Studienordnung für das Fach Kunstgeschichte im Rahmen eines gestuften B.A.-/M.A.-Studiengangs an der Ruhr-Universität Bochum

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1 Studienordnung für das Fach Kunstgeschichte im Rahmen eines gestuften B.A.-/M.A.-Studiengangs an der Ruhr-Universität Bochum vom 21. April 2004 (letzte Änderung). ENTWURF Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom (G.V. NRW S. 190) hat die Ruhr-Universität Bochum die folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Inhalt und Ziele des Studiums 3 Tätigkeitsfelder 4 Studienvoraussetzungen und -dauer 5 Sprachanforderungen und -nachweise 6 Studienberatung 7 Lehrveranstaltungen 8 Studiennachweise 9 Aufbau des B.A./M.A.-Studiengangs 10 B.A.-Phase 11 B.A.-Prüfung 12 M.A.-Phase 13 M.A.-Prüfung 14 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt auf der Basis der Gemeinsamen Prüfungsordnung der Fakultäten für Philosophie, Pädagogik und Publizistik, für Geschichtswissenschaft, für Philologie, für Sozialwissenschaft vom (GPO) das Studium der Kunstgeschichte im gestuften B.A.-/M.A.-Studiengang. (2) Sie gilt für alle Studierenden der Kunstgeschichte, die ab dem Sommersemester 2002 erstmalig im Studienfach Kunstgeschichte an der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben sind. (3) Studierende, die das Studium der Kunstgeschichte vor dem Sommersemester 2002 an der Ruhr-Universität Bochum aufgenommen haben, beenden das Studium nach den Regelungen der bisherigen Studienordnung, es sei denn, sie wünschen die Anwendung der neuen Prüfungsordnung gemäß 36 Abs. 2 GPO. 2 Inhalt und Ziele des Studiums (1) Kunstgeschichte als systematische Wissenschaft und historische Disziplin erforscht die europäische und die europäisch geprägte Kunst von der Spätantike bis zur Gegenwart. Die Definition ihrer Interessen, Methoden und Gegenstände unterliegt historischen Wandlungen. Das Feld ihrer zentralen Forschungsbereiche - die Gattungen Architektur, Plastik, Malerei, Grafik und Kunstgewerbe - hat sich im Prozess der Moderne zunehmend entgrenzt und auf alle Bereiche der visuellen Kultur erweitert, so dass inzwischen auch Fotografie, Film, Design, Performancekunst, Neue Medien etc. in das Fach integriert sind. Ergänzt wird dieser Bereich durch die Kunstliteratur und -theorie. Die strukturelle Vielfalt der Kunstwerke und ihrer Funktionen begründen starke interdisziplinäre Verflechtungen des Faches. Da die europäische Kunst nicht nur enge Vernetzungen aufweist, sondern auch außereuropäische Kunstentwicklungen beeinflusst bzw. außereuropäische Einflüsse aufgenommen hat, ist das Fach international ausgerichtet. (2) Das Studium der Kunstgeschichte hat den Erwerb grundlegender fachlicher Kompetenzen zum Ziel. Auf breiter, exemplarischer Materialbasis soll die Fähigkeit zur Beschreibung, Analyse und Interpretation von Kunstwerken im historischen Kontext entwickelt werden. Grundlagen hierfür sind Kenntnis, Reflexion und Anwendung der kunsthistorischen Methoden. Der Überprüfung der eigenen Argumentation dient die kritische Einschätzung kunstgeschichtlicher Diskussionen im Lichte wissenschaftshistorischer Entwicklungen. Im Hinblick auf die spätere Berufsausübung soll die Fähigkeit zur anschaulichen Darstellung von Fakten und Interpretationen in mündlicher wie schriftlicher Form erworben werden. (3) Das Studium der Kunstgeschichte bereitet sowohl auf die wissenschaftlichen als auch auf die berufspraktischen Anforderungen kunsthistorischer Tätigkeit vor. 3 Tätigkeitsfelder (1) Als Tätigkeitsfelder nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kommen besonders in Betracht: - Universitäten und andere Hochschulen - Museen, Ausstellungswesen - Denkmalpflege und Stadtplanung - Kunstvereine - Kulturpolitik - Kunsthandel - Medienanstalten - Verlage - Erwachsenenbildung Weitere Tätigkeitsfelder, für die in der Regel eine Zusatzausbildung erforderlich ist: - Touristik - Archive und Bibliotheken (2) Darüber hinaus ergeben sich je nach Engagement, Interessenlage und Fächerkombination auch andere Möglichkeiten. 4 Studienvoraussetzungen und Studiendauer (1) Für das Studium des in 1 genannten Studienfaches wird die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt. (2) Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss des B.A.-Studiums beträgt einschließlich der Zeit für die Anfertigung der B.A.- Arbeit sechs Semester. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss des M.A.-Studiums beträgt einschließlich der Zeit für die Anfertigung der M.A.-Arbeit zehn Semester. Mindestens zwei Semester sollen an der Ruhr-Universität belegt worden sein. 5 Sprachanforderungen und -nachweise (1) Die wissenschaftliche Arbeit beruht zu einem wesentlichen Teil auf der kritischen Lektüre internationaler Fachliteratur, die in der Regel nicht in Übersetzung vorliegt. (2) Im Studium des Faches Kunstgeschichte sind bis zur Anmeldung zur B.A.-Prüfung Kenntnisse in Englisch, Latein und einer weiteren Fremdsprache nachzuweisen. Insbesondere Italienisch, Französisch, Niederländisch oder Spanisch sind für das Studium der Kunstgeschichte zu empfehlen. (3) Zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse bestehen folgende Möglichkeiten: a) ein zweijähriger erfolgreicher Sprachunterricht an einer allgemeinbildenden Schule,

2 2 b) ein an der Universität erfolgreich abgeschlossener Sprachkurs im Umfang von mindestens 4 SWS, c) ein Sprachkenntnisnachweis bei einer Dozentin oder einem Dozenten des Kunstgeschichtlichen Instituts, d) ein Sprachkenntnisnachweis, der im Studium philologischer oder historischer Fächer erbracht worden ist. 6 Studienberatung (1) Die Lehrenden des Fachs bieten eine kontinuierliche Betreuung und Beratung der Studierenden an. (2) Die Studienberatung soll bei Aufnahme des Studiums wahrgenommen werden. Am Beginn des M.A.-Studiums muss ein individuelles Beratungsgespräch bei einer bzw. einem zur Abnahme von Magisterprüfungen berechtigten Lehrenden absolviert werden. (3) Der Fachschaftsrat Kunstgeschichte bietet eine ergänzende studentische Studienberatung an. (4) Für die allgemeine Studienberatung steht das Studienbüro der Ruhr-Universität Bochum allen Studierenden zur Verfügung. Es berät in allgemeinen Fragen der Studieneignung, Studienzulassung, Studiengänge und fächer und fungiert als Beratungsstelle bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten. 7 Lehrveranstaltungen (1) Allgemeines Die im folgenden genannten Lehrveranstaltungen bilden den Kern des Studiums der Kunstgeschichte. Die Inhalte dieses Studienangebots sind weder umfassend noch streng systematisch gegliedert, sondern repräsentativ und exemplarisch. Für die Studierenden bedeutet dies: a) Die Wahl der Reihenfolge und der Themen der Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich frei. Es sind jedoch einige Bedingungen allgemeiner Art zu beachten (vgl. 10 und 12 und den schematischen Überblick im Anhang). b) Auf eine angemessene Breite des Studiums, d.h. die Kenntnis der verschiedenen Epochen, Gattungen und Methoden ist zu achten. Dies gilt auch für die Strukturierung des M.A.-Studiums, in dem gleichzeitig eine zunehmende Spezialisierung sinnvoll ist. Der dabei gewählte Interessenschwerpunkt kann zur Wahl eines M.A.- Arbeitsthemas führen. c) Die in dieser Studienordnung angegebenen Studienleistungen sind Mindestanforderungen. Der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen ist dringend angeraten. d) Außer dem Besuch der obligatorischen und ergänzenden Lehrveranstaltungen ist das Studium in Eigeninitiative ein unerlässlicher Teil der Ausbildung. Hierzu gehört selbstverständlich die eigenständige Lektüre von Fachliteratur, auch zur Entwicklung eigener Interessenschwerpunkte. Ferner sind Reisen, um den Umgang mit Originalen einzuüben, der Besuch von Ausstellungen und kunsthistorisch relevanten Stätten zur Erweiterung der Denkmalkenntnis und die Wahrnehmung des Angebotes von Vortragsveranstaltungen anderer Fächer und Institutionen unerlässlich. (2) Modularisierung des Lehrangebots Die Studieninhalte des Faches Kunstgeschichte sind in Module gegliedert, die inhaltlich aufeinander bezogene Veranstaltungen umfassen. Dazu werden von den Lehrenden in jedem Semester Angebote gemacht. Die Module haben einen Umfang von vier bis acht SWS und gehen über ein bis maximal drei Semester. 1. Die BA-Module I und II setzen sich aus Lehrveranstaltungen zusammen, die durch einen ins Fachgebiet einführenden Charakter gekennzeichnet sind. 2. Die BA-Module III, IV, V, VI und VII sowie die MA- Module I, II, III und IV setzen sich aus Lehrveranstaltungen zusammen, die in der Regel durch einen gemeinsamen systematischen, methodischen oder Epochenschwerpunkt gekennzeichnet sind. Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls wird mit einer Gesamtnote zertifiziert. Sie ergibt sich aus dem Mittel der Summe der Leistungen in den Einzelveranstaltungen, die nach den pro Lehrveranstaltung zu vergebenden Kreditpunkten gewichtet werden. Darüber hinaus können auch die in den Einzelveranstaltungen erbrachten Leistungen gesondert ausgewiesen werden. Die Noten sind nach 15 GPO zu bilden. (3) Kreditpunkte Für die einzelnen Lehrveranstaltungen und die Prüfungsleistungen werden Kreditpunkte gemäß 9 GPO nach dem mutmaßlichen durchschnittlichen Arbeitsaufwand vergeben. (4) Formen der Lehrveranstaltungen 1. Vorlesungen In Vorlesungen stellen Dozentinnen und Dozenten größere Gegenstands- oder Problembereiche vor. Dabei können Formen der Seminardiskussion einbezogen werden. Vorlesungen finden in der Regel 1- oder 2-stündig statt. Ein kleiner Leistungsnachweis kann erworben werden. Für Vorlesungen werden 2 Kreditpunkte vergeben. 2. Propädeutika Propädeutika sind Lehrveranstaltungen für Studierende des ersten Semesters. Sie vermitteln elementare Fachkenntnisse, stellen Methoden der Kunstgeschichte und die Geschichte des Faches vor, führen in Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens ein und geben einen Überblick über kunsthistorische Praxisfelder und Institutionen. Es werden Propädeutika mit einem Schwerpunkt in Malerei, Skulptur und Grafik sowie in Architektur, Museologie, Denkmalpflege und Neue Medien angeboten. Propädeutika finden in der Regel 2-stündig statt. Ein großer Leistungsnachweis kann durch eine Klausur erworben werden. Für erfolgreich besuchte Propädeutika werden 5 Kreditpunkte vergeben. 3. Übungen Übungen vermitteln mit Lektüre und Diskussion ausgewählte Problemstellungen aus dem Bereich der Theorie und der Geschichte der Kunstgeschichte oder bieten als Übungen vor Originalen die Gelegenheit, Verfahren der Beschreibung und Interpretation vor den Kunstwerken zu erarbeiten und sind besonders für Studierende in den ersten Semestern geeignet. Übungen finden in der Regel 2-stündig statt. Ein großer Leistungsnachweis kann erworben werden. Für erfolgreich besuchte Übungen werden 5 Kreditpunkte vergeben. 4. Grundseminare Grundseminare entwickeln Basisfragen kunsthistorischer Forschung und Interpretation an relevanten Beispielen. Dabei sollen Breite des Sachwissens und punktuelle Vertiefung miteinander verbunden werden. Sie finden in der Regel 2-stündig statt. Große oder kleine erfolgreich besuchte Grundseminare mit großem Leistungsnachweis werden 6 Kreditpunkte, für erfolgreich besuchte Grundseminare mit kleinem Leistungsnachweis werden 2 Kreditpunkte vergeben. 5. Hauptseminare Hauptseminare leiten durch die Behandlung spezifischer Gegenstände und Probleme zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten an und sind besonders für

3 3 Studierende in höheren Semestern geeignet. Sie finden in der Regel 2-stündig statt. Große oder kleine erfolgreich besuchte Hauptseminare mit großem Leistungsnachweis werden 9 Kreditpunkte, für erfolgreich besuchte Hauptseminare mit kleinem Leistungsnachweis werden 2 Kreditpunkte vergeben. 6. Exkursionen Exkursionen gelten dem Studium von Kunst- und Bauwerken in situ, der Schulung von Wahrnehmungs- und Vermittlungsfähigkeiten sowie der Diskussion von Forschungsproblemen vor dem Original. Es wird unterschieden zwischen kürzeren und mehrtägigen (= mindestens 6 Tage) Exkursionen. Sie werden von Dozentinnen und Dozenten des kunstgeschichtlichen Instituts geleitet und in der Regel durch Hauptseminare vorbereitet. Große oder kleine Leistungsnachweise können erworben werden. Für erfolgreich besuchte Exkursionen mit großem Leistungsnachweis werden 9 Kreditpunkte, für erfolgreich besuchte Exkursionen mit kleinem Leistungsnachweis werden 2 Kreditpunkte vergeben. 7. Projekte Projekte sind Exkursionen im Sinne Nummer 6 dieses Absatzes oder andere Lehrveranstaltungen des kunstgeschichtlichen Instituts während des M.A.-Studiums mit dem Ziel der Erarbeitung konkreter Ergebnisse im Museumswesen oder in anderen Praxisfeldern des Fachs. Große oder kleine Leistungsnachweise können erworben werden. Für erfolgreich besuchte Projekte mit großem Leistungsnachweis werden 9 Kreditpunkte, für erfolgreich besuchte Projekte mit kleinem Leistungsnachweis werden 2 Kreditpunkte vergeben. 8. Kolloquien Kolloquien dienen der Vorstellung von Forschungsprojekten sowie der Diskussion von Forschungsergebnissen und -problemen. Kleine erfolgreich besuchte Kolloquien mit kleinem Leistungsnachweis werden 3 Kreditpunkte vergeben. (5) Ergänzende Angebote 1. Das Lehrprogramm des kunstgeschichtlichen Instituts kann durch Arbeitsgruppen in Form von Tutorien unter Leitung von studentischen Tutorinnen und Tutoren begleitet werden. 2. Gastvorträge auswärtiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ergänzen das Themen- und Methodenspektrum des Lehrangebotes. (6) In begründeten Ausnahmefällen kann die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Lehrveranstaltungen begrenzt werden, z.b. bei Projekten, bei Exkursionen sowie wegen technischer oder räumlicher Beschränkungen. 8 Studiennachweise (1) Der Erwerb eines Studiennachweises setzt die regelmäßige Teilnahme an der entsprechenden Lehrveranstaltung voraus. (2) Große Leistungsnachweise In den Propädeutika werden große Leistungsnachweise durch Klausuren von in der Regel 2 Zeitstunden Dauer erworben, in Seminaren, Projekten und bei Exkursionen durch eine schriftliche Arbeit über eine der Studienstufe angemessene Themenstellung. Bei der Arbeit handelt es sich in der Regel um ein ausgearbeitetes Referat, ausnahmsweise um eine Hausarbeit. Die Arbeit wird benotet und umfasst in der Regel in den Grundseminaren 10, in den Hauptseminaren, bei Projekten und Exkursionen mindestens 15 Seiten à 2000 Zeichen. In Übungen werden große Leistungsnachweise durch Klausuren oder durch Hausarbeiten im oben definierten Umfang erworben. Die Noten sind nach 15 GPO zu bilden. (3) Kleine Leistungsnachweise Ein kleiner Leistungsnachweis wird in Vorlesungen, Seminaren, Projekten oder bei Exkursionen erworben durch einen Beitrag geringeren Umfangs (zum Beispiel durch Protokolle, kürzere Informationsreferate, Thesen zur Diskussion, Führungen oder Objekterläuterungen im Umfang von 2-4 Seiten à 2000 Zeichen), durch ein mündliches Prüfungsgespräch von 15 Minuten Dauer oder durch eine schriftliche Prüfung von 45 Minuten Dauer. Die Noten sind nach 15 GPO zu bilden. (4) Exkursionsbescheinigungen Die Teilnahme an Exkursionen, die nicht bereits durch Leistungs- oder Teilnahmenachweise nachgewiesen ist, wird bescheinigt. 9 Aufbau des B.A./M.A.-Studiengangs Das Studium gliedert sich in zwei Phasen, in denen jeweils zwei Fächer im gleichen Umfang zu studieren sind: 1. die B.A.-Phase von in der Regel sechs Semestern, die mit der B.A.-Prüfung abschließt; 2. die M.A.-Phase, die einschließlich der Frist für die Anfertigung der M.A.-Arbeit in der Regel vier Semester umfaßt und mit der M.A.-Prüfung abschließt. In der B.A.-Phase sind die zwei Fächer durch das Studium in einem fachübergreifenden Optionalbereich zu ergänzen. 10 B.A.-Phase (1) Die B.A.-Phase dient der Aneignung grundlegender Fachkompetenzen. Dazu gehören insbesondere die Kenntnis der wichtigsten Methoden, wissenschaftlicher Hilfs- und Arbeitsmittel, zentraler Gegenstandsbereiche sowie die Fähigkeit zu angemessener Beschreibung, Analyse und Einordnung von Kunstwerken in ihren Kontext. (2) Während der B.A.-Phase sind im Fach Kunstgeschichte folgende Module erfolgreich zu absolvieren: 1. Im ersten Semester das BA-Modul I (2 Propädeutika mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung mit großem Leistungsnachweis, 1 Vorlesung mit kleinem Leistungsnachweis). 2. In den folgenden Semestern die BA-Module II (Übung mit großem Leistungsnachweis und Seminar oder Vorlesung mit kleinem Leistungsnachweis) sowie die BA-Module III, IV und V (Proseminar mit großem Leistungsnachweis und Vorlesung oder Proseminar mit kleinem Leistungsnachweis). Die BA-Module III, IV und V sind aus den Bereichen zweier Gattungen und dreier Epochen zu wählen. Die Epochenzuordnung richtet sich nach der Modulbezeichnung (Mittelalter, Frühe Neuzeit, Moderne), die Gattungszuordnung richtet sich nach den Themen der 3. In den letzten Semestern die BA-Module VI und VII (Hauptseminar mit großem Leistungsnachweis und Vorlesung, Hauptseminar oder Übung mit kleinem Leistungsnachweis). Die BA-Module VI und VII können nur nach dem erfolgreichen Besuch der BA-Module I bis V absolviert werden. Modul VI muss die Epochen Mittelalter oder Frühe Neuzeit abdecken. Modul VII muss die Epoche der Moderne abdecken. Neben zwei unterschiedlichen Epochen müssen mit den Modulen VI und VII zwei unterschiedliche Gattungen gewählt werden. Die Epochenzuordnung richtet sich nach der Modulbezeichnung (Mittelalter, Frühe Neuzeit, Moderne), die Gattungszuordnung richtet sich nach den Themen der

4 4 11 B.A.-Prüfung (1) Die B.A.-Prüfung weist den erfolgreichen Abschluss der B.A.-Phase nach. Voraussetzungen, Anforderungen und Verfahren sind in Abschnitt II GPO insbesondere geregelt. Die B.A.-Prüfung umfasst die Fachprüfungen in den gemäß 6 GPO für die B.A.-Phase gewählten Fächern. Sie umfasst neben der B.A.-Arbeit zwei Fachprüfungen in den beiden Studienfächern. Die Fachprüfung im Fach Kunstgeschichte kann abgelegt werden, wenn 50 Kreditpunkte im Prüfungsfach nachgewiesen werden. In die Prüfungsleistungen im Fach Kunstgeschichte werden die Ergebnisse aus den BA-Modulen V und VI einbezogen. (2) Prüfungsleistungen Bei der Fachprüfung im Fach Kunstgeschichte handelt es sich um eine mündliche Prüfung gemäß 17 und 19 Abs. 1 GPO. Die mündliche Fachprüfung dauert 30 Minuten. Bei der Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung im Fach Kunstgeschichte geben die Kandidatinnen und Kandidaten Vertiefungsgebiete ihrer Studien aus zwei verschiedenen Gattungen und Epochen an. Diese Vertiefungsgebiete werden in der Prüfung angemessen berücksichtigt. Ein Vertiefungsgebiet entspricht im Stoffumfang mindestens dem Umfang eines Hauptseminars oder einer Vorlesung; es darf sich nicht mit dem Thema der B.A.-Arbeit decken. (3) B.A.-Arbeit Art und Umfang der B.A.-Arbeit werden durch 21 GPO geregelt. Die B.A.-Arbeit ist innerhalb von sechs Wochen abzuschließen und sollte einen Umfang von 30 Seiten à 2500 Zeichen nicht überschreiten. Inhaltlich kann sich die Aufgabenstellung dieser Arbeit an eine Veranstaltung aus den BA-Modulen V und VI anschließen. (4) Zulassung Der Antrag auf Zulassung zur B.A.-Prüfung und die Anmeldung zu den einzelnen Fachprüfungen kann nur zu den gemäß 13 GPO vom Gemeinsamen Prüfungsausschuss festgesetzten und am Dekanat der Fakultät für Geschichtswissenschaft bekannt gemachten Terminen erfolgen. (5) Wiederholungsmöglichkeiten regelt 23 GPO. 12 M.A.-Phase (1) Die M.A.-Phase dient der Erweiterung der in der B.A.-Phase angeeigneten Kenntnisse und Fähigkeiten in spezielleren und komplexeren Fragestellungen. Zunehmende Fachkompetenz wird mit dem Ziel erworben, Probleme der Forschung selbständig zu erkennen, zu analysieren und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Voraussetzung für den Eintritt in die M.A.-Phase des Fachs Kunstgeschichte ist das erfolgreiche Bestehen der B.A.-Prüfung oder einer vergleichbaren Abschlussprüfung im Fach Kunstgeschichte. (2) Während der M.A.-Phase im Fach Kunstgeschichte sind folgende Module erfolgreich zu absolvieren: 1. MA-Modul I (Exkursion oder Projekt mit großem Leistungsnachweis und Hauptseminar zur Exkursion oder zum Projekt mit kleinem Leistungsnachweis). 2. MA-Modul II (Hauptseminar mit großem Leistungsnachweis und Hauptseminar, Exkursion, Projekt oder Vorlesung mit kleinem Leistungsnachweis). Das MA-Modul II behandelt systematische Fragen durchaus auch epochenübergreifend. 3. MA-Modul III (Hauptseminar mit großem Leistungsnachweis und Hauptseminar, Exkursion, Projekt oder Vorlesung mit kleinem Leistungsnachweis) vertieft einen der drei Epochenschwerpunkte (Mittelalter, Frühe Neuzeit, Moderne). 4. MA-Modul IV (Hauptseminar mit großem Leistungsnachweis und Kolloquium mit kleinem Leistungsnachweis). Das Modul IV behandelt Fragen zur Methodik. 5. Mit den Modulen I-III müssen mindestens zwei unterschiedliche Epochen (Mittelalter, Frühe Neuzei, Moderne) und zwei unterschiedliche Gattungen (Architektur, Plastik, Malerei, Kunstgewerbe, Grafik, Neue Medien) abgedeckt werden. Die Epochenzuordnung richtet sich nach dem Thema der jeweiligen Arbeit oder Prüfung für den großen und den kleinen Leistungsnachweis, die Gattungszuordnung richtet sich nach den Themen der 6. Sofern nicht ein großer Leistungsnachweis aus einer mehrtägigen Exkursion von mindestens 6 Tagen Dauer erbracht worden ist, muss ein kleiner Leistungsnachweis aus einer mehrtägigen Exkursion erbracht werden. 7. An Exkursionen ist im Umfang von mindestens 10 Tagen teilzunehmen. In der B.A.-Phase absolvierte Tagesexkursionen werden auf die Summe der Exkursionstage angerechnet. 13 M.A.-Prüfung (1) Die M.A.-Prüfung weist den erfolgreichen Abschluss der M.A.-Phase nach. Voraussetzungen, Anforderungen und Verfahren sind in Abschnitt II GPO insbesondere geregelt. Die M.A.-Prüfung umfasst die Fachprüfungen in den gemäß 6 GPO für die M.A.-Phase gewählten Fächern. Sie umfasst neben der M.A.-Arbeit zwei Fachprüfungen in den beiden Studienfächern. Die Fachprüfung im Fach Kunstgeschichte kann abgelegt werden, wenn 35 Kreditpunkte im Prüfungsfach nachgewiesen werden. In die Prüfungsleistungen im Fach Kunstgeschichte wird das Ergebnis aus dem MA-Modul III einbezogen. (2) Prüfungsleistungen Bei der Fachprüfung im Fach Kunstgeschichte handelt es sich um eine mündliche Prüfung gemäß 17 und 25 Abs. 1 GPO. Die mündliche Fachprüfung dauert Minuten. Bei der Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung im Fach Kunstgeschichte geben die Kandidatinnen und Kandidaten Vertiefungsgebiete ihrer Studien aus drei verschiedenen Gattungen und Epochen an. Diese Vertiefungsgebiete werden in der Prüfung angemessen berücksichtigt. Ein Vertiefungsgebiet entspricht im Stoffumfang mindestens dem Umfang eines Hauptseminars oder einer Vorlesung; es darf sich nicht mit dem Thema der M.A.-Arbeit decken. (3) M.A.-Arbeit Art und Umfang der M.A.-Arbeit werden durch 27 GPO geregelt. Die M.A.-Arbeit ist innerhalb von vier Monaten, bei einem empirischen oder experimentellen Thema innerhalb von sechs Monaten abzuschließen und sollte einen Umfang von 80 Seiten à 2500 Zeichen nicht überschreiten. Gruppenarbeiten sind nicht zulässig. (4) Zulassung Der Antrag auf Zulassung zur M.A.-Prüfung und die Anmeldung zu den einzelnen Fachprüfungen kann nur zu den gemäß 13 GPO vom Gemeinsamen Prüfungsausschuss festgesetzten und am Dekanat der Fakultät für Geschichtswissenschaft bekannt gemachten Terminen erfolgen. (5) Wiederholungsmöglichkeiten regelt 29 GPO.

5 5 14 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom #### in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät für Geschichtswissenschaft vom #### und des Senats vom #### sowie der Genehmigung durch das Rektorat vom ####. Bochum, den Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum (Universitätsprofessor...)

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