Konzept der BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE für ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in Existenz und Teilhabe sichernder Höhe

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1 Einleitung zum Konzept der BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE für ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in Existenz und Teilhabe sichernder Höhe Die Diskussion um das bedingungslose und existenzsichernde Grundeinkommen ist in der linken Debatte nicht neu. Erstmalig wurde das Grundeinkommen im Jahr 1796 vom linksliberalen Thomas Spence im Rahmen einer Vergemeinschaftung des Grundbesitzes vorgeschlagen. Charles Fourier, sein Schüler Victor Considérant, der demokratische und humanistische Sozialist Erich Fromm, der hervorragende linke Theoretiker André Gorz und die bekannten linken Wissenschaftler Antonio Negri und Michael Hardt haben das Grundeinkommen aus verschiedenen Blickwinkeln heraus begründet. Im Jahr 1982 forderte in Deutschland erstmalig die unabhängige Erwerbslosenbewegung ein Grundeinkommen, von ihr Existenzgeld genannt. Inzwischen gibt es ein kaum noch überschaubares Spektrum linker BefürworterInnen eines Grundeinkommens von vielen Sozialbewegungen, unabhängigen und gewerkschaftlichen Erwerbsloseninitiativen über soziale christliche Initiativen und Organisationen bis hin zu politisch links stehenden WissenschaftlerInnen. Auch der Deutsche Bundesjugendring, das Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt und die Naturfreundejugend fordern ein Grundeinkommen. Die Mitgliederbefragung zum guten Leben in der IG Metall zeigte, dass das Bedingungslose Grundeinkommen ein Top-Thema der politischen Forderungen der GewerkschafterInnen ist. In der Partei DIE LINKE existiert seit 2005 eine Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen. Die in ihr organisierten Mitglieder und SympathisantInnen sehen die Einführung eines emanzipatorischen Grundeinkommens als aktuelle bzw. mittelfristige politische Aufgabe. Die Diskussionen und Argumentationen für ein Grundeinkommen sind in der Linken und in der LINKEN sehr vielfältig. Als gemeinsamer Nenner lässt sich aber die Befürwortung einer Grundabsicherung eines jeden Menschen ausmachen, die die Menschenwürde achtet, repressionsund voraussetzungsfrei gewährt wird. Das Grundeinkommen ermöglicht sowohl die freie Verfügung jedes Menschen über sein eigenes Leben als auch die schrittweise Überwindung der Marktverwertungsabhängigkeit des Menschen somit die Freiheit von sozialer Not und die Freiheit zu selbst bestimmten Aktivitäten, zur Entwicklung solidarischer und ökologisch nachhaltiger Ökonomien und zur Muße. Arbeitszwang als Ausdruck autoritärer bzw. totalitärer Regimes wird grundsätzlich abgelehnt. Erwerbsarbeit gilt als eine von vielen Tätigkeiten und Formen gesellschaftlicher Teilhabe, aber nicht als die zentrale Tätigkeit bzw. Form gesellschaftlicher Teilhabe und Vergesellschaftung. Allerdings und das ist politisch gewollt: Durch ein Grundeinkommen wird die gesellschaftliche Position und Autonomie der von Lohnarbeit abhängigen Menschen enorm gestärkt. Das Existenz und gesellschaftliche Teilhabe sichernde Grundeinkommen ist eine emanzipatorische Antwort auf die zunehmende Prekarisierung und Fremdbestimmung von Arbeit und Leben vieler Menschen. Der humanistische und emanzipatorische Anspruch des Grundeinkommens ist verbunden mit anderen Formen der Überwindung kapitalistischer Produktionsverhältnisse der 1

2 demokratischen Kontrolle der Art und Weise des globalen und nationalen Wirtschaftens und des Finanzsektors, der Brechung der kulturellen Hegemonie von Kapital und Konsum, den direkten Formen der Verfügung über die materiellen und kulturellen Mittel und Zwecke der gesellschaftlichen Produktion, wozu im immer größeren Maß auch das lebendige und formalisierte Wissen der Menschen selbst gehört. Das Grundeinkommen befördert die erfolgreiche Durchsetzung von Mindestlöhnen und Arbeitszeitverkürzungen, ebenso die ökonomische Besserstellung und Unabhängigkeit der Frauen. Allerdings sind flankierende Maßnahmen, wie ein gesetzlicher Mindestlohn, gleicher Lohn für gleiche Erwerbsarbeit von Frauen, gesetzliche und tarifpolitische Instrumente zur Umverteilung von Erwerbsarbeit, nötig. Das Grundeinkommen ist mit anderen Formen der Daseinsvorsorge der Menschen sowie der Entwicklung öffentlicher Infrastrukturen und Dienstleistungen verbunden wie z. B. dem uneingeschränkten und weitgehend gebührenfreien Zugang zu Bildung, Kultur, Information, Wissen, Gesundheitsversorgung und Mobilität. Es ist unabdingbar, auch diese Formen der Absicherung der gesellschaftlichen Teilhabe der BürgerInnen auszubauen, demokratisch und autonomieförderlich zu gestalten. Grundeinkommen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und der öffentlichen Infrastrukturen sowie der Ausbau des Sozialversicherungssystems zu einer demokratisch organisierten BürgerInnenversicherung bedeuten eine qualitative Weiterentwicklung des Sozialstaates: Ermöglichung freier individueller Entwicklung aller Menschen, Armuts- und Repressionsfreiheit, bürokratieferne, demokratische Gestaltung des Sozialen und ein Mehr an Umverteilung von oben nach unten. Im Mittelpunkt moderner, demokratischer Wohlfahrtsstaatlichkeit steht die Absicherung aller BürgerInnen. Selbstverständlich ist, dass das Recht auf eine unbedingte Absicherung allen Menschen zusteht das Grundeinkommen ist ein globales soziales Recht, ausgestaltet entsprechend den nationalen Besonderheiten. Die notwendige nachhaltige Entwicklung erfordert auch, dem Natur zerstörenden und die Menschheit ihrer Lebensgrundlagen beraubenden kapitalistischen Wirtschaften und expansiven konsumistischen Lebensstil Einhalt zu gebieten regional, national und global. Das emanzipatorische Grundeinkommen versteht sich als ein Beitrag zur sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft. Stefan Wolf, ein Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE, hat das erste, ursprüngliche Grundeinkommenskonzept der BAG (Ausbaustufe) weiterentwickelt. Das hier vorliegende Konzept wurde durch die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE nach einer intensiven Diskussion am auf der Mitgliederversammlung in Leipzig beschlossen. Die BAG will mit der Veröffentlichung des überarbeiteten Konzepts den Diskussionsprozess zum Grundeinkommen und zu seiner Einführung weiter befördern in der Partei DIE LINKE und in der gesamten Gesellschaft. Nach einer Studie über die Kommunikation in der Partei DIE LINKE befürworten 68 Prozent der Mitglieder der Partei DIE LINKE das Grundeinkommen. Nach einer der Bundesgeschäftsführung vorliegenden parteiinternen Studie befürworten 71 Prozent aller WählerInnen und 86 Prozent der WählerInnen der Partei DIE LINKE das BGE. Wir sind also auf dem richtigen Weg! Für erste Schritte in Richtung des Bedingungslosen Grundeinkommens hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen ein Konzept für lebensphasenbezogene Grundeinkommen entwickelt und in die Debatte um das Wahlprogramm 2009 eingebracht. Dieses Konzept ist ebenfalls auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft dokumentiert. 2

3 Konzept der BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE für ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in Existenz und Teilhabe sichernder Höhe Von Stefan Wolf Das hier skizzierte Konzept eines BGE ist eine mögliche Ausbaustufe des Konzeptes der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen zum menschen- und bürgerrechtskonformen Umbau des Wohlfahrtsstaates. Es ist als Ergänzung zu bestehenden Forderungen und Beschlüssen der Partei DIE LINKE konzipiert. Im Folgenden sollen die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung des Konzepts für ein Bedingungsloses Grundeinkommen kurz erläutert werden. 1. Das Bedingungslose Grundeinkommen Konzept zur Demokratisierung und radikalen Armutsbekämpfung Jedem Menschen ab 16 Jahren wird ein individuelles, nicht an eine Bedürftigkeitsprüfung und nicht an einen Zwang zur Arbeits- bzw. Gegenleistung geknüpftes Grundeinkommen garantiert. Die Höhe des Grundeinkommens soll existenz- und teilhabesichernd sein. Das heißt, kein Mensch in Deutschland darf dem Armutsrisiko ausgesetzt sein. Das Bedingungslose Grundeinkommen ist von der Staatsbürgerschaft vollkommen unabhängig. Jeder Mensch, der in Deutschland seinen dauerhaften Wohnsitz (Erstwohnsitz) hat, besitzt einen Anspruch auf das BGE. Der diskriminierende Status sogenannter Illegaler ist abzuschaffen, denn kein Mensch ist illegal! Da die Armutsrisikogrenze als Prozentsatz des median gemittelten Nettoeinkommens definiert ist, ist sie gegenüber Veränderungen der Einkommen, Besteuerungen und Abgaben relativ robust. Trotzdem sollen stattdessen 50 Prozent des gesamten Volkseinkommens als Bedingungsloses Grundeinkommen allen BürgerInnen ausgezahlt werden, wobei Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr die Hälfte des Satzes von BürgerInnen über 16 Jahren erhalten. Bei einem steigenden Pro-Kopf-Volkseinkommen würde dann nämlich auch das ausgezahlte BGE für alle um den gleichen Prozentsatz steigen. Gleichzeitig braucht es einen Ausbau kostenlos nutzbarer öffentlicher Infrastrukturen und Dienstleistungen für Kinder (Betreuung, Bildungseinrichtungen etc.), da sonst das Grundeinkommen für Kinder deutlich höher liegen müsste. Die Höhe des BGE liegt über der Armutsrisikogrenze und würde damit die Einkommensarmut in diesem Land beseitigen (vgl. Tabelle 1 im Anhang). Auch die verdeckte Armut wäre im Gegensatz zur Grund-/Mindestsicherung, die erst nach einer sozialadministrativen Bedürftigkeitsprüfung gewährt wird, grundsätzlich ausgeschlossen. Damit ist das BGE menschenrechtskonform. Für das Jahr 2007 berechnet hätte jeder in Deutschland mit Erstwohnsitz lebende Mensch ab 16 Jahren ein monatliches BGE in Höhe von und jedes Kind bzw. jeder Jugendliche bis 16 Jahren ein Kindergrundeinkommen in Höhe von 505 monatlich erhalten. Um die Musterrechnungen zu vereinfachen, wird im Folgenden mit einem BGE in Höhe von bzw. 500 für Kinder / Jugendliche gerechnet. Darüber hinaus soll es weiterhin ein modifiziertes Wohngeld geben. Dieses Wohngeld soll jedoch so gestaltet werden, dass die realen Mietpreisunterschiede aufgrund des in diesem Land 3

4 vorhandenen starken Mietpreisgefälles weitestgehend kompensiert werden. Das bedeutet, dass die neuen Wohngeldtabellen sich an der Höhe der ortsüblichen durchschnittlichen Bruttowarmmiete orientieren sollen. In Regionen mit besonders niedrigen Mietpreisen wäre kein Wohngeld nötig, da das Grundeinkommen gute Wohnverhältnisse absichern würde. In besonders teuren Städten wie beispielsweise München würde ein Mensch, der nur etwa Grundeinkommen und keine weiteren Einkünfte hat, einen sehr großen Teil seines Einkommens für Miete aufbringen müssen. Er hätte in vielen Fällen nicht mehr genug Geld für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Unser Ziel ist es jedoch, allen Menschen in diesem Land nicht nur ein Existenz sicherndes, sondern auch ein Teilhabe ermöglichendes Mindesteinkommen zu garantieren! Deshalb ist das steuerfinanzierte Wohngeld weiterhin erforderlich. Für bestimmte Personengruppen werden über das BGE hinausgehende Mehrbedarfe und Sonderunterstützungen gewährt, beispielsweise für Schwangere, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen. Das BGE selbst wird im Gegensatz zu bedürftigkeitsgeprüften und bedingten Transfers an alle Menschen, unabhängig davon, ob sie einer Erwerbsarbeit nachgehen bzw. wie viel sie verdienen oder ob sie Vermögen haben, gezahlt. Das BGE ist mit Erwerbseinkommen oder anderen Einkünften voll kumulierbar. Für alle Menschen mit einem zusätzlichen Einkommen bedeutet dies also, dass sich deren Gesamteinkommen aus dem Nettoeinkommen plus BGE zusammensetzt. 1 Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 10 pro Stunde 2, wie ihn DIE LINKE fordert, hat jeder Mensch, der 35 Stunden pro Woche arbeitet, nach unserem Konzept ein garantiertes Nettoeinkommen von ca (vgl. Tabelle 2 im Anhang). Menschen mit großem Vermögen werden jedoch durch eine vorgesehene Vermögenssteuer zusätzlich belastet. Da das BGE allen BürgerInnen die Existenz und Teilhabe sichern soll, sind eine konsequente demokratische Einführung, Ausgestaltung und Kontrolle vonnöten. Die Diskussion um das BGE ist öffentlich zu führen. Die Einführung des BGE soll Gegenstand einer breiten, demokratischen Willensbekundung der BürgerInnen sein. Die Kontrolle und Verwaltung des BGE-Fonds obliegen frei gewählten BürgerInnen. 2. Bruttokosten des BGE und Finanzierung durch Umgestaltung des Steuersystems Als Basisdaten zur Berechnung der Kosten des BGE dienten in der Regel die statistischen Daten für das Jahr Die Zahlen müssten entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung regelmäßig aktualisiert werden. Das BGE würde bei pro Monat bzw. 500 für Kinder bis 16 Jahre etwa 914 Milliarden pro Jahr kosten. 3 Es soll durch folgende zweckgebundene Abgaben finanziert werden, die alle direkt in einen vom Staatshaushalt unabhängigen BGE-Fonds fließen. Der BGE-Fonds soll als Anstalt öffentlichen Rechts organisiert sein und durch die BürgerInnen demokratisch selbst verwaltet werden. Mit der Einführung des BGE werden alle steuerlichen Freibeträge und Absetzungsmöglichkeiten inklusive Ehegattensplitting und Kinderfreibeträgen gestrichen. Ausgenommen bleibt der steuerliche Grundfreibetrag, der auf pro Jahr und Person erhöht wird. 1 Menschen mit großem Vermögen werden durch eine vorgesehene Vermögenssteuer zusätzlich belastet. Erben sollen eine Erbschaftssteuer entsprechend der Beschlusslage unserer Partei zahlen Mindestlohn entsprächen für das Jahr 2007 auch etwa 50 Prozent des durchschnittlichen Stundenbruttolohns in Deutschland. 3 In Deutschland lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zum insgesamt 82,31 Millionen Menschen, davon waren 12,32 Millionen unter 16 Jahre alt. 4

5 1.) Eine Grundeinkommensabgabe von 35 Prozent auf alle Einkommen ab dem ersten Euro (Einnahme: ca. 638 Milliarden pro Jahr). 4 Die Abgabe wird erhoben auf alle Primäreinkommen (Einkommen aus unternehmerischer, selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, Miet-, Pachtund Zinseinkünfte, Dividendenzahlungen, Einkommen aus Vermögensbesitz etc.), nicht jedoch auf staatliche Transferzahlungen! Erklärung: Da zur Finanzierung eine direkte Abgabe von 35 Prozent auf alle Einkommen eingeführt wird, wird im Gegenzug die progressive Einkommensteuer gesenkt. Bei der Einkommensteuer soll folgende Besteuerung gelten: pro Person und Jahr sind einkommensteuerfrei. Der Eingangssteuersatz sinkt auf 7,5 Prozent und steigt linear-progressiv auf 25 Prozent ab einem Jahreseinkommen von pro Jahr und Person. Die Steuereinnahmen aus der Einkommenssteuer sinken dadurch gegenüber heute. Insgesamt steigt aber die Belastung von höheren Einkommen deutlich: Ab dem Euro betragen die Steuern und Sozialabgaben auf jeden zusätzlich verdienten Euro zusammen 70 Prozent! Das BGE ist die Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Sozialdividende an alle Einwohner des Staates. 2.) Eine Börsenumsatzabgabe 5 in Höhe von 1 Prozent auf Erstemissionen und 1,5 Prozent auf den Sekundärhandel (Einnahme: ca. 35 Milliarden pro Jahr). 3.) Eine Sachkapitalabgabe in Höhe von 0,7 Prozent des Verkehrswertes bei Immobilien, ansonsten 1,4 Prozent des Nettosachkapitalwertes (Einnahme: ca. 70 Milliarden pro Jahr). 6 4.) Eine Primärenergieabgabe in Höhe von 2,50 Cent/kWh, was auf den Endverbrauch umgerechnet durchschnittlich ca. 3,55 Cent/kWh entspräche (Einnahme: ca. 98 Milliarden pro Jahr). Bei kwh Strom-Jahresverbrauch (Durchschnittsverbrauch Einpersonenhaushalt) 7 liegt die monatliche Mehrbelastung des Haushaltes beim Strom durchschnittlich bei etwa 5,90 ; Energiesparen wird lohnender. 8 5.) Eine Abgabe auf Finanztransaktionen, denen keine Ware oder reale Dienstleistung zu Grunde liegt. Dabei wird ein persönlicher monatlicher Freibetrag von eingeräumt (Volumen: ca. 25 Milliarden pro Jahr). 6.) Eine neu einzuführende Luxusumsatzabgabe auf Luxusgüter (Einnahme: ca. 60 Milliarden pro Jahr). 9 Als Luxusgüter deklariert werden sollen z. B. teure Autos, Yachten, Schmuck und Pelze, ökologisch schädliche Produkte und andere Güter, die nicht zum Grund- oder Alltagsbedarf der Menschen zählen. Ein detailliertes Konzept muss noch erarbeitet werden. Die genannten Einnahmen belaufen sich auf ca. 926 Milliarden. Damit sind auch unter Berücksichtigung von Schwankungen die Bruttokosten des BGE in Höhe von ca. 914 Milliarden finanziert. Mit den Mehreinnahmen sollen Rücklagen in dem durch die BürgerInnen demokratisch selbst verwalteten Grundeinkommensfonds gebildet werden. 4 Nach Statistischem Bundesamt betrug das Volkseinkommen ,6 Milliarden. 5 Eine Börsenumsatzabgabe ist eine Kapitalverkehrssteuer auf den Umsatz mit Wertpapieren (Aktien, Festverzinsliche Wertpapiere, Investmentzertifikate). 6 Sach- oder Realkapital sind die Betriebsmittel (Kapitalstock) eines Unternehmens ohne die immateriellen Anteile und Humankapital. Abgabepflichtig werden sollen aber zusätzlich auch alle Immobilien, sowohl selbstgenutzte als auch vermietete, Wohnimmobilien aber nur mit dem halben Satz. 7 Presseinformation der EnergieAgentur NRW Strombedarf von Privathaushalten unterschiedlicher Größe vom Primärenergie ist die Energie, die mit den natürlich vorkommenden Energieträgern zur Verfügung steht, Endenergie die nach Umwandlungsprozessen und Übertragungsverlusten letztlich vom Verbraucher nutzbare Energiemenge. 9 Diese Abgabe ist als zusätzliche Abgabe analog der Mehrwertsteuer auf als Luxusgüter definierte Waren und Dienstleistungen angedacht. 5

6 3. Umbau der sozialen Sicherungssysteme (monetäre Sozialleistungen) Durch den Umbau der sozialen Sicherungssysteme ergeben sich relevante Veränderungen für verschiedene Bereiche der sozialen Sicherung, die im Folgenden kurz skizziert werden sollen Soziale Versicherungssysteme - Das neue Rentensystem besteht aus der Basisrente (= BGE) plus gesetzlicher solidarischer BürgerInnenzusatzversicherung im Volumen von 127,4 Milliarden. Die 127,4 Milliarden der BürgerInnenzusatzversicherung werden durch einen erhobenen Versicherungsbeitrag von insgesamt 7 Prozent auf alle Einkommensarten finanziert. Bei Lohneinkommen wird der Beitrag paritätisch zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen aufgeteilt. Der Arbeitgeberanteil soll als Wertschöpfungsabgabe erhoben werden. Bei Selbständigen wird der Arbeitgeberanteil aus dem Staatshaushalt gezahlt. 10 Das Renteneintrittsalter ist ab 60 Jahren frei wählbar. Für jeden Monat, den ein Mensch später in Rente geht, erhöht sich der Rentenzahlbetrag. Die Berechnung der Renten erfolgt wie heute nach einem beitragsabhängigen Punktesystem, wobei für alle gilt, dass geleistete Beiträge für die ersten Jahreseinkommen mit dem Faktor 2 gewichtet werden, darüber hinausgehende Beitragszahlungen mit dem Faktor 1. Dies würde einem Rentenbeziehenden, der 35 Jahre lang durchschnittlich Bruttojahreseinkommen hatte, mit einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren, grob geschätzt, eine gesetzliche Rente von 490 und zusammen mit dem BGE (als Grundrente im Alter) ein Nettoeinkommen von ca bringen! 11 Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung lag dagegen im Juli 2007 nur bei 719,02. Für die Einkommenssituation der RentnerInnen würde dies daher bedeuten, dass diese in der Summe statt bisher rund 289 Milliarden 12 aus den öffentlichen Rentenversicherungssystemen inklusive Pensionen dann insgesamt etwa 355 Milliarden pro Jahr (Summe BGE + staatliche Rentenzusatzversicherung) erhalten. Altersarmut wäre ausgeschlossen. Der bisherige steuerfinanzierte Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 79 Milliarden 13 entfällt. Die frei werdenden Bundesmittel können stattdessen wie folgt verwendet werden: Ca. 25 Milliarden Euro werden als Bundeszuschuss für Selbständige in die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt, weitere 40 Milliarden sollen für öffentliche Infrastrukturen und Dienstleistungen und die Verbesserung des Bildungssystems ausgegeben werden. Blieben ca. 14 Milliarden an frei gewordenen Mitteln, die zur Stabilisierung des Bundeshaushalts verwendet werden könnten. Die gesetzliche solidarische BürgerInnenrentenversicherung wird durch die BürgerInnen selbst verwaltet. Die Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft. - Die Kranken- und Pflegeversicherung wird zu einer gesetzlichen solidarischen BürgerInnenversicherung umgebaut und eine solidarische Abgabe von 13 Prozent eingeführt, wovon bei Lohneinkommen der Beitrag paritätisch von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen (jeweils 6,5 Prozent) erbracht wird. Der Arbeitgeberanteil soll als Wertschöpfungsabgabe erhoben werden. Durch diesen Beitrag stehen rund 236 Milliarden jährlich für diesen Bereich inklusive Lohnfortzahlung zur Verfügung betrugen die Ausgaben in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 174,5 Milliarden, in der privaten Krankenversicherung ca. 24 Milliarden (Summe bisher: 198,5 Milliarden ). Da alle privat Versicherten mit Einführung der solidarischen Kranken- und Pflegeversicherung in diese gesetzliche Versicherung integriert werden, steigen die 10 Die Übernahme des Arbeitgeberanteils bei Selbständigen in den Sozialversicherungen ist notwendig, da ansonsten die Abgabenquote ab dem pro Jahr bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bei ca. 80 Prozent läge, bei nicht selbständiger Tätigkeit jedoch nur bei 70 Prozent. Steuerliche Absetzmöglichkeiten für Versicherungsbeiträge von Selbständigen sollen im Gegenzug komplett gestrichen werden! 11 Zahlen zur Rentenhöhe basieren auf Schätzungen des Verfassers. 12 Zahlen für 2007: 246,2 Milliarden gesetzliche Rentenversicherung plus landwirtschaftliche Alterskassen, 42,36 Milliarden Pensionen und Beihilfen für Rentenbeziehende. 13 Betrag für das Jahr

7 Ressourcen der neuen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung um rund 37 Milliarden pro Jahr. Alle Menschen, die über das BGE hinaus keine weiteren Einkommen haben, sind kostenfrei gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Die Arbeitgeberbeiträge für Selbständige werden wie bei der Rentenversicherung aus dem Staatshaushalt gezahlt. Die gesetzliche solidarische BürgerInnenkranken- und -pflegeversicherung wird durch die BürgerInnen selbst verwaltet. Die Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft. - Die bisherige Arbeitslosenversicherung soll zu einer Erwerbslosenversicherung umgebaut werden. Diese könnte unseren Vorstellungen nach wie folgt aussehen: Das Erwerbslosengeld entspricht 80 Prozent der letzten Nettobezüge bis zu einer maximalen Höhe von pro Monat und ist steuer- und abgabenfrei. Die Mindesteinzahldauer für einen Anspruch auf das ALG I beträgt 1 Monat. Die Zahldauer richtet sich nach der Länge der vorhergehenden Erwerbstätigkeit. Nach einem Monat Erwerbstätigkeit wird es einen Monat lang gezahlt, nach 2 Monaten zwei Monate lang usw. Ab einem Jahr Erwerbstätigkeit beträgt die Zahldauer 12 Monate plus einen Monat für jedes weitere Jahr der Erwerbstätigkeit. Werden Anwartschaften nicht voll genutzt, weil die Erwerbslosigkeit schon vorher endet, so gehen diese Zeiten nicht verloren, sondern werden dem Berechtigten gutgeschrieben und bei einer eventuellen neuen Erwerbslosigkeit mitgezählt. Mit Erreichen des Renteneintrittsalters erlischt der Restanspruch des Erwerbslosengeldes. Für Beziehende kleiner und mittlerer Einkommen erhöht sich damit die Lohnersatzrate und damit die dekommodifizierende Wirkung des Erwerbslosengeldes spürbar. Das heißt, diese Menschen sind weniger dem ökonomischen Druck ausgesetzt, auch eine vielleicht nicht passende oder schlecht bezahlte Arbeit aufzunehmen. Die Erwerbslosenversicherung wird wie die anderen Sozialversicherungen durch Beiträge auf alle Primäreinkommen finanziert. Bei Lohneinkommen wird der Beitrag paritätisch von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen gezahlt, wobei der Arbeitgeberanteil als Wertschöpfungsabgabe gestaltet werden soll. Bei Selbständigen wird der Arbeitgeberanteil als Staatszuschuss an die Erwerbslosenversicherung geleistet. Das Beitragsvolumen ist von der Zahl der Erwerbslosen abhängig und daher schwer realistisch zu schätzen. Für Zeiten mit höherer Arbeitslosigkeit sollen Rücklagen gebildet werden, um die Beiträge möglichst stabil zu halten betrugen die Geldleistungen der Arbeitslosenversicherung ca. 24,8 Milliarden pro Jahr. Da nicht abzuschätzen ist, wie sich die Erwerbslosigkeit mit Einführung eines BGE entwickeln würde, diese aber nach Schätzung des Verfassers mit dem BGE aufgrund der Kaufkraftsteigerung und zusätzlicher freiwilliger wie gesetzlicher Arbeitszeitverkürzungen in der Summe sinken würde, wird für die Modellrechnungen vereinfachend das Beitragsvolumen wegen höherer Leistungen auf 30 Milliarden (entspricht etwa dem 1,2fachen Ist von 2007) gesetzt. 14 Zu den Zahlbeträgen aus der Erwerbslosenversicherung erhalten die Erwerbslosen auch noch das BGE, so dass Erwerbslose in der Regel finanziell gegenüber heute deutlich besser gestellt werden! Zudem soll ein ausschließlich von ArbeitgeberInnen finanzierter Arbeitsmarktfonds im Volumen von jährlich 25 Milliarden zur Finanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik eingeführt werden. Die Erwerbslosenversicherung wird durch die versicherten BürgerInnen selbst verwaltet. Die Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft. - Die gesetzliche Unfallversicherung wird weiterhin ausschließlich durch Arbeitgeberbeiträge finanziert. 14 Entsprechend wird in den Modellrechnungen der Beitragssatz zur Erwerbslosenversicherung auf insgesamt 1,6 Prozent festgesetzt. 7

8 3.2 Steuerfinanzierte monetäre Sozialleistungen - Die steuerfinanzierten Ausgaben für Kindergeld, Erziehung und weitere Familienbeihilfen in Höhe von zusammen etwa 40 Milliarden pro Jahr 15 entfallen, da diese Leistungen im BGE integriert sind. - Die steuerfinanzierten Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II, Hartz IV), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die Sozialhilfe in Höhe von etwa 44 Milliarden pro Jahr 16 entfallen, da diese Leistungen im BGE integriert sind. - Die steuerfinanzierten Ausgaben für BAföG in Höhe von ca. 1,5 Milliarden entfallen, da diese im BGE integriert sind. 4. Nettokosten des BGE Der Nettomehrbedarf des steuerfinanzierten BGE ohne weitere sozialpolitische Begleitmaßnahmen wäre unter Berücksichtigung der eingesparten Kosten für die steuerfinanzierten Sozialtransfers in Höhe von rund 85 Milliarden und der Tatsache, dass das BGE auch als Grundrente für alle Rentenbeziehenden gilt, was Rentenausgaben von ca. 195 Milliarden Euro pro Jahr entspräche, ca. 635 Milliarden. 17 Hinzu kämen Steuermehreinnahmen durch mehr Konsum der mittleren und unteren Einkommensschichten, die deutlich höher lägen als die Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer, die durch dann denkbare freiwillige Arbeitszeitverkürzung entstehen. 18 Dadurch würden die Nettokosten des BGE weiter sinken. 5. Das BGE in Rezessionsphasen Da das BGE an die volkswirtschaftliche Entwicklung gekoppelt ist, würde die Höhe der Geldleistung bei einem Schrumpfen des Volkseinkommens ebenfalls sinken. Das BGE ist von uns zwar nicht als antizyklisch steuerndes Korrektiv gedacht, soll aber auch nicht zur Verschärfung einer Wirtschaftskrise beitragen, indem die Grundeinkommensleistung im Krisenfalle ebenfalls gekürzt wird. Um dieses Problem zu lösen, sollen o. g. Überschüsse und weitere Rücklagen in einem Rücklagefonds in Höhe von maximal 10 Prozent des Volkseinkommens gebildet werden, der im Falle einer Rezession bei sinkendem Volkseinkommen das BGE temporär konstant lässt, indem diese Rücklagen dann zur antizyklischen Krisensteuerung eingesetzt werden. Sollte es zu einer mehrjährigen Rezession kommen, müssten allerdings weitere Maßnahmen ergriffen werden, da dann auch diese Rücklage womöglich nicht ausreichen würde! 15 Davon laut Statistischem Bundesamt ,37 Milliarden für Kindergeld wurden für diese Bereiche laut Statistischem Bundesamt zusammen ca. 44 Milliarden ausgegeben. 17 Dabei wird vorsichtig angenommen, dass ca. 2/3 der bisherigen 289 Milliarden an gezahlten gesetzlichen Renten und Pensionen Zahlbeträge unter der Höhe von monatlich pro RentnerIn wären, die durch das BGE ersetzt werden. 18 Es ist davon auszugehen, dass viele Menschen mit BGE ihre Arbeitszeit freiwillig reduzieren würden und dadurch aufgrund eines niedrigeren Jahresbruttoeinkommens aus Erwerbsarbeit weniger Einkommensteuer zu zahlen wäre. 8

9 6. Auswirkungen auf Unternehmen Die ArbeitgeberInnen und Unternehmen zahlen in der Summe deutlich mehr: mehr Sozialversicherungsabgaben und zusätzlich die Sachkapitalabgabe und die Energieverbrauchsabgabe. 19 Durch die teilweise Umstellung der Beiträge zur Sozialversicherung auf eine Wertschöpfungsabgabe werden aber viele kleine und mittlere Unternehmen und ertragsschwache Unternehmen gegenüber heute entlastet. Damit wird ein Beitrag zur Förderung des kleinen Mittelstandes geleistet. 7. Ausbau und Demokratisierung der öffentlichen Infrastrukturen und Dienstleistungen Ein bedingungsloses Grundeinkommen hat den Sinn und Zweck, allen Menschen ein existenzund teilhabesicherndes Einkommen zu garantieren. In diesem Zusammenhang ist allen Bürger- Innen ein kostenfreies, pfändungssicheres Grundeinkommenskonto zur Verfügung zu stellen. Da die notwendige Höhe dieses Grundbedarfes in Geldform auch von den Gebühren für die Nutzung von Infrastrukturen und Dienstleistungen abhängt, sollte die Höhe des BGE auch diese Kosten berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, müsste das Kindergrundeinkommen höher liegen. Ein Kindergrundeinkommen in Höhe von nur 500 geht daher einher mit dem Ausbau öffentlicher Betreuungs- und Bildungsangebote. Dazu zählen zwingend der Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr auf ganztägige Betreuung in Kindertagesstätten mit hoher Betreuungsqualität, der Ausbau der Kindertagesstätten in Bezug auf pädagogisches Profil und Platzangebot, der Ausbau von Gemeinschafts- und Ganztagsschulen mit dem perspektivischen Ziel der bundesweiten Etablierung einer Gemeinschaftsschule bis zur Klasse 10 und eines inklusiven Betreuungs- und Bildungsangebotes, die sozialpädagogische Unterstützung an jeder Schule sowie die Verankerung individueller Förderung der Kinder und Jugendlichen innerhalb des öffentlichen Betreuungs- und Bildungsangebotes. Die kostenlose Kinderbetreuung kann und soll durch die frei werdenden Mittel im Bundeshaushalt für den Bereich der Rentenversicherung (siehe Punkt 3.1 oben) finanziert werden. Sollte es einen landesweit kostenlosen ÖPNV für alle geben, kann das Grundeinkommen um die entsprechenden Einsparungen bei den Mobilitätskosten gesenkt werden. Ein Vorschlag wäre, gegenüber heute rund 40 pro Person und Monat zusätzlich in den öffentlichen Nahverkehr zu stecken um alle Gemeinden mit einem guten Verkehrstakt zu versorgen und auch in den Städten weitere neue Linien zu schaffen. Dieser Bedarf könnte über eine solidarische ÖPNV-Abgabe oder über Steuern finanziert werden. Im Gegenzug könnte das BGE um den entsprechenden Betrag gesenkt werden, da niemand mehr eine Monatskarte für den ÖPNV oder Anschlussfahrkarten bräuchte. Es sollen vor allem folgende Bereiche von Infrastrukturen und Dienstleistungen qualitativ und quantitativ deutlich verbessert werden: 1. Ein Bildungssystem, das herkunftsunabhängig jeder und jedem die gleichen Chancen bietet und es Menschen möglich macht, auch auf dem zweiten Bildungsweg alle Berufsziele zu verwirklichen. Dazu gehört eine verbesserte Kinderbetreuung, die gebührenfreie Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze für alle einschließt, gebührenfreier Schulbesuch und ein gebührenfreies Studium. 19 Auf eine Berechnung der genauen Beträge wird an dieser Stelle aufgrund der Komplexität verzichtet. Es müsste ermittelt werden, wie hoch der exakte Anteil der Unternehmen an der Sachkapitalsteuer und der Primärenergiesteuer wäre, sowie berechnet werden, wie sich die Sozialversicherungsbeiträge durch Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze und Veränderung der Beitragssätze nominal verändern würden. 9

10 2. Ein umfassender Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs mit der Zielsetzung, diesen für alle Menschen gebührenfrei anzubieten. 3. Eine ökologisch ausgerichtete öffentliche Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Fernverkehr, Energie, Wasser, Entsorgung, Post und Telekommunikation. Über die schrittweise Einführung von Gebührenfreiheiten ist demokratisch zu entscheiden. 4. Die gebührenfreie Möglichkeit der Teilnahme am politischen, kulturellen, sozialen und sportlichen Leben, einschließlich der gebührenfreien Nutzung entsprechender Infrastrukturen und Dienstleistungen. 5. Ein ungehinderter und gebührenfreier Zugang für alle zu Information, Wissen und Internet. Privatwirtschaftliche, gewinnorientierte DienstleisterInnen in den Bereichen Verkehr, Wasser- und Abfallwirtschaft, Energie, Post und Telekommunikation sind zurückzudrängen. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass diese Betriebe (wieder) alle zu klassischen Staats-, Landes- oder Kommunalbetrieben umfunktioniert werden müssten. Gemeinnützige bürgereigene oder genossenschaftliche Betriebe wären genauso denkbar und womöglich in manchen Fällen sinnvoller. Entscheidend neben der angestrebten Gebührenfreiheit ist die demokratische Gestaltung der Angebote, um diese den Ansprüchen und Wünschen der NutzerInnen entsprechend einzurichten. Das heißt, mit der Ausgestaltung der öffentlichen Infrastrukturen und Dienstleistungen ist zugleich eine Demokratisierung der Gesellschaft auch in diesen Bereichen angestrebt. Gebührenfreie Infrastrukturen und Dienstleistungen und deren öffentliche und demokratische Organisation sind zwei Seiten einer Medaille. Grundsätzlich gilt: Wenn das bedingungslose Grundeinkommen als eine Leistung zur Existenzund Teilhabesicherung gedacht ist und gebührenfreie Güter, Infrastrukturen und Dienstleistungen daher als Teil dieser Leistung betrachtet werden, können bei fortschreitender Gebührenfreiheit die von uns fürs BGE gedachten 50 Prozent des Volkseinkommens auch verstärkt zu deren Finanzierung herangezogen werden. 8. Einnahmen des Staates und der sozialen Sicherungssysteme gesamt Insgesamt würde ein deutlich verändertes Netz an sozialen Sicherungssystemen entstehen. Die umfangreichste Leistung wäre das BGE, das aus einem staatsunabhängigen Etat finanziert wird. Alle zur Finanzierung des BGE eingeführten Abgaben fließen in einen demokratisch selbstverwalteten BGE-Fonds. Durch den Wegfall der genannten steuerfinanzierten Sozialleistungen würden die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen spürbar entlastet, und es könnten diese frei werdenden Mittel zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen und Dienstleistungen herangezogen werden. Die Sozialversicherungen bleiben als eine wichtige Säule des sozialen Sicherungssystems bestehen und werden qualitativ verbessert. Trotz des Zwei- Säulen-Modells aus BGE plus zusätzlichen Sozialversicherungen wird in diesem Konzept jedoch das Volumen der Sozialversicherungsleistungen insgesamt nur wenig verringert betrugen sämtliche Einnahmen der Sozialversicherungen 477,7 Milliarden. 20 Nach Einführung des BGE würden die Einnahmen (inklusive Arbeitsmarktfonds) insgesamt noch immer 418,4 Milliarden betragen (zusätzlich zum BGE, das die Menschen erhalten!). 20 Zahlen: Statistisches Bundesamt für

11 Die Sozialleistungsquote würde sich dann wie folgt zusammensetzen: Bedingungsloses Grundeinkommen 914 Milliarden Gesetzliche Rentenversicherung 127,4 Milliarden Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 236 Milliarden Erwerbslosenversicherung 30 Milliarden Arbeitsmarktfonds 25 Milliarden Unfallversicherung 11 Milliarden Zusätzliche Ausgaben Infrastruktur / Dienstleistungen / Bildung 40 Milliarden Restliche Sozialleistungen von Bund / Ländern / Kommunen 85,4 Milliarden 21 Summe: 1.468,8 Milliarden Die Sozialleistungsquote des Staates würde auf 60,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen, die Staatsquote insgesamt um 32,4 Prozent auf 76,7 Prozent. Dieser Wert ist jedoch nur nominal so erschreckend, da der größte Teil dieser Mehrausgaben durch Abgaben und Steuern eingesammelt und zu gleichen Teilen an alle BewohnerInnen dieses Staates wieder als BGE ausgezahlt würde. Würde das Grundeinkommen in gleicher Höhe nicht als Sozialdividende, sondern als Negative Einkommensteuer (NES) ausgezahlt, läge die Sozialleistungsquote je nach konkreter Ausgestaltung des NES-Grundeinkommens nur um ca. 10 bis 15 Prozent höher als bisher. Damit würde die Staatsquote nur auf etwa Prozent des BIP ansteigen. 22 Das ist in etwa das Niveau Schwedens! Schweden hatte 2007 eine Staatsquote von 56,3 Prozent. Die hohe Staatsquote in unserem Konzept existiert daher eigentlich nur auf dem Papier und ist durch den Auszahlungsmodus des Grundeinkommens in Form einer Sozialdividende bedingt. 9. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Schaffung eines ÖBS a) Arbeitsrechtliche Verbesserungen inklusive radikaler Arbeitszeitverkürzung und -umverteilung sowie eines gesetzlichen Mindestlohns von 10 pro Stunde. b) Abschaffung und Ersetzung aller 1- -Jobs Statt 1- -Jobs werden öffentlich geförderte Arbeitsplätze (Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor) geschaffen, die von Arbeitsuchenden entwickelt und freiwillig besetzt werden können. Sie sind mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu vergüten. Branchenspezifische Tariflöhne sind einzuhalten. Die Finanzierung dieser öffentlich geförderten Arbeitsplätze erfolgt aus dem o. g. neu zu schaffenden Fonds für Arbeitsmarktpolitik (25 Milliarden ). c) Gleicher Tariflohn und Mindestlohn sowie Zurückdrängung des Zeitarbeitssektors. Für LeiharbeiterInnen soll wie für reguläre Beschäftigte der branchenübliche Tariflohn beziehungsweise mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. LeiharbeiterInnen haben wie alle anderen Beschäftigten Anspruch auf das Grundeinkommen. Es ist zu prüfen, ob darüber hinaus nicht den LeiharbeiterInnen ein Flexibilitätsbonus gewährt werden soll! Der Zeitarbeitssektor ist zu vergesellschaften und in seiner Bedeutung zurückzudrängen. Unternehmen ab 100 Beschäftigten haben generell keine Möglichkeit mehr, LeiharbeiterInnen einzusetzen. 21 Laut Statistischem Bundesamt 2007: 82,2 Mrd. Sachleistungen, Kriegsopferversorgung + Wohngeld 3,18 Milliarden. 22 Schätzungen des Verfassers. Um diese These zu belegen, plant der Verfasser ein Grundeinkommen in gleicher Höhe als Negativ-Einkommensteuer-Modell zu entwickeln und vorzulegen. 11

12 10. Das BGE als Teil einer Gesamtstrategie Wir betrachten das Bedingungslose Grundeinkommen weder als Allheilmittel für wirtschaftliche und soziale Probleme noch als singuläres Projekt. Vielmehr ist das BGE als Bestandteil einer emanzipatorischen und gesellschaftstransformatorischen Gesamtstrategie zu betrachten, die insbesondere auch folgende Aspekte beinhaltet: - Arbeitsrechtliche Verbesserungen inklusive radikaler Arbeitszeitverkürzung und -umverteilung sowie eines gesetzlichen Mindestlohns von 10 pro Stunde. - Massive Umverteilung von oben nach unten mittels BGE und Besteuerung, insbesondere durch eine stärkere Belastung von Kapital, Vermögen und hohen Einkommen. - Ausbau und Demokratisierung der sozialen Sicherungssysteme. - Ausbau und Demokratisierung öffentlicher Infrastrukturen und Dienstleistungen. - Radikale Umverteilung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit (bezahlte wie unbezahlte) zwischen den Geschlechtern. Dabei sind weitere Maßnahmen zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit erforderlich, wie z. B. gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gleiche Zugangschancen zu Bildung und beruflichen Positionen. - Eine gesellschaftliche (inkl. wirtschaftliche) Entwicklung und ein Gesellschaftskonzept, das in hohem Maße auf ökologische Nachhaltigkeit setzt. - Schaffung einer solidarischen, partizipativen und kooperativen Gesellschaft, die auf der Demokratisierung von Wirtschaft und Gesellschaft und der Freiheit des Einzelnen basiert. - Eine grundlegende Eigentumsumverteilung inklusive der Übertragung der realen Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel an die Beschäftigten und die BürgerInnen. Das Grundeinkommen als Menschenrecht ist europa- und weltweit einzuführen. Dennoch besitzt schon das BGE, so wie wir es verstehen, ein Potential, mit dem das kapitalistische Wirtschaftssystem überwunden werden kann: Aufgrund der Höhe des BGE hat dies eine stark dekommodifizierende Wirkung. Das heißt, der Zwang der Lohnabhängigen, ihre Arbeitskraft auf dem sogenannten Arbeitsmarkt zu fast jedem Preis zu verkaufen, entfällt. Dies stärkt sowohl den Einzelnen als auch die Lohnabhängigen generell. Gewerkschaften und andere Interessenvertretungen der Beschäftigten könnten wieder in die Offensive gehen und für weitergehende Veränderungen der Arbeitswelt, der Eigentumsverhältnisse an Produktionsmitteln und der Arbeitsorganisation eintreten. Aufgrund der Freiheit eines jeden Menschen würde Arbeit nicht mehr nur nach dem Marktwert vergütet, sondern zu großen Teilen auch nach dem ideellen Wert der Arbeit, da kaum noch jemand eine unattraktive, schlecht bezahlte Arbeit annehmen würde. Das Lohnniveau könnte sich nach völlig anderen Maßstäben als bisher, nämlich jenseits der klassischen Verwertungslogik, entwickeln. Durch die veränderte Lohnstruktur und Arbeitsmotivation würde auch der Druck steigen, unattraktive Tätigkeiten wegzurationalisieren und vermehrt solche bezahlte Tätigkeiten zu schaffen, die Sinn stiften, Spaß machen und ökologisch sinnvoll sind. 12

13 Auch wäre niemand mehr ökonomisch von anderen Menschen abhängig und könnte sich selbst beruflich so engagieren, wie sie bzw. er es möchte. Vor allem auch Frauen und Alleinerziehenden würde das BGE diesbezüglich mehr Freiraum ermöglichen. Hinweise, Kritiken zum Konzept und Informationen zum Konzept und zur BAG über Postadresse: c/o Stefan Wolf, Franz-Reichel-Ring 35, Nürnberg 13

14 Anhang Tabelle 1 Einkommenssituation mit Grundeinkommen ohne weitere Einkommen für ausgewählte Haushalttypen in Haushalttyp Gesamtbedarf 23 mit Hartz IV (Juli 2009) ohne möglichen Zuschlag nach ALG-I-Bezug (in Klammern: davon anerkannte Kosten der Unterkunft und Heizung) 24 Armutsrisikogrenze in Deutschland 2003 nach der Einkommensund Verbrauchsstichprobe (EVS) 25 Armutsrisikogrenze in Deutschland 2007 nach dem Sozioökonomischen Panel (SOEP) 26 BGE plus Grundeinkommen für Kinder / Jugendliche (in Klammern: das Plus gegenüber Hartz IV heute) Alleinstehende/r 649 (290) (+ 351) Alleinerziehende/r, ein Kind (13 Jahre) (405) (+ 442) Alleinerziehende/r, zwei Kinder (8 und 13 Jahre) (487) (+ 523) 2 Personen über 18 Jahre 993 (347) ( ) 2 Personen über 18 Jahre, ein Kind (17 Jahre) (456) ( ) 2 Personen über 18 Jahre, zwei Kinder (8 und 13 Jahre) (526) ( ) 23 Die Tabellenwerte geben Gesamtbedarfe von Menschen wieder, die keine weiteren Einkommen haben. 24 Siehe Johannes Steffen: Bedarfsdeckende Bruttoarbeitsentgelte, Bremen 2009, S. 5 (Tabelle 7) und Siehe Silvia Deck: Indikatoren der Einkommensverteilung in Deutschland Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. In: Statistisches Bundesamt: Wirtschaft und Statistik. 11/2006, S Die erhobenen Nettoeinkommen beziehen sich auf das Jahr Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: SOEP Monitor Zeitreihen zur Entwicklung ausgewählter Indikatoren zu zentralen Lebensbereichen. Analyse-Ebene: Person, Berlin Dezember 2009, S. 3, 11, Gewichtungsfaktoren gemäß OECD-Konvention zur Berechnung des Äquivalenzeinkommens: Alleinstehende: 1,0; weitere Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 0,5; weitere Personen vor dem vollendeten Lebensjahr 0,3. 14

15 Tabelle 2 Übersicht über die Höhe des gesamten Monatsnettoeinkommens eines Singles in bei einem BGE in Höhe von / Monat Bruttoeinkommen EK-Steuer ,25 GE-Abgabe 262, ,55 Beitrag KV/PV 48, , , ,65 Beitrag RV 26, , , ,66 Beitrag ELV ,66 Netto ohne BGE Netto mit BGE Netto in % Brutto-EK Netto-EK heute Veränderung zu heute Es wird von einem ArbeitnehmerInnen-Krankenversicherungsbeitrag inklusive Pflegeversicherung von 6,5 Prozent ausgegangen. Arbeitgeber- Innen zahlen eine Wertschöpfungsabgabe. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung (RV) beträgt für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen jeweils 3,5 Prozent. Für die Erwerbslosenversicherung wird ein Beitragssatz von jeweils 0,8 Prozent angenommen. Der Einkommenssteuersatz steigt linear von 7,5 Prozent ab / Jahr auf 25 Prozent bei / Jahr. Die ersten Jahreseinkommen pro Person sind einkommenssteuerfrei. Die Grundeinkommensabgabe beträgt 35 Prozent für alle Bruttoeinkommen ab dem ersten Euro. 27 Annahme: Single, gesetzlich versichert. Berechnungsgrundlage: Steuer- und Beitragssätze Mai 2009, Mit ALG-II-Aufstockung ergäbe dies bei 594 Netto aus Erwerbseinkommen ein Gesamtnettoeinkommen von 879 (Spalte 750 Brutto) und bei 782 Netto aus Erwerbseinkommen (Spalte Brutto) ein Gesamtnettoeinkommen von 909. Für die Berechnung der ALG-II-Aufstockung wurden für die Kosten der Unterkunft und Heizung wie in Tabelle unterstellt (Durchschnittswert). Konzept der BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE März 2010

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