380kV Leitungsprojekte der APG. FfE. 10. und 11. November 2005

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1 VERBUND-Austrian Power Grid AG 380kV Leitungsprojekte der APG FfE 10. und 11. November 2005 Herbert Lugschitz, APG 1

2 Hochspannungsnetz der APG 380/ kV xx 380-kV-Leitung der APG 220-kV-Leitung der APG Transportrechte der APG auf Fremdleitungen xx Umspannwerk der APG geplantes Umspannwerk der APG xx Umspannwerk im Fremdeigentum Altheim Simbach Pleinting Pirach Aschach Betrieb Dürnrohr Slavetice CZ Bisamberg Sokolnice SK Meiningen Obermooweiler Bürs 380 kv kv Memmingen Leupolz 380 kv kv Westtirol Zell am Ziller D TAUERN Salzach Kaprun Hauptstufe St. Peter Salzach-Neu Pongau 220 kv Wallsee Hausruck ERNSTHOFEN Ybbsfeld Klaus Pyhrn Weißenbach Hessenberg Etzersdorf WIEN SÜDOST Ternitz Südburgenland Kledering Neusiedl H Györ Györ Oststeiermark CH Pradella km I Soverzene Lienz OBER- SIELACH Podlog Kainachtal Maribor SLO 2

3 Aufbau der UVP - Einreichunterlagen A.) B.) C.) Genehmigungsantrag Technische Einreichunterlagen Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) Zusammenfassung Fachbeiträge Technische Alternative Erdkabel Trassenvarianten Vorhabensbeschreibung Abfallwirtschaft Energiewirtschaft (inkl. Nullvariante ) Verkehr Schall Sicherheitstechnik und Störfallbetrachtung Elektromagnetische Felder Luft und Klima Boden und Landwirtschaft Mensch Humanmedizin Geologie, Hydrogeologie und Wasser Biotope- und Ökosysteme Forstwirtschaft Raumordnung 3

4 UVE Umwelt Verträglichkeits Erklärung 1 Eingabe = 24 Ordner 84 Eingaben = Ordner Stunden 4

5 Was steht im Umweltverträglichkeitsgutachten? Das UV - Gutachten stellt dar die Auswirkungen des Vorhabens nach dem Stand der Technik und dem Stand der Wissenschaften, Alternativen Zusammenfassung der umfangreichen Einzelgutachten fachliche Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen und Einwänden Berücksichtigung des Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutzes fachliche Aussagen zu den erwarteten Auswirkungen des Vorhabens auf den gesamten Raum die Berücksichtigung öffentlicher Konzepte und Pläne Stellungnahmen zur Nachhaltigkeit Ausbleiben der Vorhaben (Nullvariante) 5

6 Gesamtbewertung in der UVP Es ist nicht Ziel eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens, aus den vom Projektwerber geprüften Alternativen die umweltverträglichste auszuwählen bzw. die beste mögliche Lösung zu finden, sondern das eingereichte Projekt auf Umweltverträglichkeit zu prüfen. Zur Beurteilung steht somit ausschließlich das konkrete eingereichte Vorhaben. 6

7 befürchtete Auswirkungen von EMF In einer Reihe von Stellungnahmen wird die Befürchtung subjektiver Symptome wie Kopfschmerzen, Hirnleistungsschwäche, Tremor, Bewegungsstörungen, Schwindel, Schlafstörungen, Hyperaktivität, Nervosität, Herzjagen und Erregungszustände des Herz-Kreislauf- Systems, Hypotonie, Herz-Kreislauf-Störungen, Potenzstörungen, Krebs, Immunschwäche, Leukämie bei Kindern, etc. geäußert und in einigen Fällen auf Grenzwerte in Russland und China verwiesen. 7

8 Technische Alternative Erdkabel Die APG untersuchte drei Arten der Verlegung drei parallele Künetten ein gemeinsamer Kabelgraben Kabelgang 8

9 Grundsätzliche Annahmen kein Detailprojekt grundlegende Annahmen für die Beurteilung des Bodens und der Topographie im Projektgebiet Annahmen basieren auf der typischen Boden-Verteilung im Projektgebiet. keine UVP-Pflicht für Kabel 9

10 Natureingriff Bereits in der Bauphase wird für eine Kabelleitung eine wesentlich größere Menge Erde aufgegraben und bewegt als für die Errichtung von Freileitungsmasten. Diese Bauphase ist mindestens doppelt so lang wie bei einer Freileitung. Baustraße Es wird die gesamte Vegetation entlang der Kabelstrecke entfernt. Das wiederholt sich alle Jahre. 10

11 Zusammenfassung Technische Alternative - Kürzere Lebensdauer erfordert Neuinstallation nach 40 Jahren - Höhere Kosten für Verlegung, Kabel, Muffen, Hilfseinrichtungen, Kompensationseinrichtungen, Kühlung - Reparaturen dauern Wochen oder Monate - dynamisches Verhalten langer Kabel im Netzbetrieb ungünstig - Betriebsführung nur mit vollständiger Überwachung der Kabel möglich - Die Eingriffe in die Umwelt sind insgesamt größer als durch die Freileitung (Grundwasser, Flächenbedarf, Forst, Landwirtschaft, etc.) 11

12 Steiermarkleitung Kostenfaktoren Kabel : Freileitung Kostenfaktor Freileitung Kabel Erdverlegung 90km Kabel Kabelgang 90km 1 8,4 10,2 Der Vergleich Freileitung / Kabel muß für jedes Projekt neu angestellt werden. Die unveränderte Übernahme von Aussagen ist nicht möglich. 12

13 Magnetische Felder Kabel / Freileitung 13

14 Vergleich des magnetischen Feldes Freileitung / Kabel an einem konkreten Beispiel, bei gleicher Übertragungsleistung (Bezugspunkte 1m über Niveau) Freileitung 5.8 µt Kabel 15.7 µt 14

15 15

16 Trassenverlauf Steiermarkleitung 16

17 Planungsziele der APG für Freileitungen Die APG bemüht sich bei der Trassenwahl, bewohnten Gebieten so weit wie möglich auszuweichen (Raumplanung). Optische Beeinflussung und EMF sollen gering gehalten werden. Abhängigkeit d. magn. Flußdichte in Spannfeldmitte von der Seilhöhe h E (c) Hirtler Grenzwerte von IRPA, W eltges undheits organis ation und ÖNORM S 1119: 100 µt für 24 h E xpos ition 1000 µt f. kurzz. Expos ition 3 x Al/St 635/117 L1 h 40 L3' L2 30 L3 L1' L2' B [µ T ] Der österreichische Wert für das magnetische Feld (im internationalen Einklang 100 µt) wird bei Wohnbebauungen im normalen Betriebsfall mit großem Abstand eingehalten. 2 Systeme 380 kv Dreierbündel, I = 0,6 x Id (je System 2086 A) 22 h = 11 m h = 12.5 m h = 15 m h = 20 m 4 h = 25 m Ab sta n d [m ] vo n d e r T ra sse n m i tte

18 Planungsziele der APG für Freileitungen Die Sachverständigen orientieren sich jedoch an der Schweizer NISV (1 µt zu Orten empfindlicher Nutzung). Zitat aus dem Bescheid 1. Instanz Es wird daher empfohlen, den anlagenbezogenen Grenzwert von 1µT für den projektgemäß maximalen Strom bei der nächsten Wohnbebauung zum Ansatz zu bringen und sich gleichzeitig am Mittelwert von 0,2µT zu orientieren Mehrere Einsprüche der APG: Die österreichischen Grenzwerte sind anzusetzen, nicht jene der Schweiz. Aus der Tatsache, daß bei der Trassenwahl die geringstmöglichen Werte angestrebt und erreicht wurden läßt sich keinesfalls ableiten, daß sich die APG am Schweizer Vorsorgewert orientiert. 18

19 Auswirkungen durch EMF Zitat aus dem UV-Gutachten: Falls einzelne Personen darüberhinaus Maßnahmen setzen wollen, um ihre persönliche Exposition weiter zu reduzieren, mag dies psychohygienisch sinnvoll sein, kann aber nicht als Richtschnur für allgemeine Entscheidungen dienen. aus der ÖVE/ÖNORM EN 50341: Elektrische und magnetische Felder unter einer Freileitung Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder werden in dieser Norm nicht vorgegeben. Für diese Grenzwerte muß auf einschlägige in den NNA angegebene Normen und Sicherheitsregeln verwiesen werden. (A-dev) AT1: Es gelten die Festlegungen der ÖNORM S 1119 (bzw. 8850). 19

20 Baubewilligung zur Errichtung einer Lüftungsanlage für eine Textilreinigung Forderung.. dass der Betrieb einer Chemisch-Putzerei - auf Grund des schwer einschätzbaren gesundheitlichen Risikos einer gesundheitlichen Gefährdung der Nachbarschaft - aus präventivmedizinischen Bestrebungen mit einem strengen Vorsorgewert,. begrenzt werden müsse. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes: Sollte die Beschwerdeführerin im Verfahren weiterhin anzweifeln, dass der im medizinischen Gutachten angeführte Vorsorgewert von 0,1 mg/m³ TECKonzentration nicht die für das Geschäftsgebiet maßgebliche Grenze für die zumutbare Umweltbelastung ist, wird der medizinische Sachverständige näher begründet darzulegen haben, ob eine über diesen Wert hinausgehende Immissionsbelastung noch als örtlich zumutbare Umweltbelastung bezeichnet werden kann, und bejahendenfalls, bei welchem Wert dies nicht mehr gesagt werden kann. 20

21 Gesamtbewertung im UV - Gutachten Im vorliegenden Fall belegt aber gerade die Betrachtung der Alternativen die dargelegte Ansicht, dass das eingereichte Vorhaben im Rahmen der Gesamtschau positiv zu bewerten ist. Die unzweifelhaft zu erwartenden positiven Auswirkungen des Vorhabens lassen sich nämlich in anderer Weise nicht erreichen, da es weder technische Alternativen, die im Hinblick auf ihre Auswirkungen günstiger zu beurteilen sind, noch denkbare andere Trassenführungen, die nicht mit erheblicheren Auswirkungen verbunden sind, gibt. 21

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