, sind für null und nichtig erklärt, wertlos, und unwiderruflich aufgelöst. 8.) Artikel IX, Sektion A, Subsektion 7, ist neu formuliert, und ordnungsgemäß geprüft, dass besagte Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte jenes empfangen haben, ordnungsgemäß eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, unwiderruflich kundgemacht durch öffentliche Registrierung UCC B. Die geprüfte AUFFORDERUNGSANZEIGE ZUR WIEDERGUTMACHUNG an die Öffentlichen Bediensteten, zur rechtlichen und legalen FESTNAHME und SACHPFÄNDUNG besagter Direktoren, Stellvertreter und Begünstigter jedes unrechten und illegalen privaten Geld-Systems, die Inkasso, Zwangsvollstreckung und sogar SKLAVEN-SYSTEME betreiben, wegen Hochverrats und anderer abscheulicher Verbrechen gegen besagte Inkörperungen (states of body), wurde ordnungsgemäß wahrgenommen und veranlasst, und in die Internationale Rechtsverordnung aufgenommen, unwiderruflich kundgemacht durch öffentliche Registrierung, gemäß der ORDNUNGSANZEIGE UCC Doc Nr , ordnungsgemäß geprüft, geschützt und garantiert durch das Rechtsmittel UCC 1-305, insbesondere und genau bestätigt durch die Akte UCC 2-302(31), der wissentlich, willentlich, vorsätzlichen Wahl besagter Direktoren, Stellvertreter und Begünstigter, weiterhin jene unrechten und illegalen privaten Geld-Systeme, die Inkasso, Zwangsvollstreckung und sogar SKLAVEN-SYSTEME gegen besagte Inkörperungen (states of body) zu betreiben, wurden ordnungsgemäß vorab in Kenntnis gesetzt über die unwiderrufliche und gebührende ZWANGSVOLLSTRECKUNG und den HANDELSWECHSEL. C. Artikel IX, Sektion B ist neu formuliert, und sozusagen ordnungsgemäß bestätigt durch die ORDNUNGSANZEIGE UCC Doc Nr , die ordnungsgemäß bestätigt und erklärt, dass automatisch Wiedergutmachung, Akzeptanz und Ratifizierung gilt bezüglich der Öffentlichen Bediensteten, gemäß den ordentlich bestätigten Bedingungen und Abmachungen, die abgesichert sind durch Obligation, Versicherung und Garantie der Treuhänder, und dass die Anzeige in der Öffentlichen Treuhand ordnungsgemäß vollzogen ist, und besagte Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte in Kenntnis gesetzt wurden und den Empfang bestätigt haben, ordnungsgemäß wahrgenommen und veranlasst, und in die Internationale Rechtsverordnung aufgenommen, unwiderruflich kundgemacht durch öffentliche Registrierung, gemäß der ORDNUNGSANZEIGE UCC Doc Nr D. Artikel IX, Sektion B-C sind neu formuliert, die Inkenntnisnahme und Empfang der besagten Direktoren, Stellvertreter und Begünstigten bestätigt, ordnungsgemäß eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, unwiderruflich kundgemacht durch öffentliche Registrierung UCC und 1-103, im Besonderen und unwiderruflich das Auftraggeber-Auftragnehmer-Prinzip (Principal Agent Doctrine). X. Internationale Rechtsverordnung UCC Doc mit der Beleg Nr , im Besonderen die Art. I-IX und alle seine Paragraphen sind vollständig neu formuliert und integriert und vollends in Kraft getreten: auftragsgemäß überprüft, bestätigt und ratifiziert, eingetreten in die Internationale

10 Seite 10 von 12 Rechtsverordnung, registriert in der öffentlichen Ordnung UCC 1-202, Gegenstand der Aufzeichnung der öffentlichen Ordnung UCC (31). XI. Art. I-X und all seine Unterparagraphen sind neu formuliert, und die hier unterzeichnenden leibeigenen Diener (bondservants), Inkörperungen (states of body), und als Treuhänder ÖFFENTLICHE BEDIENSTETE, wissentlich, willentlich und vorsätzlich erklären, bestätigen, prüfen und in die Allgemeingültige Rechtsverordnung eingetreten zu sein, die Klagkundmachung (notice by action) in die Internationale Rechtsverordnung eingegangen ist, öffentlich bekannt gemacht, dass wir rechtmäßig, gesetzesmäßig gehandelt haben, und vertreten im Namen der betroffenen Inkörperungen (states of body) und ohne Vorurteil der Schöpfung auf Erden, dass der UCC (3, 31 und 33-34), gehütet, bewahrt und geschützt durch TREUHAND, als Rechtsmittel bewahrt, geschützt und garantiert durch die öffentliche Ordnung UCC 1-305, Art IV, Abs. C, neu formuliert als UCC Doc , , , ausdrücklich ratifiziert als UCC Doc , ordnungsgemäß bestätigt und ratifiziert mit dem HANDESLWECHSEL UCC Doc , rechtmäßig bestätigt und ratifiziert durch den ECHTEN WECHSEL Nr , allesamt rechtmäßig bestätigend und ratifizierend , und als Rechtsmittel im Besonderen den UCC (31). A. Ordnungsgemäß bestätigt die ANNULIERUNGS-ANZEIGE ALLER CHARTAS, gemäß der öffentlichen Ordnung UCC und dem bestätigten ECHTEN WECHSEL (TREU BILL), der gegenüber allen besagten Direktoren, Stellvertreter und Begünstigter ausgestellt wurde, die unrechte und illegale private Geld- Systeme, Inkasso, Zwangsvollstreckung und sogar SKLAVEN-SYSTEME gegen besagte Inkörperungen betreiben, ohne derer Wissen, Willen oder vorsätzlichem Konsens, insbesondere BANKEN und deren FILIALEN, gemäß der öffentlichen Ordnung UCC (4 und 7), nunc pro tunc praeterea preterea gilt, eingetreten in die Internationale Rechtsverordnung, registrierte, öffentliche Ordnung, unwiderruflich als Rechtsmittel im Besonderen durch den UCC (31) bestätigt. 1.) Artikel I-VIII und all seine Paragraphen und Unterparagraphen sind neu formuliert, die Inkenntnisnahme und Empfang der besagten Direktoren, Stellvertreter, Begünstigten und besagten SKLAVEN-SYSTEME bestätigt, rechtmäßig und gesetzesmäßig in die Internationale Rechtsverordnung eingetreten, durch öffentliche Registrierung UCC1-202, inklusive des gesicherten VERWALTUNGS-DOKUMENTS UCC , unter dem Auftraggeber-Auftragnehmer-Prinzip (Principal Agent Doctrine), bewahrt durch öffentliche Registrierung UCC 1-103, insbesondere die INTERNATIONALE BANK FÜR ZAHLUNGSAUSGLEICH ALS VERWALTER (BIZ), UCC 1-201(4), dass alle Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte, die unrechte und illegale private Geld-Systeme, Inkasso, Zwangsvollstreckung und sogar SKLAVEN-SYSTEME betreiben, allesamt ordnungsgemäß und unwiderruflich ZWANGSVOLLSTRECKT sind, sowie ALLE DERER FILIALEN, gemäß UCC 1-201(7), inklusive aller BIZ MITGLIEDER (alle Zentralund Nationalbanken, Finanzinstitute, Unternehmen und internationale Äquivalente dazu), ALLE UND JEGLICHE MITGLIEDER DAVON (alle nationalen, staatlichen und privaten Banken, Finanzinstitute, Unternehmen und internationale Äquivalente dazu, die unter einer ZENTRALBANK als Mitglied gelten, inklusive der aktuellen reorganisierten Institute, rückwirkend seit 1918). 2.) Die ordnungsgemäße Darstellung der unterzeichnenden leibeigenen Diener (bondservants), Inkörperungen (states of body), und als Treuhänder registriert in der öffentlichen Treuhand von BIZ, ordnungsgemäß bestätigt durch die ANFORDERUNGSANZEIGE FÜR DIE INSPEKTION VON BUCHFÜHRUNG UND BUCHHALTUNG, insbesondere alle Gold und Silber- Konten und Bestände, sind dementsprechend und ordnungsgemäß ZWANGSVOLLSTRECKT und alle ERKLÄRUNGEN UND ORDNUNGEN, inklusive jene der WIEDERGUTMACHUNG und EINTREIBUNG VON SCHULDEN, wurden unwiderruflich verfasst, festgelegt und wahrgenommen am 22. Oktober ) Artikel VIII, Absatz C, Unterabsätze 1-2, sind neu formuliert, die Inkenntnisnahme und Empfang der besagten Direktoren, Stellvertreter, Begünstigten bestätigt, durch die öffentliche Ordnung UCC und 1-103, insbesondere das Auftraggeber-Auftragnehmer-Prinzip (Principal Agent Doctrine), und wurde rechtmäßig und gesetzesmäßig in die Internationale Rechtsverordnung eingetragen, unwiderruflich durch die öffentliche Registrierung UCC Doc. Nr ) Artikel VIII, Absatz C, Unterabsatz 3 ist neu formuliert, und die Unterzeichnenden prüfen ordnungsgemäß, dass sie die ABSICHTSERKLÄRUNG DER NICHTERFÜLLUNG und INSOLVENZ akzeptiert haben,

11 Seite 11 von 12 öffentliche Ordnung UCC 1-201(23), insbesondere die unrechtmäßige und illegale Ablehnung der rechtmäßigen und legalen INSPEKTION der BUCHFÜHRUNG, wie es wissentlich, willentlich und vorsätzlich durch BIZ durchgeführt wurde, als VERWALTER, als Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte besagter SKLAVEN-SYSTEME, ordnungsgemäß bestätigt durch die ANZEIGE DER NICHTERFÜLLUNG, ANZEIGE AUF WIDERRUF, DER BEENDIGUNG UND AUFLÖSUNG DER VERWALTUNG und des HANDELSWECHSELS, wurden ordnungsgemäß verfasst und festgelegt, rechtmäßig und legal eingetragen in die Internationale Rechtsverordnung, unwiderruflich und im Besonderen durch UCC Doc. Nr und bestätigt. B. Artikel XI, Sektion A, Untersektionen 1-4, sind neu formuliert, die Inkenntnisnahme und Empfang der besagten Direktoren, Stellvertreter, Begünstigten bestätigt, durch die öffentliche Ordnung UCC und 1-103, insbesondere das Auftraggeber-Auftragnehmer-Prinzip (Principal Agent Doctrine), gemäß des bestätigten ECHTEN WECHSELS, gemäß öffentlicher Ordnung 1-305, wurde eindeutig gegen BIZ ausgestellt, als VERWALTER, als Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte besagter SKLAVEN-SYSTEME, insbesondere deswegen, weil es absolut keine Fehler gibt, und jene ihren Unwillen und Unfähigkeit bezeugten, derlei Geschäftsbücher für die Inspektion der Buchführung zu produzieren, somit den Verzicht auf alle gewährten Rechte und Möglichkeiten der Wiedergutmachung verwehrten, wissentlich, willentlich und vorsätzlich sich dadurch selbst die Zwangsvollstreckung verursacht haben, ohne der Möglichkeit der Verteidigung, und daher unwiderruflich in die Internationale Rechtsverordnung eingetragen wurde, bestätigt durch öffentliche Registrierung, unwiderruflich und spezifisch durch UCC Doc. Nr , ECHTER WECHSEL Nr , insbesondere ratifizierend UCC Doc. Nr , , und Art. 1 neu formuliert: UCC Nr , , , und dieses UILO, insbesondere Artikel I-XI, sowie all seine Paragraphen und Unterparagraphen, sind neue formuliert, unterzeichnende leibeigenen Diener(bondservant), Inkörperungen (states of body) und Treuhänder, erklären willentlich, wissentlich und vorsätzlich und bestätigen geprüft zu haben, diese DEKLARATION DER FAKTEN, willentlich, wissentlich und vorsätzlich schwören, jene rechtmäßig und legal verfasst zu haben, abgesichert, notiert, eingetragen und ordnungsgemäß den Empfang bestätigt durch die öffentliche Ordnung UCC 1-202, insbesondere an alle besagten Direktoren, Stellvertreter und Begünstigte, die unrechte und illegale private Geld-Systeme, Inkasso, Zwangsvollstreckung und sogar SKLAVEN-SYSTEME gegen besagte Inkörperungen (states of body) betreiben, unter regierendem Recht erhalten und schützen in alle Ewigkeit, wie hier formuliert, neu formuliert, durch zusätzliche Bekanntmachung via weltweiter Web-publikation, weiteres auf der Webseite veröffentlicht, für alle Inkörperungen (states of body), das Universum und aller Schöpfung daraus, rechtmäßig und legal verfasst zu haben, und verbindlich unterschrieben, im vollen Vermögen ihres Bewusstseins und Verantwortung jeglicher Schöpfung gegenüber, rechtmäßig identifiziert zu sein und eingetragen in der Universellen und Internationalen Verfügung, als verbürgte Tatsache, öffentliche Ordnung UCC 1-201(31), nunc pro tunc praeterea preterea unwiderruflich gilt. BEKANNTMACHUNG AN DIE AUFTRAGGEBER IST GLEICHZEITIG BEKANNTMACHUNG AN DIE AUFTRAGNEHMER; BEKANNTMACHUNG AN DIE AUFTRAGNEHMER IST GLEICHZEITIG BEKANNTMACHUNG AN DIE AUFTRAGGEBER. öffentliche Ordnung UCC 1-103, ohne Vorurteil UCC 1-308, unwiderruflich. EINE FACSIMILE ODER DIGITALE KOPIE DIESER ORIGINAL VERFASSTEN ERKLÄRUNG DER FAKTEN, SOLL LEGAL VERBINDLICH ALS ORIGINAL GELTEN UND IST SOFORT WIRKSAM. ORDNUNGSGEMÄSS BESTÄTIGT als VERFASST und eingetragen in die Universelle Allgemeingültige Rechtsverordnung, als Klagankündigung eingetragen in der Internationalen Rechtsverordnung, GEBÜHREND DER VOLLMACHT UND ERMÄCHTIGUNG, am 28.November 2012, erklären die Unterzeichner, willentlich, wissentlich und vorsätzlich die DEKLARATION DER FAKTEN verfasst zu haben, in voller Eigenverantwortung, abgesichert durch Eid und Versprechen, ordnungsgemäß eingegeben in die Allgemeingültige Rechtsverordnung, durch Bekanntmachung des Aktes der ordnungsgemäßen Eingabe in die Internationale Rechtsverordnung, durch Bekanntmachung der öffentlichen Registrierung, mit einer zusätzlichen Bekanntmachung ordnungsgemäß durchgeführt gemäß dem geltenden Recht der Internationalen Rechtsverordnung, UCC Dok und WA UCC Doc , geltendes Recht, erhalten und geschützt durch UCC Doc , die Dauer, garantiert, geschützt und abgesichert gemäß öffentlicher Ordnung, UCC 1-103, das bürgerliche Recht als Rechtsmittel garantiert,

In liebe frieden und dankbarkeit ICH BIN EHRENHAFTE ABLEHNUNGSERKLÄRUNG DURCH ICH

In liebe frieden und dankbarkeit ICH BIN EHRENHAFTE ABLEHNUNGSERKLÄRUNG DURCH ICH ICH BIN, ewige Essenz realisiert in Gestalt 11. September xxxx, auch wahrgenommen als Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, ordnungsgemäß im Voraus bestätigt, im Voraus autorisiert, im Voraus bezahlt, erfasst, gesichert,

Mehr

Das Ende ist greifbar nahe

Das Ende ist greifbar nahe Das Ende ist greifbar nahe Liebe Brüder und Schwestern, ja, das Ende der "WELT" ist so greifbar wie noch nie zuvor. Während sich einige von uns noch immer durch Firmengerichte und Schlagzeilen ablenken

Mehr

INTERNATIONALE HANDELSKAMMER (I.C.C.) Nichtumgehungs-, Geheimhaltungs- und Arbeitsvereinbarung

INTERNATIONALE HANDELSKAMMER (I.C.C.) Nichtumgehungs-, Geheimhaltungs- und Arbeitsvereinbarung Projekt: PRÄAMBEL Die Unterzeichneten möchten diese Vereinbarung treffen, um einige Parameter der zukünftigen gesetzlichen Verpflichtungen zu definieren. Sie unterliegen der Vertraulichkeitspflicht im

Mehr

sind die vertragschliessenden Parteien hiemit wie folgt übereingekommen:

sind die vertragschliessenden Parteien hiemit wie folgt übereingekommen: 0.311.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1995 Nr. 45 ausgegeben am 29. März 1995 Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völker- mordes Abgeschlossen in Managua am 9. Dezember 1948

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

Ich erhebe hiermit Klage / Feststellungsklage mit folgenden Anträgen:

Ich erhebe hiermit Klage / Feststellungsklage mit folgenden Anträgen: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx * xxxxxxxxxxxxx * xxxxxxxxxxxxxxx Vorab per Fax EINSCHREIBEN Amtsgericht Überlingen Bahnhofstr. 8 D-88662 Überlingen 23.02.2015 1 C 28/15 Präzisierung

Mehr

Erklärung des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

Erklärung des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der 123 und 124 GWB sowie zum Ausschluss bei schwerwiegendem Verstoß gegen SchwarzArbG, AEntG und MiLoG I. Ich/Wir erkläre/n, dass keine

Mehr

Eintrag Notar. hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als alleinvertretungsberechtigter

Eintrag Notar. hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als alleinvertretungsberechtigter UR-Nr. /2015 Verhandelt zu... am... Vor mir, Eintrag Notar Notar mit dem Amtssitz in..., erschienen: Herr Stefan Hartmann, geboren am 06.07.1964, geschäftsansässig in 40549 Düsseldorf, Schanzenstraße 94,

Mehr

Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) SR 0.232.141.11; AS 1978 941 Änderungen der Ausführungsordnung Angenommen am 14. Oktober 2015

Mehr

Musterrepräsentanzordnung (Auszug)

Musterrepräsentanzordnung (Auszug) Musterrepräsentanzordnung (Auszug) Bestätigt durch den Beschluss der [Bitte einfügen] vom [Bitte einfügen] 2010 Repräsentanzordnung der [Bitte einfügen] Moskau, 2010 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die

Mehr

Übersetzung aus dem englischen und französischen Originaltext 1

Übersetzung aus dem englischen und französischen Originaltext 1 Übersetzung aus dem englischen und französischen Originaltext 1 Europäisches Übereinkommen über die Abschaffung des Visumzwanges für Flüchtlinge Abgeschlossen in Strassburg am 20. April 1959 Von der Bundesversammlung

Mehr

Sonderbedingungen für die Wiedereingabe von internen Instruktionen auf CBF-i Konten (nachfolgend Sonderbedingungen )

Sonderbedingungen für die Wiedereingabe von internen Instruktionen auf CBF-i Konten (nachfolgend Sonderbedingungen ) Sonderbedingungen für die Wiedereingabe von internen Instruktionen auf CBF-i Konten (nachfolgend Sonderbedingungen ) Dokumentennummer: F-CMG28 Frankfurt am Main, November 2012 Vorbehaltlich gegenteiliger

Mehr

Übersetzung 1. (Stand am 12. Februar 2008)

Übersetzung 1. (Stand am 12. Februar 2008) Übersetzung 1 0.747.331.521 Protokoll zur Änderung des Internationalen Übereinkommens vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen Abgeschlossen in Brüssel am 21.

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen SR 0.232.112.21; AS 1996 2810 Änderungen der Ausführungsordnung

Mehr

1 Vertragsgegenstand. (2) Die Preisvorstellung für den Kaufpreis des Objektes liegt bei. 2 Laufzeit und Kündigung

1 Vertragsgegenstand. (2) Die Preisvorstellung für den Kaufpreis des Objektes liegt bei. 2 Laufzeit und Kündigung VERMITTLUNGSAUFTRAG Qualifizierter Alleinauftrag, zwischen (Auftraggeber) Name: Straße: Telefon: Email: Ort: PLZ: und (Auftragnehmer) Maklerunternehmen: Straße: Telefon: Email: Ort: PLZ:. 1 Vertragsgegenstand

Mehr

ANTRAG AN DEN MINISTER FÜR WIRTSCHAFT

ANTRAG AN DEN MINISTER FÜR WIRTSCHAFT KÖNIGREICH BELGIEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSVERWALTUNG AMT FÜR GEISTIGES EIGENTUM ANTRAG AN DEN MINISTER FÜR WIRTSCHAFT ANTRAG AUF PATENTERTEILUNG

Mehr

Kapitel II Mitgliedschaft. Artikel 3

Kapitel II Mitgliedschaft. Artikel 3 Kapitel II Mitgliedschaft Artikel 3 Ursprüngliche Mitglieder der Vereinten Nationen sind die Staaten, welche an der Konferenz der Vereinten Nationen über eine Internationale Organisation in San Franzisko

Mehr

Kulanzmitteilung (Courtesy Notice)

Kulanzmitteilung (Courtesy Notice) Kulanzmitteilung (Courtesy Notice) Empfänger (private Details): Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio z.h.: Herrn Dr. Stefan Wolf + Herr Hans W. Färber Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln Fax: 0221-220-4800

Mehr

Kulanzmitteilung (Courtesy Notice)

Kulanzmitteilung (Courtesy Notice) Kulanzmitteilung (Courtesy Notice) Empfänger (private Details): SWR Südwestrundfunk Südwestrundfunk(SWR) Neckarstraße 230 70190 Stuttgart Versender (private Details): 2014-071-9033-6 (UCC-1 Registrierung

Mehr

KULANZ NOTE XXXXXXXXXX XXXXXXXXXX XXXXXXXXXX

KULANZ NOTE XXXXXXXXXX XXXXXXXXXX XXXXXXXXXX KULANZ NOTE Befragte: Frau Zapf c/o Finanzamt Ebersberg Am Schlossplatz 1-3 85560 Ebersberg von Angeschriebener: Datum: 29. Tag des Monats April, 2013 Betreff: Zustellung: Unbeschränkte persönliche Haftbarkeit

Mehr

REGLEMENT ÜBER ADMINISTRATIVE SANKTIONEN

REGLEMENT ÜBER ADMINISTRATIVE SANKTIONEN REGLEMENT ÜBER ADMINISTRATIVE INHALTSVERZEICHNIS KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 ART. 1 GEGENSTAND 3 ART. 2 ANWENDUNGSBEREICH 3 ART. 3 ANWENDBARES RECHT 3 ART. 4 SCHWEIGEPFLICHT 3 KAPITEL 2: VERFAHRENSREGELN

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen und Investitionsschutz in der Ukraine

Rechtliche Rahmenbedingungen und Investitionsschutz in der Ukraine Rechtliche Rahmenbedingungen und Investitionsschutz in der Ukraine Erstellt vom Arbeitskreis Recht bei der Delegation der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine Rechtliche Rahmenbedingungen und Investitionsschutz

Mehr

AGB. 1 Weitergabeverbot. 2 Vorkenntnis

AGB. 1 Weitergabeverbot. 2 Vorkenntnis AGB 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Immobilie Familie, Inhaber Laura Kreye (nachfolgend Immobilienmakler genannt), sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt.

Mehr

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG Arbeitsbeispiel WAYNE VAN DALSUM Copyright Wayne van Dalsum 2006 VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG zwischen XXX "Empfänger", und YYY GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter

Mehr

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT Brüssel, den 2. April 2003 (03.04) (OR. fr) CONV 648/03 VERMERK des für Betr.: Präsidiums den Konvent Titel X: Die Zugehörigkeit zur Union Inhalt: Seite 2: Die Hauptelemente

Mehr

(Ihr Vorname), Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname) Mensch und Natürliche Person entspr. 1 des BGB Straße: Stadt:

(Ihr Vorname), Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname) Mensch und Natürliche Person entspr. 1 des BGB Straße: Stadt: (Ihr Vorname), Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname) Mensch und Natürliche Person entspr. 1 des BGB Straße: Stadt: Datum... An (Name des Richters/Gerichtsvollziehers/Hauptverantwortlichen einer

Mehr

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GBl. S. 324) Inhaltsübersicht

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GBl. S. 324) Inhaltsübersicht Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden - Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG) Landesrecht Baden-Württemberg Titel: Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden - Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH

Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH zwischen LaserTeck GmbH Notzinger Str. 34 73230 Kirchheim/Teck nachfolgend LaserTeck GmbH und dem Kunden, der bei LaserTeck GmbH anfragt,

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 4. August 2008 - Nr. 90 1 von 13 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 98/2003. vom 11. August zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 98/2003. vom 11. August zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 98/2003 vom 11. August 2003 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Jahrgang 1960 Ausgegeben am 15. November Stück

Jahrgang 1960 Ausgegeben am 15. November Stück 2065 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1960 Ausgegeben am 15. November 1960 62. Stück 214. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten

Mehr

- Entwurf - Verhandelt am (...) in

- Entwurf - Verhandelt am (...) in - Entwurf - Vertrag über die Vermögensübertragung der BadnerHalle Rastatt Betriebs-GmbH auf die Große Kreisstadt Rastatt (Kultur und Veranstaltungen - Eigenbetrieb der Stadt Rastatt -) Anlage 1 zu DS Nr.

Mehr

Kulanzmitteilung (Courtesy Notice)

Kulanzmitteilung (Courtesy Notice) Kulanzmitteilung (Courtesy Notice) Empfänger (private Details): Eveline Träger und Rechtsanwälte Dr. Werner und Michael Mäntler c / o angeblich Porter Press Verlags Gmbh Berggasse 21 A-1090 Wien Versender

Mehr

Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln:

Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln: Anlage 1 Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln: I. Anzeigepflichten

Mehr

VOLLMACHT. [Bitte Firmennamen eintragen], (nachstehend das Unternehmen genannt) mit eingetragenem Firmensitz in [bitte Adresse. Ort: Postleitzahl:

VOLLMACHT. [Bitte Firmennamen eintragen], (nachstehend das Unternehmen genannt) mit eingetragenem Firmensitz in [bitte Adresse. Ort: Postleitzahl: Anhang 3 Zum Anmeldeformular für den Stimmrechtsvertretungsservice VOLLMACHT Empfänger: Clearstream Banking AG ( CBF ) Institutional Shareholder Europe S.A. ( ISS ) Diese Vollmacht ist gültig ab [bitte

Mehr

Kulanzmitteilung (Courtesy Notice)

Kulanzmitteilung (Courtesy Notice) Kulanzmitteilung (Courtesy Notice) Empfänger (private Details): Elisabeth Rohrbeck c / o angeblich Diners Club Austria AG Rainergasse 1, 1040 Wien Angeblich zugehörig "Diners Club CEE Holding AG" D-U-N-S

Mehr

an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts

an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts 3214 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2004 Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts Vom 9. Dezember

Mehr

Kunstwertbrief Nr vom 3. Januar 2002

Kunstwertbrief Nr vom 3. Januar 2002 Kunstwertbrief Nr. 0102-0001 vom 3. Januar 2002 Zertifiziertes Objekt: Gerhard Richter 13. März 91 (1991, Aquarell auf Papier) KWB Kunstwertbrief Aktiengesellschaft Büro München Paganinistraße 47 D-81247

Mehr

Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität

Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 74A Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität Basel, 16.V.1972 Amtliche Übersetzung Deutschlands Teil I Die Mitgliedstaaten des Europarats,

Mehr

Merkblatt Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis

Merkblatt Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis Merkblatt Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis Antragsteller: 1. Schriftlicher Antrag mit Name und Anschrift der Apotheke, vom Antragsteller unterschrieben 2. Kopie des Personalausweises 3. Unterschriebener

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Allgemeiner Teil... 1

Inhaltsverzeichnis. Allgemeiner Teil... 1 IX Allgemeiner Teil... 1 Abschnitt I. Einführende Bestimmungen... 1 Kapitel 1. Gesetzgebung im Geltungsbereich des Zivilrechts... 1 Kapitel 2. Bürgerliche Rechte und Pflichten, ihr Schutz... 5 Abschnitt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Your-Immobilien.de - Group bmci UG (haftungsbeschränkt) Strehlener Str. 14 01069 Dresden Tel: +49 (0) 0351 / 27 499 839 Mob.: +49 (0) 160 / 5432 096 Fax: +49 (0) 0351 /

Mehr

Inhalt des Antrags. Anträge müssen gemäß Art 11 Abs 1 HUÜ mindestens folgende Angaben enthalten:

Inhalt des Antrags. Anträge müssen gemäß Art 11 Abs 1 HUÜ mindestens folgende Angaben enthalten: Inhalt des Antrags Anträge müssen gemäß Art 11 Abs 1 HUÜ mindestens folgende Angaben enthalten: a) eine Erklärung in Bezug auf die Art des Antrags oder der Anträge; b) den Namen und die Kontaktdaten des

Mehr

Industrie- und Handelskammer Dresden Fax: Referat Verkehr Langer Weg Dresden

Industrie- und Handelskammer Dresden Fax: Referat Verkehr Langer Weg Dresden Industrie- und Handelskammer Dresden Fax: 0351 2802-7143 Referat Verkehr Langer Weg 4 01239 Dresden Antrag auf Anerkennung einer zehnjährigen leitenden Tätigkeit im Güterkraftverkehr gemäß 8 Berufszugangsverordnung

Mehr

Datenschutz Vereinsmitgliedschaft

Datenschutz Vereinsmitgliedschaft Datenschutzerklärung Vereinsmitglied Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und nutzung Als Mitglied des Vereins bin ich damit einverstanden, dass der Eisenbahnfreunde Schwarzenbek e.v. meine Personendaten

Mehr

Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ

Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Stand 04/2016 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Dir einen ersten Überblick über die Dir angebotene Privathaftpflichtversicherung

Mehr

Angebotsschreiben - zugleich Antrag auf Zulassung als Antragsteller nach Art. 6 Abs. 1 und 2 der VO (EU) Nr. 2017/40 -

Angebotsschreiben - zugleich Antrag auf Zulassung als Antragsteller nach Art. 6 Abs. 1 und 2 der VO (EU) Nr. 2017/40 - Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.: (Ort) (Datum) Az./Nr.: 43-7400-000-18 Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Ablauf der Angebotsfrist am: 26.06.2018

Mehr

Uniform Commercial Code (UCC)

Uniform Commercial Code (UCC) Uniform Commercial Code (UCC) Liebe Mitmenschen, positive, vereinte Energie kann nur frei und wird in höchstem Maß erfolgreich sein. Unsere Basis entspricht der wahren Essenz unseres SEINS, und dadurch

Mehr

Abkommen. zwischen. der Österreichischen Bundesregierung. und. der Regierung der Republik Polen. über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen

Abkommen. zwischen. der Österreichischen Bundesregierung. und. der Regierung der Republik Polen. über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen BGBl. III - Ausgegeben am 18. November 2014 - Nr. 218 1 von 9 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 310-4 Zivilprozessordnung (ZPO) 1. Aktualisierung 2017 (18. Januar 2017) Die Zivilprozessordnung wurde durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung

Mehr

Die neue Dimension in der BU-Beratung

Die neue Dimension in der BU-Beratung Die neue Dimension in der BU-Beratung vers.diagnose - der erste Anbieterunabhängige Marktplatz für Makler zur BU-Risikodiagnostik. Ein Kooperationsprojekt, powered by Franke und Bornberg Research GmbH

Mehr

Zeitpunkt des Eintritts der Begünstigung. Annahmeerklärung. Erklärung zur Nutzung. Unter schrift. Vollmachten. Auftrag.

Zeitpunkt des Eintritts der Begünstigung. Annahmeerklärung. Erklärung zur Nutzung. Unter schrift. Vollmachten. Auftrag. Postbank Sparkonto zugunsten Dritter Alle Rechte aus meinem Postbank Sparkonto sollen als Schenkung auf eine Dritte / einen Dritten übergehen Meine persönlichen Angaben Bitte füllen Sie den Auftrag in

Mehr

Auszug aus dem. Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)

Auszug aus dem. Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG) Rechtlich verbindlich ist die im jeweiligen Gesetzblatt veröffentlichte Fassung des Gesetzes Auszug aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)

Mehr

- 1 - ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION 1. vom 5. Oktober 1961

- 1 - ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION 1. vom 5. Oktober 1961 - 1 - ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION 1 vom 5. Oktober 1961 Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens, in dem Wunsche, ausländische öffentliche

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.6.2018 C(2018) 3572 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 6.6.2018 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22.

Mehr

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (Übermittlungsverordnung Verwaltungsverfahren, ÜbVV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b

Mehr

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen: Präambel Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf dem Gebiet Suchmaschinenoptimierung/ Online-Marketing/Programmierung zusammenzuarbeiten. Im Vorfeld der Aufnahme geschäftlicher Beziehungen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der venturetec mechatronics GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der venturetec mechatronics GmbH AEB der venturetec mechatronics GmbH (QM50.07_02_Stand 202018) Allgemeine Einkaufsbedingungen der venturetec mechatronics GmbH Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 1 II. Vertragsschluss... 1 III. Zutrittsrecht

Mehr

Kulanzmitteilung (Courtesy Notice)

Kulanzmitteilung (Courtesy Notice) Kulanzmitteilung (Courtesy Notice) Empfänger (private Details): {} c / o angeblich {} Anschrift [PLZ und ORT] Versender (private Details): {< Dein Name >} {< Die Adresse für

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Website der imovo GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Website der imovo GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Website der imovo GmbH Die imovo GmbH ist ein überregional operierendes Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Die Geschäftstätigkeit für unsere

Mehr

Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I, S. 1461) Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften Vom 12. Juli 2006 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des

Mehr

vom 4. Oktober 2011 Art. 1

vom 4. Oktober 2011 Art. 1 946.222.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 464 ausgegeben am 7. Oktober 2011 Verordnung vom 4. Oktober 2011 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen

Mehr

VOLLMACHT. wird hiermit in Sachen./. MST wg. Schadensersatz

VOLLMACHT. wird hiermit in Sachen./. MST wg. Schadensersatz VOLLMACHT Den Rechtsanwälten KMP Klamert, Mahr + Partner, Pettenkoferstr. 37, 80336 München wird hiermit in Sachen./. MST wg. Schadensersatz wegen Schadensersatz MST Beteiligungs-Nr.: von Vollmacht erteilt

Mehr

Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für die Leistungen - Teil A (VOL/A)

Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für die Leistungen - Teil A (VOL/A) Formblatt 1 (mit 2 Anlagen) Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für die Leistungen - Teil A (VOL/A) Institution/ Unternehmen: Ansprechpartner: Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: I. Hiermit

Mehr

Protokoll über die Immunität der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

Protokoll über die Immunität der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich Übersetzung Protokoll über die Immunität der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (vom 30. Juli 1936) 1 Die gehörig bevollmächtigten Vertreter der Regierung Seiner Majestät des Königs der Belgier,

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. [Signature] [QR Code] Übersetzung 1 Protokoll zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung

Mehr

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreichs Spanien (im Weiteren die Parteien genannt),

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreichs Spanien (im Weiteren die Parteien genannt), BGBl. III - Ausgegeben am 28. August 2012 - Nr. 127 1 von 8 ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHS SPANIEN ÜBER DEN AUSTAUSCH UND GEGENSEITIGEN SCHUTZ

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN L 146/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/879 DER KOMMISSION vom 2. Juni 2016 zur Festlegung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen

Mehr

Angenommen von der Versammlung des Madrider Verbands am 11. Oktober 2016 In Kraft getreten am 1. November 2017

Angenommen von der Versammlung des Madrider Verbands am 11. Oktober 2016 In Kraft getreten am 1. November 2017 Gemeinsame Ausführungsordnung vom 18. Januar 1996 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen SR 0.232.112.21; AS 1996 2810 Änderungen der

Mehr

Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungs Übereinkommen

Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungs Übereinkommen Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 98 Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungs Übereinkommen Straßburg/Strasbourg, 17.III.1978 Amtliche Übersetzung Deutschlands Kapitel I Kapitel II Die

Mehr

Int. Übereinkommen Vereinheitlichung Regeln zivilger. Zuständigkeit Schiffszusst.

Int. Übereinkommen Vereinheitlichung Regeln zivilger. Zuständigkeit Schiffszusst. Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen (BGBl. 1972 II, 653, 663) 10.5.1952 Die Hohen Vertragsparteien - in Erkenntnis

Mehr

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo vom 22. Juni 2005 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Embargogesetzes vom 22. März 2002 1 (EmbG), in Ausführung

Mehr

EINSEITIGE VEREINBARUNG DER VERTRAULICHKEIT

EINSEITIGE VEREINBARUNG DER VERTRAULICHKEIT Optionale Vertragsbestimmung: (Als "Optionale Vertragsbestimmungen" gekennzeichnete Bestimmungen können nach Wunsch beibehalten oder ersatzlos weggelassen werden) [ ] Alternativklauseln und Kommentare

Mehr

Jahrgang 1978 Ausgegeben am 9. März Stück

Jahrgang 1978 Ausgegeben am 9. März Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 863 Jahrgang 1978 Ausgegeben am 9. März 1978 39. Stück 127. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Spanischen Regierung über

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Definitionen In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die unten aufgeführten Begriffe in der unten stehenden Bedeutung verwendet, es sei denn, es ist ausdrücklich

Mehr

Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB

Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB Labor Berlin Charité Vivantes GmbH Seite 1 von 6 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach 123 GWB gemäß Ziffer III.2.2) (1) der Bekanntmachung

Mehr

Briefwechsel

Briefwechsel Briefwechsel vom 18. Juni/5. Juli 1973 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Anwendung des schweizerisch-französischen Abkommens vom 13. September 1965 betreffend die Ausdehnung des Geländes der

Mehr

<FIRST NAME LAST NAME>

<FIRST NAME LAST NAME> LETZTER WILLE UND TESTAMENT VON JACOBY & JACOBY Rechtsanwälte 1737 North Ocean Avenue Medford, New York 11763 +1 631-289-4600 LETZTER WILLE UND TESTAMENT VON

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen. der Bohlmann Reitböden GbR im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern

Allgemeine Vertragsbedingungen. der Bohlmann Reitböden GbR im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern Allgemeine Vertragsbedingungen der Bohlmann Reitböden GbR im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern I. Vertragsgrundlagen (1) Unsere Vertragsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern i. S. d. 13 BGB. Sie

Mehr

im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten

im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Aufhebung des Abkommens vom 6. Oktober 2011 zwischen der

Mehr

Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen

Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen Univ.-Prof. Dr. Professor FUNK in der Stellungnahme vom 11.11.2005 zur Rechtssache

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2014) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen

Mehr

BENUTZERANLEITUNG DER ANWENDUNG MILCHKRISE IM PORTAL PACONWEB

BENUTZERANLEITUNG DER ANWENDUNG MILCHKRISE IM PORTAL PACONWEB BENUTZERANLEITUNG DER ANWENDUNG MILCHKRISE IM PORTAL PACONWEB VERSION: 1.1 AKTUALISIERUNG: 31.08.2016 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER VOLLMACHTEN 2 WAS IST EINE VOLLMACHT 2 WER IST DER VOLLMACHTGEBER? 2

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967

Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 Die Vertragsstaaten dieses Protokolls, In der Erwägung, dass das am 28. Juli 1951 in Genf beschlossene Abkommen über die Rechtsstellung

Mehr

Gesetze. Thema: Geltungsbereich und Einfuehrungsgesetze

Gesetze. Thema: Geltungsbereich und Einfuehrungsgesetze Gesetze Thema: Geltungsbereich und Einfuehrungsgesetze Wozu dienen sogenannte Geltungsbereiche in Gesetzen und wie erlangt und verliert ein Gesetz Rechtskraft? Inhalt Aufbau und Zusammenhang von Gesetzen

Mehr

GESTATTUNGSVERTRAG. Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße Chemnitz

GESTATTUNGSVERTRAG. Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße Chemnitz GESTATTUNGSVERTRAG Zwischen der Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße 17 09123 Chemnitz gesetzlich vertreten durch: Daniel Kempe, Kaufmännischer Vorstand Michael Schiffner, Technischer

Mehr

ANLAGE A BÜRGERLICHES GESETZBUCH. Artikel 267

ANLAGE A BÜRGERLICHES GESETZBUCH. Artikel 267 - 1 - ANLAGE A BÜRGERLICHES GESETZBUCH Artikel 267 (1) In der Hypothekenurkunde kann vereinbart werden, dass der Hypothekengläubiger berechtigt ist, die Verwaltung über die hypothekarisch belastete Sache

Mehr

13 des Handelsgesetzbuch (HGB)

13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 12.11.2015 L 296/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1986 R KOMMISSION vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und

Mehr

Informationsschreiben an alle klassischen Stiftungen

Informationsschreiben an alle klassischen Stiftungen Westschweizer BVG-und Stiftungen Aufsichtsbehörde Avenue de Tivoli 2 Postfach 5047 1002 Lausanne Lausanne, Januar 2017 N 2017-01 1. Rechtsgrundlagen 1 2. Vorzuweisende Dokumente 2 2.1 Stiftungen mit einer

Mehr

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB Name des Bieters Hinweis: Falls eine der in den nachfolgenden Ziffern 1 bis 4 aufgeführten Erklärungen nicht abgegeben werden

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 162/14 23.6.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1111 R KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards zu den Verfahren und Formularen für die Übermittlung von Informationen

Mehr

VERHALTENSKODEX DER RICHTERINNEN UND RICHTER DES KANTONSGERICHTS DES KANTONS BASELLAND

VERHALTENSKODEX DER RICHTERINNEN UND RICHTER DES KANTONSGERICHTS DES KANTONS BASELLAND VERHALTENSKODEX DER RICHTERINNEN UND RICHTER DES KANTONSGERICHTS DES KANTONS BASELLAND Liestal, 3. Mai 2004 1 Präambel Im Bewusstsein, dass die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und

Mehr

Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V)

Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern Titel: Verwaltungsverfahrens-,

Mehr

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.

Mehr

Herstellung der Handlungsfähigkeit Deutschlands oder die BRD und die Brücke die nach Deutschland führt. Das Gebiet am Ufer der BRD hat keine Verfassung und ist ohne Gesetze. Hat KEIN Staatsgebiet Staatsvolk

Mehr